!!! Mehrwertsteuer-Rückerstattung !!!

 

 

 

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aus gegebenem Anlass und nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der VG-Neusorg, möchte die U.W.G. Pullenreuth sie über den Sachverhalt einer  Mehrwertsteuer-Rückerstattung informieren.

 

Laut eines Zeitungsberichtes der VG-Neusorg vom 18. August 2009 erstattet die Gemeinde Pullenreuth die Differenzmehrwertsteuer aus Beitragserhebungen für „Herstellungs- und Verbesserungsbeiträgen für die Wasserversorgung“, die mit dem regulären Steuersatz (16% bzw. 19%) besteuert wurden und aufgrund eines

BFH – Urteils nun wieder mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) zu veranlagen sind, auf Antrag zurück.

 

Nun tauchen folgende Fragen auf!

 

 

1. Wer ist betroffen und muss Antrag stellen?

 

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, welche im Zeitraum

von August 2000 bis Mai 2009 Um-, Anbauten bzw. zusätzlichen oder neuen Wohnraum geschaffen haben und dafür einen

Herstellungsbeitragsbescheid für die Wasserversorgung“ von der Gemeinde erhielten bzw. schon bezahlt haben.

 

Sie müssen dafür einen gesonderten Antrag stellen!

 

!!! Termin bis 30.06.2010 !!!

 

 

 

Nicht betroffen sind diejenigen, welche einen

Verbesserungsbeitragsbescheid für die Wasserversorgung“ erhalten bzw. schon bezahlt haben, deren Wohnraumfläche seit August 2000 aber unverändert blieb.

In diesen Fällen wird der Differenzbetrag für die Besteuerung bei der Schlussabrechnung für den Bauabschnitt 03, auch für den bereits abgerechneten Bauabschnitt 02 zurückerstattet bzw. abgerechnet.

 

Sie müssen dafür, laut Aussage des Sachbearbeiters,  keinen gesonderten Antrag stellen!

 

Unserer Meinung nach kann eine vorsorgliche Antragsstellung auf Rückerstattung jedoch kein Fehler sein.

 

 

2. Wie und in welcher Form muss der Antrag gestellt werden?

 

Den Vordruck eines Antrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer finden sie unter

 

www.pullenreuth.de

 

„Rubrik Bürgerservice“ > Formulare > Zu den einzelnen Formularen

 

 

Für Rückfragen steht ihnen die VG-Neusorg unter Tel.: 09234/9913-11 oder 09234/9913-34 zur Verfügung.