Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 25.November 2008
um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die
Unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität
bemüht.
I. Öffentlicher
Teil
GR
Weiß Josef fehlt in dieser Sitzung
1.
Beschlussfassung über den Bestand der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
der Gemeinde Pullenreuth.
Nach
Ansicht der Gemeinderäte Stephan Heindl, Hans Wopperer und
Hans Müller hat in
der Sitzung vom 26.05.2008 keine Abstimmung über die
Geschäftsordnung der Gemeinde Pullenreuth
stattgefunden. Daher erkannten Sie in
der Sitzung vom 24.06.2008 die
Niederschrift zur besagten Beschlussfassung nicht
an. Nach Querelen zu diesem Thema über das
ganze Jahr hinweg und mehreren
Vertagungen war nun über die Richtigkeit
der Niederschrift zur Sitzung vom
26.05.2008 und darüber, ob denn nun eine neue
Geschäftsordnung besteht, zu
beschließen.
Beschluss: 10:2 (GR Weiß Josef
fehlt, 1. BGM Pirner Jürgen und 2. BGM Spörrer
Hubert stimmen
dagegen).
Der Gemeinderat stellt fest, dass in der
Sitzung vom 26.05.2008 kein Beschluss über
den Bestand einer neuen Geschäftsordnung
stattgefunden hat. Die Richtigkeit der
Niederschrift für diese Sitzung wird nicht
bestätigt.
2.
Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth.
Dieser
Punkt wird wegen des Beschlusses unter TOP1 in die nächste Sitzung
vertagt.
3.
Stellenbewertung des Hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth.
Wegen
pers. Beteiligung verlassen 1.BGM Pirner Jürgen und GR Pschörrer Max den
Sitzungssaal. Dieser TOP wird von 2. BGM
Spörrer Hubert geleitet.
Der Bayerische Gemeindetag wurde schon
1996, 1997, 2000 und jetzt 2008
durch die Verwaltung um eine Stellungnahme
gebeten. Darin stellt dieser den
Umfangs- und Schwierigkeitsgrad der
Verwaltungsaufgaben durch die konkrete
örtliche Situation fest. Angeführt werden
besonders die Fläche der Gemeinde, das
Straßennetz und die Gewässer III Ordnung,
des weiterem unterhalte die Gemeinde
Pullenreuth eine Wasserversorgungs- mit
Aufbereitungsanlage ein
eigenständiges Kanalnetz, einen Kindergarten
und sonst übliche
Struktureinrichtungen. Daher könne der
Bayerische Gemeindetag seine
Einschätzungen von 1996, 1997 und 2000 nur
bestätigen und befürworten, welche
eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A13
rechtfertigt.
Es entwickelte sich eine rege Diskussion
unter den Gemeinderäten ob denn nun der
Pullenreuther Bürgermeister in Zukunft nach
der Besoldungsgruppe A12 oder A13
bezahlt werden soll. GRin Hawranek Gabi und
GR Reger Norbert waren der
Meinung, dass Aufgrund der gestiegenen
Aufgaben des BGM eine Besoldung nach
A13 gerechtfertigt sei. Anders sah dies GR
Franz Josef, er sah jetzt den denkbar
ungünstigsten Zeitpunkt für eine
Gehaltserhöhnung. 2. BGM Spörrer Hubert listete
in seinem Plädoyer zur Erhöhung die
Dorferneuerung und den regen Straßenbau in
der
Gemeinde in letzter Zeit auf. GR Heindl Stephan war der Meinung, dass
dies
doch zu den ureigensten Aufgaben eines BGM
gehöre und die meisten Arbeiten
damit sowieso kostenpflichtige Ing. Büros
übernehmen. GR Hawranek Gabi betonte,
sie könne nur zustimmen, wenn zugleich die
Höhe der Sonderzulagen für den BGM
neu geregelt werden.
Beschluss: 6:4 (GR Heindl Stephan,
Wopperer Hans, Müller Hans und Franz Josef
Stimmen gegen eine Erhöhung
der Besoldungsgruppe)
Die Bezahlung des Pullenreuther BGM erfolgt
ab 01.05.2009 nach Besoldungsstufe
A13. Die Verwaltung wird beauftragt dies im
Stellenplan des Haushalts 2009 so
auszuweisen.
Die
GR Heindl, Wopperer und Müller lassen in der Niederschrift festhalten, dass sie
ihr Abstimmungsverhalten keinesfalls an der
Person des aktuellen Stelleninhabers
festmachen sondern nach objektiver Sach-,
und Faktenlage entschieden haben.
Sie sahen keine andere Beschlussmöglichkeit
die nachhaltig vertretbar wäre.
4. Antrag
auf Änderung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Pullenreuth.
Mit
Schreiben vom Juni 2008 beantragten die FFW der VG-Neusorg eine
Änderung der Satzung für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehren. Darin sollen die
aktiven Feuerwehrdienstleistenden von
dieser Regelung befreit werden. Laut Bay.
Gemeindetag empfiehlt sich eine solche
Satzungsänderung nicht. Es solle vielmehr
eine Übereinkunft zwischen Gemeinde und FFW
abgeschlossen werden.
Beschluss: 12:0
Nach Empfehlung der Bürgermeisterrunde
solle eine Uebereinkunft mit den
Feuerwehrkommandanten in der Form
vorbereitet werden, dass:
„ Aktive Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr von der Kostenpflicht befreit sind,
soweit sie selbst keine Versicherung zur Refinanzierung
des Schadens haben“.
5. Ausbau
der Gemeindeverbindungsstraße Höll- Leimgruben; Anerkennung der
Vorplanung, Entscheidung über das weitere
Vorgehen.
Nach den
Planungen des Ing. Büros sind für die Strecke von ca. 1250 m Baukosten
in Höhe von ca. 655.000 € zu erwarten. Bei
einer Förderung von 55 % käme auf die
Gemeinde eine Eigenleistung von 325.000 €
zu.
Beschluss: 12:0
Der
Gemeinderat erkennt die Vorplanung der Ing. Büros an. Weiteres Vorgehen wird
im Zuge der Haushaltsplanung 2009
beschlossen.
6.
Informationen
- BGM Pirner
informiert darüber, dass die Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde-
verbindungsstraße Lochau-Pullenreuth abgenommen
wurde.
7.
Anfragen
- keine
wichtigen Anfragen
8.
Radtouristisches Konzept in den Gemeindeteilen Pullenreuth, Mengersreuth und
Dechantsees. Vorstellung der
Entwurfsplanung durch das Ing. Büro Böhringer.
Die durch
das Ing. Büro vorgestellte Planung wird anerkannt. Antrag auf Förderung
soll nachdem der Lückenschluss zwischen
Pullenreuth und Waldershof gesichert
ist, nach der Förderrichtlinie (INTEREG IV
a Ziel 3) beantragt werden.
Beschluss: 12:0
II.
Nichtöffentlicher Teil
Im TOP5
wurde die Geheimhaltungspflicht für den TOP2 und TOP4 dieser nichtöffentlichen
Sitzung aufgehoben.
1.
Aufnahme eines rentierlichen Darlehens in Höhe von 25.000 €.
Der
Gemeinderat fasste den Beschluss, dass aufgrund einer bestehenden Kredit-
ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2007 ein
rentierliches Darlehen in Höhe von
25.000€ bei der Spk-Oberpfalz Nord zu einem
Festzinssatz von 4,46% für zehn
Jahre bei einer Tilgung von 2% aufgenommen
wird.
Das Darlehen wird zur Finanzierung einer
UV-Anlage im Maschinenhaus
Harlachberg eingesetzt.
2. Errichtung von
Grüngutsammelstellen. Beschlussfassung über die Anerkennung
von Sammelvarianten.
Der Gemeinderat
fasste den Beschluss, dass der 1. BGM
ermächtigt wird, für die
Entsorgung von Grüngutabfällen der Bürger
in der Gemeinde Pullenreuth eine
Vereinbarung mit Herrn Markus Übelmesser,
Pilgramsreuth 2 und für die
Entsorgung von hölzernem Abfall der Bürger
der Gemeinde Pullenreuth eine
Vereinbarung mit Herrn Bernhard Rickauer,
Arnoldsreuth 4 gemäß beiliegenden
Vertragsentwurf abzuschließen.
Die VG-Neusorg wird beauftragt, dass die
Existenz der neuen Sammelstellen und
die Anlieferzeiten im
Veranstaltungskalender Pullenreuth vorab publik gemacht
werden.
Die Annahmestelle für Grüngut befindet sich
demnach im Gemeindeteil
Pilgramsreuth, beim Anwesen Markus
Übelmesser Pilgramsreuth 2. Anliefernde
können auf der VG-Neusorg einen
Jahresberechtigungsschein für eine Gebühr von
20 € erwerben. Für Material, welches noch
aussortiert werden muss, wird eine
zusätzliche Vergütung von 6 € /m³
berechnet. Für Sortiermaterial aus dem Friedhof
gilt eine Gebühr von 10 €/m³.
Die
Annahmestelle für hölzerne Abfälle befindet sich auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 275, Gmkg. Lochau an der
Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth–Lochau.
Anliefernde Bürger erhalten auf der
VG-Neusorg einen Jahresberechtigungsschein
für eine Gebühr von 20 €. Entsorgt werden
nur hächselbare Holzabfälle ohne
Fremdstoffe ( Plastik, Grüngut usw. ….).
Vermischte Abfälle werden gesondert
entsorgt bzw. abgewiesen.