Gemeinderatssitzung

 

vom Dienstag, dem 25.November 2008 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die Unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

I. Öffentlicher Teil

 

    GR  Weiß Josef fehlt in dieser Sitzung

 

1. Beschlussfassung über den Bestand der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

    der Gemeinde Pullenreuth.

 

    Nach Ansicht der Gemeinderäte Stephan Heindl, Hans Wopperer und  

 Hans Müller hat in der Sitzung vom 26.05.2008 keine Abstimmung über die

    Geschäftsordnung der Gemeinde Pullenreuth stattgefunden. Daher erkannten Sie in

    der Sitzung vom 24.06.2008 die Niederschrift zur besagten Beschlussfassung nicht

    an. Nach Querelen zu diesem Thema über das ganze Jahr hinweg und mehreren

    Vertagungen war nun über die Richtigkeit der Niederschrift zur Sitzung vom

    26.05.2008 und darüber, ob denn nun eine neue Geschäftsordnung besteht, zu

    beschließen.

   

    Beschluss: 10:2 (GR Weiß Josef fehlt, 1. BGM Pirner Jürgen und 2. BGM Spörrer

                                 Hubert stimmen dagegen).

    Der Gemeinderat stellt fest, dass in der Sitzung vom 26.05.2008 kein Beschluss über

    den Bestand einer neuen Geschäftsordnung stattgefunden hat. Die Richtigkeit der

    Niederschrift für diese Sitzung wird nicht bestätigt.

 

 

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth.

 

    Dieser Punkt wird wegen des Beschlusses unter TOP1 in die nächste Sitzung

    vertagt.

 

 

3. Stellenbewertung des Hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Pullenreuth.

 

    Wegen pers. Beteiligung verlassen 1.BGM Pirner Jürgen und GR Pschörrer Max den

    Sitzungssaal. Dieser TOP wird von 2. BGM Spörrer Hubert geleitet.

    Der Bayerische Gemeindetag wurde schon 1996, 1997, 2000 und jetzt 2008

    durch die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Darin stellt  dieser den

    Umfangs- und Schwierigkeitsgrad der Verwaltungsaufgaben durch die konkrete

    örtliche Situation fest. Angeführt werden besonders die Fläche der Gemeinde, das

    Straßennetz und die Gewässer III Ordnung, des weiterem unterhalte die Gemeinde

    Pullenreuth eine Wasserversorgungs- mit Aufbereitungsanlage ein

    eigenständiges Kanalnetz, einen Kindergarten und sonst übliche

    Struktureinrichtungen. Daher könne der Bayerische Gemeindetag seine

    Einschätzungen von 1996, 1997 und 2000 nur bestätigen und befürworten, welche

    eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A13 rechtfertigt.

 

   

 

    Es entwickelte sich eine rege Diskussion unter den Gemeinderäten ob denn nun der

    Pullenreuther Bürgermeister in Zukunft nach der Besoldungsgruppe A12 oder A13

    bezahlt werden soll. GRin Hawranek Gabi und GR Reger Norbert waren der

    Meinung, dass Aufgrund der gestiegenen Aufgaben des BGM eine Besoldung nach

    A13 gerechtfertigt sei. Anders sah dies GR Franz Josef, er sah jetzt den denkbar

    ungünstigsten Zeitpunkt für eine Gehaltserhöhnung. 2. BGM Spörrer Hubert listete

    in seinem Plädoyer zur Erhöhung die Dorferneuerung und den regen Straßenbau in

    der  Gemeinde in letzter Zeit auf. GR Heindl Stephan war der Meinung, dass dies

    doch zu den ureigensten Aufgaben eines BGM gehöre und die meisten Arbeiten

    damit sowieso kostenpflichtige Ing. Büros übernehmen. GR Hawranek Gabi betonte,

    sie könne nur zustimmen, wenn zugleich die Höhe der Sonderzulagen für den BGM

    neu geregelt werden.

 

    Beschluss: 6:4 (GR Heindl Stephan, Wopperer Hans, Müller Hans und Franz Josef

                                Stimmen gegen eine Erhöhung der Besoldungsgruppe)

    Die Bezahlung des Pullenreuther BGM erfolgt ab 01.05.2009 nach Besoldungsstufe

    A13. Die Verwaltung wird beauftragt dies im Stellenplan des Haushalts 2009 so

    auszuweisen.

 

    Die GR Heindl, Wopperer und Müller lassen in der Niederschrift festhalten, dass sie

    ihr Abstimmungsverhalten keinesfalls an der Person des aktuellen Stelleninhabers

    festmachen sondern nach objektiver Sach-, und Faktenlage entschieden haben.

    Sie sahen keine andere Beschlussmöglichkeit die nachhaltig vertretbar wäre.

 

 

4. Antrag auf Änderung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für

    Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde

    Pullenreuth.

 

    Mit Schreiben vom Juni 2008 beantragten die FFW der VG-Neusorg eine

    Änderung der Satzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren. Darin sollen die

    aktiven Feuerwehrdienstleistenden von dieser Regelung befreit werden. Laut Bay.

    Gemeindetag empfiehlt sich eine solche Satzungsänderung nicht. Es solle vielmehr

    eine Übereinkunft zwischen Gemeinde und FFW abgeschlossen werden.

 

    Beschluss: 12:0

    Nach Empfehlung der Bürgermeisterrunde solle eine Uebereinkunft mit den  

    Feuerwehrkommandanten in der Form vorbereitet werden, dass:

    „ Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr von der Kostenpflicht befreit sind,

    soweit sie selbst keine Versicherung zur Refinanzierung des Schadens haben“.

 

 

5. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Höll- Leimgruben; Anerkennung der

    Vorplanung, Entscheidung über das weitere Vorgehen.

 

    Nach den Planungen des Ing. Büros sind für die Strecke von ca. 1250 m  Baukosten

    in Höhe von ca. 655.000 € zu erwarten. Bei einer Förderung von 55 % käme auf die

    Gemeinde eine Eigenleistung von 325.000 € zu.

 

    Beschluss: 12:0

    Der Gemeinderat erkennt die Vorplanung der Ing. Büros an. Weiteres Vorgehen wird

    im Zuge der Haushaltsplanung 2009 beschlossen.

 

 

 

 

 

6. Informationen

 

    - BGM Pirner informiert darüber, dass die Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde-

     verbindungsstraße Lochau-Pullenreuth abgenommen wurde.

 

 

 

7. Anfragen

 

    - keine wichtigen Anfragen

 

 

8. Radtouristisches Konzept in den Gemeindeteilen Pullenreuth, Mengersreuth und

    Dechantsees. Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ing. Büro Böhringer.

 

    Die durch das Ing. Büro vorgestellte Planung wird anerkannt. Antrag auf Förderung

    soll nachdem der Lückenschluss zwischen Pullenreuth und Waldershof gesichert

    ist, nach der Förderrichtlinie (INTEREG IV a Ziel 3) beantragt werden.

 

   Beschluss: 12:0

 

   

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil

 

Im TOP5 wurde die Geheimhaltungspflicht für den TOP2 und TOP4 dieser nichtöffentlichen Sitzung aufgehoben.

 

1. Aufnahme eines rentierlichen Darlehens in Höhe von 25.000 €.

 

    Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass aufgrund einer bestehenden Kredit-

    ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2007 ein rentierliches Darlehen in Höhe von

    25.000€ bei der Spk-Oberpfalz Nord zu einem Festzinssatz von 4,46% für zehn     

    Jahre bei einer Tilgung von 2% aufgenommen wird.

    Das Darlehen wird zur Finanzierung einer UV-Anlage im Maschinenhaus

    Harlachberg eingesetzt.

 

 

2. Errichtung von Grüngutsammelstellen. Beschlussfassung über die Anerkennung

    von Sammelvarianten.

 

    Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass der 1. BGM  ermächtigt wird, für die

    Entsorgung von Grüngutabfällen der Bürger in der Gemeinde Pullenreuth eine

    Vereinbarung mit Herrn Markus Übelmesser, Pilgramsreuth 2 und für  die

    Entsorgung von hölzernem Abfall der Bürger der Gemeinde Pullenreuth eine

    Vereinbarung mit Herrn Bernhard Rickauer, Arnoldsreuth 4 gemäß beiliegenden

    Vertragsentwurf abzuschließen.

    Die VG-Neusorg wird beauftragt, dass die Existenz der neuen Sammelstellen und

    die Anlieferzeiten im Veranstaltungskalender Pullenreuth vorab publik gemacht

    werden.

 

   

 

 

 

 

    Die Annahmestelle für Grüngut befindet sich demnach im Gemeindeteil

    Pilgramsreuth, beim Anwesen Markus Übelmesser Pilgramsreuth 2. Anliefernde

    können auf der VG-Neusorg einen Jahresberechtigungsschein für eine Gebühr von

    20 € erwerben. Für Material, welches noch aussortiert werden muss, wird eine

    zusätzliche Vergütung von 6 € /m³ berechnet. Für Sortiermaterial aus dem Friedhof

    gilt eine Gebühr von 10 €/m³.

 

    Die Annahmestelle für hölzerne Abfälle befindet sich auf dem Grundstück

    Fl.-Nr. 275, Gmkg. Lochau an der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth–Lochau.

    Anliefernde Bürger erhalten auf der VG-Neusorg einen Jahresberechtigungsschein

    für eine Gebühr von 20 €. Entsorgt werden nur hächselbare Holzabfälle ohne

    Fremdstoffe ( Plastik, Grüngut usw. ….). Vermischte Abfälle werden gesondert

    entsorgt bzw. abgewiesen.