Gemeinderatssitzung
vom Samstag, dem 20.Dezember 2008 um
17.45 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die
Unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität
bemüht.
I.
Öffentlicher Teil, Bau- und Umweltausschuss, Beginn: 17.45
Uhr
II.
Öffentlicher Teil
1. Beschlussfassung
über den Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat
der Gemeinde Pullenreuth
(GeschO).
Die
Gemeinderäte Stephan Heindl, Hans Wopperer und Hans
Müller , alle U.W.G.,
können den unter §28 Abs. 3 Satz 5
stehenden Satz: „Zuhörern kann das Wort nicht
erteilt werden“, nicht beipflichten. Daher
monieren sie diesen Punkt und weisen
unter anderem auf Aussagen der CSU in ihrer
Wahlkampfversammlung in
Trevesenhammer hin. Dort war es auf Nachfrage von Zuhörern hin
auch in deren
Augen
möglich ein Rederecht zu erhalten. Leider wussten die Mandatsträger der
CSU nichts mehr davon. Auf Antrag von GR
Heindl Stephan soll diese
Geschäftsordnung nicht ,
wie von der VG-Neusorg geplant, rückwirkend zum 01.Mai
2008, sondern am 01.Januar 2009 in Kraft
treten.
Beschluss: 10:3 (GR Heindl Stephan, Wopperer Hans und Müller Hans stimmen
gegen das von der VG-Neusorg
vorgelegte Muster der
Geschäftsordnung).
Die neue Geschäftsordnung tritt am
01.Januar 2009 in Kraft.
2. Satzung
über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die
Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder
Erneuerung von Straßen, Plätzen
und Parkplätzen.
Aufgrund
der im Raum stehenden Förderung mit EU-Mitteln ist es notwendig, Rad-
und Gehwege in dieser Satzung als nicht beitragsfähig
zu kennzeichnen.
Beschluss: 13:0
Der Beschlussvorschlag der VG-Neusorg wurde angenommen.
3.
Rechtsaufsichtliche Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 der
Gemeinde Pullenreuth.
Die
Würdigung der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2008 durch die
Rechtsaufsicht des Landkreises
Tirschenreuth wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss: 13:0
4. Ermäßigung
der Beiträge für die Kindertageseinrichtung „Steinwaldzwergerl“,
Übernahme der Beiträge für die ersten drei
Monate.
1. BGM Pirner erläuterte sein Vorhaben, dass die Gemeinde Pullenreuth für Kinder,
welche in der Gemeinde Pullenreuth
wohnen und den Kindergarten Pullenreuth
besuchen, den Kindergartenbeitrag für die
ersten drei Monate übernehmen sollte.
Dadurch soll erreicht werden, dass
Gemeindeansässige Kinder den eigenen
Kindergarten besuchen. Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt den
Gemeinderat, für alle Kinder, die ab dem
neuen Kindergartenjahr 2009/2010 den
Kindergarten Pullenreuth
erstmalig besuchen und in der Gemeinde Pullenreuth
wohnen den Kindergartenbeitrag für die
ersten drei Monate zu übernehmen. Die
Buchungszeit soll dabei unberücksichtigt
bleiben. GR Heindl Stephan ist
grundsätzlich für eine solche Förderung
junger Familien, gab aber zu bedenken,
dass mit diesem Wortlaut evtl. einige
Familien welche aus beruflichen oder anderen
wichtigen Gründen auf eine andere
Einrichtung ausweichen müssen nicht in den
Genuss dieser gemeindlichen Förderung kämen. Anders kann es passieren, dass
Kinder welche in anderen Kommunen geboren
wurden und dort Begrüßungsgeld
erhielten nun ein zweites Mal in den
Genuss kämen. Mit dieser Regelung wird in
erster Linie nicht die junge Familie gefördert,sondern der Kindergarten
Pullenreuth.
Beschluss: 13:0
5. Neuerlass
einer Satzung für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde
Pullenreuth.
Der in
TOP4 vorangegangene und beschlossene Vorschlag des Haupt- und
Finanzausschusses wird in die neue Satzung
eingearbeitet. §3 der Satzung wurde
geändert. Die Benutzungsgebühr ist nun an
jedem 15. des Monats fällig.
Beschluss: 13:0
6. Neuerlass
einer Erschließungsbeitragssatzung.
In Anlehnung an TOP2 dieser Sitzung ist es
notwendig, auch die Erschließungs-
beitragssatzung
Sinngemäß zu ändern, und Geh- und Radwege als nicht
beitragsfähig zu kennzeichnen.
Beschluss: 13:0
7.
Informationen
- 1. BGM Pirner informiert über die Möglichkeit von Straßenbeiträgen
im Falle eines
Ausbaus der Durchfahrt durch Neuköslarn. Information wegen einer Anfrage in der
Bürgerversammlung sowie in der GR-Sitzung
vom 25. November 2009. Eine Straße
im Außenbereich kann keine Beitragspflicht
auslösen. Eine definitive Aussage, ob
diese Ortschaft im Zusammenhang bebaut oder
als Außenbereich betrachtet
werden muss, kann nur durch das Kreisbauamt
erlangt werden. Nach den bisher
vom Kreisbauamt in anderen Fällen
angelegten Maßstäben geht der BGM davon
aus, dass das Amt hier zum Ergebnis
Außenbereich kommen würde.
-1. BGM Pirner
Informierte über sieben Bauvorhaben in der Gemeinde
8.
Anfragen
Keine
Anfragen
9. Verleihung des
Titels „Altbürgermeister“ an den ehemaligen 1. BGM der Gemeinde
Pullenreuth,
Herrn Alfons Wegmann.
Dieser TOP entfällt,
da Herr Wegmann wegen anderer Ehrungen und als
Zeitungsberichterstatter an anderen
Sitzungen Teilnehmen muss.