Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 23. Juni 2009 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:   Beginn: 19.00 Uhr

 

GR  Wopperer Hans fehlt in dieser Sitzung entschuldigt (beruflich bedingt)

 

Wegfall der Geheimhaltung für:  TOP 2, 3, 4, 5, und 10

 

 

2. Darlehensaufnahme(n) zur Finanzierung der GVS LochauPullenreuth (Nord-Ast).

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Kreditaufnahme von 55.000 € bei der

    Raiffeisenbank Kemnath. Das Darlehen wird zur anteiligen Finanzierung der

    Gemeindeverbindungsstraße LochauPullenreuth (Nord-Ast) verwendet und dient  

    damit als Ergänzung zum LfA Förderbank-Darlehen von ebenfalls 55.000 €.

    Die Darlehensaufnahme erfolgt zu folgenden Bedingungen:

    Darlehensbetrag: 55.000 €

    Auszahlung: 100 %

    Zinssatz: Festzinssatz von 4,79% bis Laufzeitende (2035)

    Tilgung: 2 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen

    Zins- und Tilgungsleistungen: halbjährlich jeweils zum 30.03. und 30.09.,

    erste Zins-  und Tilgungsleistung am 30.09.2009

 

 

3. Ausbau der Straße zum Anwesen Kreuzweiher 3 (Hubert und Rita Seitz).

 

    Auftragsvergabe durch den 1. Bürgermeister nach einem Gemeinderatsbeschluss

    vom 26.05.2009

 

    a) Die Gemeinde Pullenreuth übernimmt die verbleibenden  Restkosten für den

        Ausbau der Zufahrt (Angebot der Fa. Scharnagel, Weiden 7.339,92 Euro abzgl.

        eines Eigenanteils der Familie Seitz von 3.000,- €, in drei  Raten zu 1.000.- €.

        Dies entspricht 4.339,92 € Gemeindeanteil)

 

    b) Die Hofzufahrt bleibt, da sie nicht eindeutig der Kategorie I zuzuordnen ist noch  

        Eigentum der Gemeinde Pullenreuth

 

 

 

4. Dorferneuerung;

    Hier: Zustimmung zu einer Vereinbarung mit der TG Pullenreuth über den Ausbau     

    des Wegs zum Anwesen Hanauer in Langentheilen   

 

    Beschluss:

  

    Die Gemeinde Pullenreuth stimmt der am 15.06.2009 vom ALE übersandten  

    Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pullenreuth und der TG Pullenreuth über den

    Ausbau des Wegs zum Anwesen Hanauer in Langentheilen zu.

    Es ist von der Familie Hanauer ein Eigenanteil von etwa 1.200.- € zu erwarten.

 

 

5. Errichtung eines neuen Salzsilos;

    Hier: Grundsatzdiskussion

 

    Beschluss:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth wünscht die Errichtung und die Nutzung eines

    gemeinsamen Salzsilos auf dem Bauhofgelände in Neusorg mit der Gemeinde

    Neusorg.

    Die Investitionskosten werden anteilig nach dem tatsächlichen Salzverbrauch der

    letzten 2 Jahre (ca. 100to Gde. Pullenreuth und ca. 70to Gde. Neusorg) aufgeteilt.

 

 

10. Die Kenntnisnahme des Notariatsvertrages betreffend des Grundstückskaufs von

      Hr. Kuchenreuther Alfons, Neuköslarn wurde auf Antrag des Bürgermeisters

      zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen.

 

      Beschluss:

 

      Der Notariatsvertrag wird zur Kenntnis genommen.

 

  

 

II. Öffentlicher Teil:                        Beginn: 19.30 Uhr

   

GR Wopperer Hans fehlt in dieser Sitzung entschuldigt (beruflich bedingt)

 

 

1. Errichtung von 2 Lampen von der Kirche Trevesen bis zum Anwesen in

    Trevesenhammer;

    Hier: Grundsatzentscheidung

 

    Beschluss: 12:0

 

    Dieser TOP wird zurückgestellt, der BUA wird beauftragt, sich mit diesem Punkt zu

    befassen.

    BGM Pirner gab zu verstehen, dass es hierbei nicht um die für die Gemeinde

    entstehenden Kosten von 5.900,50 € an sich gehe sondern man müsse aufpassen,

    hier nicht einen Präzedenzfall zu schaffen.

 

 

2. Gemeindeverbund Steinwald;

    Hier: Überarbeitung der Prioritätenliste. Hinzufügung einer Straße in Kautzenhof

 

    Beschluss: 12:0

 

    Die Prioritätenliste für Maßnahmen der Gemeinde Pullenreuth mit dem

    Gemeindeverbund Steinwald wird wie folgt neu gefasst:

 

    1. Landschaftspflegerische Maßnahme

    2. GVS Kellermühle und GVS Kautzenhof gemeinsam, es wird nach der jeweiligen

        Bezuschussung über einen Ausbau entschieden

 

     Das Amt für Ländliche Entwicklung wird gebeten, zu prüfen ob der Ausbau der    

     Straße in Kautzenhof förderfähig wäre und falls   ja, der Gemeinde eine

     Kostenschätzung mitzuteilen sowie die zu erwartende Förderhöhe.

 

 

3. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit gleichzeitiger Aufstellung des   

    Bebauungsplanes" Gewerbegebiet Neuhof";

    Hier: Behandlung der Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung,  

    Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss   

 

    Beschluss: 12:0

 

    Der Beschlussvorschlag der VG-Neusorg wurde angenommen.

 

    Der GR Pullenreuth stellte fest, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen

    Auslegung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit gleichzeitiger

    Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ Einwendungen oder

    Anregungen weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privaten vorgebracht

    wurden.

    Der GR Pullenreuth stellte die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der   

    Gemeinde Pullenreuth in der Fassung vom 05.05.2009 fest.

                          

4. Sanierung der Kirchstraße im unteren Teil;

    Hier: Grundsatzentscheidung zur Art der Durchführung   

 

    Beschluss: 12:0

 

    Der TOP soll zuerst im BUA behandelt werden.

   

    Sachverhalt:

 

    Im Haushalt 2009 sind 18.000 € für die Sanierung der Kirchstraße eingestellt.

    Wegen einer möglichen Förderung über das ALE hat sich der 1. Bgm. mit dem Amt

    in Verbindung gesetzt.

    Im Rahmen einer Bauberatung wurde dabei das beigefügte Beratungsblatt erstellt.

    Nach Rücksprache mit dem ALE würde man nur einen Vollausbau bezuschussen  

    (wie in dem Beratungsblatt dargestellt), da der Untergrund nicht einer

    ordnungsgemäßen, neuzeitlichen Bauweise entspreche.

    Natürlich bleibt es der Gemeinde unbenommen,

    Teile der Vorschläge aus dem Beratungsblatt (z. B. Pflasterung) ohne Zuwendung

    zu verwirklichen. Ggf. wird aber dann der Haushaltsansatz nicht ausreichen.

 

 

5. Neuerlass bzw. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

    Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth

    Hier: Antrag der U.W.G. 

 

    Beschluss: 8:4 gegen den Antrag der U.W.G.

   

    Der Beschlussvorschlag b) der VG-Neusorg wurde angenommen.

 

    Der Gemeinderat beschließt keine Änderung der Satzung zur Reglung von Fragen

    des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Pullenreuth vom

    02.06.2008.

    Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

    der Gemeinde Pullenreuth bleibt in der Fassung vom 02.06.2008 bestehen.

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Datum vom 05.03.2009 beantragte die U.W.G. die Änderung der Satzung zur    

    Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde     

    Pullenreuth.

    In der eben genannten Satzung begehrt die U.W.G. die Änderung dahingehend,

    dass in der Satzung insbesondere die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung, die

    Höhe der  Fahrtkostenpauschale für den 1. Bürgermeister als auch die

    Monatspauschalen für den 2. und 3. Bürgermeister mit aufgenommen werden.

    Mit Datum vom 31.03.2009 antwortete der BayGT, dass eine solche Änderung der

    Satzung zulässig ist, aber nicht als zweckmäßig erachtet wird.

    Mit Schreiben vom 17.05.2009 beantragte die U.W.G. die Einberufung des

    Gemeinderats gemäß Art. 46 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO um über die Satzungsänderung

    zu beschließen.

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Während der Diskussion des TOP wurden die auch von der Änderung betroffenen

    Bürgermeister Hr. Pirner (1. BGM) und im besonderem auch Hr. Spörrer (2. BGM)

    zum Teil auf unterstem Niveau persönlich.

    Gemeinderat Stephan Heindl von der U.W.G. wurde durch Hr. Spörrer

    persönlich mit Punkten welche in keiner Weise mit dem zur Diskussion gestellten  

    TOP zu tun haben angegriffen.

    Der Sitzungsleiter 1. BGM Hr. Pirner fand nicht den Mut oder war nicht gewillt dieses

    Verhalten seines 2. BGM zu unterbinden. Es wurde durch diesen gar versucht,

    Hr. Heindl Stephan an einer Rechtfertigung bzgl. der Antragsstellung der U.W.G.

    Fraktion zum TOP und den von Hr. Spörrer angesprochenen weiteren Punkten zu

    hindern bzw. ihm das Wort zu entziehen.

 

    GR Martin Greger, erkundigte sich danach, ob und wie den die jeweilige Höhe der

    Dienstaufwandsentschädigung, Fahrtkostenpauschale und der Monatspauschalen

    von den Bürgern in Erfahrung gebracht werden könne.

    Dies wurde durch den Vorsitzenden bejaht. Jeder Bürger könne sich bei Ihm

    persönlich über die Höhe seines monatlichen Einkommens erkundigen.

    Im weiteren Verlauf kam dann auch die Höhe der Sonderbezüge öffentlich zur

    Sprache. Daher können wir an dieser Stelle diese auch veröffentlichen.

 

    So erhält der 1. BGM für seine Tätigkeit als 1. Bürgermeister eine  monatliche 

    Dienstaufwandsentschädigung von 140.- € und eine monatliche

    Fahrtkostenpauschale 120.- €.

   

    Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass er für seine Tätigkeit als

    VG-Vorsitzender eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung von 400.- € von der

    VG-Neusorg erhält.

 

    Der 2. Bürgermeister erhält eine Monatspauschale von 50.- €.

    Der 3. Bürgermeister erhält eine Monatspauschale von 40.- €.

 

    Für den 1. Bürgermeister Hr. Pirner errechnet sich daher ein zusätzliches

    Einkommen von 660.- € monatlich bzw. 7.920.- € jährlich.

 

    Mit den acht Stimmen der geschlossen auftretenden CSU-Fraktion und den

    Stimmen der Freien Wähler Hr. Reger Norbert und Hr. Weiß Josef jun. war der

    Gemeinderat  mehrheitlich der Meinung, dass dieses Einkommen nicht in der dafür

    zuständigen Satzung veröffentlicht werden sollte.

 

    Gegen diesen Vorschlag stimmten die anwesenden U.W.G. Gemeinderäte

    Hr. Heindl Stephan und Hr. Müller Hans sowie die Gemeinderäte der SPD

    Hr. Franz Josef und der Freien Wählern Fr. Hawranek Gabi.

 

    Aus dem Verhalten einzelner ist zu schließen, dass sie es vorziehen, auch in

    Zukunft einem von uns schon oft als „Geheimrat“ zitierten als einem offenen

    Gemeinderat“ für uns alle angehören wollen.

 

    Für diese Kollegen ist scheinbar Aufrichtigkeit, Offenheit und Redlichkeit

    gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Pullenreuth ein

    Fremdwort!      

 

 

6. Änderungssatzung der Gemeinde Neusorg

    (zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen).

 

    Beschluss:  12:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erhebt keine Einwände gegen die Satzungsänderung,

    da diese die Gemeinde Pullenreuth nicht berührt.

 

 

7. E.ON Preisblätter zur Kommunalen Rahmenvereinbarung vom 24.04.2009

    Hier: Information für den Gemeinderat

 

    Diese Sitzungsvorlage dient zur Kenntnisnahme des Gemeinderates.

 

 

8. Informationen

 

     Keine wichtigen Informationen

  

 

8. Anfragen

 

-          GR Heindl Stephan regte an, den Baumbewuchs entlang der Fichtelnaab in

Trevesen auszulichten. BGM Pirner sicherte zu, sich mit dem dafür zuständigen WWA in Verbindung zu setzen.

 

 

III. Öffentliche BUA-Sitzung:      Beginn: im Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung

 

 

1. Errichtung eines Carports in 95704 Pullenreuth, Fl.Nr. 255/8, Gemarkung Trevesen

    (Naabklause)

 

     Beschluss:   6:0

 

    Die Errichtung eines Carports in der so genannten Naabklause in Trevesen wird    

    genehmigt.

 

 

   

  

Anwesende:  

VG-Neusorg:   Hr. Kopp Michael (Schriftführer)

Presse:             Hr. König Horst

Zuhörer:           Hr. Daubner Albert und Hr. Philipp Alfons