Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 22. September 2009 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil:                                                                            Beginn: 19.00 Uhr

 

    Wegfall der Geheimhaltung für den TOP 2 und 3

 

2. Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Bauhöfen im VGem.-Bereich.

 

    Beschluss:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth ist grundsätzlich bereit, mit den Bauhöfen in Brand,

    Ebnath und Neusorg zu kooperieren, Wenn wirtschaftliche Erfolge erreicht werden

    können. Sobald alle Mitgliedsgemeinden bzw. die Gemeinschaftsversammlung

    gehört sind wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Organisationsmodelle  

    zur Beratung vorzulegen.

 

3. Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über Ehrungen

    in der Gemeinde Pullenreuth (ESP).

 

    Beschluss:

 

    Dieser TOP 3 wird in der anschließenden öffentlichen Sitzung als TOP 6 behandelt.

 

 

I. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                          Beginn: 19.30 Uhr

 

GR Greger Martin fehlt entschuldigt.

 

 

1. Sanierung der Kirchstraße im unteren Teil;

    Hier: Auswahl einer Ausbaualternative

 

    BGM Pirner verweist hier auf einen Erläuterungsbericht des Ing. Büro Fröhlich.

    Der Gemeinderat sollte sich nach Beratung über eine Ausbaualternative

    entscheiden.

 

    Gemäß Kleinauftrag hat das Ing. Büro Fröhlich für eine Sanierung bzw. einen

    Vollausbau verschiedene Varianten untersucht.

    Hierfür wurde vor Ort der Bestand aufgenommen und dokumentiert.

    Um Aufschlüsse über den konstruktiven Fahrbahnaufbau zu erhalten, wurden 

    Probeschürfungen erstellt und auf dem Untergrund Lastplattenversuche gemacht.

    Die Ergebnisse und Kosten können Sie nachfolgend ersehen.

 

    So ergibt sich bei einer Baulänge von ca. 100m eine Asphaltfläche von ca. 700m²

    und eine Granitkleinpflasterfläche von ca. 120m²

 

   

 

  

 

 

    Beschluss: 11:1  (Gemeinderat Reger Norbert stimmt gegen Variante 4, Gemeinderat

                                  Greger Martin fehlt entschuldigt)

 

    Nach Diskussion im Gemeinderat wurde aus Kostengründen über die Variante 4

    abgestimmt. Bei dieser Variante wird auf Nachfrage von Gemeinderat Stephan

    Heindl kein Ausbau-, Herstellungs-, bzw. Verbesserungsbeitrag auf die Anlieger

    umgelegt, da es sich hierbei um keinen Vollausbau oder Verbesserung handle.

    Außerdem handle es sich hier um eine Straße mit überörtlicher Bedeutung mit

    Durchgangsverkehr und nicht um eine Siedlungsstraße (Hr. Roth, Sachbearbeiter).

  

    Gemeinderat Stephan Heindl wollte dann wissen ob denn diese Form der

    Abrechnung auch für die Ausfallstraßen in Lochau in Richtung Pullenreuth

    angewendet werden könne?

    Es wurde keine ausreichende Antwort gegeben. Die UWG Pullenreuth wird diese

    Sache aber im Auge behalten.

 

2. Gemeinde Pullenreuth;

    Aktualisierung des Abwasserkonzeptes (2. Änderung)

 

    Das Landratsamt Tirschenreuth hat die Gemeinden gebeten, aufgrund des   

    Anschlusses von einzelnen Gemeinde- bzw. Ortsteilen an die zentrale

    Abwasserbeseitigung sowie der Nachrüstung der Kleinkläranlagen mit der

    2. Reinigungsstufe die Abwasserkonzepte zu aktualisieren.

    Die Gemeinden sind abwasserbeseitigungspflichtig.

    Sie haben dazu Abwasserkonzepte aufzustellen und fortzuschreiben.

 

    Beschluss: 12:0

 

    Das Abwasserkonzept wurde mit geringfügigen Änderungen (Ortsteil Neuhof)

    einstimmig angenommen.

 

 

3. 21. Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord: Teilfortschreibung

    zur Freiraumsicherung.

 

    Beschluss: 12:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 21. Änderung des Regionalplanes der

    Region Oberpfalz-Nord, wie mit Schreiben des Regionalen Planungsverbandes vom

    04.08.2009 mitgeteilt, keine Einwendungen.

 

 

4. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2008

 

    Beschluss: 12:0

 

    Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO:

 

    Das Ergebnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für

    das Haushaltsjahr 2008 wurde zur Kenntnis genommen.

    Die vom 1. Bgm. veranlasste Behebung evtl. Mängel sowie die von ihm und der  

    Verwaltung weiter gegebenen Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen.     

    Einwendungen wurden – nicht – erhoben.

    Die im Haushalt 2008 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben    

    (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die

    Genehmigung  nicht schon in früheren Sitzungen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66   

    Abs. 1 GO  nachträglich genehmigt.

    Außerdem werden Haushaltsstellen, auf denen Haushaltsreste auf das Nachjahr  

    vorgetragen wurden, nachträglich für übertragbar erklärt, sofern diese

    Übertragbarkeit  nicht bereits durch einen Haushaltsvermerk festgestellt wurde.

    Die Jahresrechnung für 2008 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden  

    Ergebnissen festgestellt und entlastet:

 

 

5. Errichtung von 2 Lampen von der Kirche Trevesen bis zum Anwesen in

    Trevesenhammer;

    Hier: Grundsatzentscheidung.

 

    Beschluss: 12:0

 

    Auf der Straße von der Kirche Trevesen bis zum Anwesen Legat in   

    Trevesenhammer werden keine Lampen aufgestellt.

    Als Anliegen des Gemeinderates Hans Wopperer (UWG) wird in dem

    Beschlussvorschlag der VG Neusorg als Zusatz eingefügt, dass die Schäden am

    Gehweg, an den Wassereinläufen und auf der Fahrbahn beseitigt werden.

 

 

6. Erlass einer Satzung über Ehrungen der Gemeinde Pullenreuth (ESP)

 

    Beschluss: 11:1 (Bürgermeister Pirner stimmt gegen den Vorschlag)

 

    Er versucht sich gegen den Zusatz unter § 3 Abs. 6 eine Grabrede halten zu müssen

    zu wehren und warnte seine beiden Stellvertreter: „Er halte so eine Rede nicht“! 

    Er werde diese Aufgabe dann an einen seiner Stellvertreter weitergeben.

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung über Ehrungen der Gemeinde

    Pullenreuth.

 

    Die Satzung tritt am 01.10.2009 in Kraft.

   

 

Satzung über Ehrungen der Gemeinde Pullenreuth (ESP)

 

Die Gemeinde Pullenreuth erlässt aufgrund Art. 7, 16 und 23 der Gemeindordnung für den

Freistaat Bayern –GO- (BayRS 2020-1-1-I) folgende

 

Satzung über Ehrungen der Gemeinde Pullenreuth

 

Übersicht:

 

§ 1 ART DER EHRUNGEN

 

§ 2 EHRENBÜRGERRECHT

 

§ 3 BÜRGERMEDAILLE „PULLENREUTH“

 

§ 4 EHRUNG FÜR BESONDERE LEISTUNGEN“

 

§ 5 EMPFÄNGE ALTERS- UND EHEJUBILÄUM

 

§ 7 TITEL „ALTBÜRGERMEISTER - ALTBÜRGERMEISTERIN“

 

§ 8 JÄHRLICHER ZEITPUNKT DER EHRUNGEN

 

§ 9 BENENNUNG VON STRAßEN, PLÄTZEN UND ÖFFENTLICHEN GEBÄUDEN

 

§ 10 VORSCHLAGSRECHT

 

§ 11 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EHRUNGEN

 

§ 12 INKRAFTTRETEN

 

 

§ 1 Art der Ehrungen

 

(1) Die Gemeinde Pullenreuth stiftet und verleiht folgende Ehrungen:

 

     1. Ehrenbürgerrecht im Sinne von Art. 16 Abs. 1 GO,

     2. Bürgermedaille „Pullenreuth“,

     3. Ehrung für besondere Leistungen,

     4. Ehrengaben und Empfänge zu besonderen Anlässen,

     5. Alters- und Ehejubiläum

     6. Titel „Altbürgermeister“/ „Altbürgermeisterin“ gemäß Art. 55 Abs. 4 KWBG.

   

(2) Unbenommen bleibt das Recht des Gemeinderates, Straßen, Plätze und öffentliche     

     Gebäude nach verdienten Persönlichkeiten zu benennen.

 

§ 2 Ehrenbürgerrecht

 

(1) Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Ehrung, welche die Gemeinde Pullenreuth    

      lebenden Personen zuteil werden lassen kann. Eine Verleihung ist nur möglich, wenn die

      zu ehrende Persönlichkeit durch besonders fruchtbares Wirken entscheidend die

      Entwicklung der Gemeinde beeinflusst und so das Wohl der Bürgerschaft gefördert hat

      oder wenn sie durch hervorragende Leistung, z.B. im Bereich der Kunst, der

      Wissenschaft, der Wirtschaft, der Kirche, des Sozialwesens oder des öffentlichen Lebens

      das Ansehen der Gemeinde außergewöhnlich gemehrt hat.

 

(2) Die Entscheidung über die Ernennung zum Ehrenbürger wird durch den Gemeinderat mit

      zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung getroffen.

      Ein einstimmiger Beschluss über die Ernennung ist anzustreben.

      Das Ehrenbürgerrecht wird in einer Festsitzung des Gemeinderates durch Aushändigung

      einer Ehrenbürgerurkunde durch den 1. Bürgermeister verliehen.

 

(3) Die Ehrenbürgerurkunde ist eine historisch gestaltete Urkunde mit Gemeindewappen.

 

(4) Ehrenbürger können höchstens fünf lebende Persönlichkeiten sein.

 

(5) Die Verleihung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss

      bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitgliedern des

      Gemeinderats (Art. 16 Abs. 2 GO). Der Widerruf wird mit Zustellung des

      Widerrufsbescheides wirksam. Im Falle des Widerrufs ist die Urkunde zurückzugeben.

 

(6) Die Auszuzeichnenden brauchen nicht Gemeindebürger der Gemeinde Pullenreuth zu

      sein.

 

(7) Die Auszuzeichnenden dürfen sich im Goldenen Buch der Gemeinde Pullenreuth

      eintragen.

 

(8) Beim Ableben eines Ehrenbürgers erfolgt eine Würdigung durch Kranzniederlegung mit

      Grabrede.

 

§ 3 Bürgermedaille „Pullenreuth

 

(1) Die Bürgermedaille kann an folgenden Personenkreis verliehen werden:

 

     a) An Persönlichkeiten, die sich durch ehrenamtliches, treues und fruchtbares Wirken

         für das Wohl der Gemeinde hohe Verdienste erworben haben,

     b) Wer im sportlichen oder kulturellen Bereich hohe Verdienste bzw. Erfolge über die

         Gemeindegrenzen hinaus erworben hat.

 

(2) Die Bürgermedaille Pullenreuth ist in Silber geprägt. Sie hat einen Durchmesser von ca.

      35 mm. Sie trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde mit der Umschrift

      „Gemeinde Pullenreuth“ und auf der Rückseite in einem stilisierten Kranz den Namen

      des Ausgezeichneten und die Worte „Für besondere Verdienste um die Gemeinde

      Pullenreuth“.

 

(3) Mit der Bürgermedaille können höchstens zehn lebende Personen ausgezeichnet    

       werden.

 

(4) Die Auszuzeichnenden brauchen nicht Gemeindebürger der Gemeinde Pullenreuth zu

     sein.

 

(5) Die Auszuzeichnenden dürfen sich im Goldenen Buch der Gemeinde Pullenreuth    

      eintragen.

 

(6) Beim Ableben eines Bürgers, der Bürgermedaille erhalten hat, erfolgt eine Würdigung

      durch eine Grabschale mit Grabrede.

 

„Dieser Punkt 6 wurde auf Antrag der UWG Pullenreuth angefügt!“

   

 

§ 4 Ehrung für besondere Leistungen

 

(1) Für besondere Leistungen wird zum Zweck der Anerkennung eine Urkunde überreicht.

 

(2) Die Verleihung der Urkunde erfolgt in eigener Zuständigkeit des Bürgermeisters

     Eine Beschlussfassung der Gremien hierüber scheidet aus.

 

(3) Die Auszuzeichnenden brauchen nicht Gemeindebürger der Gemeinde Pullenreuth zu

     sein.

 

§ 5 Empfänge

 

Aus besonderem Anlass kann der 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit offizielle Empfänge in einem angemessenen Rahmen geben.

 

§ 6 Alters- und Ehejubiläum

 

(1) Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), die das 80. Lebensjahr und weitere durch 5 teilbare

      Lebensjahre vollenden, wird ein Geschenk im Wert von 20 € überreicht. Ab dem    

      vollendetem 90. Lebensjahr wird jährlich ein Geschenk übergeben.

 

(2) Für Gemeindeangehörige (Art. 15 GO), die das Fest der Goldenen (50 Jahre),   

      Diamantenen (60 Jahre), Eisernen (65 Jahre) oder Kupfernen Hochzeit (70 Jahre)

      begehen, wird eine Glückwunschkarte versandt.

 

 

§ 7 Titel „Altbürgermeister - Altbürgermeisterin“

 

Die Entscheidung über die Ernennung zum „Altbürgermeister – Altbürgermeisterin“ wird

durch den Gemeinderat mit zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder in nichtöffentlicher

Sitzung getroffen. Ein einstimmiger Beschluss über die Ernennung ist anzustreben.

Der Titel „Altbürgermeister – Altbürgermeisterin“ wird in einer Festsitzung des Gemeinderates

durch Aushändigung einer Urkunde durch den 1. Bürgermeister verliehen. Die Auszuzeichnenden

dürfen sich im Goldenen Buch der Gemeinde Pullenreuth eintragen.

 

§ 8 Jährlicher Zeitpunkt der Ehrungen

 

Die Verleihung der Ehrungen nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 ESN sollen in jedem Kalenderjahr

gemeinsam für alle Ausgezeichneten in einem ehrenvollen Rahmen vorgenommen werden.

 

§ 9 Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden

 

(1) Auf diese Art und Weise werden grundsätzlich nur Verstorbene geehrt. Straßen, Plätze

     und öffentliche Gebäude können dabei nach berühmten oder verdienten Persönlichkeiten

     der Gemeinde benannt werden.

 

(2) Die so benannten Straßen, Plätze oder öffentliche Gebäude können vom Gemeinderat

      umbenannt werden, wenn bauliche Entwicklung oder nachträgliche offenkundige     

      Tatsachen das für angebracht erscheinen lassen.

 

§ 10 Vorschlagsrecht

 

(1) Für Ehrungen nach §§ 2 und 3 ESP ist das Vorschlagsrecht auf die im Gemeinderat    

      vertretenen Parteien und Gruppen und den 1. Bürgermeister /die 1. Bürgermeisterin

      beschränkt.

 

(2) Für Ehrungen nach § 4 ESP können neben allen Gemeinderatsmitgliedern auch

      Vereine, Verbände und sonstige Organisationen Vorschläge einbringen.

 

(3) Für Ehrungen nach § 9 ESP haben alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ein  

      Vorschlagsrecht.

 

(4) Jeder Vorschlag ist schriftlich abzufassen und hinsichtlich des Anlasses und der

     Würdigkeit der zu ehrenden Persönlichkeiten ausführlich zu begründen.

 

§ 11 Beschlussfassung über Ehrungen

 

(1) Über die Ehrungen beschließt der Gemeinderat grundsätzlich mit einfacher Mehrheit,

      soweit in dieser Satzung keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden.

 

(2) Die Vorberatungen wie auch die Entscheidung über die zu verleihende Ehrung finden

      ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung statt.

 

(3) Einer Persönlichkeit können im Laufe der Zeit mehrere der in § 1 genannten Ehrungen,

      jedoch jeden einzelne jeweils nur einmal, verliehen werden.

 

§ 12 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 01.10.2009 in Kraft.

 

Pullenreuth,

Pirner

1. Bürgermeister

 

 

7. Informationen

 

    a) Auswertung der Elternbefragung in der Kindertagesstätte „Steinwaldzwergerl

 

    b) Auflistung der Bauanträge 2009

 

     jeweils zur Kenntnisnahme.

 

 

8. Anfragen

 

    Gemeinderat Stephan Heindl stellte an 1. Bürgermeister Pirner die Frage, wie sich denn

    die Ausbildung eines Wasserwartes für die Gemeinde Pullenreuth darstellen würde.

    Des Weiteren wolle er wissen, welche Kosten den hierfür zu erwarten wären.

   

    Bürgermeister Pirner verwies Hr. Heindl an die Verwaltung. Er solle sich bei

    Herrn Hoffmann erkundigen.

 

  

Anwesende:  

 

VG-Neusorg:   Frau König Kathrin (Schriftführer),

                          Herr Stefan Roth (Sachbearbeiter für die Sanierung der Kirchstraße)

Presse:             Herr König Horst

Zuhörer:           Philipp Alfons