Gemeinderatssitzung
vom
Dienstag, den 25. Februar 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 7 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 4 ordentlich
der Wegfall der Gründe
für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
4. Energetische
Sanierung der Schulturnhalle
Hier: Vergabe Deckenstrahler und Warmwasser-Aufbereitung
Sachverhalt:
Im Juni 2013 hat sich der Gemeinderat zum wiederholten
mal mit der Thematik
„Energetische Sanierung der Schulturnhalle“
befasst und die weitere
Vorgehensweise festgelegt. Es wurde
folgender Beschluss gefasst:
Der 1.
Bürgermeister wird beauftragt, weitere Angebote zur Erstellung der
Deckenstrahlplatten
einzuholen. Evtl. Eigenleistung durch den TUS Pullenreuth
sollen
dabei berücksichtigt werden.
Für die einwandfreie, technische Umsetzung
der Maßnahme wurde das Fachbüro
Sympto-Plan aus
Bayreuth (H. Heindl Manfred) beauftragt.
Im Oktober 2013 und Januar 2014 fanden mit
den Beteiligten dazu entsprechende
Ortstermine statt. Neben dem Einbau einer
Deckenstrahlheizung mit Anpassung der
bestehenden Heizungstechnik wurde auch
vereinbart, in diesem Zuge, die
Warmwasseraufbereitung zukünftig mit entsprechenden
Durchlauferhitzern neu
aufzubauen.
Zwischenzeitlich wurde eine beschränkte
Ausschreibung für die Heizungs- und
Sanitärarbeiten mit Losweiser
Vergabemöglichkeit am 07.02.2014 durchgeführt.
Dazu haben von zehn aufgeforderten Bietern
jedoch lediglich zwei Firmen ein
Angebot abgegeben.
Durch die preisliche Abweichung gegenüber
der Kostenschätzung zum
Ausschreibungsergebnis (eine Preissteigerung
um ca. 62%) ist jedoch zu
überlegen, ob die Ausschreibung aufgrund
der preislichen Entwicklung nicht
gänzlich aufzuheben ist.
Des Weiteren ist vorerst noch zu
überprüfen, ob die Nagelbinderkonstruktion in der
Turnhalle das Gewicht der Deckenstrahler überhaupt
aufnehmen kann.
Im Haushalt 2013 der Gemeinde Pullenreuth wurden für die Anbringung einer
Deckenstrahlheizung in der Turnhalle
Ausgabemittel von 30.000 € bereitgestellt.
Die Mehrkosten müssten in einem 1.
Nachtragshaushalt 2014 eingeplant werden.
Beschluss:
Nach Einholung und Überprüfung
der Angebote wurde für die Vergabe des Einbaus
einer neuen
Heizungstechnik (Deckenstrahlplatten) und einer neuen
Warmwasseraufbereitung, Aufgrund
der enormen Preissteigerung in zwei Lose
aufgegliedert.
Los 1: Der Einbau und die
Vergabe der Heizungstechnik wird gänzlich aufgehoben.
Los 2: Der Umbau der
Warmwasseraufbereitung wird an den wirtschaftlichsten
Bieter, die Firma
D.E.N. Druckluft- und Energietechnik Nordbayern,
Mengersreuther Straße 5, 95704 Pullenreuth
zum geprüften Angebotspreis
von
12.660,74€ vergeben.
Die Fa. D.E.N. wird
beauftragt für die Anbringung der Deckenstrahlplatten eine
Statische Berechnung
vorzulegen.
II. Öffentliche GR-Sitzung: Beginn: ca. 20.00 Uhr
GR Robert
Bauer fehlt entschuldigt.
1. Feststellung
und Entlastung der Jahresrechnung 2012
Sachverhalt:
In seinen Sitzungen am 23.09.2013 und
21.11.2013 prüfte der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pullenreuth die Jahresrechnung
2012.
Die Niederschrift (Art. 103 Abs. 1 S. 2 GO)
über die Rechnungsprüfung wurde
erstellt. Das Ergebnis der Jahresrechnung
kann somit festgestellt und die
Jahresrechnung 2012 entlastet werden.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
2012 ergab keine wesentlichen
Beanstandungen.
Aufgeworfene Fragen wurden durch die
Verwaltung beantwortet. Das Ergebnis der
Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO
vom Gemeinderat festzustellen.
Beschluss 1: 12:0 (GR
Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Feststellung
und Entlastung der Jahresrechnung 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO:
Das Ergebnis der Niederschrift über die örtliche
Prüfung der Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2012 wurde zur Kenntnis
genommen. Die vom 1. Bgm.
veranlasste Behebung evtl. Mängel sowie die
von ihm und der Verwaltung weiter
gegebenen Erklärungen wurden zur Kenntnis
genommen. Einwendungen werden
nicht
erhoben.
Die im Haushalt 2012 angefallenen
überplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie
erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren
Sitzungen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66
Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Außerdem werden Haushaltsstellen, auf denen
Haushaltsreste auf das Nachjahr
Vorgetragen wurden, nachträglich für
übertragbar erklärt, sofern diese
Übertragbarkeit nicht bereits durch einen
Haushaltsvermerk festgestellt wurde.
Die Jahresrechnung für 2012 wird gemäß Art.
102 Abs. 3 GO mit folgenden
Ergebnissen festgestellt und entlastet:
Bezeichnung: Verw.HH: Verm.-HH: Gesamthaushalt:
Solleinnahmen: 2.388.227,01 343.070,41 2.731.297,42
Neue HH-Reste: 0,00 457.400,00 457.400,00
Abgang alter HH-Reste: 0,00
-23.500,00 -23.500,00
Abgang alter
Kassenreste: -10,50 -30.535,01 -30.545,51
Summe bereinigte Solleinn. 2.388.216,51 746.435,40 3.134.651,91
Sollausgaben: 2.334.943,92 249.485,57 2.584.429,49
Neue HH-Reste: 66.164,32 498.192,21 564.356,53
Abgang alter HH-Reste: -12.896,83 -1.242,38 -14.139,21
Abgang alter
Kassenreste: 5,10 0,00 5,10
Summe bereinigte Sollausg. 2.388.216,51 746.435,40 3.134.651,91
2. Beratung und
Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der
Gemeinde Pullenreuth
für das Haushaltsjahr 2014
Sachverhalt:
Anbei wird die Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan der Gemeinde Pullenreuth für
Das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und
Verabschiedung vorgelegt. Der Haushalt
wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss
in der Sitzung am 11.02.2014
Vorberaten.
Der neue Verwaltungshaushalt schließt in
den Einnahmen und Ausgaben mit einem
Betrag von 2.410.253 € (Vorjahr = 2.448.031
€). Die Zuführung zum
Vermögenshaushalt beträgt 104.847 €. Nach
Abzug der ordentlichen Tilgung in
Höhe von 79.236 € errechnet sich eine freie
Finanzspanne von 25.611 €.
Im Vergleich zum Vorjahr mit 150.101 €
errechnet sich in 2014 eine um 45.254 €
Niedrigere Zuführung zum Vermögenshaushalt.
Ursächlich dafür ist vor allem die im
Vorjahr gewährte Stabilisierungshilfe von
50.000 €. Ohne diese Einnahme wäre die
Zuführung gegenüber dem Vorjahr um 4.746 €
höher ausgefallen. Als wesentliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr wäre eine
Erhöhung der
Einkommensteuerbeteiligung um 41.000 € auf
568.000 € zu nennen.
Auf der Ausgabenseite erhöht sich die
Kreisumlage um 38.870 €.
Der Vermögenshaushalt 2014 schließt mit
1.169.404 € (Vorjahr 979.735 €). In dieser
Summe enthalten ist u. a. der
Breitbandausbau mit einer Kostenbeteiligung der
Gemeinde Pullenreuth
von voraussichtlich 554.000 €. Für diese Maßnahme ist eine
Förderung von 443.000 € vorgesehen. Außerdem
wurden für den Ausbau der GVS
Pullenreuth – Arnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite) ergänzend zu den
Ansätzen im Vorjahr restliche Ausgabemittel
von 213.000 € veranschlagt.
Zusammen werden für diese Maßnahme incl.
Brückenerneuerung Ausgaben
von rund 616.000 € sowie Zuweisungen von
ca. 209.000 € und Beiträge von
ca. 159.000 € erwartet. Die im Zuge dieser
Maßnahme vorgesehene Erneuerung der
Wasserleitung schlägt in 2014 mit 53.000 €
zu Buche. Für die Kanalsanierung in
diesem Straßenzug wurden 46.000 €
veranschlagt. Als weitere Investitionen sind in
2014 beispielsweise die Herstellung der
Außenanlage am Dorfhaus Lochau mit
33.000 € und die Errichtung eines
Beleuchtungssystems mit Speicheranlage in der
„Grünen Mitte“ mit 17.500 € vorgesehen. Für
den Erwerb der Digitalfunkendgeräte
für die 4 Feuerwehren wurden Ausgaben von
zusammen 39.800 € sowie
Zuweisungen
von 19.100 € berücksichtigt.
Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes wurde
eine Kreditaufnahme von 190.000 €
festgesetzt. Dieser Betrag beinhaltet ein
rentierliches Darlehen von 100.000 € vor
allem zur Finanzierung der Erneuerung der
Kanal- und Wasserleitung im Zuge des
Ausbaus der GVS Pullenreuth
– Arnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite). Das
restliche Darlehen von 90.000 € dient zur Finanzierung
der unrentierlichen
Maßnahmen wie beispielsweise dem
Breitbandausbau und dem Ausbau der GVS
Pullenreuth-Arnoldsreuth.
Zusätzlich ist aufgrund einer Kreditermächtigung
aus dem Vorjahr eine Darlehensaufnahme von
rund 67.000 € für die Errichtung der
Photovoltaikanlage auf dem Dach des
Bauhofgebäudes vorgesehen. Damit
errechnet sich zum 31.12.2014 ein
Schuldenstand von voraussichtlich
1.304.416,08€. Dies entspricht bei 1774 Einwohnern
einer Pro-Kopf-Verschuldung
von 735,30 €. Die durchschnittliche
Verschuldung pro Einwohner für
kreisangehörige Gemeinden mit 1.000 bis
unter 3000 Einwohnern beträgt
gegenwärtig ca. 690 €.
Ferner wird zum Haushaltsausgleich eine
Rücklagenentnahme von 77.137,00 €
notwendig. Zum 31.12.2014 wird ein
Rücklagenstand von voraussichtlich rund
63.000 € erwartet. Die Mindestrücklage
hiervon beträgt anteilig 22.716,07 €.
Im Finanzplanjahr 2015 wurde der Ausbau der
GVS Lochau-Pullenreuth Nord-Ast
(innerorts) einschließlich der Erneuerung
der Kanal- und Wasserleitung mit
Ausgaben von zusammen 384.000 €
veranschlagt.
Die Ausschreibung für diese Maßnahme soll
wohl in den Wintermonaten 2014/2015
erfolgen. Bei einer evtl. Vergabe der
Bauleistungen noch in 2014 würde die
Gemeinde eine Verpflichtung zur Leistung
von Ausgaben für Investitionen im
Folgejahr eingehen. Vorsorglich wird
deshalb in der Haushaltssatzung 2014 eine
Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO
in Höhe von 384.000 € festgesetzt.
Ansonsten müsste mit der Vergabe bis zum
Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015
(wegen erforderlicher Ausgabeermächtigung)
gewartet werden.
Beschluss: 12:0
(GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Beschluss
1:
Der Gemeinderat Pullenreuth
erlässt eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2014. Danach schließt der
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 2.410.253 €. Der Vermögenshaushalt
schließt mit 1.169.404 €. Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen wird auf 190.000 € und
der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 384.000
€ festgesetzt. Als Höchstbetrag der
Kassenkredite sind vorsorglich 600.000 €
vorgesehen. Die Hebesätze für die Grund-
und Gewerbesteuer
werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der
Haushaltsplan 2014 wird mit allen Anlagen
und Bestandteilen in der
vorgelegten Form
verabschiedet.
Beschluss
2: 12:0 (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Der dem Haushalt 2014 als Anlage beigefügte
Finanzplan wird in der vorgelegten
Form anerkannt.
3. Gemeinde
Neusorg; 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der
Bahndammunterführung“ in Neusorg mit
gleichzeitiger 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg;
Hier: Beteiligung der „berührten“ Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2013
Aufgrund der Unterrichtung der Beteiligung
der „berührten“ Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB folgenden Beschluss:
„Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 2. Änderung des
Bebauungsplanes
„An der Bahndammunterführung“
in Neusorg mit gleichzeitiger 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Neusorg wie im Schreiben vom 26.04.2013
dargestellt,
folgende Einwände:
Durch die geplante
Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 700 m² auf ca. 1.000 m²
werden die in der
Gemeinde Pullenreuth angesiedelten Kleingewerbe
vermehrt
geschwächt. Die
derzeitige Verkaufsfläche von ca. 700 m² sollte nicht erweitert
werden.“
Der Gemeinderat Neusorg hat diesen Einwand
in seiner öffentlichen Sitzung am
15.07.2013 geprüft und abgewägt:
„Ziel ist es allein den bestehenden
Verbrauchermarkt (REWE) großzügiger,
freundlicher und moderner zu gestalten. Die
weiteren vorhandenen Filialbetriebe
(Bäckerei und Metzgerei) bleiben
unverändert. Dies ist sogar im textlichen Teil des
Bebauungsplanes festgeschrieben.
Die in Pullenreuth
angesiedelten Kleingewerbe werden nicht beeinträchtigt“.
Im Rahmen der Beteiligung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
wurde die Gemeinde Pullenreuth für
das o. g. Aufstellungsverfahren mit
Schreiben vom 16.01.2014 erneut angehört.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes
ist die Änderung des
Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB
notwendig.
Da keine weiteren Belange der Gemeinde Pullenreuth negativ berührt sind, kann
dem Verfahren ohne Einwand zugestimmt
werden.
Beschluss: 10:2
(GR Norbert Reger und Bgm. Pirner Jürgen stimmten gegen
den
Beschlussvorschlag. Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth
erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„An der Bahndammunterführung“ in Neusorg
mit gleichzeitiger 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg
wie im Schreiben vom 16.01.2014
dargestellt, keine Einwände.
4. 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Haselbrunn“;
Hier: Antrag des Herrn Michael Schlicht,
Haselbrunn 14, 95704 Pullenreuth
Sachverhalt:
Herr Michael Schlicht jun., Haselbrunn 14, Pullenreuth hat am 23.09.2013 einen
Bauantrag zum Neubau einer Garage an die
bestehende Garage, Fl.Nr. 378/2
Gemarkung Lochau
eingereicht.
Der Bauantrag wurde in der öffentlichen
Bau- und Umweltausschusssitzung am
22.10.2013 mehrheitlich abgelehnt, nachdem
die beantragten Abweichungen die
Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Haselbrunn“ berühren.
Herr Schlicht hat daraufhin seinen
Bauantrag zurück genommen und mit Schreiben
vom 12.12.2013/16.01.2014 die 2. Änderung
des Bebauungsplanes „Haselbrunn“
beantragt.
Der Bebauungsplan „Haselbrunn“ ist (in
Abstimmung mit den betroffenen
Grundstückseigentümern)am 24.08.2001 in
Kraft getreten. Das
1. Änderungsverfahren betraf die Parzelle
12 (öffentliche Wasserleitung, Garage
Michael Schlicht verbunden mit Bauvorhaben
Dieter Grundler) und ist zum
06.08.2010 in Kraft getreten.
Für diese beantragte Änderung (= 2.
Änderung) ist ein förmliches
Änderungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
erforderlich.
Nach dem Änderungsbeschluss werden die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange eingeholt (parallel dazu erfolgt
die vorgezogene Bürgerbeteiligung).
Danach wird der Entwurf fertig gestellt und
dem Gemeinderat vorgelegt. Nach der
sich anschließenden formellen Anhörung der
Träger öffentlicher Belange (zu allen
Gesichtspunkten) und der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs können dann
Satzungs- und Feststellungsbeschluss
gefasst werden.
Beschluss: 11:1
(Bgm. Pirner Jürgen
stimmt gegen den Beschlussvorschlag.
Robert
Bauer fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Haselbrunn“ in dem in der Anlage
dargestellten Umfang.
Sämtliche anfallenden Kosten sind vom
Antragssteller zu zahlen!
5. Ausbau der
GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts „Zur
Hammerleite“)
Hier: Erneuerung der Wasserleitung
Sachverhalt:
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts – Zur Hammerleite)“ soll auch
die öffentliche Wasserleitung mit erneuert
werden.
Die Herstellungskosten betragen laut
Kostenberechnung 128.302,13 € (brutto – inkl.
Baunebenkosten). Bei der Wasserversorgung
handelt es sich um einen Betrieb
gewerblicher Art, der zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Demnach sind die
Nettokosten maßgebend. Diese belaufen sich incl.
BNK auf 107.816,92 €. Im
Haushaltsentwurf 2014 wird momentan von
Kosten in Höhe von 110.000 €
ausgegangen. Demzufolge wäre eine
geringfügige Kürzung um rund 2.000 €
möglich.
Beschluss: 12:0
(GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts – Zur Hammerleite)“ wird auch
die öffentliche Wasserleitung mit erneuert.
6. Ausbau der
GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts „Zur Hammerleite“)
Hier: Sanierung der Kanalleitung
Sachverhalt:
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts – Zur Hammerleite)“ sollen auch
die schadhaften Seitenzuläufe der
öffentlichen Kanalleitung mit erneuert
werden.
Die Herstellungskosten betragen laut
Kostenberechnung 43.398,15 € (brutto) zzgl.
10 % Baunebenkosten, somit 47.737,97 €.
Der Haushaltsentwurf 2014 sieht für diese
Maßnahme momentan Ausgaben von ca.
52.000€ vor. Demzufolge wäre eine
geringfügige Ansatzkürzung um rund 4.000 €
möglich.
Beschluss: 12:0
(GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme -GV-Straße
Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts „Zur Hammerleite“)- werden auch
die schadhaften Seitenzuläufe der
öffentlichen
Kanalleitung mit erneuert.
7. Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der freiwilligen Feuerwehren – Erhöhung der
Feuerwehrkosten
Sachverhalt:
I. Feuerwehrfahrzeuge:
Nach Empfehlung des Bayerischen
Gemeindetags (BayGT), sollten die
Gebührensätze für die Feuerwehrfahrzeuge
angepasst werden (s. HH-
Konsolidierungskonzept v. 31.10.2013).
Hierzu wurde folgende Gegenüberstellung der
Kostensätze vorgenommen:
Fahrzeug Bisheriger Kostensatz Neuer Kostensatz %-Änderung
LF 8 5,71 €/Std. 6,10 €/ Std. + 6,83 %
TSF 3,45 €/Std. 3,57 €/ Std. + 3,48 %
MZF 2,95 €/Std. 3,17 €/ Std. + 7,46 %
LF 8 95,44 €/Std. 102,05 €/Std. + 6,92 %
TSF 66,86 €/Std. 71,64 €/Std. + 7,15 %
MZF 26,20
€/Std. 27,94
€/Std. + 6,64 %
Durchschnitt: + 6,41 %
Die Kostensätze für die Feuerwehrfahrzeuge
des BayGT liegen demnach 6,41 %
über den Gebührensätzen der Gemeinde Pullenreuth. Der Durchschnitt der
Verwaltungsgemeinschaft Neusorg beträgt
15,00 %. Die letzte Anpassung der
Gebühren wurde im Jahr 2007 vorgenommen. Nach
den damaligen Berechnungen
wurden für die Gemeinde Pullenreuth
geringere Kostensätze berechnet. Spielraum
für eine Anpassung der Gebührensätze bei
den Feuerwehrfahrzeugen wäre somit
vorhanden.
II.
Ausrüstungsgegenstände:
Die vom BayGT
empfohlenen Gebührensätze für die Feuerwehrfahrzeuge liegen,
wie
bereits erwähnt, im VGem-Durchschnitt 15,00 % über
den bisherigen
Kostenerhebungssätzen der Gemeinde Pullenreuth.
Es wird daher von Seiten der Verwaltung
empfohlen, die Kosten für die übrigen
Gerätschaften analog um 15,00 % zu erhöhen.
Dadurch wird erreicht, dass die
Gerätschaften der Feuerwehren aller 4
Gemeinden der VGem weiterhin zu gleichen
Kostensätzen berechnet werden können.
Hierzu wurde folgende Gegenüberstellung der
Kostensätze vorgenommen:
Ausrüstungsgegenstand
Bisheriger
Kostensatz Neuer Kostensatz % - Änderung
Anhänger 5,60
€/Std. 6,44 €/Std. +15,00 %
Atemschutzgerät 28,20 €/Std. 32,43 €/Std. +15,00 %
Beleuchtungsanlage 14,60 €/Std. 16,79 €/Std. +15,00 %
Be- und Entlüftungsgerät 75,00 €/Std. 86,25 €/Std. +15,00 %
Insektenschutzausrüstung 2,30 €/Std. 2,65 €/Std. +15,00 %
Kabeltrommel 5,60 €/Std. 6,44 €/Std. +15,00 %
Kellerentwässerungspumpe 5,60 €/Std. 6,44 €/Std. +15,00 %
Mehrzwecksauger 19,00 €/Std. 21,85 €/Std. +15,00 %
Motorsäge 11,20 €/Std. 12,88 €/Std. +15,00 %
Notstromaggregat 28,20 €/Std. 32,43 €/Std. +15,00 %
Spülratte 5,60
€/Std. 6,44 €/Std. +15,00 %
Tauchpumpe 15,00 €/Std. 17,25 €/Std. +15,00 %
Tragkraftspritze 54,00 €/Std. 62,10 €/Std. +15,00 %
Trennschleifer 5,60 €/Std. 6,44 €/Std. +15,00 %
Überdrucklüfter 23,60 €/Std. 27,14 €/Std. +15,00 %
Watthose 2,30
€/Std. 2,65 €/Std. +15,00 %
Ziehfix 5,60
€/Std. 6,44 €/Std.
+15,00 %
III.
Gebührensätze für ehrenamtliche
Feuerwehrdienstleistende:
Für den Einsatz eines ehrenamtlichen
Feuerwehrdienstleistenden wird seit dem
Jahr 2003 ein Stundensatz i.H.v. 10,00 € berechnet. Der Aufwendungsersatz für den
Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender
wird berechnet, da der Gemeinde
auch für diesen Personenkreis Kosten
entstehen, z. B. Erstattung des
Verdienstausfalls. Die vom BayGT empfohlenen Gebührensätze sind mit 24,00 €/Std.
angegeben. Die Tendenz der
Feuerwehreinsatzabrechnungen geht dahin, dass die
Gemeinde immer mehr Lohnkostenersätze
an die Arbeitgeber der
Feuerwehrdienstleistenden auszahlen muss.
Nach den durchschnittlichen
Berechnungen wurden in den Jahren 2008 –
2012 im Bereich der VGem Neusorg
zwischen ca. 17,50 € und 19,00 €/Std.
Lohnausfall von den Arbeitgebern der
Feuerwehrdienstleistenden in Rechnung
gestellt (Brand, Ebnath Neusorg
ca. 19,00€, Pullenreuth
ca. 17,50 €). Nach einer Mitteilung des BayGT stellt
der
Stundensatz i.H.v.
24,00 € das Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen
bayerischer Gemeinden dar. Es wird von
Seiten der Verwaltung empfohlen, für die 4
Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die
Kosten für die
Feuerwehrdienstleistenden auf einheitlich
19,00 €/Std zu erhöhen.
Personalkosten Bisheriger Kostensatz Neuer
Kostensatz % - Änderung
Stundensatz 10,00 €/Std. 19,00 €/Std. + 90,00 %
IV.
Zukünftige Anpassungen:
Eine Rückfrage beim BayGT
hat ergeben, dass dieser für Feuerwehrfahrzeuge die
Empfehlungen der Sätze im Abstand von sechs
bis sieben Jahren aktualisiert. Die
Rechtsprechung erwarte nicht, dass die
Gemeinden die Satzungen jährlich oder in
einem Turnus von zwei oder drei Jahren
anpassen. Daher hält der BayGT seinen
Turnus auch für ausreichend.
Der folgende Beschlussvorschlag orientiert
sich an dieser Aussage des BayGT.
Beschluss: 12:0
(GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Der GR Pullenreuth
beschließt, die Kostensätze für die Feuerwehrfahrzeuge, die
Ausrüstungsgegenstände und die
Personalkosten anzuheben.
Die Kostensätze für die Fahrzeuge werden
auf das empfohlene Niveau des BayGT
angehoben werden. Dies bedeutet eine
Erhöhung um 6,41 %.
Die Kostensätze für die
Ausrüstungsgegenstände werden auf eine VG-einheitliche
Gebühr festgesetzt. Dazu werden die
Kostensätze für die Ausrüstungsgegenstände
um 15,00 % angehoben.
Der Kostensatz für die
Feuerwehrdienstleistenden wird auf 19,00 €/Std. erhöht.
Die Satzung über den Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere
Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Pullenreuth soll
entsprechend
geändert werden.
Zukünftig hat eine Überprüfung der Sätze
immer dann zu erfolgen, wenn der BayGT
eine Aktualisierung seiner Empfehlungen
vornimmt. Sollte der BayGT keine solchen
Aktualisierungen mehr vornehmen, ist das
Thema in einem 7-jährlichen Rhythmus
dem Gemeinderat vorzulegen.
8. Satzung
zur Änderung der Satzung über Aufwands- und Kostenersatz für Einsätze
und andere Leistungen der freiwilligen
Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Es wird davon ausgegangen, dass die
Sitzungsvorlage über die Erhöhung der
Feuerwehrsätze vom 24.01.2014 beschlossen
wurde. Dies hat zur Folge, dass die
Anlage zur Satzung über Aufwands- und
Kostenersatz dementsprechend geändert
werden muss. Die Anlage wurde zur besseren
Übersicht komplett geändert.
In dem unten angefügten Satzungsentwurf
sind die neuen Kostensätze bereits in
der Anlage zur Aufwendungs- und
Kostenersatzsatzung eingearbeitet. Als Zeitpunkt
des Inkrafttretens wird der 01.04.2014
vorgeschlagen, um einheitlich in den
Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Neusorg das Inkrafttreten der
Satzung zu erzielen.
Beschluss: 12:0
(GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt eine Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwands- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der
freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth – Die Anlage zur Satzung wird
neu erlassen. Die Satzung tritt am 01.04.2014
in Kraft. Der, dieser Sitzungsvorlage
beigefügte Satzungsentwurf (Anlage I) ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Anlage
I
Satzung
zur Änderung der Satzung über Aufwands und
Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen
der
freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth
Die Gemeinde Pullenreuth erlässt aufgrund von Art. 28 BayFwG folgende Satzung:
§
1
Die Anlage zur
Satzung erhält folgende neue Fassung:
Aufwendungsersatz und
Kostenersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern
1 bis 3) und den
Personalkosten (Nummer 4) zusammen.
1.
Streckenkosten
Die Streckenkosten
betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
a) LF 8: 6,10
€
b) TSF: 3,57 €
c) Mehrzweckfahrzeug: 3,17
€
2.
Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und
Ausrüstung abzugelten, die
zwar zu Fahrzeugen
gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke
beeinflusst werden.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen
die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt
des Ausrückens aus dem
Feuerwehrgerätehaus
bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - zuzüglich den
Zeitaufwand
für die Betankung,
Befüllung, Reinigung und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der
Fahrzeuge, je eine
Stunde für
a) LF 8: 102,05
€
b) TSF: 71,64
€
c)
Mehrzweckfahrzeug: 27,94
€
3.
Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät
eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten
Fahrzeugs gehört (und
können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten
geltend gemacht
werden), werden
Arbeitsstundenkosten berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet
wird der Zeitraum,
währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in
Betrieb ist.
Für angefangene
Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen
Stundenkosten
erhoben.
Als
Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
a) einen
Anhänger: 6,44 €
b) ein
Atemschutzgerät: 32,43 €
c) eine
Beleuchtungsanlage:
16,79 €
d) ein Be- und
Entlüftungsgerät: 86,25 €
d) eine
Insektenschutzausrüstung:
2,65 €
e) eine
Kabeltrommel: 6,44 €
f) eine
Kellerentwässerungspumpe:
6,44 €
g) einen
Mehrzwecksauger:
21,85 €
h) eine
Motorsäge: 12,88 €
i) ein
Notstromaggregat:
32,43 €
j) eine
Spülratte:
6,44 €
k) eine
Tauchpumpe: 17,25 €
l) eine
Tragkraftspritze: 62,10 €
m) einen
Trennschleifer: 6,44 €
n) einen
Überdrucklüfter:
27,14 €
o) eine
Watthose: 2,65 €
p) einen
Ziehfix:
6,44 €
4.
Personalkosten
Personalkosten werden
nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der
Zeitraum vom Ausrücken
aus dem
Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.
Für angefangene
Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen
Stundenkosten
erhoben.
4.1
Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz
ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender
wird folgender
Stundensatz berechnet: 19,00 €
4.2
Sicherheitswachen
Für die Abstellung
zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG
werden
erhoben je Stunde
Wachdienst für einen
ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG):
12,70 €
Abweichend von Nummer
4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt
insgesamt eine
weitere Stunde
berechnet.
§ 2
Die Satzung tritt am
01.04.2014 in Kraft.
Neusorg/Ebnath,
den
Jürgen Pirner
1. Bürgermeister
9. Informationen
a) Sachstandsbericht
zur Planung einer Gleichstrompassage Süd-Ost in Bayern.
Hier das Schreiben an den Landrat Herrn Wolfgang Lippert.
b) Information
aufgrund der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.11.2013 zu TOP 2
Hier: Ergebnis der persönlichen
Elternbefragung
Der Gemeinderat Pullenreuth
hat in seiner öffentlichen GR-Sitzung am 26.11.2013
die Bedarfsnotwendigkeit konkreter
Plätze anerkannt sowie das Interwall der
Bedarfsplanung festgelegt.
Aufgrund der durchgeführten persönlichen Elternbefragung vom 26.10.2013 fand
am 26.11.2013 ein Gespräch mit den
Herren Bürgermeistern der VG-Neusorg, den
Trägern und den Leiterinnen der
Kindertageseinrichtungen statt. Es wurde
versucht, ein Konzept für die Betreuung
der Kinder zu entwickeln.
Der Gemeinderat ist aufgrund des
Beschlusses vom 26.11.2013 vom Ergebnis der
Umfrage zu informieren.
Hier angeführt, die Einzelheiten des
Gesprächs und ein Anschreiben an die
betroffene Eltern.
c) Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau „Nordast“
Innerortsbereich; Hier:
Sachstandsbericht
Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am
17.12.2013 folgenden Beschluss:
„Mit dem Ingenieurbüro
für Tiefbautechnik, Neusorg ist ein Ingenieurvertrag
gemäß Anlage I
der zugrunde liegenden Sitzungsvorlage abzuschließen. Die Lph.
5. bis 9 werden
für alle Gewerke mit diesem Vertrag beauftragt. Die örtliche
Bauüberwachung
wird ebenfalls an das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik,
Neusorg
übertragen. Die Maßnahme ist unabweisbar, da sich die Straße in einem
schlechten
Zustand befindet.
Der Auftrag ist
aber erst zu erteilen, wenn:
- Der Haushalt
2014 in Kraft ist und
- Der
Zuwendungsbescheid bzw. eine evtl. Genehmigung zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn
vorliegt
Außerdem wird
die Verwaltung gebeten, dem Gemeinderat in der nächsten
Sitzung eine
aktuell überarbeitete Kostenschätzung vorzulegen.“
Die Kosten auf der Basis der Vorplanung
wurden dem Gemeinderat in der
öffentlichen Sitzung am 24.09.2013
vorgelegt.
Das Büro wird die Entwurfsplanung mit
den aktuellen Zahlen fertigen
(Straße, Kanal und Wasser) und diese
dem Gemeinderat alsbald vorstellen.
d) Altenlastenkataster
Pullenreuth
Hier: Überprüfung „Ehemaliger Müllplatz
Pullenreuth“
Hierzu wird auf den unten angefügten Bescheid
des Landratsamtes Tirschenreuth
vom 18.11.2013 verwiesen. Der
Eigentümer der Fl.Nr. 183, Gemarkung
Pullenreuth,
ist die Gemeinde Pullenreuth.
e) Kindertageseinrichtung „Steinwaldzwerge“ Mengersreuther Str. 4, 95704
Pullenreuth; Hier: Neue Betriebserlaubnis
Das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ der
Gemeinde Pullenreuth in der
Mengersreuther
Straße 4 wurde 2010/2011 im Rahmen einer energetischen
Sanierung um eine Kindergartengruppe
erweitert. Zusätzlich wurde in einem
Anbau eine Krippengruppe untergebracht.
Mit Bescheid vom 25.02.2011 wurde
der Gemeinde Pullenreuth
für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ eine unter
Auflagen gestellte vorläufige
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erteilt. Die
Auflagen wurden mittlerweile erfüllt.
Die Erlaubnispflicht für den Betrieb
einer Kindertageseinrichtung besteht nach
§ 45 SGB VIII. Das Landratsamt
Tirschenreuth (Kreisjugendamt) ist gemäß
Art. 28 Satz 2 BayKiBiG
zuständig.
Unten angefügt die Betriebserlaubnis
für unsere Kindertageseinrichtung
„Steinwaldzwerge“, Mengersreuthert
Straße4, 95704 Pullenreuth
10.
Anfragen
Es gab keine weiteren,
wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen
GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König
(Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Schlicht Michael
sen., Haselbrunn
Herr Gärtner
Dietmar, Pullenreuth