Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 25. Februar 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 7 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 4 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

4. Energetische Sanierung der Schulturnhalle

    Hier: Vergabe Deckenstrahler und Warmwasser-Aufbereitung

 

    Sachverhalt:

 

    Im Juni 2013 hat sich der Gemeinderat zum wiederholten mal mit der Thematik

    „Energetische Sanierung der Schulturnhalle“ befasst und die weitere

    Vorgehensweise festgelegt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

 

    Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, weitere Angebote zur Erstellung der

    Deckenstrahlplatten einzuholen. Evtl. Eigenleistung durch den TUS Pullenreuth

    sollen dabei berücksichtigt werden.

 

    Für die einwandfreie, technische Umsetzung der Maßnahme wurde das Fachbüro

    Sympto-Plan aus Bayreuth (H. Heindl Manfred) beauftragt.

    Im Oktober 2013 und Januar 2014 fanden mit den Beteiligten dazu entsprechende

    Ortstermine statt. Neben dem Einbau einer Deckenstrahlheizung mit Anpassung der

    bestehenden Heizungstechnik wurde auch vereinbart, in diesem Zuge, die

    Warmwasseraufbereitung zukünftig mit entsprechenden Durchlauferhitzern neu

    aufzubauen.

    Zwischenzeitlich wurde eine beschränkte Ausschreibung für die Heizungs- und

    Sanitärarbeiten mit Losweiser Vergabemöglichkeit am 07.02.2014 durchgeführt.      

    Dazu haben von zehn aufgeforderten Bietern jedoch lediglich zwei Firmen ein

    Angebot abgegeben.

 

    Durch die preisliche Abweichung gegenüber der Kostenschätzung zum

    Ausschreibungsergebnis (eine Preissteigerung um ca. 62%) ist jedoch zu

    überlegen, ob die Ausschreibung aufgrund der preislichen Entwicklung nicht

    gänzlich aufzuheben ist.

 

    Des Weiteren ist vorerst noch zu überprüfen, ob die Nagelbinderkonstruktion in der

    Turnhalle das Gewicht der Deckenstrahler überhaupt aufnehmen kann.

 

    Im Haushalt 2013 der Gemeinde Pullenreuth wurden für die Anbringung einer

    Deckenstrahlheizung in der Turnhalle Ausgabemittel von 30.000 € bereitgestellt.

    Die Mehrkosten müssten in einem 1. Nachtragshaushalt 2014 eingeplant werden.

 

    Beschluss: 

 

    Nach Einholung und Überprüfung der Angebote wurde für die Vergabe des Einbaus

    einer neuen Heizungstechnik (Deckenstrahlplatten) und einer neuen

    Warmwasseraufbereitung, Aufgrund der enormen Preissteigerung in zwei Lose

    aufgegliedert.

 

    Los 1: Der Einbau und die Vergabe der Heizungstechnik wird gänzlich aufgehoben.

 

    Los 2: Der Umbau der Warmwasseraufbereitung wird an den wirtschaftlichsten

                Bieter, die Firma D.E.N. Druckluft- und Energietechnik Nordbayern,

                Mengersreuther Straße 5, 95704 Pullenreuth zum geprüften Angebotspreis

                von 12.660,74€ vergeben.

 

    Die Fa. D.E.N. wird beauftragt für die Anbringung der Deckenstrahlplatten eine

    Statische Berechnung vorzulegen.

 

  

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr         

 

    GR Robert Bauer fehlt entschuldigt.

  

 

1. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2012

 

    Sachverhalt:

 

    In seinen Sitzungen am 23.09.2013 und 21.11.2013 prüfte der

    Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pullenreuth die Jahresrechnung

    2012.

    Die Niederschrift (Art. 103 Abs. 1 S. 2 GO) über die Rechnungsprüfung wurde

    erstellt. Das Ergebnis der Jahresrechnung kann somit festgestellt und die

    Jahresrechnung 2012 entlastet werden.

    Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 ergab keine wesentlichen

    Beanstandungen.

 

    Aufgeworfene Fragen wurden durch die Verwaltung beantwortet. Das Ergebnis der

    Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat festzustellen.

 

    Beschluss 1:  12:0   (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)

   

    Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO:

 

    Das Ergebnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für

    das Haushaltsjahr 2012 wurde zur Kenntnis genommen. Die vom 1. Bgm.     

    veranlasste Behebung evtl. Mängel sowie die von ihm und der Verwaltung weiter

    gegebenen Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden

    nicht erhoben.

    Die im Haushalt 2012 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben

    (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die

    Genehmigung nicht schon in früheren Sitzungen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66

    Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

    Außerdem werden Haushaltsstellen, auf denen Haushaltsreste auf das Nachjahr

    Vorgetragen wurden, nachträglich für übertragbar erklärt, sofern diese

    Übertragbarkeit nicht bereits durch einen Haushaltsvermerk festgestellt wurde.

    Die Jahresrechnung für 2012 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden

    Ergebnissen festgestellt und entlastet:

 

    Bezeichnung:                               Verw.HH:                Verm.-HH:           Gesamthaushalt:

    Solleinnahmen:                        2.388.227,01                343.070,41               2.731.297,42

    Neue HH-Reste:                                     0,00                 457.400,00                  457.400,00

    Abgang alter HH-Reste:                         0,00                 -23.500,00                   -23.500,00

    Abgang alter Kassenreste:                -10,50                  -30.535,01                   -30.545,51

    Summe bereinigte Solleinn.    2.388.216,51                 746.435,40               3.134.651,91

  

    Sollausgaben:                          2.334.943,92                  249.485,57               2.584.429,49

    Neue HH-Reste:                             66.164,32                  498.192,21                  564.356,53

    Abgang alter HH-Reste:               -12.896,83                     -1.242,38                  -14.139,21

    Abgang alter Kassenreste:                    5,10                             0,00                            5,10

    Summe bereinigte Sollausg.    2.388.216,51                  746.435,40              3.134.651,91

 

 

2. Beratung und Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der

    Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr 2014

 

    Sachverhalt:

 

    Anbei wird die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Pullenreuth für

    Das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Der Haushalt

    wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 11.02.2014

    Vorberaten.

 

    Der neue Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit einem

    Betrag von 2.410.253 € (Vorjahr = 2.448.031 €). Die Zuführung zum

    Vermögenshaushalt beträgt 104.847 €. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in

    Höhe von 79.236 € errechnet sich eine freie Finanzspanne von 25.611 €.

 

    Im Vergleich zum Vorjahr mit 150.101 € errechnet sich in 2014 eine um 45.254 €

    Niedrigere Zuführung zum Vermögenshaushalt. Ursächlich dafür ist vor allem die im

    Vorjahr gewährte Stabilisierungshilfe von 50.000 €. Ohne diese Einnahme wäre die

    Zuführung gegenüber dem Vorjahr um 4.746 € höher ausgefallen. Als wesentliche

    Änderungen gegenüber dem Vorjahr wäre eine Erhöhung der

    Einkommensteuerbeteiligung um 41.000 € auf 568.000 € zu nennen.

    Auf der Ausgabenseite erhöht sich die Kreisumlage um 38.870 €.

 

    Der Vermögenshaushalt 2014 schließt mit 1.169.404 € (Vorjahr 979.735 €). In dieser

    Summe enthalten ist u. a. der Breitbandausbau mit einer Kostenbeteiligung der

    Gemeinde Pullenreuth von voraussichtlich 554.000 €. Für diese Maßnahme ist eine

    Förderung von 443.000 € vorgesehen. Außerdem wurden für den Ausbau der GVS

    PullenreuthArnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite) ergänzend zu den

    Ansätzen im Vorjahr restliche Ausgabemittel von 213.000 € veranschlagt.      

    Zusammen werden für diese Maßnahme incl. Brückenerneuerung Ausgaben

    von rund 616.000 € sowie Zuweisungen von ca. 209.000 € und Beiträge von

    ca. 159.000 € erwartet. Die im Zuge dieser Maßnahme vorgesehene Erneuerung der

    Wasserleitung schlägt in 2014 mit 53.000 € zu Buche. Für die Kanalsanierung in

    diesem Straßenzug wurden 46.000 € veranschlagt. Als weitere Investitionen sind in

    2014 beispielsweise die Herstellung der Außenanlage am Dorfhaus Lochau mit

    33.000 € und die Errichtung eines Beleuchtungssystems mit Speicheranlage in der

    „Grünen Mitte“ mit 17.500 € vorgesehen. Für den Erwerb der Digitalfunkendgeräte

    für die 4 Feuerwehren wurden Ausgaben von zusammen 39.800 € sowie

    Zuweisungen von 19.100 € berücksichtigt.

 

    Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes wurde eine Kreditaufnahme von 190.000 €

    festgesetzt. Dieser Betrag beinhaltet ein rentierliches Darlehen von 100.000 € vor

    allem zur Finanzierung der Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung im Zuge des

    Ausbaus der GVS PullenreuthArnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite). Das

    restliche Darlehen von 90.000 € dient zur Finanzierung der unrentierlichen

    Maßnahmen wie beispielsweise dem Breitbandausbau und dem Ausbau der GVS

    Pullenreuth-Arnoldsreuth. Zusätzlich ist aufgrund einer Kreditermächtigung

    aus dem Vorjahr eine Darlehensaufnahme von rund 67.000 € für die Errichtung der

    Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofgebäudes vorgesehen. Damit

    errechnet sich zum 31.12.2014 ein Schuldenstand von voraussichtlich

    1.304.416,08€. Dies entspricht bei 1774 Einwohnern einer Pro-Kopf-Verschuldung

    von 735,30 €. Die durchschnittliche Verschuldung pro Einwohner für

    kreisangehörige Gemeinden mit 1.000 bis unter 3000 Einwohnern beträgt

    gegenwärtig ca. 690 €.

 

    Ferner wird zum Haushaltsausgleich eine Rücklagenentnahme von 77.137,00 €

    notwendig. Zum 31.12.2014 wird ein Rücklagenstand von voraussichtlich rund

    63.000 € erwartet. Die Mindestrücklage hiervon beträgt anteilig 22.716,07 €.

 

    Im Finanzplanjahr 2015 wurde der Ausbau der GVS Lochau-Pullenreuth Nord-Ast

    (innerorts) einschließlich der Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung mit

    Ausgaben von zusammen 384.000 € veranschlagt.

 

    Die Ausschreibung für diese Maßnahme soll wohl in den Wintermonaten 2014/2015

    erfolgen. Bei einer evtl. Vergabe der Bauleistungen noch in 2014 würde die

    Gemeinde eine Verpflichtung zur Leistung von Ausgaben für Investitionen im

    Folgejahr eingehen. Vorsorglich wird deshalb in der Haushaltssatzung 2014 eine

    Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO in Höhe von 384.000 € festgesetzt.      

    Ansonsten müsste mit der Vergabe bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015

    (wegen erforderlicher Ausgabeermächtigung) gewartet werden.

 

    Beschluss:  12:0   (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

    Beschluss 1:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr

    2014. Danach schließt der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

    mit 2.410.253 €. Der Vermögenshaushalt schließt mit 1.169.404 €. Der Gesamtbetrag

    der Kreditaufnahmen wird auf 190.000 € und der Gesamtbetrag der

    Verpflichtungsermächtigungen wird auf 384.000 € festgesetzt. Als Höchstbetrag der

    Kassenkredite sind vorsorglich 600.000 € vorgesehen. Die Hebesätze für die Grund-

    und Gewerbesteuer werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der

    Haushaltsplan 2014 wird mit allen Anlagen und Bestandteilen in der

    vorgelegten Form verabschiedet. 

 

    Beschluss 2:  12:0   (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

    Der dem Haushalt 2014 als Anlage beigefügte Finanzplan wird in der vorgelegten

    Form anerkannt.

 

 

3. Gemeinde Neusorg; 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der

    Bahndammunterführung“ in Neusorg mit gleichzeitiger 4. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg;

    Hier: Beteiligung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher

    Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2013

    Aufgrund der Unterrichtung der Beteiligung der „berührten“ Behörden und der

    sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB folgenden Beschluss:

 

    „Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes

    „An der Bahndammunterführung“ in Neusorg mit gleichzeitiger 4. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg wie im Schreiben vom 26.04.2013

    dargestellt, folgende Einwände:

 

    Durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 700 m² auf ca. 1.000 m²

    werden die in der Gemeinde Pullenreuth angesiedelten Kleingewerbe vermehrt

    geschwächt. Die derzeitige Verkaufsfläche von ca. 700 m² sollte nicht erweitert

    werden.“

 

    Der Gemeinderat Neusorg hat diesen Einwand in seiner öffentlichen Sitzung am

    15.07.2013 geprüft und abgewägt:

 

    „Ziel ist es allein den bestehenden Verbrauchermarkt (REWE) großzügiger,

    freundlicher und moderner zu gestalten. Die weiteren vorhandenen Filialbetriebe

    (Bäckerei und Metzgerei) bleiben unverändert. Dies ist sogar im textlichen Teil des

    Bebauungsplanes festgeschrieben.

    Die in Pullenreuth angesiedelten Kleingewerbe werden nicht beeinträchtigt“.

 

    Im Rahmen der Beteiligung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger

    öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Pullenreuth für

    das o. g. Aufstellungsverfahren mit Schreiben vom 16.01.2014 erneut angehört.

    Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung des

    Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

    Da keine weiteren Belange der Gemeinde Pullenreuth negativ berührt sind, kann

    dem Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.

 

    Beschluss:    10:2    (GR Norbert Reger und Bgm. Pirner Jürgen stimmten gegen den

                                        Beschlussvorschlag. Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes

    „An der Bahndammunterführung“ in Neusorg mit gleichzeitiger 4. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg wie im Schreiben vom 16.01.2014

    dargestellt, keine Einwände.

 

 

4. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Haselbrunn“;

    Hier: Antrag des Herrn Michael Schlicht, Haselbrunn 14, 95704 Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Herr Michael Schlicht jun., Haselbrunn 14, Pullenreuth hat am 23.09.2013 einen

    Bauantrag zum Neubau einer Garage an die bestehende Garage, Fl.Nr. 378/2

    Gemarkung Lochau eingereicht.

 

    Der Bauantrag wurde in der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung am

    22.10.2013 mehrheitlich abgelehnt, nachdem die beantragten Abweichungen die

    Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Haselbrunn“ berühren.

 

    Herr Schlicht hat daraufhin seinen Bauantrag zurück genommen und mit Schreiben

    vom 12.12.2013/16.01.2014 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Haselbrunn“

    beantragt.

 

    Der Bebauungsplan „Haselbrunn“ ist (in Abstimmung mit den betroffenen

    Grundstückseigentümern)am 24.08.2001 in Kraft getreten. Das

    1. Änderungsverfahren betraf die Parzelle 12 (öffentliche Wasserleitung, Garage

    Michael Schlicht verbunden mit Bauvorhaben Dieter Grundler) und ist zum

    06.08.2010 in Kraft getreten.

 

    Für diese beantragte Änderung (= 2. Änderung) ist ein förmliches

    Änderungsverfahren nach dem Baugesetzbuch erforderlich.

    Nach dem Änderungsbeschluss werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher

    Belange eingeholt (parallel dazu erfolgt die vorgezogene Bürgerbeteiligung).

    Danach wird der Entwurf fertig gestellt und dem Gemeinderat vorgelegt. Nach der

    sich anschließenden formellen Anhörung der Träger öffentlicher Belange (zu allen

    Gesichtspunkten) und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs können dann

    Satzungs- und Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

    Beschluss:    11:1   (Bgm. Pirner Jürgen stimmt gegen den Beschlussvorschlag.

                                       Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes

    „Haselbrunn“ in dem in der Anlage dargestellten Umfang.

    Sämtliche anfallenden Kosten sind vom Antragssteller zu zahlen!

 

 

5. Ausbau der GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts „Zur Hammerleite“)

    Hier: Erneuerung der Wasserleitung

 

    Sachverhalt:

 

    Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth

    (innerorts – Zur Hammerleite)“ soll auch die öffentliche Wasserleitung mit erneuert

    werden.

    Die Herstellungskosten betragen laut Kostenberechnung 128.302,13 € (brutto – inkl.

    Baunebenkosten). Bei der Wasserversorgung handelt es sich um einen Betrieb

    gewerblicher Art, der zum Vorsteuerabzug berechtigt. Demnach sind die

    Nettokosten maßgebend. Diese belaufen sich incl. BNK auf 107.816,92 €. Im

    Haushaltsentwurf 2014 wird momentan von Kosten in Höhe von 110.000 €

    ausgegangen. Demzufolge wäre eine geringfügige Kürzung um rund 2.000 €

    möglich.

 

    Beschluss:    12:0   (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

    Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth

    (innerorts – Zur Hammerleite)“ wird auch die öffentliche Wasserleitung mit erneuert.

 

 

6. Ausbau der GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts „Zur Hammerleite“)

    Hier: Sanierung der Kanalleitung

 

    Sachverhalt:

 

    Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth

    (innerorts – Zur Hammerleite)“ sollen auch die schadhaften Seitenzuläufe der

    öffentlichen Kanalleitung mit erneuert werden.

    Die Herstellungskosten betragen laut Kostenberechnung 43.398,15 € (brutto) zzgl.

    10 % Baunebenkosten, somit 47.737,97 €.

    Der Haushaltsentwurf 2014 sieht für diese Maßnahme momentan Ausgaben von ca.

    52.000€ vor. Demzufolge wäre eine geringfügige Ansatzkürzung um rund 4.000 €

    möglich.

 

 

    Beschluss:    12:0   (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

 

     Im Zuge der Straßenbaumaßnahme -GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth

    (innerorts „Zur Hammerleite“)- werden auch die schadhaften Seitenzuläufe der

    öffentlichen Kanalleitung mit erneuert.

 

 

7. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen

    der freiwilligen Feuerwehren – Erhöhung der Feuerwehrkosten

 

    Sachverhalt:

 

    I. Feuerwehrfahrzeuge:

 

    Nach Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags (BayGT), sollten die

    Gebührensätze für die Feuerwehrfahrzeuge angepasst werden (s. HH-

    Konsolidierungskonzept v. 31.10.2013).

 

    Hierzu wurde folgende Gegenüberstellung der Kostensätze vorgenommen:

 

    Fahrzeug         Bisheriger Kostensatz        Neuer Kostensatz           %-Änderung

 

    LF 8                                5,71 €/Std.                     6,10 €/ Std.                      + 6,83 %

    TSF                                 3,45 €/Std.                    3,57 €/ Std.                       + 3,48 %

    MZF                                 2,95 €/Std.                    3,17 €/ Std.                       + 7,46 %

    LF 8                               95,44 €/Std.                 102,05 €/Std.                       + 6,92 %

    TSF                                66,86 €/Std.                   71,64 €/Std.                       + 7,15 %

    MZF                                26,20 €/Std.                   27,94 €/Std.                       + 6,64 %

                                                                                                     Durchschnitt: + 6,41 %

 

    Die Kostensätze für die Feuerwehrfahrzeuge des BayGT liegen demnach 6,41 %

    über den Gebührensätzen der Gemeinde Pullenreuth. Der Durchschnitt der

    Verwaltungsgemeinschaft Neusorg beträgt 15,00 %. Die letzte Anpassung der

    Gebühren wurde im Jahr 2007 vorgenommen. Nach den damaligen Berechnungen

    wurden für die Gemeinde Pullenreuth geringere Kostensätze berechnet. Spielraum

    für eine Anpassung der Gebührensätze bei den Feuerwehrfahrzeugen wäre somit

    vorhanden.

 

    II. Ausrüstungsgegenstände:

 

    Die vom BayGT empfohlenen Gebührensätze für die Feuerwehrfahrzeuge liegen,

    wie bereits erwähnt, im VGem-Durchschnitt 15,00 % über den bisherigen   

    Kostenerhebungssätzen der Gemeinde Pullenreuth.

    Es wird daher von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Kosten für die übrigen

    Gerätschaften analog um 15,00 % zu erhöhen. Dadurch wird erreicht, dass die

    Gerätschaften der Feuerwehren aller 4 Gemeinden der VGem weiterhin zu gleichen

    Kostensätzen berechnet werden können.

 

    Hierzu wurde folgende Gegenüberstellung der Kostensätze vorgenommen:

 

    Ausrüstungsgegenstand    Bisheriger Kostensatz    Neuer Kostensatz  % - Änderung                                                                                                        

 

    Anhänger                                      5,60 €/Std.                      6,44 €/Std.             +15,00 %

    Atemschutzgerät                        28,20 €/Std.                    32,43 €/Std.             +15,00 %

    Beleuchtungsanlage                  14,60 €/Std.                    16,79 €/Std.             +15,00 %

    Be- und Entlüftungsgerät          75,00 €/Std.                    86,25 €/Std.             +15,00 %

    Insektenschutzausrüstung         2,30 €/Std.                       2,65 €/Std.             +15,00 %

    Kabeltrommel                               5,60 €/Std.                       6,44 €/Std.             +15,00 %

    Kellerentwässerungspumpe       5,60 €/Std.                       6,44 €/Std.             +15,00 %

    Mehrzwecksauger                      19,00 €/Std.                     21,85 €/Std.             +15,00 %

    Motorsäge                                   11,20 €/Std.                    12,88 €/Std.              +15,00 %

    Notstromaggregat                      28,20 €/Std.                    32,43 €/Std.              +15,00 %

    Spülratte                                       5,60 €/Std.                       6,44 €/Std.              +15,00 %

    Tauchpumpe                              15,00 €/Std.                     17,25 €/Std.              +15,00 %

    Tragkraftspritze                         54,00 €/Std.                     62,10 €/Std.              +15,00 %

    Trennschleifer                             5,60 €/Std.                       6,44 €/Std.               +15,00 %

    Überdrucklüfter                         23,60 €/Std.                     27,14 €/Std.               +15,00 %

    Watthose                                      2,30 €/Std.                       2,65 €/Std.               +15,00 %

    Ziehfix                                          5,60 €/Std.                        6,44 €/Std.               +15,00 %

 

    III. Gebührensätze für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende:

 

    Für den Einsatz eines ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden wird seit dem

    Jahr 2003 ein Stundensatz i.H.v. 10,00 € berechnet. Der Aufwendungsersatz für den

    Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird berechnet, da der Gemeinde

    auch für diesen Personenkreis Kosten entstehen, z. B. Erstattung des

    Verdienstausfalls. Die vom BayGT empfohlenen Gebührensätze sind mit 24,00 €/Std.

    angegeben. Die Tendenz der Feuerwehreinsatzabrechnungen geht dahin, dass die

    Gemeinde immer mehr Lohnkostenersätze an die Arbeitgeber der

    Feuerwehrdienstleistenden auszahlen muss. Nach den durchschnittlichen

    Berechnungen wurden in den Jahren 2008 – 2012 im Bereich der VGem Neusorg

    zwischen ca. 17,50 € und 19,00 €/Std. Lohnausfall von den Arbeitgebern der

    Feuerwehrdienstleistenden in Rechnung gestellt (Brand, Ebnath Neusorg

    ca. 19,00€, Pullenreuth ca. 17,50 €). Nach einer Mitteilung des BayGT stellt der   

    Stundensatz i.H.v. 24,00 € das Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen

    bayerischer Gemeinden dar. Es wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, für die 4

    Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die Kosten für die

    Feuerwehrdienstleistenden auf einheitlich 19,00 €/Std zu erhöhen.

 

    Personalkosten      Bisheriger Kostensatz       Neuer Kostensatz            % - Änderung

 

    Stundensatz                 10,00 €/Std.                         19,00 €/Std.                      + 90,00 %

 

    IV. Zukünftige Anpassungen:

 

    Eine Rückfrage beim BayGT hat ergeben, dass dieser für Feuerwehrfahrzeuge die

    Empfehlungen der Sätze im Abstand von sechs bis sieben Jahren aktualisiert. Die

    Rechtsprechung erwarte nicht, dass die Gemeinden die Satzungen jährlich oder in

    einem Turnus von zwei oder drei Jahren anpassen. Daher hält der BayGT seinen

    Turnus auch für ausreichend.

    Der folgende Beschlussvorschlag orientiert sich an dieser Aussage des BayGT.

 

    Beschluss:    12:0   (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

    Der GR Pullenreuth beschließt, die Kostensätze für die Feuerwehrfahrzeuge, die

    Ausrüstungsgegenstände und die Personalkosten anzuheben.

    Die Kostensätze für die Fahrzeuge werden auf das empfohlene Niveau des BayGT

    angehoben werden. Dies bedeutet eine Erhöhung um 6,41 %.

    Die Kostensätze für die Ausrüstungsgegenstände werden auf eine VG-einheitliche

    Gebühr festgesetzt. Dazu werden die Kostensätze für die Ausrüstungsgegenstände

    um 15,00 % angehoben.

    Der Kostensatz für die Feuerwehrdienstleistenden wird auf 19,00 €/Std. erhöht.

    Die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere

    Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Pullenreuth soll entsprechend

    geändert werden.

 

    Zukünftig hat eine Überprüfung der Sätze immer dann zu erfolgen, wenn der BayGT

    eine Aktualisierung seiner Empfehlungen vornimmt. Sollte der BayGT keine solchen

    Aktualisierungen mehr vornehmen, ist das Thema in einem 7-jährlichen Rhythmus

    dem Gemeinderat vorzulegen.

 

 

8. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands- und Kostenersatz für Einsätze

    und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Es wird davon ausgegangen, dass die Sitzungsvorlage über die Erhöhung der

    Feuerwehrsätze vom 24.01.2014 beschlossen wurde. Dies hat zur Folge, dass die

    Anlage zur Satzung über Aufwands- und Kostenersatz dementsprechend geändert

    werden muss. Die Anlage wurde zur besseren Übersicht komplett geändert.

 

    In dem unten angefügten Satzungsentwurf sind die neuen Kostensätze bereits in

    der Anlage zur Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung eingearbeitet. Als Zeitpunkt

    des Inkrafttretens wird der 01.04.2014 vorgeschlagen, um einheitlich in den

    Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg das Inkrafttreten der  

    Satzung zu erzielen.

 

    Beschluss:    12:0   (GR Robert Bauer fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der Satzung

    über Aufwands- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der

    freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth – Die Anlage zur Satzung wird

    neu erlassen. Die Satzung tritt am 01.04.2014 in Kraft. Der, dieser Sitzungsvorlage

    beigefügte Satzungsentwurf (Anlage I) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

   

Anlage I

 

Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands und

Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen

der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Pullenreuth

 

Die Gemeinde Pullenreuth erlässt aufgrund von Art. 28 BayFwG folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Anlage zur Satzung erhält folgende neue Fassung:

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern

1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.

 

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

a) LF 8:                                                          6,10 €

b) TSF:                                                           3,57 €

c) Mehrzweckfahrzeug:                                  3,17 €

 

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die

zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke

beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen

die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem

Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - zuzüglich den Zeitaufwand

für die Betankung, Befüllung, Reinigung und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der

Fahrzeuge, je eine Stunde für

a) LF 8:                                                         102,05 €

b) TSF:                                                            71,64 €

c) Mehrzweckfahrzeug:                                   27,94 €

 

3. Arbeitsstundenkosten

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten

Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht

werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet

wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in

Betrieb ist.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen

Stundenkosten erhoben.

Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

a) einen Anhänger:                                          6,44 €

b) ein Atemschutzgerät:                                 32,43 €

c) eine Beleuchtungsanlage:                          16,79 €

d) ein Be- und Entlüftungsgerät:                     86,25 €

d) eine Insektenschutzausrüstung:                   2,65 €

e) eine Kabeltrommel:                                       6,44 €

f) eine Kellerentwässerungspumpe:                  6,44 €

g) einen Mehrzwecksauger:                            21,85 €

h) eine Motorsäge:                                          12,88 €

i) ein Notstromaggregat:                                  32,43 €

j) eine Spülratte:                                                 6,44 €

k) eine Tauchpumpe:                                       17,25 €

l) eine Tragkraftspritze:                                    62,10 €

m) einen Trennschleifer:                                    6,44 €

n) einen Überdrucklüfter:                                 27,14 €

o) eine Watthose:                                               2,65 €

p) einen Ziehfix:                                                 6,44 €

 

4. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken

aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen

Stundenkosten erhoben.

 

4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender

wird folgender Stundensatz berechnet:            19,00 €

 

4.2 Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden

erhoben je Stunde

Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG):                                                    12,70 €

Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine

weitere Stunde berechnet.

 

§ 2

Die Satzung tritt am 01.04.2014 in Kraft.

Neusorg/Ebnath, den

Jürgen Pirner

1. Bürgermeister

   

 

9. Informationen

 

    a) Sachstandsbericht zur Planung einer Gleichstrompassage Süd-Ost in Bayern.

        Hier das Schreiben an den Landrat Herrn Wolfgang Lippert.

 

 

 

 

    b) Information aufgrund der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.11.2013 zu TOP 2

         Hier: Ergebnis der persönlichen Elternbefragung

 

        Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner öffentlichen GR-Sitzung am 26.11.2013

        die Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze anerkannt sowie das Interwall der

        Bedarfsplanung festgelegt.

        Aufgrund der durchgeführten persönlichen Elternbefragung vom 26.10.2013 fand

        am 26.11.2013 ein Gespräch mit den Herren Bürgermeistern der VG-Neusorg, den

        Trägern und den Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen statt. Es wurde

        versucht, ein Konzept für die Betreuung der Kinder zu entwickeln.

        Der Gemeinderat ist aufgrund des Beschlusses vom 26.11.2013 vom Ergebnis der

        Umfrage zu informieren.

 

        Hier angeführt, die Einzelheiten des Gesprächs und ein Anschreiben an die

        betroffene Eltern.

 

 

 

 

 

 

 

 

    c) Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-LochauNordast

        Innerortsbereich; Hier: Sachstandsbericht

 

        Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

        17.12.2013 folgenden Beschluss:

 

        „Mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, Neusorg ist ein Ingenieurvertrag

        gemäß Anlage I der zugrunde liegenden Sitzungsvorlage abzuschließen. Die Lph.

        5. bis 9 werden für alle Gewerke mit diesem Vertrag beauftragt. Die örtliche

        Bauüberwachung wird ebenfalls an das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik,

        Neusorg übertragen. Die Maßnahme ist unabweisbar, da sich die Straße in einem

        schlechten Zustand befindet.

 

        Der Auftrag ist aber erst zu erteilen, wenn:

 

        - Der Haushalt 2014 in Kraft ist und

        - Der Zuwendungsbescheid bzw. eine evtl. Genehmigung zum vorzeitigen

          Maßnahmenbeginn vorliegt

 

        Außerdem wird die Verwaltung gebeten, dem Gemeinderat in der nächsten

        Sitzung eine aktuell überarbeitete Kostenschätzung vorzulegen.“

       

        Die Kosten auf der Basis der Vorplanung wurden dem Gemeinderat in der

        öffentlichen Sitzung am 24.09.2013 vorgelegt.

        Das Büro wird die Entwurfsplanung mit den aktuellen Zahlen fertigen

        (Straße, Kanal und Wasser) und diese dem Gemeinderat alsbald vorstellen.

 

    d) Altenlastenkataster Pullenreuth

        Hier: Überprüfung „Ehemaliger Müllplatz Pullenreuth

 

        Hierzu wird auf den unten angefügten Bescheid des Landratsamtes Tirschenreuth

        vom 18.11.2013 verwiesen. Der Eigentümer der Fl.Nr. 183, Gemarkung    

        Pullenreuth, ist die Gemeinde Pullenreuth.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    e) Kindertageseinrichtung „Steinwaldzwerge“ Mengersreuther Str. 4, 95704

        Pullenreuth; Hier: Neue Betriebserlaubnis

 

        Das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ der Gemeinde Pullenreuth in der

        Mengersreuther Straße 4 wurde 2010/2011 im Rahmen einer energetischen

        Sanierung um eine Kindergartengruppe erweitert. Zusätzlich wurde in einem

        Anbau eine Krippengruppe untergebracht. Mit Bescheid vom 25.02.2011 wurde    

        der Gemeinde Pullenreuth für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ eine unter

        Auflagen gestellte vorläufige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erteilt. Die

        Auflagen wurden mittlerweile erfüllt.

        Die Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung besteht nach

        § 45 SGB VIII. Das Landratsamt Tirschenreuth (Kreisjugendamt) ist gemäß

        Art. 28 Satz 2 BayKiBiG zuständig.

        Unten angefügt die Betriebserlaubnis für unsere Kindertageseinrichtung

        „Steinwaldzwerge“, Mengersreuthert Straße4, 95704 Pullenreuth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10. Anfragen   

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                                                                   

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Schlicht Michael sen., Haselbrunn

                                        Herr Gärtner Dietmar, Pullenreuth