Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 28. Mai 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 5 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

5. Schöffenwahl 2014 Aufstellung einer Vorschlagsliste

 

    Sachverhalt:

 

    In diesem Jahr finden die Schöffenwahlen für das Geschäftsjahr 2014 – 2018 statt.

    Der Präsident des Landgerichts Weiden i.d.OPf. hat angeordnet, dass die Gemeinde

    Pullenreuth mindestens 1 Person dem Amtsgericht Tirschenreuth vorschlagen

    muss. Es haben sich Frau Theresia Pirner, wohnhaft in Haselbrunn 17 und

    Frau Heide-Marie Kuriczak, wohnhaft in Trevesen 43 gemeldet.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt Frau Theresia Pirner, wohnhaft in

    Haselbrunn 17 und Frau Heide-Marie Kuriczak, wohnhaft in Trevesen 43 in die  

    Vorschlagsliste der Schöffenwahl aufzunehmen.

 

   

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr         

 

    Vom Gemeinderat waren GR Franz Josef (Urlaub) und GR Bauer Robert,  

    entschuldigt nicht anwesend.

 

 

1. Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth

    für die öffentliche Entsorgung von Grüngut und Abschluss eines Vertrags für die

    Grüngutentsorgung mit Herrn Markus Übelmesser, Pilgramsreuth 2

 

    Sachverhalt:

 

    In der letzten ö. GR-Sitzung wurde besprochen, die Grüngutentsorgung für

    Rasenschnitt weiterhin über den Landwirt Markus Übelmesser abzuwickeln. Dazu

    ist Hr. Übelmesser bereit, sofern die Gebühr, ebenso wie bei den holzigen Abfällen

    25,00 € beträgt. Mit Herrn Übelmesser muss daher ein neuer Vertrag geschlossen

    werden, ein Vertragsentwurf lag dieser Sitzungsvorlage bei.

    Die Satzungsänderung tritt  einen Tag nach deren Bekanntmachung in Kraft.

 

    Beschluss:  11:0   (GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren entschuldigt

                                    nicht anwesend)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der

    Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth für die öffentliche Entsorgung von

    Grüngut. Die Satzung tritt einen Tag nach deren Bekanntmachung in Kraft.

    Der, der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Satzung ist Bestandteil des

    Beschlusses.

    Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Entsorgung der Grünabfälle der Bürger

    der Gemeinde Pullenreuth eine Vereinbarung mit Herrn Markus Übelmesser,

    Pilgramsreuth 2, 95704 Pullenreuth abzuschließen. Der, der Sitzungsvorlage

    beigefügte Vertragsentwurf ist ebenfalls Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Gemeinde Neusorg; 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Industriestraße“ in

    Neusorg zu einem Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „An der Industriestraße“

    mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg;

    Hier: Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher

    Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

    Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger

    öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde die Gemeinde Pullenreuth für

    das o. g. Aufstellungsverfahren mit Schreiben vom 26.04.2013 angehört.

    Ein Investor beabsichtigt unterhalb der Fa. Daubner, die Errichtung einer

    Photovoltaikanlage durch Freiaufstellung von Solarmodulen zur Stromgewinnung.

    Als Art der baulichen Nutzung wird im Änderungsbereich ein Sondergebiet nach

    § 1 Abs. 2 Nr. 10 und § 11 BauNVO festgesetzt.

    Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 44.000 qm. Parallel zur   

    Änderung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes

    nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

    Aufgrund, in letzter Zeit aufgetretener Unstimmigkeiten zwischen dem Gemeinderat

    Neusorg und Pullenreuth, betreffend einer grundsätzlich positiven Einstellung zur

    geplanten Freiflächen Photovoltaikanlage, entlang der Bahnlinie Neusorg –

    Marktredwitz in der Nähe von Heidelfurth durch die Gemeinde Pullenreuth, wurde an

    der aktuellen Bebauungsplan - Änderung leise Kritik geäußert.

    Die Anlage an der Bahnlinie wurde erst durch die Gde. Neusorg favorisiert. Deren

    anfängliche Euphorie schlug dann jedoch, nach dem Einspruch eines Neusorger

    Anliegers bzgl. einer evtl. möglichen auftretenden Blendwirkung, wieder ins

    Gegenteil um. Der Neusorger Rat wollte die Anlage dann auf keinen Fall mehr

    haben. Er erwartete alsdann ganz egoistisch, vom Pullenreuther Gremium, dass

    dieses seine grundsätzlich positive Haltung zur Anlage, ebenfalls überdenkt und

    zurücknimmt. Es wurde daher, nicht ganz ernst gemeint, nun darüber diskutiert, ob

    denn mit der geplanten Anlage evtl. nicht auch eine Blendwirkung für Pullenreuther

    Bürger entstehen könnte.

 

    Beschluss:  11:0   (GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren entschuldigt

                                    nicht anwesend)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An

    der Industriestraße“ in Neusorg zu einem Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „An

    der Industriestraße“ mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der

    Gemeinde Neusorg wie im Schreiben vom 26.04.2013 dargestellt, keine Einwände.

 

 

3. Gemeinde Neusorg; 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der

    Bahndammunterführung“ in Neusorg mit gleichzeitiger 4. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg;

    Hier: Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher

    Belange nach § 4 Abs.1 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

    Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger

    öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde die Gemeinde Pullenreuth für

    das o. g. Aufstellungsverfahren mit Schreiben vom 26.04.2013 angehört.

    Es ist geplant, die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes durch einen Anbau um

    ca. 14,50m an der Westseite (= ca. 300 m² Verkaufsfläche) zu erweitern. Grund

    hierfür, sei eine geplante freundlichere Gestaltung des Marktes und die eigene

    Sortimentserweiterung von REWE. Es betrifft dabei fast ausschließlich die

    Lebensmittelabteilungen, insbesondere die Frischeabteilung (Obst, Gemüse,

    Kühltheke), Tiefkühlkost sowie regionale und Bio-Produkte. Die Entwicklung

    bei den Einzelhandelsflächen geht hin zu breiteren Gängen und niedrigeren

    Regalen. Dabei ist es auch das Ziel, die Durchgänge und Zugänglichkeit der Regale

    für Ältere und Familien mit Kindern zu verbessern.

    Es werden neben den vorhandenen Filialen (Bäckerei, Metzgerei) keine weiteren

    Filialbetriebe in das erweiterte Marktgebäude eingebracht.

    Der Getränkemarkt ist von den geplanten Anbaumaßnahmen nicht berührt.

    Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des

    Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

    Außer der UWG Fraktion war der Gemeinderat als ganzes nicht von den

    Erweiterungsplänen begeistert. Der Gemeinderat Pullenreuth erteilte schon damals

    den Neubau des REWE- Marktes welcher zuerst auf Pullenreuther Gebiet

    geplant war keine Baugenehmigung. Alsdann wurde dieser auf dem Gebiet der

    Gemeinde Neusorg, in unmittelbarer Nachbarschaft zum zuerst geplanten Standort

    8auf Pullenreuther Gebiet) errichtet.

 

    GR Stephan Heindl bezweifelte, dass man mit einer ablehnenden Haltung den

    Anbau stoppen könne. Ebenso bezweifelte er, ob den diese im Interesse der 

    Pullenreuther Bürgerinnen und Bürger sei. Der Mark ist nun mal da und wenn er hier

    in Neusorg nicht erweitert werde, dann eben wo anders. Er beobachte genügend

    Pullenreuther Bürger, selbst Gemeinderäte oder deren Angehörige, welche sowohl

    im REWE- als auch im Nettomarkt einkaufen würden. Gleiches gilt für die Märkte

    Aldi und Edeka in Waldershof. Er vermute hier lediglich scheinheiliges Gehabe vom

    Gemeinderat gegenüber der Öffentlichkeit. Dieses Verhalten sei bei bestimmten

    Themen immer wieder zu beobachten.

 

    Der erst mit der Sitzungsvorlage vorgelegte Beschlussvorschlag, in dem keine

    Einwände erhoben werden sollten, wurde vom Bürgermeister umformuliert.

    Diesem Beschlussvorschlag wollte die UWG-Fraktion so nicht mit tragen.

 

    Beschluss:    8:3   (GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren entschuldigt

                                    nicht anwesend. Die UWG Fraktion stimmte gegen den vom Bgm.

                                    exklusiv formulierten Beschlussvorschlag)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An

    der Bahndammunterführung“ in Neusorg mit gleichzeitiger 4. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg wie im Schreiben vom 26.04.2013

    dargestellt, folgende Einwände:

 

    Durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 700 m² auf ca. 1.000 m²

    werden die in der Gemeinde Pullenreuth angesiedelten Kleingewerbe vermehrt

    geschwächt.

    Die derzeitige Verkaufsfläche von ca. 700 m² sollte nicht erweitert werden.

 

 

4. Festlegung der Prioritätenliste für die Straßensanierung

 

    Sachverhalt:

 

    Der BUA hat in seiner Sitzung am 07.05.2013 eine Prioritätenliste der Kategorie 1 - 3

    erstellt. Welche Maßnahmen zuerst durchgeführt werden sollen, wurde nicht

    festgelegt.

    Die Liste sollte dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

    Durch die Mitglieder des Gremiums wurde darauf verwiesen, dass im kommenden

    Haushalt die Haushaltsstelle für den allgemeinen Straßenunterhalt

    Unvermeidbar, radikal angehoben werden muss. Ansonsten würde es in mittel- bis

    kurzfristiger Zeit, wenn die Straßen endgültig und unreparierbar kaputt sind 

    zum große Erwachen kommen. Zurzeit, werde von der Gemeinde viel zu wenig in

    das Straßennetz investiert. Es mache den Anschein, als solle nur noch eine gewisse

    Zeit überbrückt werden und das deshalb so „gewurschtelt“ werde.

 

    Beschluss:  11:0   (GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren entschuldigt

                                    nicht anwesend)

 

    Die vorgelegte  Liste des BUA wurde abgearbeitet und die Reihenfolge der

    Durchführung festgelegt.

 

    Aufgrund des Umfangs der Punkte, wird diese hier nicht im Einzelnen dargestellt.

    Sie können selbstverständlich diese Prioritätenliste bei uns einsehen bzw. erfragen.

 

 

5. Informationen

 

    Der Sitzungsvorlage war unter anderem beigelegt:

 

    a)  Zwischeninformation zum Stand der Windkraft-Planung des Regionalen

         Planungsverbandes, Schreiben des Planungsverbandes vom 12.04.2013.

 

    b)  Der  Bgm. berichtete darüber, dass er eine Hinweistafel für die

         Landesgartenschau in Tirschenreuth, mit der Bitte diese an geeigneter Stelle

         aufzustellen bekommen habe.

         Er könne sich einen Standpunkt in der Nähe der „Grünen Mitte“ vorstellen.

         Konkret geplant sei hier aber noch nichts.

 

 

6. Anfragen    

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Herr Scherm Achim (Schriftführer)

                                                                                    

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Heinl Florian (Jugendbürgermeister)