Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 28.
Mai 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 5 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
5.
Schöffenwahl 2014 Aufstellung einer Vorschlagsliste
Sachverhalt:
In diesem Jahr finden die Schöffenwahlen
für das Geschäftsjahr 2014 – 2018 statt.
Der Präsident des Landgerichts Weiden i.d.OPf. hat angeordnet, dass die Gemeinde
Pullenreuth mindestens
1 Person dem Amtsgericht Tirschenreuth vorschlagen
muss. Es haben sich Frau Theresia Pirner, wohnhaft in Haselbrunn 17
und
Frau Heide-Marie Kuriczak,
wohnhaft in Trevesen 43 gemeldet.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt Frau Theresia Pirner, wohnhaft in
Haselbrunn 17 und
Frau Heide-Marie Kuriczak, wohnhaft in Trevesen 43 in die
Vorschlagsliste der Schöffenwahl aufzunehmen.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn:
ca. 20.00 Uhr
Vom
Gemeinderat waren GR Franz Josef (Urlaub) und GR Bauer Robert,
entschuldigt
nicht anwesend.
1. Erlass
einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth
für die öffentliche Entsorgung von Grüngut
und Abschluss eines Vertrags für die
Grüngutentsorgung mit Herrn Markus Übelmesser,
Pilgramsreuth 2
Sachverhalt:
In der letzten ö. GR-Sitzung wurde
besprochen, die Grüngutentsorgung für
Rasenschnitt weiterhin über den Landwirt
Markus Übelmesser abzuwickeln. Dazu
ist Hr. Übelmesser bereit, sofern die
Gebühr, ebenso wie bei den holzigen Abfällen
25,00 € beträgt. Mit Herrn Übelmesser muss daher
ein neuer Vertrag geschlossen
werden, ein Vertragsentwurf lag dieser
Sitzungsvorlage bei.
Die Satzungsänderung tritt
einen Tag nach deren Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss: 11:0 (GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren
entschuldigt
nicht
anwesend)
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur
Änderung der
Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth für die öffentliche Entsorgung von
Grüngut. Die Satzung tritt einen Tag nach deren
Bekanntmachung in Kraft.
Der, der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf
der Satzung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die
Entsorgung der Grünabfälle der Bürger
der Gemeinde Pullenreuth
eine Vereinbarung mit Herrn Markus Übelmesser,
Pilgramsreuth 2, 95704
Pullenreuth abzuschließen. Der, der Sitzungsvorlage
beigefügte Vertragsentwurf ist ebenfalls Bestandteil
des Beschlusses.
2. Gemeinde Neusorg; 1.
Änderung des Bebauungsplanes „An der Industriestraße“ in
Neusorg zu einem Vorhaben bezogenen
Bebauungsplan „An der Industriestraße“
mit gleichzeitiger 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg;
Hier: Unterrichtung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
wurde die Gemeinde Pullenreuth für
das o. g. Aufstellungsverfahren mit
Schreiben vom 26.04.2013 angehört.
Ein Investor beabsichtigt unterhalb der Fa.
Daubner, die Errichtung einer
Photovoltaikanlage durch Freiaufstellung
von Solarmodulen zur Stromgewinnung.
Als Art der baulichen Nutzung wird im
Änderungsbereich ein Sondergebiet nach
§ 1
Abs. 2 Nr. 10 und § 11 BauNVO festgesetzt.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche
von ca. 44.000 qm. Parallel zur
Änderung des Bebauungsplanes ist auch die
Änderung des Flächennutzungsplanes
nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.
Aufgrund, in letzter Zeit aufgetretener
Unstimmigkeiten zwischen dem Gemeinderat
Neusorg und Pullenreuth,
betreffend einer grundsätzlich positiven Einstellung zur
geplanten Freiflächen Photovoltaikanlage, entlang
der Bahnlinie Neusorg –
Marktredwitz in der Nähe von Heidelfurth durch die Gemeinde Pullenreuth,
wurde an
der aktuellen Bebauungsplan - Änderung
leise Kritik geäußert.
Die Anlage an der Bahnlinie wurde erst
durch die Gde. Neusorg favorisiert. Deren
anfängliche Euphorie schlug dann jedoch, nach
dem Einspruch eines Neusorger
Anliegers bzgl. einer evtl. möglichen
auftretenden Blendwirkung, wieder ins
Gegenteil um. Der Neusorger Rat wollte die
Anlage dann auf keinen Fall mehr
haben. Er erwartete alsdann ganz
egoistisch, vom Pullenreuther Gremium, dass
dieses seine grundsätzlich positive Haltung
zur Anlage, ebenfalls überdenkt und
zurücknimmt. Es wurde daher, nicht ganz
ernst gemeint, nun darüber diskutiert, ob
denn mit der geplanten Anlage evtl. nicht
auch eine Blendwirkung für Pullenreuther
Bürger entstehen könnte.
Beschluss: 11:0
(GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren entschuldigt
nicht
anwesend)
Die Gemeinde
Pullenreuth erhebt gegen die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „An
der Industriestraße“ in Neusorg zu einem
Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „An
der
Industriestraße“ mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Neusorg wie im Schreiben vom
26.04.2013 dargestellt, keine Einwände.
3. Gemeinde
Neusorg; 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der
Bahndammunterführung“ in Neusorg mit
gleichzeitiger 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg;
Hier: Unterrichtung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
Sachverhalt:
Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
wurde die Gemeinde Pullenreuth für
das o. g. Aufstellungsverfahren mit
Schreiben vom 26.04.2013 angehört.
Es ist geplant, die Verkaufsfläche des
Lebensmittelmarktes durch einen Anbau um
ca. 14,50m an der Westseite (= ca. 300 m²
Verkaufsfläche) zu erweitern. Grund
hierfür, sei eine geplante freundlichere Gestaltung
des Marktes und die eigene
Sortimentserweiterung von REWE. Es betrifft
dabei fast ausschließlich die
Lebensmittelabteilungen, insbesondere die
Frischeabteilung (Obst, Gemüse,
Kühltheke), Tiefkühlkost sowie regionale
und Bio-Produkte. Die Entwicklung
bei den Einzelhandelsflächen geht hin zu
breiteren Gängen und niedrigeren
Regalen. Dabei ist es auch das Ziel, die
Durchgänge und Zugänglichkeit der Regale
für Ältere und Familien mit Kindern zu
verbessern.
Es werden neben den vorhandenen Filialen
(Bäckerei, Metzgerei) keine weiteren
Filialbetriebe in das erweiterte
Marktgebäude eingebracht.
Der Getränkemarkt ist von den geplanten Anbaumaßnahmen
nicht berührt.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes
ist auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB
notwendig.
Außer der UWG Fraktion war der Gemeinderat
als ganzes nicht von den
Erweiterungsplänen begeistert. Der
Gemeinderat Pullenreuth erteilte schon damals
den Neubau des REWE- Marktes welcher zuerst
auf Pullenreuther Gebiet
geplant war keine Baugenehmigung. Alsdann
wurde dieser auf dem Gebiet der
Gemeinde Neusorg, in unmittelbarer Nachbarschaft
zum zuerst geplanten Standort
8auf Pullenreuther
Gebiet) errichtet.
GR Stephan Heindl bezweifelte, dass man mit
einer ablehnenden Haltung den
Anbau stoppen könne. Ebenso bezweifelte er,
ob den diese im Interesse der
Pullenreuther
Bürgerinnen und Bürger sei. Der Mark ist nun mal da und wenn er hier
in Neusorg nicht erweitert werde, dann eben
wo anders. Er beobachte genügend
Pullenreuther
Bürger, selbst Gemeinderäte oder deren Angehörige, welche sowohl
im REWE- als auch im Nettomarkt einkaufen
würden. Gleiches gilt für die Märkte
Aldi und Edeka in Waldershof.
Er vermute hier lediglich scheinheiliges Gehabe vom
Gemeinderat gegenüber der Öffentlichkeit.
Dieses Verhalten sei bei bestimmten
Themen immer wieder zu beobachten.
Der erst mit der Sitzungsvorlage vorgelegte
Beschlussvorschlag, in dem keine
Einwände erhoben werden sollten, wurde vom
Bürgermeister umformuliert.
Diesem Beschlussvorschlag wollte die
UWG-Fraktion so nicht mit tragen.
Beschluss: 8:3
(GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren entschuldigt
nicht
anwesend. Die UWG Fraktion stimmte gegen den vom Bgm.
exklusiv
formulierten Beschlussvorschlag)
Die Gemeinde Pullenreuth
erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An
der Bahndammunterführung“ in Neusorg mit
gleichzeitiger 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg
wie im Schreiben vom 26.04.2013
dargestellt, folgende Einwände:
Durch die geplante Erweiterung der
Verkaufsfläche von ca. 700 m² auf ca. 1.000 m²
werden die in der Gemeinde Pullenreuth angesiedelten Kleingewerbe vermehrt
geschwächt.
Die derzeitige Verkaufsfläche von ca. 700
m² sollte nicht erweitert werden.
4. Festlegung der
Prioritätenliste für die Straßensanierung
Sachverhalt:
Der BUA hat in seiner Sitzung am 07.05.2013
eine Prioritätenliste der Kategorie 1 - 3
erstellt. Welche Maßnahmen zuerst durchgeführt
werden sollen, wurde nicht
festgelegt.
Die Liste sollte dem Gemeinderat zur
Entscheidung vorgelegt werden.
Durch die Mitglieder des Gremiums wurde
darauf verwiesen, dass im kommenden
Haushalt die Haushaltsstelle für den
allgemeinen Straßenunterhalt
Unvermeidbar, radikal angehoben werden muss.
Ansonsten würde es in mittel- bis
kurzfristiger Zeit, wenn die Straßen
endgültig und unreparierbar kaputt sind
zum große Erwachen kommen. Zurzeit, werde
von der Gemeinde viel zu wenig in
das Straßennetz investiert. Es mache den
Anschein, als solle nur noch eine gewisse
Zeit überbrückt werden und das deshalb so „gewurschtelt“ werde.
Beschluss: 11:0
(GR Hr. Franz Josef und GR Bauer Robert, waren entschuldigt
nicht anwesend)
Die vorgelegte Liste des BUA wurde abgearbeitet und die
Reihenfolge der
Durchführung
festgelegt.
Aufgrund des
Umfangs der Punkte, wird diese hier nicht im Einzelnen dargestellt.
Sie können selbstverständlich
diese Prioritätenliste bei uns einsehen bzw. erfragen.
5. Informationen
Der Sitzungsvorlage
war unter anderem beigelegt:
a)
Zwischeninformation zum Stand der Windkraft-Planung des Regionalen
Planungsverbandes, Schreiben des
Planungsverbandes vom 12.04.2013.
b) Der Bgm. berichtete darüber, dass er eine Hinweistafel für die
Landesgartenschau in
Tirschenreuth, mit der Bitte diese an geeigneter Stelle
aufzustellen bekommen habe.
Er könne sich einen Standpunkt in der
Nähe der „Grünen Mitte“ vorstellen.
Konkret geplant sei hier aber noch
nichts.
6. Anfragen
Es gab keine weiteren, wesentlichen
Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Scherm Achim (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Heinl Florian
(Jugendbürgermeister)