Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 27.
August 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für keinen der TOP ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
Auf Antrag des Bgm.
Pirner wurde einstimmig beschlossen, dass sich an die
nichtöffentliche Gemeinderatssitzung eine BUA-Sitzung
zur Bearbeitung eines
Bauantrages
anschließt.
II. Öffentliche BUA-Sitzung:
Beginn: 19.15 Uhr
Die
Gemeinderäte Reger Norbert und Weiß Josef waren in dieser GR-Sitzung
entschuldigt
nicht anwesend.
1. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (Tracker) in 95704 Pullenreuth, Trevesen,
Fl.Nrn. 557/10, 137/0 Gemarkung Trevesen.
Beschluss:
5:0 (GR Reger Norbert und GR Weiß Josef waren entschuldigt nicht
anwesend)
Die
Gemeinde Pullenreuth bestätigt, dass zum
eingereichten Bauantrag:
Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in
95704 Pullenreuth, Trevesen,
Fl.Nrn.
557/10 und 137/0 Gemarkung Trevesen das Einvernehmen erteilt wird.
Die Gemeinde setzt jedoch voraus, dass
etwaige Kosten für eine gesicherte
Erschließung sowie die Kosten einer
eventuell notwendigen, geordneten
Bauleitplanung (Flächennutzungs- und
Bebauungsplan) vom Bauherren selbst zu
tragen sind.
Die Straßenmäßige Erschließung kann als
gesichert betrachtet werden. Eine
Wasser- und Abwassermäßigen Erschließung
für das Bauvorhaben ist nicht
notwendig.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.30 Uhr
Die Gemeinderäte
Reger Norbert und Weiß Josef waren in dieser GR-Sitzung
entschuldigt
nicht anwesend.
1. Ausbau der GVS Pullenrneuth-Arnoldsreuth
(innerorts – Zur Hammerleite) mit
Brückensanierung;
Hier: Umplanung - Durchführungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2013 die
vorgelegte Entwurfsplanung des Ing. Büros
für Tiefbautechnik Fröhlich, Neusorg
vom 18.02.2013 anerkannt.
Die entsprechenden Förderunterlagen wurden
mit Schreiben vom 22.04.2013 über
das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bei
der Regierung der Oberpfalz
eingereicht.
Zur Prüfung der Förderunterlagen fand am
04.06.2013 ein Ortstermin mit
Hr. Schneider (Regierung der Oberpfalz) und
Hr. Hauser (Staatliches Bauamt) statt.
Als Ergebnis wurde hierzu festgehalten,
dass eine Förderung für den Straßenbau in
Aussicht gestellt wird, die Durchlässe
selbst jedoch nicht zuwendungsfähig sind.
Hier müsste eine erhebliche Verbesserung
zum „Altbestand“ eintreten, um solche
Maßnahmen auch bezuschussen zu können.
Auf Basis dieses Ergebnisses hat das Ing.
Büro Fröhlich, Neusorg in
Zusammenarbeit mit dem Ing. Büro Sigma, Marktredwitz eine Umplanung für das
Brückenbauwerk vorgenommen.
Sowohl die Durchlässe als auch das
Brückenbauwerk an sich können nicht,
lediglich die darauf verlaufende Straße
kann auf die Anlieger als
Straßenausbaubeitrag umgelegt werden.
Die geänderten Förderunterlagen sollten dem
Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach
bis zum 01.09.2013 vorliegen.
Hr. Harald Götz vom Ing. Büro erklärte
hierzu, dass die Argumentation Seitens der
Gemeinde und des Ing. Büros diese
Brückenbauwerke aus Wirtschaftlicher Sicht
gleich mit zu erneuern zu wollen im Ergebnis
nichts einbrachte und die zuständigen
Herren nicht zur Förderung zu bewegen
waren.
Nach der Frage von GR Stephan Heindl, ob
denn hier nicht argumentiert wurde,
dass doch sehr wohl eine erhebliche
Verbesserung der Verkehrsführung zu Grunde
liege, indem man versuche den Verkehr
schnellstmöglich aus dem innerorts
Bereich zur Umgehungsstraße hin hinauszuführen.
Er müsse sich fragen, unter
welchen Hintergrund die Umgehung damals
gefördert werden konnte und die
„Alte Staatsstraße“ durch Pullenreuth mit Fördergeldern zurückgebaut wurde,
wenn
der Versuch der Gemeinde die
Verkehrsführung von, vor allem neu
hinzukommenden Gewerblichen Güterverkehr
(der Fa. Haider), hin zur
Umgehungsstraße jetzt auf einmal keine
Verbesserung mehr darstellen soll.
Erst hier verbesserte sich Hr. Götz
dahingehend, dass dieser Einwand auch beim
Ortstermin gemacht wurde.
Heindl schenkt dieser Aussage keinen
Glauben und wertet dies ganz einfach als
Schutzbehauptung seitens des Ingenieurs.
Hier hätte seiner Meinung nach sehr viel
energischer Verhandelt werden müssen.
Daher stimmte GR Heindl Stephan gegen den
Beschlussvorschlag.
Beschluss: 10:1 (GR Stephan Heindl stimmte gegen den
Beschlussvorschlag. Die
GR Reger
Norbert und Weiß Josef waren entschuldigt nicht
anwesend).)
Der
Gemeinderat Pullenreuth erkennt die vom Ing. Büro für
Tiefbautechnik Fröhlich,
Neusorg vorgelegte und geänderte
Entwurfsplanung vom 27.08.2013 für den
Ausbau der GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts – Zur Hammerleite) an.
Die Entsprechenden Förderunterlagen hierfür
sind beim Staatlichen Bauamt
Amberg-Sulzbach einzureichen.
Die
Durchführung der Maßnahmen im Umfang der Entwurfsplanung vom 27.08.2013
wird beschlossen.
Die Kosten sind im Haushalt 2014
entsprechend anzupassen.
2. 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ (Erweiterung) mit
gleichzeitiger 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth;
Hier: Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Dem Gemeinderat Pullenreuth
wurde in der nichtöffentlichen Sitzung am 23.07.2013
ein 1. Entwurf vorgelegt. Hierzu wurde vom
Gemeinderat beschlossen, dass bevor
dieser Bebauungsplan dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung
(Aufstellungsbeschluss) vorgelegt wird, Herr
Stephan Plannerer evtl. in
Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bgm. Pirner beim Landratsamt Tirschenreuth
nachfragen soll, inwieweit dieser Entwurf
des Bebauungsplans umsetzbar ist.
Hierzu fand am 09.08.2013 eine
Ortsbesichtigung durch Herrn Kreisbaumeister Weig
statt.
Herr Architekt Gerald Braun hat daraufhin
den beiliegenden neuen Entwurf zur
2. Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Neuhof“ vorgelegt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pullenreuth wäre entsprechend
anzupassen (9. Änderung).
Soweit der Gemeinderat auf den vorliegenden
Entwurf den Änderungs- bzw.
Aufstellungsbeschluss fasst, folgt als
nächster Schritt die frühzeitige Unterrichtung
der beteiligten Behörden (Trägervorabstimmung). Hierbei werden sich die Behörden
zum Grundsätzlichen äußern.
Auf Nachfrage von GR Heindl Stephan werden
die anfallenden Kosten für die
2. Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Neuhof“ (Erweiterung) mit
gleichzeitiger 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth
von der Firma Plannerer
getragen.
Für die Gde. Pullenreruth
entstehen keinerlei Kosten.
Beschluss: 10:0
(GR Stefan Plannerer durfte als betroffener
nicht mit abstimmen.
Die GR
Reger Norbert und Weiß Josef waren entschuldigt nicht
anwesend).
Die
Gemeinde Pullenreuth beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Neuhof“ mit gleichzeitiger
9. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Pullenreuth
auf der Basis des vorgelegten Entwurfes des Herrn
Architekten Gerald Braun, 95700 Neusorg vom
18.08.2013.
3. Dorferneuerung
Gemeinde Pullenreuth;
Hier: Ortsteile Lochau
und Trevesen
Sachverhalt:
In der Vorstandschaftssitzung der TG Pullenreuth am 31.07.2013 wurde der in der
Anlage
beiliegende Beschluss gefasst.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
bittet den Gemeinderat der Gde.
Pullenreuth in
die nächste Sitzung das Thema Dorferneuerung Trevesen
und
Lochau aufzunehmen
und zu entscheiden, ob für die beiden Ortsteile ein Antrag auf
Dorferneuerung (Umfassende oder Einfache) gestellt
werden soll.
Die Anträge sind zunächst formlos beim Amt
für Ländliche Entwicklung der
Oberpfalz einzureichen.
Für die Vorbereitungsphase kann aus
Erfahrungswerten folgender Zeitraum
angesetzt werden:
- einfache Dorferneuerung (ein Projekt):
ca. ein Jahr
- umfassende Dorferneuerung (bezogen auf
ganzen Ortsteil): ca. 2 Jahre
Beschluss: 11:0 (GR Reger Norbert und Weiß Josef waren
entschuldigt nicht
anwesend)
Es wurde vereinbart, dass dieses Vorhaben durch
die örtlichen Gemeinderäte zuerst
zusammen mit beiden Dorfgemeinschaften
erörtert bzw. besprochen wird. Danach
kommt dieser TOP erneut auf die
Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung.
4. Gemeinde Neusorg;
1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Industriestraße“ in
Neusorg einem Vorhabensbezogenen
Bebauungsplan „An der Industriestraße“ mit
gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Neusorg;
Hier: Beteiligung der „berührten“ Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit der öffentlichen Auslegung nach
§ 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beteiligung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger
Öffentlicher Belange und der öffentlichen
Auslegung nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3
Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Pullenreuth für das o. g. Aufstellungsverfahren
mit Schreiben vom 02.08.2013 erneut
angehört.
Bereits beim „Verfahrensschritt“
Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der
Sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB hatte die Gemeinde
Pullenreuth keine
Einwände vorgebracht (GR-Beschluss vom 28.05.2013).
Beschluss: 11:0
(GR Reger Norbert und Weiß Josef waren entschuldigt nicht
anwesend)
Die
Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 1. Änderung des
Bebauungsplanes
„An der Industriestraße“ in Neusorg zu
einem Vorhabensbezogenen
Bebauungsplan „An der Industriestraße“ mit
gleichzeitiger 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg wie
im Schreiben vom 02.08.2013
dargestellt, keine Einwände.
5.
Informationen
Mit der Sitzungsvorlage
wurde unter anderem darüber informiert, dass der
1. Nachtragshaushalt 2013 der Gemeinde Pullenreuth am 25.06.2013 durch den
Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem
Landratsamt Tirschenreuth zur
rechtlichen Würdigung vorgelegt wurde. Mit
Schreiben vom 15.07.2013 gab das
Landratsamt die Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan zurück.
Der neu festgesetzte Gesamtbetrag der
Kredite in Höhe von 95.000 € wurde
rechtsaufsichtlich genehmigt.
Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes
Tirschenreuth vom 15.07.2013 zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
7. Anfragen
a) GR Stephan Heindl fragte
an, warum der geschotterte Fleck in der Ortsmitte in
Trevesen
noch immer nicht asphaltiert sei. Er habe mit dem Eigentümer
gesprochen, dieser hätte keinesfalls
etwas gegen diese Verbesserungsarbeiten.
Er, so Heindl habe dies schon vor etwa
drei Wochen so an das Bauamt der
VG- Neusorg weitergegeben.
Bgm. Pirner entgegnete, dass er an dieser Stelle gar nichts
machen werde, bis er
das Einverständnis vom Eigentümer
(Müller Hermann) schriftlich vorliegen hätte.
Entgegen der Meinung des Bgm. war der Gemeinderat der Ansicht dieser Fleck
sollte ohne großes Aufheben
Asphaltiert werden, da Heindl die Einverständnis
mündlich zugesagt bekommen habe.
Es gab keine weiteren, wesentlichen
Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg:
Frau
Kathrin König (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den „Neuen Tag)
Ing. Büro: Herr Harald Götz vom Ing.
Büro für Tiefbautechnik Fröhlich,
Neusorg
Zuhörer: Herr
Spörrer Johann
Herr Bayerl Martin