Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 27. August 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für keinen der TOP ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

    Auf Antrag des Bgm. Pirner wurde einstimmig beschlossen, dass sich an die

    nichtöffentliche Gemeinderatssitzung eine BUA-Sitzung zur Bearbeitung eines

    Bauantrages anschließt.

 

 

II. Öffentliche BUA-Sitzung:                                                                 Beginn: 19.15 Uhr      

 

    Die Gemeinderäte Reger Norbert und Weiß Josef waren in dieser GR-Sitzung

    entschuldigt nicht anwesend.

 

1. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (Tracker) in 95704 Pullenreuth, Trevesen,

    Fl.Nrn. 557/10, 137/0 Gemarkung Trevesen.

 

    Beschluss:  5:0 (GR Reger Norbert und GR Weiß Josef waren entschuldigt nicht

                                anwesend) 

 

    Die Gemeinde Pullenreuth bestätigt, dass zum eingereichten Bauantrag:

 

    Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in 95704 Pullenreuth, Trevesen, Fl.Nrn.

    557/10 und 137/0 Gemarkung Trevesen das Einvernehmen erteilt wird.

 

    Die Gemeinde setzt jedoch voraus, dass etwaige Kosten für eine gesicherte

    Erschließung sowie die Kosten einer eventuell notwendigen, geordneten

    Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) vom Bauherren selbst zu

    tragen sind.

 

    Die Straßenmäßige Erschließung kann als gesichert betrachtet werden. Eine

    Wasser- und Abwassermäßigen Erschließung für das Bauvorhaben ist nicht

    notwendig.

  

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: 19.30 Uhr         

 

    Die Gemeinderäte Reger Norbert und Weiß Josef waren in dieser GR-Sitzung

    entschuldigt nicht anwesend.

 

 

1. Ausbau der GVS Pullenrneuth-Arnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite) mit

    Brückensanierung;

    Hier: Umplanung -  Durchführungsbeschluss

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2013 die   

    vorgelegte Entwurfsplanung des Ing. Büros für Tiefbautechnik Fröhlich, Neusorg

    vom 18.02.2013 anerkannt.

    Die entsprechenden Förderunterlagen wurden mit Schreiben vom 22.04.2013 über

    das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bei der Regierung der Oberpfalz

    eingereicht.

    Zur Prüfung der Förderunterlagen fand am 04.06.2013 ein Ortstermin mit

    Hr. Schneider (Regierung der Oberpfalz) und Hr. Hauser (Staatliches Bauamt) statt.

 

    Als Ergebnis wurde hierzu festgehalten, dass eine Förderung für den Straßenbau in

    Aussicht gestellt wird, die Durchlässe selbst jedoch nicht zuwendungsfähig sind.

    Hier müsste eine erhebliche Verbesserung zum „Altbestand“ eintreten, um solche

    Maßnahmen auch bezuschussen zu können.

    Auf Basis dieses Ergebnisses hat das Ing. Büro Fröhlich, Neusorg in

    Zusammenarbeit mit dem Ing. Büro Sigma, Marktredwitz eine Umplanung für das

    Brückenbauwerk vorgenommen.

 

    Sowohl die Durchlässe als auch das Brückenbauwerk an sich können nicht,

    lediglich die darauf verlaufende Straße kann auf die Anlieger als

    Straßenausbaubeitrag umgelegt werden.

 

    Die geänderten Förderunterlagen sollten dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach

    bis zum 01.09.2013 vorliegen.

 

    Hr. Harald Götz vom Ing. Büro erklärte hierzu, dass die Argumentation Seitens der

    Gemeinde und des Ing. Büros diese Brückenbauwerke aus Wirtschaftlicher Sicht

    gleich mit zu erneuern zu wollen im Ergebnis nichts einbrachte und die zuständigen

    Herren nicht zur Förderung zu bewegen waren.

 

    Nach der Frage von GR Stephan Heindl, ob denn hier nicht argumentiert wurde,

    dass doch sehr wohl eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsführung zu Grunde

    liege, indem man versuche den Verkehr schnellstmöglich aus dem innerorts

    Bereich zur Umgehungsstraße hin hinauszuführen. Er müsse sich fragen, unter

    welchen Hintergrund die Umgehung damals gefördert werden konnte und die

    „Alte Staatsstraße“ durch Pullenreuth mit Fördergeldern zurückgebaut wurde, wenn

    der Versuch der Gemeinde die Verkehrsführung von, vor allem neu

    hinzukommenden Gewerblichen Güterverkehr (der Fa. Haider), hin zur

    Umgehungsstraße jetzt auf einmal keine Verbesserung mehr darstellen soll.

 

    Erst hier verbesserte sich Hr. Götz dahingehend, dass dieser Einwand auch beim

    Ortstermin gemacht wurde.

 

    Heindl schenkt dieser Aussage keinen Glauben und wertet dies ganz einfach als

    Schutzbehauptung seitens des Ingenieurs.

    Hier hätte seiner Meinung nach sehr viel energischer Verhandelt werden müssen.

    Daher stimmte GR Heindl Stephan gegen den Beschlussvorschlag.

 

    Beschluss:  10:1   (GR Stephan Heindl stimmte gegen den Beschlussvorschlag. Die

                                    GR Reger Norbert und Weiß Josef waren entschuldigt nicht

                                    anwesend).)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erkennt die vom Ing. Büro für Tiefbautechnik Fröhlich,

    Neusorg vorgelegte und geänderte Entwurfsplanung vom 27.08.2013 für den

    Ausbau der GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite) an.

    Die Entsprechenden Förderunterlagen hierfür sind beim Staatlichen Bauamt

    Amberg-Sulzbach einzureichen.

    Die Durchführung der Maßnahmen im Umfang der Entwurfsplanung vom 27.08.2013

    wird beschlossen.

    Die Kosten sind im Haushalt 2014 entsprechend anzupassen.

 

 

2. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ (Erweiterung) mit

    gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth;

    Hier: Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss

 

    Sachverhalt:

 

    Dem Gemeinderat Pullenreuth wurde in der nichtöffentlichen Sitzung am 23.07.2013

    ein 1. Entwurf vorgelegt. Hierzu wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass bevor

    dieser Bebauungsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung

    (Aufstellungsbeschluss) vorgelegt wird, Herr Stephan Plannerer evtl. in

    Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bgm. Pirner beim Landratsamt Tirschenreuth

    nachfragen soll, inwieweit dieser Entwurf des Bebauungsplans umsetzbar ist.

 

    Hierzu fand am 09.08.2013 eine Ortsbesichtigung durch Herrn Kreisbaumeister Weig

    statt.

    Herr Architekt Gerald Braun hat daraufhin den beiliegenden neuen Entwurf zur

    2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ vorgelegt.

    Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pullenreuth wäre entsprechend

    anzupassen (9. Änderung).

    Soweit der Gemeinderat auf den vorliegenden Entwurf den Änderungs- bzw.

    Aufstellungsbeschluss fasst, folgt als nächster Schritt die frühzeitige Unterrichtung

    der beteiligten Behörden (Trägervorabstimmung). Hierbei werden sich die Behörden

    zum Grundsätzlichen äußern.

 

    Auf Nachfrage von GR Heindl Stephan werden die anfallenden Kosten für die

    2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ (Erweiterung) mit

    gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth

    von der Firma Plannerer getragen.

    Für die Gde.  Pullenreruth entstehen keinerlei Kosten.

 

    Beschluss:  10:0   (GR Stefan Plannerer durfte als betroffener nicht mit abstimmen.

                                     Die GR Reger Norbert und Weiß Josef waren entschuldigt nicht

                                    anwesend).

 

    Die Gemeinde Pullenreuth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes

    „Gewerbegebiet Neuhof“ mit gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

    der Gemeinde Pullenreuth auf der Basis des vorgelegten Entwurfes des Herrn

    Architekten Gerald Braun, 95700 Neusorg vom 18.08.2013.

 

 

3. Dorferneuerung Gemeinde Pullenreuth;

    Hier: Ortsteile Lochau und Trevesen

 

    Sachverhalt:

 

    In der Vorstandschaftssitzung der TG Pullenreuth am 31.07.2013 wurde der in der

    Anlage beiliegende Beschluss gefasst.

 

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bittet den Gemeinderat der Gde.

    Pullenreuth in die nächste Sitzung das Thema Dorferneuerung Trevesen und

    Lochau aufzunehmen und zu entscheiden, ob für die beiden Ortsteile ein Antrag auf

    Dorferneuerung (Umfassende oder Einfache) gestellt werden soll.

 

    Die Anträge sind zunächst formlos beim Amt für Ländliche Entwicklung der

    Oberpfalz einzureichen.

    Für die Vorbereitungsphase kann aus Erfahrungswerten folgender Zeitraum

    angesetzt werden:

    - einfache Dorferneuerung (ein Projekt): ca. ein Jahr

    - umfassende Dorferneuerung (bezogen auf ganzen Ortsteil): ca. 2 Jahre

 

 

    Beschluss:    11:0   (GR Reger Norbert und Weiß Josef waren entschuldigt nicht

                                      anwesend)

 

    Es wurde vereinbart, dass dieses Vorhaben durch die örtlichen Gemeinderäte zuerst

    zusammen mit beiden Dorfgemeinschaften erörtert bzw. besprochen wird. Danach

    kommt dieser TOP erneut auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung. 

 

 

4. Gemeinde Neusorg; 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Industriestraße“ in

    Neusorg einem Vorhabensbezogenen Bebauungsplan „An der Industriestraße“ mit

    gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg;

    Hier: Beteiligung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher

    Belange mit der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

    Im Rahmen der Beteiligung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger

    Öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3

    Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Pullenreuth für das o. g. Aufstellungsverfahren

    mit Schreiben vom 02.08.2013 erneut angehört.

    Bereits beim „Verfahrensschritt“ Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der

    Sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hatte die Gemeinde

    Pullenreuth keine Einwände vorgebracht (GR-Beschluss vom 28.05.2013).

 

    Beschluss:    11:0   (GR Reger Norbert und Weiß Josef waren entschuldigt nicht

                                      anwesend)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes

    „An der Industriestraße“ in Neusorg zu einem Vorhabensbezogenen

    Bebauungsplan „An der Industriestraße“ mit gleichzeitiger 5. Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neusorg wie im Schreiben vom 02.08.2013

    dargestellt, keine Einwände.

 

 

5. Informationen

 

    Mit der Sitzungsvorlage wurde unter anderem darüber informiert, dass der

    1. Nachtragshaushalt 2013 der Gemeinde Pullenreuth am 25.06.2013 durch den

    Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt Tirschenreuth zur

    rechtlichen Würdigung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 15.07.2013 gab das

    Landratsamt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zurück.  

    Der neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 95.000 € wurde

    rechtsaufsichtlich genehmigt.

    Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 15.07.2013 zur

    Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

7. Anfragen    

 

    a) GR Stephan Heindl fragte an, warum der geschotterte Fleck in der Ortsmitte in

         Trevesen noch immer nicht asphaltiert sei. Er habe mit dem Eigentümer

         gesprochen, dieser hätte keinesfalls etwas gegen diese Verbesserungsarbeiten.

         Er, so Heindl habe dies schon vor etwa drei Wochen so an das Bauamt der

         VG- Neusorg weitergegeben.

         Bgm. Pirner entgegnete, dass er an dieser Stelle gar nichts machen werde, bis er

         das Einverständnis vom Eigentümer (Müller Hermann) schriftlich vorliegen hätte.

         Entgegen der Meinung des Bgm. war der Gemeinderat der Ansicht dieser Fleck

         sollte ohne großes Aufheben Asphaltiert werden, da Heindl die Einverständnis

         mündlich zugesagt bekommen habe.      

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                                                                    

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)         

 

    Ing. Büro:                   Herr Harald Götz vom Ing. Büro für Tiefbautechnik Fröhlich,

                                        Neusorg                   

 

    Zuhörer:                     Herr Spörrer Johann

                                        Herr Bayerl Martin