Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 26. November 2013 um 19.00 Uhr,

Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.00 Uhr         

 

   

1. Haushaltskonsolidierungskonzept als Auflage für die Gewährung von

    Stabilisierungshilfen in Höhe von 50.000 €

 

    Sachverhalt:

 

    Aufgrund eines Antrages der Gemeinde Pullenreuth vom 11.03.2013 wurde gem.

    Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 26.08.2013 eine Stabilisierungshilfe in

    Höhe von 50.000 € bewilligt. Die Stabilisierungshilfe wird zunächst als grundsätzlich

    Rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe gewährt. Die Bewilligung erfolgt mit der

    Auflage, dass die Gemeinde bis spätestens Ende 2013 im Benehmen mit dem

    Landratsamt Tirschenreuth ein Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß den 

    Vorgaben des Staatsministeriums der Finanzen mit dem Ziel erarbeitet, mittelfristig

    wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

    Aus diesem Grund hat der Haupt- und Finanzausschuss Pullenreuth in der Sitzung

    Am 16.10.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept als Empfehlung für den

    Gemeinderat erarbeitet (Anlage 2), welches dem Landratsamt zur

    rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt wurde. Per E-Mail am 21.10.2013 teilte

    das Landratsamt Tirschenreuth nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz

    mit, dass der Aufbau des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes

    grundsätzlich passt. Entscheidend wird aber sein, dass eine gewisse Anzahl von

    Einsparmaßnahmen im Verwaltungshaushalt gefunden wird. Es wurde deshalb

    gebeten, das Haushaltskonsolidierungskonzept nach weiteren Maßnahmen

    zur Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen.

    Aufgrund von genannten Beispielen für Einsparmaßnahmen bei anderen

    Gemeinden wurden die Möglichkeiten der Gemeinde Pullenreuth in Abstimmung mit

    dem Vorsitzenden nochmals überprüft. Für das Haushaltskonsolidierungskonzept

    ist wohl auch von wesentlicher Bedeutung, dass sich die Gemeinde Pullenreuth bei

    ihren Einsparbemühungen möglichst positiv darstellt. Aus diesem Grund wird u. a.

    auch vorgeschlagen, dass nach Ziffer 10 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes

    eine Zusammenfassung mit bereits erfolgten und künftigen Einsparmaßnahmen

    eingefügt wird.

 

    Es wird hier, da es sich hierbei um ein insgesamt 22 Seiten langes Konzept

    handelt, darauf verzichtet diese Einsparungsmaßnahmen im Einzelnen aufzulisten.

    Gerne können sie sich darüber natürlich bei uns oder auch bei der Verwaltung

    informieren. 

 

    Beschluss:  11:2   (GR Heindl Stephan und Wopperer Hans stimmten gegen den

                                    Beschlussvorschlag)

 

    Auf eine Wiederholung der Beschlussmöglichkeiten wurde verzichtet.

    Der  Gemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept nach einigen

    Abänderungen so wie in dem Sachverhalt dargestellt.

 

 

2. Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG

 

    Sachverhalt:

 

    Mit dem Gesetz zur Kindertagesbetreuung in Bayern (BayKiBiG), das am 01.08.2005

    in Kraft getreten ist, sind den Gemeinden neue Aufgaben übertragen worden. So

    sind die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Tirschenreuth für die

    Bedarfsplanung von Kindertagesbetreuungsangeboten zuständig.

    Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung

    der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung,

    Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender Angebote anerkennen (Art.

    7 Satz 1 BayKiBiG). Die Gemeinde bestimmt, welche bestehenden Plätze für die

    Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch

    nicht gedekt ist. Um dies zu gewährleisten, bedarf es einer Bedarfsplanung und

    Bedarfsanerkennung.

    Mit Hilfe dieser Bedarfsplanung soll ermittelt werden, ob die vorhandenen

    Kinderbetreuungsangebote in unserer Gemeinde ausreichend sind bzw. welche

    weitere Angebote Eltern für ihre Kinder benötigen.

    Für das Betreuungsjahr 2013/2014 wurde durch das Landratsamt Tirschenreuth eine

    Anonyme Elternbefragung durchgeführt. Erfasst wurden die Bedürfnisse der Eltern

    aller Kinder von 0 bis 10 Jahren, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt

    haben.

 

    1. Bestand:

        Anzahl der Kinder unter 3 Jahren: 12 Kinder

        Anzahl der Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 50 Kinder

 

    2. Ergebnis der Bedürfniserhebung:

        Ausgegebene Fragebögen: 129 Bögen

        Zurückgegebene Fragebögen: 46 Bögen

        Rücklaufquote: 36,00 %

 

    3. Bedarfsfeststellung:

        Die Gemeinde sollte 12 Plätze für U3 Kinder, 43 Plätze für Kindergartenkinder,

        15 Plätze für Schulkinder und 1 Platz für Tagespflege anerkennen.

        Die Eltern sind grundsätzlich mit der Betreuungsform, den Öffnungszeiten und  

        den Schließzeiten einverstanden. Es wird in den Kindergarten, der Kinderkrippe

        und teilweise in der Schule eine Mittags- und Nachmittagsbetreuung und eine

        Ferienbetreuung gewünscht.

        Integration:

        Derzeit besteht kein Bedarf für einen Integrationsplatz. Da sich dies jederzeit

        ändern kann, wird ein integrativer Platz anerkannt.

 

    4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze

        Die Gemeinde erkennt 2 Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagespflege

        und einen Integrationsplatz an. Da das Kinderhaus aufgrund des derzeit

        vorliegenden Belegungsplanes nicht voll belegt ist, sind auch keine weiteren

        Plätze als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

        Um feststellen zu können, ob in der Gemeinde Pullenreuth tatsächlich eine

        Ferienbetreuung, Mittags- und Nachmittagsbetreuung notwendig ist, wird im

        Oktober eine fest verbindliche Abfrage in der Schule und im Kinderhaus erfolgen.

        Danach könnte evtl. auf VG Ebene eine Lösung für dieses Problem gefunden

        werden.

 

 

    Beschluss:  13:0  (Beschlussvorschlag a und b wurden gemeinsam abgestimmt)

 

    a) Intervall der Bedarfsplanung

        Die Bedarfsplanung ist in regelmäßigen Abständen den örtlichen Gegebenheiten

        anzupassen.

        Deshalb wird zukünftig jährlich im Frühjahr eine persönliche Befragung bezüglich

        Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung stattfinden. Sollte

        eine drastische Änderung eintreten, wird die Gemeinde zeitnah mit ihrer

        Bedarfsplanung darauf reagieren.

        Der Gemeinderat ist zu gegebener Zeit vom Ergebnis der Umfrage zu informieren.

 

   b) Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze

        Die Gemeinde erkennt 12 Plätze für U3 Kinder, 50 Plätze für Kindergartenkinder

        und Schulkinder, 1 Platz für Tagespflege, 2 Ganztagsbetreuungsplätze in

        qualifizierter Tagespflege und einen Integrativplatz an.

 

 

3. Ernennung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl am

    16.03.2014

 

    Sachverhalt:

 

    Der Wahlleiter ist die verantwortliche Person für die ordnungsgemäße

    Durchführung der Wahl innerhalb des Wahlkreises. Da die Leitung der Wahl nicht

    mehr kraft Gesetzes bei den Gemeindewahlen dem ersten Bürgermeister obliegt,

    hat der Gemeinderat vor dem 17. Dezember 2013 einen Wahlleiter sowie einen

    Stellvertreter zu berufen.

    Zum Gemeindewahlleiter kann einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren

    Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder auch ein geeigneter

    Bediensteter der Gemeinde bzw. in Mitgliedsgemeinden – der

    Verwaltungsgemeinschaft bestellt werden, sofern diese Personen nicht mit ihrem

    Einverständnis als Bewerber für die Bürgermeister- bzw. Gemeinderatswahl

    aufgestellt worden sind, oder für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung

    geleitet haben, oder für diese Wahlen als Beauftragter oder Stellvertreter in einem

    Wahlvorschlag benannt worden sind.

    Zur Verwaltungsvereinfachung schlägt die Verwaltung Herrn Achim Scherm als

    Gemeindewahlleiter vor und Frau Kathrin König als dessen Stellvertreter.

 

    Beschluss:    13:0  

 

    Herr Achim Scherm wird zum Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Pullenreuth

    berufen.

    Frau Kathrin König wird zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die

    Gemeinde Pullenreuth berufen.

 

 

4. Entscheidung über Gebührenerhöhung für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“

 

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen HFA-Sitzung Pullenreuth am 16.10.2013 wurde ein

    Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Der HFA kam deshalb überein, dass

    durch die Verwaltung eine Umfrage hinsichtlich der Gebühren in den umliegenden

    Kinderhäusern vorzunehmen ist und das Ergebnis dem Gemeinderat baldmöglichst

    vorzulegen ist. Ggf. ist eine Anpassung der Kinderhausgebühren in Pullenreuth

    vorzunehmen.

    Bei dem Kinderhaus handelt es sich um eine gemeindliche kostendeckende

    Einrichtung nach Art. 8 KAG. Kostendeckende Benutzungsgebühren wurden bisher

    nicht erhoben, weil bei Umlegung aller Kosten sowie der Kostenunterdeckung des

    Vorjahres utopische Gebührensätze errechnet werden, die nicht erhoben werden

    können.

    Obwohl erst zum Betreuungsjahr 2012/2013 eine Gebührenerhöhung beschlossen

    wurde, sollte wegen der hohen jährlichen Kostenunterdeckungen eine

    Gebührenerhöhung für das neue Betreuungsjahr auf das Niveau der umliegenden

    Kinderhäuser vorgenommen werden.

    Zur Orientierung wurde in der Anlage eine aktuelle Zusammenstellung der

    Kindergartengebühren der umliegenden Kinderhäuser vorgelegt.

 

    Beschluss:  13:0  

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt diesen TOP in die GR-Sitzung im März 2014

    zu vertagen. Es sollen zuerst die Entscheidungen der Gemeinden Brand, Ebnath

    und Neusorg hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Kindergartengebühren abgewartet

    werden.

 

 

5. Erklärung zur Gegenstandslosigkeit des Wasserliefervertrags mit dem

    Wasserbeschaffungsverband LangentheilenPilgramsreuth für den Ortsteil

    Rothenfurth

 

    Sachverhalt:

 

    - Vertrag vom 12.11.1975

    - Erklärung zur Gegenstandslosigkeit

 

    Der Vertrag mit dem Wasserbeschaffungsverband Langentheilen-Pilgramsreuth

    Betreffend die Versorgung des Ortsteils Rothenfurth hat mit dem Anschluss von

    Rothenfurth an die Wasserversorgung Pullenreuth seine Funktion verloren.    

    Gleichwohl sollte er auch der Form halber noch für gegenstandslos erklärt werden.

 

 

    Beschluss:  13:0  

 

    Es ist für den Wasserlieferungsvertrag mit dem Wasserbeschaffungsverband

    Langentheilen-Pilgramsreuth für den Ortsteil Rothenfurth die der Sitzungsvorlage

    beigefügte Erklärung zur Gegenstandslosigkeit dieses Vertrags zu unterzeichnen.

 

6. Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassereinrichtung der Gemeinde

    Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Abwassereinrichtung wird eine neue Gebührenkalkulation für 4 Jahre

    vorgelegt. Die voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen wurden aufgrund des

    Durchschnitts der letzten Jahre sowie des Haushaltsansatzes für 2014 angesetzt

    (Anlage 1).

    Der künftige Betriebskostenzuschuss (Anlage 2) wurde anhand der

    voraussichtlichen Lohnkosten sowie den durchschnittlichen Unterhalts- und

    Bewirtschaftungskosten ermittelt.

    Der Abzug des Straßenentwässerungsanteils stützt sich auf die voraussichtlichen

    Aufwendungen (Anlage 4).

 

    Für das Jahr 2009 wurde bei der Ermittlung der Kosten eine Überdeckung in Höhe

    von 738,60 € ermittelt. Die Kostenunterdeckung im Jahr 2010 mit 4.435,42 € kann

    vor allem mit der Anschaffung einer Tauchwand aus Edelstahl (4.592,33 €) für RÜB

    Pullenreuth und Lochau und mit der Erneuerung des Kanalhausanschlusses im

    öffentlichen Bereich in der Kirchstraße beim Anwesen der Bäckerei Philipp

    (3.953,43 €) begründet werden. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 wurde eine

    Kostenunterdeckung von jeweils ca. 24.000,-- € errechnet. Dies ist mit einer

    Steigerung des Betriebskostenanteils an der Kläranlage Neusorg erklärbar.

    Der Betriebskostenanteil wurde bei der letzten Gebührenbedarfsberechnung 2010 –

    2013 mit 50.140,00 € festgesetzt, jedoch entstanden tatsächlich pro Jahr ca.

    72.500,00 € (siehe Anlage 6). Dies ist auf eine Steigerung der Lohnkosten

    (Altersteilzeiten Hr. Zetlmeisl und  Hr. Heindl; Einstellung eines neuen Versorgers;

    Bereitschaftspauschale) zurückzuführen.

 

    Die Kostenunterdeckung der Jahre 2009 – 2012 in Höhe von insgesamt 54.272,06 €

    Wurden deshalb auf vier Jahre (Zeitraum von 2014 – 2017) mit jährlich 13.568,02 €

    umgelegt (siehe Anlage 6).

    Die Kalkulatorischen Kosten wurden nach Fortschreibung des Jahres 2012 der

    Vermögenserfassung ermittelt, d.h. es ergeben sich Abschreibungskosten in Höhe

    von 284,13 € und eine Verzinsung mit 3.204,60 € (Anlage 3). Es ergibt sich somit ein

    Gebührenbedarf in Höhe von 104.356,75 €. Dividiert durch den Abwasseranfall des

    Jahres 2012 ergibt dies eine Abwassergebühr von

    2,21 €/m³   (Gebührenbedarfsberechnung A).

   

    Im vorläufigen Haushaltsansatz 2014 wurde die digitale Erfassung der

    Abwasseranlage in Zusammenhang mit dem Ablauf der wasserrechtlichen

    Erlaubnis der RÜB`s in Pullenreuth und Lochau in Höhe von 20.000,00 €

    aufgenommen. Die Erfassung soll bis 31.12.2014 abgeschlossen sein. Dies würde

    eine Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten auf 2.284,13 € (Abschreibung) und

    3.764,60 € (Verzinsung) bedeuten. Der Gebührenbedarf erhöht sich somit auf

    106.916,75 € und damit die Abwassergebühr auf

    2,27 €/m³  (Gebührenbedarfsberechnung B).

 

    Außerdem wurde bei der Gebührenbedarfsberechnung C eine Kanalüberprüfung

    nach der Eigenüberwachungs Verordnung mit 10.600,00 € bei den Kalkulatorischen

    Kosten angesetzt. Abschreibung und Verzinsung laufen über einen Zeitraum von

    10 Jahren.   

    Damit würde sich eine Abwassergebühr in Höhe von 2,29 €/m³ bei einem

    Gebührenbedarf von 108.273,55 € ergeben.

    Die Gebühr von 2010 – 2013 beträgt 1,67 €/m³.

 

    Nachstehend die Abwassergebühren im Jahr 2013 der Gemeinden Brand, Ebnath

    und Neusorg zum Vergleich:

 

    Brand:                             2,84 €/m³

    Ebnath:                           3,20 €/m³

    Neusorg:                         2,81 €/m³

 

    Für Brand und Ebnath wird zusätzlich noch folgende jährliche Grundgebühr

    berechnet:

 

    Zähler mit Nenndurchfluss bis 2,5 cbm/h:        100,00 €

    Zähler mit Nenndurchfluss bis 6,0 cbm/h:        150,00 €

    Zähler mit Nenndurchfluss bis 10,0 cbm/h:      200,00 €

    Zähler mit Nenndurchfluss bis 20,0 cbm/h:      300,00 €

    Zähler mit Nenndurchfluss über 20,0 cbm/h:    400,00 €

 

    Beschluss:  13:0  

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassereinrichtung der Gemeinde

    Pullenreuth vom 21.10.2013 wird anerkannt.

    Für die Jahre 2014 – 2017 wird eine Abwassergebühr von 2,29 €/m³ festgesetzt.

 

 

7. Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

    Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth (BGS/EWS)

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung der Finanzverwaltung vom 04.11.2013 ergibt neue

    Einleitungsgebühren.

    Es wird davon ausgegangen, dass eine der Varianten beschlossen wurde

    und eine Gebühr festgesetzt wurde. Dies hat zur Folge, dass die BGS EWS geändert

    werden muss.

    Für das in Kraft treten wird der 01.01.2014 vorgeschlagen.

 

    Beschluss:  13:0 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags-

    und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth. In

    Paragraphen 1 der Änderungssatzung ist noch die Gebühr von 2,29 € zu ergänzen.

    Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Die der Sitzungsvorlage beigefügte Anlage

    ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

8. Anerkennung der Gebührenbedarfsberechnung für die

    Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der letzte Gebührenkalkulationszeitraum für die Gemeinde Pullenreuth erstreckte

    sich über die Jahre 2013 und 2014; der letzte Kalkulationszeitraum für den Ortsteil

    Rothenfurth über die Zeitspanne vom 01.01.2011 – 31.12.2014.

    Aufgrund des Anschlusses des Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgung der

    Gemeinde Pullenreuth Anfang September 2013 müssen diese Kalkulationszeiträume

    abgekürzt werden.

    Der neue Gebührenkalkulationszeitraum wird deshalb für die Gemeinde Pullenreuth

    einschließlich des Ortsteils Rothenfurth für die Jahre 2014 und 2015 berechnet.

    Die voraussichtlichen Lohnkosten einschl. Bereitschaftspauschale wurden

    aufgrund des vorläufigen Haushaltsansatzes für das Jahr 2014 angesetzt. Für die

    technische Betreuung der Wasserversorgung durch die Gemeinde Neusorg wurden

    10.000,00 € veranschlagt. Die laufenden Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten

    wurden ebenfalls dem vorläufigen Haushaltsansatz für

    2014 angepasst.

    Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) wurden nach

    Fortschreibung des Jahres 2012 der Vermögenserfassung ermittelt.

    Die Kostenunterdeckung des Jahres 2011 für die Wasserversorgungseinrichtung

    der Gemeinde Pullenreuth betrug 43.744,98 € (Sitzungsvorlage vom 08.10.2012). Für

    das Jahr 2012 ergab sich ebenfalls eine Kostenunterdeckung in Höhe von

    38.201,69 € (siehe Anlage 3). Diese Kostenunterdeckungen werden jeweils zu einem

    Drittel auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 verteilt.

    Bei der vorläufigen Kostendeckung für das Jahr 2012 (im Okt. 2012) wurde eine

    Unterdeckung in Höhe von 15.517,67 € angenommen. Die tatsächliche 

    Unterdeckung für 2012 beträgt 38.201,69 €. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, weil

    im Dezember 2012 noch Rechnungen für diverse Wasserrohrbrüche in der Kasse

    eingegangen sind.

    Außerdem erhöhten sich die Lohnkosten aufgrund der Stundenauswertung von

    rund 16.000,00 € auf ca. 22.000,00 €.

    Der letzte Kalkulationszeitraum für den Ortsteil Rothenfurth erstreckte sich über den

    Zeitraum vom 01.01.2011 – 31.12.2014. Für das Jahr 2010 ergab sich eine

    Kostenunterdeckung in Höhe von 2.942,09 €. Dieser Betrag sowie die

    Kostenunterdeckung für 2009 in Höhe von 6.046,24 € wurden jeweils zu einem

    Drittel auf die Jahre 2011, 2012 und 2013 verteilt. Von der Kostenüberdeckung

    für 2013 in Höhe von 3.220,75 € wurden die Unterdeckungen von 2011 und 2012

    abgezogen und die restliche Kostenüberdeckung mit einem Betrag von 867,11 € bei

    der Gebührenbedarfsberechnung für 2014/2015 in Abzug gebracht.

 

    Der jährliche Gebührenbedarf in Höhe von 140.299,68 € wurde auf den

    Wasserverbrauch des Jahres 2012 aufgeteilt.

    Die Gebührenberechnung ergab eine Wassergebühr von 1,63 €/m³.

 

    Beschluss:  13:0  

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der

    Gemeinde Pullenreuth vom 04.11.2013 wird anerkannt.

    Die Wassergebühr für die Jahre 2014 und 2015 wird auf 1,63 €/m³ festgesetzt.

 

9. Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

    Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth (BGS/WAS)

 

    Sachverhalt:

    Die Gebührenbedarfsberechnung der Finanzverwaltung vom 04.11.2013 ergibt eine

    Neue Wassergebühr. Es wird davon ausgegangen, dass die Globalberechnung

    anerkannt wurde und die Gebühr festgesetzt wurde. Die Gebühr ist in den

    Satzungsentwurf bereits eingearbeitet.

 

    Für die Umsetzung ist eine Änderung der BGS/WAS erforderlich.

    Für das in Kraft treten wird der 01.01.2014 vorgeschlagen.

 

    Beschluss:  13:0  

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags-

    und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth

    (BGS/WAS).

    Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Der, der Sitzungsvorlage beigefügte

    Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

10. Dorferneuerung Pullenreuth; Beleuchtungskonzept Grüne Mitte;

    Hier: Anerkennung der Vereinbarung

 

    Sachverhalt:

 

    Dieser TOP wurde Aufgrund fehlender Sitzungsvorlagen zurückgestellt.    

 

      

11. Dorferneuerung Pullenreuth; Planung „Vorplatz Kindergarten“

    Hier: Anerkennung der Vereinbarung

 

    Sachverhalt:

 

    Dieser TOP wurde ebenfalls Aufgrund fehlender Sitzungsvorlagen zurückgestellt.    

 

 

12. Dorferneuerung Pullenreuth; Umbau und Sanierung des alten Schulhauses Lochau

    zu einem Gemeinschaftshaus (Außenanlagen);

    Hier: Anerkennung der Vereinbarung

 

    Sachverhalt:

 

    Dieser TOP wurde ebenfalls Aufgrund fehlender Sitzungsvorlagen zurückgestellt.    

 

 

13. Informationen

 

     Bgm. Pirner informierte unter anderem:

  

    - über das bevorstehende Weihnachtssingen in Cernosin am 13.122013

    - über die Auswertung eines Geschwindigkeitsmessgerätes in Trevesen

    - es wurde die endgültige Fassung des Sitzungskalenders 2014 vorgelegt.

 

    - Vorgelegt wurde auch die Rechtsaufsichtliche Genehmigung der

      2. Nachtragshaushaltssatzung 2013. Hier wurde auf eine Vorlage des Kämmerers

      verwiesen.

 

   Schreiben vom LRA Tirschenreuth, Herrn Thomas Schraml, (Rechtstaufsicht)

 

  

 

14. Anfragen   

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:             Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Herr Regner Josef (Kämmerer) lediglich zu TOP 1

                                                                                    

    Presse:                       Keine Presse anwesend!

 

    Zuhörer:                     Herr Rickauer (Franz)?

                                        Herr Kraus Hubert

 

 

 

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:       Beginn: im Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 11 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 3, 5 und 7 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

3. Wasserversorgung Pullenreuth; Neubau eines Druckunterbrecherschachts im

    Ortsteil Neuhof; Hier: Weiteres Vorgehen

 

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 24.09.2013 fasste der Gemeinderat

    Pullenreuth folgenden Beschluss: „Die Ausschreibung für den Neubau eines

    Druckunterbrecherschachtes wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m § 26.1 c VOB/A

    aufgehoben. Begründet wird dies mit der erheblichen Kostenüberschreitung von

    insgesamt 22.304,34 € (= 65,40%) und den damit fehlenden Haushaltsmitteln.

 

    Die Maßnahme soll in den Wintermonaten mit Baubeginn im Frühjahr 2014

    nochmals ausgeschrieben werden.

    In dieser Ausschreibung soll zusätzliche zum geplantem PE-Schachtes die

    Möglichkeit des Einbaus eines Betonfertigteils mit aufgenommen werden.

    Seitens des Büros Bau-Technik-König wurden nun verschiedene Angebote zur

    Preisbildung eingeholt.

 

    Im Haushalt 2013 sind für diese Maßnahme 26.000,00 € veranschlagt.

 

    Von der Fa. Bau-Technik-König wurde nach einer Kostenermittlung mit Baukosten 

    von 34.00,00 € (brutto) für den Einbau eines PE-Schachtes errechnet.

 

    Nachdem das Ausschreibung ein Ergebnis von insg. 56.404,44 € für den

    Kompletteinbau eines PE-Schachtesvon der Fa. Streber, und insg. 47.003,23 € von

    der Fa. König (Erdarbeiten) und der Fa. eterup (PE Schacht) getrennt sowie dem

    Ergebnis für den Einbau eines Betonfertigteils durch die Fa. Wolf-Betonwerk,

    Neusorg und die Erledigung der  Erdarbeiten durch die Fa. König mit Gesamtkosten

    von 40.916,06 € erzielte, wurde folgender Beschluss gefasst.

 

    Beschluss: 

 

    Aufgrund einer tatsächlichen Kostenersparnis von 6.085,17 € bei einer getrennten

    Auftragsvergabe von Erdarbeiten und Fertigbauwerk (Stahlbeton) (unter

    Berücksichtigung der nötigen Beschichtung der Wasserkammern das liefern

    Armaturen sowie der Kosten für den Autokran) gegenüber dem

    Ausschreibungsergebnis vom 09.09.2013, erfolgt nach rechnerischer Überprüfung

    des Büros  folgende Auftragsvergaben:

 

    - Erdarbeiten an die Fa. Alois König, Pullenreuth:               18.526,84 €

    - Fertigbauwerk Fa. Wolf-Betonwerk, Neusorg:                   10.495,80 €    

 

   

5. Darlehensaufnahme für die Wasserversorgung aufgrund einer Kreditermächtigung

    aus 2012

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth verfügt noch über eine Kreditermächtigung aus 2012 in

    Höhe von 161.000 €. Dieses Darlehen ist vorgesehen zur Finanzierung des

    Anschlusses des Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgungsanlage sowie zur

    Finanzierung der UV-Anlage in Haselbrunn und zur Deckung des Unimogs für den

    Bereich Wasserversorgung.

    Die Kreditermächtigung gilt grundsätzlich bis Ende 2013. Aus diesem Grund sollte

    in der Novembersitzung über die Darlehensaufnahme entschieden werden.

    Für den Anschluss des Ortsteils Rothenfurth werden Nettokosten von rund

    367.000 € sowie eine Förderung von ca. 155.400 € und Beiträge von aktuell

    ca. 26.400 € erwartet.

    Der Gemeindeanteil liegt bei ca. 185.200 €. Der Darlehensfinanzierte Anteil hiervon

    beträgt lt. Haushalt 2012 = 125.600 €. Beim Unimog beträgt der Anteil für den

    Bereich „Wasserversorgung“ 20 % = netto 18.000 €. Für die UV-Anlage in

    Haselbrunn entstanden in 2012 Nettokosten von 17.376,85 €.

 

    Für die Darlehensaufnahme ergibt sich damit folgende Zusammenstellung:

  

    Anschluss Rothenfurth ca.                                   125.600 €

    Unimog – Anteil an Wasserversorgung                 18.000 €

    UV-Anlage in Haselbrunn ca.                                  17.400 €

    Summe                                                                    161.000 €

 

    Dazu hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24.09.2013 folgenden Beschluss

    gefasst:

    „Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt zur Kenntnis, dass für die Gemeinde

    Pullenreuth neben der in 2013 bewilligten Stabilisierungshilfe von 50.000 € weitere

    Stabilisierungshilfe bis zu maximal 5 Jahre beantragt werden können. In diesen

    Anträgen werden auch bestehende Sondertilgungsmöglichkeiten bzw.

    Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der Zinsbindungsfrist abgefragt. Aus diesem

    Grund sollen die noch bevorstehenden Darlehensaufnahmen zur Finanzierung von

    Investitionen für die Wasserversorgungsanlage (161.000 € aufgrund  

    Kreditermächtigung aus 2012) und zur Finanzierung der Photovoltaikanlage auf

    dem Bauhofgebäude (aufgrund Kreditermächtigung lt. 1. Nachtragshaushalt 2013)

    mit einer kurzen Zinsbindung (Fälligkeit im 1. Halbjahr 2015) aufgenommen werden.

    Auf die zinsgünstigen Darlehenszusagen der LfA Förderbank Bayern wird

    verzichtet.“

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Kreditaufnahme von 161.000 € bei der

    Sparkasse. Das Darlehen wird zur anteiligen Finanzierung des Anschlusses des

    Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgungsanlage sowie zur Finanzierung

    der UV-Anlage in Haselbrunn und zur Deckung des Unimogs für den Bereich

    Wasserversorgung verwendet. Die Darlehensaufnahme erfolgt zu folgenden

    Bedingungen:

 

    Darlehensbetrag:                              161.000 €

    Auszahlung:                                             100 %

    Zinssatz:                                            Festzinssatz von 1 % bis 30.03.2015

    Tilgung:                                             2 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen

    Zins- und Tilgungsleistungen:        halbjährlich jeweils zum 30.03. und 30.09., erste

                                                               Zins- und Tilgungsleistungen am 30.03.2014

 

 

7. Ausbau der GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth, Abschnitt Hammerleite

    Hier: Ingenieurvertrag betreffend Straßenbau und Ingenieurbauwerk Brücke (inkl.

    Wasser und Kanal)

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Straßenbauarbeiten (inkl. Ingenieurbauwerk Brücke mit Wasser- und

    Kanalleitung; teilweiser Austausch) beim Bauobjekt „Zur Hammerleite“ wurde der

    Gemeinde Pullenreuth ein Ingenieurvertrag vorgelegt.

    Der Ingenieurvertrag beinhaltet die einschlägigen Honorarleistungsphasen für die

    Verkehrsanlagen (Straßenbau, Lph. 5 - 9) als auch für das Ingenieurbauwerk

    (Brücke mit Wasser und Kanalleitungen (Lph. 5 - 9). Das Ingenieurbüro

    Fröhlich bietet der Gemeinde Pullenreuth auch die örtliche Bauüberwachung gemäß

    Anlage 2 Punkt 2.8.8 HOAI 2009 mit 2,3% der anrechenbaren Kosten an.

    Bei anrechenbaren Kosten laut Entwurfsplanung von 185.381,31 € für die

    Ingenieurbauwerke und 229.090,05 € für die Verkehrsanlagen würden der Gemeinde

    Pullenreuth dabei folgende Ingenieurhonorare vom Büro Fröhlich entstehen:

 

    Verkehrsanlagen (Lph. 5 bis einschl. 9) netto ca.:                   7.530,09 €

    Ingenieurbauwerke (Lph. 5 bis einschl. 9) netto ca.:               9.429,77 €

    Örtliche Bauüberwachung gesamt netto) ) ca.:                        9.532,84 €

    Nebenkosten 3 % -netto ca.:                                                          794,78 €

    Gesamtkosten (brutto) ca.:                                                       32.472,10 €

 

    Mit dem Ingenieurbüro wurde vorab vereinbart, dass die Honorarordnung 2009 zur

    Anwendung kommen würde, obwohl seit 17.07.2013 die Honorarordnung 2013

    Verbindlich gilt (die Honorarordnung 2013 würde merklich höhere Honorarsätze

    enthalten).

 

    Im Haushalt 2013 sind 389.000 € für die Maßnahme vorgesehen. Damit sind die

    Planungskosten gedeckt. Die zu erwartenden Baukosten laut aktuellem Bauentwurf

    werden im Haushalt 2014 berücksichtigt.

 

    Beschluss: 

 

    Mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik, Neusorg ist ein Ingenieurvertrag gemäß

    Anlage I der zugrunde liegenden Sitzungsvorlage abzuschließen.

    Die örtliche Bauüberwachung wird ebenfalls an das Ingenieurbüro für

    Tiefbautechnik, Neusorg übertragen. Die Maßnahme ist unabweisbar, da sich die

    Straße als auch der Durchlass in einem schlechten Zustand befindet.