Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 26.
November 2013 um 19.00 Uhr,
Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.00 Uhr
1. Haushaltskonsolidierungskonzept
als Auflage für die Gewährung von
Stabilisierungshilfen in Höhe von 50.000 €
Sachverhalt:
Aufgrund eines Antrages der Gemeinde Pullenreuth vom 11.03.2013 wurde gem.
Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom
26.08.2013 eine Stabilisierungshilfe in
Höhe von 50.000 € bewilligt. Die
Stabilisierungshilfe wird zunächst als grundsätzlich
Rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe gewährt.
Die Bewilligung erfolgt mit der
Auflage, dass die Gemeinde bis spätestens
Ende 2013 im Benehmen mit dem
Landratsamt Tirschenreuth ein
Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß den
Vorgaben des Staatsministeriums der
Finanzen mit dem Ziel erarbeitet, mittelfristig
wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Aus diesem Grund hat der Haupt- und
Finanzausschuss Pullenreuth in der Sitzung
Am 16.10.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept
als Empfehlung für den
Gemeinderat erarbeitet (Anlage 2), welches
dem Landratsamt zur
rechtsaufsichtlichen
Würdigung vorgelegt wurde. Per E-Mail am 21.10.2013 teilte
das Landratsamt Tirschenreuth nach Rücksprache
mit der Regierung der Oberpfalz
mit, dass der Aufbau des vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzeptes
grundsätzlich passt. Entscheidend wird aber
sein, dass eine gewisse Anzahl von
Einsparmaßnahmen im Verwaltungshaushalt
gefunden wird. Es wurde deshalb
gebeten, das
Haushaltskonsolidierungskonzept nach weiteren Maßnahmen
zur Verbesserung der finanziellen
Leistungsfähigkeit zu überprüfen.
Aufgrund von genannten Beispielen für
Einsparmaßnahmen bei anderen
Gemeinden wurden die Möglichkeiten der
Gemeinde Pullenreuth in Abstimmung mit
dem Vorsitzenden nochmals überprüft. Für
das Haushaltskonsolidierungskonzept
ist wohl auch von wesentlicher Bedeutung,
dass sich die Gemeinde Pullenreuth bei
ihren Einsparbemühungen möglichst positiv
darstellt. Aus diesem Grund wird u. a.
auch vorgeschlagen, dass nach Ziffer 10 des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes
eine Zusammenfassung mit bereits erfolgten
und künftigen Einsparmaßnahmen
eingefügt wird.
Es wird hier, da es sich hierbei um ein
insgesamt 22 Seiten langes Konzept
handelt, darauf verzichtet diese
Einsparungsmaßnahmen im Einzelnen aufzulisten.
Gerne können sie sich darüber natürlich bei
uns oder auch bei der Verwaltung
informieren.
Beschluss:
11:2 (GR Heindl Stephan und Wopperer Hans stimmten gegen den
Beschlussvorschlag)
Auf eine
Wiederholung der Beschlussmöglichkeiten wurde verzichtet.
Der Gemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept
nach einigen
Abänderungen so wie in dem Sachverhalt
dargestellt.
2. Bedarfsplanung nach
Art. 7 BayKiBiG
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Kindertagesbetreuung in
Bayern (BayKiBiG), das am 01.08.2005
in Kraft getreten ist, sind den Gemeinden
neue Aufgaben übertragen worden. So
sind die Gemeinden in Zusammenarbeit mit
dem Landkreis Tirschenreuth für die
Bedarfsplanung von
Kindertagesbetreuungsangeboten zuständig.
Die Gemeinden entscheiden, welchen
örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung
der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder
für eine kindgerechte Bildung,
Erziehung und Betreuung sowie sonstiger
bestehender Angebote anerkennen (Art.
7 Satz 1 BayKiBiG).
Die Gemeinde bestimmt, welche bestehenden Plätze für die
Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig
sind und welcher jeweilige Bedarf noch
nicht gedekt ist.
Um dies zu gewährleisten, bedarf es einer Bedarfsplanung und
Bedarfsanerkennung.
Mit Hilfe dieser Bedarfsplanung soll
ermittelt werden, ob die vorhandenen
Kinderbetreuungsangebote in unserer
Gemeinde ausreichend sind bzw. welche
weitere Angebote Eltern für ihre Kinder
benötigen.
Für das Betreuungsjahr 2013/2014 wurde
durch das Landratsamt Tirschenreuth eine
Anonyme Elternbefragung durchgeführt.
Erfasst wurden die Bedürfnisse der Eltern
aller Kinder von 0 bis 10 Jahren, die in
der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben.
1. Bestand:
Anzahl der Kinder unter 3 Jahren: 12
Kinder
Anzahl der Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt 50 Kinder
2. Ergebnis der Bedürfniserhebung:
Ausgegebene Fragebögen: 129 Bögen
Zurückgegebene Fragebögen: 46 Bögen
Rücklaufquote: 36,00 %
3. Bedarfsfeststellung:
Die Gemeinde sollte 12 Plätze für U3
Kinder, 43 Plätze für Kindergartenkinder,
15 Plätze für Schulkinder und 1 Platz
für Tagespflege anerkennen.
Die Eltern sind grundsätzlich mit der
Betreuungsform, den Öffnungszeiten und
den Schließzeiten einverstanden. Es
wird in den Kindergarten, der Kinderkrippe
und teilweise in der Schule eine
Mittags- und Nachmittagsbetreuung und eine
Ferienbetreuung gewünscht.
Integration:
Derzeit besteht kein Bedarf für einen
Integrationsplatz. Da sich dies jederzeit
ändern kann, wird ein integrativer
Platz anerkannt.
4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit
konkreter Plätze
Die Gemeinde erkennt 2
Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagespflege
und einen Integrationsplatz an. Da das
Kinderhaus aufgrund des derzeit
vorliegenden Belegungsplanes nicht voll
belegt ist, sind auch keine weiteren
Plätze als bedarfsnotwendig
anzuerkennen.
Um feststellen zu können, ob in der Gemeinde Pullenreuth tatsächlich eine
Ferienbetreuung, Mittags- und
Nachmittagsbetreuung notwendig ist, wird im
Oktober eine fest verbindliche Abfrage
in der Schule und im Kinderhaus erfolgen.
Danach könnte evtl. auf VG Ebene eine Lösung
für dieses Problem gefunden
werden.
Beschluss: 13:0
(Beschlussvorschlag a und b wurden gemeinsam abgestimmt)
a)
Intervall der Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung ist in regelmäßigen
Abständen den örtlichen Gegebenheiten
anzupassen.
Deshalb wird zukünftig jährlich im
Frühjahr eine persönliche Befragung bezüglich
Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung
und Ferienbetreuung stattfinden. Sollte
eine drastische Änderung eintreten,
wird die Gemeinde zeitnah mit ihrer
Bedarfsplanung darauf reagieren.
Der Gemeinderat ist zu gegebener Zeit
vom Ergebnis der Umfrage zu informieren.
b) Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit
konkreter Plätze
Die Gemeinde erkennt 12 Plätze für U3
Kinder, 50 Plätze für Kindergartenkinder
und Schulkinder, 1 Platz für
Tagespflege, 2 Ganztagsbetreuungsplätze in
qualifizierter Tagespflege und einen
Integrativplatz an.
3. Ernennung
eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl am
16.03.2014
Sachverhalt:
Der Wahlleiter ist die verantwortliche
Person für die ordnungsgemäße
Durchführung der Wahl innerhalb des
Wahlkreises. Da die Leitung der Wahl nicht
mehr kraft Gesetzes bei den Gemeindewahlen
dem ersten Bürgermeister obliegt,
hat der Gemeinderat vor dem 17. Dezember
2013 einen Wahlleiter sowie einen
Stellvertreter zu berufen.
Zum Gemeindewahlleiter kann einer der
weiteren Bürgermeister, einer der weiteren
Stellvertreter, ein sonstiges
Gemeinderatsmitglied oder auch ein geeigneter
Bediensteter der Gemeinde bzw. in
Mitgliedsgemeinden – der
Verwaltungsgemeinschaft bestellt werden,
sofern diese Personen nicht mit ihrem
Einverständnis als Bewerber für die
Bürgermeister- bzw. Gemeinderatswahl
aufgestellt worden sind, oder für diese
Wahlen eine Aufstellungsversammlung
geleitet haben, oder für diese Wahlen als
Beauftragter oder Stellvertreter in einem
Wahlvorschlag benannt worden sind.
Zur Verwaltungsvereinfachung schlägt die
Verwaltung Herrn Achim Scherm als
Gemeindewahlleiter vor und Frau Kathrin
König als dessen Stellvertreter.
Beschluss: 13:0
Herr Achim Scherm
wird zum Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Pullenreuth
berufen.
Frau Kathrin König wird zum
stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die
Gemeinde Pullenreuth
berufen.
4. Entscheidung über
Gebührenerhöhung für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“
Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen HFA-Sitzung Pullenreuth am 16.10.2013 wurde ein
Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet.
Der HFA kam deshalb überein, dass
durch die Verwaltung eine Umfrage
hinsichtlich der Gebühren in den umliegenden
Kinderhäusern vorzunehmen ist und das
Ergebnis dem Gemeinderat baldmöglichst
vorzulegen ist. Ggf. ist eine Anpassung der
Kinderhausgebühren in Pullenreuth
vorzunehmen.
Bei dem Kinderhaus handelt es sich um eine
gemeindliche kostendeckende
Einrichtung nach Art. 8 KAG. Kostendeckende
Benutzungsgebühren wurden bisher
nicht erhoben, weil bei Umlegung aller
Kosten sowie der Kostenunterdeckung des
Vorjahres utopische Gebührensätze errechnet
werden, die nicht erhoben werden
können.
Obwohl erst zum Betreuungsjahr 2012/2013
eine Gebührenerhöhung beschlossen
wurde, sollte wegen der hohen jährlichen
Kostenunterdeckungen eine
Gebührenerhöhung für das neue
Betreuungsjahr auf das Niveau der umliegenden
Kinderhäuser vorgenommen werden.
Zur Orientierung wurde in der Anlage eine
aktuelle Zusammenstellung der
Kindergartengebühren der umliegenden
Kinderhäuser vorgelegt.
Beschluss: 13:0
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt diesen TOP in die
GR-Sitzung im März 2014
zu vertagen. Es sollen zuerst die
Entscheidungen der Gemeinden Brand, Ebnath
und Neusorg
hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Kindergartengebühren abgewartet
werden.
5.
Erklärung zur Gegenstandslosigkeit des Wasserliefervertrags mit dem
Wasserbeschaffungsverband Langentheilen–Pilgramsreuth für
den Ortsteil
Rothenfurth
Sachverhalt:
- Vertrag vom 12.11.1975
- Erklärung zur Gegenstandslosigkeit
Der Vertrag mit dem
Wasserbeschaffungsverband Langentheilen-Pilgramsreuth
Betreffend die Versorgung des Ortsteils Rothenfurth hat mit dem Anschluss von
Rothenfurth an
die Wasserversorgung Pullenreuth seine Funktion
verloren.
Gleichwohl sollte er auch der Form halber noch
für gegenstandslos erklärt werden.
Beschluss: 13:0
Es ist für den Wasserlieferungsvertrag mit
dem Wasserbeschaffungsverband
Langentheilen-Pilgramsreuth
für den Ortsteil Rothenfurth die der Sitzungsvorlage
beigefügte Erklärung zur
Gegenstandslosigkeit dieses Vertrags zu unterzeichnen.
6. Gebührenbedarfsberechnung
für die Abwassereinrichtung der Gemeinde
Pullenreuth
Sachverhalt:
Für die Abwassereinrichtung wird eine neue
Gebührenkalkulation für 4 Jahre
vorgelegt. Die voraussichtlichen jährlichen
Aufwendungen wurden aufgrund des
Durchschnitts der letzten Jahre sowie des
Haushaltsansatzes für 2014 angesetzt
(Anlage 1).
Der künftige Betriebskostenzuschuss (Anlage
2) wurde anhand der
voraussichtlichen Lohnkosten sowie den
durchschnittlichen Unterhalts- und
Bewirtschaftungskosten ermittelt.
Der Abzug des Straßenentwässerungsanteils
stützt sich auf die voraussichtlichen
Aufwendungen (Anlage 4).
Für das Jahr 2009 wurde bei der Ermittlung
der Kosten eine Überdeckung in Höhe
von 738,60 € ermittelt. Die
Kostenunterdeckung im Jahr 2010 mit 4.435,42 € kann
vor allem mit der Anschaffung einer
Tauchwand aus Edelstahl (4.592,33 €) für RÜB
Pullenreuth und Lochau und mit der Erneuerung des Kanalhausanschlusses im
öffentlichen Bereich in der Kirchstraße
beim Anwesen der Bäckerei Philipp
(3.953,43 €) begründet werden. Für die
Jahre 2011, 2012 und 2013 wurde eine
Kostenunterdeckung von jeweils ca. 24.000,--
€ errechnet. Dies ist mit einer
Steigerung des Betriebskostenanteils an der
Kläranlage Neusorg erklärbar.
Der Betriebskostenanteil wurde bei der
letzten Gebührenbedarfsberechnung 2010 –
2013 mit 50.140,00 € festgesetzt, jedoch
entstanden tatsächlich pro Jahr ca.
72.500,00 € (siehe Anlage 6). Dies ist auf
eine Steigerung der Lohnkosten
(Altersteilzeiten Hr. Zetlmeisl
und Hr. Heindl; Einstellung eines neuen
Versorgers;
Bereitschaftspauschale) zurückzuführen.
Die Kostenunterdeckung der Jahre 2009 –
2012 in Höhe von insgesamt 54.272,06 €
Wurden deshalb auf vier Jahre (Zeitraum von
2014 – 2017) mit jährlich 13.568,02 €
umgelegt (siehe Anlage 6).
Die Kalkulatorischen Kosten wurden nach
Fortschreibung des Jahres 2012 der
Vermögenserfassung ermittelt, d.h. es
ergeben sich Abschreibungskosten in Höhe
von 284,13 € und eine Verzinsung mit
3.204,60 € (Anlage 3). Es ergibt sich somit ein
Gebührenbedarf in Höhe von 104.356,75 €.
Dividiert durch den Abwasseranfall des
Jahres 2012 ergibt dies eine Abwassergebühr
von
2,21 €/m³
(Gebührenbedarfsberechnung A).
Im vorläufigen Haushaltsansatz 2014 wurde
die digitale Erfassung der
Abwasseranlage in Zusammenhang mit dem
Ablauf der wasserrechtlichen
Erlaubnis der RÜB`s
in Pullenreuth und Lochau
in Höhe von 20.000,00 €
aufgenommen. Die Erfassung soll bis
31.12.2014 abgeschlossen sein. Dies würde
eine Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten
auf 2.284,13 € (Abschreibung) und
3.764,60 € (Verzinsung) bedeuten. Der
Gebührenbedarf erhöht sich somit auf
106.916,75 € und damit die Abwassergebühr
auf
2,27 €/m³
(Gebührenbedarfsberechnung B).
Außerdem wurde bei der
Gebührenbedarfsberechnung C eine Kanalüberprüfung
nach
der Eigenüberwachungs Verordnung mit 10.600,00 € bei
den Kalkulatorischen
Kosten angesetzt. Abschreibung und
Verzinsung laufen über einen Zeitraum von
10 Jahren.
Damit würde sich eine Abwassergebühr in
Höhe von 2,29 €/m³ bei einem
Gebührenbedarf von 108.273,55 € ergeben.
Die Gebühr von 2010 – 2013 beträgt 1,67
€/m³.
Nachstehend die Abwassergebühren im Jahr
2013 der Gemeinden Brand, Ebnath
und Neusorg zum
Vergleich:
Brand: 2,84 €/m³
Ebnath: 3,20 €/m³
Neusorg: 2,81 €/m³
Für Brand und Ebnath
wird zusätzlich noch folgende jährliche Grundgebühr
berechnet:
Zähler mit Nenndurchfluss bis 2,5
cbm/h: 100,00 €
Zähler mit Nenndurchfluss bis 6,0
cbm/h: 150,00 €
Zähler mit Nenndurchfluss bis 10,0
cbm/h: 200,00 €
Zähler mit Nenndurchfluss bis 20,0
cbm/h: 300,00 €
Zähler mit Nenndurchfluss über 20,0
cbm/h: 400,00 €
Beschluss: 13:0
Die Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwassereinrichtung der Gemeinde
Pullenreuth vom
21.10.2013 wird anerkannt.
Für die Jahre 2014 – 2017 wird eine
Abwassergebühr von 2,29 €/m³ festgesetzt.
7. Erlass einer Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth (BGS/EWS)
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung der
Finanzverwaltung vom 04.11.2013 ergibt neue
Einleitungsgebühren.
Es wird davon ausgegangen, dass eine der
Varianten beschlossen wurde
und eine Gebühr festgesetzt wurde. Dies hat
zur Folge, dass die BGS EWS geändert
werden muss.
Für das in Kraft treten wird der 01.01.2014
vorgeschlagen.
Beschluss: 13:0
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur
Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth. In
Paragraphen 1 der Änderungssatzung ist noch
die Gebühr von 2,29 € zu ergänzen.
Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Die der Sitzungsvorlage beigefügte Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
8. Anerkennung der
Gebührenbedarfsberechnung für die
Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der
letzte Gebührenkalkulationszeitraum für die Gemeinde Pullenreuth
erstreckte
sich über die Jahre 2013 und 2014; der
letzte Kalkulationszeitraum für den Ortsteil
Rothenfurth über
die Zeitspanne vom 01.01.2011 – 31.12.2014.
Aufgrund des Anschlusses des Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgung der
Gemeinde Pullenreuth
Anfang September 2013 müssen diese Kalkulationszeiträume
abgekürzt werden.
Der neue Gebührenkalkulationszeitraum wird
deshalb für die Gemeinde Pullenreuth
einschließlich des Ortsteils Rothenfurth für die Jahre 2014 und 2015 berechnet.
Die voraussichtlichen Lohnkosten einschl.
Bereitschaftspauschale wurden
aufgrund des vorläufigen Haushaltsansatzes
für das Jahr 2014 angesetzt. Für die
technische Betreuung der Wasserversorgung
durch die Gemeinde Neusorg wurden
10.000,00 € veranschlagt. Die laufenden
Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten
wurden ebenfalls dem vorläufigen
Haushaltsansatz für
2014 angepasst.
Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung
und Verzinsung) wurden nach
Fortschreibung des Jahres 2012 der
Vermögenserfassung ermittelt.
Die Kostenunterdeckung des Jahres 2011 für
die Wasserversorgungseinrichtung
der Gemeinde Pullenreuth
betrug 43.744,98 € (Sitzungsvorlage vom 08.10.2012). Für
das Jahr 2012 ergab sich ebenfalls eine
Kostenunterdeckung in Höhe von
38.201,69 € (siehe Anlage 3). Diese
Kostenunterdeckungen werden jeweils zu einem
Drittel auf die Jahre 2013, 2014 und 2015
verteilt.
Bei der vorläufigen Kostendeckung für das
Jahr 2012 (im Okt. 2012) wurde eine
Unterdeckung in Höhe von 15.517,67 €
angenommen. Die tatsächliche
Unterdeckung für 2012 beträgt 38.201,69 €.
Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, weil
im Dezember 2012 noch Rechnungen für
diverse Wasserrohrbrüche in der Kasse
eingegangen sind.
Außerdem erhöhten sich die Lohnkosten
aufgrund der Stundenauswertung von
rund 16.000,00 € auf ca. 22.000,00 €.
Der letzte Kalkulationszeitraum für den
Ortsteil Rothenfurth erstreckte sich über den
Zeitraum vom 01.01.2011 – 31.12.2014. Für
das Jahr 2010 ergab sich eine
Kostenunterdeckung in Höhe von 2.942,09 €.
Dieser Betrag sowie die
Kostenunterdeckung für 2009 in Höhe von 6.046,24
€ wurden jeweils zu einem
Drittel auf die Jahre 2011, 2012 und 2013
verteilt. Von der Kostenüberdeckung
für 2013 in Höhe von 3.220,75 € wurden die
Unterdeckungen von 2011 und 2012
abgezogen und die restliche
Kostenüberdeckung mit einem Betrag von 867,11 € bei
der Gebührenbedarfsberechnung für 2014/2015
in Abzug gebracht.
Der jährliche Gebührenbedarf in Höhe von
140.299,68 € wurde auf den
Wasserverbrauch des Jahres 2012 aufgeteilt.
Die Gebührenberechnung ergab eine Wassergebühr
von 1,63 €/m³.
Beschluss: 13:0
Die Gebührenbedarfsberechnung für die
Wasserversorgungseinrichtung der
Gemeinde Pullenreuth
vom 04.11.2013 wird anerkannt.
Die Wassergebühr für die Jahre 2014 und
2015 wird auf 1,63 €/m³ festgesetzt.
9. Erlass einer
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth (BGS/WAS)
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung der
Finanzverwaltung vom 04.11.2013 ergibt eine
Neue Wassergebühr. Es wird davon
ausgegangen, dass die Globalberechnung
anerkannt wurde und die Gebühr festgesetzt
wurde. Die Gebühr ist in den
Satzungsentwurf bereits eingearbeitet.
Für die Umsetzung ist eine Änderung der
BGS/WAS erforderlich.
Für
das in Kraft treten wird der 01.01.2014 vorgeschlagen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Pullenreuth
(BGS/WAS).
Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Der, der Sitzungsvorlage beigefügte
Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
10. Dorferneuerung Pullenreuth; Beleuchtungskonzept Grüne Mitte;
Hier: Anerkennung der Vereinbarung
Sachverhalt:
Dieser TOP wurde Aufgrund
fehlender Sitzungsvorlagen zurückgestellt.
11. Dorferneuerung Pullenreuth; Planung „Vorplatz Kindergarten“
Hier: Anerkennung der Vereinbarung
Sachverhalt:
Dieser TOP wurde ebenfalls
Aufgrund fehlender Sitzungsvorlagen zurückgestellt.
12. Dorferneuerung Pullenreuth; Umbau und Sanierung des alten Schulhauses Lochau
zu einem Gemeinschaftshaus (Außenanlagen);
Hier: Anerkennung der Vereinbarung
Sachverhalt:
Dieser TOP wurde ebenfalls
Aufgrund fehlender Sitzungsvorlagen zurückgestellt.
13. Informationen
Bgm. Pirner informierte unter
anderem:
- über das
bevorstehende Weihnachtssingen in Cernosin am
13.122013
- über die
Auswertung eines Geschwindigkeitsmessgerätes in Trevesen
- es wurde die
endgültige Fassung des Sitzungskalenders 2014 vorgelegt.
- Vorgelegt
wurde auch die Rechtsaufsichtliche Genehmigung der
2.
Nachtragshaushaltssatzung 2013. Hier wurde auf eine Vorlage des Kämmerers
verwiesen.
Schreiben vom
LRA Tirschenreuth, Herrn Thomas Schraml,
(Rechtstaufsicht)
14. Anfragen
Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen
durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Herr
Regner Josef (Kämmerer) lediglich zu TOP 1
Presse: Keine Presse anwesend!
Zuhörer: Herr Rickauer
(Franz)?
Herr
Kraus Hubert
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: im
Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 11 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 3, 5 und 7 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
3.
Wasserversorgung Pullenreuth; Neubau eines
Druckunterbrecherschachts im
Ortsteil Neuhof; Hier: Weiteres Vorgehen
Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen GR-Sitzung am
24.09.2013 fasste der Gemeinderat
Pullenreuth
folgenden Beschluss: „Die Ausschreibung für den Neubau eines
Druckunterbrecherschachtes wird nach § 17
Abs. 1 Nr. 3 i. V. m § 26.1 c VOB/A
aufgehoben. Begründet wird dies mit der
erheblichen Kostenüberschreitung von
insgesamt 22.304,34 € (= 65,40%) und den
damit fehlenden Haushaltsmitteln.
Die Maßnahme soll in den Wintermonaten mit
Baubeginn im Frühjahr 2014
nochmals ausgeschrieben werden.
In dieser Ausschreibung soll zusätzliche
zum geplantem PE-Schachtes die
Möglichkeit des Einbaus eines
Betonfertigteils mit aufgenommen werden.
Seitens des Büros Bau-Technik-König wurden
nun verschiedene Angebote zur
Preisbildung eingeholt.
Im Haushalt 2013 sind für diese Maßnahme
26.000,00 € veranschlagt.
Von der Fa. Bau-Technik-König wurde nach
einer Kostenermittlung mit Baukosten
von 34.00,00 € (brutto) für den Einbau
eines PE-Schachtes errechnet.
Nachdem das Ausschreibung ein Ergebnis von
insg. 56.404,44 € für den
Kompletteinbau eines PE-Schachtesvon der Fa.
Streber, und insg. 47.003,23 € von
der Fa. König (Erdarbeiten) und der Fa. eterup (PE Schacht) getrennt sowie dem
Ergebnis für den Einbau eines
Betonfertigteils durch die Fa. Wolf-Betonwerk,
Neusorg und die
Erledigung der Erdarbeiten durch die Fa.
König mit Gesamtkosten
von 40.916,06 € erzielte, wurde folgender
Beschluss gefasst.
Beschluss:
Aufgrund einer
tatsächlichen Kostenersparnis von 6.085,17 € bei einer getrennten
Auftragsvergabe
von Erdarbeiten und Fertigbauwerk (Stahlbeton) (unter
Berücksichtigung der nötigen Beschichtung der Wasserkammern das liefern
Armaturen
sowie der Kosten für den Autokran) gegenüber dem
Ausschreibungsergebnis vom 09.09.2013, erfolgt nach rechnerischer
Überprüfung
des Büros folgende Auftragsvergaben:
- Erdarbeiten
an die Fa. Alois König, Pullenreuth: 18.526,84 €
-
Fertigbauwerk Fa. Wolf-Betonwerk, Neusorg: 10.495,80 €
5. Darlehensaufnahme für
die Wasserversorgung aufgrund einer Kreditermächtigung
aus 2012
Sachverhalt:
Die Gemeinde Pullenreuth
verfügt noch über eine Kreditermächtigung aus 2012 in
Höhe von 161.000 €. Dieses Darlehen ist
vorgesehen zur Finanzierung des
Anschlusses des Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgungsanlage sowie zur
Finanzierung der UV-Anlage in Haselbrunn
und zur Deckung des Unimogs für den
Bereich Wasserversorgung.
Die Kreditermächtigung gilt grundsätzlich
bis Ende 2013. Aus diesem Grund sollte
in der Novembersitzung über die
Darlehensaufnahme entschieden werden.
Für den Anschluss des Ortsteils Rothenfurth werden Nettokosten von rund
367.000 € sowie eine Förderung von ca.
155.400 € und Beiträge von aktuell
ca. 26.400 € erwartet.
Der Gemeindeanteil liegt bei ca. 185.200 €.
Der Darlehensfinanzierte Anteil hiervon
beträgt lt. Haushalt 2012 = 125.600 €. Beim
Unimog beträgt der Anteil für den
Bereich „Wasserversorgung“ 20 % = netto 18.000 €. Für die UV-Anlage in
Haselbrunn entstanden in 2012 Nettokosten
von 17.376,85 €.
Für die Darlehensaufnahme ergibt sich damit
folgende Zusammenstellung:
Anschluss Rothenfurth
ca. 125.600 €
Unimog – Anteil an Wasserversorgung 18.000 €
UV-Anlage in Haselbrunn ca. 17.400 €
Summe
161.000 €
Dazu hat der Gemeinderat in der Sitzung am
24.09.2013 folgenden Beschluss
gefasst:
„Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt zur Kenntnis, dass für die Gemeinde
Pullenreuth
neben der in 2013 bewilligten Stabilisierungshilfe von 50.000 € weitere
Stabilisierungshilfe
bis zu maximal 5 Jahre beantragt werden können. In diesen
Anträgen werden auch
bestehende Sondertilgungsmöglichkeiten bzw.
Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der Zinsbindungsfrist abgefragt. Aus diesem
Grund sollen die
noch bevorstehenden Darlehensaufnahmen zur Finanzierung von
Investitionen
für die Wasserversorgungsanlage (161.000 € aufgrund
Kreditermächtigung aus 2012) und zur Finanzierung der Photovoltaikanlage
auf
dem Bauhofgebäude
(aufgrund Kreditermächtigung lt. 1. Nachtragshaushalt 2013)
mit einer kurzen
Zinsbindung (Fälligkeit im 1. Halbjahr 2015) aufgenommen werden.
Auf die
zinsgünstigen Darlehenszusagen der LfA Förderbank
Bayern wird
verzichtet.“
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt eine Kreditaufnahme von 161.000 € bei der
Sparkasse. Das Darlehen wird zur anteiligen
Finanzierung des Anschlusses des
Ortsteils Rothenfurth
an die Wasserversorgungsanlage sowie zur Finanzierung
der UV-Anlage in Haselbrunn und zur Deckung
des Unimogs für den Bereich
Wasserversorgung verwendet. Die
Darlehensaufnahme erfolgt zu folgenden
Bedingungen:
Darlehensbetrag: 161.000 €
Auszahlung: 100 %
Zinssatz:
Festzinssatz von 1 % bis 30.03.2015
Tilgung: 2
% p. a. zzgl. ersparter Zinsen
Zins- und Tilgungsleistungen: halbjährlich jeweils zum 30.03. und
30.09., erste
Zins- und Tilgungsleistungen am 30.03.2014
7. Ausbau der
GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth, Abschnitt Hammerleite
Hier: Ingenieurvertrag betreffend
Straßenbau und Ingenieurbauwerk Brücke (inkl.
Wasser und Kanal)
Sachverhalt:
Für die Straßenbauarbeiten (inkl.
Ingenieurbauwerk Brücke mit Wasser- und
Kanalleitung; teilweiser Austausch) beim
Bauobjekt „Zur Hammerleite“ wurde der
Gemeinde Pullenreuth
ein Ingenieurvertrag vorgelegt.
Der Ingenieurvertrag beinhaltet die
einschlägigen Honorarleistungsphasen für die
Verkehrsanlagen (Straßenbau, Lph. 5 - 9) als auch für das Ingenieurbauwerk
(Brücke mit Wasser und Kanalleitungen (Lph. 5 - 9). Das Ingenieurbüro
Fröhlich bietet der Gemeinde Pullenreuth auch die örtliche Bauüberwachung gemäß
Anlage 2 Punkt 2.8.8 HOAI 2009 mit 2,3% der
anrechenbaren Kosten an.
Bei anrechenbaren Kosten laut
Entwurfsplanung von 185.381,31 € für die
Ingenieurbauwerke und 229.090,05 € für die
Verkehrsanlagen würden der Gemeinde
Pullenreuth dabei
folgende Ingenieurhonorare vom Büro Fröhlich entstehen:
Verkehrsanlagen (Lph.
5 bis einschl. 9) netto ca.:
7.530,09 €
Ingenieurbauwerke (Lph.
5 bis einschl. 9) netto ca.:
9.429,77 €
Örtliche Bauüberwachung gesamt netto) )
ca.: 9.532,84 €
Nebenkosten 3 % -netto ca.: 794,78 €
Gesamtkosten (brutto) ca.:
32.472,10 €
Mit dem Ingenieurbüro wurde vorab
vereinbart, dass die Honorarordnung 2009 zur
Anwendung kommen würde, obwohl seit
17.07.2013 die Honorarordnung 2013
Verbindlich gilt (die Honorarordnung 2013
würde merklich höhere Honorarsätze
enthalten).
Im Haushalt 2013 sind 389.000 € für die
Maßnahme vorgesehen. Damit sind die
Planungskosten gedeckt. Die zu erwartenden
Baukosten laut aktuellem Bauentwurf
werden im Haushalt 2014 berücksichtigt.
Beschluss:
Mit dem Ingenieurbüro für
Tiefbautechnik, Neusorg ist ein Ingenieurvertrag
gemäß
Anlage I der zugrunde liegenden
Sitzungsvorlage abzuschließen.
Die örtliche
Bauüberwachung wird ebenfalls an das Ingenieurbüro für
Tiefbautechnik, Neusorg übertragen. Die Maßnahme ist unabweisbar, da sich
die
Straße als auch der
Durchlass in einem schlechten Zustand befindet.