Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 26. März 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 1 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

1. Wasserversorgung Pullenreuth – Anschluss des Ortsteiles Rothenfurth BA 06;

    Hier: Vergabe der Bauleistungen

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth befasst sich schon seit längerer Zeit mit dem geplanten

    Anschluss des Ortsteils Rothenfurth an die Gemeindliche Wasserversorgung.

    Nach der Ausschreibung wurde dieser Auftrag nun vergeben. Gefördert werden die

    „Förderfähigen“ Kosten für diese Maßnahme mit 60% (186.627,54€) es verbleibt

    demnach verbleibt ein Eigenanteil von 124.418,36€ bei der Gemeinde.

 

    Beschluss: 

 

    Der Auftrag für den Anschluss des Ortsteiles Rothenfurth BA 06 an die

    Wasserversorgung der Gemeinde Pullenreuth wird an die Firma Streber, Wiesau

    zum geprüften Angebotspreis von 379.540,47 brutto vergeben.

 

   

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr         

 

 

    Bgm. Pirner bat um die kurzfristige Aufnahme eines zusätzlichen TOP betreffend die

    Dorferneuerung. Hier: Umgestaltung des Umfeldes beim Kindergarten.

    Diese zusätzliche Aufnahme zur Tagesordnung als TOP 5 wurde durch den

    Gemeinderat einstimmig zugelassen.

 

 

1. Beratung und Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der

    Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr 2013

 

    Sachverhalt:

 

    Hier wurde dem Gemeinderat die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der

    Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und

    Verabschiedung vorgelegt. Der Haushalt wurde bereits durch den Haupt- und

    Finanzausschuss Vorberaten.

 

    Der neue Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit einem

    Betrag von 2.354.681 € (Vorjahr = 2.209.929 €).  

    Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes errechnet sich eine Zuführung zum

    Vermögenshaushalt in Höhe von 94.491 € (Vorjahr – 6.959 €).

    Ursächlich für diese Verbesserung im Verwaltungshaushalt sind vor allem die

    gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Schlüsselzuweisungen (+ 51.748 €) sowie die

    höhere Einkommensteuerbeteiligung (+ 37.000 €).

 

    Auf der Ausgabenseite vermindert sich der Straßenunterhalt jedoch um 40.000 €.

 

    Der Vermögenshaushalt 2013 schließt mit 830.291 € (Vorjahr 725.545 €).    

    Wesentlicher Bestandteil dieser Summe ist der Ausbau der GVS Pullenreuth-

    Arnoldsreuth (innerorts) mit einem Ausgabevolumen von 389.000 €. In

    Zusammenhang hiermit wird auch die zum Teil auf Privatgrund bestehende

    Wasserleitung erneuert und in den öffentlichen Bereich verlegt. Dafür sind

    Ausgabemittel von 55.000 € vorgesehen. Darüber hinaus wurden für den Erwerb

    eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die FFW Pullenreuth Mittel von 32.000 €

    und für die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses in Pilgramsreuth

    Mittel von 42.100 € bereitgestellt. Die Restabwicklung des Umbaus der ehemaligen

    Schule in Lochau zu einem Vereinshaus schlägt mit 44.400 € zu Buche. Für die

    Anbringung einer Deckenstrahlheizung in der Turnhalle Pullenreuth sind

    Ausgabemittel von 30.000 € vorgesehen.

 

    Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 191.521 €

    notwendig.

    Zum 31.12.2013 wird ein Rücklagenstand von voraussichtlich rund 103.000 €

    erwartet. Die Mindestrücklage hiervon beträgt anteilig 21.969,42 €. Neue

    Kreditaufnahmen sind in 2013 nicht vorgesehen. Allerdings stehen aus dem Vorjahr

    noch Kreditermächtigungen von 254.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich

    zusammen aus einem rentierlichen Darlehen von 161.000 € zur Finanzierung von

    Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgungsanlage sowie einem unrentierlichen

    Darlehen von 93.000 € zur Finanzierung des Unimogs für den Bereich Bauhof sowie

    eines neuen Frontmähers.

    Unter Berücksichtigung der für 2013 erwarteten ordentlichen Tilgung von

    82.207,36  € wird zum 31.12.2013 ein Schuldenstand von voraussichtlich

    1.127.398,18 € erwartet.

    Dies entspricht bei 1818 Einwohnern einer Pro-Kopf-Verschuldung von 620,13 €.

    Die durchschnittliche Verschuldung pro Einwohner der kreisangehörigen

    Gemeinden mit 1.000 bis unter 3000 Einwohnern beträgt gegenwärtig ca. 679 €.

 

    GR Norbert Reger merkte an, dass er sich mehr Mittel für den Straßenunterhalt

    erwartet hätte. Er bat des weitern auch darum, Zuschüsse für eine dringend

    notwendige Wegebeschilderung zu Burgruine Weißenstein zu gewähren.

 

    Beschluss 1:  13:0  

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr

    2013. Danach schließt der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

    mit 2.354.681 €.

    Der Vermögenshaushalt schließt mit 830.291 €. Kreditaufnahmen für Investitionen

    und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag

    der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird vorsorglich auf

    600.000 € festgesetzt.

    Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden gegenüber dem Vorjahr

    nicht verändert.

    Der Haushaltsplan 2013 wird mit allen Anlagen und Bestandteilen in der vorgelegten

    Form verabschiedet.

 

    Beschluss 2: 13:0  

 

    Der dem Haushalt 2013 als Anlage beigefügte Finanzplan wird in der vorgelegten

    Form anerkannt.

 

 

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der holzigen Abfälle in der   

    Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Laut Nachkalkulation der Gebühren für die Entsorgung der holzigen Abfälle sind

    hierfür Kosten in Höhe von 1.184,44 € angefallen. Nachdem auch die Gemeinde

    Pullenreuth holzige Abfälle entsorgt hat, wird diese Unterdeckung als

    Entsorgungsanteil der Gemeinde zugeordnet.

    Bei der vorgelegten Kalkulation für das Jahr 2013 wurde von den veranschlagten

    Kosten für die Entsorgung der holzigen Abfälle daher ein gemeindlicher Anteil von

    1.170,00 € abgezogen. Der Restbetrag in Höhe von 425,93 € wurde auf 17

    Berechtigungsscheine aufgeteilt. Die ermittelte Gebühr pro Berechtigungsschein

    sollte demnach 25,05 € betragen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von holzigen Abfällen in der

    Gemeinde Pullenreuth vom 06.02.2013 wurde anerkannt.

    Die Gebühr für einen Berechtigungsschein für holzige Abfälle wird auf 25,00 €

    festgesetzt.

 

 

3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth

    für die öffentliche Entsorgung von Grüngut

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung der Finanzverwaltung vom 06.02.2013 ergibt eine

    neue Jahresberechtigungsgebühr für Entsorgung der Grüngutabfälle für Baum- und

    Strauchschnittgut.

 

    Für die Umsetzung ist eine Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde

    Pullenreuth für die öffentliche Entsorgung von Grüngut erforderlich.

    Für das Inkrafttreten wird ein Tag nach der Bekanntmachung empfohlen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der   

    Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth für die öffentliche Entsorgung von

    Grüngut. Die Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

 

    Demnach beträgt die Jahresgebühr pro Berechtigungsschein 25,- €

 

 

4. Anfrage über Teilnahmeerklärung für den erweiterten Probebetrieb „Digitalfunk“

 

    Sachverhalt:

 

    Ab Oktober 2014 soll im Digitalfunk-Netzabschnitt Oberpfalz, zu dem der Landkreis

    Tirschenreuth gehört, der dem Wirkbetrieb vorgeschaltene sog. erweiterte

    Probebetrieb durchgeführt werden. Um in möglichst effizienter Weise Erfahrungen

    zu Verfügbarkeit, Qualität und Stabilität und ggf. noch bestehenden

    Verbesserungsbedarf zu gewinnen, soll damit den erstteilnehmenden BOS die

    Gelegenheit geboten werden, sich im Rahmen von Tests einer späteren Nutzung im

    Regelbetrieb stufenweise anzunähern.

    Der genaue „Teilnahmeumfang“ (Art und Anzahl der Geräte, Kostenanteil der

    Gemeinden) würde später in Abstimmung mit den Kreisfeuerwehrführungskräften

    und dem Landratsamt Tirschenreuth festgelegt. Die für den erweiterten

    Probebetrieb anzuschaffenden Geräte können dann auch für den Echtbetrieb

    (voraussichtlich ab 2015) weiter verwendet werden.

 

    Die zu erwartenden finanziellen Belastungen über die Anschaffungen sind bereits

    im Finanzplan enthalten, bzw. werden mit den Folgekosten (Kostenbeteiligungen

    der Gemeinden für den Netzbetrieb), im Haushalt 2014 und den darauf folgenden

    eingeplant.

 

    Der Gemeinderat sollte nun darüber entscheiden, ob die örtlichen Feuerwehren an

    dem erweiterten Probebetrieb zum Digitalfunk nach einer noch zu erfolgenden

    Abstimmung über den Umfang teilnehmen soll.

 

    Auf Nachfrage hin erklärte Bgm. Pirner, dass mit Gesamtkosten für die vier Wehren

    im Gemeindebereich von etwa 40.000 € auszugehen ist.

 

    Nach längerer Diskussion über diese horrenden Kosten und darüber, dass sich

    unsere Gemeinde dies nicht leisten könne, machte der Bgm. den

    Konsensvorschlag, doch eine der vier Wehren zum Probebetrieb anzumelden.    

    Niemand im Gemeinderat fühlte sich jedoch in der Lage, eine unserer vier Wehren

    zu benennen, ohne hier irgendeine davon evtl. zu benachteiligen oder vor den Kopf

    zu stoßen.

    Bgm. Pirner machte dann den Vorschlag; dass sich die vier Feuerwehren selbst

    darüber einigen sollten welche aus ihren Reihen am Probebetrieb teilnehmen soll.

    Sein Ansprechpartner hierfür wäre der Kommandant der Lochauer Wehr

    Herr Heining Andreas.

 

    Beschluss:  10:2   (GR Bauer Robertund GR Plannerer Stefan stimmten gegen den

                                     Beschlussvorschlag)

 

    In Absprache mit den ersten Ansprechpartner in Feuerwehrfragen für die Gemeinde,

    Herrn Heining Andreas, Kommandant der FFW-Lochau soll dieser gemeinsam mit

    den zuständigen Kommandanten der anderen drei Feuerwehren im

    Gemeindebereich Pullenreuth ausarbeiten, welche von den Gemeindlichen Wehren

    am Probebetrieb teilnehmen soll.

 

   

5. Dorferneuerung; (zusätzlich zur Tagesordnung aufgenommen)

    Hier: Umgestaltung des Umfeldes beim Kindergarten

 

    Sachverhalt:

  

    Bgm. Pirner unterrichte darüber, dass sich die Teilnehmergemeinschaft in ihrer   

    letzten Versammlung darauf geeinigt habe, dass das Architekturbüro Drehobel und

    das Büro für Tiefbautechnik Fröhlich gemeinsam die Planungen (oder

    Vorplanungen) für diese Umgestaltung des Umfeldes des Kindergartens

    übernehmen sollen. Es sollte nun durch einen GR-Beschluss Einverständnis mit der

    Auftragsvergabe zu Vorplanungen gegeben werden.

 

    Für GR Heindl Stephan ähnelt dies in gewisser Weise einer Art von Überrumpelung

    gegenüber den Gemeinderäten, welche nicht in der Versammlung der

    Teilnehmergemeinschaft anwesend waren, er sah diese Vorgehensweise daher sehr

    kritisch! 

 

    Sein Unmut richtete sich gegen die Art, wie hier mit demokratischen

    Vereinbarungen umgegangen wird, so wurde in der Versammlung der

    Teilnehmergemeinschaft am 09.05.2012, in der er persönlich anwesend war

    ausdrücklich vereinbart, dass mit noch zwei weiteren Architekten nach alternativen

    Möglichkeiten und Ideen gesucht werden soll. Die Namen derer waren ausdrücklich

    Herr Abbrecht Strohn und Herr Kuchenreuther. Warum wurde diese Vorgabe der TG

    von der zuständigen Vorsitzenden vom ALE Frau Huberta Bock bis jetzt nicht erfüllt,

    obwohl diese ja schon persönlich in seinem Beisein mit Herrn Strohn über das

    Thema gesprochen habe.

  

    Er hält es für dringend angebracht, dass den Vereinbarungen aus der Versammlung

    am 09.05.2012 nachgekommen wird. Besonders die Gedankengänge eines

    Herrn Strohn, welcher seines Zeichen als Landschaftsplaner Friedhöfe,

    Dorfzentren, Kulturstätten, Denkmäler und ähnliches plant und solche auch schon

    anschaulich fertig gestellt hat seien für dieses Vorhaben genau die richtigen zu

    sein. Diese sollten der Teilnehmergemeinschaft und dem Gemeinderat nicht

    Vorenthalten werden.

    Er würde es auch gerne mal sehen, wenn für solche Vorhaben dem Gemeinderat,

    von der Teilnehmergemeinschaft etwas mehr Alternative Vorschläge vorgelegt

    würden.   

    Manches mal käme es ihm so vor als übersehe oder überschätze die TG die

    tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten unserer Gemeinde

    Er wisse auch nicht so recht, was den einen Hochbauarchitekt (Herrn Drehobel)

    mit einer solchen Maßnahme im Außenbereich verbinden soll. Ebenso ist für uns,

    Herr Fröhlich eigentlich ein Planer im Tiefbaubereich der sich in den letzten

    Jahren in erster Linie und vornehmlich den Bau von Fahrradwegen, kleineren

    Straßen sowie Versorgungsleitungen aller Art gewidmet hat hier einfach nicht der

    richtige Mann.

 

    Er könne jetzt schon sagen, dass eine Vergabe der Vor- und Ausführungsplanung

    an die Büros Drehobel und Fröhlich, ohne das weitere Ideen anderer Planer, so wie

    ursprünglich beschlossen, zugelassen und diskutiert werden unter keinen

    guten Stern stehen werden. Ihm und seinen Fraktionskollegen ist es leid, das hier

    dem Gremium keinerlei Alternativangebote vorgelegt werden obwohl dies doch

    besonders hier, in diesem Fall, so leicht zu machen wäre.

 

    Ein Stimmenmäßig mehrheitliches "durchdrücken" des Vorschlags der TG im

    Gemeinderat durch den Bürgermeister, würde mit Sicherheit einen schweren

    Rückschlag für die Dorferneuerung im Ganzen mit sich bringen. Ein erheblicher Teil

    der Bevölkerung kann sich mit den Vorstellungen der Teilnehmergemeinschaft und

    denen des Bgm. einfach nicht mehr identifizieren! Es kann durchaus passieren,

    dass durch solchen Lobbyismus gegenüber den Herren Drehobel und Fröhlich das

    gesamte Projekt auf dem Prüfstand gestellt werde!  

    Es kann zu Recht auch angenommen werden, dass die Teilnehmergemeinschaft als

    kleine Gruppe, hier mit Sicherheit nicht die Meinung der breiten Mehrheit der

    Bevölkerung widerspiegle.

 

    Er frage sich daher ebenfalls zu Recht, warum denn überhaupt Versammlungen und

    Beschlüsse gefasst werden wenn diese nachher sowieso nicht beachtet werden

    wollen.

 

    Beschluss: 

 

    Ein Beschluss hierzu konnte nach längerer, teils hitziger Diskussion nicht gefasst

    werden. Der Bgm. entschied, diese Entscheidung in eine der nächsten Sitzungen zu

    vertagen.

 

 

6. Gemeinde Neusorg; Allgemeiner Bebauungsplan „Seniorenpflegeheim

    Goethestraße“;

    Hier: Förmliche Beteiligung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger

    Öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

    Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der „berührten“ Behörden und der sonstigen

    Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wurde die Gemeinde

    Pullenreuth für das o. g. Aufstellungsverfahren mit Schreiben vom 05.03.2013

    angehört.

    Da es sich bei dem vorliegenden Bebauungsplan um eine Fläche handelt, die sich

    innerhalb einer zusammenhängenden Bebauung befindet und die Planung als

    Nachverdichtung anzusehen ist, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a

    BauGB angewandt.

    Da Belange der Gemeinde Pullenreuth offenbar nicht negativ berührt sind, könnte

    dem Verfahren ohne Einwände zugestimmt werden.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die Aufstellung des Bebauungsplans   

    „Seniorenpflegeheim Goethestraße“; wie im Schreiben vom 05.03.2013 dargestellt,

    keine Einwände.

 

 

7. Informationen

 

    Der Sitzungsvorlage war unter anderem beigelegt:

 

    a)  Ein Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsangebote

 

    b)  Abrechnung Turnhallenbenutzung 2012 durch TuS Pullenreuth

        

         So betragen die Unterhaltskosten für die Turnhalle in Pullenreuth;

 

         Strom:                       1.366,59 €

         Wasser/Kanal:               89,34 €

         Heizung:                    7.056,83 €

         Insgesamt                  8.512,76 €

 

         Laut Mietvertrag zwischen der Gemeinde Pullenreuth und dem TuS Pullenreuth

         tragen beide Parteien je die Hälfte der Kosten.

 

         Für den TuS Pullenreuth verbleiben daher insgesamt 4.256,38 €. Nach Abzug von

         bereits geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 2.100,- € und Anrechnung der

         Jugendförderung in Höhe von 800,- € verbleibt ein zu zahlender offener

         Restbetrag von 1.356,38 €.

         Dieser ist bis zum 01.06.2013 an die Gemeinde zu erstatten.

 

         Für den laufenden Unterhalt für das Benutzungsjahr 2013 werden dieser

         Berechnung zugrunde, Abschlagszahlungen in Höhe von je 800,- € festgelegt,

         welche jeweils zum 01.09.13; 01.12.13 und zum 01.03.14 zu bezahlen sind.

 

 

8. Anfragen    

 

    Es gab keine weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Herr Scherm Achim (Bauamtsleiter VG)

                                        Herr Josef Regner (Kämmerer VG)

                                            

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Spörrer Christian

                                        Herr Rickauer (Franz?)

                                        Herr Karl Maschauer