Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 26.
März 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals
aus gegebenen Anlass den
§ 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für
die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat
für den TOP 1
ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
1.
Wasserversorgung Pullenreuth – Anschluss des Ortsteiles Rothenfurth BA 06;
Hier: Vergabe der Bauleistungen
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Pullenreuth befasst sich schon seit längerer Zeit mit dem geplanten
Anschluss des Ortsteils Rothenfurth an die
Gemeindliche Wasserversorgung.
Nach der Ausschreibung wurde dieser Auftrag
nun vergeben. Gefördert werden die
„Förderfähigen“ Kosten für diese Maßnahme
mit 60% (186.627,54€) es verbleibt
demnach verbleibt ein Eigenanteil von
124.418,36€ bei der Gemeinde.
Beschluss:
Der Auftrag für den Anschluss des
Ortsteiles Rothenfurth BA 06 an die
Wasserversorgung der Gemeinde Pullenreuth wird
an die Firma Streber, Wiesau
zum geprüften Angebotspreis von 379.540,47 € brutto
vergeben.
II.
Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: ca. 20.00 Uhr
Bgm. Pirner
bat um die kurzfristige Aufnahme eines zusätzlichen TOP betreffend die
Dorferneuerung. Hier: Umgestaltung des Umfeldes beim Kindergarten.
Diese
zusätzliche Aufnahme zur Tagesordnung als TOP 5 wurde durch den
Gemeinderat
einstimmig zugelassen.
1. Beratung
und Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der
Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr
2013
Sachverhalt:
Hier wurde dem Gemeinderat die
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der
Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr
2013 zur Beratung und
Verabschiedung vorgelegt. Der Haushalt
wurde bereits durch den Haupt- und
Finanzausschuss Vorberaten.
Der neue Verwaltungshaushalt schließt in
den Einnahmen und Ausgaben mit einem
Betrag von 2.354.681 € (Vorjahr = 2.209.929
€).
Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes
errechnet sich eine Zuführung zum
Vermögenshaushalt in Höhe von 94.491 €
(Vorjahr – 6.959 €).
Ursächlich für diese Verbesserung im
Verwaltungshaushalt sind vor allem die
gegenüber dem Vorjahr gestiegenen
Schlüsselzuweisungen (+ 51.748 €) sowie die
höhere Einkommensteuerbeteiligung (+ 37.000
€).
Auf der Ausgabenseite vermindert sich der
Straßenunterhalt jedoch um 40.000 €.
Der Vermögenshaushalt 2013 schließt mit
830.291 € (Vorjahr 725.545 €).
Wesentlicher Bestandteil dieser Summe ist
der Ausbau der GVS Pullenreuth-
Arnoldsreuth (innerorts) mit einem Ausgabevolumen
von 389.000 €. In
Zusammenhang hiermit wird auch die zum Teil
auf Privatgrund bestehende
Wasserleitung erneuert und in den
öffentlichen Bereich verlegt. Dafür sind
Ausgabemittel von 55.000 € vorgesehen.
Darüber hinaus wurden für den Erwerb
eines Mannschaftstransportfahrzeuges für
die FFW Pullenreuth Mittel von 32.000 €
und für die Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses in Pilgramsreuth
Mittel von 42.100 € bereitgestellt. Die
Restabwicklung des Umbaus der ehemaligen
Schule in Lochau zu einem Vereinshaus
schlägt mit 44.400 € zu Buche. Für die
Anbringung einer Deckenstrahlheizung in der
Turnhalle Pullenreuth sind
Ausgabemittel von 30.000 € vorgesehen.
Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes ist eine
Rücklagenentnahme von 191.521 €
notwendig.
Zum 31.12.2013 wird ein Rücklagenstand von
voraussichtlich rund 103.000 €
erwartet. Die Mindestrücklage hiervon
beträgt anteilig 21.969,42 €. Neue
Kreditaufnahmen sind in 2013 nicht
vorgesehen. Allerdings stehen aus dem Vorjahr
noch Kreditermächtigungen von 254.000 € zur
Verfügung. Dieser Betrag setzt sich
zusammen aus einem rentierlichen Darlehen
von 161.000 € zur Finanzierung von
Maßnahmen im Bereich der
Wasserversorgungsanlage sowie einem unrentierlichen
Darlehen von 93.000 € zur Finanzierung des
Unimogs für den Bereich Bauhof sowie
eines neuen Frontmähers.
Unter Berücksichtigung der für 2013
erwarteten ordentlichen Tilgung von
82.207,36
€ wird zum 31.12.2013 ein Schuldenstand von voraussichtlich
1.127.398,18 € erwartet.
Dies entspricht bei 1818 Einwohnern einer Pro-Kopf-Verschuldung
von 620,13 €.
Die durchschnittliche Verschuldung pro Einwohner
der kreisangehörigen
Gemeinden mit 1.000 bis unter 3000 Einwohnern
beträgt gegenwärtig ca. 679 €.
GR Norbert Reger merkte an, dass er sich
mehr Mittel für den Straßenunterhalt
erwartet hätte. Er bat des weitern auch
darum, Zuschüsse für eine dringend
notwendige Wegebeschilderung zu Burgruine
Weißenstein zu gewähren.
Beschluss 1: 13:0
Der
Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2013. Danach schließt der
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit 2.354.681 €.
Der Vermögenshaushalt schließt mit 830.291
€. Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben wird vorsorglich auf
600.000
€ festgesetzt.
Die Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer werden gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert.
Der Haushaltsplan 2013 wird mit allen
Anlagen und Bestandteilen in der vorgelegten
Form verabschiedet.
Beschluss 2: 13:0
Der dem Haushalt 2013 als Anlage beigefügte
Finanzplan wird in der vorgelegten
Form anerkannt.
2. Gebührenbedarfsberechnung
für die Entsorgung der holzigen Abfälle in der
Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Laut Nachkalkulation der Gebühren für die
Entsorgung der holzigen Abfälle sind
hierfür Kosten in Höhe von 1.184,44 €
angefallen. Nachdem auch die Gemeinde
Pullenreuth holzige Abfälle entsorgt hat,
wird diese Unterdeckung als
Entsorgungsanteil der Gemeinde zugeordnet.
Bei der vorgelegten Kalkulation für das
Jahr 2013 wurde von den veranschlagten
Kosten für die Entsorgung der holzigen
Abfälle daher ein gemeindlicher Anteil von
1.170,00 € abgezogen. Der Restbetrag in
Höhe von 425,93 € wurde auf 17
Berechtigungsscheine aufgeteilt. Die
ermittelte Gebühr pro Berechtigungsschein
sollte demnach 25,05 € betragen.
Beschluss: 13:0
Die
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von holzigen Abfällen in der
Gemeinde Pullenreuth vom 06.02.2013 wurde
anerkannt.
Die Gebühr für einen Berechtigungsschein
für holzige Abfälle wird auf 25,00 €
festgesetzt.
3. Erlass
einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth
für die öffentliche Entsorgung von Grüngut
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung der
Finanzverwaltung vom 06.02.2013 ergibt eine
neue Jahresberechtigungsgebühr für
Entsorgung der Grüngutabfälle für Baum- und
Strauchschnittgut.
Für die Umsetzung ist eine Änderung der
Gebührensatzung der Gemeinde
Pullenreuth für die öffentliche Entsorgung
von Grüngut erforderlich.
Für das Inkrafttreten wird ein Tag nach der
Bekanntmachung empfohlen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine
Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth
für die öffentliche Entsorgung von
Grüngut. Die Satzung tritt einen Tag nach
Bekanntmachung in Kraft.
Demnach beträgt die Jahresgebühr pro
Berechtigungsschein 25,- €
4. Anfrage über
Teilnahmeerklärung für den erweiterten Probebetrieb „Digitalfunk“
Sachverhalt:
Ab Oktober 2014 soll im
Digitalfunk-Netzabschnitt Oberpfalz, zu dem der Landkreis
Tirschenreuth gehört, der dem Wirkbetrieb
vorgeschaltene sog. erweiterte
Probebetrieb durchgeführt werden.
Um in möglichst effizienter Weise Erfahrungen
zu Verfügbarkeit, Qualität und Stabilität
und ggf. noch bestehenden
Verbesserungsbedarf zu gewinnen, soll damit
den erstteilnehmenden BOS die
Gelegenheit geboten werden, sich im Rahmen
von Tests einer späteren Nutzung im
Regelbetrieb stufenweise anzunähern.
Der genaue „Teilnahmeumfang“ (Art und
Anzahl der Geräte, Kostenanteil der
Gemeinden) würde später in Abstimmung mit
den Kreisfeuerwehrführungskräften
und dem Landratsamt Tirschenreuth
festgelegt. Die für den erweiterten
Probebetrieb anzuschaffenden Geräte können
dann auch für den Echtbetrieb
(voraussichtlich ab 2015) weiter verwendet
werden.
Die zu erwartenden finanziellen Belastungen
über die Anschaffungen sind bereits
im Finanzplan enthalten, bzw. werden mit
den Folgekosten (Kostenbeteiligungen
der Gemeinden für den Netzbetrieb), im
Haushalt 2014 und den darauf folgenden
eingeplant.
Der Gemeinderat sollte nun darüber
entscheiden, ob die örtlichen Feuerwehren an
dem erweiterten Probebetrieb zum Digitalfunk
nach einer noch zu erfolgenden
Abstimmung über den Umfang teilnehmen soll.
Auf Nachfrage hin erklärte Bgm. Pirner,
dass mit Gesamtkosten für die vier Wehren
im Gemeindebereich von etwa 40.000 €
auszugehen ist.
Nach längerer Diskussion über diese
horrenden Kosten und darüber, dass sich
unsere Gemeinde dies nicht leisten könne,
machte der Bgm. den
Konsensvorschlag, doch eine der vier Wehren
zum Probebetrieb anzumelden.
Niemand im Gemeinderat fühlte sich jedoch
in der Lage, eine unserer vier Wehren
zu benennen, ohne hier irgendeine davon
evtl. zu benachteiligen oder vor den Kopf
zu stoßen.
Bgm. Pirner machte dann den Vorschlag; dass
sich die vier Feuerwehren selbst
darüber einigen sollten welche aus ihren
Reihen am Probebetrieb teilnehmen soll.
Sein Ansprechpartner hierfür wäre der
Kommandant der Lochauer Wehr
Herr Heining Andreas.
Beschluss: 10:2
(GR Bauer Robertund GR Plannerer Stefan stimmten gegen den
Beschlussvorschlag)
In Absprache mit den ersten Ansprechpartner
in Feuerwehrfragen für die Gemeinde,
Herrn Heining Andreas, Kommandant der
FFW-Lochau soll dieser gemeinsam mit
den zuständigen Kommandanten der anderen drei
Feuerwehren im
Gemeindebereich Pullenreuth ausarbeiten,
welche von den Gemeindlichen Wehren
am Probebetrieb teilnehmen soll.
5. Dorferneuerung; (zusätzlich
zur Tagesordnung aufgenommen)
Hier: Umgestaltung des Umfeldes beim
Kindergarten
Sachverhalt:
Bgm. Pirner unterrichte darüber, dass
sich die Teilnehmergemeinschaft in ihrer
letzten Versammlung darauf geeinigt habe,
dass das Architekturbüro Drehobel und
das Büro für Tiefbautechnik Fröhlich gemeinsam
die Planungen (oder
Vorplanungen) für diese Umgestaltung des
Umfeldes des Kindergartens
übernehmen sollen. Es sollte nun durch einen
GR-Beschluss Einverständnis mit der
Auftragsvergabe zu Vorplanungen gegeben
werden.
Für GR
Heindl Stephan ähnelt dies in
gewisser Weise einer Art von Überrumpelung
gegenüber den Gemeinderäten, welche nicht
in der Versammlung der
Teilnehmergemeinschaft anwesend waren, er sah
diese Vorgehensweise daher sehr
kritisch!
Sein Unmut richtete sich gegen die
Art, wie hier mit demokratischen
Vereinbarungen umgegangen wird, so wurde in
der Versammlung der
Teilnehmergemeinschaft am 09.05.2012, in
der er persönlich anwesend war
ausdrücklich vereinbart, dass mit noch zwei
weiteren Architekten nach alternativen
Möglichkeiten und Ideen gesucht werden
soll. Die Namen derer waren ausdrücklich
Herr Abbrecht Strohn und Herr
Kuchenreuther. Warum wurde diese Vorgabe der TG
von
der zuständigen Vorsitzenden vom ALE Frau Huberta Bock bis jetzt nicht erfüllt,
obwohl diese ja schon persönlich in seinem
Beisein mit Herrn Strohn über das
Thema gesprochen habe.
Er hält es für dringend angebracht, dass
den Vereinbarungen aus der Versammlung
am 09.05.2012 nachgekommen wird. Besonders
die Gedankengänge eines
Herrn Strohn, welcher seines Zeichen als
Landschaftsplaner Friedhöfe,
Dorfzentren, Kulturstätten, Denkmäler
und ähnliches plant und solche auch schon
anschaulich fertig gestellt hat seien für
dieses Vorhaben genau die richtigen zu
sein. Diese sollten
der Teilnehmergemeinschaft und dem Gemeinderat nicht
Vorenthalten werden.
Er würde es auch gerne mal sehen, wenn für
solche Vorhaben dem Gemeinderat,
von der Teilnehmergemeinschaft etwas mehr
Alternative Vorschläge vorgelegt
würden.
Manches mal käme es ihm so vor als übersehe
oder überschätze die TG die
tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten unserer
Gemeinde
Er wisse auch nicht so recht, was den einen
Hochbauarchitekt (Herrn Drehobel)
mit einer solchen Maßnahme im Außenbereich verbinden
soll. Ebenso ist für uns,
Herr Fröhlich eigentlich ein Planer im Tiefbaubereich der
sich in den letzten
Jahren in erster Linie und vornehmlich
den Bau von Fahrradwegen, kleineren
Straßen sowie Versorgungsleitungen aller
Art gewidmet hat hier einfach nicht der
richtige Mann.
Er könne jetzt schon sagen, dass eine
Vergabe der Vor- und Ausführungsplanung
an
die Büros Drehobel und Fröhlich, ohne das weitere Ideen anderer
Planer, so wie
ursprünglich beschlossen, zugelassen
und diskutiert werden unter keinen
guten Stern stehen werden. Ihm
und seinen Fraktionskollegen ist es leid, das hier
dem Gremium keinerlei Alternativangebote
vorgelegt werden obwohl dies doch
besonders hier, in diesem Fall, so
leicht zu machen wäre.
Ein Stimmenmäßig mehrheitliches
"durchdrücken" des Vorschlags der TG im
Gemeinderat durch den Bürgermeister, würde
mit Sicherheit einen schweren
Rückschlag für die Dorferneuerung im Ganzen
mit sich bringen. Ein erheblicher Teil
der Bevölkerung kann sich mit den
Vorstellungen der Teilnehmergemeinschaft und
denen des Bgm. einfach nicht mehr identifizieren!
Es kann durchaus passieren,
dass durch
solchen Lobbyismus gegenüber den Herren Drehobel und Fröhlich das
gesamte Projekt auf dem Prüfstand gestellt werde!
Es kann zu Recht auch angenommen werden,
dass die Teilnehmergemeinschaft als
kleine Gruppe, hier mit Sicherheit nicht
die Meinung der breiten Mehrheit der
Bevölkerung widerspiegle.
Er frage sich daher ebenfalls zu Recht,
warum denn überhaupt Versammlungen und
Beschlüsse gefasst werden wenn diese
nachher sowieso nicht beachtet werden
wollen.
Beschluss:
Ein Beschluss
hierzu konnte nach längerer, teils hitziger Diskussion nicht gefasst
werden. Der
Bgm. entschied, diese Entscheidung in eine der nächsten Sitzungen zu
vertagen.
6. Gemeinde Neusorg;
Allgemeiner Bebauungsplan „Seniorenpflegeheim
Goethestraße“;
Hier: Förmliche Beteiligung der „berührten“
Behörden und der sonstigen Träger
Öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB
Sachverhalt:
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der
„berührten“ Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs.
2 Nr. 3 BauGB wurde die Gemeinde
Pullenreuth für das o. g.
Aufstellungsverfahren mit Schreiben vom 05.03.2013
angehört.
Da es sich bei dem vorliegenden
Bebauungsplan um eine Fläche handelt, die sich
innerhalb einer zusammenhängenden Bebauung
befindet und die Planung als
Nachverdichtung anzusehen ist, wird das
beschleunigte Verfahren nach § 13 a
BauGB angewandt.
Da Belange der Gemeinde Pullenreuth
offenbar nicht negativ berührt sind, könnte
dem Verfahren ohne Einwände zugestimmt
werden.
Beschluss: 13:0
Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die
Aufstellung des Bebauungsplans
„Seniorenpflegeheim Goethestraße“; wie im
Schreiben vom 05.03.2013 dargestellt,
keine Einwände.
7. Informationen
Der Sitzungsvorlage
war unter anderem beigelegt:
a)
Ein Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsangebote
b) Abrechnung Turnhallenbenutzung 2012 durch TuS
Pullenreuth
So betragen die Unterhaltskosten für
die Turnhalle in Pullenreuth;
Strom: 1.366,59 €
Wasser/Kanal: 89,34 €
Heizung: 7.056,83 €
Insgesamt 8.512,76 €
Laut Mietvertrag zwischen der Gemeinde
Pullenreuth und dem TuS Pullenreuth
tragen beide Parteien je die Hälfte
der Kosten.
Für den TuS Pullenreuth verbleiben
daher insgesamt 4.256,38 €. Nach Abzug von
bereits geleisteten Vorauszahlungen in
Höhe von 2.100,- € und Anrechnung der
Jugendförderung in Höhe von 800,- €
verbleibt ein zu zahlender offener
Restbetrag von 1.356,38 €.
Dieser ist bis zum 01.06.2013 an die
Gemeinde zu erstatten.
Für den laufenden Unterhalt für das
Benutzungsjahr 2013 werden dieser
Berechnung zugrunde,
Abschlagszahlungen in Höhe von je 800,- € festgelegt,
welche jeweils zum 01.09.13; 01.12.13
und zum 01.03.14 zu bezahlen sind.
8. Anfragen
Es gab keine weiteren wesentlichen
Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Herr
Scherm Achim (Bauamtsleiter VG)
Herr
Josef Regner (Kämmerer VG)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Spörrer Christian
Herr Rickauer (Franz?)
Herr
Karl Maschauer