Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 26. Februar 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                       Beginn: 19.00 Uhr         

 

Der 1. Bgm Pirner beantragte unter TOP 6 doch bitte kurzfristig einen zusätzlichen TOP aufzunehmen. Dabei handelt es sich um eine Stellungsnahme bzgl. einer Änderung eines Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf. Dem Antrag wurde mit 13:0 Stimmen stattgegeben.

 

 

1. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Arnoldsreuth

    (innerorts – Zur Hammerleite) mit Brückenerneuerung;

    Hier: Entwurfsplanung

 

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen Sitzung am 31.07.2012 wurden dem Gemeinderat erste

    Planungen für die o. g. Maßnahme vorgestellt.

    Des Weiteren hat der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.09.2012

    die Anerkennung des Ingenieurvertrages mit dem Büro Fröhlich, Neusorg bis zur

    Leistungsphase 4 beschlossen.

    Auf der Basis dieses Beschlusses fanden bereits Vorgespräche mit Herrn Hauser,

    Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach im Hinblick auf Fördermöglichkeiten statt.

    Ein Vertreter des Büros für Tiefbautechnik Gerhard Fröhlich war in der Sitzung

    anwesend um die Entwurfsplanung für diese Maßnahme vorzustellen.

 

    Herr Hauser, vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach hat nach einer ersten

    Prüfung eine Förderung nach Art. 13 c FAG (ca. 55 – 60 %) für den Straßenbau in

    Aussicht gestellt. Die entsprechenden Förderunterlagen sollten zur Prüfung und

    anschließender Vorlage bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht werden.

    Von den zuwendungsfähigen Kosten sind aber zunächst die Anliegerbeiträge in

    Abzug zu bringen. Die Straße „Zur Hammerleite“ stellt eine  

    Haupterschließungsstraße nach der Ausbaubeitragssatzung dar, d. h. die

    beitragsfähigen Kosten werden zu 50 Prozent auf die Anlieger umgelegt.

 

    Auf die beiliegende Entwurfsplanung und Berechnung wurde verwiesen.

 

    Die Länge der auszubauenden Straße beträgt bei einer durchgehenden Breite von

    5,50m ca. 330m. Im Bauabschnitt befinden sich zwei Durchlässe welche ebenfalls

    erneuert werden müssen.

    Es ist geplant, die Straßenbeleuchtung in diesem Zusammenhang teilweise und bei

    Bedarf mit zu erneuern bzw. zu ergänzen. Was natürlich zum Teil auf die Anlieger

    umzulegen sein wird.

    Nach einer noch ausstehenden Untersuchung soll dann ebenfalls entschieden

    werden, ob und wenn ja inwieweit es sinnvoll sein wird die  im Straßenkörper

    bestehenden Versorgungsleitungen (Wasser, Kanal) evtl. im Zuge dieser

    Baumaßnahme gleich mit zu erneuern. Die Kosten dafür würden dann in die

    Berechung der Wasserversorgung bzw. der Abwasserentsorgung einfliesen.   

 

    Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt betragen lt. Kostenaufstellung des

    Planungsbüros ca. 402.000.-€. Nach Abzug aller nicht zuwendungsfähigen

    Nebenkosten und Umlagen würden für die Gemeinde noch etwa 140.000.- €

    Eigenanteil verbleiben.

 

    Beschluss:  13:0  

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erkennt die vom Büro für Tiefbautechnik Fröhlich,

    Neusorg vorgelegte Entwurfsplanung vom 18.02.2013 für den Ausbau der GV-Straße

    Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts - Zur Hammerleite) an.

    Die entsprechenden Förderunterlagen sind beim Staatlichen Bauamt

    Amberg-Sulzbach einzureichen.

    Im Zuge dieser Baumaßnahme soll evtl. auch die vorhandene öffentliche

    Wasserleitungen mit erneuert werden. Ebenso soll nach einer Kamerabefahrung für

    die öffentliche Kanalleitung eine Empfehlung durch das Büro ausgearbeitet werden.

  

   

2. Umstellung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Technik

    (Licht Emittierende Diode)

    Hier: Grundsatzentscheidung

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth hat sich bereits in der letzten nö- Sitzung am 22.01.2013

    mit der Thematik befasst.

    Zunächst sollte nun zur weiteren Vorgehensweise in der Sache, auch in Bezug auf

    das laufende Förderprogramm der BMU, eine Grundsatzentscheidung getroffen

    werden, ob und wenn ja in welchem Umfang eine LED- Umstellung erfolgen soll.

 

    Zudem wollte der GR Pullenreuth noch weitere Fragen entsprechend geklärt haben

    und fasste dazu nachfolgenden Beschluss:

 

    Es ist eine detaillierte Auflistung der Kosten und der Stromeinsparung nötig. Hierzu

    sollen mehrere Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt werden.

 

    Außerdem ist noch abzuklären, inwieweit sich ein niedrigerer Gesamtverbrauch der

    Gemeinde auf die Stromkosten/kwH auswirkt. Es ist zu erwarten, dass bei einem

    niedrigeren Verbrauch und einer kürzeren Brenndauer höhere Kosten pro kwH

    anfallen werden.

 

    Die Schlussfolgerung dazu könnte dann sein, dass die Laternen zwar kürzer

    brennen, es Nachts wie schon einmal mit einer teilweisen Abschaltung praktiziert

    stockdunkel sein und die Kosten für die Gemeinde evtl. dann trotzdem dieselben

    bleiben als wenn diese durchbrennen würden. Gleiches kann auch mit der

    Stromeinsparung nach dem Einbau von LED Leuchten passieren. Die

    Amortisationszeit der nicht geringen Kosten für den Umbau könnte sich für die

    Gemeinde empfindlich nach hinten verschieben bzw. im schlechtesten Fall ganz

    ausfallen.

   

    Hierzu folgende Stellungnahme der VG-Neusorg, SG 23 Frau Söllner:

 

    Nach Auskunft des Herrn Staib von der E.ON Bayern Vertrieb ändern sich die

    Strompreise in dem noch bis zum 31.12.2013 bestehenden Stromliefervertrag

    nicht, da der Jahresstrombedarf einer Anlage unter 1 GWh (Gigawattstunde =

    1 Million Kilowattstunden) liegt.

    Wie sich diese nach der Vertragsvereinbarung ab dem 01.01.2014 entwickeln

    werden, konnte er noch nicht sagen.

 

    Die allgemeine Stimmungslage im Gemeinderat ging eher in eine Ablehnende

    Haltung zur schnellen Umstellung. Zum ersten seien anhand der Sitzungsunterlagen

    immer noch Einzelheiten nicht ganz nachvollziehbar. Hier, besonders bei den

    Amortisierungslaufzeiten, den angebotenen Garantiezeiten durch die Hersteller, der

    eigentlich vorhandenen Anzahl der Brennstellen sowie den Gesamtkosten-

    berechnungen. Zum zweiten, ist der Fördersatz von lediglich 20% im Vergleich zu

    der für die Gemeinde zu tätigenden Gesamtinvestition verschwindend gering und

    die Frist zur Antragstellung auf diese Förderung bis zum 31.03.2013, von den dafür

    zuständigen Stellen einfach viel zu kurz bemessen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth stellt die Umstellung der öffentlichen

    Straßenbeleuchtung auf LED- Technik zurück und beteiligt sich nicht an dem

    aktuellem Förderprogramm des BMU.   

    Der BUA wird beauftragt, sich Gedanken über die Thematik und dann Vorschläge

    über das weitere Vorgehen machen.

 

 

3. Gemeinsame Anschaffung eines Aufsitzmähers durch die Gemeinden Pullenreuth

    und Brand;

    Hier: Durchführungsbeschluss

 

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen Sitzung am 22.01.2013 informierte der 1. Vorsitzende über

    die Angedachte Anschaffung eines Aufsitzmähers gemeinsam mit der Gemeinde

    Brand zur Grünflächenpflege im Gemeindebereich. Hierzu wurden seitens des

    Gemeinderates keine Einwände vorgebracht. Die Mitarbeiter des Bauhofes Brand

    und Pullenreuth haben im Vorfeld bereits verschiedene Fabrikate auf deren Eignung

    getestet. Als Favorit für die gestellten Anforderungen im Kommunaleinsatz wurde

    ein Amazone Profihopper PH 1250 4 WDI incl. Rasenbereifung, Allrad,

    Hochleistungsmähwerk, STVO- Zulassung mit Beleuchtung, TÜV,  

    Rundum Kennleuchte und Luftgefederten Sitz ausgewählt.

    Anhand eines vorliegenden Informationsangebotes kann man aktuell für die

    Anschaffung mit Kosten von ca. 33.500,- € brutto rechnen. Ferner wurde auf ein

    beigefügtes Prospekt mit den technischen Daten in der Anlage verwiesen.

 

    Für einen Erwerb eines Aufsitzmähers stehen aus Vorjahr noch Haushaltsreste von

    rund 30.500 € zur Verfügung.

    Vor der Auftragsvergabe sollte nun geklärt werden, wer als Käufer des

    Aufsitzmähers auftritt und wie die Investitions-, sowie die Folgekosten (z. B.

    Wartung, Reparatur, Betankung usw.) aufgeteilt werden. Es wurde empfohlen, die

    Abwicklung vertraglich zu regeln.

 

    Der Gemeinderat befürwortete den gemeinsamen Kauf eines solchen Mähers mit

    der Gemeinde Brand.

 

    Als Käufer wird die Gemeinde Pullenreuth auftreten.

    Die Investitionssumme wird durch beide Vertragsparteien je zur Hälfte getragen.

    Turnusmäßige Wartungs- und Betriebskosten sollten anhand der jeweiligen

    Betriebstunden (Stundenzähler) zwischen beiden Partnern abgerechnet,

    außerplanmäßige Sach- und Sonderschäden jeglicher Art, welche auf

    Unachtsamkeit beim Betrieb zurückzuführen sind, müssen nach dem jeweiligen

    Verursacherprinzip behoben werden.

    Der Mäher ist von beiden Vertragspartnern jeweils voll getankt zurückzugeben.

    Regelmäßiger Standort des Mähers soll der  Bauhof Pullenreuth sein.

    Das ganze soll Vertraglich zwischen beiden Vertragsparteien geregelt werden.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der GR Pullenreuth beschließt die gemeinsame Anschaffung eines Aufsitzmähers

    des Fabrikats Amazone Profilhopper 4 WDI incl. Zubehör laut

    Sachverhaltsbeschreibung gemeinsam mit der Gemeinde Brand. Als Käufer des

    neuen Mähers tritt die Gemeinde Pullenreuth auf.

    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote gemäß den

    Vergaberichtlinien einzuholen und den Auftrag abzuwickeln. Der 1. Bgm wird

    beauftragt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben bzw. die

    Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter mit zu überwachen. Die

    Finanzierung erfolgt durch vorhandene Haushaltsreste aus dem Vorjahr.

    Die Aufteilung der Investitionssumme bzw. des künftigen Unterhalts soll wie unten

    im Grundsatz angeführt Vertraglich geregelt werden.

 

    Als Käufer wird die Gemeinde Pullenreuth auftreten.

    Die Investitionssumme wird durch beide Vertragsparteien je zur Hälfte getragen.

    Turnusmäßige Wartungs- und Betriebskosten sollten anhand der jeweiligen

    Betriebstunden (Stundenzähler) zwischen beiden Partnern abgerechnet,

    außerplanmäßige Sach- und Sonderschäden jeglicher Art, welche auf

    Unachtsamkeit beim Betrieb zurückzuführen sind, müssen nach dem jeweiligen

    Verursacherprinzip behoben werden.

    Der Mäher ist von beiden Vertragspartnern jeweils voll getankt zurückzugeben.

    Regelmäßiger Standort des Mähers soll der  Bauhof Pullenreuth sein.

    Das ganze soll Vertraglich zwischen beiden Vertragsparteien geregelt werden.

 

 

4. Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in

    Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) vom 08. Juli 2005

    Hier: Neuerungen

 

    Sachverhalt:

 

    Am 29. November 2012 hat der Landtag die Novellierung des Bayerischen

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen welche,

    vorbehaltlich einzelner Übergangsregelungen, zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten

    ist.

    Der Freistaat Bayern zahlt seit dem 1. September 2012 einen Beitragszuschuss in

    Höhe von 50,- € pro Monat für Kinder im letzten Kindergartenjahr. Mit Wirkung ab 1.

    Januar 2013 wird dieser Zuschuss auch für so genannte „Kann-Kinder“ ab dem

    Monat gewährt, in dem die Eltern bei der zuständigen Schule Antrag auf vorzeitige

    Einschulung stellen. Kann-Kinder sind Kinder, die das sechste Lebensjahr nach

    dem 30. September vollenden.

    Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 wird dieser Zuschuss auf 100,- Euro monatlich

    erhöht.

 

    Durch den Gemeinderat sollte nun bezüglich einer Gebührenermäßigung für

    Vorschulkinder ein Beschluss gefasst werden.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung des Kinderhauses

    Steinwaldzwerge anzupassen.

 

    Dazu ist folgender Paragraph einzufügen:

 

    Gebührenermäßigung für Vorschulkinder:

    Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht bzw. Schulzeit wird der

    vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den

    Gebührensatz nach § 1 angerechnet.

    Die Anwendung ist auf die Höhe der festgelegten Gebühr begrenzt.

 

 

5. Informationen

 

    Keine weiteren Informationen.

   

 

6. Zusätzlich zur Tagesordnung aufgenommener TOP;

    Hier; Flächennutzungsplan-Änderung der Stadt Erbendorf

 

    Sachverhalt:

 

    Hierbei handelt es sich um eine Flächennutzungsplan - Änderung im Bezug auf die

    Ausweisung von Gebieten zur Errichtung von Windkraftanlagen im

    Hessenreuther- Wald“.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Gegen die geplante Flächennutzungsplan – Änderung der Stadt Erbendorf  im

    Hessenreuther-Wald“ (Windkraft) erhebt die Gemeinde Pullenreuth keine

    Einwände.

 

 

7. Anfragen

 

    Gemeinderat Stephan Heindl stellte die Frage, ob und wieweit den die leidige Sache

    mit den, von der Bayerischen Staatsregierung offensichtlich hoch bezuschussten

    und von derer ebenso vehement geforderten DSL Ausbau fortgeschritten ist. Auch

    wollte er wissen, ob die enormen Förderrichtlinien denn überhaupt zu erfüllen sind.

    Er regte an, doch von Seiten der Verwaltung mehr von sich aus zur Sache zu

    Informieren. Es reiche hier nicht aus, immer erst auf Nachfrage durch Bürger zu

    reagieren.

 

    Der Bgm. sicherte hier für die Zukunft eine bessere Information durch die

    Verwaltung zu.

 

 

II. Öffentliche BUA-Sitzung:                                                              Beginn: im Anschluss

 

 

1. Geplantes Bauvorhaben des Hr. Wegmann Berthold, Höll 8, 95704 Pullenreuth

    Hier; geplanter Neubau eines Kälber- und Jungvieh-Rinderstalls auf der

    Fl.Nr. 16 Gemarkung Höll und Haid.

 

    Beschluss:  6:0 (BUA, 5 Mitglieder + Bgm.)

 

    Dem Bauantrag des Herrn Wegmann Berthold, Höll 8, 95704 Pullenreuth, Neubau

    eines Kälber- und Jungviehrinderstalls wird von Seiten der Gemeinde Pullenreuth

    das einvernehmen erteilt.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Zu TOP1 Herr Harald Götz v. Büro für Tiefbautechnik Fröhlich

                                            

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     ca. 15 - 20 Zuhörer meist Anlieger aus dem Bereich der

                                        Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth - Arnoldsreuth

                                       

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                         Beginn: im Anschluss

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 7 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 1, 3, 5 und 6 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

1. Energetische Modernisierung des Kindergartens mit Erweiterung und Anbau einer

    Kinderkrippe in Pullenreuth

    Hier: Gefährdungsbeurteilung

 

    Sachverhalt:

 

    Am 09.01.2013 fand in o.g. Sache mit den zuständigen Personen ein Termin zur

    abschließenden Gefährdungsbeurteilung des Kindergartenneubaus statt.

    Dabei wurden durch die GUV einige Punkte zur Nachbesserung festgestellt. Für die

    laut Kostenschätzung des Büros und bereits vorliegenden Infoangeboten kann man

    mit Kosten von ca. 6.000,-€ brutto (d.h. reine Baukosten ohne etwaige anfallende

    Baunebenkosten) rechnen.

  

    Hr. Architekt Christian Drehobel war in der Sitzung zugegen um den Sachverhalt

    persönlich zu erläutern. Demnach war der Kindergarten bereits Mängelfrei durch

    verschiedene Behörden abgenommen. Erst jetzt, wurden durch die GUV einige

    kleinere Punkte zur Nachbesserung festgestellt. Hierbei handelte es sich im

    wesentlichen um geringfügige Abweichungen von Handlauf- und Geländerhöhen

    um sieben nachzurüstende abschließbare Fenstergriffe. Sowie eine geforderte

    Absturzsicherung beim Fluchtweg aus dem Ruheraum. Diese Kosten in

    Höhe von etwa 2.850.- Euro übernehme sein Planungsbüro, da es seine Aufgabe

    gewesen wäre dies, auch wenn es sich hier teilweise nur um wenige Zentimeter

    handelt entsprechend zu berücksichtigen.

    Ein Handlauf im Bereich der Kellertreppe wurde bereits durch den Gemeindlichen

    Bauhof angebracht und ist somit erledigt.

    Die Reinigung eines feststehenden Fensterflügels könne kostengünstig zweimal

    jährlich durch den Bauhof erledigt werden.

    Entlang des Lichtgrabens soll im Frühjahr eine Absturzsicherung in Form einer

    Hecke angepflanzt werden, Kosten hierfür etwa 320,- ‚Euro.

    Die Art einer geforderten Absturzsicherung bzw. kenntlich Machung einer

    möglichen Stolperstelle im Bereich der Betonmauer zum Nachbargrundstück muss

    noch mit den dafür Verantwortlichen Stellen genauer abgesprochen werden. Hierfür

    sollten in etwa 1.000,- Euro im Haushalt 2013 eingeplant werden.

 

    Beschluss: 

 

    Der GR Pullenreuth beschließt folgende Vorgehensweise:

    Die Ausführungen des Herrn Drehobel werden in der Form übernommen.

    Die entsprechenden Mittel von etwa 1.300.- Euro für die zusätzlichen Arbeiten  

    (Hecke und Absturzsicherung im Bereich Betonmauer) sind im Haushalt 2013 zu

    berücksichtigen.

   

 

3. Antrag auf Bedarfszuweisungen für Demografiebedingte bzw. strukturelle Härten

    Hier: Vorhandensein eines Haushaltskonsolidierungskonzepts

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Schreiben vom 06.02.2013 weist die Regierung der Oberpfalz auf die Möglichkeit

    hin, dass bis spätestens 22. März 2013 Bedarfszuweisungen beantragt werden

    können. Da eine vorherige Prüfung durch das Landratsamt zu erfolgen hat, ist der

    Antrag baldmöglichst vorzulegen.

 

    Für die Gemeinde Pullenreuth ergibt derzeit offensichtlich nur die Möglichkeit einen    

    Bedarfszuweisungsantrag gemäß einer Demografiebedingten bzw. strukturellen

    Härte (Stabilisierungshilfen) zu beantragen.

 

    Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

    - Vorliegen einer finanziellen Härte (negative freie Finanzspanne, akute finanzielle

      Notlage)

    - Vorliegen einer strukturellen Härte wie

    - unterdurchschnittliche Steuerkraft,

    - überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang,

    - Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche unter Landesdurchschnitt

    - unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft

    - Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens

 

    Während 2012 insgesamt rund 22 Mio. € für Bedarfszuweisungen zur Verfügung

    standen, werden in diesem Jahr insgesamt 100 Mio. € für Bedarfszuweisungen bzw.

    Stabilisierungshilfen zur Verfügung stehen.

 

    Falls im Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Haushaltskonsolidierungskonzepts

    erstellt ist, ist zumindest ein Beschluss des Gemeinderates mit einer   

    entsprechenden Absichtserklärung notwendig.

    Vorsorglich wird deshalb empfohlen, zunächst eine Absichtserklärung für ein

    Haushaltskonsolidierungskonzepts nach den Anforderungen gem. Anlage zu

    beschließen. Im Falle eines Bedarfszuweisungsantrages müsste allerdings im

    Nachgang ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet und nachgereicht

    werden.

 

    Beschluss: 

 

    Es ist beabsichtigt, für die Gemeinde Pullenreuth ein Haushalts-

    Konsolidierungskonzept nach den Erfordernissen beim Pilotprojekt „Struktur- und

    Konsolidierungshilfen“ zu erarbeiten.

   

 

5. Grünabfallentsorgung für Rasenschnitt durch Herrn Markus Übelmesser,

    Pilgramsreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Die Grünabfallsammelstelle für Rasenschnitt wurde bisher von Herrn Markus

    Übelmesser, Pilgramsreuth 2, Pullenreuth übernommen.

    Aufgrund zu geringer Anzahl von Anliefernden und zum Teil nicht nachvollziehbarer

    Unkorrekter Grünabfalltrennung ist Herr Übelmesser nach mehrmaligen

    Gesprächen nicht mehr bereit, die Grünabfallsammelstelle für Rasenschnitt weiter

    zu führen.

    Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz obliegt das Abfallrecht dem Landkreis

    Tirschenreuth, wobei die Grünabfallentsorgung auf die Gemeinden des Landkreises

    übertragen wurde. Es wurde angeregt, das Grüngut doch auf den Friedhof zu

    sammeln.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat  Pullenreuth beschließt, vorerst für 1 Jahr auf Probe das

    anfallende Grüngut auf dem Friedhof zu sammeln. Der Preis für die Entsorgung soll

    noch bei jährlich 20,- Euro bleiben. Ob dieser Beitrag kostendeckend sein wird ist

    abzuwarten ggf. muss zu einem späteren Zeitpunkt die Gebühr hierfür angepasst

    werden.

 

   

6. Ansatz der Umsatzsteuer für den Unimog

 

    Sachverhalt:

 

    Der GR hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 folgenden Beschluss gefasst.

    Ergänzend zum Beschluss vom 25.09.2012 über die Beschaffung eines neuen    

    Unimogs U 20 wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend den Einsatzzeiten der

    Vergangenen Jahre 20 % vom Kaufpreis bei der Wasserversorgung nachzuweisen.

 

    Durch die anteilige Verbuchung der Erwerbskosten für den Unimog auf die

    Wasserversorgung Pullenreuth, ist die Gemeinde Pullenreuth verpflichtet, vorerst

    5 Jahre KFZ-Steuer zu zahlen. Danach besteht diese Verpflichtung nicht mehr.

    Die Verwaltung wird deshalb angewiesen, diesen Termin vorzumerken und nach

    Ablauf der Steuerpflicht die Befreiung vorzunehmen.

 

    Es wird nun von einer Seite befürchtet, dass es schwierig werden könnte, den

    Unimog  nach 5 Jahren aus der KFZ- Steuerpflichtigkeit befreien zu lassen.

 

    Beschluss: 

 

    Der Unimog soll nach 5 Jahren aus der Nutzung für die Wasserversorgung

    herausgenommen und von der KFZ-Steuer befreit werden.