Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 26.
Februar 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I.
Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
Der 1. Bgm Pirner
beantragte unter TOP 6 doch bitte kurzfristig einen zusätzlichen TOP
aufzunehmen. Dabei handelt es sich um eine Stellungsnahme bzgl. einer Änderung
eines Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf. Dem Antrag wurde mit 13:0
Stimmen stattgegeben.
1. Ausbau
der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts – Zur Hammerleite)
mit Brückenerneuerung;
Hier: Entwurfsplanung
Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen Sitzung am
31.07.2012 wurden dem Gemeinderat erste
Planungen für die o. g. Maßnahme
vorgestellt.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in der
nichtöffentlichen Sitzung am 25.09.2012
die Anerkennung des Ingenieurvertrages mit
dem Büro Fröhlich, Neusorg bis zur
Leistungsphase 4 beschlossen.
Auf der Basis dieses Beschlusses fanden
bereits Vorgespräche mit Herrn Hauser,
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach im
Hinblick auf Fördermöglichkeiten statt.
Ein Vertreter des Büros für Tiefbautechnik
Gerhard Fröhlich war in der Sitzung
anwesend um die Entwurfsplanung für diese
Maßnahme vorzustellen.
Herr Hauser, vom Staatlichen Bauamt
Amberg-Sulzbach hat nach einer ersten
Prüfung eine Förderung nach Art. 13 c FAG
(ca. 55 – 60 %) für den Straßenbau in
Aussicht gestellt. Die entsprechenden Förderunterlagen
sollten zur Prüfung und
anschließender Vorlage bei der Regierung der
Oberpfalz eingereicht werden.
Von den zuwendungsfähigen Kosten sind aber
zunächst die Anliegerbeiträge in
Abzug zu bringen. Die Straße „Zur
Hammerleite“ stellt eine
Haupterschließungsstraße nach der
Ausbaubeitragssatzung dar, d. h. die
beitragsfähigen Kosten werden zu 50 Prozent
auf die Anlieger umgelegt.
Auf die beiliegende Entwurfsplanung und Berechnung
wurde verwiesen.
Die Länge der auszubauenden Straße beträgt bei
einer durchgehenden Breite von
5,50m ca. 330m. Im Bauabschnitt befinden
sich zwei Durchlässe welche ebenfalls
erneuert werden müssen.
Es ist geplant, die Straßenbeleuchtung in
diesem Zusammenhang teilweise und bei
Bedarf mit zu erneuern bzw. zu ergänzen. Was
natürlich zum Teil auf die Anlieger
umzulegen sein wird.
Nach
einer noch ausstehenden Untersuchung soll dann ebenfalls entschieden
werden, ob und wenn ja inwieweit es
sinnvoll sein wird die im Straßenkörper
bestehenden Versorgungsleitungen (Wasser,
Kanal) evtl. im Zuge dieser
Baumaßnahme gleich mit zu erneuern. Die
Kosten dafür würden dann in die
Berechung der Wasserversorgung bzw. der Abwasserentsorgung
einfliesen.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt
betragen lt. Kostenaufstellung des
Planungsbüros ca. 402.000.-€. Nach Abzug
aller nicht zuwendungsfähigen
Nebenkosten und Umlagen würden für die
Gemeinde noch etwa 140.000.- €
Eigenanteil verbleiben.
Beschluss: 13:0
Der
Gemeinderat Pullenreuth erkennt die vom Büro für
Tiefbautechnik Fröhlich,
Neusorg vorgelegte Entwurfsplanung vom
18.02.2013 für den Ausbau der GV-Straße
Pullenreuth-Arnoldsreuth
(innerorts - Zur Hammerleite) an.
Die entsprechenden Förderunterlagen sind
beim Staatlichen Bauamt
Amberg-Sulzbach einzureichen.
Im Zuge dieser Baumaßnahme soll evtl. auch
die vorhandene öffentliche
Wasserleitungen mit erneuert werden. Ebenso
soll nach einer Kamerabefahrung für
die öffentliche Kanalleitung eine Empfehlung
durch das Büro ausgearbeitet werden.
2. Umstellung der
Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Technik
(Licht Emittierende Diode)
Hier: Grundsatzentscheidung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Pullenreuth
hat sich bereits in der letzten nö- Sitzung am
22.01.2013
mit der Thematik befasst.
Zunächst sollte nun zur weiteren
Vorgehensweise in der Sache, auch in Bezug auf
das laufende Förderprogramm der BMU, eine
Grundsatzentscheidung getroffen
werden, ob und wenn ja in welchem Umfang
eine LED- Umstellung erfolgen soll.
Zudem wollte der GR Pullenreuth
noch weitere Fragen entsprechend geklärt haben
und fasste dazu nachfolgenden Beschluss:
Es ist eine
detaillierte Auflistung der Kosten und der Stromeinsparung nötig. Hierzu
sollen mehrere
Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt werden.
Außerdem ist noch
abzuklären, inwieweit sich ein niedrigerer Gesamtverbrauch der
Gemeinde auf die Stromkosten/kwH auswirkt. Es ist zu erwarten, dass bei einem
niedrigeren Verbrauch
und einer kürzeren Brenndauer höhere Kosten pro kwH
anfallen werden.
Die Schlussfolgerung
dazu könnte dann sein, dass die Laternen zwar kürzer
brennen, es Nachts wie
schon einmal mit einer teilweisen Abschaltung praktiziert
stockdunkel sein und
die Kosten für die Gemeinde evtl. dann trotzdem dieselben
bleiben als wenn
diese durchbrennen würden. Gleiches kann auch mit der
Stromeinsparung nach
dem Einbau von LED Leuchten passieren. Die
Amortisationszeit
der nicht geringen Kosten für den Umbau könnte sich für die
Gemeinde empfindlich
nach hinten verschieben bzw. im schlechtesten Fall ganz
ausfallen.
Hierzu folgende
Stellungnahme der VG-Neusorg, SG 23 Frau Söllner:
Nach Auskunft des Herrn Staib
von der E.ON Bayern Vertrieb ändern sich die
Strompreise in dem noch bis zum 31.12.2013
bestehenden Stromliefervertrag
nicht, da der Jahresstrombedarf einer
Anlage unter 1 GWh (Gigawattstunde =
1 Million Kilowattstunden) liegt.
Wie sich diese nach der Vertragsvereinbarung
ab dem 01.01.2014 entwickeln
werden, konnte er noch nicht sagen.
Die allgemeine Stimmungslage im Gemeinderat
ging eher in eine Ablehnende
Haltung zur schnellen Umstellung. Zum ersten seien
anhand der Sitzungsunterlagen
immer noch Einzelheiten nicht ganz nachvollziehbar.
Hier, besonders bei den
Amortisierungslaufzeiten, den angebotenen
Garantiezeiten durch die Hersteller, der
eigentlich vorhandenen Anzahl der
Brennstellen sowie den Gesamtkosten-
berechnungen. Zum
zweiten, ist der Fördersatz von lediglich 20% im Vergleich zu
der für die Gemeinde zu tätigenden Gesamtinvestition
verschwindend gering und
die Frist zur Antragstellung auf diese
Förderung bis zum 31.03.2013, von den dafür
zuständigen Stellen einfach viel zu kurz
bemessen.
Beschluss: 13:0
Die
Gemeinde Pullenreuth stellt die Umstellung der
öffentlichen
Straßenbeleuchtung auf LED- Technik zurück
und beteiligt sich nicht an dem
aktuellem Förderprogramm des BMU.
Der BUA wird
beauftragt, sich Gedanken über die Thematik und dann Vorschläge
über das
weitere Vorgehen machen.
3. Gemeinsame
Anschaffung eines Aufsitzmähers durch die Gemeinden Pullenreuth
und Brand;
Hier: Durchführungsbeschluss
Sachverhalt:
In der
nichtöffentlichen Sitzung am 22.01.2013 informierte der 1. Vorsitzende über
die Angedachte Anschaffung eines
Aufsitzmähers gemeinsam mit der Gemeinde
Brand zur Grünflächenpflege im
Gemeindebereich. Hierzu wurden seitens des
Gemeinderates keine Einwände vorgebracht.
Die Mitarbeiter des Bauhofes Brand
und Pullenreuth
haben im Vorfeld bereits verschiedene Fabrikate auf deren Eignung
getestet. Als Favorit für die gestellten Anforderungen
im Kommunaleinsatz wurde
ein Amazone Profihopper
PH 1250 4 WDI incl. Rasenbereifung, Allrad,
Hochleistungsmähwerk, STVO- Zulassung mit
Beleuchtung, TÜV,
Rundum Kennleuchte und Luftgefederten Sitz
ausgewählt.
Anhand eines vorliegenden Informationsangebotes
kann man aktuell für die
Anschaffung mit Kosten von ca. 33.500,- € brutto rechnen. Ferner wurde auf ein
beigefügtes Prospekt mit den technischen Daten
in der Anlage verwiesen.
Für einen Erwerb eines Aufsitzmähers stehen
aus Vorjahr noch Haushaltsreste von
rund 30.500 € zur Verfügung.
Vor der Auftragsvergabe sollte nun geklärt
werden, wer als Käufer des
Aufsitzmähers auftritt und wie die
Investitions-, sowie die Folgekosten (z. B.
Wartung, Reparatur, Betankung usw.)
aufgeteilt werden. Es wurde empfohlen, die
Abwicklung vertraglich zu regeln.
Der Gemeinderat befürwortete den
gemeinsamen Kauf eines solchen Mähers mit
der Gemeinde Brand.
Als Käufer wird die Gemeinde Pullenreuth auftreten.
Die Investitionssumme wird durch beide
Vertragsparteien je zur Hälfte getragen.
Turnusmäßige Wartungs- und Betriebskosten sollten
anhand der jeweiligen
Betriebstunden (Stundenzähler) zwischen beiden
Partnern abgerechnet,
außerplanmäßige Sach- und Sonderschäden jeglicher
Art, welche auf
Unachtsamkeit beim Betrieb zurückzuführen
sind, müssen nach dem jeweiligen
Verursacherprinzip behoben werden.
Der Mäher ist von beiden Vertragspartnern jeweils
voll getankt zurückzugeben.
Regelmäßiger Standort des Mähers soll
der Bauhof Pullenreuth
sein.
Das ganze soll Vertraglich zwischen beiden Vertragsparteien
geregelt werden.
Beschluss: 13:0
Der GR Pullenreuth
beschließt die gemeinsame Anschaffung eines Aufsitzmähers
des
Fabrikats Amazone Profilhopper 4 WDI incl. Zubehör
laut
Sachverhaltsbeschreibung gemeinsam mit der
Gemeinde Brand. Als Käufer des
neuen Mähers tritt die Gemeinde Pullenreuth auf.
Die Verwaltung wird beauftragt,
entsprechende Angebote gemäß den
Vergaberichtlinien
einzuholen und den Auftrag abzuwickeln. Der 1. Bgm
wird
beauftragt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten
Bieter zu vergeben bzw. die
Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten
Bieter mit zu überwachen. Die
Finanzierung erfolgt durch vorhandene
Haushaltsreste aus dem Vorjahr.
Die Aufteilung der Investitionssumme bzw.
des künftigen Unterhalts soll wie unten
im Grundsatz angeführt Vertraglich geregelt
werden.
Als
Käufer wird die Gemeinde Pullenreuth auftreten.
Die Investitionssumme
wird durch beide Vertragsparteien je zur Hälfte getragen.
Turnusmäßige Wartungs-
und Betriebskosten sollten anhand der jeweiligen
Betriebstunden
(Stundenzähler) zwischen beiden Partnern abgerechnet,
außerplanmäßige Sach-
und Sonderschäden jeglicher Art, welche auf
Unachtsamkeit beim
Betrieb zurückzuführen sind, müssen nach dem jeweiligen
Verursacherprinzip
behoben werden.
Der Mäher ist von beiden
Vertragspartnern jeweils voll getankt zurückzugeben.
Regelmäßiger Standort des Mähers soll
der Bauhof Pullenreuth
sein.
Das ganze soll
Vertraglich zwischen beiden Vertragsparteien geregelt werden.
4. Bayerisches Gesetz zur Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen
und in Tagespflege (Bayerisches
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) vom 08. Juli 2005
Hier: Neuerungen
Sachverhalt:
Am 29. November 2012 hat der Landtag die
Novellierung des Bayerischen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen welche,
vorbehaltlich einzelner Übergangsregelungen,
zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten
ist.
Der Freistaat Bayern zahlt seit dem 1.
September 2012 einen Beitragszuschuss in
Höhe von 50,- € pro Monat für Kinder im
letzten Kindergartenjahr. Mit Wirkung ab 1.
Januar 2013 wird dieser Zuschuss auch für so
genannte „Kann-Kinder“ ab dem
Monat gewährt, in dem die Eltern bei der
zuständigen Schule Antrag auf vorzeitige
Einschulung stellen. Kann-Kinder sind
Kinder, die das sechste Lebensjahr nach
dem 30. September vollenden.
Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 wird dieser
Zuschuss auf 100,- Euro monatlich
erhöht.
Durch den Gemeinderat sollte nun bezüglich einer
Gebührenermäßigung für
Vorschulkinder ein Beschluss gefasst werden.
Beschluss: 13:0
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Gebührensatzung des Kinderhauses
Steinwaldzwerge
anzupassen.
Dazu ist folgender
Paragraph einzufügen:
Gebührenermäßigung für Vorschulkinder:
Für Kinder im letzten
Kindergartenjahr vor der Schulpflicht bzw. Schulzeit wird der
vom Freistaat Bayern zur
Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den
Gebührensatz nach § 1
angerechnet.
Die Anwendung ist auf
die Höhe der festgelegten Gebühr begrenzt.
5. Informationen
Keine weiteren
Informationen.
6. Zusätzlich zur
Tagesordnung aufgenommener TOP;
Hier; Flächennutzungsplan-Änderung
der Stadt Erbendorf
Sachverhalt:
Hierbei handelt es sich um eine
Flächennutzungsplan - Änderung im Bezug auf die
Ausweisung von Gebieten zur Errichtung von
Windkraftanlagen im
„Hessenreuther-
Wald“.
Beschluss: 13:0
Gegen die geplante Flächennutzungsplan –
Änderung der Stadt Erbendorf im
„Hessenreuther-Wald“
(Windkraft) erhebt die Gemeinde Pullenreuth keine
Einwände.
7. Anfragen
Gemeinderat Stephan Heindl stellte die
Frage, ob und wieweit den die leidige Sache
mit den, von der Bayerischen Staatsregierung
offensichtlich hoch bezuschussten
und von derer ebenso vehement geforderten DSL
Ausbau fortgeschritten ist. Auch
wollte er wissen, ob die enormen
Förderrichtlinien denn überhaupt zu erfüllen sind.
Er regte an, doch von Seiten der Verwaltung
mehr von sich aus zur Sache zu
Informieren. Es reiche hier nicht aus,
immer erst auf Nachfrage durch Bürger zu
reagieren.
Der Bgm. sicherte
hier für die Zukunft eine bessere Information durch die
Verwaltung zu.
II. Öffentliche BUA-Sitzung:
Beginn: im Anschluss
1. Geplantes Bauvorhaben des Hr. Wegmann Berthold, Höll
8, 95704 Pullenreuth
Hier;
geplanter Neubau eines Kälber- und Jungvieh-Rinderstalls auf der
Fl.Nr. 16 Gemarkung Höll und Haid.
Beschluss: 6:0 (BUA, 5 Mitglieder + Bgm.)
Dem Bauantrag des Herrn Wegmann Berthold,
Höll 8, 95704 Pullenreuth, Neubau
eines Kälber- und Jungviehrinderstalls wird
von Seiten der Gemeinde Pullenreuth
das einvernehmen erteilt.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Zu TOP1
Herr Harald Götz v. Büro für Tiefbautechnik Fröhlich
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: ca.
15 - 20 Zuhörer meist Anlieger aus dem Bereich der
Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth - Arnoldsreuth
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: im Anschluss
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals
aus gegebenen Anlass den
§ 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für
die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 7 wurde durch den Gemeinderat
für die TOP 1, 3,
5 und 6 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
1.
Energetische Modernisierung des Kindergartens mit Erweiterung und Anbau einer
Kinderkrippe in Pullenreuth
Hier: Gefährdungsbeurteilung
Sachverhalt:
Am 09.01.2013 fand in
o.g. Sache mit den zuständigen Personen ein Termin
zur
abschließenden Gefährdungsbeurteilung des
Kindergartenneubaus statt.
Dabei wurden durch die GUV einige Punkte
zur Nachbesserung festgestellt. Für die
laut Kostenschätzung des Büros und bereits
vorliegenden Infoangeboten kann man
mit Kosten von ca. 6.000,-€ brutto (d.h. reine Baukosten ohne etwaige anfallende
Baunebenkosten) rechnen.
Hr.
Architekt Christian Drehobel war in der Sitzung
zugegen um den Sachverhalt
persönlich zu erläutern. Demnach war der
Kindergarten bereits Mängelfrei durch
verschiedene Behörden abgenommen. Erst
jetzt, wurden durch die GUV einige
kleinere Punkte zur Nachbesserung
festgestellt. Hierbei handelte es sich im
wesentlichen um geringfügige Abweichungen
von Handlauf- und Geländerhöhen
um sieben nachzurüstende abschließbare
Fenstergriffe. Sowie eine geforderte
Absturzsicherung beim Fluchtweg aus dem
Ruheraum. Diese Kosten in
Höhe von etwa 2.850.- Euro übernehme sein
Planungsbüro, da es seine Aufgabe
gewesen wäre dies, auch wenn es sich hier
teilweise nur um wenige Zentimeter
handelt entsprechend zu berücksichtigen.
Ein Handlauf im Bereich der Kellertreppe
wurde bereits durch den Gemeindlichen
Bauhof angebracht und ist somit erledigt.
Die Reinigung eines feststehenden
Fensterflügels könne kostengünstig zweimal
jährlich durch den Bauhof erledigt werden.
Entlang des Lichtgrabens soll im Frühjahr
eine Absturzsicherung in Form einer
Hecke angepflanzt werden, Kosten hierfür
etwa 320,- ‚Euro.
Die Art einer geforderten Absturzsicherung bzw.
kenntlich Machung einer
möglichen Stolperstelle im Bereich der
Betonmauer zum Nachbargrundstück muss
noch mit den dafür Verantwortlichen Stellen
genauer abgesprochen werden. Hierfür
sollten in etwa 1.000,- Euro im Haushalt
2013 eingeplant werden.
Beschluss:
Der GR Pullenreuth beschließt folgende Vorgehensweise:
Die Ausführungen des Herrn Drehobel werden in der Form übernommen.
Die entsprechenden
Mittel von etwa 1.300.- Euro für die zusätzlichen Arbeiten
(Hecke und Absturzsicherung
im Bereich Betonmauer) sind im Haushalt 2013 zu
berücksichtigen.
3.
Antrag
auf Bedarfszuweisungen für Demografiebedingte bzw. strukturelle Härten
Hier: Vorhandensein eines
Haushaltskonsolidierungskonzepts
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 06.02.2013 weist die Regierung der Oberpfalz auf die Möglichkeit
hin, dass bis spätestens 22. März 2013
Bedarfszuweisungen beantragt werden
können. Da eine vorherige Prüfung durch das
Landratsamt zu erfolgen hat, ist der
Antrag baldmöglichst vorzulegen.
Für die Gemeinde Pullenreuth
ergibt derzeit offensichtlich nur die Möglichkeit einen
Bedarfszuweisungsantrag gemäß einer Demografiebedingten
bzw. strukturellen
Härte (Stabilisierungshilfen) zu
beantragen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
- Vorliegen einer finanziellen Härte
(negative freie Finanzspanne, akute finanzielle
Notlage)
- Vorliegen einer strukturellen Härte wie
- unterdurchschnittliche Steuerkraft,
- überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang,
- Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche
unter Landesdurchschnitt
- unterdurchschnittliche wirtschaftliche
Leistungskraft
- Vorhandensein eines nachhaltigen
Konsolidierungswillens
Während 2012 insgesamt rund 22 Mio. € für
Bedarfszuweisungen zur Verfügung
standen, werden in diesem Jahr insgesamt
100 Mio. € für Bedarfszuweisungen bzw.
Stabilisierungshilfen zur Verfügung stehen.
Falls im Zeitpunkt der
Antragstellung noch kein Haushaltskonsolidierungskonzepts
erstellt ist, ist
zumindest ein Beschluss des Gemeinderates mit einer
entsprechenden
Absichtserklärung notwendig.
Vorsorglich wird deshalb empfohlen,
zunächst eine Absichtserklärung für ein
Haushaltskonsolidierungskonzepts nach den
Anforderungen gem. Anlage zu
beschließen. Im Falle eines Bedarfszuweisungsantrages
müsste allerdings im
Nachgang ein
Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet und nachgereicht
werden.
Beschluss:
Es ist
beabsichtigt, für die Gemeinde Pullenreuth ein Haushalts-
Konsolidierungskonzept nach den
Erfordernissen beim Pilotprojekt „Struktur- und
Konsolidierungshilfen“ zu erarbeiten.
5. Grünabfallentsorgung
für Rasenschnitt durch Herrn Markus Übelmesser,
Pilgramsreuth
Sachverhalt:
Die Grünabfallsammelstelle für Rasenschnitt
wurde bisher von Herrn Markus
Übelmesser, Pilgramsreuth
2, Pullenreuth übernommen.
Aufgrund zu geringer Anzahl von
Anliefernden und zum Teil nicht nachvollziehbarer
Unkorrekter Grünabfalltrennung ist Herr
Übelmesser nach mehrmaligen
Gesprächen nicht mehr bereit, die
Grünabfallsammelstelle für Rasenschnitt weiter
zu führen.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz obliegt
das Abfallrecht dem Landkreis
Tirschenreuth, wobei die
Grünabfallentsorgung auf die Gemeinden des Landkreises
übertragen wurde. Es wurde angeregt, das
Grüngut doch auf den Friedhof zu
sammeln.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, vorerst für 1 Jahr auf Probe das
anfallende Grüngut auf dem Friedhof zu sammeln. Der Preis für die
Entsorgung soll
noch bei jährlich 20,- Euro bleiben. Ob dieser Beitrag kostendeckend
sein wird ist
abzuwarten ggf. muss zu einem späteren Zeitpunkt die Gebühr hierfür
angepasst
werden.
6. Ansatz der
Umsatzsteuer für den Unimog
Sachverhalt:
Der GR hat in seiner Sitzung am 27.11.2012
folgenden Beschluss gefasst.
Ergänzend zum Beschluss vom 25.09.2012 über
die Beschaffung eines neuen
Unimogs U 20 wird
die Verwaltung beauftragt, entsprechend den Einsatzzeiten der
Vergangenen Jahre 20 % vom Kaufpreis bei
der Wasserversorgung nachzuweisen.
Durch die anteilige Verbuchung der
Erwerbskosten für den Unimog auf die
Wasserversorgung Pullenreuth,
ist die Gemeinde Pullenreuth verpflichtet, vorerst
5 Jahre KFZ-Steuer
zu zahlen. Danach besteht diese Verpflichtung nicht mehr.
Die Verwaltung wird deshalb angewiesen, diesen
Termin vorzumerken und nach
Ablauf der Steuerpflicht die Befreiung
vorzunehmen.
Es wird nun von einer Seite befürchtet,
dass es schwierig werden könnte, den
Unimog nach 5 Jahren aus der KFZ-
Steuerpflichtigkeit befreien zu lassen.
Beschluss:
Der Unimog soll nach 5 Jahren aus der Nutzung für die
Wasserversorgung
herausgenommen
und von der KFZ-Steuer befreit werden.