Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 25. Juni  2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 7 wurde durch den Gemeinderat für keinen der TOP der Wegfall der

    Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

   

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr         

 

 

    Bgm. Pirner bat um die kurzfristige Aufnahme von zwei Bauanträgen und die

    Behandlung darüber mit dem BUA im Anschluss an die GR-Sitzung.

 

    Diesem Antrag wurde einvernehmlich zugestimmt.

 

 

1. Brückensanierung im Gemeindebereich:

    Hier: Information aktueller Baustand, weiteres Vorgehen

 

    Sachverhalt:

 

    In der öffentlichen Sitzung am 14.03.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass

    versucht werden soll, die Brücke Richtung Kellermühle und die Brücke Höllbach,

    Haidelfurth durch das eigene Bauhofpersonal auszubessern.

    Nach Abschluss dieser Arbeiten wollte der Gemeinderat über das weitere Vorgehen

    wieder beraten.

 

    Die Brücke Höllbach, Haidelfurth wurde durch die Gemeindearbeiter bereits lt.

    TÜV - Bericht saniert. Die Brücke Richtung Kellermühle ist nach Rücksprache mit

    Bauhofarbeiter Herrn Seitz noch nicht ganz saniert. Es müssen noch Träger

    eingebaut und die Brücke gesäubert werden. Der Abschluss der Maßnahme wird

    aber noch 2013 erfolgen.

 

    Durch den aktuell, Krankheitsbedingten Ausfall des Bauhofmitarbeiters

    Hr. Prüschenk wird deshalb im Jahr 2013 wohl laut Auskunft von Hr. Seitz aus

    zeitlichen Gründen keine weitere Brückensanierung durch den Gemeindlichen

    Bauhof mehr möglich sein. Mit der Sanierung der Brücken kann demnach erst 2014

    Fortgefahren werden.

    Soweit die weiteren Sanierungen ebenfalls durch den Bauhof erledigt werden

    sollen, sollte sich nun der Gemeinderat also entscheiden, wie die Sanierung der

    restlichen Brücken nunmehr angegangen werden soll. Aus fachlicher Sicht wäre mit

    dem Bauhofmitarbeiter Hr. Prüschenk als Maurer eine Fachkraft vorhanden, welche

    die Sanierungsarbeiten - wie bei den vorangegangen Brücken auch - erledigen

    könnte.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste hierzu keinen offiziellen Beschluss.

    Wie beabsichtigt, soll die bereits begonnene Sanierung der Brücke Richtung

    Kellermühle noch heuer abgeschlossen werden. Die weiteren Brückebauwerke

    sollen dann, wie bereits beschlossen, nach und nach durch das Gemeindeeigene

    Bauhofpersonal abgearbeitet werden.

 

   

2. Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit

    Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013

 

    Sachverhalt:

 

    Nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Gemeindeordnung war die Aufstellung eines

    Nachtragshaushaltes erforderlich, da der Gemeinderat Pullenreuth die Errichtung

    eines Photovoltaikanlagen-Indachsystems auf dem Bauhofgebäude (beide

    Dachseiten) und auf dem Kindergarten (Südwestseite) beabsichtigt.

    Zur Durchführung der Maßnahme werden Nettokosten von gerundet ca. 95.000 €

    erwartet.

    Zur Finanzierung dieser Kosten ist die Aufnahme eines rentierlichen Darlehens von

    Ebenfalls 95.000 € vorgesehen. Der dafür zu erwartende zusätzliche Schuldendienst

    von anfänglich ca. 5.800 € soll durch Stromeinspeisungsentgelte von jährlich

    ca. 3.700 € sowie durch Stromkosteneinsparungen beim Bauhof und Kindergarten

    bedingt durch anteilige Eigennutzung des erzeugten Stroms (zusammen brutto rund

    2.600 €) finanziert werden.

    Als Unterhaltungsaufwendungen (z. B. Versicherung, Rücklage für Austausch der

    Wechselrichter) werden jährliche Ausgaben von ca. 500 € angenommen. Eine

    Körperschaftssteuer wird aufgrund eines anrechenbaren Freibetrages von 5.000 €

    nicht erwartet.

    Bei einer angenommenen Inbetriebnahme der Anlage zum 01.10.2013 werden für

    das Jahr 2013 Einspeisungsentgelte von rund 900 € erwartet.    

    Stromkosteneinsparungen sind dagegen erst in 2014 nach Vorlage der

    Stromkostenabrechnung 2013 vorgesehen.

    Weitere Änderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2013 sind nicht veranlasst.

    Die neue Kreditaufnahme in 2013 in Höhe von 95.000 € bedarf der

    Rechtsaufsichtlichen Genehmigung.

 

    Die Veranschlagung eines Photovoltaikanlagen-Indachsystems auf dem

    Bauhofgebäude (beide Dachseiten) und dem Kindergarten (Südwestseite) im

    1. Nachtragshaushalt 2013 entspricht dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.05.2013.

  

    Aufgrund neuer Erkenntnisse ist allerdings momentan davon auszugehen, dass

    nur bis zu 30.000 kWh unmittelbar eingespeist werden können. Für eine

    darüber hinausgehend Erzeugte Strommenge müsste ggf. eine Verbindungsleitung

    zu einer Trafostation geschaffen werden.

    Aus diesem Grund wird aktuell überlegt, ggf. auf dem Bauhofgebäude nur eine

    Dachseite mit Modulen zu belegen.

    Dies wäre allerdings kein Widerspruch zum erstellten Nachtragshaushalt. Dieser

    schafft lediglich die Ausgabeermächtigung für die größtmöglich Angedachte

    Errichtung der Photovoltaikanlage. Diese Ermächtigung muss allerdings nicht

    vollständig ausgeschöpft werden. Die Darlehensaufnahme orientiert sich demnach

    letztlich an den tatsächlichen Ausgaben.

 

    Beschluss 1:  13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das

    Haushaltsjahr 2013. Dadurch erhöht sich die Summe der Einnahmen und Ausgaben

    im Verwaltungshaushalt von bisher 2.354.681 € auf neu 2.373.631 €. Die Summe der

    Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt wird von bisher 830.291 € auf

    926.491 € erhöht. Zur Finanzierung der Photovoltaikanlagen auf den Dächern des

    Bauhofs und des Kindergartens wird eine neue Kreditaufnahme von 95.000 €

    festgesetzt. Weitere Änderungen gegenüber der Haushaltssatzung 2013 sind nicht

    vorgesehen. Der 1. Nachtragshaushalt 2013 wird mit allen Anlagen und

    Bestandteilen in der vorgelegten Form anerkannt.

 

    Beschluss 2:  13:0

 

    Der dem 1. Nachtragshaushalt 2013 als Anlage beigefügte, aktualisierte Finanzplan

    wird anerkannt.

 

 

3. Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2012 für die Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Nach Durchführung aller Abschlussbuchungen wurde für die Gemeinde Pullenreuth

    Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2012 erstellt. Dabei wurde folgendes

    Rechnungsergebnis erzielt:

 

    Bezeichnung                           Verw. HH.                 Verm. HH.               Gesamthaushalt

    Solleinnahmen                       2.388.227,01              343.070,41                  2.731.297,42

    Neue HH-Reste                                    0,00               457.400,00                     457.400,00

    Abg. alter HH-Reste                            0,00              - 23.500,00                     - 23.500,00

    Abg. alter Kassenreste                   - 10,50              - 30.535,01                     - 30.545,51

    Summe ber. Soll-Einn.          2.388.216,51              746.435,40                  3.134.651,91

 

 

 

    Sollausgaben                         2.334.943,92              249.485,57                  2.584.429,49

    Neue HH-Reste                           66.164,32               498.192,21                     564.356,53

    Abg. alter HH-Reste                 - 12.896,83                 - 1.242,38                     - 14.139,21

    Abg. alter Kassenreste                       5,10                          0,00                                5,10

    Summe ber. Soll-Ausg.         2.388.216,51               746.435,40                  3.134.651,91

 

    Unterschied:                                        0,00                           0,00                                0,00

 

    Gem. Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach

    Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat

    vorzulegen.

    Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung

    etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis

    zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die

    Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung

    (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

 

    Beschluss:  13:0

 

    Das für die Gemeinde Pullenreuth erzielte Rechnungsergebnis für das Jahr 2012

    wird zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt,

    baldmöglichst die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.

    Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen. Nach Aufklärung etwaiger

    Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung alsbald in öffentlicher

    Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

 

4. Informationen

 

    Keine weiteren Informationen durch den Bgm. Pirner

 

   

5. Anfragen   

 

    Es gab keine weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                                                                    

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Sticht Alois

                                        Herr Karl Maschauer