Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 24. September 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2, 3, 4, und 5 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

2. Wasserversorgung Pullenreuth; Neubau eines Druckunterbrecherschachts im

    Ortsteil Neuhof

    Hier: Vergabe

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2012

    Folgenden Beschluss:

 

    „Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Neubau eines

    Druckunterbrecherschachts im Ortsteil Neuhof. Die Kosten hierfür sind im Haushalt

    2013 einzuplanen. Nach Inkrafttreten des Haushalts wird das Büro Bau-Technik-

    König, Neusorg beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.

    Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer abzuklären, an

    welcher Stelle der neue Druckunterbrecherschacht eingebaut werden kann und ob

    der bisherige Schacht verfüllt oder ausgebaut werden soll.“

 

    Im Haushalt 2013 sind für diese Maßnahme 26.000,00 € Baukosten (netto)

    veranschlagt.

    Bei einer Durchführung der Maßnahme auf der Basis der jetzigen Ausschreibung

    wären jedoch Mehrkosten von insgesamt 22.304,34 € (= 65,40 Prozent) als

    überplanmäßige Ausgaben im Haushalt 2013 zu verbuchen.

 

    Beschluss: 

 

    Die Ausschreibung für den Neubau eines Druckunterbrecherschachts wird nach

    § 17 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 26.1 c VOB/A aufgehoben. Begründet wird dies mit der

    erheblichen Kostenüberschreitung von insgesamt 22.304,34 € (= 65,40 Prozent)

    gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von 34,100,10 € und den damit

    fehlenden Haushaltsmitteln.

    Die Maßnahme soll in den Wintermonaten mit Baubeginn Frühjahr 2014 nochmals

    Ausgeschrieben werden.

 

    Es soll dabei besonders darauf geachtet werden, den Baufirmen möglichst viel

    zeitlichen Spielraum im Bezug auf die Fertigstellung jedoch mit zeitlicher

    Begrenzung der Bauzeit zu bieten. Alternativ zum ausgeschriebenen Schacht aus

    PE soll auch ein solcher als Betonfertigteil oder Ortbeton mit ins

    Leistungsverzeichnis aufgenommen werden.

 

 

3. Grunderwerb Steinbruch in Dechantsees FlNr. 77/2 und 80/0 (Gemarkung  

    Dechantsees)

    Hier: Zustimmung Notarvertrag

 

    Sachverhalt:

 

    Für den geplanten Ankauf des alten Steinbruch an der Klausenkirche wurde ein

    Notarvertragsentwurf ausgearbeitet.

    Der vorliegende Notarvertragsentwurf sieht für die insgesamt 4,9654 ha einen

    Kaufpreis von 24.827 € (zzgl. Vollzugskosten ca. 500 €) vor.

    Dieser Kaufpreis von 24.827 € würde zu 75% mit 18.733,88 € durch den Bayerischen

    Naturschutzfonds gefördert.

    Diese Förderung müsste bis spätestens 30.09.2013 abgerufen werden. Eine

    Verlängerung der Projektlaufzeit kommt laut Bayerischen Naturschutzfonds nicht in

    Frage.

    Im Notvertrag ist eine anteilige Beteiligung an der Grundwasserableitung durch die  

    derzeitige Eigentümerin enthalten.

    Die Gemeinde Pullenreuth hätte für die Grundwasserableitung demnach anteilig

    ferner nochmals 16.917,92 € zu tragen.

 

    Außerdem fordert die Besitzerin noch weitere Regelungen im Notarvertrag, wonach

    Entschädigungszahlungen betreffend der unterhalb des Steinbruchs vernässten

    landwirtschaftlichen Fläche (inkl. Bau von Drainagen) mit Kosten von mind. 10.000 €

    und evtl. noch auftretende Ansprüche zwecks Sanierung der „Klausenkirche“

    ausschließlich die Gemeinde Pullenreuth zu tragen hätte.

    Ein Rückgriff auf die ehemalige Eigentümerin wäre ausdrücklich auszuschließen.

 

    Im Haushalt der Gemeinde Pullenreuth sind für diese Maßnahme sind aktuell Mittel

    In Höhe von 30.000 bei einer Bezuschussung in Höhe von 22.500 €

    vorgesehen. Die aktuell anfallenden Kosten würden sich auf mind. 52.000 €

    belaufen. Die Mehrkosten von ca. 22.000 € müssten in einen weiteren

    Nachtragshaushalt veranschlagt werden obgleich eine Kostenobergrenze derzeit

    Für niemanden abzuschätzen ist.

 

    Beschluss: 

 

    Dem vorliegenden Notarvertrag wird mit den von Frau Albrecht geforderten

    Änderungen nicht zugestimmt. Hr. 1. Bürgermeister Jürgen Pirner wird nicht

    ermächtigt mit Frau Albrecht den Notarvertrag abzuschließen.

 

 

4. Ausbau der GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite)

    Hier: Ingenieurvertrag Brückenbauwerk „Zur Hammerleite“

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Brückenbauarbeiten „Zur Hammerleite“ wurde der Gemeinde Pullenreuth ein

    Honorarvorschlag über insgesamt 34.236,02 € für Objekt- und Tragwerksplanung

    sowie die örtliche Bauüberwachung vom Ing. Büro SIGMA, Marktredwitz vorgelegt.

 

    Beschluss: 

 

    Mit dem Ing. Büro SIGMA, Marktredwitz ist ein Ingenieurvertrag gemäß dem

    Honorarvorschlag vom 05.09.2013 abzuschließen. Die örtliche Bauüberwachung

    wird an das Ing. Büro SIGMA, Kaisersteinstr. 60, 95615 Marktredwitz übertragen

 

 

5. Bevorstehende Darlehensaufnahmen aufgrund Kreditermächtigungen aus

    2012 und 2013

    Hier: Grundsatzentscheidung über Länge der Zinsbindung

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth verfügt aus 2012 noch über eine Kreditermächtigung in

    Höhe von 161.000 €. Dieses Darlehen ist zur Finanzierung des Anschlusses des

    Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgungsanlage (125.600 €) vorgesehen

    sowie zur Finanzierung der UVAnlage in Haselbrunn (ca. 17.400 €) und zur

    Deckung der Kosten des Unimogs für den Bereich Wasserversorgung (18.000 €).

 

    Außerdem besteht laut 1. Nachtragshaushalt 2013 auch noch eine   

    Kreditermächtigung in Höhe von 95.000 € zur Finanzierung der Photovoltaikanlage

    auf dem Dach des Bauhofgebäudes.

    Die Darlehensaufnahme lt. Kreditermächtigung 2012 in Höhe von 161.000 € sollte

    noch in 2013 erfolgen. Die Darlehensaufnahme für die Photovoltaikanlage ist nach

    Errichtung der Anlage anhand der tatsächlich angefallenen Kosten vorgesehen.

 

    Fraglich ist, welche Zinsbindung die Gemeinde Pullenreuth bei den Darlehen

    eingehen soll. Sowohl für den Betrag von 161.000 € als auch für die 95.000 € zur

    Finanzierung der Photovoltaikanlage wurden zinsgünstige Darlehen bei der LfA

    Förderbank Bayern beantragt und zugesagt. Bei Inanspruchnahme ist jedoch eine

    Zinsbindung von 10 Jahren zwingend.

    In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass der Gemeinde Pullenreuth mit

    Schreiben vom 26.08.2013 eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 50.000 € bewilligt

    wurde. Dieser Betrag ist ausschließlich zur ordentlichen Tilgung in 2013 zu

    verwenden. Die Bewilligung in 2013 erfolgt mit der Auflage, dass die Gemeinde

    bis spätestens Ende 2013 im einvernehmen mit dem Landratsamt Tirschenreuth ein

    Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet, mit dem Ziel, mittelfristig wieder die

    eigenständige Leistungsfähigkeit zu erreichen.

    Bei der Vorlage eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes können    

    Stabilisierungshilfen bis zu maximal 5 Jahre hintereinander bewilligt werden. Von

    besonderer Bedeutung ist hierbei die Reduzierung der einengenden Belastungen

    durch den laufenden Schuldendienst. Bei der Beantragung in 2014 ist neben den

    üblichen Unterlagen auch eine Aufstellung der bestehenden Darlehen unter Angabe

    des jeweiligen Zinsbindungszeitraumes und der Darlehensstände zum 31.12.2013

    und der in den Monaten August bis Dezember 2014 und im Jahr 2015, ohne

    Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, bestehenden

    Sondertilgungsmöglichkeiten bzw. Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der

    Zinsbindungsfrist vorzulegen.

 

    Hierzu wird angemerkt, dass bereits bei der Antragstellung in 2013 die

    Möglichkeiten der Sondertilgung nach Ablauf der Zinsbindung in 2013 und 2014

    erfragt wurden. Bei der Gemeinde Pullenreuth sind in dieser Zeit leider keine

    Zinsbindungen (mit Restschuld) fällig.

    Noch offene Kreditermächtigungen werden hierbei nicht berücksichtigt, weil diese

    Stabilisierungshilfen ansonsten für Investitionen verwendet werden würden. Dies

    soll jedoch ausgeschlossen werden.

    Bei der Gemeinde Brand z.B. sind allerdings in 2013 und 2014 Sondertilgungen im

    Wert von rund 170.000 € möglich. Aus diesem Grund erhielt die Gemeinde Brand

    eine solche Finanzhilfe in Höhe von 200.000 € vorrangig zur Ablösung fällig

    werdender Darlehen in den Jahren 2013 und 2014.

 

    Aus vorgenannten Gründen wäre zu überlegen, ob für die bevorstehenden

    Darlehensaufnahmen zur Investitionen in die Wasserversorgung und für die

    Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofgebäudes ggf. eine

    kurze Zinsbindung bis zum 1. Halbjahr 2015 eingegangen wird. Möglicherweise

    könnte die Gemeinde Pullenreuth damit in den Genuss weiterer

    Stabilisierungshilfen zur Sondertilgung der noch aufzunehmenden Darlehen

    kommen.

    Dies ist allerdings reine Spekulation. Von einer in 2014 fällig werdenden

    Zinsbindung wird abgeraten, weil bereits bei der Antragstellung in 2013 fällige

    Zinsbindungen in 2014 verneint wurden.

    Entscheidet sich die Gemeinde für eine kurze Zinsbindung, so verzichtet sie auf die

    Zugesagten zinsgünstigen Darlehen der LfA Förderbank Bayern. Falls keine

    Stabilisierungshilfen für die noch aufzunehmenden Darlehen gewährt werden,

    müssen in 2015 wohl Anschlussfinanzierungen beschlossen werden. Wie sich bis

    dahin das momentan niedrige Zinsniveau entwickeln wird, ist nicht bekannt.

 

    Der Gemeinderat sollte nun vorab in einer Grundsatzentscheidung darüber

    befinden, ob für die noch ausstehenden Darlehensaufnahmen eine kurze

    Zinsbindung mit Fälligkeit im 1. Halbjahr 2015 gewünscht wird, um ggf. in den

    Genuss von Stabilisierungshilfen zu Sondertilgungen zu kommen oder ob lieber

    eine langfristige Zinsbindung zur Absicherung des derzeitigen Zinsniveaus unter

    Einbeziehung der Darlehenszusagen der LfA Förderbank Bayern gewünscht und

    damit eine evtl. mögliche Finanzhilfe von vorne herein ausgeschlossen werden soll.

 

    Beschluss:  

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt zur Kenntnis, dass für die Gemeinde

    Pullenreuth neben der in 2013 bewilligten Stabilisierungshilfe von 50.000 € weitere

    Stabilisierungshilfe bis zu maximal 5 Jahre beantragt werden können. In diesen

    Anträgen werden auch bestehende Sondertilgungsmöglichkeiten bzw.

    Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der Zinsbindungsfrist abgefragt. Aus diesem

    Grund sollen die noch bevorstehenden Darlehensaufnahmen zur Finanzierung von

    Investitionen für die Wasserversorgungsanlage

    (161.000 € aufgrund Kreditermächtigung aus 2012) und zur Finanzierung der

    Photovoltaikanlage auf dem Bauhofgebäude (aufgrund Kreditermächtigung lt. 1.

    Nachtragshaushalt 2013) mit einer kurzen Zinsbindung (Fälligkeit im 1. Halbjahr

    2015) aufgenommen werden. Auf die zinsgünstigen Darlehenszusagen

    der LfA Förderbank Bayern wird verzichtet.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.45 Uhr         

 

    Bgm. Pirner bat darum, im Anschluss an die öffentl. GR-Sitzung eine öffentliche

    BUA-Sitzung für die Behandlung von zwei aktuellen Bauanträgen anschließen

    zu dürfen.

   

    Diese zusätzliche kurzfristige Behandlung der Bauanträge wurde durch den

    Gemeinderat bzw. den BUA einvernehmlich zugelassen.

 

 

1. Beratung und Verabschiedung der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit

    Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Gemeinde Pullenreuth wurde im Juni 2013 wegen der Errichtung einer

    Photovoltaikanlage auf dem Kindergarten- und Bauhofgebäude ein

    1. Nachtragshaushalt erstellt.

    In der Zwischenzeit wurden die Ansätze des Verwaltungs- und

    Vermögenshaushaltes auf weitere notwendige Änderungen hin überprüft.

    Vor allem wegen zu erwartender Mehrkosten von rund 42.000 € für den Anschluss

    des Ortsteils Rothenfurth an die Wasserversorgungsanlage wurde ein

    2. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2013 notwendig. Diese Mehrkosten

    sind u. a. auf das Ausschreibungsergebnis sowie auf Ernteentschädigungen und

    einzutragende Grunddienstbarkeiten zurückzuführen. Ferner wurde im

    2. Nachtragshaushalt für ein Umlegungsverfahren im Baugebiet „Am

    Kautzenschlag“ ein Betrag von 3.000 € veranschlagt.

    Für den Einbau der UV-Anlage in Haselbrunn wurden Restkosten von 2.200 Euro in

    Ansatz gebracht. Außerdem für die bereits erfolgte Entwurfsplanung für einen

    möglichen Kanalbau im Innerortsbereich der GVS PullenreuthArnoldsreuth

    ein Betrag von 2.600 € berücksichtigt.

    Zusätzlich sind für die geplante Breitbandversorgung im Gemeindebereich im

    Finanzplanjahr 2014 Ausgaben von 630.000 € sowie eine Förderung von 500.000 €

    berücksichtigt.

    Zur Finanzierung des Gemeindeanteils ist daher im Finanzplan zunächst ein

    Darlehen von 130.000 € veranschlagt. Möglicherweise kann die Auftragserteilung für

    diese Maßnahme noch vor dem Inkrafttreten des Haushalts 2014 erfolgen.     

    Vorsorglich wurde deshalb in der 2. Nachtragshaushaltssatzung eine  

    Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 630.000 € angesetzt.

    Damit wird die Gemeinde ermächtigt, trotz eines noch nicht rechtskräftigen

    Haushalts 2014 Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben im Folgejahr

    einzugehen. Die Verpflichtungsermächtigung bedarf allerdings einer

    Rechtsaufsichtlichen Genehmigung.

  

    Im Verwaltungshaushalt konnten vor allem Mehreinnahmen neu veranschlagt

    werden. Hervorzuheben ist hierbei die Gewährung einer Stabilisierungshilfe in Höhe

    von 50.000 €. Dieser Betrag ist wie schon vorab erwähnt zweckgebunden zur

    Finanzierung der ordentlichen Tilgung in 2013 zu verwenden.

    Außerdem konnte der Straßenunterhaltungszuschuss um 19.300 € auf 97.300 €

    erhöht werden. Dies liegt unter anderem daran, weil im Haushalt 2013 wegen

    diverser Endwidmungen vorsorglich nur 65 km Gemeindestraßen zu je 1.200 € zur

    Berechnung herangezogen wurden. Tatsächlich können jedoch 70 Straßenkilometer

    angesetzt werden. Zudem erhöhte sich die Pauschale je Straßenkilometer von

    bisher 1.200 € auf 1.390,81 €. Der neue Ansatz von 97.300 € wurde auch in den

    Finanzplanjahren 2014 – 2016 berücksichtigt.

 

    Im Ergebnis erhöht sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 75.010 € auf

    170.101 €. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes vermindert sich die Entnahme

    aus der Rücklage um 35.866 € auf 156.255 €. Als Rücklagenstand zum 31.12.2013

    wird ein Betrag von 148.361,17 € erwartet. Neue Kredite in 2013 sind durch den

    2. Nachtragshaushalt nicht vorgesehen.

    Als Schuldenstand zum 31.12.2013 wird ein Betrag von 1.218.828,18 € erwartet

 

    GR Reger Norbert meldete sich zu Wort und monierte zum wiederholtem Male, dass

    die Mittel für den Straßenunterhalt abermals nicht aufgestockt wurden. Schon

    mehrfach, so Reger sei vom gesamten Gemeinderat die Aufstockung dieser

    Haushaltsstelle gefordert worden um dringend notwendige Arbeiten am Straßen-

    und Wegenetz der Gemeinde erledigen zu können. Ein ums andere Mal vermisse er

    diese Anpassung in den regulären und in den darauf folgenden Nachtragshauhalten

    wieder. Es werde in den Vorplanungen und scheinbar auch vom Bürgermeister

    einfach darüber hinweggegangen, obwohl doch genau diese Mittel enorm wichtig

    für die Erhaltung unserer Straßen sind. An denen müsse dringend die Hand

    angelegt werden, so Reger. Es könne nicht sein, dass aus Mangel an zur Verfügung

    gestellten Mitteln unsere Straßen schlichtweg Zerfallen bzw. Wegbrechen und ein

    ums andere mal darüber hinweggesehen werden soll.

  

    Reger beantragte daher die Erhöhung der Haushaltstelle für den Straßenunterhalt

    um mind. 20.000,- Euro.

    Bgm. Pirner erklärte, es könne hier und jetzt nicht so einfach ein Antrag durch einen

    Der gesamte Gemeinderat jedoch unterstütze das Vorhaben mit diesen durchaus

    sinnvollen Antrag von GR Reger und befürwortete einen sofortigen Beschluss

    dahingehend.

 

    Eig. Anmerkung: es entspricht der Richtigkeit, dass Hr.  GR Reger so wie auch  

    andere Gemeinderäte diese Aufstockung schon mehrfach gefordert haben jedoch

    seither nichts geschehen sei.

 

    Beschluss 1:  13:0  

   

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 2. Nachtragshaushaltssatzung für das

    Haushaltsjahr 2013. Dadurch erhöht sich die Summe der Einnahmen und Ausgaben

    im Verwaltungshaushalt von bisher 2.373.631 € auf neu 2.448.031 €. Die Summe der

    Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt wird von bisher 926.491 € auf

    979.735 € erhöht. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird    

    unverändert auf 95.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der

    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf neu

    630.000 € festgesetzt. Weitere Änderungen gegenüber der Haushaltssatzung 2013

    bzw. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 sind nicht vorgesehen. Der 2.

    Nachtragshaushalt 2013 wird mit allen Anlagen und Bestandteilen in der

    vorgelegten Form anerkannt.

 

    Beschluss 2:  12:1 (Bürgermeister Pirner stimmte gegen diese Ansatzerhöhung)

 

    Der Ansatz für den Straßenunterhalt wird um 20.000,- Euro erhöht.

 

 

2. Ausbau der Anliegerstraße Fl.Nr. 248 Gemarkung Lochau (unterhalb Dorfhaus);

    Hier: Weiteres Vorgehen

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

    31.07.2012 den Beschluss, dass das Ing. Büro Fröhlich hier eine mögliche Trasse

    sowie die tatsächlichen Grenzen anstecken solle. Geplant sei eine Ausbaubreite von

    4,75 m. Auf dieser Basis sollte dann ein weiteres Anliegergespräch stattfinden.

    Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten im Nachtragshaushalt 2012

    einzuplanen.

    Mit dem Ing. Büro Fröhlich, Neusorg wurde am 20.08. bzw. am 25.09.2012 ein

    Ing. Vertrag abgeschlossen. Auf dieser Basis hat die Gemeinde Pullenreuth eine

    Vorplanung mit Kostenschätzung erhalten.

    Am 30.07.2013 fand daraufhin eine Anliegerversammlung im Dorfhaus Lochau statt.

    Hierbei wurde die Planung kurz vorgestellt sowie eine erste Kostenberechnung für

    die Straßenausbaubeiträge erläutert.

 

    Diese Anliegerstraße Fl.Nr. 248 Gemarkung Lochau ist als

    Haupterschließungsstraße eingestuft, d. h. die Straße dient der Erschließung von

    Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr.

    Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Pullenreuth muss für den

    Straßenbau solcher Straßen die Gemeinde 50 Prozent tragen, die anderen

    50 Prozent müssen auf die beitragspflichtigen Anlieger umgelegt werden:

 

    Kostenschätzung Büro für Straßenbau:     175.400,00 €

    Anteil Gemeinde (50 %):                                 87.700,00 €

    Anteil Anlieger (50 %):                                    87.700,00 €

 

    im Durchschnitt entspräche dies pro Grundstück in etwa 5.000,00 – 7.000,00 €

  

    Mit einem Anschreiben mit der bitte um Rückantwort konnten sich alle Anlieger bis

    zum 30.08.2013 melden, inwieweit Sie einen Ausbau befürworten oder sich dagegen

    aussprechen.

    Von den hier 16 beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind 5 Anlieger

    für einen Ausbau, 11 Anlieger lehnen einen Ausbau ab.

 

    Seitens des Gemeinderates ist nun die weitere Vorgehensweise zu beraten.

    Aus Sicht des Sachbearbeiters sind nur 2 Varianten denkbar:

 

    a) Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Ausbau der Anliegerstraße Fl.Nr. 248    

        Gemarkung Lochau (unterhalb Dorfhaus Lochau) mit Erneuerung der öffentlichen

        Kanal- und Wasserleitung. Mit dem Büro Fröhlich, Neusorg ist ein Ing.vertrag bis

        zur Leistungsphase 9 abzuschließen.

 

    oder aber die Variante b):

 

    b) Der Gemeinderat Pullenreuth sieht derzeit von einem Ausbau der Anliegerstraße

        Fl.Nr. 248 Gemarkung Lochau (unterhalb Dorfhaus Lochau) mit Erneuerung der

        öffentlichen Kanal- und Wasserleitung ab. Die Maßnahme wird bis auf weiteres

        zurückgestellt.

 

    GR Greger Martin kann dieses ablehnende Verhalten der Anlieger nicht verstehen.   

    Eine Straße zum Nulltarif, so wie es die Anlieger allen Anschein nach erwarten,

    könne und werde es auch in Zukunft nicht geben. Die Anwohner würden ihr jetziges

    ablehnendes Verhalten gegen einen Neubau noch einmal bereuen.

 

    Bgm. Pirner betonte, dass es auch bei einer notwendigen Sanierung des Kanals

    bzw. der Wasserleitung nicht automatisch eine neue Straße auf Kosten der

    Allgemeinheit geben werde. Es würde hier ggf. nur ausgeflickt werden. Er könne

    sich aber ebenso auch eine komplette Umwandlung in einen Schotterweg

    vorstellen, so Pirner.

 

    GR Stephan Heindl zeigte die Situation anhand eines Beispiels aus dem Ortsteil

    Trevesen auf. In den 70er Jahren wurden auf betreiben des Gemeinderates allen

    voran des damaligen Bürgermeisters Karl Lochner vier Straßen mit einer

    finanziellen Anliegerbeteiligung von damals lediglich 2.000,- DM gebaut, gleichwohl

    zur damaligen Zeit auch diese 2.000,- DM viel Geld war und mehrere Anlieger

    damals erst neu gebaut hätten.  Zwei Anliegerstraßen wurden damals auf

    besonderem Wunsch der dortigen Anwohner nicht ausgebaut. Jetzt mehr als

    30 Jahren danach wird diesen und deren Nachkommen bewusst, welche Chance

    eine voll Ausgebaute Straße zu einem vernünftigen Preis zu bekommen, sie bzw.

    ihre Vorfahren damals verstreichen ließen. Es gebe auf solchen Schotterstraßen nur

    zwei Situationen. Entweder enorme Staubbildung im Sommer oder aber Pfützen und

    Dreck bei nasser Witterung und im Winter. Zu erwähnen sei hier auch noch der nur

    schlecht und eingeschränkt durchfürbare Winterdienst.

    Jetzt sei man in Trevesen im Begriff, diese Schotterwege mit einer Asphaltschicht

    zumindest Staub- und Pfützenfrei zu machen. Bei zwei Anliegerstraßen sei dies

    bereits geschehen. Dies sei aber keinesfalls mit einem Vollausbau zu vergleichen

    und koste den Anliegern auch schon ab 2.000,- Euro aufwärts zuzüglich einer doch

    erheblichen Eigenarbeitsleistung. Alle der bisher vierzehn betroffenen Anlieger

    seien jedoch dankbar für diese, zumindest „einfache“ Lösung.

  

    Heindl appellierte an die Lochauer Anlieger sich doch zu besinnen und einen

    Ausbau zu befürworten. Eines Tages komme die Gemeinde sowieso nicht mehr

    umhin einen Ausbau zu beschließen, da sie für die Verkehrssicherheit

    verantwortlich sei.

    Je länger man warte desto teurer werde die ganze Sache auch für die Anwohner, so

    Heindl´s Standpunkt.

 

 

    Beschluss:  12:1   (GR Wopperer Hans stimmte gegen diesen Beschlussvorschlag)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth sieht derzeit von einem Ausbau der Anliegerstraße

    Fl.Nr. 248 Gemarkung Lochau (unterhalb Dorfhaus Lochau) mit Erneuerung der

    öffentlichen Kanal und Wasserleitung ab.

    Die Maßnahme wird bis auf weiteres zurückgestellt.

 

    Die Anlieger sollen nochmals darauf hingewiesen werden, welche finanziellen

    Belastungen bei einem späteren Ausbau auf sie zukommen können.

    Dieser Punkt soll außer dem bei der nächsten Bürgerversammlung nochmals

    klar und deutlich angesprochen werden. 

 

 

3. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße PullenreuthLochauNordast“,

    Innerortsbereich;

    Hier: Weiteres Vorgehen

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

    31.07.2012 den Beschluss:

 

    „Die vorgestellte Vorplanung des Büros Fröhlich, Neusorg vom 31.07.2012 wird

    anerkannt. Die Entwurfsplanung ist durch das Büro zu erstellen.“

 

    Vor Erstellung der Entwurfsplanung fand auch hierzu am 30.07.2013 eine

    Anliegerversammlung im Dorfhaus Lochau statt. Hierbei wurde die Planung kurz

    vorgestellt sowie eine erste Kostenberechnung für die Straßenausbaubeiträge

    erläutert.

 

    Mit einem Anschreiben mit der bitte um Rückantwort konnten sich alle Anlieger bis

    zum 30.08.2013 melden, inwieweit Sie einen Ausbau befürworten oder sich dagegen

    aussprechen.

    Von den 14 beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind 7 Anlieger für einen

    Ausbau, 7 Anlieger lehnen einen Ausbau ab.

 

    Bei der Finanzierungsbesprechung an der Regierung der Oberpfalz im Juni 2013

    wurde für diesen Straßenabschnitt eine Förderung nach Art. 13 c FAG bei einer

    Straßenbreite von 4,50 m in Aussicht gestellt (diese Förderung beziehe sich jedoch

    nur auf Gemeindeanteil).

 

    Diese Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-LochauNordast“ ist als

    Haupterschließungsstraße eingestuft, d. h. die Straße dient der Erschließung von

    Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr.

 

    Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Pullenreuth muss für den

    Straßenbau dieser Straße die Gemeinde 50 Prozent tragen, die anderen 50 Prozent

    müssen auf die beitragspflichtigen Anlieger umgelegt werden:

 

    Zusammenstellung bei Ausbaubreite 3,50 m (ohne Förderung):

 

    Kostenschätzung Büro für Straßenbau:                    167.000,00 €

    Anteil Gemeinde (50 %):                                                83.500,00 €

    Anteil Anlieger (50 %):                                                   83.500,00 €

 

    Zusammenstellung bei Ausbaubreite 4,50 m (mit Förderung):

 

    Kostenschätzung Büro für Straßenbau:                    210.225,00 €

    Anteil Gemeinde (50 %) abzgl. Förderung:                  47,250,00 €

    (Förderung durch d. Regierung d. Opf.:                       57.750,00 €)

    Anteil Anlieger (50 %):                                                  105.112,50 €

 

    Auf den Anteil der Gemeinde von ca. 105.000,00 € würde demnach eine Förderung

    von ca. 57.750,00 € in Aussicht gestellt (verbleibender Eigenanteil ca. 47.250,00 €).

    Das heißt im Klartext, dass sich die Gemeinde bei einer Ausbaubreite von 4,50 m

    sogar diesen Betrag sparen kann.

 

    Seitens des Gemeinderates ist nun die weitere Vorgehensweise zu beraten. Aus

    Sicht des Sachbearbeiters sind 3 Varianten denkbar:

 

    a) Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Ausbau der     

        Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-LochauNordast“, Innerortsbereich

        (4,50 m Straßenbreite) mit Erneuerung der öffentlichen Kanal- und Wasserleitung.

        Mit dem Büro Fröhlich, Neusorg ist ein Ing. Vertrag bis zur Leistungsphase 9

        abzuschließen.

 

    oder aber Variante b):

 

    b) Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Ausbau der

        Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-LochauNordast“, Innerortsbereich

        (3,50 m Straßenbreite) mit Erneuerung der öffentlichen Kanal- und Wasserleitung.

        Mit dem Büro Fröhlich, Neusorg ist ein Ing. Vertrag bis zur Leistungsphase 9

        abzuschließen.

 

    oder Variante c):

 

    c) Der Gemeinderat Pullenreuth sieht derzeit von einem Ausbau der

        Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-LochauNordast“, Innerortsbereich mit

        Erneuerung der öffentlichen Kanal- und Wasserleitung ab. Die Maßnahme wird

        bis auf weiteres zurückgestellt.

 

    Zu diesem Tagesordnungspunkt weist die Verwaltung darauf hin, dass die

    Gemeinde Pullenreuth ja eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 50.000 € erhält, wobei

    aber Voraussetzung die Erarbeitung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts in

    Abstimmung mit dem Landratsamt ist. Dieses Konzept muss unter anderem

    vorsehen, sich bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im

    Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken; die Investitionen

    sind auf das Notwendigste zu beschränken und entsprechend ihrer Dringlichkeit zu

    priorisieren.

    Eine Vorlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept erfolgt voraussichtlich in der

    Oktobersitzung.

    Die Beschlussvorschläge sollten daher – im Fall einer grundsätzlichen

    Weiterverfolgung der Maßnahmen, um den folgenden Passus ergänzt werden:

 

    Die Maßnahme ist unabweisbar, weil mit dem Ausbau aufgrund des sehr schlechten

    baulichen Zustandes nicht weiter zugewartet werden kann.

 

    Beschluss:    13:0  

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Ausbau der

    Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth- LochauNordast“, im Innerortsbereich

    (4,50 m Straßenbreite) mit Erneuerung der öffentlichen Kanal- und Wasserleitung.

    bis zur Leistungsphase 9 abzuschließen.

    Die Maßnahme ist unabweisbar, weil mit dem Ausbau aufgrund des sehr schlechten

    baulichen Zustandes nicht weiter zugewartet werden kann.

 

 

4. Informationen

 

    Der Bgm. Informierte über die geplante Gründung einer Gemeinschaft

    „Nachbarschaftshilfe“ durch das Rote Kreuz. Hierzu lädt das Rote Kreuz und die

    Gemeinde Pullenreuth zur „Großen Eröffnungsveranstaltung“ am Samstag den

    12. Oktober 2013 um 19.45 Uhr in den Gasthof Maschauer in Mengersreuth.

    Hier möchte sich die neu gegründete „Nachbarschaftshilfe Pullenreuth“ vorstellen!

 

    An alle Bürgerinnnen und Bürger der Gemeinde Pullenreuth einschließlich aller

    Ortsteile ergeht hierzu herzliche Einladung.

 

 

5. Anfragen   

 

    a) GR Stephan Heindl wollte abermals wissen, warum nicht wie vereinbart die

         geschotterte Schadstelle in der Ortsmitte von Trevesen asphaltiert worden sei?

         Heindl teilte zum wiederholtem mal dem Gemeinderat und den Bgm. mit, dass die  

         ganze Sachen schon vor geraumer Zeit, wie auch schon in der vorangegangenen

         Sitzung mitgeteilt wurde mit dem Eigentümer besprochen und diese Fläche

         ohne weitere vorherige Maßnahmen (Kauf durch die Gemeinde und notarielle

         Beurkundung usw.) asphaltiert werden dürfe.

         

         Nichts, so Heindl, sei seither geschehen!

 

         Dem entgegnete Bgm. Pirner sichtlich gereizt, dass er nichts machen werde

         wenn er nicht vom Besitzer eine schriftliche Bestätigung vorliegen habe.

 

         Während des sich anschließenden Streits kam man übereinstimmend, entgegen

         der Meinung der Bgm. überein, dass diese Stelle ohne großes Aushebens geteert

         wird.

 

         Interessant für Heindl ist nun, wie sich Bürgermeister Pirner verhält und ob

         dieser Schandfleck nun endlich alsbald in Ordnung gebracht wird oder ob Pirner

         sich zum wiederholtem mal sich über eine Entscheidung des Gemeinderates

         eigenmächtig hinwegsetzt.

         

         Vielen Dank an dieser Stelle nochmals dem gesamten Gemeinderat und seiner

         loyalen Haltung zu früher bereits getroffenen Absprachen.  

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                         Herr Regner Josef (Kämmerer) zum Haushalt

                                                                                    

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Hecht Hubert und Christine, Lochau

                                        Herr Bäumler Franz, Lochau