Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 24.
September 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2, 3, 4, und 5 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
2.
Wasserversorgung Pullenreuth; Neubau eines
Druckunterbrecherschachts im
Ortsteil Neuhof
Hier: Vergabe
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2012
Folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Neubau eines
Druckunterbrecherschachts
im Ortsteil Neuhof. Die Kosten hierfür sind im Haushalt
2013 einzuplanen.
Nach Inkrafttreten des Haushalts wird das Büro Bau-Technik-
König, Neusorg
beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.
Die Verwaltung wurde
beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer abzuklären, an
welcher Stelle der neue
Druckunterbrecherschacht eingebaut werden kann und ob
der bisherige
Schacht verfüllt oder ausgebaut werden soll.“
Im Haushalt 2013 sind für diese Maßnahme
26.000,00 € Baukosten (netto)
veranschlagt.
Bei einer Durchführung der Maßnahme auf der
Basis der jetzigen Ausschreibung
wären jedoch Mehrkosten von insgesamt
22.304,34 € (= 65,40 Prozent) als
überplanmäßige Ausgaben im Haushalt 2013 zu
verbuchen.
Beschluss:
Die
Ausschreibung für den Neubau eines Druckunterbrecherschachts wird nach
§ 17 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 26.1 c VOB/A
aufgehoben. Begründet wird dies mit der
erheblichen Kostenüberschreitung von
insgesamt 22.304,34 € (= 65,40 Prozent)
gegenüber der ursprünglichen
Kostenschätzung von 34,100,10 € und den damit
fehlenden Haushaltsmitteln.
Die Maßnahme soll in den Wintermonaten mit
Baubeginn Frühjahr 2014 nochmals
Ausgeschrieben werden.
Es soll dabei besonders darauf geachtet
werden, den Baufirmen möglichst viel
zeitlichen Spielraum im Bezug auf die
Fertigstellung jedoch mit zeitlicher
Begrenzung der Bauzeit zu bieten. Alternativ
zum ausgeschriebenen Schacht aus
PE soll auch ein solcher als
Betonfertigteil oder Ortbeton mit ins
Leistungsverzeichnis aufgenommen werden.
3. Grunderwerb
Steinbruch in Dechantsees FlNr.
77/2 und 80/0 (Gemarkung
Dechantsees)
Hier: Zustimmung Notarvertrag
Sachverhalt:
Für den geplanten Ankauf des alten Steinbruch
an der Klausenkirche wurde ein
Notarvertragsentwurf ausgearbeitet.
Der vorliegende Notarvertragsentwurf sieht für
die insgesamt 4,9654 ha einen
Kaufpreis von 24.827 € (zzgl.
Vollzugskosten ca. 500 €) vor.
Dieser Kaufpreis von 24.827 € würde zu 75% mit
18.733,88 € durch den Bayerischen
Naturschutzfonds gefördert.
Diese Förderung müsste bis spätestens
30.09.2013 abgerufen werden. Eine
Verlängerung der Projektlaufzeit kommt laut
Bayerischen Naturschutzfonds nicht in
Frage.
Im Notvertrag ist eine anteilige
Beteiligung an der Grundwasserableitung durch die
derzeitige Eigentümerin enthalten.
Die Gemeinde Pullenreuth
hätte für die Grundwasserableitung demnach anteilig
ferner nochmals 16.917,92 € zu tragen.
Außerdem fordert die Besitzerin noch weitere
Regelungen im Notarvertrag, wonach
Entschädigungszahlungen betreffend der unterhalb
des Steinbruchs vernässten
landwirtschaftlichen Fläche (inkl. Bau von Drainagen)
mit Kosten von mind. 10.000 €
und evtl. noch auftretende Ansprüche zwecks
Sanierung der „Klausenkirche“
ausschließlich die Gemeinde Pullenreuth zu tragen hätte.
Ein Rückgriff auf die ehemalige
Eigentümerin wäre ausdrücklich auszuschließen.
Im Haushalt der Gemeinde Pullenreuth sind für diese Maßnahme sind aktuell Mittel
In Höhe von 30.000 bei einer Bezuschussung
in Höhe von 22.500 €
vorgesehen. Die aktuell anfallenden Kosten würden
sich auf mind. 52.000 €
belaufen. Die Mehrkosten von ca. 22.000 €
müssten in einen weiteren
Nachtragshaushalt veranschlagt werden
obgleich eine Kostenobergrenze derzeit
Für niemanden abzuschätzen ist.
Beschluss:
Dem vorliegenden Notarvertrag wird mit den
von Frau Albrecht geforderten
Änderungen nicht zugestimmt. Hr. 1.
Bürgermeister Jürgen Pirner wird nicht
ermächtigt mit Frau Albrecht den
Notarvertrag abzuschließen.
4. Ausbau der
GV-Straße Pullenreuth-Arnoldsreuth (innerorts – Zur Hammerleite)
Hier: Ingenieurvertrag Brückenbauwerk „Zur
Hammerleite“
Sachverhalt:
Für die Brückenbauarbeiten „Zur
Hammerleite“ wurde der Gemeinde Pullenreuth ein
Honorarvorschlag über insgesamt 34.236,02 €
für Objekt- und Tragwerksplanung
sowie die örtliche Bauüberwachung vom Ing.
Büro SIGMA, Marktredwitz vorgelegt.
Beschluss:
Mit dem Ing. Büro SIGMA,
Marktredwitz ist ein Ingenieurvertrag gemäß dem
Honorarvorschlag vom
05.09.2013 abzuschließen. Die örtliche Bauüberwachung
wird an das Ing. Büro
SIGMA, Kaisersteinstr. 60, 95615 Marktredwitz
übertragen
5.
Bevorstehende
Darlehensaufnahmen aufgrund Kreditermächtigungen aus
2012 und 2013
Hier: Grundsatzentscheidung über Länge der
Zinsbindung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Pullenreuth verfügt aus 2012 noch über eine
Kreditermächtigung in
Höhe von 161.000 €. Dieses Darlehen ist zur
Finanzierung des Anschlusses des
Ortsteils Rothenfurth
an die Wasserversorgungsanlage (125.600 €) vorgesehen
sowie zur Finanzierung der UVAnlage in Haselbrunn (ca.
17.400 €) und zur
Deckung der Kosten des Unimogs
für den Bereich Wasserversorgung (18.000 €).
Außerdem besteht laut 1. Nachtragshaushalt
2013 auch noch eine
Kreditermächtigung in Höhe von 95.000 € zur
Finanzierung der Photovoltaikanlage
auf dem Dach des Bauhofgebäudes.
Die Darlehensaufnahme lt.
Kreditermächtigung 2012 in Höhe von 161.000 € sollte
noch in 2013 erfolgen. Die
Darlehensaufnahme für die Photovoltaikanlage ist nach
Errichtung der Anlage anhand der tatsächlich
angefallenen Kosten vorgesehen.
Fraglich ist, welche Zinsbindung die
Gemeinde Pullenreuth bei den Darlehen
eingehen soll. Sowohl für den Betrag von
161.000 € als auch für die 95.000 € zur
Finanzierung der Photovoltaikanlage wurden
zinsgünstige Darlehen bei der LfA
Förderbank Bayern beantragt und zugesagt.
Bei Inanspruchnahme ist jedoch eine
Zinsbindung von 10 Jahren zwingend.
In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass
der Gemeinde Pullenreuth mit
Schreiben vom 26.08.2013 eine
Stabilisierungshilfe in Höhe von 50.000 € bewilligt
wurde.
Dieser Betrag ist ausschließlich zur ordentlichen Tilgung in 2013 zu
verwenden. Die Bewilligung in 2013 erfolgt
mit der Auflage, dass die Gemeinde
bis spätestens Ende 2013 im einvernehmen
mit dem Landratsamt Tirschenreuth ein
Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet,
mit dem Ziel, mittelfristig wieder die
eigenständige Leistungsfähigkeit zu
erreichen.
Bei der Vorlage eines
Haushaltskonsolidierungskonzeptes können
Stabilisierungshilfen bis zu maximal 5
Jahre hintereinander bewilligt werden. Von
besonderer Bedeutung ist hierbei die
Reduzierung der einengenden Belastungen
durch den laufenden Schuldendienst. Bei der
Beantragung in 2014 ist neben den
üblichen Unterlagen auch eine Aufstellung
der bestehenden Darlehen unter Angabe
des jeweiligen Zinsbindungszeitraumes und
der Darlehensstände zum 31.12.2013
und der in den Monaten August bis Dezember
2014 und im Jahr 2015, ohne
Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, bestehenden
Sondertilgungsmöglichkeiten bzw.
Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der
Zinsbindungsfrist vorzulegen.
Hierzu wird angemerkt, dass bereits bei der
Antragstellung in 2013 die
Möglichkeiten der Sondertilgung nach Ablauf
der Zinsbindung in 2013 und 2014
erfragt
wurden. Bei der Gemeinde Pullenreuth sind in dieser
Zeit leider keine
Zinsbindungen (mit Restschuld) fällig.
Noch offene Kreditermächtigungen werden
hierbei nicht berücksichtigt, weil diese
Stabilisierungshilfen ansonsten für Investitionen
verwendet werden würden. Dies
soll jedoch ausgeschlossen werden.
Bei der Gemeinde Brand z.B. sind allerdings
in 2013 und 2014 Sondertilgungen im
Wert von rund 170.000 € möglich. Aus diesem
Grund erhielt die Gemeinde Brand
eine solche Finanzhilfe in Höhe von 200.000
€ vorrangig zur Ablösung fällig
werdender Darlehen in den Jahren 2013 und
2014.
Aus vorgenannten Gründen wäre zu überlegen,
ob für die bevorstehenden
Darlehensaufnahmen zur Investitionen in die
Wasserversorgung und für die
Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem
Dach des Bauhofgebäudes ggf. eine
kurze Zinsbindung bis zum 1. Halbjahr 2015
eingegangen wird. Möglicherweise
könnte die Gemeinde Pullenreuth
damit in den Genuss weiterer
Stabilisierungshilfen
zur Sondertilgung der noch aufzunehmenden Darlehen
kommen.
Dies ist allerdings reine Spekulation. Von
einer in 2014 fällig werdenden
Zinsbindung wird abgeraten, weil bereits
bei der Antragstellung in 2013 fällige
Zinsbindungen in 2014 verneint wurden.
Entscheidet sich die Gemeinde für eine
kurze Zinsbindung, so verzichtet sie auf die
Zugesagten
zinsgünstigen Darlehen der LfA Förderbank Bayern. Falls keine
Stabilisierungshilfen für die noch
aufzunehmenden Darlehen gewährt werden,
müssen in 2015 wohl Anschlussfinanzierungen
beschlossen werden. Wie sich bis
dahin das momentan niedrige Zinsniveau entwickeln
wird, ist nicht bekannt.
Der Gemeinderat sollte nun vorab in einer
Grundsatzentscheidung darüber
befinden, ob für die noch ausstehenden
Darlehensaufnahmen eine kurze
Zinsbindung mit Fälligkeit im 1. Halbjahr 2015
gewünscht wird, um ggf. in den
Genuss von Stabilisierungshilfen zu
Sondertilgungen zu kommen oder ob lieber
eine langfristige Zinsbindung zur
Absicherung des derzeitigen Zinsniveaus unter
Einbeziehung der Darlehenszusagen der LfA
Förderbank Bayern gewünscht und
damit eine evtl. mögliche Finanzhilfe von
vorne herein ausgeschlossen werden soll.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Pullenreuth nimmt zur Kenntnis, dass für
die Gemeinde
Pullenreuth neben
der in 2013 bewilligten Stabilisierungshilfe von 50.000 € weitere
Stabilisierungshilfe bis zu maximal 5 Jahre
beantragt werden können. In diesen
Anträgen werden auch bestehende Sondertilgungsmöglichkeiten
bzw.
Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der
Zinsbindungsfrist abgefragt. Aus diesem
Grund sollen die noch bevorstehenden
Darlehensaufnahmen zur Finanzierung von
Investitionen für die Wasserversorgungsanlage
(161.000 € aufgrund Kreditermächtigung aus
2012) und zur Finanzierung der
Photovoltaikanlage auf dem Bauhofgebäude (aufgrund
Kreditermächtigung lt. 1.
Nachtragshaushalt 2013) mit einer kurzen
Zinsbindung (Fälligkeit im 1. Halbjahr
2015) aufgenommen werden. Auf die
zinsgünstigen Darlehenszusagen
der LfA Förderbank Bayern wird verzichtet.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.45 Uhr
Bgm. Pirner bat darum, im
Anschluss an die öffentl. GR-Sitzung eine öffentliche
BUA-Sitzung für die Behandlung von zwei aktuellen
Bauanträgen anschließen
zu dürfen.
Diese
zusätzliche kurzfristige Behandlung der Bauanträge wurde durch den
Gemeinderat
bzw. den BUA einvernehmlich zugelassen.
1. Beratung
und Verabschiedung der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Pullenreuth
wurde im Juni 2013 wegen der Errichtung einer
Photovoltaikanlage auf dem Kindergarten-
und Bauhofgebäude ein
1. Nachtragshaushalt erstellt.
In der Zwischenzeit wurden die Ansätze des
Verwaltungs- und
Vermögenshaushaltes auf weitere notwendige
Änderungen hin überprüft.
Vor allem wegen zu erwartender Mehrkosten von
rund 42.000 € für den Anschluss
des Ortsteils Rothenfurth
an die Wasserversorgungsanlage wurde ein
2.
Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2013 notwendig. Diese Mehrkosten
sind u. a. auf das Ausschreibungsergebnis
sowie auf Ernteentschädigungen und
einzutragende Grunddienstbarkeiten
zurückzuführen. Ferner wurde im
2. Nachtragshaushalt für ein
Umlegungsverfahren im Baugebiet „Am
Kautzenschlag“
ein Betrag von 3.000 € veranschlagt.
Für den Einbau der UV-Anlage in Haselbrunn wurden Restkosten von 2.200 Euro in
Ansatz gebracht. Außerdem für die bereits
erfolgte Entwurfsplanung für einen
möglichen Kanalbau im Innerortsbereich der
GVS Pullenreuth – Arnoldsreuth
ein Betrag von 2.600 € berücksichtigt.
Zusätzlich sind für die geplante
Breitbandversorgung im Gemeindebereich im
Finanzplanjahr 2014 Ausgaben von 630.000 €
sowie eine Förderung von 500.000 €
berücksichtigt.
Zur Finanzierung des Gemeindeanteils ist
daher im Finanzplan zunächst ein
Darlehen von 130.000 € veranschlagt.
Möglicherweise kann die Auftragserteilung für
diese Maßnahme noch vor dem Inkrafttreten
des Haushalts 2014 erfolgen.
Vorsorglich wurde deshalb in der 2. Nachtragshaushaltssatzung
eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
630.000 € angesetzt.
Damit wird die Gemeinde ermächtigt, trotz
eines noch nicht rechtskräftigen
Haushalts 2014 Verpflichtungen zur Leistung
von Ausgaben im Folgejahr
einzugehen. Die Verpflichtungsermächtigung bedarf
allerdings einer
Rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Im Verwaltungshaushalt konnten vor allem
Mehreinnahmen neu veranschlagt
werden. Hervorzuheben ist hierbei die
Gewährung einer Stabilisierungshilfe in Höhe
von 50.000 €. Dieser Betrag ist wie schon
vorab erwähnt zweckgebunden zur
Finanzierung der ordentlichen Tilgung in
2013 zu verwenden.
Außerdem konnte der
Straßenunterhaltungszuschuss um 19.300 € auf 97.300 €
erhöht werden. Dies liegt unter anderem
daran, weil im Haushalt 2013 wegen
diverser Endwidmungen vorsorglich nur 65 km
Gemeindestraßen zu je 1.200 € zur
Berechnung herangezogen wurden. Tatsächlich
können jedoch 70 Straßenkilometer
angesetzt werden. Zudem erhöhte sich die Pauschale
je Straßenkilometer von
bisher 1.200 € auf 1.390,81 €. Der neue
Ansatz von 97.300 € wurde auch in den
Finanzplanjahren 2014 – 2016
berücksichtigt.
Im Ergebnis erhöht sich die Zuführung zum
Vermögenshaushalt um 75.010 € auf
170.101 €. Zum Ausgleich des
Vermögenshaushaltes vermindert sich die Entnahme
aus der Rücklage um 35.866 € auf 156.255 €.
Als Rücklagenstand zum 31.12.2013
wird ein Betrag von 148.361,17 € erwartet.
Neue Kredite in 2013 sind durch den
2. Nachtragshaushalt nicht vorgesehen.
Als Schuldenstand zum 31.12.2013 wird ein
Betrag von 1.218.828,18 € erwartet
GR Reger Norbert meldete sich zu Wort und
monierte zum wiederholtem Male, dass
die
Mittel für den Straßenunterhalt abermals nicht aufgestockt wurden. Schon
mehrfach, so Reger sei vom gesamten
Gemeinderat die Aufstockung dieser
Haushaltsstelle gefordert worden um
dringend notwendige Arbeiten am Straßen-
und Wegenetz der Gemeinde erledigen zu
können. Ein ums andere Mal vermisse er
diese Anpassung in den regulären und in den
darauf folgenden Nachtragshauhalten
wieder. Es werde in den Vorplanungen und
scheinbar auch vom Bürgermeister
einfach darüber hinweggegangen, obwohl doch
genau diese Mittel enorm wichtig
für die Erhaltung unserer Straßen sind. An
denen müsse dringend die Hand
angelegt werden, so Reger. Es könne nicht
sein, dass aus Mangel an zur Verfügung
gestellten Mitteln unsere Straßen schlichtweg
Zerfallen bzw. Wegbrechen und ein
ums andere mal darüber hinweggesehen werden
soll.
Reger
beantragte daher die Erhöhung der Haushaltstelle für den Straßenunterhalt
um mind. 20.000,- Euro.
Bgm. Pirner erklärte, es könne hier und jetzt nicht so einfach
ein Antrag durch einen
Der gesamte Gemeinderat jedoch unterstütze das
Vorhaben mit diesen durchaus
sinnvollen Antrag von GR Reger und
befürwortete einen sofortigen Beschluss
dahingehend.
Eig. Anmerkung: es entspricht der
Richtigkeit, dass Hr. GR Reger so wie auch
andere Gemeinderäte diese Aufstockung schon
mehrfach gefordert haben jedoch
seither nichts geschehen sei.
Beschluss 1: 13:0
Der
Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 2.
Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2013. Dadurch erhöht sich die
Summe der Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt von bisher 2.373.631
€ auf neu 2.448.031 €. Die Summe der
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt
wird von bisher 926.491 € auf
979.735 € erhöht. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen wird
unverändert auf 95.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag
der
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf neu
630.000 € festgesetzt. Weitere Änderungen
gegenüber der Haushaltssatzung 2013
bzw.
1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 sind nicht vorgesehen. Der 2.
Nachtragshaushalt 2013 wird mit allen
Anlagen und Bestandteilen in der
vorgelegten Form anerkannt.
Beschluss 2: 12:1 (Bürgermeister Pirner
stimmte gegen diese Ansatzerhöhung)
Der Ansatz für den Straßenunterhalt wird um
20.000,- Euro erhöht.
2. Ausbau der
Anliegerstraße Fl.Nr. 248 Gemarkung Lochau (unterhalb Dorfhaus);
Hier: Weiteres Vorgehen
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am
31.07.2012 den Beschluss, dass das Ing.
Büro Fröhlich hier eine mögliche Trasse
sowie die tatsächlichen Grenzen anstecken
solle. Geplant sei eine Ausbaubreite von
4,75 m. Auf dieser Basis sollte dann ein weiteres Anliegergespräch
stattfinden.
Ferner wurde die
Verwaltung beauftragt, die Kosten im Nachtragshaushalt 2012
einzuplanen.
Mit dem Ing. Büro Fröhlich, Neusorg wurde
am 20.08. bzw. am 25.09.2012 ein
Ing. Vertrag abgeschlossen. Auf dieser Basis
hat die Gemeinde Pullenreuth eine
Vorplanung mit Kostenschätzung erhalten.
Am 30.07.2013 fand daraufhin eine
Anliegerversammlung im Dorfhaus Lochau statt.
Hierbei wurde die Planung kurz vorgestellt
sowie eine erste Kostenberechnung für
die
Straßenausbaubeiträge erläutert.
Diese Anliegerstraße Fl.Nr.
248 Gemarkung Lochau ist als
Haupterschließungsstraße eingestuft, d. h.
die Straße dient der Erschließung von
Grundstücken und gleichzeitig dem
durchgehenden innerörtlichen Verkehr.
Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der
Gemeinde Pullenreuth muss für den
Straßenbau solcher Straßen die Gemeinde 50
Prozent tragen, die anderen
50 Prozent müssen auf die
beitragspflichtigen Anlieger umgelegt werden:
Kostenschätzung Büro für Straßenbau: 175.400,00 €
Anteil Gemeinde (50 %): 87.700,00 €
Anteil Anlieger (50 %): 87.700,00 €
im Durchschnitt entspräche
dies pro Grundstück in etwa 5.000,00 – 7.000,00 €
Mit einem Anschreiben mit der bitte um Rückantwort
konnten sich alle Anlieger bis
zum 30.08.2013 melden, inwieweit Sie einen
Ausbau befürworten oder sich dagegen
aussprechen.
Von den hier 16 beitragspflichtigen
Grundstückseigentümern sind 5 Anlieger
für einen Ausbau, 11 Anlieger lehnen einen
Ausbau ab.
Seitens des Gemeinderates ist nun die
weitere Vorgehensweise zu beraten.
Aus Sicht des Sachbearbeiters sind nur 2
Varianten denkbar:
a) Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt den Ausbau der Anliegerstraße Fl.Nr. 248
Gemarkung Lochau
(unterhalb Dorfhaus Lochau) mit Erneuerung der
öffentlichen
Kanal- und Wasserleitung. Mit dem Büro
Fröhlich, Neusorg ist ein Ing.vertrag bis
zur Leistungsphase 9 abzuschließen.
oder aber die Variante b):
b) Der Gemeinderat Pullenreuth
sieht derzeit von einem Ausbau der Anliegerstraße
Fl.Nr. 248 Gemarkung Lochau
(unterhalb Dorfhaus Lochau) mit Erneuerung der
öffentlichen Kanal- und Wasserleitung
ab. Die Maßnahme wird bis auf weiteres
zurückgestellt.
GR Greger Martin kann dieses ablehnende
Verhalten der Anlieger nicht verstehen.
Eine Straße zum Nulltarif, so wie es die
Anlieger allen Anschein nach erwarten,
könne und werde es auch in Zukunft nicht
geben. Die Anwohner würden ihr jetziges
ablehnendes Verhalten gegen einen Neubau
noch einmal bereuen.
Bgm. Pirner betonte, dass es auch bei einer notwendigen
Sanierung des Kanals
bzw. der Wasserleitung nicht automatisch
eine neue Straße auf Kosten der
Allgemeinheit geben werde. Es würde hier
ggf. nur ausgeflickt werden. Er könne
sich aber ebenso auch eine komplette
Umwandlung in einen Schotterweg
vorstellen, so Pirner.
GR Stephan Heindl zeigte die Situation anhand
eines Beispiels aus dem Ortsteil
Trevesen auf. In
den 70er Jahren wurden auf betreiben des Gemeinderates allen
voran des damaligen Bürgermeisters Karl Lochner
vier Straßen mit einer
finanziellen Anliegerbeteiligung von damals
lediglich 2.000,- DM gebaut, gleichwohl
zur damaligen Zeit auch diese 2.000,- DM
viel Geld war und mehrere Anlieger
damals erst neu gebaut hätten. Zwei Anliegerstraßen wurden damals auf
besonderem Wunsch der dortigen Anwohner
nicht ausgebaut. Jetzt mehr als
30 Jahren danach wird diesen und deren
Nachkommen bewusst, welche Chance
eine voll Ausgebaute Straße zu einem
vernünftigen Preis zu bekommen, sie bzw.
ihre Vorfahren damals verstreichen ließen.
Es gebe auf solchen Schotterstraßen nur
zwei Situationen. Entweder enorme
Staubbildung im Sommer oder aber Pfützen und
Dreck bei nasser Witterung und im Winter.
Zu erwähnen sei hier auch noch der nur
schlecht und eingeschränkt durchfürbare Winterdienst.
Jetzt sei man in Trevesen
im Begriff, diese Schotterwege mit einer Asphaltschicht
zumindest Staub- und Pfützenfrei zu machen.
Bei zwei Anliegerstraßen sei dies
bereits geschehen. Dies sei aber
keinesfalls mit einem Vollausbau zu vergleichen
und koste den Anliegern auch schon ab
2.000,- Euro aufwärts zuzüglich einer doch
erheblichen Eigenarbeitsleistung. Alle der
bisher vierzehn betroffenen Anlieger
seien jedoch dankbar für diese, zumindest
„einfache“ Lösung.
Heindl appellierte an die Lochauer Anlieger sich doch zu besinnen und einen
Ausbau zu befürworten. Eines Tages komme
die Gemeinde sowieso nicht mehr
umhin einen Ausbau zu beschließen, da sie
für die Verkehrssicherheit
verantwortlich sei.
Je länger man warte desto teurer werde die
ganze Sache auch für die Anwohner, so
Heindl´s
Standpunkt.
Beschluss: 12:1
(GR Wopperer Hans stimmte gegen diesen
Beschlussvorschlag)
Der
Gemeinderat Pullenreuth sieht derzeit von einem
Ausbau der Anliegerstraße
Fl.Nr. 248 Gemarkung
Lochau (unterhalb Dorfhaus Lochau)
mit Erneuerung der
öffentlichen Kanal und Wasserleitung ab.
Die Maßnahme wird bis auf weiteres
zurückgestellt.
Die Anlieger sollen nochmals darauf
hingewiesen werden, welche finanziellen
Belastungen bei einem späteren Ausbau auf
sie zukommen können.
Dieser Punkt soll außer dem bei der
nächsten Bürgerversammlung nochmals
klar und deutlich angesprochen werden.
3. Ausbau
der Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth – Lochau „Nordast“,
Innerortsbereich;
Hier: Weiteres Vorgehen
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am
31.07.2012 den Beschluss:
„Die vorgestellte
Vorplanung des Büros Fröhlich, Neusorg vom 31.07.2012 wird
anerkannt. Die
Entwurfsplanung ist durch das Büro zu erstellen.“
Vor Erstellung der Entwurfsplanung fand
auch hierzu am 30.07.2013 eine
Anliegerversammlung im Dorfhaus Lochau statt. Hierbei wurde die Planung kurz
vorgestellt
sowie eine erste Kostenberechnung für die Straßenausbaubeiträge
erläutert.
Mit einem Anschreiben mit der bitte um Rückantwort
konnten sich alle Anlieger bis
zum 30.08.2013 melden, inwieweit Sie einen
Ausbau befürworten oder sich dagegen
aussprechen.
Von den 14 beitragspflichtigen
Grundstückseigentümern sind 7 Anlieger für einen
Ausbau, 7 Anlieger lehnen einen Ausbau ab.
Bei der Finanzierungsbesprechung an der
Regierung der Oberpfalz im Juni 2013
wurde für diesen Straßenabschnitt eine
Förderung nach Art. 13 c FAG bei einer
Straßenbreite von 4,50 m in Aussicht
gestellt (diese Förderung beziehe sich jedoch
nur auf Gemeindeanteil).
Diese Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau „Nordast“ ist als
Haupterschließungsstraße eingestuft, d. h.
die Straße dient der Erschließung von
Grundstücken und gleichzeitig dem
durchgehenden innerörtlichen Verkehr.
Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der
Gemeinde Pullenreuth muss für den
Straßenbau dieser Straße die Gemeinde 50
Prozent tragen, die anderen 50 Prozent
müssen auf die beitragspflichtigen Anlieger
umgelegt werden:
Zusammenstellung bei Ausbaubreite 3,50 m
(ohne Förderung):
Kostenschätzung Büro für Straßenbau: 167.000,00 €
Anteil Gemeinde (50 %): 83.500,00 €
Anteil Anlieger (50 %): 83.500,00
€
Zusammenstellung bei Ausbaubreite 4,50 m
(mit Förderung):
Kostenschätzung Büro für Straßenbau: 210.225,00 €
Anteil Gemeinde (50 %) abzgl. Förderung: 47,250,00 €
(Förderung durch d. Regierung d. Opf.:
57.750,00 €)
Anteil Anlieger (50 %): 105.112,50
€
Auf den Anteil der Gemeinde von ca.
105.000,00 € würde demnach eine Förderung
von ca. 57.750,00 € in Aussicht gestellt
(verbleibender Eigenanteil ca. 47.250,00 €).
Das heißt im Klartext, dass sich die
Gemeinde bei einer Ausbaubreite von 4,50 m
sogar diesen Betrag sparen kann.
Seitens des Gemeinderates ist nun die
weitere Vorgehensweise zu beraten. Aus
Sicht des Sachbearbeiters sind 3 Varianten
denkbar:
a) Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt den Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau „Nordast“,
Innerortsbereich
(4,50
m Straßenbreite) mit
Erneuerung der öffentlichen Kanal- und Wasserleitung.
Mit dem Büro Fröhlich, Neusorg ist ein
Ing. Vertrag bis zur Leistungsphase 9
abzuschließen.
oder aber Variante b):
b) Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt den Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau „Nordast“,
Innerortsbereich
(3,50
m Straßenbreite) mit
Erneuerung der öffentlichen Kanal- und Wasserleitung.
Mit dem Büro Fröhlich, Neusorg ist ein
Ing. Vertrag bis zur Leistungsphase 9
abzuschließen.
oder Variante c):
c) Der Gemeinderat Pullenreuth
sieht derzeit von einem Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth-Lochau „Nordast“,
Innerortsbereich mit
Erneuerung der öffentlichen Kanal- und
Wasserleitung ab. Die Maßnahme wird
bis auf weiteres zurückgestellt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt weist die
Verwaltung darauf hin, dass die
Gemeinde Pullenreuth
ja eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 50.000 € erhält, wobei
aber Voraussetzung die Erarbeitung eines
Haushaltskonsolidierungskonzepts in
Abstimmung mit dem Landratsamt ist. Dieses
Konzept muss unter anderem
vorsehen, sich bei den Investitionen auf
nur unabweisbare Maßnahmen im
Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen
Bereich zu beschränken; die Investitionen
sind
auf das Notwendigste zu beschränken und entsprechend ihrer Dringlichkeit zu
priorisieren.
Eine Vorlage zum
Haushaltskonsolidierungskonzept erfolgt voraussichtlich in der
Oktobersitzung.
Die Beschlussvorschläge sollten daher – im
Fall einer grundsätzlichen
Weiterverfolgung der Maßnahmen, um den
folgenden Passus ergänzt werden:
Die Maßnahme ist unabweisbar, weil mit dem
Ausbau aufgrund des sehr schlechten
baulichen Zustandes nicht weiter zugewartet
werden kann.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt den Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße Pullenreuth- Lochau „Nordast“, im Innerortsbereich
(4,50
m Straßenbreite) mit Erneuerung der öffentlichen Kanal- und Wasserleitung.
bis zur Leistungsphase 9 abzuschließen.
Die Maßnahme ist unabweisbar, weil mit dem
Ausbau aufgrund des sehr schlechten
baulichen Zustandes nicht weiter zugewartet
werden kann.
4. Informationen
Der Bgm. Informierte über die geplante Gründung einer Gemeinschaft
„Nachbarschaftshilfe“ durch das Rote Kreuz. Hierzu lädt das Rote Kreuz
und die
Gemeinde Pullenreuth zur „Großen Eröffnungsveranstaltung“ am Samstag
den
12. Oktober
2013 um 19.45 Uhr in den Gasthof Maschauer in Mengersreuth.
Hier möchte
sich die neu gegründete „Nachbarschaftshilfe Pullenreuth“
vorstellen!
An alle Bürgerinnnen und Bürger der Gemeinde Pullenreuth
einschließlich aller
Ortsteile
ergeht hierzu herzliche Einladung.
5.
Anfragen
a) GR Stephan Heindl
wollte abermals wissen, warum nicht wie vereinbart die
geschotterte Schadstelle in der
Ortsmitte von Trevesen asphaltiert worden sei?
Heindl teilte zum wiederholtem mal dem
Gemeinderat und den Bgm. mit, dass die
ganze Sachen schon vor geraumer Zeit,
wie auch schon in der vorangegangenen
Sitzung mitgeteilt wurde mit dem
Eigentümer besprochen und diese Fläche
ohne weitere vorherige Maßnahmen (Kauf
durch die Gemeinde und notarielle
Beurkundung usw.) asphaltiert werden
dürfe.
Nichts, so Heindl, sei seither geschehen!
Dem entgegnete Bgm.
Pirner sichtlich gereizt, dass er nichts machen werde
wenn er nicht vom Besitzer eine
schriftliche Bestätigung vorliegen habe.
Während des sich anschließenden Streits kam
man übereinstimmend, entgegen
der Meinung der Bgm.
überein, dass diese Stelle ohne großes Aushebens geteert
wird.
Interessant für Heindl ist nun, wie sich
Bürgermeister Pirner verhält und ob
dieser Schandfleck nun endlich alsbald
in Ordnung gebracht wird oder ob Pirner
sich zum wiederholtem mal sich über
eine Entscheidung des Gemeinderates
eigenmächtig hinwegsetzt.
Vielen Dank an dieser Stelle nochmals dem
gesamten Gemeinderat und seiner
loyalen Haltung zu früher bereits
getroffenen Absprachen.
Es gab keine
weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Herr Regner
Josef (Kämmerer) zum Haushalt
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den „Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Hecht Hubert und Christine, Lochau
Herr
Bäumler Franz, Lochau