Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 24. April 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

   

I. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                    Beginn: 19.00 Uhr         

 

 

    Zu dieser GR-Sitzung wahren die Gemeinderäte Franz Josef und Pschörrer Max

    entschuldigt, nicht anwesend.

 

    Diese GR-Sitzung wurde auf Antrag von GR Stephan Heindl um einen Tag auf 

    diesen Mittwoch verlegt. Vielen Dank!

  

 

1. Besprechung der Vergabe der Planung „Vorplatz Kindergarten“ mit der

    Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth.

    Zu diesem TOP war Frau Huberta Bock vom ALE sowie die Mitglieder der  

    Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth geladen. 

   

    Sachverhalt:

 

    Dieser TOP wurde notwendig, da in der vorausgegangenen GR-Sitzung im Gremium

    keine Einigkeit darüber gefunden wurde, ob denn nun die Planungsaufgaben

    gemeinsam an die Büros Fröhlich, Neusorg und Drehobel, Brand/Fuhrmansreuth

    vergeben werden sollen oder nicht.

    Der genaue Sachverhalt ist im Bericht aus der GR-Sitzung vom 26.03.2013 unter

    TOP 5 Öffentlich nachzulesen.

    Bezgl. des Vorgehens Seitens der Teilnehmergemeinschaft und des Bgm., wurde

    mit dem ALE in Tikrkschenreuth in der Zeit zwischen den beiden Sitzungen

    schriftlich Kontakt aufgenommen und offen unser Unmut darüber geäußert.

    Frau Bock wurde aufgefordert, den Beschluss vom 09.05.2012 umzusetzen und die

    Herren Architekten Strohn und Kuchenreuther um ihr mitwirken zu bitten. Frau Bock

    lehnte dies mit dem Zusatz ab, dass nicht sie für Entscheidungen zuständig sei und

    hier lediglich die Teilnehmergemeinschaft entscheide. Sie setzte diese Vorgaben

    nur um. Im Übrigen hätte der Gemeinderat kein Stimm- und Entscheidungsrecht in

    der TG sondern könne deren Vorgaben lediglich im Gemeinderat ablehnen.

 

    Dies erklärte Frau Bock alles in allem in der GR-Sitzung noch mal. Die Fraktion der

    UWG konnte dieser Aktion der TG und des Bgm. Pirner nicht folgen und lehne

    eine solche Vorgehensweise ab.

 

    Im Ganzen betrachtet brachte diese Aussprache nicht wirklich etwas. Die TG und

    der  Bgm. halten an ihren mondänen Planungen für gesamt Pullenreuth fest und die

    Gemeinde als Solidargemeinschaft im Ganzen müsse die Sause dann bezahlen.

    Einstige  Absprachen und Beschlüsse werden so lange hin und her gewälzt, bis

    diese dann gewissen  Personen in den Kram passen.  

    Verkannt wird in dem relativ kleinen Gremium der TG aber, dass deren

    Vorstellungen teils sehr weit vom Bedürfnis und Verständnis der Bürger entfernt

    liegen. Daran ändern auch die ständigen Aufforderungen von Seiten der Frau Bock

    und des Bgm. Pirner nichts, dass sich jeder Bürger der Gemeinde in diesem

    Gremium engagieren könne. Hier stellt sich doch die Frage, wie man von einem

    Lochauer, Trevesener oder Langentheiler denn erwarten könne, dass er sich an

    einen „Umbau in Pullenreuth“ einbringen möchte?

    Offensichtlich ist hier auch eine gewisse Verbundenheit zu bestimmten

    Planungsbüros zu erkennen.

 

    Beschluss : 

 

    Hierzu wurde kein Beschluss gefasst. Der nötige Beschluss wird wahrscheinlich

    in einer der nächsten Sitzungen nachgeholt   

 

 

2. Gemeinde Kulmain; 10. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes

    Kulmain-West; Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

    Sachverhalt:

 

    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde

    Pullenreuth für das o. g. Änderungsverfahren angehört.

    Es handelt sich im vorliegenden Plan nur um Änderungen innerhalb eines

    bestehenden Bebauungsplanes. Belange der Gemeinde Pullenreuth sind dabei nicht

    negativ berührt.

 

    Beschluss:  11:0    (GR Franz Josef und GR Pschörrer Max fehlen entschuldigt)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die 10. Änderung des rechtskräftigen

    Bebauungsplanes Kulmain-West ; wie im Schreiben vom 28.03.2013 dargestellt

    keine Einwände.

 

 

3. Änderung der Verordnung über den Naturpark Steinwald vom 05.11.1987;

    Hier: Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet.

 

    Sachverhalt:

 

    In diesem Fall geht es um das herausnehmen einer Fläche aus dem

    Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Steinwald (ca. 200 ha, oberhalb der

    Ortschaft Neuköslarn). Inwieweit diese Fläche tatsächlich Aufnahme in einem

    gemeinsamen Flächennutzungsplan zur Windkraft Aufnahme finden könne wird

    sich nach dem Ergebnis einer vom Landratsamt durchgeführten Anhörung

    zeigen.

 

    Beschluss:  11:0    (GR Franz Josef und GR Pschörrer Max fehlen entschuldigt)  

 

    Das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth von 04.04.2013, betreffend die

    Änderung der Verordnung über den Naturpark Steinwald vom 05.11.1987 (hier;

    Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet) wird zur Kenntnis

    genommen. Inhaltliche Anmerkungen der Gemeinde werden nicht veranlasst.

 

 

4. Änderung der Verordnung über den Naturpark Fichtelgebirge vom 26.07.1990;

    Hier: Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet

 

    Sachverhalt:

 

    Der Sachverhalt schließt sich dem des vorangegangenen TOP 3 an.

 

    Beschluss:  11:0   (GR Franz Josef und GR Pschörrer Max fehlen entschuldigt)  

 

    Das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth von 04.04.2013, betreffend die

    Änderung der Verordnung über den Naturpark Fichtelgebirge vom 26.07.1990 (hier;

    Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet) wird zur Kenntnis

    genommen. Inhaltliche Anmerkungen der Gemeinde werden nicht veranlasst.

   

 

5. Anfrage über eine Teilnahmeerklärung für den erweiterten Probebetrieb

    „Digitalfunk“

 

    Sachverhalt:

  

    Ab Oktober soll im Digitalfunk-Netzabschnitt Oberpfalz, zu dem der Landkreis

    Tirschenreuth gehört, der vorgeschaltene erweiterte Probebetrieb durchgeführt

    werden. Im letzten Beschluss des GR-Pullenreuth wurde festgelegt, dass aus

    Kostengründen nur eine der vier gemeindlichen Feuerwehren an diesem

    Probebetrieb teilnehmen soll.

    Welche dies sein soll, sollte durch die Wehren selber entschieden werden. Hierzu

    wurde jedoch von diesen vorgeschlagen, dass jede Feuerwehr ein fest eingebautes

    Funkgerät und ein Handsprechgerät erhalten sollte. Diese Geräte für den

    Probebetrieb, werden mit Sicherheit auch im Echtbetrieb weiter benutzt. Es

    entstehen somit keinerlei Mehrkosten durch den Probebetrieb. Die Gemeinde müsse

    lediglich die Funkgeräte und die dafür notwendige Installation satt im Frühjahr 2015

    bereits im Oktober 2014 tätigen.

 

    Die zu erwartenden finanziellen Belastungen für diese Anschaffung sind bereits im

    Finanzplan enthalten bzw. werden mit den Folgekosten im Haushalt 2014 und

    folgende eingeplant.

 

    Beschluss:  11:0   (GR Franz Josef und GR Pschörrer Max fehlen entschuldigt)

 

    Die Freiwilligen Feuerwehren Pullenreuth, Lochau, Pilgramsreuth/Langentheilen

    und Trevesen nehmen am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunk teil.

 

    Der genaue „Teilnahmeumfang“ wird später in Abstimmung mit den

    Kreisfeuerwehrführungskräften und dem Landkreis Tirschenreuth festgelegt.

    Das Landratsamt Tirschenreuth, Herr Landrat Lippert, wird gebeten, im Namen der

    Gemeinde Pullenreuth gegenüber dem Freistaat Bayern, vertreten durch das

    Bayerische Staatsministerium des Inneren, eine entsprechende Erklärung

    abzugeben.

    Die Projektgruppe „Digitalfunk“ wird beauftragt, die Migration für die o. g.

    Feuerwehren vorzubereiten.

 

 

6. Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und des Hausaltsplans für

    das Hauhaltsjahr 2013

 

    Sachverhalt:

 

    Der Haushalt der Gemeinde wurde am 26.03.2013 durch den Gemeinderat

    verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt Tirschenreuth zur

    rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 04.04.2013 gab das

    Landratsamt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2013 nach

    rechtsaufsichtlicher Behandlung zurück. Die Haushaltssatzung enthält keine

    genehmigungspflichtige Bestandteile.

 

    Das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth wurde zur Kenntnis genommen.

 

    Beschluss: 

 

    Hierzu war kein Beschluss erforderlich. Der TOP diente lediglich zur Information.

 

 

7. Informationen

 

    Der Sitzungsvorlage war unter anderem beigelegt:

 

    a)  Eine Einladung für den 27.04.2013 zum traditionalen Kirchweihfest nach

         Cernosin

 

    b)  Der Bgm informierte darüber, dass am 07.05.2013 eine BUA Sitzung stattfinden

         werde. Die BUA Mitglieder sollen sich bis dahin Gedanken über notwendige

         Veranlassungen machen.

 

 

8. Anfragen    

 

    Gemeinderat Stephan Heindl fragte nach, warum denn kein Vertreter der Presse in

    der Sitzung anwesen ist. Worauf der Bgm. entgegnete, dass die Tageszeitungen   

    immer über den Termin einer stattfindenden GR-Sitzung, mit der Bitte, dies auch in

    der Presse zu veröffentlichen informiert werden.

    Heindl mutmaßte, dass dies in diesem Fall wohl vergessen wurde, da auch der

    Sitzungstermin nicht in der Tagespresse zu lesen war.

 

 

II. Nichtöffentliche GR-Sitzung:      Beginn: im Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 2 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

2. Dorferneuerung Pullenreuth;

    Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau;

    Hier: Vergabe

    a) Wärmeverbundsystem

    b) WC-Trennwände

    c) Abrissarbeiten

 

    Sachverhalt:

 

    Die o. g. Leitungen wurden durch das beauftragte Architekturbüro Hörl Josef,

    Lochau ausgeschrieben.

   

    a) Das wirtschaftlichste Angebot für das Wärmeverbundsystem kam von der Fa.

        Höfer, Wiesau  mit einer Angebotssumme von 43.827,70 €. Dies liegt erheblich

        über den Kostenansatz von 31.416,00 € und entspricht einer Erhöhung von

        12.411,70 € um 39,51%.

        Nach Rücksprache mit dem ALE und der Regierung der Oberpfalz kann diese

        Ausschreibung aufgehoben werden. Der Örtliche „Bauleiter“ und Gemeinderat

        Herr Martin Greger hat signalisiert, diese Arbeiten mit der Dorfgemeinschaft

        Lochau vollständig in Eigenleistung auszuführen.

 

    b) Die geringen Mehrkosten für die WC-Trennwände von insgesamt 907,30 € (Anteil

        Gemeinde: 668,77 €, Anteil Kirche: 238,53 € sind darauf zurückzuführen, dass in

        der Herrentoilette zwei Trennwände anstatt wie ursprünglich geplant eine

        Trennwand benötigt werden. Die geringen Summen sollten jedoch nicht darüber

         hinwegtäuschen, dass auch hier bei einem ursprünglichen Kostenansatz von

        1.785,00 € eine Kostenmehrung von immerhin 50,83% auf 2,692,30 € entstanden

        ist.

 

    c) Für die Abrissarbeiten wurden drei Ortsansässige Firmen angeschrieben. Jeweils

        ein Angebot gaben die Fa. Greger Martin und die Fa. Plannerer ab. Die Fa. König

        hat kein Angebot vorgelegt. Die Mehrkosten von insgesamt 2.425,10 € (Anteil

        Gemeinde: 1.787,54 €, Anteil Kirche: 637,56 €) sind bereits durch Einsparungen

        bei anderen Kostengruppen gedeckt. Die Kostenerhöhung beträgt bei einem

        Kostenansatz von 9.355,90 € zur Angebotssumme von 11.781,00 € jedoch

        immerhin 25,92%.

 

        Im Haushalt der Gemeinde sind für den Abschluss dieser Gesamtmaßnahme

        Restkosten von 44.400,00 veranschlagt.

 

    Beschluss: 

 

    a) Wärmeverbundsystem

        Die Ausschreibung für das Wärmeverbundsystem im Rahmen der Sanierung des

        ehemaligen Schulhauses in Lochau wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 26.1 c

        VOB/A aufgehoben. Begründet wird dies mit der erheblichen

        Kostenüberschreitung von insgesamt 12.411,70 € (um 39,51%) und den damit

        fehlenden Haushaltsmitteln.

 

        Die Arbeiten werden nun vollständig in Eigenleistung durch die Dorfgemeinschaft

        Lochau ausgeführt!

 

    b) WC-Trennwände

        Die Vergabe der WC-Trennwände im Rahmen der Sanierung des ehemaligen

        Schulhauses in Lochau erfolgt nach rechnerischer Überprüfung durch das

        Architekturbüros Hörl an den wirtschaftlichsten Bieter, mit einer Angebotssumme

        von 2.692,30 € (brutto), an die Fa. Chemnitzer Trennwände GbR, Stollberg

 

    c) Abrissarbeiten

        Die Vergabe der Abrissarbeiten im Rahmen der Sanierung des ehemaligen

        Schulhauses in Lochau erfolgt nach rechnerischer Überprüfung durch das

        Architekturbüro Hörl an den wirtschaftlichsten Bieter, mit einer Angebotssumme

        von 11.781,00 € (brutto), an die Fa. Plannerer GmbH & Co. KG, Pullenreuth.

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Frau Huberta Bock vom ALE (zu TOP 1 öffentlich)

                                            

    Presse:                       Nicht anwesend! Mit Herr Völkl aus Groschlattengrün (für die

                                        „Frankenpost“ und den „Neuen Tag) wurde vorab gesprochen.

                                        Dieser wurde nicht zu dieser GR-Sitzung eingeladen.                             

 

    Geladen zu TOP 1 öffentlich war die TG Pullenreuth

   

    Anwesend waren:     Herr Spörrer Johann

                                        Herr Übelmesser Josef

                                        Frau Gärtner Christine

                                        Herr Halbauer Josef

                                        Frau Schinner (Kindergartenleiterin)

                                        u. a.