Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 23. Juli 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 8 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2, 3, 4, 5 und 6 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

2. Darlehensaufnahme für Unimog (Bereich Bauhof) und Frontmäher aufgrund

    einer Kreditermächtigung aus 2012

 

    Sachverhalt:

 

    Der Sachverhalt zu diesem TOP ergibt sich aus dem folgenden Beschlusswortlaut.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt in Bezug auf die Kreditzusage der

    BayernLabo vom 22.05.2013 (Darlehenskonto-Nr. 53/1056209) die Aufnahme eines

    Darlehens in Höhe von 92.000 € zum Erwerb eines Unimogs und eines

    Frontmähers für den Bauhof.

    Auf den restlichen Darlehensbetrag von 1.000 € (Kreditzusage 93.000 € ./. Abruf

    92.000 €) wird verzichtet.

    Das Darlehen wird aus dem Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“

    gewährt. Für den Kredit kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende

    Programmzinssatz zu Anwendung.

    Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben. Die

    Rückzahlung des Kredits von 92.000 € erfolgt in festen Vierteljahresraten innerhalb

    von 20 Jahren ab Auszahlung.

 

 

3. Stromliefervertrag ab 01.01.2014

 

    Sachverhalt:

 

    Am 19. Juni 2013 unterzeichnete der Bayerische Gemeindetag und E.ON Bayern

    Vertrieb GmbH eine neue Kommunale Rahmenvereinbarung für die Jahre

    2014 – 2017. Die neue Kommunale Rahmenvereinbarung entspricht in den

    Grundzügen der Vereinbarung 2010 – 2013. Die Preise für die vier Bedarfsarten

 

    • Kleinanlagen aus dem Ortsnetz ohne Leistungsmessung

    • Mittlere und große Anlagen mit Leistungsmessung

    • Elektroheizanlagen

    • Straßenbeleuchtung

 

    gelten wie bisher für alle gemäß verbindlicher Standortliste festgehaltenen

    Lieferstellen fix für den gesamten Lieferzeitraum von vier Jahren. Die Energiepreise

    sind als Nettopreise dargestellt, ohne Zuschläge, Abgaben und Steuern. Neben dem

    angebotenen HT- und dem NT- Energiepreis ist weiter das spezifische

    Netznutzungsentgelt des einzelnen Anlagentyps hinzuzurechnen.

 

    Die Senkung der Nettoenergiepreise gegenüber dem bisherigen Preisblatt 2010-

    2013 liegt durchschnittlich bei gut 33 Prozent. Die erzielte Preissenkung rührt

    wesentlich daher, dass gegenüber dem damaligen Abschlusszeitpunkt im Mai 2009

    die Großhandelspreise an der Strombörse stark gefallen sind und der über die

    Bündelausschreibungen hervorgerufene Wettbewerb die Verhandlungsposition des

    Gemeindetags verbessert hat. Ein direkter Vergleich mit den, im Übrigen für die 67

    Lose unterschiedlichen, Ergebnissen der Bündelausschreibungen ist jedoch nicht

    möglich, da die Rahmenvereinbarung zum einen über ein Jahr länger läuft und sie

    zum anderen sowohl nach Anlagenart als auch nach Tarifzeiten preislich

    unterscheidet.

 

    Laut Beschluss des Gemeinderates Pullenreuth in der nichtöffentlichen Sitzung am

    18.12.2012 wurde keine Durchführung einer Bündelausschreibung gewünscht. Die

    Rahmenvereinbarung des Bayerischen Gemeindetages sollte abgewartet werden.

    Die nächste Möglichkeit zur Teilnahme an einer Bündelausschreibung besteht, nach

    Aussage von Herrn Mößner vom Bayerischen Gemeindetag, mit

    Mittelfranken im nächsten Jahr über den Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.12.2017.

    Es ist zu bedenken, dass bei Abschluss des Stromliefervertrages mit der E.ON

    Bayern Vertrieb GmbH über einen kürzeren Zeitraum als die festgelegten Jahre von

    2014 – 2017, also z.B. Abschluss für 1 Jahr, die Preise sich ändern können, da bis

    dahin erfolgende Preisänderungen an der Strombörse berücksichtigt werden. Der

    Strombedarf wird durch die E.ON Bayern Vertrieb GmbH auch nur für die

    abgeschlossenen Jahre eingekauft.

 

    Alternativ zu den Angebotspreisen kann für die Versorgung der eigenen

    Liegenschaften 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien gewählt werden. Der

    Aufschlag beträgt 0,05 ct/kWh. Sollte man sich für Ökostrom entscheiden, erfolgt

    dies für alle Verbrauchsanlagen.

    Der Gemeinderat sollte darüber beschließen, über welchen Zeitraum die neue

    Stromlieferverträge mit der E.ON Bayern Vertrieb GmbH abgeschlossen werden

    sollen und ob Ökostrom oder wie bisher konventionell erzeugter Strom bezogen

    werden soll.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass am 19. Juni 2013 der Bayerische

    Gemeindetag und die E.ON Bayern Vertrieb GmbH eine neue Kommunale

    Rahmenvereinbarung für die Jahre 2014 – 2017 unterzeichneten.

    Die Gemeinde Pullenreuth beschließt, mit der E.ON Bayern Vertrieb GmbH einen

    Stromliefervertrag für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 basierend auf der

    neuen Kommunalen Rahmenvereinbarung mit Bezug von konventionell erzeugtem

    Strom abzuschließen.

    Die E.ON Bayern Vertrieb GmbH garantiert eine Preisstabilität nur für die Dauer des

    neuen Stromliefervertrages.

 

 

4. Errichtung eines Photovoltaikanlagen-Indachsystems auf dem Bauhofgebäude und

    dem Kindergarten; Hier: Vergabe

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth befürwortete die Errichtung eines

    Photovoltaikanlagen - Indachsystems auf dem Bauhofgebäude (beide Dachseiten)

    und dem Kindergarten (Südwestseite).

    Die Verwaltung wurde beauftragt hierfür 3 Angebote mit einer nachvollziehbaren

    Amortisationsberechnung anzufordern und das Ergebnis dem Gemeinderat

    vorzulegen.

    Der Kämmerer wurde beauftragt, entsprechend dem, der Sitzungsvorlage

    beigefügten Angebot (und der getroffenen Auswahl, auf welche Gebäude wie viele

    Anlagen kommen können) eine Nachtragshaushaltssatzung für die Juni-Sitzung

    vorzubereiten.

 

    Auf dieser Vorgaben wurden die Firmen Elektrotechnik Philipp, Pullenreuth,

    ILIOTEC GmbH, Regensburg und WUN Solar GmbH, Wunsiedel um Erstellung eines

    Angebotes gebeten.

    Des Weiteren müssen Betreiber bei einer Photovoltaik-Großanlage mit einer

    Nennleistung von mehr als 30 kWp bei ihrem zuständigen Energieversorger eine

    Einspeisezusage einholen, um Solarstrom einspeisen zu können. Bei kleineren

    Photovoltaikanlagen erfolgt die Einspeisung über den Hausanschluss.

    Nach Rücksprache mit dem Energieversorger Bayernwerk AG kann eine

    Einspeisezusage für das Photovoltaikanlagen-Indachsystem auf dem

    Bauhofgebäude und dem Kindergarten (über 30 kWp) aufgrund der bereits

    vorhandenen PV-Anlagen im Umkreis derzeit nicht erfolgen, d. h. die Gemeinde

    Pullenreuth müsste auf eigene Kosten eine eigene Leitung zur nächsten

    Trafostation verlegen.

    Daher wurde mit der Firma Elektrotechnik Philipp, Pullenreuth nochmals Kontakt

    aufgenommen und ein Angebot mit Wirtschaftlichkeitsberechnung nur für eine

    Anlage auf dem Bauhofgebäude erstellt (29,5 kWp über Hausanschluss möglich).

    In der Sitzung am 28.05.2013 wurde darüber informiert, dass SOLARWATT als erster

    Hersteller eine neue Generation extrem langlebiger, höchst belastbarer Solarmodule

    anbietet. Die innovativen Glas-Glas-Module zeichnen sich gegenüber Glas-Folie-

    Modulen durch eine höhere Langzeitstabilität aus. SOLARWATT kann deshalb

    30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie auf diese Solarmodule gewährleisten und    

    würde damit Leistung und Produktqualität über Jahrzehnte absichern.

 

    Beschluss: 

 

    Aufgrund der Einholung und Überprüfung der Angebote wird die Errichtung eines

    Photovoltaikanlagen-Indachsystems nur auf dem Bauhofgebäude an den

    wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Elektrotechnik Thomas Philipp, Schulstr. 5,

    95704 Pullenreuth zum geprüften Angebotspreis von 79.291,47 € brutto (66.631,49 €

    netto) vergeben.

 

 

5. Herstellung einer Referenzfläche zur weiteren Beobachtung im Bereich der Straße

    Leimgruben – Langetheilen – Höll.

 

    Sachverhalt:

 

    Nach einem Gemeinderatsbeschluss soll in diesem Bereich eine im Zustand

    schlechte, größere Referenzfläche (ca. 400m² auf einer Länge von ca. 80 m)

    ausgebessert bzw. neu aufasphaltiert werden. Diese solle alsdann nach geraumer

    Zeit für künftige Entscheidungen maßgebend bewertet werden.

 

    Beschluss: 

 

    Aufgrund des vorliegenden Kostenvoranschlages in Höhe von 9.017,22 € brutto

    (7.577,50 € netto), wird die Herstellung einer Referenzfläche von ca. 400m² an die

    Firma Alois König, Pullenreuth vergeben.

 

 

6. Herstellung eines provisorischen Schotterweges in Lochau zwischen bzw. bei den

    Anwesen Sirtl  und Engelmann.

 

    Sachverhalt:

 

    Dieses Grundstück befindet sich im Besitz er Gemeinde Pullenreuth ist jedoch nicht

    als Weg nutzbar. Augrund eines sehr günstigen Ausschreibungsergebnisses

    könnte der Weg nun Kostengünstig, provisorisch errichtet werden.

 

    Beschluss: 

 

    Aufgrund der Einholung und Überprüfung der Angebote werden die

    Wegebauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Schreyer, Ebnath

    zum Angebotspreis in Höhe von 4.646,95 € brutto (3.905,00 € netto) vergeben.

 

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.30 Uhr         

 

    Vom Gemeinderat war GR Franz Josef, entschuldigt nicht anwesend.

 

    Bgm. Pirner bat um die kurzfristige Erweiterung der Ladung um eine öffentliche

    BUA-Sitzung im Anschluss an die nö. und die ö. GR-Sitzung;

    Hier: Beschluss über einen Bauantrag der Steinwaldia betreffend einen Anbau an

             die Glasschleife in Arnoldasreuth

 

    Diese zusätzliche kurzfristige Behandlung wurde durch den Gemeinderat bzw.

    den BUA einvernehmlich zugelassen.

 

 

1. Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);

    Erneute Anhörung

 

    Sachverhalt:

 

    Da beabsichtigt ist, die Gesamtfortschreibung des LEP noch in dieser

    Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen, ist geplant, nochmals eine Anhörung

    (mit Frist 31.07.2013) durchzuführen.

 

    Es besteht kein Grund, von den bisherigen Beschlüssen abzurücken.

 

    Hinzuweisen ist noch auf den wesentlichen Unterschied zwischen Zielen und

    Grundsätzen, wie er unter dem Punkt „Umsetzung der Vision“ des aktuellen

    Entwurfs erläutert ist:

 

    „Die Ziele (Z) des Landesentwicklungsprogramms sind von allen öffentlichen

    Stellen und Personen des Privatrechts gemäß Art. 3 des Bayerischen

    Landesplanungsgesetzes (BayLplG) als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten.

    Die Grundsätze (G) enthalten Aussagen, die von allen öffentlichen Stellen und

    Personen des Privatrechtes gemäß Art. 3 BayLplG bei Abwägungs- und

    Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind.“

 

    So ist etwa die Empfehlung des Ausschusses zur Wasserversorgung

    (Drs. 16/15999) als Ziel formuliert, wohingegen diejenige zur Gesundheit

    (Drs. 16/16665) lediglich als Grundsatz aufgeführt ist.

 

    Darüber hinaus sieht der Beschluss eine Ermächtigung für den Bürgermeister

    dahingehend vor, im Falle noch kurzfristig eingehender Stellungnahmen des

    BayGT für die Gemeinde die Unterstützung dieser Stellungnahmen zu erklären.

 

    Beschluss:  12:0   (GR Franz Josef  war entschuldigt nicht anwesend)

 

    Zu der zu erwartenden erneuten Änderung des Entwurfs zur Gesamtfortschreibung

    des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wie sie sich nach dem Schreiben des

    Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom    

    04.06.2013 und den zugehörigen Landtags-Drucksachen abzeichnet, wird wie folgt

    Stellung genommen:

    Der Beschluss vom 28.08.2012 bleibt insoweit aufrecht erhalten, als er nicht durch

    die nun vorgelegten, zu erwartenden Änderungen hinfällig geworden ist.

    Im Übrigen schließt sich die Gemeinde Pullenreuth den Schreiben des Bayerischen

    Gemeindetags vom 18.07., 03.08., 13.09. und 21.12.2012 sowie vom 11.02.2013 an.

    Der Bürgermeister wird des Weiteren dahingehend ermächtigt, im Falle noch

    kurzfristig eingehender Stellungnahmen des BayGT für die Gemeinde die

    Unterstützung dieser Stellungnahmen zu erklären.

 

 

2. Weg zum Sportplatz Trevesen;

    Hier: Weiteres Vorgehen

 

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen BUA-Sitzung am 07.05.2013 wurde aus Reihen des BUA

    Folgendes Ergebnis festgehalten:

  

    Zufahrt Sportplatz Trevesen

 

    Hierzu wird die Verwaltung gebeten abzuklären, um welchen Straßentyp

    (z.B. Feld und Waldweg) es sich hier handelt und welche Möglichkeiten bestehen,

    diese Zufahrt zu erneuern.

    Die Zufahrt zum Sportplatz Trevesen Fl.Nr. 404 Gemarkung Trevesen befindet sich

    im Eigentum der Gemeinde Pullenreuth. Der Weg dient der Zufahrt zu

    landwirtschaftlichen Grundstücken und ist als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht

    ausgebaut nach den Kriterien des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes)

    anzusehen.

    Träger der Straßenbaulast für nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege

    sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden.

 

    Beschluss:  12:0   (GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)

 

    Zunächst sollen die Grenzen entlang dieses Weges zum Sportplatz festgestellt

    werden. Danach ist der Sachverhalt dem Gemeinderat erneut zur Beratung

    vorzulegen.

 

 

3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des   

    Kinderhauses „Steinwaldzwerge“ der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Aufgrund der Neuerungen des Freistaates Bayern, bzgl. des Zuschusses für

    Vorschulkinder muss die Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses

    Steinwaldzwergel“ der Gemeinde Pullenreuth geändert werden.

   

    Folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt.

 

    „(4) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht bzw. Schulzeit wird

    der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den

    Gebührensatz nach § 1 Abs. 1 angerechnet. Die Anwendung ist auf die Höhe der

    festgelegten Gebühr begrenzt.“

 

    Beschluss:    12:0   (GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine Satzung zur Änderung der     

    Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses „Steinwaldzwerge“ der

    Gemeinde Pullenreuth. Die Satzung tritt am 01.09.2013 in Kraft.

 

 

4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche

    Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeindeteil Rothenfurth wird im Juli an die Wasserversorgungsanlage

    Pullenreuth angeschlossen. Die Satzung für die öffentliche

    Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth ist dahingehend

    anzupassen. Nach Rücksprache mit dem Büro Fröhlich, sind alle Hausanschlüsse

    zum 31.07.2013 umgebunden. Die bestehende alte Wasserversorgung durch den

    Wasserzweckverband Langentheilen-Pilgramsreuth wird am gleichen Tage am

    Übergabeschacht bei Kreuzweiher gekappt.

 

    Damit die Versorgung des Gemeindeteils Rotenfurth mit Trink-, Brauch- und

    Löschwasser und die damit verbundenen Amtshandlungen auf die Grundlage der

    BGS/WAS erfolgen kann, ist die Anpassung dieser Satzung erforderlich.

    Folgende Änderungen müssen erfolgen:

 

    Bisherige Fassung des § 1 Abs. 1 öffentliche Einrichtung (die betroffenen

    unterstrichenen Stellen entfallen demnach künftig):

 

    (1) Die Gemeinde Pullenreuth betreibt zwei Wasserversorgungsanlagen als

          öffentliche Einrichtungen.

          Eine Wasserversorgungsanlage versorgt das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth

          mit Ausnahme des Gemeindeteils Rothenfurth und der Anwesen Haidelfurth 1

          und 2 sowie der der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände

          Langentheilen-Pilgramsreuth und Schindellohe-Dreihäuser.

          Die zweite Wasserversorgungsanlage versorgt den Gemeindeteil Rothenfurth.

    

    Der § 1 Abs. 1 öffentliche Einrichtungen erhält folgende neue Fassung:

 

    (1) Die Gemeinde Pullenreuth betreibt eine Wasserversorgungsanlage als

          öffentliche Einrichtung.

          Die Wasserversorgungsanlage versorgt das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth

          mit Ausnahme der Anwesen Haidelfurth 1 und 2 sowie der räumlichen

          Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände Langentheilen-Pilgramsreuth und

          Schindellohe-Dreihäuser.

 

    Beschluss:  12:0   (GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für

    die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.

 

 

5. Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur   

    Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Es wurde davon ausgegangen, dass im vorherigen Tagesordnungspunkt die

    Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung beschlossen wurde.

    Das hat zur Folge, dass die Beitrags- und Gebührensatzung ebenfalls geändert

    werden muss.

 

    Folgende Paragraphen sind in der Beitrags- und Gebührensatzung betroffen

    (die betroffenen unterstrichenen Stellen entfallen demnach künftig):

 

    §1 Beitragserhebung

    Die Gemeinde erhebt für die Deckung ihres Aufwandes und  für die Herstellung der

    Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth mit

    Ausnahme des Gemeindeteiles Rothenfurth und der Anwesen Haidelfurth 1 und 2

    sowie der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände Langentheilen/

    Pilgramsreuth und Schindellohe/Dreihäuser einen Beitrag.

 

    § 9a Grundgebühr

 

   (2) Die Grundgebühr beträgt

 

    a) für das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth mit Ausnahme des Gemeindeteiles

    Rothenfurth und der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände

    Langentheilen-Pilgramsreuth und Schindellohe-Dreihäuser bei der Verwendung

    von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

    bis 2,5 m3/h 20,00 €/Jahr,

    bis 6,0 m3/h 30,00 €/Jahr,

    bis 10,0 m3/h 40,00 €/Jahr und

    über 10,0 m3/h 80,00 €/Jahr.

 

    b) für den Gemeindeteil Rothenfurth bei der Verwendung von Wasserzählern

    mit Nenndurchfluss

    bis 2,5 m3/h 20,00 €/Jahr,

    bis 6,0 m3/h 30,00 €/Jahr,

    bis 10,0 m3/h 40,00 €/Jahr und

    über 10,0 m3/h 80,00 €/Jahr.

 

    § 10 Gebrauchsgebühren

    (3) Die Gebühr beträgt

 

    a) für das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth mit der Ausnahme des Gemeindeteils

    Rothenfurth und der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände

    Langentheilen-Pilgramsreuth und Schindellohe-Dreihäuser

    pro cbm verbrauchten Wassers 1,60 €,

 

    b) für den Gemeindeteil Rothenurth

    pro cbm verbrauchten Wassers 2,57 €,

 

    Die Paragraphen sind wie folgt zu ändern:

 

    § 1 Beitragserhebung

 

    Die Gemeinde erhebt für die Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der    

    Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth mit

    Ausnahme der Anwesen Haidelfurth 1 und 2 sowie der räumlichen

    Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände Langentheilen/Pilgramsreuth und

    Schindellohe/Dreihäuser einen Beitrag.

 

    § 9a Grundgebühr

 

    (2) Die Grundgebühr beträgt für das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth mit

    Ausnahme der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände

    Langentheilen-Pilgramsreuth und Schindellohe-Dreihäuser bei der Verwendung

    von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

    bis 2,5 m3/h 20,00 €/Jahr,

    bis 6,0 m3/h 30,00 €/Jahr,

    bis 10,0 m3/h 40,00 €/Jahr und

    über 10,0 m3/h 80,00 €/Jahr.

 

    § 10 Gebrauchsgebühren

 

    (3) Die Gebühr beträgt für das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth mit Ausnahme der   

    räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände Langentheilen-

    Pilgramsreuth und Schindellohe-Dreihäuser pro cbm verbrauchten Wassers 1,60 €,

 

    Beschluss:  12:0   (GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für

    die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Der, der Sitzungsvorlage beigefügte

    Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

 

 

6. Informationen

 

    Bgm. Pirner informierte darüber, dass des Wassereinlauf in Trevesen (Zufahrt zu

    den Anwesen Prischenk und Wegmann) nun repariert sei. Er müsse jedoch

    bemängeln, dass durch das eigenmächtige Anbringen eines Betonkeils in der

    Wasserrinne dieser Ablauf seinen Zweck nicht erfüllen kann da durch den Keil gar

    kein Wasser in die Nähe des Einlaufes gelangen könne. Es wäre besser, diesen

    Betonkeil zu entfernen.

 

 

7. Anfragen    

 

    a) GR Stephan Heindl wollte wissen, warum nicht wie besprochen die lediglich

        geschotterte Schadstelle in der Ortsmitte von Trevesen, im Zuge der

        Ausbesserungsarbeiten in Lochau mit asphaltiert wurde? Dem entgegnete

        Bgm. Pirner, dass er mit dem Besitzer keine Einigung erzielen konnte. Heindl

        sagte zu, dass er sich dieser Sachen nochmals annehmen und mit dem

        Eigentümer sprechen werde.

 

    b) GR Heindl fragte des Weiteren nach, inwieweit denn die Planungen für den DSL

         Ausbau Fortgeschritten sind? Bgm. Pirner beauftragte Kathrin König diese Frage

         doch an den Zuständigen Sachbearbeiter weiter zu geben damit dieser aktuelle

         Informationen an Herrn Heindl weiterleite.

 

     c) GR Norbert Reger verwies darauf, dass Springkraut die Uferzonen entlang

         des Höllbaches, im Bereich der „Grünen Mitte“ überwuchere. Dieser unschönen

         Entwicklung sollte man konsequent mit zurückschneiden entgegenwirken.

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                                                                    

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Fenzl Markus