Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 23.
Juli 2013 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 8 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2, 3, 4, 5 und 6 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
2.
Darlehensaufnahme für Unimog (Bereich Bauhof) und
Frontmäher aufgrund
einer Kreditermächtigung aus 2012
Sachverhalt:
Der Sachverhalt zu diesem TOP ergibt sich
aus dem folgenden Beschlusswortlaut.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt
in Bezug auf die Kreditzusage der
BayernLabo
vom 22.05.2013 (Darlehenskonto-Nr. 53/1056209) die
Aufnahme eines
Darlehens in Höhe von
92.000 € zum Erwerb eines Unimogs und eines
Frontmähers für den
Bauhof.
Auf den restlichen Darlehensbetrag
von 1.000 € (Kreditzusage 93.000 € ./. Abruf
92.000 €) wird
verzichtet.
Das Darlehen wird aus
dem Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“
gewährt. Für den Kredit kommt
der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende
Programmzinssatz zu
Anwendung.
Der Zinssatz wird für
einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben. Die
Rückzahlung des Kredits
von 92.000 € erfolgt in festen Vierteljahresraten innerhalb
von 20 Jahren ab
Auszahlung.
3. Stromliefervertrag ab
01.01.2014
Sachverhalt:
Am 19. Juni 2013 unterzeichnete der
Bayerische Gemeindetag und E.ON Bayern
Vertrieb GmbH eine neue Kommunale
Rahmenvereinbarung für die Jahre
2014 – 2017. Die neue Kommunale
Rahmenvereinbarung entspricht in den
Grundzügen der Vereinbarung 2010 – 2013.
Die Preise für die vier Bedarfsarten
• Kleinanlagen aus dem Ortsnetz ohne
Leistungsmessung
• Mittlere und große Anlagen mit
Leistungsmessung
• Elektroheizanlagen
• Straßenbeleuchtung
gelten wie bisher für alle gemäß
verbindlicher Standortliste festgehaltenen
Lieferstellen fix für den gesamten
Lieferzeitraum von vier Jahren. Die Energiepreise
sind als Nettopreise dargestellt, ohne
Zuschläge, Abgaben und Steuern. Neben dem
angebotenen HT- und dem NT- Energiepreis ist
weiter das spezifische
Netznutzungsentgelt des einzelnen
Anlagentyps hinzuzurechnen.
Die Senkung der Nettoenergiepreise
gegenüber dem bisherigen Preisblatt 2010-
2013 liegt durchschnittlich bei gut 33
Prozent. Die erzielte Preissenkung rührt
wesentlich daher, dass gegenüber dem
damaligen Abschlusszeitpunkt im Mai 2009
die Großhandelspreise an der Strombörse
stark gefallen sind und der über die
Bündelausschreibungen hervorgerufene Wettbewerb
die Verhandlungsposition des
Gemeindetags verbessert hat. Ein direkter Vergleich
mit den, im Übrigen für die 67
Lose unterschiedlichen, Ergebnissen der Bündelausschreibungen
ist jedoch nicht
möglich, da die Rahmenvereinbarung zum
einen über ein Jahr länger läuft und sie
zum anderen sowohl nach Anlagenart als auch
nach Tarifzeiten preislich
unterscheidet.
Laut Beschluss des Gemeinderates Pullenreuth in der nichtöffentlichen Sitzung am
18.12.2012 wurde keine Durchführung einer
Bündelausschreibung gewünscht. Die
Rahmenvereinbarung des Bayerischen
Gemeindetages sollte abgewartet werden.
Die nächste Möglichkeit zur Teilnahme an
einer Bündelausschreibung besteht, nach
Aussage von Herrn Mößner
vom Bayerischen Gemeindetag, mit
Mittelfranken im nächsten Jahr über den
Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.12.2017.
Es ist zu bedenken, dass bei Abschluss des
Stromliefervertrages mit der E.ON
Bayern Vertrieb GmbH über einen kürzeren
Zeitraum als die festgelegten Jahre von
2014 – 2017, also z.B. Abschluss für 1
Jahr, die Preise sich ändern können, da bis
dahin erfolgende Preisänderungen an der
Strombörse berücksichtigt werden. Der
Strombedarf wird durch die E.ON Bayern
Vertrieb GmbH auch nur für die
abgeschlossenen Jahre eingekauft.
Alternativ zu den Angebotspreisen kann für
die Versorgung der eigenen
Liegenschaften 100 % Ökostrom aus
erneuerbaren Energien gewählt werden. Der
Aufschlag beträgt 0,05 ct/kWh.
Sollte man sich für Ökostrom entscheiden, erfolgt
dies für alle Verbrauchsanlagen.
Der Gemeinderat sollte darüber beschließen,
über welchen Zeitraum die neue
Stromlieferverträge mit der E.ON Bayern
Vertrieb GmbH abgeschlossen werden
sollen und ob Ökostrom oder wie bisher
konventionell erzeugter Strom bezogen
werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass am
19. Juni 2013 der Bayerische
Gemeindetag und die E.ON Bayern Vertrieb
GmbH eine neue Kommunale
Rahmenvereinbarung für die Jahre 2014 –
2017 unterzeichneten.
Die Gemeinde Pullenreuth
beschließt, mit der E.ON Bayern Vertrieb GmbH einen
Stromliefervertrag für den Zeitraum vom 01.01.2014
bis 31.12.2017 basierend auf der
neuen Kommunalen Rahmenvereinbarung mit
Bezug von konventionell erzeugtem
Strom abzuschließen.
Die E.ON Bayern Vertrieb GmbH garantiert
eine Preisstabilität nur für die Dauer des
neuen Stromliefervertrages.
4. Errichtung eines Photovoltaikanlagen-Indachsystems auf dem Bauhofgebäude und
dem Kindergarten; Hier: Vergabe
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
befürwortete die Errichtung eines
Photovoltaikanlagen -
Indachsystems auf dem Bauhofgebäude (beide Dachseiten)
und dem Kindergarten
(Südwestseite).
Die Verwaltung wurde
beauftragt hierfür 3 Angebote mit einer nachvollziehbaren
Amortisationsberechnung
anzufordern und das Ergebnis dem Gemeinderat
vorzulegen.
Der Kämmerer wurde
beauftragt, entsprechend dem, der Sitzungsvorlage
beigefügten Angebot (und
der getroffenen Auswahl, auf welche Gebäude wie viele
Anlagen kommen
können) eine Nachtragshaushaltssatzung für die Juni-Sitzung
vorzubereiten.
Auf dieser Vorgaben wurden die Firmen
Elektrotechnik Philipp, Pullenreuth,
ILIOTEC GmbH, Regensburg und WUN Solar
GmbH, Wunsiedel um Erstellung eines
Angebotes gebeten.
Des Weiteren müssen Betreiber bei einer
Photovoltaik-Großanlage mit einer
Nennleistung von mehr als 30 kWp bei ihrem zuständigen Energieversorger eine
Einspeisezusage einholen, um Solarstrom
einspeisen zu können. Bei kleineren
Photovoltaikanlagen erfolgt die Einspeisung
über den Hausanschluss.
Nach Rücksprache mit dem Energieversorger
Bayernwerk AG kann eine
Einspeisezusage für das Photovoltaikanlagen-Indachsystem
auf dem
Bauhofgebäude und dem Kindergarten (über 30
kWp) aufgrund der bereits
vorhandenen PV-Anlagen im Umkreis derzeit
nicht erfolgen, d. h. die Gemeinde
Pullenreuth müsste auf eigene Kosten eine eigene Leitung
zur nächsten
Trafostation verlegen.
Daher wurde mit der Firma Elektrotechnik
Philipp, Pullenreuth nochmals Kontakt
aufgenommen und ein Angebot mit
Wirtschaftlichkeitsberechnung nur für eine
Anlage auf dem Bauhofgebäude erstellt (29,5
kWp über Hausanschluss möglich).
In der Sitzung am 28.05.2013 wurde darüber informiert,
dass SOLARWATT als erster
Hersteller eine neue Generation extrem
langlebiger, höchst belastbarer Solarmodule
anbietet. Die innovativen Glas-Glas-Module
zeichnen sich gegenüber Glas-Folie-
Modulen durch eine höhere
Langzeitstabilität aus. SOLARWATT kann deshalb
30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie auf
diese Solarmodule gewährleisten und
würde
damit Leistung und Produktqualität über Jahrzehnte absichern.
Beschluss:
Aufgrund der Einholung
und Überprüfung der Angebote wird die Errichtung eines
Photovoltaikanlagen-Indachsystems
nur
auf dem Bauhofgebäude an den
wirtschaftlichsten
Bieter, der Firma Elektrotechnik Thomas Philipp, Schulstr.
5,
95704 Pullenreuth zum geprüften Angebotspreis von 79.291,47 €
brutto (66.631,49 €
netto) vergeben.
5.
Herstellung einer Referenzfläche zur weiteren Beobachtung im Bereich der Straße
Leimgruben – Langetheilen
– Höll.
Sachverhalt:
Nach einem
Gemeinderatsbeschluss soll in diesem Bereich eine im Zustand
schlechte, größere
Referenzfläche (ca. 400m² auf einer Länge von ca. 80 m)
ausgebessert bzw. neu
aufasphaltiert werden. Diese solle alsdann nach geraumer
Zeit für künftige
Entscheidungen maßgebend bewertet werden.
Beschluss:
Aufgrund des
vorliegenden Kostenvoranschlages in Höhe von 9.017,22 € brutto
(7.577,50 € netto), wird
die Herstellung einer Referenzfläche von ca. 400m² an die
Firma Alois König, Pullenreuth vergeben.
6.
Herstellung eines provisorischen Schotterweges in Lochau
zwischen bzw. bei den
Anwesen Sirtl und Engelmann.
Sachverhalt:
Dieses Grundstück befindet sich im Besitz
er Gemeinde Pullenreuth ist jedoch nicht
als Weg nutzbar. Augrund eines sehr günstigen
Ausschreibungsergebnisses
könnte der Weg nun Kostengünstig,
provisorisch errichtet werden.
Beschluss:
Aufgrund der Einholung
und Überprüfung der Angebote werden die
Wegebauarbeiten an den wirtschaftlichsten
Bieter, der Firma Schreyer, Ebnath
zum Angebotspreis in
Höhe von 4.646,95 € brutto (3.905,00 € netto) vergeben.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.30 Uhr
Vom
Gemeinderat war GR Franz Josef, entschuldigt nicht anwesend.
Bgm. Pirner bat um die kurzfristige
Erweiterung der Ladung um eine öffentliche
BUA-Sitzung im Anschluss an die nö. und die ö. GR-Sitzung;
Hier:
Beschluss über einen Bauantrag der Steinwaldia betreffend einen Anbau an
die Glasschleife in Arnoldasreuth
Diese
zusätzliche kurzfristige Behandlung wurde durch den Gemeinderat bzw.
den BUA einvernehmlich
zugelassen.
1. Gesamtfortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);
Erneute Anhörung
Sachverhalt:
Da beabsichtigt ist, die
Gesamtfortschreibung des LEP noch in dieser
Legislaturperiode in Kraft treten zu
lassen, ist geplant, nochmals eine Anhörung
(mit Frist 31.07.2013) durchzuführen.
Es besteht kein Grund, von den bisherigen
Beschlüssen abzurücken.
Hinzuweisen ist noch auf den wesentlichen
Unterschied zwischen Zielen und
Grundsätzen, wie er unter dem Punkt „Umsetzung
der Vision“ des aktuellen
Entwurfs erläutert ist:
„Die Ziele (Z) des Landesentwicklungsprogramms
sind von allen öffentlichen
Stellen und Personen des Privatrechts gemäß
Art. 3 des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes (BayLplG)
als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten.
Die Grundsätze (G) enthalten Aussagen, die
von allen öffentlichen Stellen und
Personen des Privatrechtes gemäß Art. 3 BayLplG bei Abwägungs- und
Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen
sind.“
So ist etwa die Empfehlung des Ausschusses
zur Wasserversorgung
(Drs. 16/15999) als Ziel formuliert, wohingegen diejenige
zur Gesundheit
(Drs. 16/16665)
lediglich als Grundsatz aufgeführt ist.
Darüber hinaus sieht der Beschluss eine
Ermächtigung für den Bürgermeister
dahingehend vor, im Falle noch kurzfristig
eingehender Stellungnahmen des
BayGT für die
Gemeinde die Unterstützung dieser Stellungnahmen zu erklären.
Beschluss: 12:0 (GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)
Zu der zu
erwartenden erneuten Änderung des Entwurfs zur Gesamtfortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wie
sie sich nach dem Schreiben des
Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom
04.06.2013 und den zugehörigen
Landtags-Drucksachen abzeichnet, wird wie folgt
Stellung genommen:
Der Beschluss vom 28.08.2012 bleibt
insoweit aufrecht erhalten, als er nicht durch
die nun vorgelegten, zu erwartenden
Änderungen hinfällig geworden ist.
Im Übrigen schließt sich die Gemeinde Pullenreuth den Schreiben des Bayerischen
Gemeindetags
vom 18.07., 03.08., 13.09. und 21.12.2012 sowie vom 11.02.2013 an.
Der Bürgermeister wird des Weiteren
dahingehend ermächtigt, im Falle noch
kurzfristig eingehender Stellungnahmen des BayGT für die Gemeinde die
Unterstützung dieser Stellungnahmen zu
erklären.
2. Weg zum Sportplatz Trevesen;
Hier: Weiteres Vorgehen
Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen BUA-Sitzung am 07.05.2013 wurde aus Reihen des BUA
Folgendes Ergebnis festgehalten:
• Zufahrt Sportplatz Trevesen
Hierzu wird die Verwaltung gebeten
abzuklären, um welchen Straßentyp
(z.B. Feld und Waldweg) es sich hier
handelt und welche Möglichkeiten bestehen,
diese Zufahrt zu erneuern.
Die Zufahrt zum Sportplatz Trevesen Fl.Nr. 404 Gemarkung Trevesen befindet sich
im Eigentum der Gemeinde Pullenreuth. Der Weg dient der Zufahrt zu
landwirtschaftlichen Grundstücken und ist
als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht
ausgebaut nach den Kriterien des
Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes)
anzusehen.
Träger der Straßenbaulast für nicht
ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege
sind diejenigen, deren Grundstücke über den
Weg bewirtschaftet werden.
Beschluss: 12:0
(GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)
Zunächst
sollen die Grenzen entlang dieses Weges zum Sportplatz festgestellt
werden. Danach ist der Sachverhalt dem
Gemeinderat erneut zur Beratung
vorzulegen.
3. Erlass
einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des
Kinderhauses „Steinwaldzwerge“ der Gemeinde
Pullenreuth
Sachverhalt:
Aufgrund der Neuerungen des Freistaates
Bayern, bzgl. des Zuschusses für
Vorschulkinder muss die Gebührensatzung für
die Benutzung des Kinderhauses
„Steinwaldzwergel“
der Gemeinde Pullenreuth geändert werden.
Folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt.
„(4) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr
vor der Schulpflicht bzw. Schulzeit wird
der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der
Familie gewährte Zuschuss auf den
Gebührensatz nach § 1 Abs. 1 angerechnet.
Die Anwendung ist auf die Höhe der
festgelegten Gebühr begrenzt.“
Beschluss: 12:0 (GR Franz Josef war entschuldigt nicht
anwesend)
Der Gemeinderat Pullenreuth
erlässt eine Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Benutzung des
Kinderhauses „Steinwaldzwerge“ der
Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am 01.09.2013 in Kraft.
4. Erlass einer
Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche
Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der Gemeindeteil Rothenfurth
wird im Juli an die Wasserversorgungsanlage
Pullenreuth angeschlossen.
Die Satzung für die öffentliche
Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth ist dahingehend
anzupassen. Nach Rücksprache mit dem Büro
Fröhlich, sind alle Hausanschlüsse
zum 31.07.2013 umgebunden. Die bestehende
alte Wasserversorgung durch den
Wasserzweckverband Langentheilen-Pilgramsreuth
wird am gleichen Tage am
Übergabeschacht bei Kreuzweiher gekappt.
Damit die Versorgung des Gemeindeteils Rotenfurth mit Trink-, Brauch- und
Löschwasser und die damit verbundenen
Amtshandlungen auf die Grundlage der
BGS/WAS erfolgen kann, ist die Anpassung
dieser Satzung erforderlich.
Folgende Änderungen müssen erfolgen:
Bisherige Fassung
des § 1 Abs. 1 öffentliche Einrichtung (die betroffenen
unterstrichenen Stellen
entfallen demnach künftig):
(1) Die Gemeinde Pullenreuth betreibt zwei Wasserversorgungsanlagen als
öffentliche
Einrichtungen.
Eine
Wasserversorgungsanlage versorgt das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth
mit Ausnahme des
Gemeindeteils Rothenfurth und der Anwesen Haidelfurth 1
und 2 sowie der der räumlichen
Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände
Langentheilen-Pilgramsreuth und Schindellohe-Dreihäuser.
Die zweite
Wasserversorgungsanlage versorgt den Gemeindeteil Rothenfurth.
Der § 1 Abs. 1 öffentliche Einrichtungen
erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Gemeinde Pullenreuth
betreibt eine Wasserversorgungsanlage als
öffentliche Einrichtung.
Die Wasserversorgungsanlage versorgt
das Gebiet der Gemeinde Pullenreuth
mit Ausnahme der Anwesen Haidelfurth 1 und 2 sowie der räumlichen
Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände
Langentheilen-Pilgramsreuth und
Schindellohe-Dreihäuser.
Beschluss: 12:0
(GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur
Änderung der Satzung für
die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.
5.
Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Es wurde davon ausgegangen, dass im
vorherigen Tagesordnungspunkt die
Satzung zur Änderung der
Wasserabgabesatzung beschlossen wurde.
Das hat zur Folge, dass die Beitrags- und
Gebührensatzung ebenfalls geändert
werden muss.
Folgende Paragraphen sind in der Beitrags-
und Gebührensatzung betroffen
(die betroffenen
unterstrichenen Stellen entfallen demnach künftig):
§1 Beitragserhebung
Die Gemeinde erhebt
für die Deckung ihres Aufwandes und für
die Herstellung der
Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet
der Gemeinde Pullenreuth mit
Ausnahme des
Gemeindeteiles Rothenfurth und der Anwesen Haidelfurth 1 und 2
sowie der räumlichen
Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände Langentheilen/
Pilgramsreuth
und Schindellohe/Dreihäuser einen Beitrag.
§ 9a Grundgebühr
(2) Die Grundgebühr
beträgt
a) für das Gebiet
der Gemeinde Pullenreuth mit Ausnahme des
Gemeindeteiles
Rothenfurth
und der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände
Langentheilen-Pilgramsreuth
und Schindellohe-Dreihäuser bei der Verwendung
von Wasserzählern
mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m3/h 20,00
€/Jahr,
bis 6,0 m3/h 30,00
€/Jahr,
bis 10,0 m3/h 40,00
€/Jahr und
über 10,0 m3/h 80,00
€/Jahr.
b) für den
Gemeindeteil Rothenfurth bei der Verwendung von
Wasserzählern
mit
Nenndurchfluss
bis 2,5 m3/h
20,00 €/Jahr,
bis 6,0 m3/h
30,00 €/Jahr,
bis 10,0 m3/h
40,00 €/Jahr und
über 10,0 m3/h
80,00 €/Jahr.
§ 10
Gebrauchsgebühren
(3) Die Gebühr
beträgt
a) für das Gebiet
der Gemeinde Pullenreuth mit der Ausnahme des
Gemeindeteils
Rothenfurth
und der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände
Langentheilen-Pilgramsreuth
und Schindellohe-Dreihäuser
pro cbm verbrauchten
Wassers 1,60 €,
b) für den
Gemeindeteil Rothenurth
pro cbm
verbrauchten Wassers 2,57 €,
Die Paragraphen sind
wie folgt zu ändern:
§ 1 Beitragserhebung
Die Gemeinde erhebt für die Deckung ihres
Aufwandes für die Herstellung der
Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet
der Gemeinde Pullenreuth mit
Ausnahme der Anwesen Haidelfurth
1 und 2 sowie der räumlichen
Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände Langentheilen/Pilgramsreuth und
Schindellohe/Dreihäuser einen Beitrag.
§ 9a Grundgebühr
(2) Die Grundgebühr beträgt für das Gebiet
der Gemeinde Pullenreuth mit
Ausnahme
der räumlichen Geltungsbereiche der Wasserzweckverbände
Langentheilen-Pilgramsreuth
und Schindellohe-Dreihäuser bei der Verwendung
von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m3/h 20,00 €/Jahr,
bis 6,0 m3/h 30,00 €/Jahr,
bis 10,0 m3/h 40,00 €/Jahr und
über 10,0 m3/h 80,00 €/Jahr.
§ 10 Gebrauchsgebühren
(3) Die Gebühr beträgt für das Gebiet der
Gemeinde Pullenreuth mit Ausnahme der
räumlichen Geltungsbereiche der
Wasserzweckverbände Langentheilen-
Pilgramsreuth und
Schindellohe-Dreihäuser pro cbm verbrauchten Wassers 1,60 €,
Beschluss: 12:0
(GR Franz Josef war entschuldigt nicht anwesend)
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für
die öffentliche
Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.
Der, der Sitzungsvorlage beigefügte
Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
6. Informationen
Bgm. Pirner informierte darüber,
dass des Wassereinlauf in Trevesen (Zufahrt zu
den Anwesen Prischenk und Wegmann) nun repariert sei. Er müsse jedoch
bemängeln, dass
durch das eigenmächtige Anbringen eines Betonkeils in der
Wasserrinne dieser Ablauf seinen Zweck nicht erfüllen kann
da durch den Keil gar
kein Wasser in
die Nähe des Einlaufes gelangen könne. Es wäre besser, diesen
Betonkeil zu
entfernen.
7. Anfragen
a) GR Stephan Heindl
wollte wissen, warum nicht wie besprochen die lediglich
geschotterte Schadstelle in der
Ortsmitte von Trevesen, im Zuge der
Ausbesserungsarbeiten in Lochau mit asphaltiert wurde? Dem entgegnete
Bgm. Pirner, dass er mit dem Besitzer keine Einigung erzielen
konnte. Heindl
sagte zu, dass er sich dieser Sachen
nochmals annehmen und mit dem
Eigentümer sprechen werde.
b) GR Heindl fragte des
Weiteren nach, inwieweit denn die Planungen für den DSL
Ausbau
Fortgeschritten sind? Bgm. Pirner
beauftragte Kathrin König diese Frage
doch an den Zuständigen
Sachbearbeiter weiter zu geben damit dieser aktuelle
Informationen an
Herrn Heindl weiterleite.
c) GR Norbert Reger
verwies darauf, dass Springkraut die Uferzonen entlang
des Höllbaches, im
Bereich der „Grünen Mitte“ überwuchere. Dieser unschönen
Entwicklung sollte
man konsequent mit zurückschneiden entgegenwirken.
Es gab keine weiteren, wesentlichen
Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die
„Frankenpost“ und
den „Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Fenzl Markus