Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 28.
August 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
Es stand zu dieser GR-Sitzung kein nichtöffentlicher
Teil auf der Tagesordnung.
I. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn:
19.00 Uhr
Vom Gemeinderat war GR Josef Franz entschuldigt und nicht
anwesend.
1. Dorferneuerung
Pullenreuth; Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung
des
ehemaligen Schulhauses in Lochau; Hier: Entwurf Notarvertrag
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am
31.07.2012 den Beschluss:
„Der amtierende
Bürgermeister wird beauftragt einen Nutzungsvertrag mit der
Dorfgemeinschaft Lochau e. V. abzuschließen.
Die Laufzeit des
Vertrages wird bis zum 31.12.2042 festgesetzt.
Der
Entschädigungssatz beträgt 100,00 €/Jahr. Dieser Betrag wird dem Verein für
die Jugendarbeit wieder
zur Verfügung gestellt.“
Das Notariat in Kemnath hat zwischenzeitlich
einen Entwurf hierfür ausgearbeitet,
welcher der Sitzungsvorlage beigefügt ist.
So wurde nach vorangegangener ausgiebiger
Diskussion (siehe Bereicht aus der
letzten Gemeinderatssitzung) aus einem
Ursprünglich Angedachten
„Erbaurechtsvertrag“ nun ein „Nießbrauchsrecht
mit einem Photovoltaik-
anlagenrecht und einem Vorkaufsrecht für
die Dorfgemeinschaft Lochau.
Die Fraktion der UWG bemängelte eine
fehlende Regelung beim Eintritt eines
Schadensfalles z.B. eines Brandschadens,
von welcher Seite er auch immer
ausgehen mag. Wer bezahlt z.B. einen
Schaden an der Photovoltaikanlage wenn das
Gebäude durch einen technischen Defekt
brennt oder wer, zahlt einen Schaden im
umgekehrten Fall am Gebäude wenn durch
einen Defekt an der PV-Anlage ein Brand
entsteht?
Warum ist in dem Vertrag ein Rückbau der
Anlage nicht eindringlich geregelt?
Wer hat diese im Entwurf ursprünglich
bereits aufgeführte Thematik aus diesem,
nachträglich mit schwarzer Farbe, herausgestrichen?
Bgm. Pirner wurde energisch und erklärte, dass diese Punkte
aller
Wahrscheinlichkeit nach bereits vom Notar
selber gestrichen wurden.
GR Stephan Heindl erwiderte, dass eben genau
diese seiner Meinung nach nicht der
Fall sein könne. Warum, wenn diese Einzelheiten
nicht wichtig wären hätte sie der
Notar ursprünglich denn überhaupt aufgeführt?
Heindl bezweifelte, dass der Notar selbst diese
Punkte geschwärzt habe. Im
heutigen Computerzeitalter wäre es ein
leichtes dies auf dem PC zu entfernen, wenn
nicht sogar einfacher als mit dem Stift
durchzustreichen.
GR Pschörrer Max
dachte an, dass schon die finanzierende Bank darauf ein Auge
werfen würde und Bgm.
Pirner wollte von Heindl, dass dieser einen
juristisch
korrekten Beschlussvorschlag formulieren
sollte. Heindl lehnte dies ab da er, sich
selbst und aller Wahrscheinlichkeit nach
den gesamten Gemeinderat dazu nicht in
der Lage sah. Eingeschlossen der 1. Bgm. Pirner der dies, für seine
Person
schon selbst als fast unmöglich ansah. Es
wurde diskutiert und diskutiert und uns
schien es als wollte der Bgm. unser Problem mit dem Vertrag nicht begreifen. Uns
geht es nicht darum, dass die Lochauer das Schulhaus zum Betrieb einer PV-Anlage
nutzen dürfen sondern lediglich darum, dass
möglichst viele von evtl. eintretenden
Fällen besprochen und bestmöglich geregelt
sind. Es gebe dafür ja aktuelle
Beispiele in der Gemeinde Fichtelberg mit
dem Brand des Schwimmbades und
ebenfalls in der Gemeinde Fichtelberg mit
einem Erbbaurechtsvertrag im
Zusammenhang mit der Insolvenz des
Zeltlagerrings Oberfranken. Dieser
Erbaurechtsvertrag laufe bereits seit 1956
und erst jetzt tauchen Probleme insofern
auf, dass die Gemeinde die auf dem
Grundstück stehenden Gebäude zu sage und
schreibe 2/3 des aktuellen Verkehrswertes
kaufen müsste.
Heindl stellte an den Gemeinderat die Frage,
wer denn bereit sei sich nach bis zu
40
Jahren Vertragslaufzeit, von Bürgern der Gemeinde vorhalten zu lassen, dass
man hier offensichtlich geschlafen habe?
Aufgrund der drängenden Zeit wegen sinkender
Einspeisevergütung war dem Bgm.
und vor allem Gemeinderat Martin Greger
besonders daran gelegen, dass ein
Beschluss in dieser Sitzung gefasst werde
um nicht noch ein Monat zu verlieren.
Beschluss: 12:0
(Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)
Der
amtierende Bürgermeister wird beauftragt auf der Basis des der
Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfes den
Notariatsvertrag mit der
Dorfgemeinschaft Lochau
e. V. abzuschließen.
Die VG Neusorg wird beauftragt, die Folgen
und die Abwicklung im Falle eines
Versicherungsfalles abzuklären. Der
Gemeinderat wird über das Ergebnis
informiert.
Aufgrund diesen Ergebnis werden evtl. extra
Regelungen getroffen.
Die Sätze zwei bis vier des Beschlusses
wurden vom Bgm. Pirner selbst,
auf
drängen der UWG, zusätzlich zum bereits vorgegebenen
Beschlussvorschlag
formuliert.
2. Satzungsbeschluss zur
3. Änderung des Bebauungsplanes „Rehbühl“
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 31.07.2012 hat der
Gemeinderat die 3. Änderung des
Bebauungsplans beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.08.2012 wurden die
betroffenen Träger öffentlicher Belange
(hier nur Kreisbauamt, Untere
Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt Weiden)
mit einer Frist bis zum Sitzungstag
(28.08.) angehört.
Der Vorsitzende hat in der Sitzung über die
eingegangenen Stellungnahmen
berichtet. Eine Besprechung fand mit allen
betroffenen Träger öffentlicher Belangen
vorab bereits statt.
Die öffentliche Bürgerbeteiligung nach § 13
BauGB fand bereits am 22.08.2012 um
18.00 Uhr im Rathaus Pullenreuth
statt.
Beschluss: 12:0
(Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)
Der
GR Pullenreuth stellt fest, dass im Rahmen der Anhörung
der betroffenen
Träger öffentlicher Belange und der
Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan
„Rehbühl“ Einwendungen nicht erhoben
wurden.
Die dem Protokoll als Anlage 1 zu diesem
Beschluss beigefügte Satzung über die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Rehbühl“ vom
28.08.2012 wird beschlossen.
3. Gesamtfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);
Anhörungsverfahren zum Entwurf vom
22.05.2012
Sachverhalt:
Mitte Juli wurden die
Gemeinderatsmitglieder über die Gesamtfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
mit entsprechenden Unterlagen
versorgt.
Die Stellungnahme der Gemeinde muss bis
21.09. abgegeben sein (der BayGT hat
eine Verlängerung der Frist um mindestens 1
Monat beantragt, es liegt aber noch
keine Nachricht vor, dass dem zugestimmt
worden sei).
Der BayGT hat mit
Schreiben vom 18.07. und 03.08.2012 sich bereits (vorläufig) zur
Fortschreibung geäußert; das Schreiben vom
18.07. betrifft dabei die
Fortschreibung insgesamt, jenes vom
03.08.2012 den Teilaspekt der Wasser-
wirtschaft.
Der BayGT stellt
anheim, dass sich die Gemeinden, die sich zum LEP äußern
wollen, sich auf die Stellungnahmen des BayGT beziehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, sich der
Stellungnahmen des BayGT
anzuschließen, unter besonderer
Berücksichtigung der Teilfragen
- konkrete Umsetzung
- Anbindung neuer Siedlungsflächen
- Städtebaulich integrierte Lage von
großflächigem Einzelhandel
- Öffentliche Wasserversorgung als
essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge
Anmerkung zur bisherigen Einstufung der
Gemeinden Brand/Ebnath einerseits und
Neusorg/Pullenreuth
andererseits als (Doppel-)Kleinzentren: zukünftig gibt es nur
noch 3 Zentralitätseinstufungen:
Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren
(siehe S. 19 des Entwurfs).
Die Grundzentren werden in den
Regionalplänen festgelegt; bestehende Klein- und
Unterzentren sowie bestehende
Siedlungsschwerpunkte können dabei als
Grundzentren beibehalten werden. Es wird
also darauf zu achten sein, bei der
Anstehenden Fortschreibung des Regionalplanes
innerhalb von 3 Jahren nach
Inkrafttreten des LEP (siehe § 2 Abs. 1
Satz 1 des Verordnungsentwurfs) auf der
Beibehaltung unserer Gemeinden als
Grundzentren zu bestehen.
Dies unabhängig von der Tatsache, dass der BayGT bezweifelt, dass das
Zentrale-Orte-System
heute überhaupt noch zeitgemäß ist.
Angesprochen wurde im Gemeinderat, in
diesem Zusammenhang auch nochmals
das vorantreiben einer Flächendeckenden
Breitbandversorgung.
Beschluss: 12:0
(Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)
Zu dem
mit Schreiben vom 20.06.2012 übersandten Entwurf der
Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Bayern schließt sich
der Gemeinderat Pullenreuth
den in den Schreiben des BayGT vom 18.07.2012 und
vom 03.08. 2012 gemachten Ausführungen an.
Dabei weist der Gemeinderat auf
folgende Schwerpunkte hin:
- Der Gemeinderat Pullenreuth
ist auch der Auffassung, dass der Entwurf zu wenig
Konkretes enthält (wann und wie die gesteckten Ziele erreicht werde sollen). Dies
gilt z. B. für die Energiewende und die
Umsetzung des Leitbildes der
gleichwertigen Lebens- und
Arbeitsverhältnisse.
- Vom Gemeinderat Pullenreuth
unterstützt werden auch die großen Bedenken des
BayGT hinsichtlich
der beabsichtigten Regelungen zur Siedlungsstruktur
(Anbindungspflicht an geeignete
Siedlungseinheiten) und zur städtebaulich
integrierten Lage bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben,
das gemeindliche
Selbstverwaltungsrecht wird hier
unverhältnismäßig eingeschränkt.
- Unbedingt erhalten werden muss das
bisherige Ziel, dass die Wasserversorgung
als
essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung
bleiben soll.
4. Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorung
Pullenreuth;
Hier: Durchführung der Baumaßnahme
Sachverhalt:
Der Gemeinderat
Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am
24.01.2012
folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Erschließung des Ortsteils
Rothenfurth
vorerst zurückzustellen. Der Förderbescheid mit entsprechenden
Fördersatz ist
abzuwarten.“
Es wird zunächst auf das beiliegende
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes
Weiden vom 17.07.2012 verwiesen.
Nach Nr. 8.2 RZWas
2009 ist dem Zuwendungsantrag der Durchführungsbeschluss
des Gemeinderates Pullenreuth
beizulegen.
Nach Rücksprache mit Herrn Meier,
Wasserwirtschaftsamt Weiden beläuft sich der
Fördersatz auf 70 Prozent. Zu beachten
ist dabei, dass die Förderung nicht auf den
Tatsächlichen, gesamt anfallenden Baukosten
sondern lediglich auf vorgegebenen
Sätzen nach dem RZWas
(Richtlinien für die Zuwendungen zu
wasserwirtschaftlichen Vorhaben) basieren. Aufgrund
der bereits eingereichten
Entwurfsplanung ergeben sich folgende denkbare
Finanzierungen:
Gesamtkosten laut Entwurfsplanung Ing. Büro
Fröhlich, Neusorg: 329.000,00 €
zuwendungsfähige Kosten nach RZWas 3 a: 222.000,00
€
darauf 70 % Förderung: 155.400,00
€
Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth (329.000,00 – 155.400,00): 173.600,00 €
abzüglich KAG-Beiträge
Rothenfurth ca.: 30.000,00
€
verbleibender
Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth: 143.600,00 €
Die zuwendungsfähigen Kosten werden nach
Anlage 3 a RZWas festgesetzt d. h.
nur auf diese Zahlen erfolgt die Förderung.
Diese Einzelbeträge sind vom
Bayerischen Staatsministerium bestimmt und
entsprechen in keiner Weise den
Tatsächlichen, realistischen Baukosten.
Nach Rücksprache mit Herrn Koller, WWA
Weiden besteht lediglich die Möglichkeit
auf eine Sonderförderung, wenn bei einem
Zuschusssatz von 60 % auf die
tatsächlichen zuwendungsfähigen Baukosten
der Förderbetrag höher liegt als nach
Anlage 3 a RZWas.
Eine solche Förderung wird aber nur gewährt, soweit
ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Beispiel:
Aufgrund der Finanzierung über Anlage 3 a RZWas und einem Fördersatz von 70 %
wird ein Zuwendungsbetrag von ca.
155.400,00 € in Aussicht gestellt.
Die tatsächlichen Baukosten belaufen sich
auf ca. 329.000,00 €, davon sind ca.
300.000,00 € zuwendungsfähig. Auf diese
tatsächlichen zuwendungsfähigen
Baukosten errechnet sich beim einem
Fördersatz von 60 % eine Zuwendung von
180.000,00 € (also höher als 155.400,00 €).
Somit denkbare 2. Finanzierung:
Gesamtkosten laut Entwurfsplanung Ing. Büro
Fröhlich, Neusorg: 329.000,00 €
tatsächliche zuwendungsfähige Baukosten: 300.000,00 €
darauf 60 % Förderung: 180.000,00
€
Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth (329.000,00 – 180.000,00): 149.000,00 €
abzüglich KAG-Beiträge
Rothenfurth ca.:
30.000,00 €
verbleibender
Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth: 119.000,00 €
Bei Erstellung der Sitzungsvorlage zum
16.01.2012 wurden die gesamten Baukosten
bei einem Fördersatz von 80 % als
förderfähige Kosten angesetzt. Auf dieser Basis
ergab sich damals ein verbleibender
Eigenanteil von ca. 43.000,00 € für die
Gemeinde.
Durch die Prüfung der Entwurfsplanung und
der Festlegung des Fördersatzes ist
der Eigenanteil angewachsen. Dies wird wie
folgt begründet:
- Festlegung der zuwendungsfähigen Kosten
über RZWas 3 a
- Reduzierung des Fördersatzes
Der Ortsteil Rothenfurth
wird durch den Wasserbeschaffungsverband
Langentheilen-Pilgramsreuth
mit öffentlichem Trinkwasser versorgt. Dieser Verband
bezieht derzeit sein öffentliches
Trinkwasser vom Wasserzweckverband Oberes
Fichtelnaabtal.
Der Wasserbeschaffungsverband Langentheilen-Pilgramsreuth stellt der Gemeinde
Pullenreuth die
Lieferung des öffentlichen Trinkwassers für den Ortsteil Rothenfurth
in Rechnung. Die Gebührenbedarfsberechnung
für die
Wasserversorgungseinrichtung Rothenfurth wurde in der öffentlichen GR-Sitzung
am 23.11.2010 anerkannt. Die Wassergebühr
beträgt für den Ortsteil Rothenfurth
seit 01.01.2011 2,57 €/m³ (zum Vergleich
zur Wasserversorgungseinrichtung
Pullenreuth 1,20
€/m³).
Die Kostenunterdeckung belief sich für die
Gemeinde Pullenreuth im Jahr 2011 auf
ca. 1.600,00 €.
Hier darf doch mal gesagt werden das doch
dieser Herr Baurat Manfred Meier
vom Wasserwirtschaftsamt Weiden ein
„Dampfplauderer“ sein muss, wenn
dieser noch vor ca. einem Jahr von einem
Fördersatz von ca. 80 % sprach, da es
sich hier um einen Erstanschluss für die
Gemeinde Pullenreuth handelt.
Der Gemeinderat reagierte darauf folgerichtig
mit einer sofortigen Planung und
beabsichtigte die unverzügliche Umsetzung
des Anschlusses von Rothenfurth an
die Gemeindliche Wasserversorgung. Der
Gemeinderat war auch sofort bereit, dafür
ca. 45.000 € zu investieren. Mit den nun vorliegenden Zahlen ist es der
Gemeinde
nahezu unmöglich dieses Vorhaben weiterhin
voranzutreiben.
Sollte sich jemand die Arbeit machen
auszurechnen, wie hoch den die Förderung
gemessen an den tatsächlichen Baukosten
ist, der kommt zum
Finanzierungsbeispiel 1 auf einen
tatsächlichen Satz von etwa 47 % und beim
Beispiel 2 auf tatsächlich etwa 57%.
Das ist für unsere Gemeinde ganz einfach zu
wenig. Besonders die fiktiv vom
Ministerium festgesetzten, unrealistischen zuwendungsfähigen
Baukosten halten
wir für eine Frechheit die seinesgleichen
sucht.
Beschluss: 12:0
(Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt den Beschluss über die Durchführung der
Baumaßnahme „Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die
Wasserversorgung Pullenreuth“
bis zur nächsten GR-Sitzung zurückzustellen.
5. Informationen
a) Sanierung Kirchstraße in Pullenreuth
Bgm Pirner berichtete, das er mit der Fa. König Kontakt
aufgenommen habe ob
diese am 03.09.2012 mit der Sanierung
beginnen könnte. Durch Herrn König
wurde mitgeteilt, dass dies nicht so
kurzfristig möglich sei. Weiter informierte der
Bgm. das bis dato fünf Anlieger, so wie beschlossen, ihren
zugesicherten,
freiwilligen Anliegerbeitrag noch nicht
bezahlt haben. Die Frist dafür läuft bis zum
31.08.2012.
Der Bgm. wollte
wissen, was er denn machen solle, wenn die Beiträge nicht
Fristgerecht bezahlt werden. Es müsse
dann ernsthaft darüber nachgedacht
werden, die ganze Sache abzublasen.
Hieraus ist zu ersehen, dass solche
Probleme eben nicht nur wie vom Bgm.
schon mehrfach angesprochen in Trevesen und Kautzenhof auftreten
sondern eben auch in Pullenreuth. Man sei aus solchen, vorausgehenden Fällen
schlau geworden und fordere jetzt die
freiwilligen Beträge im Voraus ein. Notfalls
kann eben nicht gebaut werden. Wir hoffen, dass
dies nur ein Versehen der
Anlieger ist und nicht im Vorsatz
gründet. Dies wäre Schade für alle betroffenen
Anlieger der Kirchstraße.
8. Anfragen
a)
GR Norbert Reger regte an, dass im Bereich der „Grünen Mitte“ am Bachlauf das
Springkraut entfernt werden müsse und
die Wiese auf der anderen Bachseite
gepflegt werden muss.
Ähnliches konnte auch GR Heindl Stephan
berichten.
Die von der Steinwald-Allianz angekaufte
Fläche in Richtung Arnoldreuth
(ehemals Grund Weyh
Josef) sieht fürchterlich aus. Hierzu wusste der Bgm.
und
Norbert Reger zu berichten, dass die
Eigentumsverhältnisse noch immer nicht
letztlich geklärt seien.
b) GR Müller Hans bemängelte den Zustand
der Holzbrücke in Kronau. Hier wachse
schon das Moos aus den Fugen. Diese
müsse gewaschen und gestrichen
werden. Hier muss was geschehen sonst
ist die Brücke in absehbarer Zeit wieder
kaputt.
c) Der
Bgm. wollte vom Gemeinderat wissen, ob die
Anschaffung eines neuen
Fahrzeugs für den Bauhof (Schlepper) durch den
BUA oder durch den gesamten
Gemeinderat behandelt und beschlossen werden
soll. Der Gemeinderat war der
Ansicht, dass dies im gesamten Gremium
entschieden werden sollte.
d) GR
Hans Wopperer bemängelte massiv die Vorgehensweise
des Bgm. mit der im
Oktober 2009 beschlossenen Ehrensatzung
der Gemeinde Pullenreuth. So fragte
er an ob den persönliche Gründe dagegen
sprachen, dass manche Bürgerinnen
und Bürger nicht zu Ehejubiläen oder
runden Geburtstagen von der Gemeinde,
durch den Bgm.
Gratuliert werden. Beschämend für die Gemeinde fand er
außerdem, dass letztlich bei der
Beisetzung kein „offizieller“ der Gemeinde das
langjährige Wirken von Frau Prucker für die Gemeinde im Gemeinderat würdigte.
Hierzu werde die UWG einen Änderungsantrag
an den Gemeinderat stellen
welcher das künftige Vorgehen in
solchen Fällen eindeutig regelt. Es stellt sich
die Frage, warum einfach wenn es doch
kompliziert auch geht.
Bgm Pirner entgegnete Herr Wopperer
soll doch konkrete Fälle nennen und er
werde der Sache nachgehen. Hans Wopperer wurde die Sache zu blöd und er
beließ es bei der Ankündigung.
e) GR Heindl Stephan fragte an, ob sich denn
in der Sache der Schutzzone bei
den „Hochwaldquellen“ was getan habe? Bgm. Pirner erklärte, dass dazu
derzeit
zwischen der Eigentümerin und der
Bayerischen Staatsforsten Verhandlungen
laufen. Das Ergebnis müsse abgewartet
werden.
Keine Weiteren wesentlichen Anfragen durch
den Gemeinderat in der öffentlichen
GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün
für die „Frankenpost“ und
den „Neuen
Tag)
Zuhörer:
Herr Maschauer Karl