Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 28. August 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

Es stand zu dieser GR-Sitzung kein nichtöffentlicher Teil auf der Tagesordnung.

 

 

I. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                 Beginn: 19.00 Uhr

 

 

Vom Gemeinderat war GR Josef Franz entschuldigt und nicht anwesend.

 

 

1. Dorferneuerung Pullenreuth; Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des

    ehemaligen Schulhauses in Lochau; Hier: Entwurf Notarvertrag

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

    31.07.2012 den Beschluss:

    „Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt einen Nutzungsvertrag mit der

    Dorfgemeinschaft Lochau e. V. abzuschließen.

    Die Laufzeit des Vertrages wird bis zum 31.12.2042 festgesetzt.

    Der Entschädigungssatz beträgt 100,00 €/Jahr. Dieser Betrag wird dem Verein für

    die Jugendarbeit wieder zur Verfügung gestellt.“

    Das Notariat in Kemnath hat zwischenzeitlich einen Entwurf hierfür ausgearbeitet,

    welcher der Sitzungsvorlage beigefügt ist.

 

    So wurde nach vorangegangener ausgiebiger Diskussion (siehe Bereicht aus der

    letzten Gemeinderatssitzung) aus einem Ursprünglich Angedachten

    „Erbaurechtsvertrag“ nun ein „Nießbrauchsrecht mit einem Photovoltaik-

    anlagenrecht und einem Vorkaufsrecht für die Dorfgemeinschaft Lochau.

 

    Die Fraktion der UWG bemängelte eine fehlende Regelung beim Eintritt eines

    Schadensfalles z.B. eines Brandschadens, von welcher Seite er auch immer

    ausgehen mag. Wer bezahlt z.B. einen Schaden an der Photovoltaikanlage wenn das

    Gebäude durch einen technischen Defekt brennt oder wer, zahlt einen Schaden im

    umgekehrten Fall am Gebäude wenn durch einen Defekt an der PV-Anlage ein Brand

    entsteht?

    Warum ist in dem Vertrag ein Rückbau der Anlage nicht eindringlich geregelt?

    Wer hat diese im Entwurf ursprünglich bereits aufgeführte Thematik aus diesem,

    nachträglich mit schwarzer Farbe, herausgestrichen?

 

    Bgm. Pirner wurde energisch und erklärte, dass diese Punkte aller

    Wahrscheinlichkeit nach bereits vom Notar selber gestrichen wurden.

 

    GR Stephan Heindl erwiderte, dass eben genau diese seiner Meinung nach nicht der

    Fall sein könne. Warum, wenn diese Einzelheiten nicht wichtig wären hätte sie der

    Notar ursprünglich denn überhaupt aufgeführt?

    Heindl bezweifelte, dass der Notar selbst diese Punkte geschwärzt habe. Im  

    heutigen Computerzeitalter wäre es ein leichtes dies auf dem PC zu entfernen, wenn

    nicht sogar einfacher als mit dem Stift durchzustreichen.

 

    GR Pschörrer Max dachte an, dass schon die finanzierende Bank darauf ein Auge

    werfen würde und Bgm. Pirner wollte von Heindl, dass dieser einen juristisch

    korrekten Beschlussvorschlag formulieren sollte. Heindl lehnte dies ab da er, sich

    selbst und aller Wahrscheinlichkeit nach den gesamten Gemeinderat dazu nicht in

    der Lage sah. Eingeschlossen der 1. Bgm. Pirner der dies, für seine Person

    schon selbst als fast unmöglich ansah. Es wurde diskutiert und diskutiert und uns

    schien es als wollte der Bgm. unser Problem mit dem Vertrag nicht begreifen. Uns

    geht es nicht darum, dass die Lochauer das Schulhaus zum Betrieb einer PV-Anlage

    nutzen dürfen sondern lediglich darum, dass möglichst viele von evtl. eintretenden

    Fällen besprochen und bestmöglich geregelt sind. Es gebe dafür ja aktuelle

    Beispiele in der Gemeinde Fichtelberg mit dem Brand des Schwimmbades und

    ebenfalls in der Gemeinde Fichtelberg mit einem Erbbaurechtsvertrag im

    Zusammenhang mit der Insolvenz des Zeltlagerrings Oberfranken. Dieser

    Erbaurechtsvertrag laufe bereits seit 1956 und erst jetzt tauchen Probleme insofern

    auf, dass die Gemeinde die auf dem Grundstück stehenden Gebäude zu sage und

    schreibe 2/3 des aktuellen Verkehrswertes kaufen müsste.

 

    Heindl stellte an den Gemeinderat die Frage, wer denn bereit sei sich nach bis zu

    40 Jahren Vertragslaufzeit, von Bürgern der Gemeinde vorhalten zu lassen, dass

    man hier offensichtlich geschlafen habe?

 

    Aufgrund der drängenden Zeit wegen sinkender Einspeisevergütung war dem Bgm.

    und vor allem Gemeinderat Martin Greger besonders daran gelegen, dass ein

    Beschluss in dieser Sitzung gefasst werde um nicht noch ein Monat zu verlieren.

 

    Beschluss:  12:0    (Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)

 

    Der amtierende Bürgermeister wird beauftragt auf der Basis des der

    Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfes den Notariatsvertrag mit der

    Dorfgemeinschaft Lochau e. V. abzuschließen.

    Die VG Neusorg wird beauftragt, die Folgen und die Abwicklung im Falle eines

    Versicherungsfalles abzuklären. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis

    informiert.

    Aufgrund diesen Ergebnis werden evtl. extra Regelungen getroffen.

   

    Die Sätze zwei bis vier des Beschlusses wurden vom Bgm. Pirner selbst, auf

    drängen der UWG, zusätzlich zum bereits vorgegebenen Beschlussvorschlag

    formuliert.

   

 

2. Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rehbühl“

 

    Sachverhalt:

 

    In seiner Sitzung am 31.07.2012 hat der Gemeinderat die 3. Änderung des

    Bebauungsplans beschlossen.

    Mit Schreiben vom 10.08.2012 wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange

    (hier nur Kreisbauamt, Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt Weiden)

    mit einer Frist bis zum Sitzungstag (28.08.) angehört.

    Der Vorsitzende hat in der Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen

    berichtet. Eine Besprechung fand mit allen betroffenen Träger öffentlicher Belangen

    vorab bereits statt.

    Die öffentliche Bürgerbeteiligung nach § 13 BauGB fand bereits am 22.08.2012 um

    18.00 Uhr im Rathaus Pullenreuth statt.

 

    Beschluss:  12:0    (Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)

 

    Der GR Pullenreuth stellt fest, dass im Rahmen der Anhörung der betroffenen

    Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan

    „Rehbühl“ Einwendungen nicht erhoben wurden.

    Die dem Protokoll als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügte Satzung über die

    3. Änderung des Bebauungsplanes „Rehbühl“ vom 28.08.2012 wird beschlossen.

 

 

3. Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);

    Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 22.05.2012

 

    Sachverhalt:

 

    Mitte Juli wurden die Gemeinderatsmitglieder über die Gesamtfortschreibung des

    Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) mit entsprechenden Unterlagen

    versorgt.

    Die Stellungnahme der Gemeinde muss bis 21.09. abgegeben sein (der BayGT hat

    eine Verlängerung der Frist um mindestens 1 Monat beantragt, es liegt aber noch

    keine Nachricht vor, dass dem zugestimmt worden sei).

    Der BayGT hat mit Schreiben vom 18.07. und 03.08.2012 sich bereits (vorläufig) zur

    Fortschreibung geäußert; das Schreiben vom 18.07. betrifft dabei die

    Fortschreibung insgesamt, jenes vom 03.08.2012 den Teilaspekt der Wasser-

    wirtschaft.

    Der BayGT stellt anheim, dass sich die Gemeinden, die sich zum LEP äußern   

    wollen, sich auf die Stellungnahmen des BayGT beziehen.

    Der Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahmen des BayGT

    anzuschließen, unter besonderer Berücksichtigung der Teilfragen

 

    - konkrete Umsetzung

    - Anbindung neuer Siedlungsflächen

    - Städtebaulich integrierte Lage von großflächigem Einzelhandel

    - Öffentliche Wasserversorgung als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge

 

    Anmerkung zur bisherigen Einstufung der Gemeinden Brand/Ebnath einerseits und

    Neusorg/Pullenreuth andererseits als (Doppel-)Kleinzentren: zukünftig gibt es nur

    noch 3 Zentralitätseinstufungen:

    Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren (siehe S. 19 des Entwurfs).

    Die Grundzentren werden in den Regionalplänen festgelegt; bestehende Klein- und

    Unterzentren sowie bestehende Siedlungsschwerpunkte können dabei als

    Grundzentren beibehalten werden. Es wird also darauf zu achten sein, bei der

    Anstehenden Fortschreibung des Regionalplanes innerhalb von 3 Jahren nach

    Inkrafttreten des LEP (siehe § 2 Abs. 1 Satz 1 des Verordnungsentwurfs) auf der

    Beibehaltung unserer Gemeinden als Grundzentren zu bestehen.

    Dies unabhängig von der Tatsache, dass der BayGT bezweifelt, dass das

    Zentrale-Orte-System heute überhaupt noch zeitgemäß ist.

 

    Angesprochen wurde im Gemeinderat, in diesem Zusammenhang auch nochmals

    das vorantreiben einer Flächendeckenden Breitbandversorgung.

 

    Beschluss:  12:0    (Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)

 

    Zu dem mit Schreiben vom 20.06.2012 übersandten Entwurf der

    Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern schließt sich

    der Gemeinderat Pullenreuth den in den Schreiben des BayGT vom 18.07.2012 und

    vom 03.08. 2012 gemachten Ausführungen an. Dabei weist der Gemeinderat auf

    folgende Schwerpunkte hin:

 

    - Der Gemeinderat Pullenreuth ist auch der Auffassung, dass der Entwurf zu wenig

      Konkretes enthält (wann und wie die gesteckten Ziele erreicht werde sollen). Dies

      gilt z. B. für die Energiewende und die Umsetzung des Leitbildes der

      gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnisse.

 

    - Vom Gemeinderat Pullenreuth unterstützt werden auch die großen Bedenken des

      BayGT hinsichtlich der beabsichtigten Regelungen zur Siedlungsstruktur

      (Anbindungspflicht an geeignete Siedlungseinheiten) und zur städtebaulich

      integrierten Lage bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben, das gemeindliche

      Selbstverwaltungsrecht wird hier unverhältnismäßig eingeschränkt.

 

    - Unbedingt erhalten werden muss das bisherige Ziel, dass die Wasserversorgung

      als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung

      bleiben soll.

 

  

4. Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorung Pullenreuth;

    Hier: Durchführung der Baumaßnahme

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2012

    folgenden Beschluss:

    „Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Erschließung des Ortsteils

    Rothenfurth vorerst zurückzustellen. Der Förderbescheid mit entsprechenden

    Fördersatz ist abzuwarten.“

 

    Es wird zunächst auf das beiliegende Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes

    Weiden vom 17.07.2012 verwiesen.

    Nach Nr. 8.2 RZWas 2009 ist dem Zuwendungsantrag der Durchführungsbeschluss

    des Gemeinderates Pullenreuth beizulegen.

 

    Nach Rücksprache mit Herrn Meier, Wasserwirtschaftsamt Weiden beläuft sich der

    Fördersatz auf 70 Prozent. Zu beachten ist dabei, dass die Förderung nicht auf den

    Tatsächlichen, gesamt anfallenden Baukosten sondern lediglich auf vorgegebenen

    Sätzen nach dem RZWas (Richtlinien für die Zuwendungen zu

    wasserwirtschaftlichen Vorhaben) basieren. Aufgrund der bereits eingereichten

    Entwurfsplanung ergeben sich folgende denkbare Finanzierungen:

 

    Gesamtkosten laut Entwurfsplanung Ing. Büro Fröhlich, Neusorg:     329.000,00 €

    zuwendungsfähige Kosten nach RZWas 3 a:                                          222.000,00 €

    darauf 70 % Förderung:                                                                             155.400,00 €

    Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth (329.000,00 – 155.400,00):         173.600,00 €

    abzüglich KAG-Beiträge Rothenfurth ca.:                                                  30.000,00 €

    verbleibender Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth:                            143.600,00 €

 

 

    Die zuwendungsfähigen Kosten werden nach Anlage 3 a RZWas festgesetzt d. h.

    nur auf diese Zahlen erfolgt die Förderung. Diese Einzelbeträge sind vom

    Bayerischen Staatsministerium bestimmt und entsprechen in keiner Weise den

    Tatsächlichen, realistischen Baukosten.

    Nach Rücksprache mit Herrn Koller, WWA Weiden besteht lediglich die Möglichkeit

    auf eine Sonderförderung, wenn bei einem Zuschusssatz von 60 % auf die

    tatsächlichen zuwendungsfähigen Baukosten der Förderbetrag höher liegt als nach

    Anlage 3 a RZWas. Eine solche Förderung wird aber nur gewährt, soweit

    ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

    Beispiel:

 

    Aufgrund der Finanzierung über Anlage 3 a RZWas und einem Fördersatz von 70 %

    wird ein Zuwendungsbetrag von ca. 155.400,00 € in Aussicht gestellt.

    Die tatsächlichen Baukosten belaufen sich auf ca. 329.000,00 €, davon sind ca.

    300.000,00 € zuwendungsfähig. Auf diese tatsächlichen zuwendungsfähigen

    Baukosten errechnet sich beim einem Fördersatz von 60 % eine Zuwendung von

    180.000,00 € (also höher als 155.400,00 €).

 

    Somit denkbare 2. Finanzierung:

 

    Gesamtkosten laut Entwurfsplanung Ing. Büro Fröhlich, Neusorg:     329.000,00 €

     tatsächliche zuwendungsfähige Baukosten:                                          300.000,00 €

    darauf 60 % Förderung:                                                                             180.000,00 €

    Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth (329.000,00 – 180.000,00):         149.000,00 €

    abzüglich KAG-Beiträge Rothenfurth ca.:                                                  30.000,00 €

    verbleibender Eigenanteil für Gemeinde Pullenreuth:                            119.000,00 €

 

    Bei Erstellung der Sitzungsvorlage zum 16.01.2012 wurden die gesamten Baukosten

    bei einem Fördersatz von 80 % als förderfähige Kosten angesetzt. Auf dieser Basis

    ergab sich damals ein verbleibender Eigenanteil von ca. 43.000,00 € für die

    Gemeinde.

    Durch die Prüfung der Entwurfsplanung und der Festlegung des Fördersatzes ist

    der Eigenanteil angewachsen. Dies wird wie folgt begründet:

 

    - Festlegung der zuwendungsfähigen Kosten über RZWas 3 a

    - Reduzierung des Fördersatzes

 

    Der Ortsteil Rothenfurth wird durch den Wasserbeschaffungsverband

    Langentheilen-Pilgramsreuth mit öffentlichem Trinkwasser versorgt. Dieser Verband

    bezieht derzeit sein öffentliches Trinkwasser vom Wasserzweckverband Oberes

    Fichtelnaabtal.

    Der Wasserbeschaffungsverband Langentheilen-Pilgramsreuth stellt der Gemeinde

    Pullenreuth die Lieferung des öffentlichen Trinkwassers für den Ortsteil Rothenfurth

    in Rechnung. Die Gebührenbedarfsberechnung für die

    Wasserversorgungseinrichtung Rothenfurth wurde in der öffentlichen GR-Sitzung

    am 23.11.2010 anerkannt. Die Wassergebühr beträgt für den Ortsteil Rothenfurth

    seit 01.01.2011 2,57 €/m³ (zum Vergleich zur Wasserversorgungseinrichtung

    Pullenreuth 1,20 €/m³).

    Die Kostenunterdeckung belief sich für die Gemeinde Pullenreuth im Jahr 2011 auf

    ca. 1.600,00 €.

 

    Hier darf doch mal gesagt werden das doch dieser Herr Baurat Manfred Meier     

    vom Wasserwirtschaftsamt Weiden ein „Dampfplauderer“ sein muss, wenn

    dieser noch vor ca. einem Jahr von einem Fördersatz von ca. 80 % sprach, da es

    sich hier um einen Erstanschluss für die Gemeinde Pullenreuth handelt.

  

    Der Gemeinderat reagierte darauf folgerichtig mit einer sofortigen Planung und

    beabsichtigte die unverzügliche Umsetzung des Anschlusses von Rothenfurth an

    die Gemeindliche Wasserversorgung. Der Gemeinderat war auch sofort bereit, dafür

    ca. 45.000 € zu investieren.  Mit den nun vorliegenden Zahlen ist es der Gemeinde

    nahezu unmöglich dieses Vorhaben weiterhin voranzutreiben.

    Sollte sich jemand die Arbeit machen auszurechnen, wie hoch den die Förderung

    gemessen an den tatsächlichen Baukosten ist, der kommt zum

    Finanzierungsbeispiel 1 auf einen tatsächlichen Satz von etwa 47 % und beim

    Beispiel 2 auf tatsächlich etwa 57%.

    Das ist für unsere Gemeinde ganz einfach zu wenig. Besonders die fiktiv vom

    Ministerium festgesetzten, unrealistischen zuwendungsfähigen Baukosten halten

    wir für eine Frechheit die seinesgleichen sucht.

 

    Beschluss:  12:0    (Gemeinderat Josef Franz fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Beschluss über die Durchführung der

    Baumaßnahme „Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die

    Wasserversorgung Pullenreuth“ bis zur nächsten GR-Sitzung zurückzustellen.

 

 

5. Informationen

 

    a) Sanierung Kirchstraße in Pullenreuth

 

        Bgm Pirner berichtete, das er mit der Fa. König Kontakt aufgenommen habe ob

        diese am 03.09.2012 mit der Sanierung beginnen könnte. Durch Herrn König

        wurde mitgeteilt, dass dies nicht so kurzfristig möglich sei. Weiter informierte der

        Bgm. das bis dato fünf Anlieger, so wie beschlossen, ihren zugesicherten,

        freiwilligen Anliegerbeitrag noch nicht bezahlt haben. Die Frist dafür läuft bis zum

        31.08.2012.

        Der Bgm. wollte wissen, was er denn machen solle, wenn die Beiträge nicht

        Fristgerecht bezahlt werden. Es müsse dann ernsthaft darüber nachgedacht

        werden, die ganze Sache abzublasen.

 

        Hieraus ist zu ersehen, dass solche Probleme eben nicht nur wie vom Bgm.

        schon mehrfach angesprochen in Trevesen und Kautzenhof auftreten

        sondern eben auch in Pullenreuth. Man sei aus solchen, vorausgehenden Fällen

        schlau geworden und fordere jetzt die freiwilligen Beträge im Voraus ein. Notfalls

        kann eben nicht gebaut werden. Wir hoffen, dass dies nur ein Versehen der

        Anlieger ist und nicht im Vorsatz gründet. Dies wäre Schade für alle betroffenen

        Anlieger der Kirchstraße.

   

 

   8. Anfragen

 

   a) GR Norbert Reger regte an, dass im Bereich der „Grünen Mitte“ am Bachlauf das

        Springkraut entfernt werden müsse und die Wiese auf der anderen Bachseite

        gepflegt werden muss.

 

        Ähnliches konnte auch GR Heindl Stephan berichten.

        Die von der Steinwald-Allianz angekaufte Fläche in Richtung Arnoldreuth

        (ehemals Grund Weyh Josef) sieht fürchterlich aus. Hierzu wusste der Bgm. und

        Norbert Reger zu berichten, dass die Eigentumsverhältnisse noch immer nicht

        letztlich geklärt seien.

 

    b) GR Müller Hans bemängelte den Zustand der Holzbrücke in Kronau. Hier wachse

        schon das Moos aus den Fugen. Diese müsse gewaschen und gestrichen

        werden. Hier muss was geschehen sonst ist die Brücke in absehbarer Zeit wieder

        kaputt.

 

   c)  Der Bgm. wollte vom Gemeinderat wissen, ob die Anschaffung eines neuen

        Fahrzeugs für den Bauhof (Schlepper) durch den BUA oder durch den gesamten

        Gemeinderat behandelt und beschlossen werden soll. Der Gemeinderat war der

        Ansicht, dass dies im gesamten Gremium entschieden werden sollte.

 

   d) GR Hans Wopperer bemängelte massiv die Vorgehensweise des Bgm. mit der im

        Oktober 2009 beschlossenen Ehrensatzung der Gemeinde Pullenreuth. So fragte

        er an ob den persönliche Gründe dagegen sprachen, dass manche Bürgerinnen

        und Bürger nicht zu Ehejubiläen oder runden Geburtstagen von der Gemeinde,

        durch den Bgm. Gratuliert werden. Beschämend für die Gemeinde fand er

        außerdem, dass letztlich bei der Beisetzung kein „offizieller“ der Gemeinde das

        langjährige Wirken von Frau Prucker für die Gemeinde im Gemeinderat würdigte.

        Hierzu werde die UWG einen Änderungsantrag an den Gemeinderat stellen

        welcher das künftige Vorgehen in solchen Fällen eindeutig regelt. Es stellt sich

        die Frage, warum einfach wenn es doch kompliziert auch geht.

        Bgm Pirner entgegnete Herr Wopperer soll doch konkrete Fälle nennen und er

        werde der Sache nachgehen. Hans Wopperer wurde die Sache zu blöd und er

        beließ es bei der Ankündigung.

 

   e) GR Heindl Stephan fragte an, ob sich denn in der Sache der Schutzzone bei

        den „Hochwaldquellen“ was getan habe? Bgm. Pirner erklärte, dass dazu derzeit

        zwischen der Eigentümerin und der Bayerischen Staatsforsten Verhandlungen

        laufen. Das Ergebnis müsse abgewartet werden.

 

 

    Keine Weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der öffentlichen

    GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                             

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Maschauer Karl