Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 27. November 2012 um 18.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 18.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 9 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2 und 6 und 7 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

2. Schäden durch elementare Ereignisse;

    Hier. Abschluss einer Elementarversicherung

 

    Sachverhalt:

 

    Über Gebäude-Versicherungsverträge sind im Regelfall nur die Gefahren Feuer,

    Blitz, Brand, Überspannung, Leitungswasser und Sturm versichert (In der

    Hausratversicherung auch Einbruchdiebstahl). Der Versicherungsschutz kann bei

    den meisten Versicherungsgesellschaften um den Einschluss von so genannten

    "Elementarschäden" erweitert werden.

    Besonders in den letzten Monaten stieg innerhalb Deutschlands die Anzahl an

    Elementarschäden durch starke Regenfälle und Überschwemmungen erheblich.     

    Überdies verzeichnen die entsprechenden Versicherungen eine stark gestiegene

    Nachfrage zum Einschluss dieses Risikos.

 

    Zu den Elementarschäden zählen folgende Gefahren:

    Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch,

    Schneedruck, Rückstau, Lawinen und Vulkanausbrüche.

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Sturmflut oder

    Ansteigendes Grundwasser. Ferner alle nicht Naturbedingten Schäden, wie zum

    Beispiel Schäden durch Bergbau, Kanalsysteme, Erschütterungen durch Baustellen

    oder LKW.

 

    Der Gemeinderat sollte entscheiden, ob für die Gemeinde Pullenreuth eine

    Elementarversicherung abgeschlossen werden soll und wenn ja für welche Objekte

    mit welcher Selbstbeteiligung.

 

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth ist sich einig, für kein Objekt in der Gemeinde eine

    Elementarversicherung abzuschließen.

 

 

6. Verbuchung der Anschaffungskosten für den neu erworbenen Unimog

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat kam in der Sitzung am 25.09.2012 hierzu überein, einen Unimog

    U 20 zu einem Kaufpreis von 90.000 € zzgl. MwSt anzuschaffen. Der Kaufpreis

    beträgt somit brutto = 107.100 €.

    Die Verwaltung wurde hierzu von der 2. Bürgermeisterin Frau Gabriele Hawranek

    Gebeten zu prüfen, ob der Unimog zu beispielsweise 1/3 auf der Wasserversorgung

    gebucht werden könnte. Durch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug würde sich

    die Gemeinde damit bei einem anteiligen Nettobetrag von 30.000 € die MwSt von

    5.700 € sparen.

    Nach Rücksprache mit Frau Sauer vom Finanzamt Weiden steht einer anteiligen

    Verbuchung der Unimog Anschaffungskosten auf der Wasserversorgung

    grundsätzlich nichts entgegen. Die Gemeinde Pullenreuth führt die

    Wasserversorgung als Betrieb gewerblicher Art und ist dafür Vorsteuer

    abzugsberechtigt. Gleichzeitig übt die Gemeinde jedoch auch hoheitliche

    Tätigkeiten aus, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Laut Frau Sauer übt

    die Gemeinde damit sowohl unternehmerische (z. B. Wasserversorgung) als auch

    nichtunternehmerische (hoheitliche) Tätigkeiten (z. B. Bauhof und Straßenunterhalt)

    aus. In Bezug auf den Kaufpreis eines neuen Unimogs ist die Gemeinde nur im

    Umfang der beabsichtigten Verwendung für die unternehmerische Tätigkeit zum

    Vorsteuerabzug berechtigt. In welchem Umfang hierbei der Unimog

    unternehmerisch eingesetzt wird, ist anhand entsprechender Unterlagen (z. B.

    Fahrtenbücher) zu ermitteln.

 

    Der Gemeinderat sollte durch Beschluss festlegen, mit welchem Prozentsatz die

    Anschaffungskosten für den neuen Unimog auf der Wasserversorgung

    Nachgewiesen werden sollen.

 

    Von der Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, solange sie ausschließlich zur

    Reinigung von Straßen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge

    äußerlich als für diesen Zweck bestimmt erkennbar sind.

    Bisher wurde für den alten Unimog mit dem amtlichen Kennzeichen TIR-2146 eine

    Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt. Die Befreiung wurde damit begründet

    das der Unimog nur für die Straßenreinigung, den Straßenunterhalt und den

    Winterdienst verwendet wird. Das Fahrzeug hat eine orange Lackierung, ist mit der

    Aufschrift: „Gemeinde Pullenreuth“ versehen und mit einer Rundumleuchte

    ausgestattet.

    Da das neue Fahrzeug auch für die Wasserversorgung eingesetzt werden soll, kann

    für das Fahrzeug keine Steuerbefreiung beantragt werden. Es fallen daher jährlich

    nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Hartwig vom Finanzamt Waldsassen

    Kosten in Höhe von ca. 285,00 € an

 

    Beschluss: 

 

    Ergänzend zum Beschluss vom 25.09.2012 über die Beschaffung eines neuen

    Unimogs U20 wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend den Einsatzzeiten im

    Jahr ./ in den Jahren 20% vom Kaufpreis bei der Wasserversorgung nachzuweisen.

 

 

7. Energetische Sanierung der Schulturnhalle

    Hier: Grundsatzdiskussion weitere Vorgehensweise

 

    Sachverhalt:

 

    Im Juli 2010 hat sich der Gemeinderat mit der Thematik „Energetische Sanierung

    der Schulturnhalle“ schon einmal befasst. In der öffentlichen GR- Sitzung am

    16.08.2011 wurde dann nachfolgender Beschlussvorschlag abgelehnt und die

    Maßnahme zunächst bis auf Weiteres zurückgestellt.

 

    Weiter wurde in der Gemeinderatsitzung am 25.04.2012 der Beschluss gefasst, dass

    Die Gemeinde. Pullenreuth 50% der laufenden Unterhaltskosten (max. 4.000,00 €) für

    die Turnhalle übernimmt.

    Die Energiekosten für die Gemeinde betrugen lt. den Abrechnungsunterlagen für

    Heizung und Warmwasser

 

    im Jahr 2009:      6.804,38€,

                  2010:      6.093,65€

                  2011:      5.850,66€.

 

    Zwischenzeitlich hat sich aber eine neue Situation im Hinblick auf die energetische    

    Aufwertung des Schulkomplexes ergeben.

    Die Elektrofirma Philipp Thomas plant das von ihr erworbene Schulhaus zeitnah

    Energetisch aufzuwerten. Dabei ist beabsichtigt, die Außenwände mit einer

    gedämmten Vorsatzschale zu versehen und die bestehende Öl- Heizungsanlage mit

    einer Luft- Wasserwärmepumpe mit entsprechenden Pufferspeichern für die

    Erzeugung der Heizwärme und für die Warmwasseraufbereitung aufzuwerten bzw.

    zu ergänzen. Die Stromversorgung der Wärmepumpe Sachbearbeiter Sachgebiet

    wird durch die vorhandene Photovoltaikanlage wirtschaftlich gewährleistet. Der

    bestehende Ölheizkessel bleibt aber weiter bestehen, um eventuelle Spitzenlasten

    abzudecken.

    Auf Vorschlag von H. Philipp Thomas wäre es aber technisch möglich, dass sich die

    Gemeinde Pullenreuth an dem neuen Heizungskonzept für die Turnhallennutzung

    beteiligen könnte. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die vorhandene

    Lüftungsheizungsanlage (60° Vorlauftemperatur) deinstalliert wird und z. B. in ein

    effizienteres Deckenstrahlheizungssystem (muss nur mit 30° Vorlauftemperatur

    betrieben werden!) umgerüstet werden müsste.

    In diesem Zusammenhang sollte auch noch mal über die Sanierung der

    Gebäudehülle entsprechend dem Beschlussvorschlag vom August 2011 lt.

    Energiekonzept des Büro Zitzmann aus MAK nachgedacht werden.

    Des Weiteren wäre mit dem Turnhallendach auch die Möglichkeit gegeben, eine

    Gemeindeeigene Photovoltaikanlage zu installieren.

    Um den steigenden Öl- und Strompreisen entgegenzuwirken und um dem

    Exorbitanten Energieverbrauch in der Turnhalle Pullenreuth einzudämmen, sollte

    sich der Gemeinderat Pullenreuth Gedanken machen bzw. einen Beschluss

    herbeiführen, ob man den Vorschlag der Fa. Philipp für dieses. „kleine

    Nahwärmenetz“ annehmen will.

    Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zum Thema Energiewende

    Könnte das durchaus eine sinnvolle, zukunftsträchtige Entscheidung für alle

    Beteiligten sein.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat beschließt, dass für die Turnhalle in Pullenreuth Angebote für 

    Gas-, bzw. Wasserbeheizte Deckenstrahler eingeholt werden sollen. Des Weiteren

    soll mit Herrn Thomas Philipp darüber gesprochen werden, welche Konditionen er

    bei einer Belieferung der Gemeinde mit Wärme anstrebe.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 19.30 Uhr         

 

 

Die Mitglieder des Gemeinderats waren vollzählig anwesend.

 

 

1. Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit

    Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr 2012

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Gemeinde Pullenreuth wurde ein 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr

    2012 erstellt, nachdem verschiedene Haushaltsansätze gegenüber dem Haushalt

    2012 verändert bzw. neu veranschlagt werden mussten.

  

    Hervorzuheben ist hierbei vor allem die Einplanung der Erschließung des Ortsteils

    Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth gem. Gemeinderatsbeschluss

    vom 15.10.2012. Dafür werden Gesamtkosten von netto ca. 325.000 € erwartet. Nach

    Anrechnung bereits in 2011 veranschlagter Planungskosten von 14.000 € ergeben

    sich für 2012 restliche Ausgaben von ca. 311.000 €. Gleichzeitig werden hierfür

    staatliche Zuweisungen von rund 155.400 € sowie Herstellungsbeiträge von rund

    30.000 € erwartet.  

 

    Darüber hinaus ergeben sich für die Errichtung der UV-Anlage in Haselbrunn

    Mehrkosten von rund 9.400 €. Ursächlich dafür sind u. a. höhere Installationskosten

    der ausführenden Firma sowie die Anbindung an das Leitsystem mit ca. 4.600 €.

    Ferner wurden für den Ausbau der GVS PullenreuthArnoldsreuth als   

    Planungskosten neue Ausgabemittel von 13.700 € bereitgestellt.

 

    Auch für den Umbau der ehemaligen Schule in Lochau wurden aufgrund des

    zügigen Baufortschritts zusätzliche Ausgabemittel von 5.000 € sowie eine ALE-

    Förderung von 2.500 € veranschlagt.

   

    Neu eingeplant wurden auch der Abbruch des Gemeindehauses in Harlachberg mit

    5.100 € sowie die Erneuerung der Elektroheizung im Proberaum des Rathauses mit

    4.500 €.

    Der bisher im Haushalt 2012 vorgesehene Betrag von 10.000 € für die Beteiligung an   

    der „Windenergie Landkreis Tirschenreuth GmbH & Co. KG“ wurde zugunsten der

    Erstellung eines Teilflächennutzungsplans für die Windkraft umgeschichtet.

 

    Außerdem wurde der Erwerb eines neuen Unimogs im Wert von zusammen brutto

    107.100 € wegen dem teilweisen Einsatz in der Wasserversorgung neu dargestellt.

 

    In Zusammenhang mit den Änderungen im Vermögenshaushalt wurden die zum Teil   

    Geschätzten Ansätze im Verwaltungshaushalt überprüft und entsprechend den

    neuesten Erkenntnissen angepasst.

 

    Hervorzuheben ist hierbei u. a. ein zusätzlicher Mittelbedarf von 25.000 € für den

    Straßenunterhalt. Ursächlich hierfür sind vor allem Mehrkosten von rund 17.000 €

    für die Sanierung der Kirchstraße sowie bisher noch nicht vorgesehene Mittel von

    rund 3.000 für Brückensanierungen und 8.000.- € als Zuschuss der Gemeinde für die

    Errichtung von zwei Ortsstraßen durch die Anlieger selbst.

    Ferner ergeben sich zusätzliche Ausgaben von rund 6.400 € für die Erneuerung des

    Kanalanschlusses für das Grundstück Lochau 63 (ehemaliges Schulhaus).

  

    Auch ergeben sich bei den Lohnkosten für das Kinderhaus u. a. aufgrund von

    Beschäftigungsverboten diverse Änderungen.

 

    Zur Verbesserung der Haushaltslage konnten die Gewerbesteuereinnahmen um

    80.000 € auf neu 280.000 € erhöht werden. Im Ergebnis vermindert sich die

    Zuführung vom Vermögenshaushalt um 30.830 € auf 6.959 €.

    Zum Ausgleich des 1. Nachtragshaushaltes 2012 musste die bisher festgesetzte

    Kreditaufnahme von 138.500 € um 128.500 € auf 267.000 € erhöht werden.

    Der neue Darlehensbetrag setzt sich zusammen aus einem unrentierlichen Darlehen

    von 106.000 € und einem rentierlichen Darlehen von 161.000 €. Das unrentierliche

    Darlehen dient zur Finanzierung des neuen Unimogs für den Bereich „Bauhof“

    sowie für einen neuen Frontmäher. Das rentierliche Darlehen ist vorgesehen zur

    Deckung der „Wasserversorgung Rothenfurth“ sowie zur Finanzierung der UV-

    Anlage in Haselbrunn und für den Unimog für den Bereich „Wasserversorgung.

 

    Als neuer Schuldenstand zum 31.12.2012 werden 1.222.605,54 € erwartet.

    Darüber hinaus musste die Rücklagenentnahme um 4.570 € auf 108.055 € erhöht

    werden.

    Als Rücklagenstand zum 31.12.2012 wird ein Sollbetrag von rund 167.000 € erwartet.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das

    Haushaltsjahr 2012. Dadurch erhöht sich die Summe der Einnahmen und Ausgaben

    im Verwaltungshaushalt von bisher 2.116.955 € auf neu 2.209.929 €.

    Die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt wird von bisher

    390.167 € auf 725.545 € erhöht.

    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich um 128.500 €

    auf neu 267.000 €.

    Weitere Änderungen gegenüber der Haushaltssatzung 2012 sind nicht vorgesehen.

    Der 1. Nachtragshaushalt 2012 wird mit allen Anlagen und Bestandteilen in der

    vorgelegten Form anerkannt.

 

 

2. Wasserversorgung Pullenreuth; Sanierung bzw. Neubau Druckunterbrecherschacht

    im Ortsteil Neuhof

 

    Sachverhalt:

 

    Der Zustand des alten Druckunterbrecherschacht im Ortsteil Neuhof wurde durch

    das Gesundheitsamt Tirschenreuth schon mehrmals bemängelt.

    Im Rahmen eines Kleinauftrages hat das Büro Bau-Technik-König, Neusorg nun

    eine Kostengegenüberstellung für eine Sanierung und einen Neubau erstellt.

 

    So ergeben sich nach den Berechnungen des Büros König für die Sanierung Kosten

    von rund 33.365.- € und für einen Neubau rund 34.100.- € womit sich die Mehrkosten

    für den Neubau auf rechnerisch lediglich etwa 750.- € belaufen würden.

 

    Nach Auskunft des Sachgebiets der Verwaltung (Fr. Kuhbandner) stellen die Kosten

    für den Neubau des Druckunterbrecherschachts eine Investition dar und sind in die

    Globalberechnung für die Herstellungsbeiträge aufzunehmen.

    Diese Nettokosten werden über 50 Jahre abgeschrieben und aus den sich daraus

    ergebenden kalk. Kosten (Abschreibung und Verzinsung) errechnet sich dann eine   

    Gebührenerhöhung von ca. 2 Cent/m³.

 

    GR Heindl Stephan wollte auf Nachfrage wissen, ob denn diese Baumaßnahme

    anhand der relativ niedrigen Bausumme beschränkt ausgeschrieben werden könne.

    Diese Anfrage wurde durch den anwesenden Hr. Horst König bejaht.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Neubau eines  

    Druckunterbrecherschachts im Ortsteil Neuhof. Die Kosten sind hierfür im Haushalt

    2013 einzuplanen. Nach Inkrafttreten des Haushalts wird das Büro Bau-Technik-

    König, Neusorg beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.

 

 

3. Dorferneuerung Pullenreuth; Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des

    ehemaligen Schulhauses in Lochau;

    Hier: Anerkennung Notarvertrag mit Dorfgemeinschaft Lochau e.V.

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 28.08.2012

    den Beschluss, dass der amtierende Bürgermeister auf Grundlage eines damals

    vorgelegten Entwurfs den Notariatsvertrag mit der Dorfgemeinschaft Lochau e. V.

    abzuschließen.

    Der Notartermin fand mittlerweile am 28.09.2012 statt. Es wird auf 2 Ergänzungen

    bzw. Änderungen des Notars hingewiesen:

 

    a) Umwandlung Photovoltaikanlagenrecht:

       

        Das Notariat ging irrtümlicherweise von einer Freiflächenanlage aus, obwohl eine  

        Dachflächenanlage errichtet wurde. Der Notarvertrag wurde dahingehend

        geändert.

 

   b) Ergänzung hinsichtlich Beiträge nach KAG und BauGB:

 

       Zur Verdeutlichung wurde folgender Satz eingefügt, nachdem die Gemeinde

       Pullenreuth weiterhin Grundstückseigentümer und Beitragspflichtiger bleibt:

 

       „Daraus folgt, dass die außerordentlichen Lasten wie z. B. Erschließungskosten,

       Herstellungs-, und/oder Verbesserungsbeiträge der Grundstückseigentümer

       trägt.“

 

    Des Weiteren wurde der Beschluss vom 28.08.2012 wie folgt ergänzt:

 

    „Die Verwaltung wird gebeten abzuklären, wer die Versicherungspflicht der

    Brandversicherung trägt. Außerdem soll geregelt werden, wer im Brandfall

    (ausgehend von Gebäude oder Photovoltaik) die Entschädigung erhält. Der

    Gemeinderat ist über das Ergebnis zu informieren um ggf. die Angelegenheit mit der

    Dorfgemeinschaft zu klären.“

    Dies wird derzeit von der Bayerischen Versicherungskammer geprüft. Sobald das

    Ergebnis vorliegt, wird der Gemeinderat darüber informiert.

 

    Der Notariatvertrag ist öffentlich und kann jederzeit eingesehen werden.

 

    Beschluss:  13:0    

 

    Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notars in Kemnath vom

    28.09.2012, URNr. 1749/2012 und genehmigt alle darin für die Gemeinde

    abgegebenen Erklärungen und wiederholt in der Urkunde enthaltene einseitige

    Erklärungen, Bewilligungen und Anträge.   

 

 

4. Änderung der Ordnung des Jugendgemeinderats;

    Hier: Antrag des Jugendgemeinderats

 

    Sachverhalt:

 

    Die Ordnung für den Jugendgemeinderat (JGR) wurde am 02.03.2005 vom

    Gemeinderat erlassen. In dieser Ordnung ist im § 3 der Wahlgrundsatz erörtert. Im

    Absatz 2 ist beschrieben, wer wahlberechtigt und wählbar ist

 

    Wortlaut:

 

    „Wahlberechtigt und wählbar sind alle 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18-jährigen

    Jugendliche.

    Sie müssen mindestens 3 Monate ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben und

    Bürger-, innen der Europäischen Union sein.“

 

    Der Jugendgemeinderat hat mit Schreiben vom 31.10.2012 den Antrag gestellt,

    diese Eingrenzung von 18 Jahren auf 21 Jahre zu erhöhen.

    Als Grund gibt der Jugendbürgermeister die „schlechte“ Mobilität der Mitglieder an.     

    So sind viele der Mitglieder immer auf Dritte angewiesen.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Der Gemeinderat beschließt die Altersstufe des Jugendgemeinderates von 18 Jahre

    auf 21 Jahre zu erhöhen. Dem Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung eine

    Änderung der Ordnung des Jugendgemeinderates vorzulegen.

   

   

5. Anerkennung der Gebührenbedarfsberechnung für die

    Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Wasserversorgungseinrichtung wurde eine Gebührenbedarfsberechnung für

    2 Jahre vorgelegt.

    Dabei wurden die voraussichtlichen Lohnkosten (incl. Bereitschaftspauschale)

    angesetzt.

 

    Für die technische Betreuung der Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde

    Neusorg wurden 13.000 €/Jahr veranschlagt.

 

    Der letzte Kalkulationszeitraum umfasste die Jahre 2011 und 2012. Demzufolge wird

    in die neue Gebührenberechnung die Kostenunterdeckungen beider Jahre mit

    angesetzt.

    Die Kostenunterdeckung des Jahres 2011 beträgt 43.744,98 €, die vorläufige

    Kostenunterdeckung für das Jahr 2012 beträgt 15.517,67 €.

 

    Der jährliche Gebührenbedarf in Höhe von 133.568,60 € wurde auf den

    Wasserverbrauch des Jahres 2011 aufgeteilt.

   

    Die Gebührenberechnung ergab demnach eine Wassergebühr von 1,60 €/m³.

 

    Die Betreuungskosten der Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde Neusorg

    von ca. 13.000.- € jährlich warfen für GR Heindl Stephan gewisse Fragen auf. So

    wollte Heindl vom Vorsitzenden wissen warum denn diese so hoch liegen und zum

    wiederholtem Mal regte er an, sich in der Gemeinde Pullenreuth doch selber einen

    Wasserwart auszubilden.

    Bgm. Pirner erklärte, dass unser Gemeindearbeiter Hr. Seitz Stefan gegenüber Hr.

    Schwarz aus Neusorg gleichberechtigter Wasserwart sei und diese sich gegenseitig

    vertreten. Bgm. Pirner bestätigte diese Aussage auch nach wiederholten

    Nachfragen durch Heindl. Unser Hr. Seitz ist ebenso wie Hr. Schwarz

    gleichberechtigter Wasserwart. Das warf bei Heindl eine erneute Frage auf, weshalb

    denn dann nur einseitig im Richtung Neusorg Kosten anfallen. Dies so Heindl könne

    doch nicht sein, wenn sich beide Wasserwarte gegenseitig vertreten würden.     

    Zumindest könnten nicht einseitige Kosten in dieser Höhe anfallen.

    Bgm Pirner konnte alsdann keine abschließende Antwort mehr geben. Er wusste

    darüber wie sich die 13.000.- € errechnen einfach nicht Bescheid sicherte aber zu,

    die Sache abzuklären.   

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der

    Gemeinde Pullenreuth vom 08.10.2012 wird anerkannt.

 

    Die Wassergebühr für die Jahre 2013 und 2014 wird auf 1,60 €/m³ festgesetzt.

 

    Die Entstehung der enormen einseitigen Kosten für die gegenseitige Betreuung der

    Wasserversorgungen werden abgeklärt. Der Gemeinderat soll alsdann darüber

    Informiert werden.

 

 

6. Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und

    Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth (BGS/WAS)

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung der Finanzverwaltung vom 08.10.2012 ergibt eine

    neue Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde

    Pullenreuth.

    Für die Umsetzung des neuen Gebührensatzes ist eine Änderung der BGS/WAS

    erforderlich.

    Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten derer wird der 01.01.2013 vorgeschlagen.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags-

    und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Der, der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf

    der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

7. Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth um einen

    Stellplatz;

    Hier: Eingabe der FFW Pilgramsreuth zur finanziellen Abwicklung

 

    Sachverhalt:

 

    Die FFW Pilgramsreuth plant seit 2010 die Erweiterung des bestehenden

    Feuerwehrgerätehauses um einen Stellplatz. Auf der Basis von Gesprächen mit der

    Regierung der Oberpfalz und dem zuständigen Kreisbrandrat wurde am 16.03.2012

    ein Bauantrag eingereicht.

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat für diesen Bauantrag sein Einvernehmen erteilt.      

    Die Baugenehmigung durch das Landratsamt Tirschenreuth wurde ausgesprochen.

    Die FFW Pilgramsreuth hat nun schriftlich eine Kostenzusammenstellung

    vorgelegt. Durch erhebliche Eigenleistungen könnten die Gesamtkosten auf

    42.062,12 € reduziert werden.

    Für die Schaffung dieses notwendigen Stellplatzes wird durch die Regierung der    

    Oberpfalz eine Förderung von 23.250,00 € in Aussicht gestellt, was jedoch derzeit

    als noch nicht rechtsverbindlich anzusehen ist.

 

    Die FFW Pilgramsreuth bittet die Gemeinde nun um Übernahme der Restkosten in

    Höhe von 18.812,12 €.

  

    Bgm. Pirner verwies darauf, dass man hier besonders darauf achten müsse, dass

    nach dem anstehenden Beschluss nicht automatisch ein Rechtsanspruch der FFW

    Pilgramsreuth gegenüber der Gemeinde zur Neubeschaffung eines MTW nach einer

    evtl. Ausmusterung des alten bestehe. Er regte an, dies im Beschlussvorschlag so

    gesondert mit festzuhalten.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Die Gemeinde Pullenreuth übernimmt für die Erweiterung des bestehenden

    Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth um einen Stellplatz nach Abzug des

    Förderbetrages die restlichen Kosten in Höhe von 18.812,12 €. Der Betrag ist im

    Haushalt 2013 einzuplanen.

    Aufgrund dieses Beschlusses ergibt sich kein besonderter Rechtanspruch zur

    Neubeschaffung eines MTW gegenüber der Gemeinde.

    Der abschließende, gesicherte Förderbescheid der Regierung der Oberpfalz ist

    jedoch abzuwarten.

 

 

8. Geschwindigkeitsbegrenzung in Dorfmitte Lochau

 

    Sachverhalt:

 

    In der öffentlichen GR- Sitzung vom 22.05.2012 wurde angeregt im Bereich der

    Dorfmitte Lochau eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen.

    Herr Zimmerer von der PI Kemnath hält die Einrichtung einer 30-Zone für nicht

    sinnvoll, da der Bereich der Dorfmitte in Lochau sehr weitläufig und gut einsehbar

    ist, und somit keine akute Unfallgefahr von dieser Stelle ausgeht.

    Ein unnötiger „Schilderwald“ sollte vermieden werden.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Der Gemeinderat lehnt es aufgrund der Stellungnahme der PI Kemnath ab, in der

    Dorfmitte Lochau eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festzusetzen.

    Begründet wird dies damit, dass nach Auffassung der Polizei die Verkehrssicherheit

    im dortigen Bereich durch eine Begrenzung nicht erhöht werde, da die Dorfmitte

    weitläufig und einsehbar ist.

 

    Anliegende Unternehmer sollen durch die Verwaltung angeschrieben werden, damit

    diese auf ihre Fahrer dahingehend einwirken, dass diese den Ortsbereich von

    Lochau besonders vor-, und umsichtig durchfahren.

 

 

9. Informationen

 

    Der Bgm. informierte unter anderem über:

 

    a) Umbau und Erweiterung Kindergarten Pullenreuth; Einbau einer Kinderkrippe;

        und verwies hier besonders auf die Aktuelle Kostendarstellung nach Prüfung der

        Verwendungsnachweise. Nachdem der letzte Verwendungsnachweis vor kurzem

        einging, konnte jetzt eine Gesamtübersicht erstellt werden.

 

        Demnach belaufen sich die Baukosten auf insgesamt:          711.964,33 €

        Förderfähig davon sind                                                   :          654.248,92 €

        Die Förderung beträgt insgesamt                                  :          492.100,00 

        Verbleibender Eigenanteil für die Gemeinde                :          219.594,33 €

 

    b) Wie im TOP 3 schon angesprochen informierte der Bgm. hier über die offenen

         Versicherungstechnischen Bedenken der UWG und über Einzelheiten bei einem

         Schaden im Brandfall beim ehemaligen Schulhaus in Lochau. Wer ist

         Versicherungspflichtig und wer ist Empfangsberechtigt für die

         Versicherungsleistungen im Schadensfall?

 

         Die Anfrage bei der Versicherungskammer ergab Folgendes:

         Der Vertragspartner der Versicherung für die Photovoltaikanlage ist die

         Dorfgemeinschaft. Sie trägt daher auch die Kosten der Versicherung.

         Unabhängig davon, ob der Brand am Gebäude oder an der Photovoltaikanlage

         Entstanden ist, geht die Entschädigung für die Photovoltaikanlage immer an die

         Dorfgemeinschaft und für das Gebäude immer an die Gemeinde.   

 

         Diese sensible Fragestellung ergab sich für die UWG nach dem Brand im

         Schwimmbad von Fichtelberg. Hier ist es den Zeitungsberichten nach unklar wer

         nun die Versicherungsleistungen erhält, der Betreiber oder die Gemeinde als

         Eigentümer?      

         Ein unnötiger Rechtsstreit soll so schon im Vorfeld ausgeschlossen werden.   

 

    c) Informiert wurde des Weiteren über den aktuellen Sachstand des Bayerischen

        Hochgeschwindigkeits- Förderprogramm (50Mbit)

 

        Sachverhalt:

 

        Nach dem Auslaufen des Bayerischen Breitbandförderprogramms zur Schaffung

        einer Grundversorgung mit schnellem Internet geht es nun darum, die Weichen

        für die Netzte der nächsten Generation zu stellen. Mit letztem Schreiben vom

        16.07.2012 wurde uns seitens des Bayerischen Gemeindetags mitgeteilt, dass die

        Förderrichtlinien zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und

        Kumulationsgebieten (50Mbit) in Bayern der EU- Kommission zur Notifizierung

        zwischenzeitlich vorgelegt worden sind.

        Aufgrund Verschiebungen ist hier nach aktueller Rücksprache mit der Regierung

        Der Oberpfalz. H. Rauh mit einer Entscheidung jedoch frühestens bis Ende des

        Jahres 2012 zu rechnen.

        Dabei sind die wesentlichen Eckpunkte des neuen Förderprogramms, unser

        Gebiet betreffend:

 

        - die max. Fördersumme pro Kommune: 500.000€

        - der Fördersatz für strukturschwachen Gebieten: 80%

        - eine Bedarfsvoraussetzung: mind. 5 Gewerbetreibende mit 50Mbit- Erschließung

        - eine Interkommunale Ausschreibung (Gemeinde übergreifend in Grenzgebieten)

          möglich

 

        Zwischenzeitlich wurden hierzu seitens der Bauverwaltung bereits Vorarbeiten

        laut Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags geleistet.

        Dabei fanden mit Vertretern der Dt. Telekom im Vorfeld mehrere Vorgespräche

        statt. Hierzu wurden die möglichen Trassenführungen und eine DSL-

        Grobplanung für die Erschließungsgebiete (Kummulationsgebiete) für alle

        Ortsteile in Zusammenarbeit mit der Dt. Telekom planerisch festgelegt. Zudem

        wurde der Telekom eine Liste von Gewerbetreibenden (welche nach Einschätzung

        der Bauverwaltung eine Übertragungsgeschwindigkeit von 50Mbit benötigen) zur

        Prüfung der Übertragungsraten übermittelt, um die Konformität mit der

        ausgearbeiteten Planung sowie die Förderfähigkeit zu gewährleisten.

 

        Am 29.10.2012 wurde weiter mit einem IT- Fachbüro ein Besprechungstermin mit

        der Verwaltung und den Herren Bürgermeister auf VG- Ebene in Bezug auf

        grundsätzliche Schritte für eine ingenieurmäßige Begleitung

        (Grundlagenermittlung, Antragstellung, Ausschreibungsverfahren etc.)

        abgehalten.

 

    d) Information über den Aktuellen Baustand der Brückensanierungen im

        Gemeindebereich

 

        Sachverhalt:

 

        In der öffentlichen Sitzung am 14.03.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass

        versucht werden soll, die Brücke Richtung Kellermühle und die Brücke Höllbach,

        Haidelfurth durch eigenes Bauhofpersonal auszubessern.

        Die Brücke Höllbach, Haidelfurth wurde seitdem durch das Bauhofpersonal im

        Jahr 2012 bereits entsprechend des TÜV- Mängelberichts saniert.

        Die Brücke Richtung Kellermühle konnte aus zeitlichen Gründen dieses Jahr

        leider nicht mehr saniert werden. Die Sanierung hierfür soll im Frühjahr/Sommer

        2013 erfolgen.

 

   e) Durch den Bgm. wurde außerdem darüber informiert, dass das ehemalige

       Anwesen Bartusch, Harlachberg nach einer Anregung in einer der letzten

       Sitzungen abgerissen wurde. Die Kosten hierfür betrugen 5.100.- €. Da der Abriss

       durch die Fa. Plannerer, Neuhof durchgeführt wurde und uns die Kosten relativ

       hoch erscheinen, wurde in der  Sitzung bei Herrn Plannerer Stefan diesbezüglich

       kritisch nachgefragt.

       Dieser erklärte dazu, dass die Kosten schon am untersten Rand angesetzt sind.

       Ein Vergleichsangebot wurde durch den Bgm. hier offensichtlich nicht eingeholt.

       Wir Glauben nicht, dass irgend jemand auf die Idee kommen würde ein solch

       kleines Holzgebäude zum Preis von 5.100.- € Abreißen lassen würde. Uns

       erscheint dieser Betrag ganz einfach zu hoch. Ob daran noch etwas zu ändern ist

       bleibt abzuwarten.

       Wir werden das Vorgehen aber in einer der nächsten GR-Sitzungen nochmals

       kritisch ansprechen. Die vor einigen Jahren eingebaute Kleinkläranlage verbleibt

       bis auf weiteres auf dem Grundstück.

 

 

10. Anfragen

 

    Es gab keine weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

   

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Herr Regner Josef (Kämmerer VG)

                                        Herr Horst König vom Büro Bau- Technik- König, Neusorg

                                            

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     FFW Pilgramsreuth-Langetheilen hier:

                                        Herr Müller, Kreuzweiher 1. Vorstand

                                        Herr Übelmesser, Leimgruben

                                        Herr Schultes Bernhard, Pilgramsreuth

                                        Herr Stich, Langentheilen