Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 27.
November 2012 um 18.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 18.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen
Anlass den
§ 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 9 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2 und 6 und 7 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
2.
Schäden durch elementare Ereignisse;
Hier. Abschluss einer Elementarversicherung
Sachverhalt:
Über
Gebäude-Versicherungsverträge sind im Regelfall nur die Gefahren Feuer,
Blitz, Brand, Überspannung, Leitungswasser
und Sturm versichert (In der
Hausratversicherung auch Einbruchdiebstahl).
Der Versicherungsschutz kann bei
den meisten Versicherungsgesellschaften um
den Einschluss von so genannten
"Elementarschäden" erweitert
werden.
Besonders in den letzten Monaten stieg
innerhalb Deutschlands die Anzahl an
Elementarschäden durch starke Regenfälle
und Überschwemmungen erheblich.
Überdies verzeichnen die entsprechenden Versicherungen
eine stark gestiegene
Nachfrage zum Einschluss dieses Risikos.
Zu den Elementarschäden zählen folgende
Gefahren:
Überschwemmung des Versicherungsortes,
Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch,
Schneedruck, Rückstau, Lawinen und
Vulkanausbrüche.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Schäden durch Sturmflut oder
Ansteigendes Grundwasser. Ferner alle nicht
Naturbedingten Schäden, wie zum
Beispiel Schäden durch Bergbau,
Kanalsysteme, Erschütterungen durch Baustellen
oder LKW.
Der Gemeinderat sollte entscheiden, ob für
die Gemeinde Pullenreuth eine
Elementarversicherung abgeschlossen werden
soll und wenn ja für welche Objekte
mit welcher Selbstbeteiligung.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth
ist sich einig, für kein Objekt in der Gemeinde eine
Elementarversicherung
abzuschließen.
6.
Verbuchung
der Anschaffungskosten für den neu erworbenen Unimog
Sachverhalt:
Der Gemeinderat kam in der Sitzung am
25.09.2012 hierzu überein, einen Unimog
U 20 zu einem Kaufpreis von 90.000 € zzgl. MwSt anzuschaffen. Der Kaufpreis
beträgt somit brutto = 107.100 €.
Die Verwaltung wurde hierzu von der 2.
Bürgermeisterin Frau Gabriele Hawranek
Gebeten zu prüfen, ob der Unimog zu
beispielsweise 1/3 auf der Wasserversorgung
gebucht werden könnte. Durch die
Berechtigung zum Vorsteuerabzug würde sich
die Gemeinde damit bei einem anteiligen
Nettobetrag von 30.000 € die MwSt von
5.700 € sparen.
Nach Rücksprache mit Frau Sauer vom
Finanzamt Weiden steht einer anteiligen
Verbuchung der Unimog Anschaffungskosten
auf der Wasserversorgung
grundsätzlich nichts entgegen. Die Gemeinde
Pullenreuth führt die
Wasserversorgung als Betrieb gewerblicher
Art und ist dafür Vorsteuer
abzugsberechtigt. Gleichzeitig übt die
Gemeinde jedoch auch hoheitliche
Tätigkeiten aus, die nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt sind. Laut Frau Sauer übt
die Gemeinde damit sowohl unternehmerische (z.
B. Wasserversorgung) als auch
nichtunternehmerische (hoheitliche)
Tätigkeiten (z. B. Bauhof und Straßenunterhalt)
aus. In Bezug auf den Kaufpreis eines neuen
Unimogs ist die Gemeinde nur im
Umfang der beabsichtigten Verwendung für die
unternehmerische Tätigkeit zum
Vorsteuerabzug berechtigt. In welchem
Umfang hierbei der Unimog
unternehmerisch eingesetzt wird, ist anhand
entsprechender Unterlagen (z. B.
Fahrtenbücher) zu ermitteln.
Der Gemeinderat sollte durch Beschluss
festlegen, mit welchem Prozentsatz die
Anschaffungskosten für den neuen Unimog auf
der Wasserversorgung
Nachgewiesen werden sollen.
Von der Steuer befreit ist das Halten von
Fahrzeugen, solange sie ausschließlich zur
Reinigung von Straßen verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge
äußerlich als für diesen Zweck bestimmt
erkennbar sind.
Bisher wurde für den alten Unimog mit dem
amtlichen Kennzeichen TIR-2146 eine
Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt. Die
Befreiung wurde damit begründet
das der Unimog nur für die
Straßenreinigung, den Straßenunterhalt und den
Winterdienst verwendet wird. Das Fahrzeug
hat eine orange Lackierung, ist mit der
Aufschrift: „Gemeinde Pullenreuth“
versehen und mit einer Rundumleuchte
ausgestattet.
Da das neue Fahrzeug auch für die
Wasserversorgung eingesetzt werden soll, kann
für das Fahrzeug keine Steuerbefreiung
beantragt werden. Es fallen daher jährlich
nach telefonischer Rücksprache mit Herrn
Hartwig vom Finanzamt Waldsassen
Kosten in Höhe von ca. 285,00 € an
Beschluss:
Ergänzend zum Beschluss vom 25.09.2012 über
die Beschaffung eines neuen
Unimogs U20 wird die Verwaltung beauftragt,
entsprechend den Einsatzzeiten im
Jahr ./ in den
Jahren 20% vom Kaufpreis bei der Wasserversorgung nachzuweisen.
7. Energetische
Sanierung der Schulturnhalle
Hier: Grundsatzdiskussion weitere
Vorgehensweise
Sachverhalt:
Im Juli 2010 hat sich der Gemeinderat mit
der Thematik „Energetische Sanierung
der Schulturnhalle“ schon einmal befasst. In
der öffentlichen GR- Sitzung am
16.08.2011 wurde dann nachfolgender
Beschlussvorschlag abgelehnt und die
Maßnahme zunächst bis auf Weiteres zurückgestellt.
Weiter wurde in der Gemeinderatsitzung am
25.04.2012 der Beschluss gefasst, dass
Die Gemeinde. Pullenreuth
50% der laufenden Unterhaltskosten (max. 4.000,00 €) für
die Turnhalle übernimmt.
Die Energiekosten für die Gemeinde betrugen
lt. den Abrechnungsunterlagen für
Heizung und Warmwasser
im Jahr 2009: 6.804,38€,
2010: 6.093,65€
2011: 5.850,66€.
Zwischenzeitlich hat sich aber eine neue
Situation im Hinblick auf die energetische
Aufwertung des Schulkomplexes ergeben.
Die Elektrofirma Philipp Thomas plant das
von ihr erworbene Schulhaus zeitnah
Energetisch aufzuwerten. Dabei ist beabsichtigt, die Außenwände mit einer
gedämmten Vorsatzschale zu versehen und die
bestehende Öl- Heizungsanlage mit
einer Luft- Wasserwärmepumpe mit
entsprechenden Pufferspeichern für die
Erzeugung der Heizwärme und für die
Warmwasseraufbereitung aufzuwerten bzw.
zu ergänzen. Die Stromversorgung der
Wärmepumpe Sachbearbeiter Sachgebiet
wird durch die vorhandene Photovoltaikanlage
wirtschaftlich gewährleistet. Der
bestehende Ölheizkessel bleibt aber weiter
bestehen, um eventuelle Spitzenlasten
abzudecken.
Auf Vorschlag von H. Philipp Thomas wäre es
aber technisch möglich, dass sich die
Gemeinde Pullenreuth
an dem neuen Heizungskonzept für die Turnhallennutzung
beteiligen könnte. Voraussetzung hierfür
ist aber, dass die vorhandene
Lüftungsheizungsanlage (60°
Vorlauftemperatur) deinstalliert wird und z. B. in ein
effizienteres Deckenstrahlheizungssystem (muss
nur mit 30° Vorlauftemperatur
betrieben werden!) umgerüstet werden
müsste.
In diesem Zusammenhang sollte auch noch mal
über die Sanierung der
Gebäudehülle entsprechend dem
Beschlussvorschlag vom August 2011 lt.
Energiekonzept des Büro Zitzmann aus MAK
nachgedacht werden.
Des Weiteren wäre mit dem Turnhallendach
auch die Möglichkeit gegeben, eine
Gemeindeeigene Photovoltaikanlage zu
installieren.
Um den steigenden Öl- und Strompreisen
entgegenzuwirken und um dem
Exorbitanten Energieverbrauch in der
Turnhalle Pullenreuth einzudämmen, sollte
sich der Gemeinderat Pullenreuth
Gedanken machen bzw. einen Beschluss
herbeiführen, ob man den Vorschlag der Fa.
Philipp für dieses. „kleine
Nahwärmenetz“ annehmen will.
Aus ökologischen und ökonomischen
Gesichtspunkten zum Thema Energiewende
Könnte das durchaus eine sinnvolle,
zukunftsträchtige Entscheidung für alle
Beteiligten sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass für die
Turnhalle in Pullenreuth Angebote für
Gas-, bzw. Wasserbeheizte Deckenstrahler
eingeholt werden sollen. Des Weiteren
soll mit Herrn Thomas Philipp darüber
gesprochen werden, welche Konditionen er
bei einer Belieferung der Gemeinde mit Wärme
anstrebe.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn:
19.30 Uhr
Die Mitglieder des Gemeinderats waren vollzählig
anwesend.
1. Beratung
und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr
2012
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Pullenreuth
wurde ein 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr
2012 erstellt, nachdem verschiedene
Haushaltsansätze gegenüber dem Haushalt
2012 verändert bzw. neu veranschlagt werden
mussten.
Hervorzuheben ist hierbei vor allem die
Einplanung der Erschließung des Ortsteils
Rothenfurth durch
die Wasserversorgung Pullenreuth gem. Gemeinderatsbeschluss
vom 15.10.2012. Dafür werden Gesamtkosten
von netto ca. 325.000 € erwartet. Nach
Anrechnung bereits in 2011 veranschlagter
Planungskosten von 14.000 € ergeben
sich für 2012 restliche Ausgaben von ca.
311.000 €. Gleichzeitig werden hierfür
staatliche Zuweisungen von rund 155.400 €
sowie Herstellungsbeiträge von rund
30.000 € erwartet.
Darüber hinaus ergeben sich für die
Errichtung der UV-Anlage in Haselbrunn
Mehrkosten von rund 9.400 €. Ursächlich
dafür sind u. a. höhere Installationskosten
der
ausführenden Firma sowie die Anbindung an das Leitsystem mit ca. 4.600 €.
Ferner wurden für den Ausbau der GVS Pullenreuth – Arnoldsreuth als
Planungskosten neue Ausgabemittel von
13.700 € bereitgestellt.
Auch für den Umbau der ehemaligen Schule in
Lochau wurden aufgrund des
zügigen Baufortschritts zusätzliche
Ausgabemittel von 5.000 € sowie eine ALE-
Förderung von 2.500 € veranschlagt.
Neu eingeplant wurden auch der Abbruch des
Gemeindehauses in Harlachberg mit
5.100
€ sowie die Erneuerung der Elektroheizung im Proberaum des Rathauses mit
4.500 €.
Der bisher im Haushalt 2012 vorgesehene Betrag
von 10.000 € für die Beteiligung an
der „Windenergie Landkreis Tirschenreuth GmbH
& Co. KG“ wurde zugunsten der
Erstellung eines Teilflächennutzungsplans
für die Windkraft umgeschichtet.
Außerdem wurde der Erwerb eines neuen
Unimogs im Wert von zusammen brutto
107.100 € wegen dem teilweisen Einsatz in
der Wasserversorgung neu dargestellt.
In Zusammenhang mit den Änderungen im
Vermögenshaushalt wurden die zum Teil
Geschätzten Ansätze im Verwaltungshaushalt
überprüft und entsprechend den
neuesten Erkenntnissen angepasst.
Hervorzuheben ist hierbei u. a. ein
zusätzlicher Mittelbedarf von 25.000 € für den
Straßenunterhalt. Ursächlich hierfür sind
vor allem Mehrkosten von rund 17.000 €
für die Sanierung der Kirchstraße sowie
bisher noch nicht vorgesehene Mittel von
rund 3.000 für Brückensanierungen und
8.000.- € als Zuschuss der Gemeinde für die
Errichtung von zwei Ortsstraßen durch die
Anlieger selbst.
Ferner ergeben sich zusätzliche Ausgaben
von rund 6.400 € für die Erneuerung des
Kanalanschlusses für das Grundstück Lochau 63 (ehemaliges Schulhaus).
Auch ergeben sich bei den Lohnkosten für
das Kinderhaus u. a. aufgrund von
Beschäftigungsverboten diverse Änderungen.
Zur Verbesserung der Haushaltslage konnten
die Gewerbesteuereinnahmen um
80.000 € auf neu 280.000 € erhöht werden.
Im Ergebnis vermindert sich die
Zuführung vom Vermögenshaushalt um 30.830 €
auf 6.959 €.
Zum Ausgleich des 1. Nachtragshaushaltes
2012 musste die bisher festgesetzte
Kreditaufnahme von 138.500 € um 128.500 €
auf 267.000 € erhöht werden.
Der
neue Darlehensbetrag setzt sich zusammen aus einem unrentierlichen Darlehen
von 106.000 € und einem rentierlichen
Darlehen von 161.000 €. Das unrentierliche
Darlehen dient zur Finanzierung des neuen
Unimogs für den Bereich „Bauhof“
sowie für einen neuen Frontmäher. Das
rentierliche Darlehen ist vorgesehen zur
Deckung der „Wasserversorgung Rothenfurth“ sowie zur Finanzierung der UV-
Anlage in Haselbrunn und für den Unimog für
den Bereich „Wasserversorgung.
Als neuer Schuldenstand zum 31.12.2012
werden 1.222.605,54 € erwartet.
Darüber hinaus musste die Rücklagenentnahme
um 4.570 € auf 108.055 € erhöht
werden.
Als Rücklagenstand zum 31.12.2012 wird ein
Sollbetrag von rund 167.000 € erwartet.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth
erlässt eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2012. Dadurch erhöht sich die
Summe der Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt von bisher 2.116.955
€ auf neu 2.209.929 €.
Die Summe der Einnahmen und Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird von bisher
390.167 € auf 725.545 € erhöht.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich um 128.500 €
auf neu 267.000 €.
Weitere Änderungen gegenüber der
Haushaltssatzung 2012 sind nicht vorgesehen.
Der 1. Nachtragshaushalt 2012 wird mit
allen Anlagen und Bestandteilen in der
vorgelegten Form anerkannt.
2. Wasserversorgung Pullenreuth; Sanierung bzw. Neubau Druckunterbrecherschacht
im Ortsteil Neuhof
Sachverhalt:
Der Zustand des alten
Druckunterbrecherschacht im Ortsteil Neuhof wurde durch
das Gesundheitsamt Tirschenreuth schon
mehrmals bemängelt.
Im Rahmen eines Kleinauftrages hat das Büro
Bau-Technik-König, Neusorg nun
eine Kostengegenüberstellung für eine
Sanierung und einen Neubau erstellt.
So ergeben sich nach den Berechnungen des
Büros König für die Sanierung Kosten
von rund 33.365.- € und für einen Neubau
rund 34.100.- € womit sich die Mehrkosten
für den Neubau auf rechnerisch lediglich
etwa 750.- € belaufen würden.
Nach Auskunft des Sachgebiets der
Verwaltung (Fr. Kuhbandner) stellen die Kosten
für den Neubau des
Druckunterbrecherschachts eine Investition dar und sind in die
Globalberechnung für die
Herstellungsbeiträge aufzunehmen.
Diese Nettokosten werden über 50 Jahre
abgeschrieben und aus den sich daraus
ergebenden kalk. Kosten (Abschreibung und
Verzinsung) errechnet sich dann eine
Gebührenerhöhung von ca. 2 Cent/m³.
GR Heindl Stephan wollte auf Nachfrage wissen,
ob denn diese Baumaßnahme
anhand der relativ niedrigen Bausumme
beschränkt ausgeschrieben werden könne.
Diese Anfrage wurde durch den anwesenden
Hr. Horst König bejaht.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt den Neubau eines
Druckunterbrecherschachts im Ortsteil
Neuhof. Die Kosten sind hierfür im Haushalt
2013 einzuplanen. Nach Inkrafttreten des
Haushalts wird das Büro Bau-Technik-
König, Neusorg beauftragt, die weiteren
Schritte einzuleiten.
3. Dorferneuerung
Pullenreuth; Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung
des
ehemaligen Schulhauses in Lochau;
Hier: Anerkennung Notarvertrag mit
Dorfgemeinschaft Lochau e.V.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am
28.08.2012
den Beschluss,
dass der amtierende Bürgermeister auf Grundlage
eines damals
vorgelegten Entwurfs
den Notariatsvertrag mit der Dorfgemeinschaft Lochau
e. V.
abzuschließen.
Der Notartermin fand mittlerweile am
28.09.2012 statt. Es wird auf 2 Ergänzungen
bzw. Änderungen des Notars hingewiesen:
a) Umwandlung Photovoltaikanlagenrecht:
Das Notariat ging irrtümlicherweise von
einer Freiflächenanlage aus, obwohl eine
Dachflächenanlage errichtet wurde. Der
Notarvertrag wurde dahingehend
geändert.
b) Ergänzung hinsichtlich Beiträge nach KAG
und BauGB:
Zur Verdeutlichung wurde folgender Satz
eingefügt, nachdem die Gemeinde
Pullenreuth weiterhin
Grundstückseigentümer und Beitragspflichtiger bleibt:
„Daraus folgt,
dass die außerordentlichen Lasten wie z. B. Erschließungskosten,
Herstellungs-, und/oder
Verbesserungsbeiträge der Grundstückseigentümer
trägt.“
Des Weiteren wurde der Beschluss vom
28.08.2012 wie folgt ergänzt:
„Die Verwaltung wird
gebeten abzuklären, wer die Versicherungspflicht der
Brandversicherung trägt.
Außerdem soll geregelt werden, wer im Brandfall
(ausgehend von
Gebäude oder Photovoltaik) die Entschädigung erhält. Der
Gemeinderat ist über
das Ergebnis zu informieren um ggf. die Angelegenheit mit der
Dorfgemeinschaft zu
klären.“
Dies wird derzeit von der Bayerischen
Versicherungskammer geprüft. Sobald das
Ergebnis vorliegt, wird der Gemeinderat
darüber informiert.
Der Notariatvertrag ist öffentlich und kann
jederzeit eingesehen werden.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der
Urkunde des Notars in Kemnath vom
28.09.2012, URNr.
1749/2012 und genehmigt alle darin für die Gemeinde
abgegebenen Erklärungen und wiederholt in
der Urkunde enthaltene einseitige
Erklärungen, Bewilligungen und Anträge.
4. Änderung der Ordnung
des Jugendgemeinderats;
Hier: Antrag des Jugendgemeinderats
Sachverhalt:
Die Ordnung für den
Jugendgemeinderat (JGR) wurde am 02.03.2005 vom
Gemeinderat erlassen. In dieser Ordnung ist
im § 3 der Wahlgrundsatz erörtert. Im
Absatz 2 ist beschrieben, wer
wahlberechtigt und wählbar ist
Wortlaut:
„Wahlberechtigt und wählbar sind alle 12,
13, 14, 15, 16, 17 und 18-jährigen
Jugendliche.
Sie müssen mindestens 3 Monate ihren
Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben und
Bürger-, innen der Europäischen Union
sein.“
Der Jugendgemeinderat hat mit Schreiben vom
31.10.2012 den Antrag gestellt,
diese Eingrenzung von 18 Jahren auf 21
Jahre zu erhöhen.
Als Grund gibt der Jugendbürgermeister die
„schlechte“ Mobilität der Mitglieder an.
So sind viele der Mitglieder immer auf Dritte
angewiesen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat beschließt die Altersstufe
des Jugendgemeinderates von 18 Jahre
auf
21 Jahre zu erhöhen. Dem Gemeinderat ist in der
nächsten Sitzung eine
Änderung der Ordnung des Jugendgemeinderates
vorzulegen.
5. Anerkennung der
Gebührenbedarfsberechnung für die
Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Für die Wasserversorgungseinrichtung wurde
eine Gebührenbedarfsberechnung für
2 Jahre vorgelegt.
Dabei wurden die voraussichtlichen
Lohnkosten (incl. Bereitschaftspauschale)
angesetzt.
Für die technische Betreuung der
Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde
Neusorg wurden 13.000 €/Jahr veranschlagt.
Der letzte Kalkulationszeitraum umfasste
die Jahre 2011 und 2012. Demzufolge wird
in die neue Gebührenberechnung die
Kostenunterdeckungen beider Jahre mit
angesetzt.
Die Kostenunterdeckung des Jahres 2011
beträgt 43.744,98 €, die vorläufige
Kostenunterdeckung für das Jahr 2012
beträgt 15.517,67 €.
Der jährliche Gebührenbedarf in Höhe von
133.568,60 € wurde auf den
Wasserverbrauch des Jahres 2011 aufgeteilt.
Die Gebührenberechnung ergab demnach eine
Wassergebühr von 1,60 €/m³.
Die Betreuungskosten der
Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde Neusorg
von ca. 13.000.- € jährlich warfen für GR
Heindl Stephan gewisse Fragen auf. So
wollte Heindl vom Vorsitzenden wissen warum
denn diese so hoch liegen und zum
wiederholtem Mal regte er an, sich in der
Gemeinde Pullenreuth doch selber einen
Wasserwart auszubilden.
Bgm. Pirner erklärte, dass unser Gemeindearbeiter Hr. Seitz
Stefan gegenüber Hr.
Schwarz aus Neusorg gleichberechtigter
Wasserwart sei und diese sich gegenseitig
vertreten. Bgm. Pirner bestätigte diese Aussage auch nach wiederholten
Nachfragen durch Heindl. Unser Hr. Seitz
ist ebenso wie Hr. Schwarz
gleichberechtigter Wasserwart. Das warf bei
Heindl eine erneute Frage auf, weshalb
denn dann nur einseitig im Richtung Neusorg
Kosten anfallen. Dies so Heindl könne
doch
nicht sein, wenn sich beide Wasserwarte gegenseitig vertreten würden.
Zumindest könnten nicht einseitige Kosten in
dieser Höhe anfallen.
Bgm Pirner konnte alsdann keine abschließende Antwort mehr
geben. Er wusste
darüber wie sich die 13.000.- € errechnen
einfach nicht Bescheid sicherte aber zu,
die Sache abzuklären.
Beschluss: 13:0
Die Gebührenbedarfsberechnung für die
Wasserversorgungseinrichtung der
Gemeinde Pullenreuth
vom 08.10.2012 wird anerkannt.
Die Wassergebühr für die Jahre 2013 und
2014 wird auf 1,60 €/m³ festgesetzt.
Die Entstehung der enormen einseitigen
Kosten für die gegenseitige Betreuung der
Wasserversorgungen werden abgeklärt. Der
Gemeinderat soll alsdann darüber
Informiert werden.
6. Beschlussfassung über
den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Pullenreuth (BGS/WAS)
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung der
Finanzverwaltung vom 08.10.2012 ergibt eine
neue Verbrauchsgebühr für die
Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde
Pullenreuth.
Für die Umsetzung des neuen Gebührensatzes
ist eine Änderung der BGS/WAS
erforderlich.
Als
Zeitpunkt für das Inkrafttreten derer wird der 01.01.2013 vorgeschlagen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Der, der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf
der Satzung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
7. Erweiterung des
bestehenden Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth um
einen
Stellplatz;
Hier: Eingabe der FFW Pilgramsreuth
zur finanziellen Abwicklung
Sachverhalt:
Die FFW Pilgramsreuth
plant seit 2010 die Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses um einen Stellplatz.
Auf der Basis von Gesprächen mit der
Regierung der Oberpfalz und dem zuständigen
Kreisbrandrat wurde am 16.03.2012
ein Bauantrag eingereicht.
Der Gemeinderat Pullenreuth
hat für diesen Bauantrag sein Einvernehmen erteilt.
Die Baugenehmigung durch das Landratsamt
Tirschenreuth wurde ausgesprochen.
Die FFW Pilgramsreuth
hat nun schriftlich eine Kostenzusammenstellung
vorgelegt. Durch erhebliche Eigenleistungen
könnten die Gesamtkosten auf
42.062,12 € reduziert werden.
Für die Schaffung dieses notwendigen
Stellplatzes wird durch die Regierung der
Oberpfalz eine Förderung von 23.250,00 € in
Aussicht gestellt, was jedoch derzeit
als noch nicht rechtsverbindlich anzusehen
ist.
Die FFW Pilgramsreuth
bittet die Gemeinde nun um Übernahme der Restkosten in
Höhe von 18.812,12 €.
Bgm. Pirner verwies darauf, dass man hier besonders darauf
achten müsse, dass
nach dem anstehenden Beschluss nicht
automatisch ein Rechtsanspruch der FFW
Pilgramsreuth
gegenüber der Gemeinde zur Neubeschaffung eines MTW nach einer
evtl. Ausmusterung des alten bestehe. Er
regte an, dies im Beschlussvorschlag so
gesondert mit festzuhalten.
Beschluss: 13:0
Die Gemeinde Pullenreuth
übernimmt für die Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth
um einen Stellplatz nach Abzug des
Förderbetrages die restlichen Kosten in
Höhe von 18.812,12 €. Der Betrag ist im
Haushalt 2013 einzuplanen.
Aufgrund dieses Beschlusses ergibt sich
kein besonderter Rechtanspruch zur
Neubeschaffung eines MTW gegenüber der
Gemeinde.
Der abschließende, gesicherte
Förderbescheid der Regierung der Oberpfalz ist
jedoch abzuwarten.
8. Geschwindigkeitsbegrenzung
in Dorfmitte Lochau
Sachverhalt:
In der öffentlichen GR- Sitzung vom
22.05.2012 wurde angeregt im Bereich der
Dorfmitte Lochau eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen.
Herr Zimmerer von der PI Kemnath hält die
Einrichtung einer 30-Zone für nicht
sinnvoll, da der Bereich der Dorfmitte in Lochau sehr weitläufig und gut einsehbar
ist, und somit keine akute Unfallgefahr von
dieser Stelle ausgeht.
Ein
unnötiger „Schilderwald“ sollte vermieden werden.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat lehnt es aufgrund der
Stellungnahme der PI Kemnath ab, in der
Dorfmitte Lochau
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festzusetzen.
Begründet wird dies damit, dass nach
Auffassung der Polizei die Verkehrssicherheit
im dortigen Bereich durch eine Begrenzung
nicht erhöht werde, da die Dorfmitte
weitläufig und einsehbar ist.
Anliegende Unternehmer sollen durch die
Verwaltung angeschrieben werden, damit
diese auf ihre Fahrer dahingehend
einwirken, dass diese den Ortsbereich von
Lochau besonders
vor-, und umsichtig durchfahren.
9. Informationen
Der Bgm.
informierte unter anderem über:
a) Umbau
und Erweiterung Kindergarten Pullenreuth; Einbau
einer Kinderkrippe;
und verwies hier besonders auf die Aktuelle
Kostendarstellung nach Prüfung der
Verwendungsnachweise. Nachdem der
letzte Verwendungsnachweis vor kurzem
einging, konnte jetzt eine
Gesamtübersicht erstellt werden.
Demnach belaufen sich die Baukosten auf
insgesamt: 711.964,33 €
Förderfähig davon
sind
: 654.248,92 €
Die Förderung beträgt
insgesamt
: 492.100,00 €
Verbleibender
Eigenanteil für die Gemeinde
: 219.594,33 €
b) Wie im TOP 3 schon
angesprochen informierte der Bgm. hier über die
offenen
Versicherungstechnischen Bedenken der UWG und über Einzelheiten bei
einem
Schaden im Brandfall
beim ehemaligen Schulhaus in Lochau. Wer ist
Versicherungspflichtig und wer ist Empfangsberechtigt für die
Versicherungsleistungen
im Schadensfall?
Die Anfrage bei der
Versicherungskammer ergab Folgendes:
Der Vertragspartner der Versicherung
für die Photovoltaikanlage ist die
Dorfgemeinschaft. Sie trägt daher auch
die Kosten der Versicherung.
Unabhängig davon, ob der Brand am
Gebäude oder an der Photovoltaikanlage
Entstanden ist, geht die Entschädigung
für die Photovoltaikanlage immer an die
Dorfgemeinschaft und für das Gebäude
immer an die Gemeinde.
Diese sensible
Fragestellung ergab sich für die UWG nach dem Brand im
Schwimmbad von
Fichtelberg. Hier ist es den Zeitungsberichten nach unklar wer
nun die
Versicherungsleistungen erhält, der Betreiber oder die Gemeinde als
Eigentümer?
Ein unnötiger
Rechtsstreit soll so schon im Vorfeld ausgeschlossen werden.
c) Informiert wurde des Weiteren
über den aktuellen Sachstand des Bayerischen
Hochgeschwindigkeits- Förderprogramm
(50Mbit)
Sachverhalt:
Nach dem Auslaufen des Bayerischen
Breitbandförderprogramms zur Schaffung
einer Grundversorgung mit schnellem
Internet geht es nun darum, die Weichen
für die Netzte der nächsten Generation
zu stellen. Mit letztem Schreiben vom
16.07.2012 wurde uns seitens des
Bayerischen Gemeindetags mitgeteilt, dass die
Förderrichtlinien zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
in Gewerbe- und
Kumulationsgebieten (50Mbit) in Bayern
der EU- Kommission zur Notifizierung
zwischenzeitlich vorgelegt worden sind.
Aufgrund Verschiebungen ist hier nach
aktueller Rücksprache mit der Regierung
Der Oberpfalz. H. Rauh
mit einer Entscheidung jedoch frühestens bis Ende des
Jahres 2012 zu rechnen.
Dabei sind die wesentlichen Eckpunkte
des neuen Förderprogramms, unser
Gebiet betreffend:
- die max. Fördersumme pro Kommune:
500.000€
- der Fördersatz für strukturschwachen
Gebieten: 80%
- eine Bedarfsvoraussetzung: mind. 5
Gewerbetreibende mit 50Mbit- Erschließung
- eine Interkommunale Ausschreibung (Gemeinde
übergreifend in Grenzgebieten)
möglich
Zwischenzeitlich wurden hierzu seitens
der Bauverwaltung bereits Vorarbeiten
laut Empfehlung des Bayerischen
Gemeindetags geleistet.
Dabei fanden mit Vertretern der Dt.
Telekom im Vorfeld mehrere Vorgespräche
statt. Hierzu wurden die möglichen
Trassenführungen und eine DSL-
Grobplanung für die Erschließungsgebiete
(Kummulationsgebiete) für alle
Ortsteile in Zusammenarbeit mit der Dt.
Telekom planerisch festgelegt. Zudem
wurde der Telekom eine Liste von
Gewerbetreibenden (welche nach Einschätzung
der Bauverwaltung eine
Übertragungsgeschwindigkeit von 50Mbit benötigen) zur
Prüfung der Übertragungsraten übermittelt, um
die Konformität mit der
ausgearbeiteten Planung sowie die
Förderfähigkeit zu gewährleisten.
Am 29.10.2012 wurde weiter mit einem
IT- Fachbüro ein Besprechungstermin mit
der Verwaltung und den Herren
Bürgermeister auf VG- Ebene in Bezug auf
grundsätzliche Schritte für eine
ingenieurmäßige Begleitung
(Grundlagenermittlung, Antragstellung, Ausschreibungsverfahren
etc.)
abgehalten.
d) Information über
den Aktuellen Baustand der Brückensanierungen im
Gemeindebereich
Sachverhalt:
In der öffentlichen Sitzung am
14.03.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass
versucht werden soll, die
Brücke Richtung Kellermühle und die Brücke Höllbach,
Haidelfurth
durch eigenes Bauhofpersonal auszubessern.
Die Brücke Höllbach, Haidelfurth wurde seitdem durch das Bauhofpersonal im
Jahr
2012 bereits entsprechend des TÜV- Mängelberichts saniert.
Die Brücke Richtung Kellermühle konnte
aus zeitlichen Gründen dieses Jahr
leider nicht mehr saniert werden. Die
Sanierung hierfür soll im Frühjahr/Sommer
2013 erfolgen.
e) Durch den Bgm.
wurde außerdem darüber informiert, dass das ehemalige
Anwesen Bartusch,
Harlachberg nach einer Anregung in einer der letzten
Sitzungen abgerissen wurde. Die Kosten
hierfür betrugen 5.100.- €. Da der Abriss
durch
die Fa. Plannerer, Neuhof durchgeführt wurde und uns
die Kosten relativ
hoch erscheinen, wurde in der Sitzung bei Herrn Plannerer
Stefan diesbezüglich
kritisch nachgefragt.
Dieser erklärte dazu, dass die Kosten
schon am untersten Rand angesetzt sind.
Ein Vergleichsangebot wurde durch den Bgm. hier offensichtlich nicht eingeholt.
Wir Glauben nicht, dass irgend jemand auf die Idee kommen würde ein solch
kleines Holzgebäude zum Preis von 5.100.-
€ Abreißen lassen würde. Uns
erscheint dieser Betrag ganz einfach zu
hoch. Ob daran noch etwas zu ändern ist
bleibt abzuwarten.
Wir werden das Vorgehen aber in einer
der nächsten GR-Sitzungen nochmals
kritisch ansprechen. Die vor einigen
Jahren eingebaute Kleinkläranlage verbleibt
bis auf weiteres auf dem Grundstück.
10. Anfragen
Es gab keine weiteren wesentlichen
Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen
GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Herr
Regner Josef (Kämmerer VG)
Herr Horst
König vom Büro Bau- Technik- König, Neusorg
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün
für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer:
FFW Pilgramsreuth-Langetheilen
hier:
Herr
Müller, Kreuzweiher 1. Vorstand
Herr
Übelmesser, Leimgruben
Herr
Schultes Bernhard, Pilgramsreuth
Herr Stich, Langentheilen