Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 26. Juni 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2 und 3 ordentlich der

    Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

   

 

2. Dorferneuerung Pullenreuth;

    Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau

    Hier: Vergabe Dachdeckerarbeiten

 

    Sachverhalt:

 

    Hierzu hat der planende Architekt Joseph Hörl, Lochau mitgeteilt, dass die oben

    genannte Ausschreibung kurzfristig aufzuheben wäre.

 

    Beim Leistungsverzeichnis für die Dachdeckerarbeiten ist ihm in der

    Dacheindeckung ein Fehler unterlaufen.

 

    Die Verwaltung bittet daher den unten folgenden Beschluss zu fassen. 

 

   

    Beschluss: 

 

    Die Ausschreibung für die Vergabe der Dachdeckerarbeiten zur Sanierung und   

    gemeinschaftlichen Nutzung des Schulhauses Lochau wird aufgehoben, weil das

    Leistungsverzeichnis grundsätzlich geändert werden muss.

  

    Herr Architekt Joseph Hörl wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten."

 

 

3. Zustimmung zur Beauftragung eines gemeinsamen Architekturbüros zur Erstellung

    des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft.

 

    Sachverhalt:

 

    Nachdem der Gemeinderat bereits den Beschluss gefasst hat, gemeinsam mit acht

    anderen Kommunen einen gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan

    Windkraft aufzustellen, muss noch der Planungsauftrag an ein Architekturbüro

    vergeben werden.

 

    Der Natur der Sache nach (gemeinsame Planung mit Kemnath etc.)sowie nach den

    bisherigen Sitzungen kommt realistischer Weise nur die Beauftragung an das Büro

    Markert, Nürnberg, in Frage.

    Es liegt ein Angebot des Büros Markert vor.

    Daraus ergibt sich, dass die Auftragssumme gegenüber den Kosten die bei einem

    Beitritt zum Verbund „WELT“ entstanden wären durchaus im üblichen Rahmen bzw. 

    eher niedriger einzustufen sind.

 

    Die Kosten für den Gesamtverbund belaufen sich auf 74.851 € zuzgl.

    Anpassungskosten für die Gemeinden der VG-Neusorg in Höhe von 4.105,50 €.

 

    Ein entsprechender Kostenansatz ist im Haushalt 2012 bisher nicht vorhanden.

    Jedoch können die 10.000 € welche für den Beitritt zur Energie-Gesellschaft der

    KEWOG „WELT“, eingeplant wurden und nicht aller Voraussicht nach nicht mehr

    benötigt werden in einem Nachtragshaushalt entsprechend umgeschichtet werden.

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth spricht sich dafür aus, dass die gemeinsame

    Beauftragung zur Erstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplans

    Windkraft (inkl. landschaftsplanerische Änderungen, Umweltbericht und der

    Verfahrensdurchführung nach § 4 b BauGB; für die Kommunen Kemnath, Kastl,

    Speichersdorf, Brand, Ebnath, Neusorg und Pullenreuth) an das Architektur Büro

    Markert, Nürnberg, auf der Grundlage des Angebots vom 31.05.2012, welches der

    Sitzungsvorlage beigefügt ist, erfolgt.

    Ebenfalls Grundlage des Beschlusses ist die der Sitzungsvorlage beigefügte

    Kostentragungsübersicht.

    In einem Nachtragshauhalt ist die entsprechende Summe zu veranschlagen; dazu

    ist zur Finanzierung der bisher für den ins Auge gefassten Beitritt zur

    Energie-Gesellschaft der KEWOG veranschlagte Betrag heranzuziehen.

 

 

III. Öffentliche BUA-Sitzung:   Wurde wegen Zeitüberschuss bereits vor die öffentliche

                                                   GR-Sitzung vorgezogen.                                                               

 

  1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses in 95704 Pullenreuth, Flurstück 114/3,   

      Gemarkung Pilgramsreuth

   

      Beschluss: 6:0

 

      Der BUA-Auschuss des Gemeinderates Pullenreuth erteilt zum Bau eines

      Einfamilienwohnhauses in Pullenreuth, Flurstück 114/3 das einvernehmen.

 

2. Informationen

 

    a) Der Bgm. informierte darüber, dass er im Rahmen der Freistellung bereits die   

        Genehmigung für den Bau einer Stahlhalle, bei der Fa. Plannerer in Neuhof,

        genehmigt habe.

 

3. Anfragen

 

    a) Der Bgm. möchte das besonders schlechte Straßenstück in Lochau (direkte

        Fortführung der Gemeindeverbindungsstraße aus Pullenreuth kommend), mit

        dem BUA-Ausschuss bei einem Ortstermin besichtigen. Die Anlieger seien nach

        Gesprächen nicht bereit, Grund abzutreten. Es sei ihnen auch schon das Angebot

        gemacht worden, dass ein Grundtausch vom direkt hinten anliegenden

        Grundstück her (alte Schule) möglich sei.

 

    b) GR Heindl Stephan bat den neuen Presse Berichterstatter Hr. Völkl seine Berichte

         doch auch „Den Neuen Tag“ zur Verfügung zu stellen da vom überwiegenden

         Teil der Bevölkerung diese Tageszeitung gelesen wird. 

         Herr Völkl sicherte zu, seine Berichte auch nach Weiden zu senden.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.30 Uhr

 

 

Der Gemeinderat war vollzählig anwesend.

 

Auf Antrag des 1. Bgm. wurde unter TOP 4 ein weiterer Tagesordnungspunkt zusätzlich zur Tagesordnung aufgenommen.

 

 

1. Aufstellungsbeschluss zum gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan

    Windkraft für Kemnath und Umlandgemeinden

 

    Sachverhalt:

 

    Nachdem den Gemeinden der VGem bereits die aktuellen Windkraft-Gutachten des

    Büros Markert vorgestellt wurden und auch eine Information über den

    Gutachtensstand bzw. den Stand der Planungen in den Kommunen Kemnath,

    Immenreuth, Kastl, Kulmain und Speichersdorf erfolgte, sollte nunmehr ein

    gemeinsamer Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

    Die Gemeinde Speichersdorf, Lkr. Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, hat

    Gemeinsam mit der Stadt Kemnath und den Gemeinden Immenreuth, Kastl und

    Kulmain, alle Landkreis Tirschenreuth, Regierungsbezirk Oberpfalz, im Dezember

    2011 den gutachterlichen Auftrag zur Ermittlung von Eignungsflächen für die

    konfliktarme Windkraftnutzung an das Planungsbüro TB|Markert, Nürnberg, erteilt.

 

    Für die Mitgliedsgemeinden der VG Neusorg Ebnath, Neusorg und Pullenreuth

    wurde ein derartiges Gutachten bereits 2011, für Brand im April 2012 erstellt,

    ebenfalls von TB|Markert.

 

    Die Gutachten basieren auf der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg,

    Urteil 2 A 2.09 vom 24.02.2011, mit zwingend einzuhaltenden Prüfschritten und

    Abgrenzung von "weichen und harten" Tabuzonen sowie den Abstandskriterien des

    in Teilfortschreibung befindlichen Regionalplans Oberfranken-Ost.

   

     Die Darstellung der Flächen erfolgt nach § 5 Abs. 2b BauGB als

     Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, d.h. in allen übrigen Flächen

     aller zu der Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen beteiligten

     Kommunen ist außerhalb der Konzentrationszonen dann eine Windkraftnutzung

     nicht mehr zulässig.

 

     Die Aufstellung des Bauleitplans erfolgt in jeweils eigener Zuständigkeit jeder der

     beteiligten Kommunen.

 

     Ebenfalls im Wesentlichen vom Büro Markert erarbeitet wurde der  

     Beschlussvorschlag der Punkte 1 bis 5.

 

 

     Beschluss:  13:0

 

     Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt:

 

     1. Die Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans

         „Windkraft“ gemeinsam mit den Nachbarkommunen, mit dem Ziel der

         Darstellung von Konzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung auf das übrige

         Gemeindegebiet nach § 5 Abs. 2b BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 3 Satz 3

         BauGB und auf Grundlage von § 204 Abs. 1 BauGB.

 

     2. Die in den Kartenbeilagen dargestellte Konzentrationsfläche W O im

         Flächenumfang von ca. 215,70 ha in seinem Hoheitsgebiet als

         Windeignungsfläche mit Konzentrationswirkung auszuweisen.

 

     3. Der Gemeinderat stimmt der anteiligen Beauftragung – nach dem Schlüssel der

         weiter unten genannten Erklärung und Vereinbarung eines für alle beteiligten

         Gemeinden gleichen Architekturbüros zur Erstellung des gemeinsamen

         sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft inkl. landschaftsplanerische

         Änderungen, Umweltbericht und der Verfahrensdurchführung nach § 4 b BauGB

         auf Grundlage der heute unter Ziffern 1 und 2 beschlossenen

         Konzentrationsflächen zu.

 

     4. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des gemeinsamen sachlichen

         Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ in der heute erörterten Fassung und

         beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1

         BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

         durchzuführen.

 

     5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und das zu beauftragende

         Architekturbüro, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1

         BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

         vorzubereiten und durchzuführen.

 

     Des Weiteren beschließt die Gemeinde Pullenreuth die gemeinsame Erklärung und

     Vereinbarung der planenden Gemeinden, wie sie als Anlage 2 der Sitzungsvorlage

     beigefügt ist.

     Ergänzt werden soll dabei noch, dass im Falle einer möglichen Abwälzung der

     Kosten neben den Kosten der reinen Flächennutzungsplanung auch jene für die

     Gutachten anteilig entsprechend dem Schlüssel rückerstattet werden sollen.

 

 

2. Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2011 für die Gemeinde Pullenreuth

   

    Sachverhalt:

 

    Nach Durchführung aller Abschlussbuchungen wurde für die Gemeinde Pullenreuth

    Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011 erstellt. Dabei wurde folgendes

    Rechnungsergebnis erzielt:

 

    Bezeichnung                              Verw. Hh.                      Verm. Hh.                    Gesamthaushalt

 

    Solleinnahmen                     2.334.467,63              545.324,35                  2.879.791,98

    Neue Hh-Reste                                   0,00                 23.500,00                       23.500,00

    Abg. alter Hh-Reste                           0,00                 20.528,08                       20.528,08

    Abg. alter Kassenreste                 124,10                           0,00                            124,10

    Summe ber. Soll-Einn.        2.334.343,53                548.296,27                  2.882.639,80

 

    Sollausgaben                       2.320.174,94                425.327,39                   2.745.502,33

    Neue Hh-Reste                          34.740,73                158.066,09                      192.806,82

    Abg. alter Hh-Reste                  20.614,64                  35.097,21                        55.711,85

    Abg. alter Kassenreste                   42,50                            0,00                               42,50

    Summe ber. Soll-Ausg.       2.334.343,53                 548.296,27                   2.882.639,80

    Unterschied:                                      0,00                             0,00                                 0,00

 

    Gem. Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach

    Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat

    vorzulegen.

    Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung

    etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis

    zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die

    Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt sodann über die

     Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

 

    Beschluss:  13:0

 

    Das für die Gemeinde Pullenreuth erzielte Rechnungsergebnis für das Jahr 2011

    wird zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt,

    baldmöglichst die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Über die Beratungen

    sind Niederschriften aufzunehmen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten

    stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung alsbald in öffentlicher Sitzung fest und

    beschließt über die Entlastung.

 

 

3. Entscheidung über Gebührenerhöhung für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“

   

    Sachverhalt:

 

    Die Abrechnung des Kindergartenahres 2011 hat eine Kostenunterdeckung in Höhe

    von 156.655,84 € ergeben. Der Haushalt für das Jahr 2012 weist außerdem eine

    vorläufige Unterdeckung in Höhe von 179.336,00 € aus.

 

    Bei dem Kinderhaus handelt es sich um eine gemeindliche kostendeckende

    Einrichtung nach Art. 8 KAG. Kostendeckende Benutzungsgebühren wurden bisher

    nicht erhoben, weil bei Umlegung aller Kosten sowie der Kostendeckung des

    Vorjahres utopische Gebührensätze errechnet würden, die nicht erhoben werden

    können.

 

    Obwohl erst im letzten Kindergartenjahr eine Gebührenerhöhung beschlossen

    wurde, sollte wegen der hohen jährlichen Kostenunterdeckung eine

    Gebührenerhöhung für das neue Kindergartenjahr vorgenommen werden.

 

    Zusammenfassend, sind die Ausgaben im Jahr 2011 um ca. 50.000 € höher als im

    Jahr 2010. Diese Erhöhung ist insbesondere bei den Lohnkosten zu verzeichnen.

    Auch im Haushaltsjahr 2012 wird mit einem weiteren Kostenanstieg gerechnet.

 

    Bgm. Pirner betonte, dass man bezogen auf diesem Fall der

    Rechtsaufsichtsbehörde ein Zeichen für die Bestrebung, dass man das Defizit nicht

    außer Acht lasse geben müsste. Diese werde die enorme Unterdeckung bestimmt

    demnächst anmahnen.

 

    GR Heindl Stephan gab zu bedenken das es doch nicht sein kann, dass die große   

    Politik uns hier Vorgaben in Sachen Kinderbetreuungsplätze macht, uns einen

    Anstellungsschlüssel für das Betreuungspersonal vorgibt um uns dann mit

    den Kosten alleine im Regen stehen zu lassen.

    Entsprechend den Aussagen betroffener Eltern hat unser Kindergarten mit

    Kinderkrippe einen hervorragenden Ruf und ist gut ausgebucht.  Eine

    Gebührenerhöhung ist angesichts der immensen Fehlbeträge allenfalls jedoch nur

    ein „Tropfen auf den heißen Stein“.

    Die Bürgermeister sollten sich im Zusammenschluss des Gemeinde-, bzw.

    Städtetages doch dazu aufraffen, eine Petition oder ähnliches an die Regierung zu

    geben, in der die immense Kostenbelastung für unsere kleinen Gemeinden (es gehe

    doch allen Kommunen ähnlich) zur Diskussion gestellt wird.

 

    Der Kindergarten sei mit 43 Kindern und die Kinderkrippe mit 10 Kindern sehr gut

    gebucht wobei es sich hier um einen Teufelskreis handle, so Heindl. Ist die

    Einrichtung schlecht ausgelastet, müsse man die relativ hohen, fixen

    Betriebskosten auf wenige Nutzer verteilen. Ist sie aber gut ausgebucht benötige

    man anhand des Anstellungsschlüssels mehr Personal, welches wiederum für

    steigende Kosten sorge.

 

    GR  Wopperer Hans merkte daraufhin diesbezüglich an, dass man sich des

    Sachverhaltes der steigenden Kosten doch schon beim Beschluss über den An-,

    bzw. Ausbau des Kindergartens bewusst war. Man habe dennoch gebaut. Er könne 

    sich eine Gebührenerhöhung derzeit nicht vorstellen, da sie so wie GR Heindl schon

    erwähnte eh nur ein „Tropfen auf den Heißen Stein“ sei und sich im Grunde nichts

    verändere. Im nächsten Jahr stehe man dann wieder vor der gleichen Situation.

    Bei allen anderen Problemen, welche meist einigen wenigen genehm sind, findet der

    Bgm. ja auch immer die finanziellen Mittel, so Wopperer. Zu sehen ist dies bei der

    Dorferneuerung, den TuS betreffend usw..

     

    Nach längerer Diskussion in der sich keiner der  Gemeinderäte dazu hinreißen ließ

    einen möglichen Betrag für eine Erhöhung zu nennen, stellte der 1. Bgm. Pirner

    selbst den Antrag, die Gebühren um jeweils 2,- € für das erste und um jeweils 1.- €

    für Geschwisterkinder anzuheben.

 

    Beschluss:  9:4   (Die Gemeinderäte Heindl Stephan, Wopperer Hans, Müller Hans

                                  und Franz Josef stimmten gegen eine Erhöhung)

 

    Die Elternbeiträge für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ werden für das

    Kindergartenjahr 2012/13 um jeweils 2.- Euro für das erste und um jeweils 1.-  Euro

    für Geschwisterkinder erhöht.

 

  

4. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Lochau Nord-Ost“

 

    Sachverhalt:

 

    In seiner Sitzung am 22.05.2012 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des   

    Bebauungsplans beschlossen.

    Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange (hier nur

    Kreisbauamt, Untere Naturschutzbehörde) angehört.

    Seitens des Kreisbauamtes Tirschenreuth und der Unteren Naturschutzbehörde

    sind keine Einwendungen eingegangen.

    Ebenso sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 13 BauGB keine

    Einwendungen vorgebracht worden.

 

    Geändert sind im Wesentlichen die möglichen Dachüberstände, dass zulässige

    Dacheindeckungsmaterial sowie die äußerliche Gestaltung des Baukörpers.

 

    Beschluss:   13:0

 

    Der GR Pullenreuth stellt fest, dass im Rahmen der Anhörung der betroffenen

    Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan

    Lochau Nord-Ost“ Einwendungen nicht erhoben wurden.

    Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lochau Nord-Ost“ wird beschlossen.

 

5. Informationen

 

   a) Der Bgm.  informierte über eine Feststellung des LRA - TIR, wonach es im

       Außenbereich keine „Gemeindestraßen“ geben kann. Bei Straßen in diesen

       Bereichen handle es sich daher entweder um „Gemeindeverbindungsstraßen“

       oder lediglich um „öffentliche Feld-, und Waldwege“. 

       Die Art und Weise wie mit diesen Wegen und Straßen in Zukunft verfahren

       werden soll, soll durch den BUA vor beraten werden um danach anstehende

       Endwidmungen vorzunehmen zu können.

 

       Eigene Anmerkung:

 

       Wie kommt das LRA-TIR denn gerade jetzt darauf, dass es hier eingreifen

       müsste?

       30, 40 oder gar 50 und mehr Jahre hat sich dieses überhaupt nicht an der   

       Verfahrenspraxis gestört gefühlt.

       

       Es wäre sehr interessant zu erfahren, von wem das LRA-TIR zu diesen

       speziell gelagerten Fällen um Stellungsnahme und vor allen Dingen mit

       welchen Hintergedanken diese Erkundigungen eingeholt wurden.

       Es sei ein Schelm, wer böses dabei denkt aber unser eigener Bürgermeister

       Herr Pirner ist bekannt dafür, dass er Bürger im Zweifelsfall oder sollte es ihm

       persönlich nicht in den Kram passen gerne bei Behörden anschwärzt. Erst vor

       kurzem habe er hinter dem Rücken und ohne Wissen des

       Gemeinderates und der Verwaltung gleich zwei Bürger aus dem

       Gemeindebereich am LRA-TIR denunziert und bat dabei sogar die Zuständigen

       Damen und Herren der Sachgebiete darum, doch: „…seinen Namen in der

       Sache nicht zu nennen“!

       Offensichtlich habe er nicht den nötigen Mumm dazu, solche Einzelfälle

       persönlich in seiner Person als 1.  Bürgermeister zu bearbeiten, ist dies doch

       zum einem mit Arbeit und zum anderen ist evtl. Ärger vorprogrammiert.

        

       An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass dieses Thema möglicher

       Endwidmungen dem Bürgermeister schon länger auf den Nägeln brennt. Er will

       dadurch offensichtlich Geld in Form von nicht mehr nötigen  

       Straßenunterhaltskosten einsparen. So müssten beispielsweise „öffentliche

       Feld-, und Waldwege“ im Winter nicht mehr geräumt werden, außer diese sind  

       ausgebaut. In der Gemeinde haben wir mehrere Fälle, bei denen die Zufahrten zu

       den Höfen bzw. Wohnhäusern der betroffenen dann, teils bis zu hunderten von

       Metern lang, in Eigenregie geräumt und gestreut werden müssen. Sogar den

       laufenden Unterhalt in Form der Instandhaltung muss dann größtenteils

       übernommen bzw. umgelegt werden.

 

       Im schlimmsten Fall kann es sein, dass seit Generationen ansässige Mitbürger,

       der Gemeinde wohl oder übel den Rücken kehren müssen, da sie die Aufgaben

       evtl. Gesundheitlich oder  Finanziell nicht stemmen können. 

 

       Wo bitteschön bleibt denn hier das Gemeinschaftsgefühl der Bürger

       untereinander?

 

       Die UWG Pullenreuth wird Endwidmungen in solchen Fällen niemals zustimmen

       können.

 

  b) An die Fraktion der UWG gerichtet, wollte die Schriftführerin Frau König, in ihrer

       Position als Mitarbeiterin bei der Finanzverwaltung bei der VG-Neusorg wissen,

       ob wir denn eine Ahnung davon hätten wie bzw. wann, denn die drei beteiligten

       Anlieger, welche eine freiwillige Zuzahlung von 2.000.- € zum Bau „ihrer“

       Anliegerstraße, schriftlich mit Unterschrift zugesichert haben denn, den nun

       zugesicherten bzw. noch ausstehenden Beitrag begleichen werden.

 

       GR Heindl Stephan wusste zu berichten, dass er die Anlieger schon mehrfach

       darauf angesprochen habe und er von zweien die Auskunft erhielt, dass diese den

       vereinbarten  Betrag zahlen werden. Über den dritten wolle er sich

       gar nicht mehr unterhalten, so Heindl, da er diesen, seit geraumer Zeit, nur noch in

       der untersten Schublade unserer Solidargemeinschaft ansiedeln kann.

       

       Aus dieser Sache habe er zum wiederholtem mal erfahren müssen, dass ganz

       einfach davon abzuraten ist, mit bestimmten Menschen „Geschäfte“ zu machen.

       Es sei nicht mehr so wie früher, als auf „ein Wort“ noch Verlass war und durch

       den persönlichen Stolz eines jeden, solche Unverfrorenheiten gar nicht zustande  

       gekommen wären.      

     

       Es geben eben Leute die sich von der Gemeinschaft ihr Auskommen, ohne

       Gegenleistung und ohne mit der Wimper zu zucken, fast ihr gesamtes Leben lang

       versüßen lassen. Ihm ist es auch dahingehend unverständlich, da es

       offensichtlich nicht an der persönlichen, finanziellen Situation liege denn für ein

       neues Auto, nicht das kleinste, habe es ja offensichtlich auch gereicht.

 

       Selbst wenn dieser freiwillig Zugesicherte Beitrag für die Gemeinde rechtlich nicht

       zu einzufordern ist, so grenzt für Heindl das Nichteinhalten dieser Vereinbarung

       ganz nah an den Tatbestand des Betrugs gegenüber seinen Mitbürgern.

 

       Des Weiteren kann er kann nicht nachvollziehen, warum die beiden anderen

       Anlieger, wegen in der heutigen Zeit, läppischen 2.000.- € Zuzahlung für eine

       komplett neue Zufahrtstraße sind sich auf die gleiche, untere Stufe zu begeben.

 

       Allein dem Verhalten solcher Mitbürger ist es dann auch zu verdanken, wenn in

       Zukunft so wie in Funkenau  oder Kellermühle bereits geschehen, Straßen

       herausgefräst um diese dann zu Schotterwegen umzugestalten. Auch die

       Umwidmung zu öffentlichen Feld- und Waldwegen wird hier mit Sicherheit

       begünstigt wenn nicht gar beschleunigt.

       Er könne sich vorstellen, dass genau solche Mitbürger es dann sind welche als

       erstes dagegen Sturm laufen werden. Es wird jedoch leider immer wieder

       Personen geben, welche aus purem Egoismus nur an sich denken, so Heindl.

 

       Wie in Zukunft mit solchen, sogar schriftliche bekundeten freiwilligen Leitungen

       verfahren wird, sieht man schon im aktuellen Fall, der Erneuerung der

       „Kirchstraße“ in Pullenreuth.

       Hier sollen nachdem auch bei einen Straßenbau in Trevesen eine getroffenene

       Versprechungen nicht ganz eingehalten wurde nun die Zugesagten freiwilligen

       Beiträge, im Voraus eingezogen werden.

 

       Im Übrigen gehe es dem Gemeinderat dabei nicht primär um die Höhe einer

       Möglichen Freiwilligen Beteiligung sondern vielmehr darum, dass getroffenen

       Zusagen auch eingehalten werden. Es sei dem Gremium daher im Grunde egal, in

       welcher Höhe sich einzelne Anlieger zu Vorhaben beteiligen. Dies sei am Beispiel

       in Pullenreuth ganz klar zu erkennen. Einigen ist die Erneuerung eben 2.000,- €

       Wert und anderen nur 500,- €. Die zumutbare Schmerzgrenze kann in jedem Fall

       gleichermaßen erreicht sein.

 

       An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die Pullenreuther für ihre Zusagen, denn

       in Zukunft werden solche Bauvorhaben für die Gemeinde nicht mehr anders zu

       verwirklichen sein. Um Handlungssicherheit zu haben ist es dann eben auch

       wichtig, dass Zusagen beider Seiten eingehalten werden.

 

       Schade finde ich es, dass sich auch bei diesem Bauvorhaben vier der Anlieger

       nicht Aufraffen konnten sich in angemessener Form, gemeinschaftlich mit allen

       anderen am Ausbau zu beteiligen. Die Nachbarn werden es ihnen sicherlich für

       ewig danken.

 

 

6. Anfragen

    

     Bezogen auf die zurzeit fast täglichen Presseberichte wollten wir vom zuständigen

     „Breitbandpaten“ bei der VG-Neusorg, Herrn Hofmann und Herrn Scherm vom

     Bauamt schon vor der GR-Sitzung die u. a. Fragen und Bedenken beantwortet bzw.

     aus dem Weg geräumt wissen.

 

     Von Herrn Hofmann, bekamen wir folgende kurze Antwort, wonach der 1. Bgm. Hr.

     Pirner in der anstehenden GR- Sitzung auf die Förderungsneuerungen im

     Breitbandsektor – auch in Bezug auf die Gemeinde Pullenreuth bzw. VG - kurz

     eingehen wird.

 

     Unsere Fragen diesbezüglich lauteten wie folgt:

 

 

    1. Was ist zu beachten bzw. was sind die nächsten Schritte damit wir nichts        

        versäumen? 

 

    2. In wieweit ist unsere bereits durchgeführte Bedarfsanalyse durch das Büro   

        Banderas hierzu denn überhaupt brauchbar?

 

    3. Die fünf geforderten Unternehmen in den zu fördernden Ortsteilen dürften ja   

        wohl existent sein, ich denke da besonders auch an die Landwirtschaft, oder?

 

    4. Wie kann die Finanzierung geschultert werden z.B. durch das angekündigte

        zinsgünstige Darlehen der LfA Bayern?

 

    5. Wie ist die Finanzkraft der Gemeinde Pullenreuth hierzu, hinsichtlich einer

        möglichen Förderung einzustufen?

 

    6. Das Programm läuft voraussichtlich der Zustimmung durch die EU Kommission

        bis zum 31. Dezember 2017. Wann können Förderanträge gestellt werden? Gehen

        wir richtig in der Annahme, dass es durchaus sinnvoll sein kann einen einen

        solchen möglichst frühzeitig zu stellen?

  

   7. Wie ist Eure persönlichen Einschätzung, dass Pullenreuth in den Genuss eines

       höchstmöglichen Fördersatzes kommen kann?

 

   Grundsätzlich teilte der Bürgermeister und der Gemeinderat unsere  

   Einschätzungen, Bedenken und offenen Fragen. Jedoch plädierte der Bgm. dafür,    

   dass man momentan mit einer Antragsstellung  lieber noch etwas abwarten sollte

   um auch die letzten Unklarheiten bzgl. der Antragsstellung berücksichtigen zu

   können. Mann wolle im Bezug auf den Breitbandausbau auf jeden Fall nichts den

   Zufall überlassen, so Pirner.

   Direkt auf unsere Fragen ging der Bgm. nicht ein.

 

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Keine Zuhörer anwesend