Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 26.
Juni 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den
§ 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 4 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 2 und 3 ordentlich der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
2.
Dorferneuerung Pullenreuth;
Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des
ehemaligen Schulhauses in Lochau
Hier: Vergabe Dachdeckerarbeiten
Sachverhalt:
Hierzu hat der planende Architekt Joseph Hörl,
Lochau mitgeteilt, dass die oben
genannte Ausschreibung kurzfristig aufzuheben wäre.
Beim Leistungsverzeichnis
für die Dachdeckerarbeiten ist ihm in der
Dacheindeckung
ein Fehler unterlaufen.
Die Verwaltung bittet daher den unten folgenden Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Die
Ausschreibung für die Vergabe der Dachdeckerarbeiten zur Sanierung und
gemeinschaftlichen
Nutzung des Schulhauses Lochau wird aufgehoben, weil
das
Leistungsverzeichnis grundsätzlich geändert
werden muss.
Herr
Architekt Joseph Hörl wird beauftragt die weiteren
Schritte einzuleiten."
3. Zustimmung zur
Beauftragung eines gemeinsamen Architekturbüros zur Erstellung
des gemeinsamen sachlichen
Teilflächennutzungsplan Windkraft.
Sachverhalt:
Nachdem der Gemeinderat bereits den
Beschluss gefasst hat, gemeinsam mit acht
anderen Kommunen einen gemeinsamen sachlichen
Teilflächennutzungsplan
Windkraft aufzustellen, muss noch der
Planungsauftrag an ein Architekturbüro
vergeben werden.
Der Natur der Sache nach (gemeinsame
Planung mit Kemnath etc.)sowie nach den
bisherigen Sitzungen kommt realistischer
Weise nur die Beauftragung an das Büro
Markert,
Nürnberg, in Frage.
Es liegt ein Angebot des Büros Markert vor.
Daraus ergibt sich, dass die Auftragssumme
gegenüber den Kosten die bei einem
Beitritt zum Verbund „WELT“ entstanden
wären durchaus im üblichen Rahmen bzw.
eher niedriger einzustufen sind.
Die Kosten für den Gesamtverbund belaufen
sich auf 74.851 € zuzgl.
Anpassungskosten für die Gemeinden der VG-Neusorg in Höhe von 4.105,50 €.
Ein entsprechender Kostenansatz ist im
Haushalt 2012 bisher nicht vorhanden.
Jedoch können die 10.000 € welche für den
Beitritt zur Energie-Gesellschaft der
KEWOG „WELT“, eingeplant wurden und nicht
aller Voraussicht nach nicht mehr
benötigt werden in einem Nachtragshaushalt
entsprechend umgeschichtet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth
spricht sich dafür aus, dass die gemeinsame
Beauftragung zur Erstellung eines
gemeinsamen Teilflächennutzungsplans
Windkraft (inkl. landschaftsplanerische
Änderungen, Umweltbericht und der
Verfahrensdurchführung nach § 4 b BauGB;
für die Kommunen Kemnath, Kastl,
Speichersdorf, Brand, Ebnath,
Neusorg und Pullenreuth) an das Architektur Büro
Markert,
Nürnberg, auf der Grundlage des Angebots vom 31.05.2012, welches der
Sitzungsvorlage beigefügt ist, erfolgt.
Ebenfalls Grundlage des Beschlusses ist die
der Sitzungsvorlage beigefügte
Kostentragungsübersicht.
In einem Nachtragshauhalt ist die
entsprechende Summe zu veranschlagen; dazu
ist zur Finanzierung der bisher für den ins
Auge gefassten Beitritt zur
Energie-Gesellschaft der KEWOG
veranschlagte Betrag heranzuziehen.
III. Öffentliche BUA-Sitzung:
Wurde wegen Zeitüberschuss bereits vor die öffentliche
GR-Sitzung vorgezogen.
1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses in
95704 Pullenreuth, Flurstück 114/3,
Gemarkung Pilgramsreuth
Beschluss: 6:0
Der BUA-Auschuss des Gemeinderates Pullenreuth erteilt zum Bau eines
Einfamilienwohnhauses in Pullenreuth,
Flurstück 114/3 das einvernehmen.
2. Informationen
a) Der Bgm.
informierte darüber, dass er im Rahmen der Freistellung bereits die
Genehmigung für den
Bau einer Stahlhalle, bei der Fa. Plannerer in
Neuhof,
genehmigt habe.
3. Anfragen
a) Der Bgm. möchte das besonders schlechte Straßenstück in Lochau (direkte
Fortführung der
Gemeindeverbindungsstraße aus Pullenreuth kommend),
mit
dem BUA-Ausschuss
bei einem Ortstermin besichtigen. Die Anlieger seien nach
Gesprächen nicht bereit, Grund
abzutreten. Es sei ihnen auch schon das Angebot
gemacht worden, dass ein Grundtausch
vom direkt hinten anliegenden
Grundstück her (alte Schule) möglich
sei.
b) GR Heindl Stephan bat den neuen Presse
Berichterstatter Hr. Völkl seine Berichte
doch auch „Den Neuen Tag“ zur
Verfügung zu stellen da vom überwiegenden
Teil der Bevölkerung diese
Tageszeitung gelesen wird.
Herr Völkl sicherte zu, seine Berichte auch
nach Weiden zu senden.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.30 Uhr
Der Gemeinderat war vollzählig anwesend.
Auf Antrag des 1. Bgm. wurde unter
TOP 4 ein weiterer Tagesordnungspunkt zusätzlich zur Tagesordnung aufgenommen.
1. Aufstellungsbeschluss zum gemeinsamen
sachlichen Teilflächennutzungsplan
Windkraft für Kemnath und Umlandgemeinden
Sachverhalt:
Nachdem den Gemeinden der VGem bereits die aktuellen Windkraft-Gutachten des
Büros Markert
vorgestellt wurden und auch eine Information über den
Gutachtensstand bzw. den Stand der
Planungen in den Kommunen Kemnath,
Immenreuth, Kastl, Kulmain und Speichersdorf erfolgte,
sollte nunmehr ein
gemeinsamer Aufstellungsbeschluss gefasst
werden.
Die Gemeinde Speichersdorf, Lkr. Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, hat
Gemeinsam mit der Stadt Kemnath und den
Gemeinden Immenreuth, Kastl
und
Kulmain, alle Landkreis
Tirschenreuth, Regierungsbezirk Oberpfalz, im Dezember
2011 den gutachterlichen
Auftrag zur Ermittlung von Eignungsflächen für die
konfliktarme Windkraftnutzung an das
Planungsbüro TB|Markert, Nürnberg, erteilt.
Für die Mitgliedsgemeinden der VG Neusorg Ebnath, Neusorg und Pullenreuth
wurde ein derartiges Gutachten bereits
2011, für Brand im April 2012 erstellt,
ebenfalls von TB|Markert.
Die Gutachten basieren auf der
Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg,
Urteil 2 A 2.09 vom 24.02.2011, mit
zwingend einzuhaltenden Prüfschritten und
Abgrenzung von "weichen und
harten" Tabuzonen sowie den Abstandskriterien des
in Teilfortschreibung befindlichen
Regionalplans Oberfranken-Ost.
Die Darstellung der Flächen erfolgt nach §
5 Abs. 2b BauGB als
Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz
3 BauGB, d.h. in allen übrigen Flächen
aller zu der Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen
beteiligten
Kommunen ist außerhalb der Konzentrationszonen
dann eine Windkraftnutzung
nicht mehr zulässig.
Die Aufstellung des Bauleitplans erfolgt
in jeweils eigener Zuständigkeit jeder der
beteiligten Kommunen.
Ebenfalls im Wesentlichen vom Büro Markert erarbeitet wurde der
Beschlussvorschlag
der Punkte 1 bis 5.
Beschluss: 13:0
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt:
1. Die Aufstellung eines gemeinsamen
sachlichen Teilflächennutzungsplans
„Windkraft“ gemeinsam mit den
Nachbarkommunen, mit dem Ziel der
Darstellung von Konzentrationszonen mit
der Ausschlusswirkung auf das übrige
Gemeindegebiet nach § 5 Abs. 2b BauGB
in Verbindung mit § 35 Abs. 3 Satz 3
BauGB und auf Grundlage von § 204 Abs.
1 BauGB.
2. Die in den Kartenbeilagen dargestellte
Konzentrationsfläche W O im
Flächenumfang von ca. 215,70 ha in
seinem Hoheitsgebiet als
Windeignungsfläche mit
Konzentrationswirkung auszuweisen.
3. Der Gemeinderat stimmt der anteiligen
Beauftragung – nach dem Schlüssel der
weiter unten genannten Erklärung und
Vereinbarung eines für alle beteiligten
Gemeinden gleichen Architekturbüros
zur Erstellung des gemeinsamen
sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft
inkl. landschaftsplanerische
Änderungen, Umweltbericht und der
Verfahrensdurchführung nach § 4 b BauGB
auf Grundlage der heute unter Ziffern
1 und 2 beschlossenen
Konzentrationsflächen zu.
4. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf
des gemeinsamen sachlichen
Teilflächennutzungsplans „Windkraft“
in der heute erörterten Fassung und
beschließt, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
5. Der Gemeinderat beauftragt die
Verwaltung und das zu beauftragende
Architekturbüro, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vorzubereiten und durchzuführen.
Des Weiteren beschließt die Gemeinde Pullenreuth die gemeinsame Erklärung und
Vereinbarung der planenden Gemeinden, wie
sie als Anlage 2 der Sitzungsvorlage
beigefügt ist.
Ergänzt werden soll dabei noch, dass im
Falle einer möglichen Abwälzung der
Kosten neben den Kosten der reinen
Flächennutzungsplanung auch jene für die
Gutachten anteilig entsprechend dem
Schlüssel rückerstattet werden sollen.
2. Kenntnisnahme des
Rechnungsergebnisses 2011 für die Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Nach Durchführung aller Abschlussbuchungen
wurde für die Gemeinde Pullenreuth
Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr
2011 erstellt. Dabei wurde folgendes
Rechnungsergebnis erzielt:
Bezeichnung Verw. Hh. Verm. Hh. Gesamthaushalt
Solleinnahmen 2.334.467,63 545.324,35 2.879.791,98
Neue Hh-Reste 0,00 23.500,00 23.500,00
Abg. alter Hh-Reste
0,00 20.528,08 20.528,08
Abg.
alter Kassenreste
124,10
0,00
124,10
Summe ber. Soll-Einn. 2.334.343,53 548.296,27 2.882.639,80
Sollausgaben 2.320.174,94 425.327,39 2.745.502,33
Neue Hh-Reste 34.740,73 158.066,09 192.806,82
Abg. alter Hh-Reste
20.614,64 35.097,21 55.711,85
Abg. alter Kassenreste 42,50 0,00 42,50
Summe ber. Soll-Ausg.
2.334.343,53 548.296,27 2.882.639,80
Unterschied: 0,00 0,00
0,00
Gem. Art. 102 Abs. 2 GO ist die
Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach
Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen
und sodann dem Gemeinderat
vorzulegen.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der
Jahresrechnung und Aufklärung
etwaiger Unstimmigkeiten stellt der
Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis
zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr
folgenden übernächsten Jahres die
Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest
und beschließt sodann über die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Beschluss: 13:0
Das für die Gemeinde Pullenreuth
erzielte Rechnungsergebnis für das Jahr 2011
wird zur Kenntnis genommen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt,
baldmöglichst die örtliche Rechnungsprüfung
durchzuführen. Über die Beratungen
sind Niederschriften aufzunehmen. Nach
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten
stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung
alsbald in öffentlicher Sitzung fest und
beschließt über die Entlastung.
3. Entscheidung über Gebührenerhöhung für das
Kinderhaus „Steinwaldzwerge“
Sachverhalt:
Die
Abrechnung des Kindergartenahres 2011 hat eine
Kostenunterdeckung in Höhe
von 156.655,84 € ergeben. Der Haushalt für
das Jahr 2012 weist außerdem eine
vorläufige Unterdeckung in Höhe von
179.336,00 € aus.
Bei dem Kinderhaus handelt es sich um eine
gemeindliche kostendeckende
Einrichtung nach Art. 8 KAG. Kostendeckende
Benutzungsgebühren wurden bisher
nicht erhoben, weil bei Umlegung aller
Kosten sowie der Kostendeckung des
Vorjahres utopische Gebührensätze errechnet
würden, die nicht erhoben werden
können.
Obwohl erst im letzten Kindergartenjahr
eine Gebührenerhöhung beschlossen
wurde, sollte wegen der hohen jährlichen
Kostenunterdeckung eine
Gebührenerhöhung für das neue
Kindergartenjahr vorgenommen werden.
Zusammenfassend, sind die Ausgaben im Jahr
2011 um ca. 50.000 € höher als im
Jahr 2010. Diese Erhöhung ist insbesondere
bei den Lohnkosten zu verzeichnen.
Auch im Haushaltsjahr 2012 wird mit einem
weiteren Kostenanstieg gerechnet.
Bgm. Pirner betonte, dass man bezogen auf diesem Fall der
Rechtsaufsichtsbehörde ein Zeichen für die
Bestrebung, dass man das Defizit nicht
außer Acht lasse geben müsste. Diese werde
die enorme Unterdeckung bestimmt
demnächst anmahnen.
GR Heindl Stephan gab zu bedenken das es
doch nicht sein kann, dass die große
Politik uns hier Vorgaben in Sachen
Kinderbetreuungsplätze macht, uns einen
Anstellungsschlüssel für das
Betreuungspersonal vorgibt um uns dann mit
den Kosten alleine im Regen stehen zu lassen.
Entsprechend den Aussagen betroffener
Eltern hat unser Kindergarten mit
Kinderkrippe einen hervorragenden Ruf und
ist gut ausgebucht. Eine
Gebührenerhöhung ist angesichts der
immensen Fehlbeträge allenfalls jedoch nur
ein „Tropfen auf den heißen Stein“.
Die Bürgermeister sollten sich im
Zusammenschluss des Gemeinde-, bzw.
Städtetages doch dazu aufraffen, eine
Petition oder ähnliches an die Regierung zu
geben, in der die immense Kostenbelastung für
unsere kleinen Gemeinden (es gehe
doch allen Kommunen ähnlich) zur Diskussion
gestellt wird.
Der Kindergarten sei mit 43 Kindern und die
Kinderkrippe mit 10 Kindern sehr gut
gebucht wobei es sich hier um einen
Teufelskreis handle, so Heindl. Ist die
Einrichtung schlecht ausgelastet, müsse man
die relativ hohen, fixen
Betriebskosten auf wenige Nutzer verteilen.
Ist sie aber gut ausgebucht benötige
man anhand des Anstellungsschlüssels mehr
Personal, welches wiederum für
steigende Kosten sorge.
GR Wopperer Hans merkte daraufhin diesbezüglich an, dass man
sich des
Sachverhaltes der steigenden Kosten doch
schon beim Beschluss über den An-,
bzw. Ausbau des Kindergartens bewusst war.
Man habe dennoch gebaut. Er könne
sich eine Gebührenerhöhung derzeit nicht
vorstellen, da sie so wie GR Heindl schon
erwähnte eh nur ein „Tropfen auf den Heißen
Stein“ sei und sich im Grunde nichts
verändere. Im nächsten Jahr stehe man dann
wieder vor der gleichen Situation.
Bei allen anderen Problemen, welche meist einigen
wenigen genehm sind, findet der
Bgm. ja auch
immer die finanziellen Mittel, so Wopperer. Zu sehen
ist dies bei der
Dorferneuerung, den TuS betreffend usw..
Nach längerer Diskussion in der sich keiner
der Gemeinderäte dazu hinreißen ließ
einen
möglichen Betrag für eine Erhöhung zu nennen, stellte der 1. Bgm. Pirner
selbst den Antrag, die Gebühren um jeweils 2,-
€ für das erste und um jeweils 1.- €
für Geschwisterkinder anzuheben.
Beschluss: 9:4
(Die Gemeinderäte Heindl Stephan, Wopperer
Hans, Müller Hans
und Franz
Josef stimmten gegen eine Erhöhung)
Die Elternbeiträge für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ werden für das
Kindergartenjahr 2012/13 um jeweils 2.- Euro für das erste und um
jeweils 1.- Euro
für Geschwisterkinder erhöht.
4. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des
Bebauungsplans „Lochau Nord-Ost“
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 22.05.2012 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des
Bebauungsplans beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden die betroffenen
Träger öffentlicher Belange (hier nur
Kreisbauamt, Untere Naturschutzbehörde)
angehört.
Seitens des Kreisbauamtes Tirschenreuth und
der Unteren Naturschutzbehörde
sind keine Einwendungen eingegangen.
Ebenso sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung
nach § 13 BauGB keine
Einwendungen vorgebracht worden.
Geändert sind im Wesentlichen die möglichen
Dachüberstände, dass zulässige
Dacheindeckungsmaterial sowie die
äußerliche Gestaltung des Baukörpers.
Beschluss: 13:0
Der GR Pullenreuth
stellt fest, dass im Rahmen der Anhörung der betroffenen
Träger öffentlicher Belange und der
Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan
„Lochau Nord-Ost“
Einwendungen nicht erhoben wurden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lochau Nord-Ost“ wird beschlossen.
5. Informationen
a) Der Bgm. informierte
über eine Feststellung des LRA - TIR, wonach es im
Außenbereich keine „Gemeindestraßen“
geben kann. Bei Straßen in diesen
Bereichen handle es sich daher entweder
um „Gemeindeverbindungsstraßen“
oder lediglich um „öffentliche Feld-,
und Waldwege“.
Die
Art und Weise wie mit diesen Wegen und Straßen in Zukunft verfahren
werden soll, soll durch den BUA vor
beraten werden um danach anstehende
Endwidmungen vorzunehmen zu können.
Eigene Anmerkung:
Wie
kommt das LRA-TIR denn gerade jetzt darauf, dass es hier eingreifen
müsste?
30, 40 oder gar 50 und mehr Jahre hat
sich dieses überhaupt nicht an der
Verfahrenspraxis gestört gefühlt.
Es wäre sehr interessant zu erfahren,
von wem das LRA-TIR zu diesen
speziell gelagerten Fällen um
Stellungsnahme und vor allen Dingen mit
welchen Hintergedanken diese
Erkundigungen eingeholt wurden.
Es sei ein Schelm, wer böses dabei denkt
aber unser eigener Bürgermeister
Herr Pirner ist
bekannt dafür, dass er Bürger im Zweifelsfall oder sollte es ihm
persönlich nicht in den Kram passen gerne
bei Behörden anschwärzt. Erst vor
kurzem habe er hinter dem Rücken und
ohne Wissen des
Gemeinderates
und der Verwaltung gleich zwei Bürger aus dem
Gemeindebereich am LRA-TIR denunziert
und bat dabei sogar die Zuständigen
Damen und Herren der Sachgebiete darum,
doch: „…seinen Namen in der
Sache nicht zu nennen“!
Offensichtlich habe er nicht den nötigen Mumm dazu, solche Einzelfälle
persönlich in seiner Person als 1. Bürgermeister zu bearbeiten, ist dies doch
zum einem mit Arbeit und zum anderen ist
evtl. Ärger vorprogrammiert.
An
dieser Stelle ist auch anzumerken, dass dieses Thema möglicher
Endwidmungen dem Bürgermeister schon länger
auf den Nägeln brennt. Er will
dadurch offensichtlich Geld in Form von
nicht mehr nötigen
Straßenunterhaltskosten einsparen. So
müssten beispielsweise „öffentliche
Feld-, und Waldwege“ im Winter nicht
mehr geräumt werden, außer diese sind
ausgebaut. In der Gemeinde haben wir
mehrere Fälle, bei denen die Zufahrten zu
den Höfen bzw. Wohnhäusern der
betroffenen dann, teils bis zu hunderten von
Metern lang, in Eigenregie geräumt und
gestreut werden müssen. Sogar den
laufenden Unterhalt in Form der
Instandhaltung muss dann größtenteils
übernommen bzw. umgelegt werden.
Im schlimmsten Fall kann es sein, dass
seit Generationen ansässige Mitbürger,
der Gemeinde wohl oder übel den Rücken
kehren müssen, da sie die Aufgaben
evtl. Gesundheitlich oder Finanziell nicht stemmen können.
Wo bitteschön bleibt denn hier das
Gemeinschaftsgefühl der Bürger
untereinander?
Die UWG Pullenreuth
wird Endwidmungen in solchen Fällen niemals zustimmen
können.
b)
An die Fraktion der UWG gerichtet, wollte die Schriftführerin Frau König, in
ihrer
Position als Mitarbeiterin bei der
Finanzverwaltung bei der VG-Neusorg wissen,
ob wir denn eine Ahnung davon hätten wie bzw. wann, denn die drei beteiligten
Anlieger, welche eine freiwillige Zuzahlung von 2.000.- € zum Bau
„ihrer“
Anliegerstraße, schriftlich mit Unterschrift zugesichert haben denn, den
nun
zugesicherten bzw. noch ausstehenden Beitrag begleichen werden.
GR Heindl Stephan wusste zu
berichten, dass er die Anlieger schon mehrfach
darauf angesprochen habe und er von zweien die Auskunft erhielt, dass diese
den
vereinbarten Betrag zahlen
werden. Über den dritten wolle er sich
gar nicht mehr unterhalten, so Heindl, da er diesen, seit geraumer Zeit,
nur noch in
der untersten Schublade unserer Solidargemeinschaft ansiedeln kann.
Aus dieser Sache habe er zum wiederholtem mal erfahren müssen, dass ganz
einfach davon abzuraten ist, mit bestimmten Menschen „Geschäfte“ zu machen.
Es sei nicht mehr so wie früher, als auf „ein Wort“ noch Verlass war und
durch
den persönlichen Stolz eines jeden, solche Unverfrorenheiten gar nicht
zustande
gekommen wären.
Es geben eben Leute die sich von der
Gemeinschaft ihr Auskommen, ohne
Gegenleistung und ohne mit der Wimper zu zucken, fast ihr gesamtes Leben
lang
versüßen lassen. Ihm ist es auch dahingehend unverständlich, da es
offensichtlich nicht an der persönlichen, finanziellen Situation liege
denn für ein
neues Auto, nicht das kleinste, habe es ja offensichtlich auch gereicht.
Selbst wenn dieser freiwillig Zugesicherte
Beitrag für die Gemeinde rechtlich nicht
zu einzufordern ist, so grenzt für Heindl das Nichteinhalten dieser
Vereinbarung
ganz nah an den Tatbestand des Betrugs gegenüber seinen Mitbürgern.
Des Weiteren kann er kann nicht nachvollziehen,
warum die beiden anderen
Anlieger, wegen in der heutigen Zeit, läppischen 2.000.- € Zuzahlung für
eine
komplett neue Zufahrtstraße sind sich auf die gleiche, untere Stufe zu begeben.
Allein dem Verhalten solcher Mitbürger ist es dann auch zu verdanken,
wenn in
Zukunft so wie in Funkenau oder Kellermühle bereits geschehen, Straßen
herausgefräst um diese dann zu Schotterwegen umzugestalten. Auch die
Umwidmung zu öffentlichen Feld- und Waldwegen wird hier mit Sicherheit
begünstigt wenn nicht gar beschleunigt.
Er könne sich vorstellen, dass genau solche Mitbürger es dann sind
welche als
erstes dagegen Sturm laufen werden. Es wird jedoch leider immer wieder
Personen geben, welche aus purem Egoismus nur an sich denken, so Heindl.
Wie in Zukunft mit solchen, sogar schriftliche bekundeten freiwilligen
Leitungen
verfahren wird, sieht man schon im aktuellen Fall, der Erneuerung der
„Kirchstraße“ in Pullenreuth.
Hier sollen nachdem auch bei einen Straßenbau in Trevesen
eine getroffenene
Versprechungen nicht ganz eingehalten wurde nun die Zugesagten
freiwilligen
Beiträge, im Voraus eingezogen werden.
Im Übrigen gehe es dem Gemeinderat dabei nicht primär um die Höhe einer
Möglichen Freiwilligen Beteiligung sondern vielmehr darum, dass getroffenen
Zusagen auch eingehalten werden. Es sei dem Gremium daher im Grunde
egal, in
welcher Höhe sich einzelne Anlieger zu Vorhaben beteiligen. Dies sei am
Beispiel
in Pullenreuth ganz klar zu erkennen. Einigen
ist die Erneuerung eben 2.000,- €
Wert und anderen nur 500,- €. Die zumutbare Schmerzgrenze kann in jedem
Fall
gleichermaßen erreicht sein.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die Pullenreuther
für ihre Zusagen, denn
in Zukunft werden solche Bauvorhaben für die Gemeinde nicht mehr anders
zu
verwirklichen sein. Um Handlungssicherheit zu haben ist es dann eben
auch
wichtig, dass Zusagen beider Seiten eingehalten werden.
Schade finde ich es, dass sich auch bei
diesem Bauvorhaben vier der Anlieger
nicht Aufraffen konnten sich in angemessener Form, gemeinschaftlich mit
allen
anderen am Ausbau zu beteiligen. Die Nachbarn werden es ihnen sicherlich
für
ewig danken.
6. Anfragen
Bezogen auf die zurzeit
fast täglichen Presseberichte wollten wir vom zuständigen
„Breitbandpaten“ bei der VG-Neusorg, Herrn Hofmann und Herrn Scherm
vom
Bauamt schon vor der
GR-Sitzung die u. a. Fragen und Bedenken beantwortet bzw.
aus dem Weg geräumt
wissen.
Von Herrn Hofmann,
bekamen wir folgende kurze Antwort, wonach der
1. Bgm. Hr.
Pirner in der anstehenden
GR- Sitzung auf die Förderungsneuerungen im
Breitbandsektor – auch in Bezug auf die
Gemeinde Pullenreuth bzw. VG - kurz
eingehen wird.
Unsere Fragen diesbezüglich lauteten wie
folgt:
1.
Was ist zu beachten bzw. was sind die nächsten Schritte damit
wir nichts
versäumen?
2. In wieweit ist unsere bereits durchgeführte Bedarfsanalyse durch
das Büro
Banderas hierzu denn überhaupt brauchbar?
3. Die fünf geforderten Unternehmen in den zu fördernden Ortsteilen
dürften ja
wohl existent sein, ich denke da besonders auch an
die Landwirtschaft, oder?
4. Wie kann die Finanzierung geschultert werden z.B. durch das
angekündigte
zinsgünstige Darlehen der LfA Bayern?
5. Wie ist die Finanzkraft der Gemeinde Pullenreuth
hierzu, hinsichtlich einer
möglichen Förderung einzustufen?
6. Das Programm
läuft voraussichtlich der Zustimmung durch die EU Kommission
bis zum 31. Dezember 2017. Wann können Förderanträge gestellt
werden? Gehen
wir richtig in der Annahme, dass es durchaus sinnvoll sein
kann einen einen
solchen möglichst frühzeitig zu
stellen?
7. Wie ist Eure persönlichen Einschätzung, dass Pullenreuth
in den Genuss eines
höchstmöglichen Fördersatzes kommen kann?
Grundsätzlich teilte der Bürgermeister und der Gemeinderat unsere
Einschätzungen, Bedenken und offenen Fragen. Jedoch plädierte der Bgm. dafür,
dass man momentan mit einer Antragsstellung lieber noch etwas abwarten sollte
um auch die letzten Unklarheiten bzgl. der Antragsstellung
berücksichtigen zu
können. Mann wolle im Bezug auf den Breitbandausbau auf jeden Fall
nichts den
Zufall überlassen, so Pirner.
Direkt auf unsere Fragen ging der Bgm. nicht
ein.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün
für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer:
Keine Zuhörer anwesend