Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 25. September 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                 Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Der TOP 1a) ist aus Gründen der Dringlichkeit zusätzlich zur Tagesordnung

    Aufgenommen worden.     

 

    Mit dem TOP 10 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 1a), 2, 5, 6, 7und 9

    ordentlich der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

    Die Veröffentlichung von Angebotspreisen und Zahlen, nach Aufhebung der

    Geheimhaltungspflicht für Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen, wurde in

    der GR-Sitzung am 26.10.2010, durch Bgm. Pirner persönlich, ausdrücklich und im

    besonderem auch für alle nachfolgenden und künftigen Sitzungen erlaubt.

 

 

1a) Neuanschaffung eines Bauhoffahrzeugs

 

    Sachverhalt:

 

    Begründet durch ein Verbessertes und zeitlich begrenztes Angebot der Fa.

    Beutlhauser-Bassewitz, musste dieser TOP kurzfristig, zusätzlich zur Tagesordnung

    aufgenommen werden. Angedacht ist schon seit längeren ein Ersatzfahrzeug für die

    beiden betagten Fahrzeuge (Unimog´s) anzuschaffen. Denkbar ist es, in Zukunft

    wieder etwas mehr Aufgaben bei der Erledigung des Winterdienstes, durch die

    Gemeinde selbst zu übernehmen, um dadurch unabhängiger von privaten

    Dienstleistern zu sein.

 

    Nach längeren Vorberatungen im BUA, in der Verwaltung und nach mehreren

    Diskussionen im Gemeinderat ob es denn nun besser ist, einen Leistungsfähigen

    Traktor, einen Unimog oder ein anderes Mehrzweckfahrzeug zu erwerben, fiel die

    Wahl nun auf einen neuen Unimog U20 mit 177PS Leistung. Als Zugeständnis an die

    Gemeinde erklärte der Verkäufer der Fa. Beutlhauser-Bassewitz, dass die

    Herstellerfirma Mercedes-Benz einräumte, mit einer Sonderkondition, dass

    Fahrzeug als Vorführmaschine zu gleichen Konditionen genau wie die Stadt

    Pegnitz das Vorgängerfahrzeug erworben hat, erwerben zu können. Das Fahrzeug

    ist faktisch nagelneu. Der neue Unimog kann noch vor diesem Winter etwa Anfang

    Dezember ausgeliefert werden.

    Der Vorzug gegenüber einen Leistungsfähigen Traktor ergab sich aus geringeren

    Unterhaltskosten einen unwesentlich höheren Einkaufspreis und der Möglichkeit

    bestehende Gerätschaften und Gerätschaften umliegender Nachbargemeinden

    problemlos mit dem Gerät verbinden und Nutzen zu können.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, als Ersatzbeschaffung für die beiden

    betagten Unimog einen neuen Unimog U20 mit 177PS anzuschaffen.

    Der Kaufpreis für die Maschine beträgt inkl. Mwst. ca. 110.000,- Euro.

 

 

2. Ernennung eines/r Familienbeauftragten

  

    Sachverhalt:

 

    In der Gemeinderatssitzung am 31.07.2012 wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst,

    dass die Gemeinde Pullenreuth eine/n Familienbeauftragte/n ernennt. Vorschläge

    sollten bis zur Septembersitzung eingereicht werden.

    Von Seiten der 2. Bürgermeisterin Frau Gabriele Hawranek wurde nach bereits

    erfolgter Rückfrage ob sie denn überhaupt bereit sei, dieses Amt anzunehmen Frau

    Monika Müller aus Trevesen Vorgeschlagen.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat beschließt Frau Monika Müller aus Trevesen zur

    Familienbeauftragten für Familien mit kleinen Kindern für die Gemeinde Pullenreuth

    zu ernennen.

 

 

5. Anerkennung des Ingenieurvertrages für die GVS PullenreuthArnoldsreuth,

    inkl. Durchlässe.

        

    Sachverhalt:

 

    Für den Straßenbau „GVS PullenreuthArnoldsreuth Bauabschnitt zur

    Hammerleite“ wurde der Gemeinde Pullenreuth ein Ingenieurvertrag vorgelegt.

    Der vorgelegte Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis einschließlich

    4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung). Die Arbeiten wurden in die

    Honorarzone 2 (Mindestsatz) eingestuft (§ 47 HOAI Verkehrsanlagen). Die Lph. 4

    wird gesondert beauftragt, wenn diese benötigt wird (unter Umständen notwendiges

    Wasserrechtsverfahren).

    Außerdem geht das Ingenieurbüro davon aus, dass die Durchlässe als

    Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI 2009 und nicht als Brückenbauwerk geplant

    werden kann. Unter Umständen ist für die Stahlbetonrahmendurchlässe eine Statik

    erforderlich.

    Deshalb beinhaltet der oben bezeichnete Ingenieurvertrag auch die

    Ingenieurleistungen für die Durchlässe (Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI 2009);

    Lph. 1 bis einschließlich 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung). Die

    Arbeiten wurden dabei in die Honorarzone 2 (Mindestsatz) eingestuft.

    Bei Bedarf werden auch die Gewerke Wasserleitung und Kanal mit ausgeführt (Lph.

    1 und 4). Diese Arbeiten würden dann auch mit der Honorarzone 2 (Mindestsatz)

    eingestuft werden (§ 43 HOAI 2009 – Ingenieurbauwerke).

 

    Die voraussichtlichen Ingenieurkosten für den Straßenbau und Ingenieurbauwerk

    „Durchlässe“ (jeweils bis einschließlich Lph. 4) betragen insgesamt ca. 13.660,31€

 

    Ein Honorar für die Gewerke Wasserleitung und Kanal kann noch nicht berechnet

    werden, da noch nicht bekannt ist, ob ein Bedarf für die Auswechslung der

    Leitungsstränge besteht.

 

    Beschluss:

 

    Der  Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik,

    Gerhard Fröhlich einen Ingenieurvertrag über den Straßenbau „GVS Pullenreuth

    Arnoldsreuth (Abschnitt Hammerleite)“ gemäß dem der Sitzungsvorlage

    beiliegenden Ingenieurvertrag abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die

    voraussichtlichen Ingenieurkosten von rund 13.700 € in einem 1. Nachtragshaushalt

    2012 einzuplanen.

 

 

6. Anerkennung des Ingenieurvertrages für die Straße in Lochau (unterhalb Schulhaus

    in Richtung Lochau (HsNr. 71-79) – bei Bedarf auch Kanal- und Wasserleitungsbau

 

    Sachverhalt:

 

    Für den Straßenbau „Straße in Lochau – unterhalb Schulhaus in Richtung Lochau;    

    HsNr. 71-79) wurde der Gemeinde Pullenreuth ein Ingenieurvertrag vorgelegt. Der

    vorgelegte Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 2

    (Grundlagenermittlung bis Vorplanung). Die Arbeiten wurden in die Honorarzone 2

    (Mindestsatz) eingestuft (§ 47 HOAI Verkehrsanlagen). Bei Bedarf werden auch die

    Gewerke Wasserleitung und Kanal mit ausgeführt (Lph. 1 und 2). Diese Arbeiten

    würden dann auch mit der Honorarzone 2 (Mindestsatz) eingestuft werden (§ 43

    HOAI 2009 – Ingenieurbauwerke).

 

    Die voraussichtlichen Ingenieurkosten für den Straßenbau (bis einschließlich Lph.

    2) betragen insgesamt ca. 3.271,64 €

 

    Ein Honorar für die Gewerke Wasserleitung und Kanal kann noch nicht berechnet

    werden, da noch nicht bekannt ist, ob ein Bedarf für die Auswechslung der

    Leitungsstränge besteht.

 

    Beschluss:

 

    Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik,

    Gerhard Fröhlich einen Ingenieurvertrag über den Straßenbau in Lochau (unterhalb

    Schulhaus in Richtung Lochau) gemäß dem der Sitzungsvorlage beiliegenden

    Ingenieurvertrag abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die

    voraussichtlichen Ingenieurkosten von rund 3.271,64 € in einem

    1. Nachtragshaushalt 2012 einzuplanen.

 

 

7. Sanierung Kirchstraße

 

    Sachverhalt:

 

     Zu diesem Punkt wurde von Seiten der UWG bereits vor längeren per eMail Kontakt

     zur Verwaltung, mit der Bitte um Auskunft zur Sachlage bzgl. ausstehender

     freiwilliger Anliegerbeiträge, aufgenommen. Als Antwort bekamen wir die

    Auskunft, dass in dieser GR-Sitzung darüber informiert werde.

 

    In letzter Zeit kam unter den Anlieger gewisser Unmut auf, als Bgm. Pirner mit der

    ausführenden Fa. König den Umriss der zu sanierenden Fläche auf der Fahrbahn

    markierte. Die Sanierung sollte demnach, bereits etwas unterhalb der ehemaligen

    Fa. Pschörrer enden. Anlieger unterhalb dieser Markierung, welche sich solidarisch

    zu einem freiwilligen Anliegerbeitrag verpflichteten sahen darin richtigerweise einen

    Vertragsbruch durch die Gemeinde und forderten ihr Geld zurück.

    

    Es muss hier in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass es nicht der

    Wahrheit entspricht, wenn Bgm. Pirner zu Anliegern sagt, es sei nie ein Ausbau bis

    etwa zum Anwesen Schupfner geplant gewesen.

    Von solchen Äußerungen des Bgm. Pirner distanziert sich der Gemeinderat.

    Tatsache ist, dass von Anfang an eine Sanierung von der Hsnr. 9 (abgerissenes

    Haus gegenüber Rathaus)bis etwa zum Anwesen Scherm Hsnr. 2 geplant war, dies

    im Lageplan so gekennzeichnet, so mit den Anliegern besprochen und auch   

    genauso im Gemeinderat beschlossen wurde. Auch war nie die Rede davon, dass

    die freiwilligen Anliegerbeiträge kostendeckend für das Gesamtvorhaben sein

    sollten. Es sollte durch den Gemeinderat hier lediglich an das Solidaritätsverhalten

    dieser Anlieger gegenüber anderen Gemeindebürgern welche jeweils auch zum

    Straßenbau heranzuziehen sind, appelliert werden.

   

    Bgm. Hawranek erklärte, dass sie wegen der ausstehenden Anliegerbeiträge pers.

    vorgesprochen hätte und es hier eigentlich nur zu Missverständnissen

    gekommen sei und keinerlei Absicht dahinter stand. Es haben nun bis auf einen

    Anlieger (will die Hälfte des zugesagte Betrages bei Fertigstellung zahlen) wie

    beschlossen im Voraus bezahlt.

    Zu verstehen ist dieses Verhalten zwar nur sehr schwer aber die Gemeinschaft

    nimmt dies zu Kenntnis und muss dementsprechend damit umgehen können.   

 

    Beschluss:

 

    Die geplante Sanierung der Kirchstraße soll wie Anfangs geplant bis etwa zum

    Anwesen Scherm durchgeführt werden.

 

 

9. Grüne Mitte: Parkplatznutzung durch den OGV

 

    Sachverhalt:

 

    Der OGV möchte für eine demnächst stattfindende größere Veranstaltung die Grüne

    Mitte zum Parken mitbenutzen.

    Neben der Entscheidung über diese konkrete Anfrage sollte der GR ggf. einen

    Grundsatzbeschluss fällen, wie zukünftig solche Anfragen behandelt werden sollen.

 

    Beschluss:

 

    Es wurde beschlossen, dass der OGV Pullenreuth die „Grüne Mitte“, für die am

    05.10.2012 stattfindende Veranstaltung einmalig als Parkplatz nutzen darf. Es sollte

    aber nichts desto trotz ein Augenmerk darauf gelegt werden, wie zu  diesem

    Zeitpunkt die Witterungsverhältnisse sind damit nicht größerer Schaden angerichtet

    wird. Gegebenenfalls müsse zum Parken auf die Straßen im Dorfbereich

    ausgewichen werden. 

 

   

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 20.00 Uhr         

 

 

Vom Gemeinderat war Bgm. Pirner (wg. Urlaub entschuldigt) nicht anwesend.

 

 

1. Solarpark Pullenreuth-Neusorg:

    Hier: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und Änderungsbeschluss für

    den Flächennutzungsplan

 

    Sachverhalt:

 

    Es wurden von der Firma NEF, welche die Errichtung der Anlage plant, mittlerweile

    Unterlagen zu den Bauleitplanverfahren übersandt.

  

    Anbei erhielten wir nachfolgend Angeführt:

 

    - den Antrag der Firma vom 12.09.2012 mit Detail-Angaben zum Projekt sowie   

       zur möglichen Beteiligung von Bürgern an der Investition

    - ein Lageplan vom 15.08.2012

 

    Mit übersandt wurde auch ein Durchführungsvertrag, der aber erst noch geprüft

    werden muss und dann zur Beratung in einer der nächsten nichtöffentlichen

    Sitzungen vorgelegt wird.

    H. Scholz, der bei der Firma zuständige Projektmanager, wollte in der Sitzung

    anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Dieser ließ sich von Hr. Roth

    (GschStL. in der Verwaltung) Krankheits- bedingt entschuldigen.

    Es könnte in der Sitzung schon der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es ist

    hier angedacht, ein paralleles Verfahren mit Neusorg durchzuführen.

    Weitere Informationen ergingen durch den in der Sitzung anwesenden Hr. Roth von

    der Verwaltung.

 

    Die Gemeinderäte Heindl Stephan und Norbert Reger erklärten, dass wegen einer

    möglichen Bürgerbeteiligung eine evtl. zu gründende Betriebsgesellschaft ihren Sitz

    unter Berücksichtigung der größeren bereitgestellten und einbezogenen Flächen im

    Gemeinderbereich Pullenreuth haben sollte. Man sollte hier nicht vor der Gemeinde

    Neusorg zurückstehen. Der übrige Gemeinderat konnte sich sehr wohl mit diesem

    Vorschlag anfreunden und unterstützte dieses Vorgehen.

 

    Hr. Roth (Verwaltung) merkt an, dass etwaige anfallenden Gewerbesteuern sowieso

    anteilsmäßig unter den beiden Gemeinden Pullenreuth und Neusorg aufgeteilt

    werden müssen.

    

 

 

 

 

 

    Beschluss:  12:0    (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)

 

    Zur Errichtung eines Solarpark Pullenreuth-Neusorg wird entsprechend den von der

    Fa. NEF mit Schreiben vom 12.09.2012 eingereichten Unterlagen ein Bebauungsplan

    Aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert. Voraussetzung ist jedoch, dass

    der Firmensitz, aufgrund der höheren Fläche, in der Gemeinde Pullenreuth liegt.

    Eine interne Gewerbesteueraufteilung mit der Gemeinde Neusorg wäre evtl.

    möglich. Außerdem sollte der Weg durch die 2,3 ha große Fläche nicht mit

    eingezäunt werden. Die Verfahren sollen parallel mit denen der Gemeinde Neusorg

    für ihren Bereich durchgeführt werden.

 

 

2. Satzung über Ehrungen der Gemeinde Pullenreuth (ESP)

 

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen GR-Sitzung vom 31.07.2012 wurde seitens des   

    Gemeinderates gewünscht den Punkt „Satzung über Ehrungen der Gemeinde

    Pullenreuth“ auf die nächste Tagesordnung mit aufzunehmen. Hier soll über

    Kondolenzgrüße bei Ableben ehemaliger Gemeinderatsmitglieder, Altbürgermeister,

    usw. beraten bzw. diskutiert werden.

 

   Bereits mehrfach wurde in den vorangegangenen Sitzungen durch Gemeinderat

   Hans Wopperer das Verhalten unseres Bürgermeisters Pirner bzgl. der

   Durchführung von Ehrungen welche in der ESP geregelt sind gerügt. Bgm. Pirner

   winkte diese Mahnungen schon mehrfach mit lapidaren Gesten und einem lächeln

   durch und es geschah nichts.

   So wurden laut Wopperer Ehejubilare nicht entsprechend der Satzung geehrt und

   zu verschiedenen Geburtstagen nicht hinreichend gratuliert.

   Als Armutszeugnis der Gemeinde bezeichnete er das Vorgehen Pirners beim

   Ableben der langjährigen Gemeinderätin Frau Liesbeth Prucker. So hielt er es

   scheinbar nicht für notwendig, das langjährige (24 Jahre) Wirken von Frau Prucker

   als ehrenamtliche Gemeinderätin, sei es durch die Anteilnahme durch eine

   Traueranzeige, durch persönliche Worte am offenen Grab oder zumindest in einer

   Gedenkminute im Gemeinderat zu würdigen. Hier solle man z.B. mal nach Erbendorf

   oder Kemnath schauen, dort würden solche Jubiläen und besondere Ereignisse

    niemals vergessen und entsprechend anerkannt.

 

    Diskutiert wurde darüber was denn nun überhaupt, und vor allen Dingen wie man

    dies in der ESP regeln solle.

 

    GR Heindl Stephan sah in der ganzen Sache ein Problem, man sollte doch nicht

    alles so bürokratisch sehen und in Satzungen und Verordnungen anordnen

    müssen. Vielmehr sei hier das gewisse Fingerspitzengefühl der Verantwortlichen

    (Bürgermeister) gefragt. Man wolle nicht auf Teufel komm raus jeglichen, evtl.

    einmal eintretenden Fall in einer Vorgabe festschreiben. „Wer hier im Gremium

    würde den Bürgermeister dafür rügen wenn er einmal zuviel repräsentative

    Anerkennung der Gemeinde zeigen würde“, so Heindl.

 

    Beschluss:  12:0    (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)

 

    Es soll künftig darauf geachtet werden, dass bestimmte anerkennenswerte

    Begebenheiten in der Gemeinde durch diese hinreichend gewürdigt werden.      

    Bezüglich der Kondolenzgrüße bei Ableben ehemaliger Gemeinderatsmitglieder,

    Altbürgermeister und Bediensteter, wird die Verwaltung beauftragt bei anderen

    Kommunen nachzufragen, wie dort verfahren wird, um niemanden zu vergessen.

 

 

3. Verlesen der nichtöffentlichen Niederschriften von Bau- und Umweltausschuss und

    Haupt und Finanzausschuss

 

    Sachverhalt:

 

    In einer Bürgermeisterrunde der der Mitgliedsgemeinden der VGem Neusorg wurde

    angeregt, künftig die Niederschriften der nichtöffentlichen Ausschusssitzungen

    (BUA und HFA) künftig in der darauf folgenden nichtöffentlichen

    Gemeinderatssitzung zu verlesen und genehmigen zu lassen. Grund hierfür war,

    dass in einer Gemeinde erst nach einem Jahr eine nichtöffentliche BUA-Sitzung

    stattfand und die Ausschussmitglieder bemängelten, die damals gefassten

    Beschlüsse wegen des langen Zeitablauf im Detail nicht mehr bestätigen zu können.

 

    Ein Beschluss des Gemeinderates ist sinnvoll, da eine Änderung der

    Geschäftsordnung diesbezüglich notwendig ist. Sofern der Gemeinderat zustimmt,

    wird dies bei der nächsten größeren Änderung mit berücksichtigt und in die

    Geschäftsordnung eingearbeitet.

 

    GR  Heindl Stephan regte an auch die Niederschriften der Gemeinschafts-

    versammlungen der  VG-Neusorg zu verlesen. Hier müsse zwar nicht deren

    Richtigkeit beschlossen werden jedoch mache es Sinn, den gesamten

    Gemeinderat über Vorgänge in der Verwaltungsgemeinschaft möglichst Zeitnah zu

    informieren.

 

    Beschluss:  12:0    (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat beschließt die nichtöffentlichen Niederschriften des Bau- und

    Umweltausschusses und Haupt- und Finanzausschusses in der darauf folgenden

    nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung verlesen zu lassen und zu genehmigen.

    Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung in der Geschäftsordnung der

    Gemeinde Pullenreuth einzuarbeiten.

 

  

4. Bauantrag:

    Hier: Neubau einer Produktionshalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr.

    53/3 Gemarkung Dechantsees

 

    Sachverhalt:

 

    Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die Baumaßnahme einen Sonderbau darstellt

    und somit eine Baugenehmigung erforderlich ist, da in solchen Fällen eine

    Genehmigungsfreistellung ausscheidet.

    Der GR müsste deshalb einen entsprechenden Beschluss fassen (auf eine

    gesonderte Einberufung einer BUA-Sitzung wegen dieses einen Punkts wurde

    verzichtet).

 

    Beschluss:  12:0    (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)

 

    Dem Bauvorhaben; Neubau einer Produktionshalle mit Bürogebäude auf dem

    Grundstück Fl.Nr. 53/3 Gemarkung Dechantsees wird durch den Gemeinderat

    Pullenreuth die Genehmigung erteilt.

 

 

 

5. Verleihung des Ehrenbürgerrechts an H. Norbert Reger

 

    Sachverhalt:

 

    In einer der letzten Sitzungen des Gemeinderates Pullenreuth wurde die Verleihung

    der Ehrenbürgerwürde an Herrn Norbert Reger anlässlich seines 70. Geburtstags

    beschlossen.

 

    Die Ehrung wurde durch die Stellvertretenden Bürgermeisterin Gabriele Hawranek

    vorgenommen. Unser 1. Bgm. Hr. Pirner zeigte scheinbar kein großes Interesse,

    diese höchste Auszeichnung der Gemeinde selber zu überreichen und überließ dies

    einfach seiner Stellvertreterin  Frau Hawranek.

    Zu diesem Ereignis hatte die Bürgermeisterin als musikalischen Umrahmung

    Bernadette Lippert gewinnen können.

 

    Hawranek würdigte in ihrer Ansprache besonders das Engagement von Herrn Reger

    für die Gemeinde Pullenreuth als langjähriger Gemeinderat und für

    „seinen Steinwald“ als Vorsitzender der „Gesellschaft Steinwaldia“.

 

    Herr Reger Norbert nahm diese besondere Ehrung dankend an. Er verwies aber

    darauf, dass er diese keinesfalls für sich selbst in Anspruch nehmen wolle sondern

    diese stellvertretend für die vielen Helfer in seiner „Steinwaldia“ entgegennimmt.

    Besonders bedankte er sich auch bei seiner Ehefrau Maria und den beiden Söhnen

    Markus und Christoph die ihm für sein Engagement immer den Rücken frei gehalten

    und ihn bei allen Vorhaben unterstützt haben

 

 

6. Informationen

 

    Bürgermeisterin Hawranek informierte über folgende Punkte:

 

    a) Sondersitzung am Mittwoch, dem 10.10.2012 mit dem Amt für Ländliche

         Entwicklung.

         Zur Erörterung der Themen Umfeld Kindergarten / Bauhof und Umfeld Kirche

         findet am 10.10.2012 eine Sondersitzung mit dem ALE statt. Ggf. kann an diesem

         Tag dann auch bereits der abschließende Beschluss zur geplanten Maßnahme

         zur Wasserversorgung von Rothenfurth erfolgen

 

    b) 14. Lehrgang der Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg und ihrer

         Gäste vom 28.01.- 01.02.2013 in Fürstenfeldbruck

 

    c) Projekt „Demografische Modelle im ländlichen Raum“

        Am 04.09.2012 fand hierzu u. a. mit Vertretern des Amtes für ländliche

        Entwicklung eine Besprechung statt. Es steht nun unmittelbar die Bildung von

        Arbeitsgruppen an. Der beigefügte Aufruf wird mittels Bekanntmachungen an den

        Amtstafeln und im Mitteilungsblatt der Bevölkerung zur Kenntnis gegeben.

        Selbstverständlich sind auch die Mitglieder des Gemeinderates herzlich

        eingeladen, sich für die Arbeitsgruppen zu melden.

 

   d) Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth      

        Wegen der Urlaube des 1. Bgms. und des Bauamtsleiters wird dieser Punkt zur   

        Beratung erst wieder am 10.10. (siehe obige Sondersitzung) oder am 23.10.2012

        auf die Tagesordnung gesetzt.

 

   e) Ehemaliges Schulhaus in Lochau. Versicherungspflicht für den Brandfall,    

        Entschädigungsempfänger im Brandfall

        Eine diesbezügliche Anfrage ist in Bearbeitung; das Ergebnis wird dem

        Gemeinderat nach Vorliegen mitgeteilt.

 

    f) Apfelfest am 06.10 2012 am Schwanenberg in Tschechien

        Bürgermeisterin Hawranek bitte  in diesem Zusammenhang um Rege

        Anteilnahme.

 

 

7. Anfragen

 

    Gemeinderat Hans Müller wollte wissen, an wem man sich wenden müsse wenn

    Straßenbeleuchtungen nicht funktionieren bzw. in welchen Zeitraum diese durch

    den Betreiber Turnusgemäß kontrolliert werden.

    Durch andere Gemeinderäte wurde mitgeteilt, dass auch im Ortsbereich von

    Pullenreuth einige Beleuchtungen nicht funktionieren.

 

    Defekte Beleuchtungen sind in der VG-Neusorg zu melden.

   

    Keine Weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der öffentlichen

    GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Herr Roth Stefan (GschStL)

                                            

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Frau Maria Reger

                                        Herr Christoph Reger

                                        Herr Heinl Florian (Jugendbürgermeister)

                                        Herr Gärtner Dietmar mit Frau