Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 25.
September 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den
§ 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Der
TOP 1a) ist aus Gründen der Dringlichkeit zusätzlich zur Tagesordnung
Aufgenommen worden.
Mit dem TOP 10 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 1a), 2, 5, 6, 7und 9
ordentlich der Wegfall der Gründe für die
Geheimhaltungspflicht beschlossen.
Die
Veröffentlichung von Angebotspreisen und Zahlen, nach Aufhebung der
Geheimhaltungspflicht
für Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen, wurde in
der
GR-Sitzung am 26.10.2010, durch Bgm. Pirner persönlich, ausdrücklich und im
besonderem
auch für alle nachfolgenden und künftigen Sitzungen erlaubt.
1a) Neuanschaffung
eines Bauhoffahrzeugs
Sachverhalt:
Begründet durch ein
Verbessertes und zeitlich begrenztes Angebot der Fa.
Beutlhauser-Bassewitz,
musste dieser TOP kurzfristig, zusätzlich zur Tagesordnung
aufgenommen werden.
Angedacht ist schon seit längeren ein Ersatzfahrzeug für die
beiden betagten Fahrzeuge
(Unimog´s) anzuschaffen. Denkbar ist es, in Zukunft
wieder etwas mehr Aufgaben
bei der Erledigung des Winterdienstes, durch die
Gemeinde selbst zu übernehmen,
um dadurch unabhängiger von privaten
Dienstleistern
zu sein.
Nach längeren
Vorberatungen im BUA, in der Verwaltung und nach mehreren
Diskussionen im
Gemeinderat ob es denn nun besser ist, einen Leistungsfähigen
Traktor, einen Unimog oder ein anderes Mehrzweckfahrzeug zu erwerben, fiel
die
Wahl nun auf einen neuen Unimog U20 mit 177PS Leistung. Als Zugeständnis an die
Gemeinde erklärte der
Verkäufer der Fa. Beutlhauser-Bassewitz, dass die
Herstellerfirma
Mercedes-Benz einräumte, mit einer Sonderkondition, dass
Fahrzeug als
Vorführmaschine zu gleichen Konditionen genau wie die Stadt
Pegnitz das
Vorgängerfahrzeug erworben hat, erwerben zu können. Das Fahrzeug
ist faktisch nagelneu. Der
neue Unimog kann noch vor diesem Winter etwa Anfang
Dezember ausgeliefert
werden.
Der Vorzug gegenüber einen
Leistungsfähigen Traktor ergab sich aus geringeren
Unterhaltskosten einen
unwesentlich höheren Einkaufspreis und der Möglichkeit
bestehende Gerätschaften
und Gerätschaften umliegender Nachbargemeinden
problemlos mit dem Gerät
verbinden und Nutzen zu können.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt, als Ersatzbeschaffung für die beiden
betagten Unimog einen neuen Unimog U20 mit
177PS anzuschaffen.
Der Kaufpreis für die
Maschine beträgt inkl. Mwst. ca. 110.000,- Euro.
2. Ernennung eines/r
Familienbeauftragten
Sachverhalt:
In der
Gemeinderatssitzung am 31.07.2012 wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst,
dass
die Gemeinde Pullenreuth eine/n Familienbeauftragte/n
ernennt. Vorschläge
sollten bis zur Septembersitzung eingereicht
werden.
Von Seiten der 2. Bürgermeisterin Frau
Gabriele Hawranek wurde nach bereits
erfolgter Rückfrage ob sie denn überhaupt
bereit sei, dieses Amt anzunehmen Frau
Monika Müller aus Trevesen
Vorgeschlagen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt Frau Monika Müller aus Trevesen
zur
Familienbeauftragten für Familien mit
kleinen Kindern für die Gemeinde Pullenreuth
zu ernennen.
5. Anerkennung des
Ingenieurvertrages für die GVS Pullenreuth– Arnoldsreuth,
inkl. Durchlässe.
Sachverhalt:
Für den Straßenbau
„GVS Pullenreuth – Arnoldsreuth
Bauabschnitt zur
Hammerleite“ wurde der Gemeinde Pullenreuth ein Ingenieurvertrag vorgelegt.
Der vorgelegte Ingenieurvertrag beinhaltet
die Leistungsphasen 1 bis einschließlich
4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung).
Die Arbeiten wurden in die
Honorarzone 2 (Mindestsatz) eingestuft (§
47 HOAI Verkehrsanlagen). Die Lph. 4
wird
gesondert beauftragt, wenn diese benötigt wird (unter Umständen notwendiges
Wasserrechtsverfahren).
Außerdem geht das Ingenieurbüro davon aus,
dass die Durchlässe als
Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI 2009 und
nicht als Brückenbauwerk geplant
werden kann. Unter Umständen ist für die
Stahlbetonrahmendurchlässe eine Statik
erforderlich.
Deshalb beinhaltet der oben bezeichnete
Ingenieurvertrag auch die
Ingenieurleistungen für die Durchlässe
(Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI 2009);
Lph. 1 bis
einschließlich 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung). Die
Arbeiten wurden dabei in die Honorarzone 2
(Mindestsatz) eingestuft.
Bei Bedarf werden auch die Gewerke
Wasserleitung und Kanal mit ausgeführt (Lph.
1 und 4). Diese Arbeiten würden dann auch
mit der Honorarzone 2 (Mindestsatz)
eingestuft werden (§ 43 HOAI 2009 –
Ingenieurbauwerke).
Die voraussichtlichen Ingenieurkosten für
den Straßenbau und Ingenieurbauwerk
„Durchlässe“ (jeweils bis einschließlich Lph. 4) betragen insgesamt ca. 13.660,31€
Ein Honorar für die Gewerke Wasserleitung
und Kanal kann noch nicht berechnet
werden, da noch nicht bekannt ist, ob ein
Bedarf für die Auswechslung der
Leitungsstränge besteht.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem
Ingenieurbüro für Tiefbautechnik,
Gerhard Fröhlich einen Ingenieurvertrag
über den Straßenbau „GVS Pullenreuth –
Arnoldsreuth
(Abschnitt Hammerleite)“ gemäß dem der Sitzungsvorlage
beiliegenden Ingenieurvertrag
abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
voraussichtlichen Ingenieurkosten von rund
13.700 € in einem 1. Nachtragshaushalt
2012 einzuplanen.
6. Anerkennung des
Ingenieurvertrages für die Straße in Lochau
(unterhalb Schulhaus
in Richtung Lochau
(HsNr. 71-79) – bei Bedarf auch Kanal- und
Wasserleitungsbau
Sachverhalt:
Für den Straßenbau „Straße in Lochau – unterhalb Schulhaus in Richtung Lochau;
HsNr. 71-79)
wurde der Gemeinde Pullenreuth ein Ingenieurvertrag
vorgelegt. Der
vorgelegte Ingenieurvertrag beinhaltet die
Leistungsphasen 1 bis einschließlich 2
(Grundlagenermittlung bis Vorplanung). Die
Arbeiten wurden in die Honorarzone 2
(Mindestsatz) eingestuft (§ 47 HOAI
Verkehrsanlagen). Bei Bedarf werden auch die
Gewerke Wasserleitung und Kanal mit ausgeführt
(Lph. 1 und 2). Diese Arbeiten
würden dann auch mit der Honorarzone 2 (Mindestsatz)
eingestuft werden (§ 43
HOAI 2009 – Ingenieurbauwerke).
Die voraussichtlichen Ingenieurkosten für
den Straßenbau (bis einschließlich Lph.
2) betragen insgesamt ca. 3.271,64 €
Ein Honorar für die Gewerke Wasserleitung
und Kanal kann noch nicht berechnet
werden, da noch nicht bekannt ist, ob ein
Bedarf für die Auswechslung der
Leitungsstränge besteht.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem
Ingenieurbüro für Tiefbautechnik,
Gerhard Fröhlich einen Ingenieurvertrag
über den Straßenbau in Lochau (unterhalb
Schulhaus in Richtung Lochau)
gemäß dem der Sitzungsvorlage beiliegenden
Ingenieurvertrag abzuschließen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die
voraussichtlichen Ingenieurkosten von rund 3.271,64 € in einem
1. Nachtragshaushalt 2012 einzuplanen.
7. Sanierung
Kirchstraße
Sachverhalt:
Zu diesem Punkt wurde von
Seiten der UWG bereits vor längeren per eMail Kontakt
zur Verwaltung, mit der
Bitte um Auskunft zur Sachlage bzgl. ausstehender
freiwilliger
Anliegerbeiträge, aufgenommen. Als Antwort bekamen wir die
Auskunft, dass in dieser
GR-Sitzung darüber informiert werde.
In letzter Zeit kam unter
den Anlieger gewisser Unmut auf, als Bgm. Pirner mit der
ausführenden Fa. König den Umriss der zu
sanierenden Fläche auf der Fahrbahn
markierte. Die Sanierung
sollte demnach, bereits etwas unterhalb der ehemaligen
Fa. Pschörrer
enden. Anlieger unterhalb dieser Markierung, welche sich solidarisch
zu einem freiwilligen
Anliegerbeitrag verpflichteten sahen darin richtigerweise einen
Vertragsbruch durch die
Gemeinde und forderten ihr Geld zurück.
Es muss hier in aller Deutlichkeit
darauf hingewiesen werden, dass es nicht der
Wahrheit entspricht, wenn Bgm. Pirner zu Anliegern sagt, es
sei nie ein Ausbau bis
etwa zum Anwesen Schupfner geplant gewesen.
Von solchen Äußerungen des
Bgm. Pirner distanziert
sich der Gemeinderat.
Tatsache ist, dass von
Anfang an eine Sanierung von der Hsnr. 9
(abgerissenes
Haus gegenüber Rathaus)bis
etwa zum Anwesen Scherm Hsnr.
2 geplant war, dies
im Lageplan so
gekennzeichnet, so mit den Anliegern besprochen und auch
genauso im Gemeinderat
beschlossen wurde. Auch war nie die Rede davon, dass
die freiwilligen
Anliegerbeiträge kostendeckend für das Gesamtvorhaben sein
sollten. Es sollte durch
den Gemeinderat hier lediglich an das Solidaritätsverhalten
dieser Anlieger gegenüber
anderen Gemeindebürgern welche jeweils auch zum
Straßenbau heranzuziehen
sind, appelliert werden.
Bgm.
Hawranek erklärte, dass sie wegen der ausstehenden Anliegerbeiträge pers.
vorgesprochen hätte und es
hier eigentlich nur zu Missverständnissen
gekommen sei und keinerlei
Absicht dahinter stand. Es haben nun bis auf einen
Anlieger (will die Hälfte
des zugesagte Betrages bei Fertigstellung zahlen) wie
beschlossen im Voraus bezahlt.
Zu verstehen ist dieses Verhalten zwar nur
sehr schwer aber die Gemeinschaft
nimmt dies zu Kenntnis und
muss dementsprechend damit umgehen können.
Beschluss:
Die geplante Sanierung der
Kirchstraße soll wie Anfangs geplant bis etwa zum
Anwesen Scherm durchgeführt werden.
9. Grüne Mitte:
Parkplatznutzung durch den OGV
Sachverhalt:
Der OGV möchte für eine demnächst
stattfindende größere Veranstaltung die Grüne
Mitte zum Parken mitbenutzen.
Neben der Entscheidung über diese konkrete
Anfrage sollte der GR ggf. einen
Grundsatzbeschluss fällen, wie zukünftig
solche Anfragen behandelt werden sollen.
Beschluss:
Es wurde beschlossen, dass der OGV Pullenreuth
die „Grüne Mitte“, für die am
05.10.2012 stattfindende Veranstaltung einmalig als Parkplatz nutzen darf. Es sollte
aber nichts desto trotz ein Augenmerk darauf
gelegt werden, wie zu diesem
Zeitpunkt die Witterungsverhältnisse sind damit nicht größerer Schaden
angerichtet
wird. Gegebenenfalls müsse zum Parken auf die Straßen im Dorfbereich
ausgewichen werden.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn:
20.00 Uhr
Vom Gemeinderat war Bgm. Pirner (wg. Urlaub entschuldigt) nicht anwesend.
1. Solarpark
Pullenreuth-Neusorg:
Hier: Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan und Änderungsbeschluss für
den Flächennutzungsplan
Sachverhalt:
Es wurden von der Firma NEF, welche die
Errichtung der Anlage plant, mittlerweile
Unterlagen zu den Bauleitplanverfahren
übersandt.
Anbei erhielten wir nachfolgend Angeführt:
- den Antrag der Firma
vom 12.09.2012 mit Detail-Angaben zum Projekt sowie
zur möglichen Beteiligung von Bürgern an
der Investition
- ein Lageplan vom
15.08.2012
Mit übersandt wurde auch ein
Durchführungsvertrag, der aber erst noch geprüft
werden muss und dann zur Beratung in einer
der nächsten nichtöffentlichen
Sitzungen vorgelegt wird.
H. Scholz, der bei der Firma zuständige
Projektmanager, wollte in der Sitzung
anwesend sein und für Fragen zur Verfügung
stehen. Dieser ließ sich von Hr. Roth
(GschStL. in der Verwaltung)
Krankheits- bedingt entschuldigen.
Es könnte in der Sitzung schon der
Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es ist
hier angedacht, ein paralleles Verfahren
mit Neusorg durchzuführen.
Weitere Informationen ergingen durch den in
der Sitzung anwesenden Hr. Roth von
der
Verwaltung.
Die Gemeinderäte Heindl Stephan und Norbert
Reger erklärten, dass wegen einer
möglichen Bürgerbeteiligung eine evtl. zu
gründende Betriebsgesellschaft ihren Sitz
unter Berücksichtigung der größeren
bereitgestellten und einbezogenen Flächen im
Gemeinderbereich Pullenreuth
haben sollte. Man sollte hier nicht vor der Gemeinde
Neusorg zurückstehen. Der übrige
Gemeinderat konnte sich sehr wohl mit diesem
Vorschlag anfreunden und unterstützte
dieses Vorgehen.
Hr. Roth (Verwaltung) merkt an, dass
etwaige anfallenden Gewerbesteuern sowieso
anteilsmäßig unter den beiden Gemeinden Pullenreuth und Neusorg aufgeteilt
werden müssen.
Beschluss: 12:0 (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)
Zur
Errichtung eines Solarpark Pullenreuth-Neusorg wird
entsprechend den von der
Fa. NEF mit Schreiben vom 12.09.2012
eingereichten Unterlagen ein Bebauungsplan
Aufgestellt und der Flächennutzungsplan
geändert. Voraussetzung ist jedoch, dass
der Firmensitz, aufgrund der höheren
Fläche, in der Gemeinde Pullenreuth liegt.
Eine interne Gewerbesteueraufteilung mit
der Gemeinde Neusorg wäre evtl.
möglich. Außerdem sollte der Weg durch die
2,3 ha große Fläche nicht mit
eingezäunt werden. Die Verfahren sollen parallel
mit denen der Gemeinde Neusorg
für ihren Bereich durchgeführt werden.
2. Satzung über Ehrungen
der Gemeinde Pullenreuth (ESP)
Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen GR-Sitzung vom
31.07.2012 wurde seitens des
Gemeinderates gewünscht den Punkt „Satzung
über Ehrungen der Gemeinde
Pullenreuth“ auf
die nächste Tagesordnung mit aufzunehmen. Hier soll über
Kondolenzgrüße bei Ableben ehemaliger Gemeinderatsmitglieder,
Altbürgermeister,
usw. beraten bzw. diskutiert werden.
Bereits mehrfach wurde in den
vorangegangenen Sitzungen durch Gemeinderat
Hans Wopperer das
Verhalten unseres Bürgermeisters Pirner bzgl. der
Durchführung von Ehrungen welche in der ESP
geregelt sind gerügt. Bgm. Pirner
winkte diese Mahnungen schon mehrfach mit
lapidaren Gesten und einem lächeln
durch und es geschah nichts.
So wurden laut Wopperer
Ehejubilare nicht entsprechend der Satzung geehrt und
zu verschiedenen Geburtstagen nicht hinreichend
gratuliert.
Als Armutszeugnis der Gemeinde bezeichnete
er das Vorgehen Pirners beim
Ableben der langjährigen Gemeinderätin Frau
Liesbeth Prucker. So hielt er es
scheinbar nicht für notwendig, das langjährige
(24 Jahre) Wirken von Frau Prucker
als ehrenamtliche Gemeinderätin, sei es
durch die Anteilnahme durch eine
Traueranzeige, durch persönliche Worte am
offenen Grab oder zumindest in einer
Gedenkminute im Gemeinderat zu würdigen. Hier
solle man z.B. mal nach Erbendorf
oder Kemnath schauen, dort würden solche
Jubiläen und besondere Ereignisse
niemals vergessen und entsprechend
anerkannt.
Diskutiert wurde darüber was denn nun
überhaupt, und vor allen Dingen wie man
dies in der ESP regeln solle.
GR Heindl Stephan sah in der ganzen Sache ein
Problem, man sollte doch nicht
alles so bürokratisch sehen und in Satzungen
und Verordnungen anordnen
müssen.
Vielmehr sei hier das gewisse Fingerspitzengefühl der Verantwortlichen
(Bürgermeister) gefragt. Man wolle nicht
auf Teufel komm raus jeglichen, evtl.
einmal eintretenden Fall in einer Vorgabe
festschreiben. „Wer hier im Gremium
würde den Bürgermeister dafür rügen wenn er
einmal zuviel repräsentative
Anerkennung der Gemeinde zeigen würde“, so
Heindl.
Beschluss: 12:0 (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)
Es soll künftig
darauf geachtet werden, dass bestimmte anerkennenswerte
Begebenheiten
in der Gemeinde durch diese hinreichend gewürdigt werden.
Bezüglich
der Kondolenzgrüße bei Ableben ehemaliger Gemeinderatsmitglieder,
Altbürgermeister und Bediensteter, wird die
Verwaltung beauftragt bei anderen
Kommunen nachzufragen, wie dort verfahren
wird, um niemanden zu vergessen.
3. Verlesen der nichtöffentlichen
Niederschriften von Bau- und Umweltausschuss und
Haupt und Finanzausschuss
Sachverhalt:
In einer Bürgermeisterrunde der der
Mitgliedsgemeinden der VGem Neusorg wurde
angeregt, künftig die Niederschriften der
nichtöffentlichen Ausschusssitzungen
(BUA und HFA) künftig in der darauf folgenden
nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung zu verlesen und
genehmigen zu lassen. Grund hierfür war,
dass in einer Gemeinde erst nach einem Jahr
eine nichtöffentliche BUA-Sitzung
stattfand und die Ausschussmitglieder
bemängelten, die damals gefassten
Beschlüsse wegen des langen Zeitablauf im Detail
nicht mehr bestätigen zu können.
Ein Beschluss des Gemeinderates ist
sinnvoll, da eine Änderung der
Geschäftsordnung diesbezüglich notwendig
ist. Sofern der Gemeinderat zustimmt,
wird dies bei der nächsten größeren
Änderung mit berücksichtigt und in die
Geschäftsordnung eingearbeitet.
GR
Heindl Stephan regte an auch die Niederschriften der Gemeinschafts-
versammlungen der VG-Neusorg zu
verlesen. Hier müsse zwar nicht deren
Richtigkeit beschlossen werden jedoch mache
es Sinn, den gesamten
Gemeinderat über Vorgänge in der
Verwaltungsgemeinschaft möglichst Zeitnah zu
informieren.
Beschluss: 12:0 (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)
Der
Gemeinderat beschließt die nichtöffentlichen Niederschriften des Bau- und
Umweltausschusses und Haupt- und
Finanzausschusses in der darauf folgenden
nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung verlesen
zu lassen und zu genehmigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Änderung in der Geschäftsordnung der
Gemeinde Pullenreuth
einzuarbeiten.
4. Bauantrag:
Hier: Neubau einer Produktionshalle mit
Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr.
53/3 Gemarkung Dechantsees
Sachverhalt:
Das
Landratsamt hat mitgeteilt, dass die Baumaßnahme einen Sonderbau darstellt
und somit eine Baugenehmigung erforderlich
ist, da in solchen Fällen eine
Genehmigungsfreistellung ausscheidet.
Der GR müsste deshalb einen entsprechenden
Beschluss fassen (auf eine
gesonderte Einberufung einer BUA-Sitzung wegen dieses einen Punkts wurde
verzichtet).
Beschluss: 12:0 (Bgm. Pirner fehlt entschuldigt)
Dem Bauvorhaben; Neubau einer
Produktionshalle mit Bürogebäude auf dem
Grundstück Fl.Nr.
53/3 Gemarkung Dechantsees wird durch den Gemeinderat
Pullenreuth die
Genehmigung erteilt.
5. Verleihung des Ehrenbürgerrechts an H. Norbert Reger
Sachverhalt:
In einer der letzten Sitzungen des
Gemeinderates Pullenreuth wurde die Verleihung
der Ehrenbürgerwürde an Herrn Norbert Reger
anlässlich seines 70. Geburtstags
beschlossen.
Die Ehrung wurde durch die
Stellvertretenden Bürgermeisterin Gabriele Hawranek
vorgenommen. Unser 1. Bgm.
Hr. Pirner zeigte scheinbar kein großes Interesse,
diese höchste Auszeichnung der Gemeinde selber
zu überreichen und überließ dies
einfach seiner Stellvertreterin Frau Hawranek.
Zu diesem Ereignis hatte die
Bürgermeisterin als musikalischen Umrahmung
Bernadette Lippert gewinnen können.
Hawranek würdigte in ihrer Ansprache
besonders das Engagement von Herrn Reger
für die Gemeinde Pullenreuth
als langjähriger Gemeinderat und für
„seinen Steinwald“ als Vorsitzender der
„Gesellschaft Steinwaldia“.
Herr Reger Norbert nahm diese besondere
Ehrung dankend an. Er verwies aber
darauf, dass er diese keinesfalls für sich
selbst in Anspruch nehmen wolle sondern
diese stellvertretend für die vielen Helfer
in seiner „Steinwaldia“ entgegennimmt.
Besonders bedankte er sich auch bei seiner
Ehefrau Maria und den beiden Söhnen
Markus und Christoph die ihm für sein
Engagement immer den Rücken frei gehalten
und ihn bei allen Vorhaben unterstützt
haben
6. Informationen
Bürgermeisterin Hawranek informierte über
folgende Punkte:
a)
Sondersitzung am Mittwoch, dem 10.10.2012 mit dem Amt für Ländliche
Entwicklung.
Zur Erörterung der Themen Umfeld
Kindergarten / Bauhof und Umfeld Kirche
findet am 10.10.2012 eine
Sondersitzung mit dem ALE statt. Ggf. kann an diesem
Tag dann auch bereits der
abschließende Beschluss zur geplanten Maßnahme
zur Wasserversorgung von Rothenfurth erfolgen
b) 14.
Lehrgang der Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Neusorg und ihrer
Gäste vom 28.01.- 01.02.2013 in
Fürstenfeldbruck
c) Projekt „Demografische Modelle im
ländlichen Raum“
Am 04.09.2012 fand hierzu u. a. mit
Vertretern des Amtes für ländliche
Entwicklung eine Besprechung statt. Es
steht nun unmittelbar die Bildung von
Arbeitsgruppen
an. Der beigefügte Aufruf wird mittels Bekanntmachungen an den
Amtstafeln und im Mitteilungsblatt der
Bevölkerung zur Kenntnis gegeben.
Selbstverständlich sind auch die
Mitglieder des Gemeinderates herzlich
eingeladen, sich für die Arbeitsgruppen
zu melden.
d) Erschließung des Ortsteils Rothenfurth durch die Wasserversorgung Pullenreuth
Wegen der Urlaube des 1. Bgms. und des Bauamtsleiters wird dieser Punkt zur
Beratung erst wieder am 10.10. (siehe
obige Sondersitzung) oder am 23.10.2012
auf die Tagesordnung gesetzt.
e) Ehemaliges Schulhaus
in Lochau. Versicherungspflicht für den Brandfall,
Entschädigungsempfänger
im Brandfall
Eine diesbezügliche Anfrage ist in
Bearbeitung; das Ergebnis wird dem
Gemeinderat nach Vorliegen mitgeteilt.
f) Apfelfest am 06.10 2012 am Schwanenberg in Tschechien
Bürgermeisterin Hawranek bitte in
diesem Zusammenhang um Rege
Anteilnahme.
7. Anfragen
Gemeinderat Hans Müller wollte wissen, an
wem man sich wenden müsse wenn
Straßenbeleuchtungen nicht funktionieren
bzw. in welchen Zeitraum diese durch
den Betreiber Turnusgemäß kontrolliert
werden.
Durch andere Gemeinderäte wurde mitgeteilt,
dass auch im Ortsbereich von
Pullenreuth
einige Beleuchtungen nicht funktionieren.
Defekte Beleuchtungen sind in der VG-Neusorg zu melden.
Keine Weiteren wesentlichen Anfragen durch
den Gemeinderat in der öffentlichen
GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Herr
Roth Stefan (GschStL)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün
für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer:
Frau Maria Reger
Herr Christoph
Reger
Herr Heinl Florian (Jugendbürgermeister)
Herr Gärtner
Dietmar mit Frau