Gemeinderatssitzung
vom Mittwoch, den 25. April 2012 um
19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde für die TOP
2, 3, und 4 die Geheimhaltung aufgehoben.
2. Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Osten von Neusorg entlang des
Bahndamms;
Hier: Grundsatzberatung über Bereitschaft der Gemeinde zur Durchführung
der
Notwendigen Bauleitplanung
Sachverhalt:
Nachdem seit geraumer Zeit Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf
Ackerflächen nicht
Mehr gefördert werden, konzentriert sich die Suche von Investoren u. a.
auch auf
die neuerdings geförderten Bereiche innerhalb eines Streifens von 110
Metern vom
Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen.
Es ist nun ein Interessent an die Gemeinden Neusorg und Pullenreuth
herangetreten, welcher entlang der Bahnlinie (nördlich und südlich
davon) und zwar
anschließend an den östlichen Ortsrand des Ortsteils Neusorg eine solche
Anlage
realisieren möchte.
Es wäre dazu die Änderung des Flächenutzungsplanes und die Aufstellung
eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat sollte nun entscheiden, unter welche Voraussetzungen er
einer
Planung zustimmen würde.
Dies könnten etwa sein:
- Übernahme aller Planungskosten (dürfte sich von selbst verstehen)
- Realisierung der Anlage als „Bürgeranlage“ im weitesten Sinn, also so,
dass sich
vor allem auch Bürger aus unserer Region beteiligen können und dass
sichergestellt ist, dass der ganz überwiegende Teil der Wertschöpfung in
unserer
Region verbleibt
- eine Regelung die sicherstellt, dass auch wesentliche Teile der
Gewerbesteuer
(von der man sich aber nicht zuviel erhoffen sollte) den
Standortgemeinden
zufließen
- Marktübliche Pachtsummen für die Grundstückseigentümer. Hierzu wäre es
vielleicht sinnvoll, sich entsprechende Unterstützung von der Neue
Energien West
eG (NEW) zu holen.
Zunächst aber sollte eben der
Gemeinderat darüber befinden, ob er die Anlage
überhaupt unterstützen möchte oder nicht. Bei einer positiven
Entscheidung würde
die Verwaltung die notwendigen weiteren Schritte nach den Vorgaben des
Gemeinderates vornehmen (nach der noch abzuwartenden Entscheidung in
Neusorg – die Fläche ist ja Gemeinde übergreifend).
Lehnen Neusorg und Pullenreuth die Ausweisung
ab, kann ein Interessent das
Projekt nicht realisieren. Anders als bei der Windkraft ist er hier
nämlich auf die
aktive Unterstützung der Gemeinde angewiesen, da es hier eine
Privilegierung
nicht gibt.
Beschluss:
Die Gemeinde Pullenreuth ist grundsätzlich bereit, die Errichtung einer
Freiflächen-
Photovoltaik-Anlage im Osten von Neusorg
entlang des Bahndamms zu
unterstützen, so wie in dem Lageplan
dargestellt, welcher der der E-Mail der Firma
NEF Neue Energien Franken GmbH vom
27.03.2012 beigefügt ist.
Diese Bereitschaft steht unter folgenden
Bedingungen:
- Übernahme aller Planungskosten durch den
Investor
- Realisierung der Anlage als
„Bürgeranlage“ im weitesten Sinn, also so, dass sich
vor allem auch Bürger aus unserer Region
beteiligen können und dass
sichergestellt wird, dass der ganz
überwiegende Teil der Wertschöpfung in unserer
Region
verbleibt
- eine Regelung die sicherstellt, dass auch
wesentliche Teile der Gewerbesteuer den
Standortgemeinden zufließen
- Marktübliche Pachtsummen für die
Grundstückseigentümer
Die Verwaltung wird beauftragt,
diesbezüglich die Verhandlungen mit der Firma NEF
zu führen und Kontakt mit allen ggf.
Beteiligten (Landratsamt, NEW, Eigentümer …)
zu führen.
Diese Schritte sind nur durchzuführen, wenn
auch der Gemeinderat Neusorg sich
dem Vorgehen so anschließt. Ansonsten ist
vor einem weiteren Vorgehen der
Gemeinderat zu informieren, um weiter zu
entscheiden.
3. Dorferneuerung Pullenreuth;
Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau
Hier: Vergabe Heizungs- und Sanitäranlagen
Sachverhalt:
Für die Vergabe der Heizungs- und Sanitäranlagen im ehemaligen Schulhaus
Lochau wurde eine beschränkte Ausschreibung
vorgenommen.
Folgende Firmen wurden gebeten,
ein Angebot abzugeben:
- Firma D.E.N, 95704 Pullenreuth
- Firma Eckstein GmbH, 95679 Waldershof
- Firma Göhl GmbH, 95676 Wiesau
- Firma Kellner, 95704 Pullenreuth
- Firma Rupprecht GmbH, 95632 Wunsiedel
- Firma Schmeller GmbH, 95652 Waldsassen
Es wurden vier Angebote abgegeben.
Die gemeindlichen Kosten sind im Haushalt 2012 veranschlagt und werden
mit
50 % über die Dorferneuerung gefördert.
Die anteiligen Kosten für die Kirche werden der Katholischen
Kirchenverwaltung
Lochau direkt in Rechnung gestellt.
Beschluss:
Der Auftrag für den Einbau der Heizungs-
und Sanitäranlage im Rahmen der
Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des
ehemaligen Schulhauses in Lochau
wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die
Firma Siegfried Kellner, 95704 Pullenreuth
zum
geprüften Angebotspreis von 25.538,17 € brutto vergeben.
4. Sanierung einer Teilfläche der
Kirchstraße;
Hier: Weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.08.2010
folgenden
Beschluss:
„Die Gemeinde Pullenreuth
beschließt, den Auftrag „Sanierung einer Teilfläche der
Kirchstraße“ gemäß Vergabevorschlag 1) mit
Splittmastixasphalt 0/11 S an den
günstigsten Bieter, die Firma Alois König,
Neuweiher 1, 95704 Pullenreuth zum
geprüften Angebotspreis von 27.964,40 €
(brutto) zu vergeben.“
Aufgrund fehlender finanzieller Mittel im Straßenunterhalt wurde die
Maßnahme bis
Dato immer wieder zurückgestellt.
Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Alois König, Pullenreuth können die
Preise des Angebotes vom 17.06.2010 (27.964,40 € brutto) nicht mehr
gehalten
werden.
Zum Sitzungstag des BUA Pullenreuth am
05.04.2012 wurden die Preise durch die
Firma Alois König, Pullenreuth angepasst
(31.634,37 € brutto).
Der Bau- und Umweltausschuss bat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am
05.04.2012 um eine Gegenüberstellung der Kosten „Sanierung - Vollausbau
(mit
Abschätzung der Anliegerkosten)“.
Die bisherigen Kosten über 27.964,40 € (brutto) sind im Haushalt 2012
unter den
Straßenunterhaltskosten eingeplant.
Die nun entstehenden Mehrkosten durch die Preisanpassung in Höhe von
3.669,97 €
(brutto) müssten durch Einsparungen bei anderen
Straßenunterhaltungsmaßnahmen gedeckt werden.
Gegenüberstellung Sanierung – Vollausbau:
a) Kosten Sanierung:
Angebot Alois König, Pullenreuth vom 05.04.2012 31.634,37 €
keine Anliegerbeiträge möglich!
Anteil Gemeinde Pullenreuth
31.634,37 €
b) Vollausbau
Kostenschätzung Ing. Büro, Fröhlich
vom 08.09.2009 79.996,50 €
Kostenanpassung 10 % 7.999,65
€
Baunebenkosten 10 % 8.799,62 €
Zwischensumme 96.796,77
€
Anteil Gemeinde Pullenreuth
nach der
Ausbaubeitragssatzung (50 %) 48.398,39
€
Anteil beitragspflichtige
Anliegergrundstücke
(ca. 15 Grundstücke -50 %) 48.398,38
€
Beschluss:
Dieser Beschluss wurde auf Antrag der UWG
vertagt.
Es soll baldmöglichst mit den Anliegern eine
Besprechung im Rathaus stattfinden
um die aktuelle Situation klarzustellen und
inwieweit sie bei einem Vollausbau
finanziell herangezogen werden könnten.
II. Öffentliche
GR-Sitzung: Beginn: 19.45 Uhr
1. Vermietung
der Turnhalle Pullenreuth an den TuS Pullenreuth
Sachverhalt:
Aufgrund der vorgelegten
Heizkostenabrechnung wurde die Abrechnung der
Unterhaltskosten für die Turnhalle Pullenreuth
für das Jahr 2011 erstellt. Nachdem
die Stromgebührenabrechnung erst Ende Mai 2012 durchgeführt wird, wurden
die
Stromzähler abgelesen und die voraussichtlichen Gebühren anhand der
Vorjahresberechnung errechnet. Es wurde festgestellt, dass der
Stromverbrauch
gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte zurückgegangen ist. Demzufolge werden
nur
ca. 1.400,00 € an Stromgebühren und Netznutzung anfallen.
Für die Turnhalle Pullenreuth wurden für das
Jahr 2011 Unterhaltskosten von
Insgesamt 7.313,42 € festgestellt.
Nachdem eine vertragliche Regelung für die Anmietung der Turnhalle durch
den
TuS Pullenreuth vorgenommen werden sollte, wurde
ein Mietvertrags-Entwurf
vorgelegt. In § 3 ist geregelt worden, dass kein Mietpreis erhoben wird.
Es erfolgt
nur eine Beteiligung von 50 % an den abgerechneten laufenden
Unterhaltskosten
für die Turnhalle. In § 7 Abs. 4 und Abs. 5 müssen noch gesonderte
Entscheidungen
herbeigeführt werden.
Beschluss: 6:7 (gegen den
Beschlussvorschlag stimmten die Gemeinderäte
Hawranek,
Weiß, Bayer, Greger, Plannerer, Bauer und Bgm. Pirner)
In §2
Abs. 2 des vorgelegten Mietvertrages soll festgelegt werden, dass die
Gemeinde Pullenreuth 50% der laufenden Unterhaltungskosten
übernimmt, jedoch
maximal bis zu einem
Betrag von 4.000,- Euro.
2. Genehmigung
der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Pullenreuth
für das Haushaltsjahr 2012
Sachverhalt:
Der Haushalt 2012 der Gemeinde Pullenreuth
wurde am 14.03.2012 durch den
Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt Tirschenreuth
zur
rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 27.03.2012
gab das
Landratsamt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 nach
rechtsaufsichtlicher Behandlung zurück. Der Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von
138.500 € wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.
Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 27.03.2012
zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Stellungsnahme des LRA-TIR im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
der Gemeinde Pullenreuth für das
Haushaltsjahr 2012 wurden rechtsaufsichtlich
behandelt. Auf folgende Punkte ist
besonders hinzuweisen.
Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit
der Gemeinde Pullenreuth wird durch
die Veranschlagungen im Haushalt 2012
weiter beeinträchtigt. Die wird durch
folgendes belegt:
Die gesetzliche Mindestzuführung wird auch im Haushalt 2012 nicht
erwirtschaftet.
Es stehen aber ausreichend
Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung. Im Finanzplan
wird davon ausgegangen, dass die
Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen
Tilgung in keinem der drei folgenden Jahren
erwirtschaftet werden kann. In 2013
kann der Verwaltungshaushalt nur durch eine
Zuführung vom Vermögenshaushalt
ausgeglichen werden, 2014 und 2015 wird
wieder eine Zuführung an den
Vermögenshaushalt – allerdings in zu
geringer Höhe - erwartet.
Der voraussichtliche Vermögensstand hat
sich auf Grund der positiven
Entwicklungen des Vorjahres besser als
erwartet entwickelt. Es wird jedoch
ergänzend zum Vorbericht auch von unserer
Seite auf die Wirkungen des
Finanzausgleichs, insbesondere im kommenden
Jahr, hingewiesen.
Auf ausreichende Rücklagemittel ist zu
achten.
Es bleibt festzustellen, dass die dauernde
finanzielle Leistungsfähigkeit der
Gemeinde weiterhin sehr angespannt ist. Die
Ausführungen im Vorbericht des
Kämmerers werden voll geteilt. Einer
sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung kommt daher besonderes
Gewicht zu.
Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
138.500.-- € wird gemäß Art. 71 Abs.2, Art
110 und 117 GO rechtsaufsichtlich
genehmigt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum
Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres und, wenn die Haushaltssatzung
für des übernächste Jahr nicht rechtzeitig
bekannt gemacht wird, bis zum Erlass der
Haushaltssatzung (Art. 71 Abs.3 GO). Von
der Kreditermächtigung darf nur im
unbedingt notwendigen Maße Gebrauch gemacht
werden. Auf die Nachhaltigkeit
von Krediten (Art. 62 GO) wird hingewiesen.
Die Haushaltssatzung enthält keine weiteren
genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Zur Erlangung der Rechtswirksamkeit bitten
wir, die Haushaltssatzung nach
erfolgter Ausfertigung amtlich bekannt zu
machen. Nach erfolgter Bekanntmachung
bitten wir um Vorlage einer mit dem Bekanntmachungsvermerk versehenen
beglaubigten Abschrift der
Haushaltssatzung.
Mit freundlichen Grüßen
Schraml
Beschluss: 13:0
Das Schreiben des Landratsamtes
Tirschenreuth vom 27.03.2012 über die
Rechtsaufsichtliche Würdigung und
Genehmigung der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan der Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr 2012 wird zur
Kenntnis genommen.
3.
Erweiterung des
bestehenden Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth;
Hier: Grundsatzberatung und ggf. Zustimmung zum Bauantrag
Sachverhalt:
Bis dato lag der Gemeinde zwar der Bauantrag vor, aber noch
keine
Unterlagen für die erforderliche
Kostenberechnung mit Angedachter
Förderung. Diese ist zwingend erforderlich,
um mit der Regierung die
Fördervoraussetzungen bzw. -auflagen
abzusprechen.
Nach Rücksprache mit Herrn 1. Kommandanten
Mario König werden diese
Zahlen bis spätestens am Sitzungstag, vormittags
geliefert. Die Zustellung
einer Sitzungsvorlage war daher nicht
möglich.
Herr 1. Bürgermeister Pirner
wird in der Sitzung über den aktuellen
Sachstand darüber berichten.
Einen Tag vor der
GR-Sitzung erreichte uns die Kostenberechnung per Mail.
Nachdem offensichtlich
die Kosten bei 80.000,00 € liegen, erscheint ein Gespräch
mit der FFW Pilgramsreuth sinnvoll, nachdem geplant war, die Kosten mit
der in
Aussicht
gestellten Förderung (23.250,00 €) zu decken.
Laut eingereichten
Bauplan betragen die Grundmaße des Anbaus:
11,36m x 5.80m bei
einer lichten Höhe von etwa 4,0m
Die Grundfläche
des Anbaus beträgt demnach: 59,18 m²
Die gesamte Grundfläche des FFW-Gerätehauses in Pilgramsreuth
würde demnach:
16,66m x 11,36m betragen, wobei dieses im
bestehenden Bereich mehrstöckig
genutzt wird.
Beschluss: 13:0
Die Gemeinde Pullenreuth
bestätigt, dass zum eingereichten Bauantrag,
Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth in 95704
Pullenreuth, Fl.Nr. 15 und 16, Gemarkung Pilgramsreuth
das Einvernehmen erteilt
wird.
Die Straßenmäßige Erschließung und die
Wassertechnische Versorgung sind als
gesichert zu betrachten. Ebenso ist die
abwassertechnische Entsorgung als
gesichert zu betrachten.
4. Informationen
a)
Aufgrund einer Nachfrage im Gemeinderat wurde von Seiten der Verwaltung zu
den in den letzten Jahren angefallenen
Reparaturkosten für den Unimog U 1200
Auskunft erteilt. So betrugen diese für
das Jahr
2009:
1.811,11 €
2010:
3.219,93 €
2011:
3.835,91 €
b) Bgm. Pirner informierte darüber,
dass die bestellten E-Bikes eingetroffen sind
und ausgeliehen werden können.
c) GRin Hawranek informierte, dass sie in
ihrer Funktion als zweite Bürgermeisterin
mit einem beabsichtigten
Grunddienstbarkeits-Eintrag für das Setzen eines
Streckenschiebers in einer
Wasserleitung in Trevesen, beim Grundstücksbesitzer
keinen Erfolg hatte.
Nach Aussage von Frau Hawranek
war der Schieber nach einem
Wasserrohrbruch im Vergangenen Jahr,
aufgrund eines Materialwechsels auf
Wunsch des Wasserwarts Herrn Seitz
Stefan und dem Bürgermeister Pirner im
Privatgrund eingebaut worden.
GR Stephan Heindl wusste dazu mehr zu
berichten. So wurde der Besitzer zu
keiner Zeit über den beabsichtigten Einbau
eines Schiebers, mitten in seinem
bewirtschafteten Acker, vorab informiert.
Schon im Vorfeld gab es Schwierigkeiten, da
auch die bestehende Wasserleitung
Grunddienstlich nicht gesichert ist. Für
diese besteht jedoch nach mehr als
50 Jahren Bestandsschutz. Bgm.
Pirner ging, obwohl im Gemeinderat mehrfach
dazu aufgefordert zu keiner Zeit persönlich
auf den Grundstücksbesitzer zu, was
Pirner zurück-, und
auf Zeugen verwies. Es muss hierbei angemerkt werden, dass
der Bgm. hierzu
offensichtlich lügt. Fakt ist, dass er mit dem
Grundstückseigentümer seit Jahren heillos
zerstritten ist und er sich in keiner
Weise bei ihm meldete.
Der Wunsch, hier nach einem Materialwechsel von
Guss auf PE einen
Streckenschieber einzubauen ist
Hirnrissig, auch es gäbe keinerlei Vorgaben der
einen Einbau zwingend notwendig macht, zumal ca.
25-30m vom neuen Schieber
entfernt ein bestehender, am Feldrand
vorhanden ist. Pirner behauptete,
dass die Verlegung der neuen Leitung bis zum bestehenden
Schieber etwa
5.000.-€ gekostet hätte.
Bgm. Pirner wurde von GR Stephan Heindl scharf angegriffen indem
dieser
forderte, dass der Schieber ausgebaut
werde. Die Kosten dafür sollten nach dem
Verursacherprinzip getragen werden, denn Pirner wusste im Vorfeld schon über
die Eigentums und Grunddienstlichen
Gegebenheiten Bescheid.
Pirner grinste
hämisch und erwiderte, der Eigentümer solle sich doch gerichtlich
mit der Gemeinde auseinandersetzen. Worauf
Heindl sich genötigt fühlte darauf
hinzuweisen, dass der Mann dort vorne
Bürgermeister sein wolle und noch nicht
einmal Grundsätzliche Dinge einer
Gesellschaft unter anderem das Eigentum
anderer zu achten, welches schon kleinen
Kindern in der Familie mit auf dem Weg
gebracht werde beherrsche.
Scheinbar und offensichtlich, so Heindl
fehlte es beim Bürgermeister schon in
der Kinderstube.
5. Anfragen
Keine nennenswerte weiteren Anfragen
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Presse: Keine Presse anwesend
Zuhörer:
Mitglieder des TuS Pullenreuth:
Halbauer Josef
Hr.
Schneider jun.
Haider
Tanja usw.
Mitglieder der FFW Langentheilen-Pilgramsreuth:
Schultes
Bernhard
Übelmesser jun.
Fr. Schraml, Höll usw.