Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 25. April 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

     

    Es wurde für die TOP 2, 3, und 4 die Geheimhaltung aufgehoben.

   

 

2. Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Osten von Neusorg entlang des

    Bahndamms;

    Hier: Grundsatzberatung über Bereitschaft der Gemeinde zur Durchführung der    

    Notwendigen Bauleitplanung

 

    Sachverhalt:

 

    Nachdem seit geraumer Zeit Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen nicht

    Mehr gefördert werden, konzentriert sich die Suche von Investoren u. a. auch auf

    die neuerdings geförderten Bereiche innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom

    Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen.

    Es ist nun ein Interessent an die Gemeinden Neusorg und Pullenreuth

    herangetreten, welcher entlang der Bahnlinie (nördlich und südlich davon) und zwar

    anschließend an den östlichen Ortsrand des Ortsteils Neusorg eine solche Anlage

    realisieren möchte.

    Es wäre dazu die Änderung des Flächenutzungsplanes und die Aufstellung eines

    Bebauungsplanes erforderlich.

    Der Gemeinderat sollte nun entscheiden, unter welche Voraussetzungen er einer

    Planung zustimmen würde.

 

    Dies könnten etwa sein:

    - Übernahme aller Planungskosten (dürfte sich von selbst verstehen)

    - Realisierung der Anlage als „Bürgeranlage“ im weitesten Sinn, also so, dass sich

      vor allem auch Bürger aus unserer Region beteiligen können und dass

      sichergestellt ist, dass der ganz überwiegende Teil der Wertschöpfung in unserer

      Region verbleibt

    - eine Regelung die sicherstellt, dass auch wesentliche Teile der Gewerbesteuer

      (von der man sich aber nicht zuviel erhoffen sollte) den Standortgemeinden

      zufließen

    - Marktübliche Pachtsummen für die Grundstückseigentümer. Hierzu wäre es

      vielleicht sinnvoll, sich entsprechende Unterstützung von der Neue Energien West

      eG (NEW) zu holen.

 

    Zunächst aber sollte eben der Gemeinderat darüber befinden, ob er die Anlage

    überhaupt unterstützen möchte oder nicht. Bei einer positiven Entscheidung würde

    die Verwaltung die notwendigen weiteren Schritte nach den Vorgaben des

    Gemeinderates vornehmen (nach der noch abzuwartenden Entscheidung in

    Neusorg – die Fläche ist ja Gemeinde übergreifend).

    Lehnen Neusorg und Pullenreuth die Ausweisung ab, kann ein Interessent das

    Projekt nicht realisieren. Anders als bei der Windkraft ist er hier nämlich auf die

    aktive Unterstützung der Gemeinde angewiesen, da es hier eine Privilegierung

    nicht gibt.

 

    Beschluss: 

 

    Die Gemeinde Pullenreuth ist grundsätzlich bereit, die Errichtung einer Freiflächen-

    Photovoltaik-Anlage im Osten von Neusorg entlang des Bahndamms zu

    unterstützen, so wie in dem Lageplan dargestellt, welcher der der E-Mail der Firma

    NEF Neue Energien Franken GmbH vom 27.03.2012 beigefügt ist.

 

    Diese Bereitschaft steht unter folgenden Bedingungen:

    - Übernahme aller Planungskosten durch den Investor

    - Realisierung der Anlage als „Bürgeranlage“ im weitesten Sinn, also so, dass sich

      vor allem auch Bürger aus unserer Region beteiligen können und dass

      sichergestellt wird, dass der ganz überwiegende Teil der Wertschöpfung in unserer

      Region verbleibt

    - eine Regelung die sicherstellt, dass auch wesentliche Teile der Gewerbesteuer den

      Standortgemeinden zufließen

    - Marktübliche Pachtsummen für die Grundstückseigentümer

 

    Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezüglich die Verhandlungen mit der Firma NEF

    zu führen und Kontakt mit allen ggf. Beteiligten (Landratsamt, NEW, Eigentümer …)

    zu führen.

    Diese Schritte sind nur durchzuführen, wenn auch der Gemeinderat Neusorg sich

    dem Vorgehen so anschließt. Ansonsten ist vor einem weiteren Vorgehen der

    Gemeinderat zu informieren, um weiter zu entscheiden.

 

 

3. Dorferneuerung Pullenreuth;

    Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau

    Hier: Vergabe Heizungs- und Sanitäranlagen

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Vergabe der Heizungs- und Sanitäranlagen im ehemaligen Schulhaus

    Lochau wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen.

    Folgende Firmen wurden gebeten, ein Angebot abzugeben:

 

    - Firma D.E.N, 95704 Pullenreuth

    - Firma Eckstein GmbH, 95679 Waldershof

    - Firma Göhl GmbH, 95676 Wiesau

    - Firma Kellner, 95704 Pullenreuth

    - Firma Rupprecht GmbH, 95632 Wunsiedel

    - Firma Schmeller GmbH, 95652 Waldsassen

 

    Es wurden vier Angebote abgegeben.

 

     Die gemeindlichen Kosten sind im Haushalt 2012 veranschlagt und werden mit

     50 % über die Dorferneuerung gefördert.

     Die anteiligen Kosten für die Kirche werden der Katholischen Kirchenverwaltung

     Lochau direkt in Rechnung gestellt.

 

    Beschluss:

 

    Der Auftrag für den Einbau der Heizungs- und Sanitäranlage im Rahmen der

    Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau

    wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Siegfried Kellner, 95704 Pullenreuth

    zum geprüften Angebotspreis von 25.538,17 € brutto vergeben.

 

   

4. Sanierung einer Teilfläche der Kirchstraße;

    Hier: Weitere Vorgehensweise

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.08.2010 folgenden

    Beschluss:

    „Die Gemeinde Pullenreuth beschließt, den Auftrag „Sanierung einer Teilfläche der

    Kirchstraße“ gemäß Vergabevorschlag 1) mit Splittmastixasphalt 0/11 S an den

    günstigsten Bieter, die Firma Alois König, Neuweiher 1, 95704 Pullenreuth zum

    geprüften Angebotspreis von 27.964,40 € (brutto) zu vergeben.“

 

    Aufgrund fehlender finanzieller Mittel im Straßenunterhalt wurde die Maßnahme bis

    Dato immer wieder zurückgestellt.

    Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Alois König, Pullenreuth können die

    Preise des Angebotes vom 17.06.2010 (27.964,40 € brutto) nicht mehr gehalten

    werden.

    Zum Sitzungstag des BUA Pullenreuth am 05.04.2012 wurden die Preise durch die

    Firma Alois König, Pullenreuth angepasst (31.634,37 € brutto).

    Der Bau- und Umweltausschuss bat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am

    05.04.2012 um eine Gegenüberstellung der Kosten „Sanierung - Vollausbau (mit

    Abschätzung der Anliegerkosten)“.

 

    Die bisherigen Kosten über 27.964,40 € (brutto) sind im Haushalt 2012 unter den

    Straßenunterhaltskosten eingeplant.

    Die nun entstehenden Mehrkosten durch die Preisanpassung in Höhe von 3.669,97 €

    (brutto) müssten durch Einsparungen bei anderen

    Straßenunterhaltungsmaßnahmen gedeckt werden.

 

    Gegenüberstellung Sanierung – Vollausbau:

 

     a) Kosten Sanierung:

         Angebot Alois König, Pullenreuth vom 05.04.2012                    31.634,37 €

         keine Anliegerbeiträge möglich!

         Anteil Gemeinde Pullenreuth                                                        31.634,37 €

 

     b) Vollausbau

         Kostenschätzung Ing. Büro, Fröhlich vom 08.09.2009               79.996,50 €

         Kostenanpassung 10 %                                                                   7.999,65 €

         Baunebenkosten 10 %                                                                     8.799,62 €

         Zwischensumme                                                                            96.796,77 €

         Anteil Gemeinde Pullenreuth nach der

         Ausbaubeitragssatzung (50 %)                                                     48.398,39 €

         Anteil beitragspflichtige Anliegergrundstücke

         (ca. 15 Grundstücke -50 %)                                                            48.398,38 €

 

    Beschluss: 

 

    Dieser Beschluss wurde auf Antrag der UWG vertagt.

    Es soll baldmöglichst mit den Anliegern eine Besprechung im Rathaus stattfinden

    um die aktuelle Situation klarzustellen und inwieweit sie bei einem Vollausbau

    finanziell herangezogen werden könnten.

   

 

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.45 Uhr

 

 

1. Vermietung der Turnhalle Pullenreuth an den TuS Pullenreuth

 

     Sachverhalt:

 

    Aufgrund der vorgelegten Heizkostenabrechnung wurde die Abrechnung der    

    Unterhaltskosten für die Turnhalle Pullenreuth für das Jahr 2011 erstellt. Nachdem

    die Stromgebührenabrechnung erst Ende Mai 2012 durchgeführt wird, wurden die

    Stromzähler abgelesen und die voraussichtlichen Gebühren anhand der

    Vorjahresberechnung errechnet. Es wurde festgestellt, dass der Stromverbrauch

    gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte zurückgegangen ist. Demzufolge werden nur

    ca. 1.400,00 € an Stromgebühren und Netznutzung anfallen.

    Für die Turnhalle Pullenreuth wurden für das Jahr 2011 Unterhaltskosten von

    Insgesamt 7.313,42 € festgestellt.

    Nachdem eine vertragliche Regelung für die Anmietung der Turnhalle durch den

    TuS Pullenreuth vorgenommen werden sollte, wurde ein Mietvertrags-Entwurf

    vorgelegt. In § 3 ist geregelt worden, dass kein Mietpreis erhoben wird. Es erfolgt

    nur eine Beteiligung von 50 % an den abgerechneten laufenden Unterhaltskosten

    für die Turnhalle. In § 7 Abs. 4 und Abs. 5 müssen noch gesonderte Entscheidungen

    herbeigeführt werden.

 

     Beschluss:  6:7 (gegen den Beschlussvorschlag stimmten die Gemeinderäte

                                 Hawranek, Weiß, Bayer, Greger, Plannerer, Bauer und Bgm. Pirner)

 

     In §2 Abs. 2 des vorgelegten Mietvertrages soll festgelegt werden, dass die

     Gemeinde Pullenreuth 50% der laufenden Unterhaltungskosten übernimmt, jedoch

     maximal bis zu einem Betrag von 4.000,- Euro.

 

 

2. Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Pullenreuth

    für das Haushaltsjahr 2012

   

    Sachverhalt:

 

    Der Haushalt 2012 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 14.03.2012 durch den

    Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt Tirschenreuth zur

    rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 27.03.2012 gab das

    Landratsamt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 nach

    rechtsaufsichtlicher Behandlung zurück. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

    138.500 € wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.

    Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 27.03.2012 zur

    Kenntnisnahme vorgelegt.

 

    Stellungsnahme des LRA-TIR im Wortlaut:

 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

 

    die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Pullenreuth für das  

    Haushaltsjahr 2012 wurden rechtsaufsichtlich behandelt. Auf folgende Punkte ist

    besonders hinzuweisen.

 

    Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Pullenreuth wird durch

    die Veranschlagungen im Haushalt 2012 weiter beeinträchtigt. Die wird durch

    folgendes belegt:

 

    Die gesetzliche Mindestzuführung  wird auch im Haushalt 2012 nicht erwirtschaftet.

    Es stehen aber ausreichend Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung. Im Finanzplan

    wird davon ausgegangen, dass die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen

    Tilgung in keinem der drei folgenden Jahren erwirtschaftet werden kann. In 2013

    kann der Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt

    ausgeglichen werden, 2014 und 2015 wird wieder eine Zuführung an den

    Vermögenshaushalt – allerdings in zu geringer Höhe -  erwartet.

 

    Der voraussichtliche Vermögensstand hat sich auf Grund der positiven

    Entwicklungen des Vorjahres besser als erwartet entwickelt. Es wird jedoch

    ergänzend zum Vorbericht auch von unserer Seite auf die Wirkungen des

    Finanzausgleichs, insbesondere im kommenden Jahr, hingewiesen. 

    Auf ausreichende Rücklagemittel ist zu achten.

 

    Es bleibt festzustellen, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der

    Gemeinde weiterhin sehr angespannt ist. Die Ausführungen im Vorbericht des

    Kämmerers werden voll geteilt. Einer sparsamen und wirtschaftlichen

    Haushaltsführung kommt daher besonderes Gewicht zu.

 

    Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 138.500.-- € wird gemäß Art. 71 Abs.2, Art

    110 und 117 GO rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum

    Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung

    für des übernächste Jahr nicht rechtzeitig bekannt gemacht wird, bis zum Erlass der

    Haushaltssatzung (Art. 71 Abs.3 GO). Von der Kreditermächtigung darf nur im

    unbedingt notwendigen Maße Gebrauch gemacht werden. Auf die Nachhaltigkeit

    von Krediten (Art. 62 GO) wird hingewiesen.

 

    Die Haushaltssatzung enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

    Zur Erlangung der Rechtswirksamkeit bitten wir, die Haushaltssatzung nach

    erfolgter Ausfertigung amtlich bekannt zu machen. Nach erfolgter Bekanntmachung

    bitten wir um Vorlage einer mit dem Bekanntmachungsvermerk versehenen

    beglaubigten Abschrift der Haushaltssatzung.

 

    Mit freundlichen Grüßen

 

   Schraml

 

 

    Beschluss:  13:0

 

    Das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 27.03.2012 über die

    Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung der Haushaltssatzung mit

    Haushaltsplan der Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr 2012 wird zur

    Kenntnis genommen.

 

 

3. Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth;

    Hier: Grundsatzberatung und ggf. Zustimmung zum Bauantrag

 

    Sachverhalt:

 

    Bis dato lag der Gemeinde zwar der Bauantrag vor, aber noch keine

    Unterlagen für die erforderliche Kostenberechnung mit Angedachter

    Förderung. Diese ist zwingend erforderlich, um mit der Regierung die

    Fördervoraussetzungen bzw. -auflagen abzusprechen.

    Nach Rücksprache mit Herrn 1. Kommandanten Mario König werden diese

    Zahlen bis spätestens am Sitzungstag, vormittags geliefert. Die Zustellung

    einer Sitzungsvorlage war daher nicht möglich.

 

    Herr 1. Bürgermeister Pirner wird in der Sitzung über den aktuellen

    Sachstand darüber berichten.

 

    Einen Tag vor der GR-Sitzung erreichte uns die Kostenberechnung per Mail.

 

    Nachdem offensichtlich die Kosten bei 80.000,00 € liegen, erscheint ein Gespräch

    mit der FFW Pilgramsreuth sinnvoll, nachdem geplant war, die Kosten mit der in

    Aussicht gestellten Förderung (23.250,00 €) zu decken.

 

    Laut eingereichten Bauplan betragen die Grundmaße des Anbaus:

    11,36m x 5.80m bei einer lichten Höhe von etwa 4,0m

 

    Die Grundfläche des Anbaus beträgt demnach:  59,18 m²

 

    Die gesamte Grundfläche des FFW-Gerätehauses in Pilgramsreuth würde demnach:

    16,66m x 11,36m betragen, wobei dieses im bestehenden Bereich mehrstöckig

    genutzt wird.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth bestätigt, dass zum eingereichten Bauantrag,

    Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Pilgramsreuth in 95704

    Pullenreuth, Fl.Nr. 15 und 16, Gemarkung Pilgramsreuth das Einvernehmen erteilt

    wird.

    Die Straßenmäßige Erschließung und die Wassertechnische Versorgung sind als

    gesichert zu betrachten. Ebenso ist die abwassertechnische Entsorgung als

    gesichert zu betrachten.

 

 

4. Informationen

 

    a) Aufgrund einer Nachfrage im Gemeinderat wurde von Seiten der Verwaltung zu

        den in den letzten Jahren angefallenen Reparaturkosten für den Unimog U 1200

        Auskunft erteilt. So betrugen diese für das Jahr

     

        2009:    1.811,11 €

        2010:    3.219,93 €

        2011:    3.835,91 €

 

    b) Bgm. Pirner informierte darüber, dass die bestellten E-Bikes eingetroffen sind

        und ausgeliehen werden können.

       

    c) GRin Hawranek informierte, dass sie in ihrer Funktion als zweite Bürgermeisterin

        mit einem beabsichtigten Grunddienstbarkeits-Eintrag für das Setzen eines

        Streckenschiebers in einer Wasserleitung in Trevesen, beim Grundstücksbesitzer

        keinen Erfolg hatte.

        Nach Aussage von Frau Hawranek war der Schieber nach einem

        Wasserrohrbruch im Vergangenen Jahr, aufgrund eines Materialwechsels auf

        Wunsch des Wasserwarts Herrn Seitz Stefan und dem Bürgermeister Pirner im

        Privatgrund eingebaut worden.

 

        GR Stephan Heindl wusste dazu mehr zu berichten. So wurde der Besitzer zu

        keiner Zeit über den beabsichtigten Einbau eines Schiebers, mitten in seinem

        bewirtschafteten Acker, vorab informiert.

        Schon im Vorfeld gab es Schwierigkeiten, da auch die bestehende Wasserleitung  

        Grunddienstlich nicht gesichert ist. Für diese besteht jedoch nach mehr als

        50 Jahren Bestandsschutz. Bgm. Pirner ging, obwohl im Gemeinderat mehrfach

        dazu aufgefordert zu keiner Zeit persönlich auf den Grundstücksbesitzer zu, was

        Pirner zurück-, und auf Zeugen verwies. Es muss hierbei angemerkt werden, dass

        der Bgm. hierzu offensichtlich lügt. Fakt ist, dass er mit dem

        Grundstückseigentümer seit Jahren heillos zerstritten ist und er sich in keiner

        Weise bei ihm meldete.

        Der Wunsch, hier nach einem Materialwechsel von Guss auf PE einen

        Streckenschieber einzubauen ist Hirnrissig, auch es gäbe keinerlei Vorgaben der

        einen Einbau zwingend notwendig macht, zumal ca. 25-30m vom neuen Schieber

        entfernt ein bestehender, am Feldrand vorhanden ist. Pirner behauptete,

        dass die Verlegung der neuen Leitung bis zum bestehenden Schieber etwa

        5.000.-€ gekostet hätte.

        Bgm. Pirner wurde von GR Stephan Heindl scharf angegriffen indem dieser

        forderte, dass der Schieber ausgebaut werde. Die Kosten dafür sollten nach dem

        Verursacherprinzip getragen werden, denn Pirner wusste im Vorfeld schon über

        die Eigentums und Grunddienstlichen Gegebenheiten Bescheid.

 

        Pirner grinste hämisch und erwiderte, der Eigentümer solle sich doch gerichtlich

        mit der Gemeinde auseinandersetzen. Worauf Heindl sich genötigt fühlte darauf

        hinzuweisen, dass der Mann dort vorne Bürgermeister sein wolle und noch nicht

        einmal Grundsätzliche Dinge einer Gesellschaft unter anderem das Eigentum

        anderer zu achten, welches schon kleinen Kindern in der Familie mit auf dem Weg

        gebracht werde beherrsche.

        Scheinbar und offensichtlich, so Heindl fehlte es beim Bürgermeister schon in

        der Kinderstube.

 

 

5. Anfragen

 

   Keine nennenswerte weiteren Anfragen

 

    

 

   

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                       

    Presse:                       Keine Presse anwesend                             

 

    Zuhörer:                     Mitglieder des TuS Pullenreuth:

                                        Halbauer Josef

                                        Hr. Schneider jun.

                                        Haider Tanja usw.

                                        Mitglieder der FFW Langentheilen-Pilgramsreuth:

                                        Schultes Bernhard

                                        Übelmesser jun.

                                        Fr. Schraml, Höll usw.