Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 18.Dezember 2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen Anlass den

    § 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 8 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 3, 4, 5 und 7 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

 

3. Förderung des Aufbaus  von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und

    Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat fasste in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 27.11.2012 den

    Beschluss betreffend einer Beauftragung eines Planungsbüros, vor der Vergabe

    mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen.

 

    Bis zur jetzigen GR-Sitzung lag jedoch erst ein zusätzliches Angebot (Fa. Reuther

    Netzplanung) vor.

    Die Fa. Reuther liegt danach mit ihrem Gesamtangebot von 15.172,50 € brutto um

    genau 5.176,50 € höher als die Fa. Corwese mit einem Angebot von 9.996,00 €

    brutto.

 

    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Breitbandrichtlinie – BbR, zeigt auf, wie

    umfangreich das neue Förderprogramm gestaltet wurde. Gerade im Hinblick auf die

    mangelnde Breitbandversorgung in der Gemeinde Pullenreuth sollte hier mit einem

    erfahrenen Büro zusammen gearbeitet werden, um Punkte möglichst schnell

    abzuwickeln und die vermutlich letzte Chance einer Breitbandförderung zu sichern.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, mit der Fa. Corwese GmbH zur Förderung

    des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und

    Kumulutationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) einen Vertrag auf

    Grundlage des Angebots vom 07.11.2012 abzuschließen. Die Kosten hierfür sind im

    Haushalt 2013 einzustellen.

 

 

4. Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG)

    Hier: Anerkennung der Notarverträge 2095/2012, 2096/2012, 2097/2012 und

    2098/2012 vom 27.11.2012

 

    Sachverhalt:

 

    Unter Bezugnahme auf die GR-Sitzung vom 31.07.2012 wurden nun die noch

    ausstehenden 4 Hofzufahrten via notariellen Überlassungsvertrag an die

    Hauseigentümer zurückgegeben.

 

    Im Einzelnen handelt es sich hier um die Zufahrten zu den Anwesen:

 

    Hecht Bernhard, Harlachberg/Gde. Pullenreuth

    Maskos Heiko u. Susanne, Arnoldsreuth/Gde. Pullenreuth

    Kastner Andreas, Arnoldsreuth/Gde. Pullenreuth

    Dumler Adolf, Neuhof/Gde. Pullenreuth

 

    Die Notariatskosten für die Rückgabe der Hofzufahrten an die Eigentümer trägt die   

    Gde. Pullenreuth zu 100%. Im Übrigen wurde in diesem Zusammenhang den  

    jeweiligen Hauseigentümern ein privatrechtlicher Winterdienstvertrag angeboten.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt den Urkunden des Notars in

    Kemnath/Stadt vom 27.11.2012 (URNr.: 2095/2012, 2096/2012, 2097/2012 und

    2098/2012), genehmigt alle darin für die Gemeinde abgegebenen Erklärungen

    und wiederholt die in den Urkunden enthaltenen einseitigen Erklärungen,

    Bewilligungen und Anträge.

 

 

5. Stromversorgungsvertrag ab 2014;

    Hier: evtl. Beteiligung an einer Bündelausschreibung des Bayerischen

    Gemeindetags

 

    Sachverhalt:

 

    Bei einer Informationsveranstaltung des Bayerischen Gemeindetages am 22.11.2012

    in Neustadt a. d. Waldnaab wurde mitgeteilt, dass den Städten, Gemeinden und

    Zweckverbänden erstmals Bündelausschreibungen für den Kommunalen

    Strombezug angeboten werden. Damit soll der Verwaltungsaufwand für die

    Kommunen bei der Beschaffung elektrischer Energie gesenkt, die Einhaltung der    

    Vergaberechtlichen Bestimmungen sichergestellt und durch die Organisation eines

    stärkeren Wettbewerbs unter den Stromanbietern günstigere Strompreise erzielt

    werden.

 

    Diese Bündelausschreibung ist praktisch eine Gesamtausschreibung für den  

    gesamten Regierungsbezirk. Es sind Bündelausschreibungen für „Normalstrom“

    und „Ökostrom“ vorgesehen.

 

    Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Ausschreibungsergebnisse lediglich in

    einem Preisfenster zwischen 5 - 6 ct./kWh unterscheiden werden.

 

    Aufgrund den Erfahrungen des Kommunal-Dienstleisters KUBUS aus Schwerin,

    ergeben sich für die Beschaffung von Ökostrom Mehrkosten von etwa 5 - 6%

    bezogen auf den reinen Strompreis.

 

    Die Ausschreibungen sollen im Frühjahr 2013 laufen und durch diese Fa. KUBUS

    aus Schwerin durchgeführt werden.

    Das Honorar dafür würde für die  Gemeinde Pullenreuth voraussichtlich insg.

    880,- €/netto betragen.

 

    Die Gde. Pullenreuth ist aufgrund eines Verbrauchs von ca. 180.000 kW/h unter dem 

    EU Schwellenwert und daher nicht verpflichtet EU- weit auszuschreiben. Es

    müssten jedoch drei Stromlieferangebote eingeholt werden.

    Nach Vorliegen der ersten Ausschreibungsangebote wird der Bayerische

    Gemeindetag Verhandlungen mit verschiedenen Stromlieferanten aufnehmen um

    eine Rahmenvereinbarung  für die nicht an der Bündelausschreibung

    teilnehmenden Mitgliedern zu schließen.

 

    Eine weiterte Möglichkeit wäre das bisherigen Verfahren beizubehalten, d.h. es

    erfolgt keine Ausschreibung, die Gemeinde holt Vergleichsangebote ein und

    schließt dann mit dem günstigsten Anbieter aufgrund der Rahmenvereinbarung des

    Bayerischen Gemeindetages einen neuen Stromliefervertrag ab.

 

    Da sich allein die Kosten für die Ausschreibung für die Gemeinde Pullenreuth schon

    auf mehr als 1000,- € belaufen, der Einsparungsspielraum mit 5 – 6 ct./kWh relativ

    gering erscheint und sich das Büro KUBUS für uns am „Ende der Welt“ in Schwerin

    befindet wurde das für und wieder zu diesem TOP ausführlich diskutiert.

 

    Beschluss: 

 

    Seitens des Gemeinderates wird keine Durchführung einer Bündelausschreibung

    gewünscht.

    Die Rahmenvereinbarung des Bayerischen Gemeindetages ist abzuwarten.

 

 

7. Erweiterung des Ingenieurvertrages betreffend des Ortsteils Rothenfurth an die

    öffentliche Wasserversorgung der Gde. Pullenreuth vom 25.01.2012 und 14.12.2011.

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.01.2012 einen Ingenieurvertrag

    betreffend den Anschluss des Ortsteils Rothenfurth an die Öffentliche

    Wasserversorgung der Gde. Pullenreuth beschlossen.

 

    Die örtliche Bauüberwachung (Angebot vom Büro Fröhlich vom 14.12.2011) wurde

    in eben besagter Sitzung noch nicht mit vergeben.

    Der  Gemeinderat hatte die Entscheidung damals zurückgestellt und dies damit

    begründet, dass bisher die Leistungsphasen und die Örtliche Bauüberwachung

    jeweils getrennt voneinander vergeben wurden.

    Derzeit wird bei Ingenieurverträgen von Fall zu Fall entschieden, ob die

    Bauüberwachung getrennt oder zusammen mit den Leistungsphasen vergeben

    werden soll.

 

    Beim Wasserleitungsbau nach Rothenfurth würde sich eine gemeinsame Vergabe

    von Bauüberwachung und Planung anbieten, da dadurch für die Gemeinde

    Einsparungen von ca. 2.000.- € (brutto) zu erwarten sind. Zusätzlich dazu würde sich

    das Büro für Tiefbautechnik (Fröhlich Gerhard) bei gemeinsamer Beauftragung dazu

    bereit erklären, die neu verlegte Wasserleitung nach Rothenfurth  für die Gemeinde

    kostenfrei für das gemeindliche GIS aufzubereiten.

 

    Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung betragen ca. 7.000.- € (netto).

 

    Beschluss: 

 

    Der  Bürgermeister wird ermächtigt den Ingenieurvertrag vom 25.01.2012 und

    14.12.2011 um die örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI 2009 mit einem

    Honorarsatz von 2,3% zu erweitern. Das Schreiben vom 14.12.2011 wird zum

    Bestandteil des oben genannten Ingenieurvertrages. Die GIS - Erfassung der neu

    gebauten Wasserleitung nach Rothenfurth erfolgt durch das Ingenieurbüro für

    Tiefbautechnik Fröhlich kostenlos.

 

   

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr         

 

 

Die Mitglieder des Gemeinderats waren vollzählig anwesend.

 

 

1. Photovoltaik Anlage Neusorg – Pullenreuth;

    Hier: Abwägung nach §4 Abs. 1 Bau GB aufgrund der vorgezogenen

    Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der  Träger öffentlicher Belange, weiteres

    Vorgehen.

 

    Sachverhalt:

 

    Von dem Büro IVS,  Kronach wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben.

    Des Weiteren erfolgte in Zusammenarbeit mit diesem die vorgezogene  

    Bürgerbeteiligung.

    Eine der Sitzungsvorlage beiliegende Ausarbeitung fasst das Ergebnis dieser  

    Schritte zusammen. Der Gemeinderat könnte durch entsprechende

    Beschlussfassung  zu den eingegangenen Stellungsnahmen die Abwägung

    vornehmen und den nächsten Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung,

    beschließen.

   

    Da der Neusorger Gemeinderat die Weiterplanung seines Gebietes von der

    Zustimmung der Eigentümer eines benachbarten Wohnhauses abhängig macht,

    steht auch die Fortführung der Pullenreuther Verfahren in Frage. Der Investor

    konnte auch auf Pullenreuther Seite nicht die Flächen sichern, die für einen

    wirtschaftlichen Betrieb auf Pullenreuther Gebiet alleine nötig wären.

 

    In dieser Sitzung sollte ein Vertreter der  Investorenseite anwesend sein und über

    den aktuellen Sachstand informieren. Anwesend war von der Verwaltung

    Geschäftsstellenleiter Herr Roth Stefan, welcher zu besonderen Sachfragen Rede

    und Antwort stand bzw. über rechtliche Besonderheiten aufgeklärte.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Zur Errichtung der „Photovoltaik-Anlage Neusorg-Pullenreuth“ nimmt die Gemeinde

    Pullenreuth zu den eingegangenen Stellungnahmen zur Flächennutzungsplan-

    Änderung und zur Bebauungsplanaufstellung so Stellung, wie in der der

    Sitzungsvorlage beigefügten Ausarbeitung des Büros IVS, Kronach, datiert vom

    18.12.012., ausgeführt. Festgestellt wird auch, dass in der vorgezogenen

    Bürgerbeteiligung keine zusätzlichen relevanten Argumente vorgebracht wurden,

    die nicht bereits durch die Ausführungen des Büros zu den verschiedenen

    Äußerungen der Träger öffentlicher Belange mit abgedeckt wären.

 

    Gleichzeitig wird die öffentliche Auslegung und die zugehörige formelle

    Trägerbeteiligung beschlossen. Diese Schritte werden aber erst dann ausgeführt,

    wenn von einem Investitionsinteressenten nachgewiesen wird, dass er die

    Verfügung über ausreichend Grundstücke besitzt, um eine Realisierung des

    Vorhabens wahrscheinlich erscheinen zu lassen und er bereit ist, die Kosten für die

    weitere Planung zu übernehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht eine

    Planaufstellung ins Leere hinein erfolgt (und zudem unnötige Kosten entstehen).

 

 

2. Planung für Standorte von Windkraftanlagen durch den regionalen

    Planungsverband.

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Schreiben vom 22.09.2012  teilt der regionale Planungsverband mit, dass für

    das 22. Änderungsverfahren (betreffend den Teilabschnitt  B X 5 „Windenergie“)

    des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord nunmehr die Anhörung aller

    Verbandsmitglieder, der einschlägigen Fach-, und sonstiger Stellen durchgeführt

    wird. Im Einzelnen wurde in der Sitzungsvorlage auf eine Unmenge von Unterlagen

    verwiesen.

 

    Die Gemeinde der Planungsgemeinschaft Kemnath und Umgebung, darunter auch

    die Gemeinde Pullenreuth sind derzeit dabei, selbst einen gemeinsamen

    Flächennutzungsplan zur Windkraft aufzustellen. Das mit der Planung beauftragte

    Büro Markert aus Nürnberg hat deshalb einen gemeinsamen Beschlussvorschlag

    für alle teilnehmenden Gemeinden erarbeitet.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt positiv zur Kenntnis, dass eine ganze Reihe

    von Flächen, die im Flächennutzungsplan Änderungsverfahren im Bereich der Stadt

    Kemnath und seines Umlandes eingebracht wurden, sich auch im Entwurf des

    Regionalen Planungsverbandes wieder finden, dort allerdings mit dem Vorbehalt

    einer noch ausstehenden Zonierung.

    Der Gemeinderat sieht sich nicht in der Lage, vor einer Entscheidung über die

    Zonierung der Landschaftsschutzgebiete eine verbindliche Stellungnahme zum

    Entwurf des Regionalen Planungsverbandes abzugeben. Daher beantragt der

    Gemeinderat eine Verschiebung der weiteren Schritte des Planungsverbandes

    bis eine Entscheidung über die Zonierung getroffen ist. Erst dann kann sich der

    Gemeinderat endgültig zum Entwurf äußern.

    Die derzeit nicht im Entwurf des Regionalen Planungsverbandes aufgenommen

    Flächen, insbesondere auch jene von Pullenreuth, welche das 

    Flächennutzungsplan Änderungsverfahren im Bereich der Stadt Kemnath und

    seines Umlandes vorsieht, sind daher bis auf Weiteres in dem Umfang im Entwurf

    des Regionalen Planungsverbandes beizubehalten, wie dies der der Sitzungsladung

    beigefügte Entwurf des Büros Markert, Nürnberg, vom 22.11.2012 zur

    Stellungnahme ausführt.

 

 

3. Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);

    Anhörungsverfahren zu den Änderungen zum Entwurf vom 22.05.2012

 

    Sachverhalt:

 

    Zur Fortschreibung des LEP wird eine erneute Anhörung durchgeführt. Frist der

    Stellungsnahme ist allerdings schon der 14.01.2013. Des  Weiteren wurde auf das 

    beigefügte Schreiben und die dort genannte Internet-Seite verwiesen. Bei

    Rückfragen sollte man sich an die Verwaltung wenden.

    Von Seiten des Bayerischen Gemeindetags lagen ja bereits verschiedene Schreiben

    zur ersten Fassung der Fortschreibung vor.

 

    Beschluss:  13:0    

 

    Zu dem geänderten Entwurf zur Gesamtfortschreibung des LEP Bayern, wie auf

    diesen mit Schreiben vom 30.11.2012 hingewiesen wird, nimmt der Gemeinderat

    Pullenreuth wie folgt Stellung:

 

    Der Beschluss vom 28.08.2012 bleibt insoweit aufrecht erhalten, als er nicht durch

    die nun vorgelegten Änderungen hinfällig geworden ist. Im Übrigen schließt sich die

    Gemeinde Pullenreuth den Schreiben des Bayerischen Gemeindetags vom 18.07.,

    03.08. und 13.09.2012 an.

 

 

4. Änderung der Ordnung des Jugendgemeinderats Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner Sitzung vom 27.11.2012 beschlossen das

    Wahlberechtigungsalter und das Wählbarkeitsalter von 18 Jahre auf 21 Jahre zu

    erhöhen. Die Ordnung muss dementsprechend geändert werden. Die Änderung ist

    ab sofort gültig.

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Änderung der Ordnung des

    Jugendgemeinderates Pullenreuth. Die Änderung ist ab sofort gültig.

   

 

5. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2011

 

    Sachverhalt:

 

    In seinen Sitzungen am 27.09.2012 und am 16.10.2012 prüfte der

    Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pullenreuth die Jahresrechnung

    2011.

 

    Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 ergab keine wesentlichen

    Beanstandungen. Aufgeworfene Fragen wurden durch die Verwaltung beantwortet.

 

    Das Ergebnis der Jahresrechnung ist demnach nach Art. 102  Abs. 3GO vom

    Gemeinderat festzustellen

 

    Beschluss:  13:0   

 

    Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO:

 

    Das Ergebnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für

    das Haushaltsjahr 2011 wurde zur Kenntnis genommen. Die vom 1. Bgm.

    veranlasste Behebung eventueller Mängel sowie die von ihm und der Verwaltung  

    weiter gegebenen Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen

    werden nicht erhoben.

    Die im Haushalt 2011 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben

    (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die

    Genehmigung nicht schon in früheren Sitzungen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66

    Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

    Außerdem werden Haushaltsstellen, auf denen Haushaltsreste auf das Nachjahr

    vorgetragen wurden, nachträglich für übertragbar erklärt, sofern diese

    Übertragbarkeit nicht bereits durch einen Haushaltsvermerk festgestellt wurde.

    Die Jahresrechnung für 2011 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden

    Ergebnissen festgestellt und entlastet.

 

 

6. Informationen

 

    Der Bgm. informierte unter anderem über:

 

    a)  eine Anfrage von GR Hans Müller in der GR-Sitzung 27.11.2012, ob man in

         Trevesen bei der Ortseinfahrt aus Richtung Neuköslarn ein

         Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt könnte. Hier würde besonders schnell

         in die Ortschaft eingefahren.

         Bgm. Pirner berichtete, dass eine Rücksprache bei den Bauhofmitarbeitern in

         Pullenreuth und Neusorg ergeben habe, dass das Geschwindigkeitsmessgerät,

         welches über einen längeren Zeitraum von der EON ausgeliehen wurde, dieses

         Jahr im Herbst wieder abgeholt wurde da der Akku kaputt war.

   

         Ein Geschwindigkeitsmessgerät könnte neben der EON auch von der

         Verkehrswacht Kemnath kostenlos ausgeliehen werden.

         Nach Rücksprache mit der  Verkehrswacht Kemnath ist zunächst abzuklären, ob

         das Messgerät dieses Jahr noch aufgestellt werden soll oder erst im nächsten

         Jahr. Aufgrund der Witterungslage sind die Verkehrsteilnehmer derzeit sowieso

         gezwungen, ihre Geschwindigkeit anzupassen und langsamer zu fahren. Sofern

         das Messgerät  ausgeliehen werden soll so reicht ein kurzer Anruf  bei Herrn

         Kraus von der Verkehrswacht Kemnath. Er stellt das Messgerät zusammen mit

         den Mitarbeitern des Bauhofs auf und wertet es aus. Das Auswertungsprotokoll

         wird dann dem Gemeinderat zur Information zur Verfügung gestellt.

 

    b) Nach Anfrage in der letzten GR Sitzung durch GR Hans Müller informierte der

         Bgm. über die Handhabung einer evtl. Zuwendung der Gemeinde zum

         Altennachmittag in Trevesen.

         Demnach erhielt der „Förderverein Trevesen“ nach einem nichtöffentlichen

         Gemeinderatsbeschuss vom 18.04.2006 das Vermögen aus der

         „Schnutenhaus –Stiftung“ zur Treuhänderieschen Verwaltung. Die jährlichen

         Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen sind für den Altennachmittag zu

         verwenden.

         Seitdem wurde kein Zuschuss an die kath. Landjugend Trevesen für den

         Altennachmittag aus dem Gemeindehaushalt  gewährt. Die jährlich an die

         Landjugend ausbezahlten 50,- € sind als Zuschuss an Jugendgruppen zu sehen.

 

    c) Des Weiteren Informierte der Bgm. darüber, dass nach einer Anregung von Seiten

        des Mitglieds der Gemeinschaftsversammlung in der VG-Neusorg Stephan Heindl

        in der GR-Sitzung am 25.09.2012 in Pullenreuth, künftig die Protokolle der

        öffentlichen sowie auch der nichtöffentlichen VG-Sitzungen in den Gremien der

        Mitgliedsgemeinden der VG verlesen werden.

        Das Landratsamt Tirschenreuth ist der Auffassung, dass keine Gründe dagegen

        sprechen wenn diese Beschlüsse insgesamt (auch diejenige, für die die

        Geheimhaltung nicht aufgehoben wurde), in den nichtöffentlichen GR-Sitzungen

        bekannt gegeben werden.

        Dies sei durch das Informationsrecht der GR-Mitglieder abgedeckt.

 

        Bürgermeister Pirner erklärte nochmals, dass in Zukunft die Bekanntgabe dieser

        Beschlüsse in der auf die VG-Sitzung folgenden nichtöffentlichen GR-Sitzung

        erfolgen wird.

 

   d) Die geplante Besichtigung des Archivs der Steinwaldia welche durch GR-Reger

        Norbert schon seit längeren angeboten und geplant ist wurde aufgrund der

        langen Sitzungsdauer wiederum verschoben. Dies soll doch bitte in einer der

        nächsten Sitzungen als eigenständiger TOP auf der Sitzungsvorlage

        aufgenommen werden.

 

   e) Durch GR Stephan Heindl wurde darauf aufmerksam gemacht, dass man

        zwingend ein Auge darauf haben müsse nach fünf Jahren den neuen Unimog

        steuerlich wieder aus der Wasserversorgung heraus zu nehmen da sich sonst die

        erwarteten Einsparungen bei der KFZ Steuer sehr schnell in nichts auflösen

        werden.

 

    f) Bekannt gegeben wurde auch, dass am 12.12.2012 der für die Gemeinde neu

        erworbene Unimog U20 geliefert wurde. Dieser war bis zur Sitzung aber noch

        nicht für den Straßenverkehr Zugelassen da Bgm. Pirner nach eigener Aussage

        nicht wisse was er damit anfangen solle. Nun, es kann ja durchaus sein, dass

        jemand nicht in der Lage ist zu erkennen was man mit einen neuen Unimog,

        besonders bei den Schneefällen in den letzten Tagen anfangen kann.

        Wir und die überwiegende Mehrheit im Gemeinderat weiß dies jedoch ganz

        genau, nämlich Schnee räumen.

        Nach unserer Meinung sollte ein Bürgermeister dies doch auch wissen!

 

 

10. Anfragen

 

    Es gab keine weiteren wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

 

    Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünschen wir auf diesem Wege ein Erfolgreiches vor allen aber ein Gesundes

neues Jahr 2013.

 

Herzlichen Dank sagen wir auch für das von ihnen in uns gesetzte Vertrauen während des vergangenen Jahres.

 

Bitte wenden sie weiterhin so Vertrauensvoll an uns. Wir helfen ihnen soweit es in unserer Macht steht und auch darüber

hinaus jederzeit gerne weiter.

 

Wenn ihnen unsere Homepage, die Art und Weise wie wir hier Informieren gefällt und entspricht, dann empfehlen sie

diese doch in ihrem Bekanntenkreis weiter.

Für Anregungen von ihrer Seite aus haben wir ebenfalls

jederzeit ein offenes Ohr.

 

Vielen Dank! 

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                        Herr Scherm Achim (Leiter Bauamt)

                                        Herr Roth Stefan (GschSt Leiter, VG)

                                            

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Heinl Christoph (Jugendbürgermeister)

                                        Herr Gärtner Dietmar