Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, den 18.Dezember
2012 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals aus gegebenen
Anlass den
§ 52 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) zitieren:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 8 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 3, 4, 5 und 7 ordentlich
der
Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
3.
Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und
Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR)
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat fasste in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 27.11.2012 den
Beschluss betreffend einer
Beauftragung eines Planungsbüros, vor der Vergabe
mindestens zwei Vergleichsangebote
einzuholen.
Bis zur jetzigen GR-Sitzung lag jedoch erst
ein zusätzliches Angebot (Fa. Reuther
Netzplanung) vor.
Die Fa. Reuther liegt danach mit ihrem
Gesamtangebot von 15.172,50 € brutto um
genau 5.176,50 € höher als die Fa. Corwese
mit einem Angebot von 9.996,00 €
brutto.
Die der Sitzungsvorlage beigefügte Breitbandrichtlinie
– BbR, zeigt auf, wie
umfangreich das neue Förderprogramm
gestaltet wurde. Gerade im Hinblick auf die
mangelnde Breitbandversorgung in der
Gemeinde Pullenreuth sollte hier mit einem
erfahrenen Büro zusammen gearbeitet werden,
um Punkte möglichst schnell
abzuwickeln und die vermutlich letzte
Chance einer Breitbandförderung zu sichern.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, mit
der Fa. Corwese GmbH zur Förderung
des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und
Kumulutationsgebieten in
Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) einen Vertrag auf
Grundlage des Angebots
vom 07.11.2012 abzuschließen. Die Kosten hierfür sind im
Haushalt 2013
einzustellen.
4.
Vollzug
des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG)
Hier: Anerkennung der Notarverträge
2095/2012, 2096/2012, 2097/2012 und
2098/2012 vom 27.11.2012
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die GR-Sitzung vom
31.07.2012 wurden nun die noch
ausstehenden 4 Hofzufahrten via notariellen
Überlassungsvertrag an die
Hauseigentümer zurückgegeben.
Im Einzelnen handelt es sich hier um die
Zufahrten zu den Anwesen:
Hecht Bernhard, Harlachberg/Gde.
Pullenreuth
Maskos Heiko u. Susanne, Arnoldsreuth/Gde.
Pullenreuth
Kastner Andreas, Arnoldsreuth/Gde.
Pullenreuth
Dumler Adolf, Neuhof/Gde. Pullenreuth
Die Notariatskosten für die Rückgabe der
Hofzufahrten an die Eigentümer trägt die
Gde. Pullenreuth zu 100%. Im Übrigen wurde
in diesem Zusammenhang den
jeweiligen Hauseigentümern ein
privatrechtlicher Winterdienstvertrag angeboten.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt den
Urkunden des Notars in
Kemnath/Stadt vom 27.11.2012 (URNr.:
2095/2012, 2096/2012, 2097/2012 und
2098/2012), genehmigt alle darin für die
Gemeinde abgegebenen Erklärungen
und wiederholt die in den Urkunden
enthaltenen einseitigen Erklärungen,
Bewilligungen und Anträge.
5. Stromversorgungsvertrag
ab 2014;
Hier: evtl. Beteiligung an einer
Bündelausschreibung des Bayerischen
Gemeindetags
Sachverhalt:
Bei einer Informationsveranstaltung des
Bayerischen Gemeindetages am 22.11.2012
in Neustadt a. d. Waldnaab wurde
mitgeteilt, dass den Städten, Gemeinden und
Zweckverbänden erstmals
Bündelausschreibungen für den Kommunalen
Strombezug angeboten werden. Damit soll der
Verwaltungsaufwand für die
Kommunen bei der Beschaffung elektrischer
Energie gesenkt, die Einhaltung der
Vergaberechtlichen Bestimmungen
sichergestellt und durch die Organisation eines
stärkeren Wettbewerbs unter den
Stromanbietern günstigere Strompreise erzielt
werden.
Diese Bündelausschreibung ist praktisch
eine Gesamtausschreibung für den
gesamten Regierungsbezirk. Es sind
Bündelausschreibungen für „Normalstrom“
und „Ökostrom“ vorgesehen.
Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die
Ausschreibungsergebnisse lediglich in
einem Preisfenster zwischen 5 - 6 ct./kWh
unterscheiden werden.
Aufgrund den Erfahrungen des
Kommunal-Dienstleisters KUBUS aus Schwerin,
ergeben sich für die Beschaffung von
Ökostrom Mehrkosten von etwa 5 - 6%
bezogen auf den reinen Strompreis.
Die Ausschreibungen sollen im Frühjahr 2013
laufen und durch diese Fa. KUBUS
aus Schwerin durchgeführt werden.
Das Honorar dafür würde für die Gemeinde Pullenreuth voraussichtlich insg.
880,-
€/netto betragen.
Die Gde. Pullenreuth ist aufgrund eines
Verbrauchs von ca. 180.000 kW/h unter dem
EU Schwellenwert und daher nicht
verpflichtet EU- weit auszuschreiben. Es
müssten jedoch drei Stromlieferangebote
eingeholt werden.
Nach Vorliegen der ersten
Ausschreibungsangebote wird der Bayerische
Gemeindetag Verhandlungen mit verschiedenen
Stromlieferanten aufnehmen um
eine Rahmenvereinbarung für die nicht an der Bündelausschreibung
teilnehmenden Mitgliedern zu schließen.
Eine weiterte Möglichkeit wäre das
bisherigen Verfahren beizubehalten, d.h. es
erfolgt keine Ausschreibung, die Gemeinde
holt Vergleichsangebote ein und
schließt dann mit dem günstigsten Anbieter
aufgrund der Rahmenvereinbarung des
Bayerischen Gemeindetages einen neuen
Stromliefervertrag ab.
Da sich allein die Kosten für die
Ausschreibung für die Gemeinde Pullenreuth schon
auf mehr als 1000,- € belaufen, der
Einsparungsspielraum mit 5 – 6 ct./kWh relativ
gering erscheint und sich das Büro KUBUS
für uns am „Ende der Welt“ in Schwerin
befindet wurde das für und wieder zu diesem
TOP ausführlich diskutiert.
Beschluss:
Seitens des Gemeinderates wird keine Durchführung einer
Bündelausschreibung
gewünscht.
Die Rahmenvereinbarung des Bayerischen
Gemeindetages ist abzuwarten.
7. Erweiterung des Ingenieurvertrages
betreffend des Ortsteils Rothenfurth an die
öffentliche
Wasserversorgung der Gde. Pullenreuth vom 25.01.2012 und 14.12.2011.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung am 24.01.2012 einen Ingenieurvertrag
betreffend den Anschluss
des Ortsteils Rothenfurth an die Öffentliche
Wasserversorgung der Gde.
Pullenreuth beschlossen.
Die örtliche Bauüberwachung
(Angebot vom Büro Fröhlich vom 14.12.2011) wurde
in eben besagter Sitzung
noch nicht mit vergeben.
Der Gemeinderat hatte die Entscheidung damals zurückgestellt
und dies damit
begründet, dass bisher die
Leistungsphasen und die Örtliche Bauüberwachung
jeweils getrennt voneinander
vergeben wurden.
Derzeit wird bei
Ingenieurverträgen von Fall zu Fall entschieden, ob die
Bauüberwachung getrennt
oder zusammen mit den Leistungsphasen vergeben
werden soll.
Beim Wasserleitungsbau
nach Rothenfurth würde sich eine gemeinsame Vergabe
von Bauüberwachung und
Planung anbieten, da dadurch für die Gemeinde
Einsparungen von ca.
2.000.- € (brutto) zu erwarten sind. Zusätzlich dazu würde sich
das Büro für
Tiefbautechnik (Fröhlich Gerhard) bei gemeinsamer Beauftragung dazu
bereit erklären, die neu
verlegte Wasserleitung nach Rothenfurth
für die Gemeinde
kostenfrei für das
gemeindliche GIS aufzubereiten.
Die Kosten für die
örtliche Bauüberwachung betragen ca. 7.000.- € (netto).
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt
den Ingenieurvertrag vom 25.01.2012 und
14.12.2011 um die örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI 2009 mit einem
Honorarsatz von 2,3% zu erweitern. Das Schreiben vom 14.12.2011 wird zum
Bestandteil des oben genannten Ingenieurvertrages. Die GIS - Erfassung
der neu
gebauten Wasserleitung nach Rothenfurth erfolgt durch das Ingenieurbüro
für
Tiefbautechnik Fröhlich kostenlos.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 20.00 Uhr
Die Mitglieder des Gemeinderats waren vollzählig
anwesend.
1. Photovoltaik
Anlage Neusorg – Pullenreuth;
Hier: Abwägung nach §4 Abs. 1 Bau GB
aufgrund der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung und der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange,
weiteres
Vorgehen.
Sachverhalt:
Von
dem Büro IVS, Kronach wurden die Träger
öffentlicher Belange angeschrieben.
Des Weiteren erfolgte in Zusammenarbeit mit
diesem die vorgezogene
Bürgerbeteiligung.
Eine der Sitzungsvorlage beiliegende
Ausarbeitung fasst das Ergebnis dieser
Schritte zusammen. Der Gemeinderat könnte
durch entsprechende
Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungsnahmen die
Abwägung
vornehmen und den nächsten
Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung,
beschließen.
Da der Neusorger Gemeinderat die
Weiterplanung seines Gebietes von der
Zustimmung der Eigentümer eines
benachbarten Wohnhauses abhängig macht,
steht auch die Fortführung der
Pullenreuther Verfahren in Frage. Der Investor
konnte auch auf Pullenreuther Seite nicht die
Flächen sichern, die für einen
wirtschaftlichen Betrieb auf Pullenreuther
Gebiet alleine nötig wären.
In dieser Sitzung sollte ein Vertreter
der Investorenseite anwesend sein und
über
den aktuellen Sachstand informieren.
Anwesend war von der Verwaltung
Geschäftsstellenleiter Herr Roth Stefan,
welcher zu besonderen Sachfragen Rede
und Antwort stand bzw. über rechtliche
Besonderheiten aufgeklärte.
Beschluss: 13:0
Zur Errichtung der „Photovoltaik-Anlage
Neusorg-Pullenreuth“ nimmt die Gemeinde
Pullenreuth zu den eingegangenen
Stellungnahmen zur Flächennutzungsplan-
Änderung und zur Bebauungsplanaufstellung
so Stellung, wie in der der
Sitzungsvorlage beigefügten Ausarbeitung
des Büros IVS, Kronach, datiert vom
18.12.012., ausgeführt. Festgestellt wird auch,
dass in der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung keine zusätzlichen
relevanten Argumente vorgebracht wurden,
die nicht bereits durch die Ausführungen
des Büros zu den verschiedenen
Äußerungen der Träger öffentlicher Belange
mit abgedeckt wären.
Gleichzeitig wird
die öffentliche Auslegung und die zugehörige formelle
Trägerbeteiligung beschlossen. Diese
Schritte werden aber erst dann ausgeführt,
wenn von einem Investitionsinteressenten
nachgewiesen wird, dass er die
Verfügung über ausreichend Grundstücke
besitzt, um eine Realisierung des
Vorhabens wahrscheinlich erscheinen zu lassen
und er bereit ist, die Kosten für die
weitere Planung zu übernehmen. Damit soll sichergestellt
werden, dass nicht eine
Planaufstellung ins Leere hinein erfolgt
(und zudem unnötige Kosten entstehen).
2. Planung für Standorte
von Windkraftanlagen durch den regionalen
Planungsverband.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.09.2012 teilt der regionale Planungsverband mit, dass
für
das 22. Änderungsverfahren (betreffend den
Teilabschnitt B X 5 „Windenergie“)
des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord
nunmehr die Anhörung aller
Verbandsmitglieder, der einschlägigen
Fach-, und sonstiger Stellen durchgeführt
wird. Im Einzelnen wurde in der
Sitzungsvorlage auf eine Unmenge von Unterlagen
verwiesen.
Die Gemeinde der Planungsgemeinschaft
Kemnath und Umgebung, darunter auch
die Gemeinde Pullenreuth sind derzeit
dabei, selbst einen gemeinsamen
Flächennutzungsplan zur Windkraft
aufzustellen. Das mit der Planung beauftragte
Büro Markert aus Nürnberg hat deshalb einen
gemeinsamen Beschlussvorschlag
für alle teilnehmenden Gemeinden
erarbeitet.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt positiv
zur Kenntnis, dass eine ganze Reihe
von Flächen, die im Flächennutzungsplan Änderungsverfahren
im Bereich der Stadt
Kemnath und seines Umlandes eingebracht
wurden, sich auch im Entwurf des
Regionalen Planungsverbandes wieder finden,
dort allerdings mit dem Vorbehalt
einer noch ausstehenden Zonierung.
Der Gemeinderat sieht sich nicht in der
Lage, vor einer Entscheidung über die
Zonierung der Landschaftsschutzgebiete eine
verbindliche Stellungnahme zum
Entwurf des Regionalen Planungsverbandes
abzugeben. Daher beantragt der
Gemeinderat eine Verschiebung der weiteren
Schritte des Planungsverbandes
bis eine Entscheidung über die Zonierung
getroffen ist. Erst dann kann sich der
Gemeinderat endgültig zum Entwurf äußern.
Die derzeit nicht im Entwurf des Regionalen
Planungsverbandes aufgenommen
Flächen, insbesondere auch jene von
Pullenreuth, welche das
Flächennutzungsplan Änderungsverfahren im
Bereich der Stadt Kemnath und
seines Umlandes vorsieht, sind daher bis
auf Weiteres in dem Umfang im Entwurf
des Regionalen Planungsverbandes
beizubehalten, wie dies der der Sitzungsladung
beigefügte Entwurf des Büros Markert,
Nürnberg, vom 22.11.2012 zur
Stellungnahme ausführt.
3. Gesamtfortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);
Anhörungsverfahren zu den Änderungen zum Entwurf vom 22.05.2012
Sachverhalt:
Zur Fortschreibung
des LEP wird eine erneute Anhörung durchgeführt. Frist der
Stellungsnahme ist allerdings schon der
14.01.2013. Des Weiteren wurde auf
das
beigefügte Schreiben und die dort genannte
Internet-Seite verwiesen. Bei
Rückfragen sollte man sich an die Verwaltung
wenden.
Von Seiten des Bayerischen Gemeindetags
lagen ja bereits verschiedene Schreiben
zur ersten Fassung der Fortschreibung vor.
Beschluss: 13:0
Zu dem geänderten Entwurf zur
Gesamtfortschreibung des LEP Bayern, wie auf
diesen mit Schreiben vom 30.11.2012
hingewiesen wird, nimmt der Gemeinderat
Pullenreuth wie folgt Stellung:
Der Beschluss vom 28.08.2012 bleibt
insoweit aufrecht erhalten, als er nicht durch
die nun vorgelegten Änderungen hinfällig
geworden ist. Im Übrigen schließt sich die
Gemeinde Pullenreuth den Schreiben des
Bayerischen Gemeindetags vom 18.07.,
03.08. und 13.09.2012 an.
4. Änderung der Ordnung des
Jugendgemeinderats Pullenreuth
Sachverhalt:
Der Gemeinderat
Pullenreuth hat in seiner Sitzung vom 27.11.2012 beschlossen das
Wahlberechtigungsalter und das
Wählbarkeitsalter von 18 Jahre auf 21 Jahre zu
erhöhen. Die Ordnung muss dementsprechend
geändert werden. Die Änderung ist
ab sofort gültig.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die
Änderung der Ordnung des
Jugendgemeinderates
Pullenreuth. Die Änderung ist ab sofort gültig.
5. Feststellung und Entlastung der
Jahresrechnung 2011
Sachverhalt:
In
seinen Sitzungen am 27.09.2012 und am 16.10.2012 prüfte der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde
Pullenreuth die Jahresrechnung
2011.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
2011 ergab keine wesentlichen
Beanstandungen. Aufgeworfene Fragen wurden
durch die Verwaltung beantwortet.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist demnach
nach Art. 102 Abs. 3GO vom
Gemeinderat festzustellen
Beschluss: 13:0
Feststellung und Entlastung der
Jahresrechnung 2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO:
Das Ergebnis der Niederschrift über die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2011 wurde zur Kenntnis
genommen. Die vom 1. Bgm.
veranlasste Behebung eventueller Mängel
sowie die von ihm und der Verwaltung
weiter
gegebenen Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen
werden nicht erhoben.
Die im Haushalt 2011 angefallenen
überplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit
sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren
Sitzungen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66
Abs.
1 GO nachträglich genehmigt.
Außerdem werden Haushaltsstellen, auf denen
Haushaltsreste auf das Nachjahr
vorgetragen wurden, nachträglich für
übertragbar erklärt, sofern diese
Übertragbarkeit nicht bereits durch einen
Haushaltsvermerk festgestellt wurde.
Die Jahresrechnung für 2011 wird gemäß Art.
102 Abs. 3 GO mit folgenden
Ergebnissen festgestellt und entlastet.
6. Informationen
Der Bgm. informierte unter anderem über:
a) eine Anfrage von GR
Hans Müller in der GR-Sitzung 27.11.2012, ob man in
Trevesen bei der Ortseinfahrt aus
Richtung Neuköslarn ein
Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt
könnte. Hier würde besonders schnell
in die Ortschaft eingefahren.
Bgm. Pirner berichtete, dass eine
Rücksprache bei den Bauhofmitarbeitern in
Pullenreuth und Neusorg ergeben habe,
dass das Geschwindigkeitsmessgerät,
welches über einen längeren Zeitraum
von der EON ausgeliehen wurde, dieses
Jahr im Herbst wieder abgeholt wurde
da der Akku kaputt war.
Ein Geschwindigkeitsmessgerät könnte
neben der EON auch von der
Verkehrswacht Kemnath kostenlos
ausgeliehen werden.
Nach Rücksprache mit der Verkehrswacht Kemnath ist zunächst
abzuklären, ob
das Messgerät dieses Jahr noch
aufgestellt werden soll oder erst im nächsten
Jahr. Aufgrund der Witterungslage sind
die Verkehrsteilnehmer derzeit sowieso
gezwungen, ihre Geschwindigkeit anzupassen und
langsamer zu fahren. Sofern
das Messgerät ausgeliehen werden soll so reicht ein kurzer
Anruf bei Herrn
Kraus von der Verkehrswacht Kemnath.
Er stellt das Messgerät zusammen mit
den Mitarbeitern des Bauhofs auf und wertet es
aus. Das Auswertungsprotokoll
wird dann dem Gemeinderat zur
Information zur Verfügung gestellt.
b) Nach Anfrage in der letzten GR Sitzung
durch GR Hans Müller informierte der
Bgm. über die
Handhabung einer evtl. Zuwendung der Gemeinde zum
Altennachmittag in Trevesen.
Demnach erhielt der
„Förderverein Trevesen“ nach einem nichtöffentlichen
Gemeinderatsbeschuss
vom 18.04.2006 das Vermögen aus der
„Schnutenhaus –Stiftung“ zur Treuhänderieschen
Verwaltung. Die jährlichen
Zinserträge aus dem
Stiftungsvermögen sind für den Altennachmittag zu
verwenden.
Seitdem wurde kein
Zuschuss an die kath. Landjugend Trevesen für den
Altennachmittag aus dem
Gemeindehaushalt gewährt. Die jährlich
an die
Landjugend
ausbezahlten 50,- € sind als Zuschuss an Jugendgruppen zu sehen.
c) Des Weiteren
Informierte der Bgm. darüber, dass nach einer Anregung von Seiten
des Mitglieds der Gemeinschaftsversammlung in
der VG-Neusorg Stephan Heindl
in der GR-Sitzung am 25.09.2012 in
Pullenreuth, künftig die Protokolle der
öffentlichen sowie auch
der nichtöffentlichen VG-Sitzungen in den Gremien der
Mitgliedsgemeinden der VG verlesen werden.
Das Landratsamt
Tirschenreuth ist der Auffassung, dass keine Gründe dagegen
sprechen wenn diese
Beschlüsse insgesamt (auch diejenige, für die die
Geheimhaltung nicht
aufgehoben wurde), in den nichtöffentlichen GR-Sitzungen
bekannt gegeben werden.
Dies sei durch das
Informationsrecht der GR-Mitglieder abgedeckt.
Bürgermeister Pirner
erklärte nochmals, dass in Zukunft die Bekanntgabe dieser
Beschlüsse in der auf
die VG-Sitzung folgenden nichtöffentlichen GR-Sitzung
erfolgen wird.
d) Die geplante
Besichtigung des Archivs der Steinwaldia welche durch GR-Reger
Norbert schon seit
längeren angeboten und geplant ist wurde aufgrund der
langen Sitzungsdauer wiederum verschoben. Dies
soll doch bitte in einer der
nächsten Sitzungen als
eigenständiger TOP auf der Sitzungsvorlage
aufgenommen werden.
e) Durch GR Stephan Heindl
wurde darauf aufmerksam gemacht, dass man
zwingend ein Auge
darauf haben müsse nach fünf Jahren den neuen Unimog
steuerlich wieder aus
der Wasserversorgung heraus zu nehmen da sich sonst
die
erwarteten
Einsparungen bei der KFZ Steuer sehr schnell in nichts auflösen
werden.
f) Bekannt gegeben wurde
auch, dass am 12.12.2012 der für die Gemeinde neu
erworbene Unimog U20
geliefert wurde. Dieser war bis zur Sitzung aber noch
nicht für den
Straßenverkehr Zugelassen da Bgm. Pirner nach eigener Aussage
nicht wisse was er
damit anfangen solle. Nun, es kann ja durchaus sein, dass
jemand nicht in der
Lage ist zu erkennen was man mit einen neuen Unimog,
besonders bei den Schneefällen
in den letzten Tagen anfangen kann.
Wir und die
überwiegende Mehrheit im Gemeinderat weiß dies jedoch ganz
genau, nämlich Schnee
räumen.
Nach unserer Meinung sollte ein Bürgermeister
dies doch auch wissen!
10. Anfragen
Es gab keine weiteren wesentlichen
Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen
GR-Sitzung.
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünschen
wir auf diesem Wege ein Erfolgreiches vor allen aber ein Gesundes
neues
Jahr 2013.
Herzlichen
Dank sagen wir auch für das von ihnen in uns gesetzte Vertrauen während des
vergangenen Jahres.
Bitte
wenden sie weiterhin so Vertrauensvoll an uns. Wir helfen ihnen soweit es in
unserer Macht steht und auch darüber
hinaus
jederzeit gerne weiter.
Wenn
ihnen unsere Homepage, die Art und Weise wie wir hier Informieren gefällt und
entspricht, dann empfehlen sie
diese
doch in ihrem Bekanntenkreis weiter.
Für
Anregungen von ihrer Seite aus haben wir ebenfalls
jederzeit
ein offenes Ohr.
Vielen
Dank!
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König (Schriftführer)
Herr Scherm
Achim (Leiter Bauamt)
Herr Roth
Stefan (GschSt Leiter, VG)
Presse: Herr
Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer:
Herr Heinl Christoph (Jugendbürgermeister)
Herr Gärtner Dietmar