Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 29. März 2011 um 17.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I.  Öffentliche GR-Sitzung, 1. Teil:                                                             Beginn: 17.00 Uhr

 

    Gemeinderat Herr Josef Franz war für diese GR-Sitzung wegen beruflicher Gründe

    entschuldigt.

 

1. Besichtigung der Pullenreuther Quellgebiete in Harlachberg

 

    Bereits um 17.00 Uhr, schon 2 Stunden vor der eigentlichen nichtöffentlichen

    GR-Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde, fand aufgrund eines schon länger    

    bestehenden Antrags der UWG Fraktion eine Begehung unserer Quellgebiete im

    Steinwald statt. Besichtigt wurden dabei u. a. die nunmehr vollends auf die

    Gemeinde übergegangene „Schwarzlohquelle“ (ehemals in der Nutzung des

    Wasserverbandes Schindellohe – Dreihäuser), die „Fuchslohquelle“ und unsere

    Hochwaldquellen 1, 2 und 3.

 

    Derzeit findet man die „Schwarzlohquelle“ in geöffneten Zustand vor.

    Deren Wasserschüttung wird derzeit nicht ins Netz gespeist. 

    Diese Freilegung wurde nach Aufforderung des WWA Weiden nötig, um für diese

    Quelle eine weitere, längerfristige Wasserrechlichte Nutzungserlaubnis zu erhalten.

    Hier sind weitere Bauarbeiten nach Ansicht des WWA Weiden dringend

    erforderlich.

    Planungen hierfür sind bereits im Gange.

 

    Die „Fuchslohquelle“ befindet sich in einem besseren Allgemeinzustand.  

    Unserer Meinung nach wäre aber eine bessere Einzäunung, dass Entfernen der

    alten Wurzelstöcke sowie des kleineren Baumaufwuchses dringend notwendig.

    Schon allein dies kann in hohem Maße mit ausschlaggebend, für den Eintrag 

    „humminer Stoffe“ sein, welche bei starkem Regen oder extremer Schneeschmelze

    unsere Wasseraufbereitung durch Trübung beeinträchtigen.

    Das Anfahren des Areals mit einem Fahrzeug ist aufgrund einer fehlenden

    befestigten Zufahrt, mit einem normalen Fahrzeug nicht möglich. 

 

    Bei den „Hochwaldquellen 1, 2 und 3, stellt sich die Lage ähnlich dar. Wiederum

    ist nach unserer und gleichermaßen auch nach Meinung des WWA Weiden, die

    Einzäunung der engeren Schutzzone 1 zu klein bzw. nicht vorhanden.

    Die Schutzzone einer der Quellen befindet sich des Weiteren, inkl. des darauf

    befindlichen Baumbestandes, im Privatbesitz.

    Die Besitzerin ist lt. Aussage des Bürgermeisters nicht gewillt, den Baumbestand

    entfernen zu lassen bzw. das Grundstück an die Gemeinde zu veräußern.

    Die Quellen haben keine Zufahrt  und die engere Schutzzone kann, wie schon bei

    den beiden anderen, nicht gepflegt bzw. gemäht werden. Durch die natürliche

    Geländebeschaffenheit sowie in alten, hinterlassenen Fahrspuren von

    Baumaschinen bilden sich Wasserpfützen, welche ohne Zweifel schlechtes,

    verunreinigtes Wasser beherbergen.

    Im unmittelbaren Bereich dieser „Hochwaldquellen“ wüten Wildschweine, so wie es

    sich der Normalbürger in seinen kühnsten Träumen nicht ausmalen würde. Deren

    Hinterlassenschaften sind natürlich, besonders vor dem Hintergrund da es sich bei

    Wildschweinen um Allesfresser handelt, hinsichtlich einer Verunreinigung durch

    koliforme-, und e-Koli Keime absolut als bedenklich einzustufen.

    Der Boden wird unvorstellbar durch-, bzw. aufgewühlt.

    Auch dies ist ohne Zweifel für den Schmutzeintrag, in unsere als

    Oberflächenquellen betriebenen Wasserspender nicht besonders dienlich.

   

    Leider ist es der „Bayer. Staatsforsten“ ziemlich egal, wenn sich Wildschweine im

    Wald austoben. Für eine natürliche Verjüngung des Baumbestandes im Staatsforst

    ist dieses Auflockern des Bodens natürlich eher förderlich.

    Eine stärkere Bejagung wird von deren Seite daher eher als nicht zwingend

    notwendig erachtet.

 

    Alles in allem, befinden sich unsere Quellgebiete im Steinwald für uns, unsere

    Kinder und Enkelkinder in einem eher unbefriedigenden Allgemeinzustand.

    Hier gilt es nachhaltig, einfach mehr zu leisten als nur den Versuch zu machen die

    Verantwortung in andere Hände (Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Neusorg,

    inkl. dessen Wasserwarts) zu legen.

 

    Wir wünschen uns hier ganz einfach etwas mehr persönliches Engagement unseres

    Bürgermeisters.

 

    Die Sanierung dieser Quellen wird für uns alle sicherlich Kosten verursachen, aber

    im Hinblick auf das weitere bestehen unserer Gemeinde und vor allen Dingen mit

    Sicht auf unsere nächsten Generationen ist es unabwendbar hier vorrangig und

    nachhaltig tätig zu werden.

 

    Jede Trinkwasserquelle bedarf nach jahrzehntelangem betreiben ohne sonderlichen

    Aufwand, sicherlich dann und wann einer gewissen Pflege und Sanierung.

    Wir denken, für uns sei nun der Zeitpunkt dafür gekommen.

 

    Der, wegen der eingelagerten Wasserreserven, durch den Bürgermeister geplante

    Ankauf des alten Steinbruchs in Dechantsees ist daher eher als zweitrangig

    einzustufen. Allein ein anderer Besitzer dieses Areals, würde uns nämlich auch in

    Zukunft, wenn nötig, eine Nutzung dieser Reserve nicht untersagen können.

 

    Des weiteren ist zu bedenken, dass anhand der geographischen Lage unserer

    Wasserversorgung, unser Wasser derzeit nicht, mit erheblichen Energie-, und

    Kostenaufwand, aus einem Tiefbrunnen gepumpt werden muss. Denn nur mit 

    solchem Aufwand, wäre eine Nutzung des Wasserdargebots in den Nähe des alten

    Steinbruchs für uns möglich.

 

 

2. Beratung über die Besichtigung der Pullenreuther Quellgebiete

 

    Dieser TOP wurde nicht extra sondern gemeinschaftlich mit TOP 1 behandelt.

 

   

 

    

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

   

  

    Es wurde für TOP 2 die Geheimhaltung aufgehoben.

 

   

2. Neubau eines Klärteiches für das Anwesen Langentheilen 5;

    Hier: Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Vom Landwirt Herrn Bernhard Heinl, Langentheilen 5, 95704 Pullenreuth, wurde 

    für die Überlassung seines privaten Klärteichs, zur Rückhaltung der

    Oberflächenwässer der Gemeindeverbindungsstraße nach Langentheilen im Jahr

    1990, nun Antrag auf eine finanzielle Unterstützung, für den jetzt notwendig

    gewordenen Neubau eines separaten Klärteichs, zur Nachklärung seiner privaten

    Abwässer gestellt.

 

    Ein finanzieller Ausgleich wurde Ihm bzw. seinem Vater damals von Seiten der

    Gemeinde, für sein entgegenkommen, in Aussicht gestellt.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschloss, dass ohne die Anerkennung einer

    Rechtspflicht, an Herrn Heinl 1.000.- Euro als finanzieller Ausgleich für die

    Überlassung seines Teichs ausbezahlt werden.

    Über den darüber hinausgehenden Antrag des Herrn Heinl bzgl. der weiteren

    Nutzung eines Grundstücks als Pächter in Dechantsees (Flnr. 44, Gemarkung 4209

    Dechantsees) mit 2,2 ha, welches durch die Steinwaldallianz als Ausgleichsfläche

    erworben wurde, können derzeit noch keine Zusagen getroffen werden, da sich

    dieses rechtlich noch nicht in gemeindlichem Eigentum befindet.

   

 

I.  Öffentliche GR-Sitzung 2. Teil:                                                              Beginn: 19.30 Uhr

 

 

    Gemeinderat Herr Josef Franz war für diese GR-Sitzung wegen beruflicher Gründe

    entschuldigt.

 

   

1. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenpflegheim

    Goethestraßé“ in 95700 Neusorg;

    Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher

    Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

    Hier: Stellungnahme der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Neusorg teilte mit Schreiben vom 25.02.2011 mit, dass sie die

    Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenpflegeheim

    Goethestraße“ in Angriff genommen hat.

    Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“ Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB

    wird auch die Gemeinde Pullenreuth um Stellungnahme gebeten.

    Da Belange der Gemeinde Pullenreuth nicht negativ berührt sind, kann den

    Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.

 

    Beschluss:  12:0 (GR Franz Josef, entschuldigt)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen

    Bebauungsplanes „Seniorenpflegeheim Goethestraße“, wie mit Schreiben vom

    25.02.2011 dargestellt, keine Einwände.

    Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Pullenreuth im Verfahren ist nicht    

    erforderlich.

 

 

2. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 eine Erhöhung der

    Hundesteuer ab 01.01.2012 beschlossen.

    Die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer ist daher zu ändern.

 

 

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde

Pullenreuth folgende

 

Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

der Gemeinde Pullenreuth

 

§ 1

 

    § 5 Satz 1 der Hundesteuersatzung erhält folgende neue Fassung:

     

     „Die Steuer beträgt für jeden Hund 20,00 €.“

 

    § 2  Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

 

    Beschluss 1:  10:2 (Die Gemeinderäte  Heindl Stephan und Wopperer Hans

                                     stimmten gegen den vorgelegten Beschlussvorschlag,

                                     GR-Franz Josef entschuldigt)

    

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für

    Die Erhebung einer Hundesteuer. Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

3. Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der holzigen Abfälle und der

    Grünabfälle in der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Die Nachkalkulation der Gebühren für die Entsorgung der holzigen Abfälle, hat eine

    Unterdeckung in Höhe von 1.276,13 € ergeben. Nachdem auch die Gemeinde

    Pullenreuth holzige Abfälle entsorgt hat, wird diese Unterdeckung als

    Entsorgungsanteil, der Gemeinde zugeordnet.

    Die ermittelte Gebühr pro Berechtigungsschein beträgt 20,27 €.

 

    Die Entsorgung von Grünabfällen wurde dem Landwirt, Herrn Markus Übelmesser,

    Pilgramsreuth 2, übertragen. Der Vertrag gilt auch für das Jahr 2011.

    Die Gebühr für einen Berechtigungsschein beträgt 20,00 €. Von dieser Gebühr erhält

    Herr Übelmesser 19,00€ und die Gemeinde 1,00 € für Verwaltungskosten.

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Für Gemeinderat Stephan Heindl ist Berechnung für die Gebühren zur Entsorgung

    von holzigem Abfall als höchst kritisch zu betrachten.

    So werden hier ganze 13 Nutzungsberechtigte von der Gemeinde mit ca. 1.300.-

    Euro subventioniert. Alleine das häckseln der Sträucher, schlägt mit etwa 500,- Euro

    zu Buche. Nach seiner Ansicht müsse das betreiben dieser Entsorgungsmöglichkeit

    hinsichtlich des finanziellen Aufwands kritischer gesehen werden. Ein ständiges

    Defizit in dieser Höhe, wegen lediglich 13 Nutzer kann sich die Gemeinde künftig

    nicht leisten.

 

    Beschuss:  12:0 (GR Franz Josef, entschuldigt)

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung für Grünabfälle in der Gemeinde Pullenreuth vom

    02.02.2011 wird anerkannt.

    Die Gebühr für einen Berechtigungsschein zur Entsorgung von holzigen Abfällen

    wird auf 20,00 € festgesetzt.

    Die Gebühr für einen Berechtigungsschein zu Entsorgung von Grünabfällen beträgt

    ebenfalls 20,00 €.

 

    Mit Herrn Markus Übelmesser wird das weitere fortbestehen des Vertrages über die

    Entsorgung des Grünguts besprochen.

 

    Um die Kosten für die Gemeinde zu senken soll die Bevölkerung in der Presse, auf

    diese kostengünstige Möglichkeit der Entsorgung von holzigen Abfällen in der

    Gemeinde hingewiesen werden.

 

 

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Kindergartens

    der Gemeinde Pullenreuth

    

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner Sitzung am 22.02.2011 neue Gebühren für

    das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ für das Kindergartenjahr 2011/2012

    beschlossen.

    Die Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses „Steinwaldzwergl“ der

    Gemeinde Pullenreuth ist daher zu ändern.   

    Als Termin für das Inkrafttreten wurde der 01.09.2011 vorgeschlagen.

 

   

 Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Art. 1

und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Pullenreuth folgende

 

Satzung zur Änderung

 

der Gebührensatzung für die Benutzung

 

des Kindergartens der Gemeinde Pullenreuth.

 

§ 1

 

   § 1 Abs. 1 Satz 5 der Satzung erhält folgende neue Fassung:

 

   Die Gebühren werden nach der vereinbarten durchschnittlichen täglichen   

   Buchungszeit (mindestens jedoch 5 Stunden in der Kindergartengruppe) in

   nachfolgender Höhe erhoben:

 

   a) für Kindergartengruppe 3 – 6 Jahre:

 

       5 Stunden 59,00 € 52,00 € (für Geschwisterkind)

       6 Stunden 70,00 € 61,00 € (für Geschwisterkind)

       7 Stunden 81,00 € 66,00 € (für Geschwisterkind)

 

   b) für Kinderkrippe:

 

       1 – 2 Stunden 42,00 € 37,00 € (für Geschwisterkind)

       2 – 3 Stunden 59,00 € 53,00 € (für Geschwisterkind)

       3 – 4 Stunden 77,00 € 68,00 € (für Geschwisterkind)

       4 – 5 Stunden 88,00 € 78,00 € (für Geschwisterkind)

       5 – 6 Stunden 99,00 € 88,00 € (für Geschwisterkind)

       6 – 7 Stunden 110,00 € 98,00 € (für Geschwisterkind)

 

   c) die Gemeinde Pullenreuth fördert Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0 ab  

       dem Betreuungsjahr 2009/2010, auch wenn diese im Abrechnungszeitraum das

       3. Lebensjahr vollenden.

       Die Gebühr wird ab Vollendung des 3. Lebensjahres anhand der Betreuung

       (Krippen-, oder Kindergartenplatz) berechnet.

 

    Beschuss:  12:0      

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur Änderung der

    Gebührensatzung für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.09.2011 in Kraft.

 

 

5. Bauantrag: Umbau und Sanierung des ehem. Schulhauses Lochau zur   

    gemeinschaftlichen Nutzung in 95704 Pullenreuth, Flurstück 248, Gemarkung

    Lochau

 

    Sachverhalt:

 

    Durch den Bürgermeister wurde der geplante Bauantrag für den Umbau der alten

    Schule in Lochau vorgelegt.   

 

    Beschuss:  12:0

 

    Der vorgelegte Bauantrag zum Umbau des alten Schulgebäudes in Lochau wird

    durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen und eine Antragsstellung auf

    dessen Grundlage befürwortet.  

 

6. Informationen

 

    a) Durch den Bürgermeister wurde darüber Informiert, dass Herr Thomas Philipp

        im Anschluss an das alte Schulhaus in Pullenreuth, den Anbau eines

        Solar-Carports plane.

    

        Der Gemeinderat kam zu dem Entschluss, dass wegen der bestehenden Querelen

        zwischen dem TUS Pullenreuth und Herrn Philipp bezgl. der geplanten

        Solarplatten dies von Seiten der Gemeinde, nur bei gegenseitigem Einvernehmen

        durch beide Parteien befürwortet werden kann.        

        Das Einvernehmen des TUS Pullenreuth und Herrn Philipp zum Vorhaben, soll

        Aufgrund evtl. später auftretender Schäden durch Ballspielende Kinder schriftlich

        vorliegen.

 

    b) Durch den Bürgermeister wurde des Weiteren über einen Antrag der

        Pullenreuther Ortsvereine, zum Bau eines Unterstellschuppens im Bereich der

        „grünen Mitte“ berichtet.

 

    c) Geplant ist der Abriss einer bestehenden Werkstatt und der Ersatzbau einer

         Maschinenhalle durch Herrn Schlicht Thomas, Höll.

 

    d) Auf Antrag des Gemeinderat Greger Martin soll die Schotterstraße in Lochau,

         beim Anwesen des Herrn Rodler Heinz ausgebessert werden.

 

    e) Gemeinderat Stephan Heindl wies darauf hin, dass beim energetischen Umbau

         des Kindergartens von Seiten des Architekturbüros nicht darauf geachtet wurde,

         energiesparende Beleuchtungen einzubauen. Hier sei erhebliches Sparpotenzial

         bei den laufenden Kosten für die Gemeinde vorhanden.

 

 7. Anfragen

 

     Keine weiteren Anfragen seitens der Gemeinderäte

  

 

   

    Anwesende:

 

     VG-Neusorg:              Frau König Kathrin (Schriftführer),

                                         

     Presse:                       Keine Presse anwesend

 

     Zuhörer:                     Herr Maschauer Karl

                                         Herr Hacker Horst

                                         Herr Rickauer (Jugendbürgermeister)