Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 29. März 2011 um 17.00
Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Öffentliche GR-Sitzung, 1. Teil:
Beginn: 17.00 Uhr
Gemeinderat
Herr Josef Franz war für diese GR-Sitzung wegen beruflicher Gründe
entschuldigt.
1. Besichtigung der Pullenreuther Quellgebiete in Harlachberg
Bereits um 17.00 Uhr, schon 2
Stunden vor der eigentlichen nichtöffentlichen
GR-Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde, fand aufgrund eines schon
länger
bestehenden
Antrags der UWG Fraktion eine Begehung unserer Quellgebiete im
Steinwald
statt. Besichtigt wurden dabei u. a. die nunmehr vollends auf die
Gemeinde übergegangene „Schwarzlohquelle“ (ehemals in der Nutzung des
Wasserverbandes Schindellohe – Dreihäuser), die „Fuchslohquelle“ und
unsere
Hochwaldquellen
1, 2 und 3.
Derzeit findet man die „Schwarzlohquelle“ in geöffneten Zustand vor.
Deren
Wasserschüttung wird derzeit nicht ins Netz gespeist.
Diese
Freilegung wurde nach Aufforderung des WWA Weiden nötig, um für diese
Quelle eine weitere, längerfristige Wasserrechlichte Nutzungserlaubnis
zu erhalten.
Hier
sind weitere Bauarbeiten nach Ansicht des WWA Weiden dringend
erforderlich.
Planungen hierfür sind bereits im Gange.
Die „Fuchslohquelle“
befindet sich in einem besseren Allgemeinzustand.
Unserer
Meinung nach wäre aber eine bessere Einzäunung, dass Entfernen der
alten
Wurzelstöcke sowie des kleineren Baumaufwuchses dringend notwendig.
Schon
allein dies kann in hohem Maße mit ausschlaggebend, für den Eintrag
„humminer
Stoffe“ sein, welche bei starkem Regen oder extremer Schneeschmelze
unsere
Wasseraufbereitung durch Trübung beeinträchtigen.
Das
Anfahren des Areals mit einem Fahrzeug ist aufgrund einer fehlenden
befestigten Zufahrt, mit einem normalen Fahrzeug nicht möglich.
Bei den „Hochwaldquellen 1, 2 und 3, stellt sich die Lage
ähnlich dar. Wiederum
ist nach unserer und gleichermaßen auch nach
Meinung des WWA Weiden, die
Einzäunung
der engeren Schutzzone 1 zu klein bzw. nicht vorhanden.
Die
Schutzzone einer der Quellen befindet sich des Weiteren, inkl. des darauf
befindlichen
Baumbestandes, im Privatbesitz.
Die
Besitzerin ist lt. Aussage des Bürgermeisters nicht gewillt, den Baumbestand
entfernen zu lassen bzw. das Grundstück an die
Gemeinde zu veräußern.
Die
Quellen haben keine Zufahrt und die
engere Schutzzone kann, wie schon bei
den
beiden anderen, nicht gepflegt bzw. gemäht werden. Durch die natürliche
Geländebeschaffenheit
sowie in alten, hinterlassenen Fahrspuren von
Baumaschinen
bilden sich Wasserpfützen, welche ohne Zweifel schlechtes,
verunreinigtes
Wasser beherbergen.
Im
unmittelbaren Bereich dieser „Hochwaldquellen“ wüten Wildschweine, so wie es
sich
der Normalbürger in seinen kühnsten Träumen nicht ausmalen würde. Deren
Hinterlassenschaften sind natürlich, besonders vor dem Hintergrund da es
sich bei
Wildschweinen um Allesfresser handelt, hinsichtlich einer Verunreinigung
durch
koliforme-, und e-Koli Keime absolut als bedenklich einzustufen.
Der
Boden wird unvorstellbar durch-, bzw. aufgewühlt.
Auch
dies ist ohne Zweifel für den Schmutzeintrag, in unsere als
Oberflächenquellen
betriebenen Wasserspender nicht besonders dienlich.
Leider
ist es der „Bayer. Staatsforsten“ ziemlich egal, wenn sich Wildschweine im
Wald
austoben. Für eine natürliche Verjüngung des Baumbestandes im Staatsforst
ist
dieses Auflockern des Bodens natürlich eher förderlich.
Eine
stärkere Bejagung wird von deren Seite daher eher als nicht zwingend
notwendig
erachtet.
Alles
in allem, befinden sich unsere Quellgebiete im Steinwald für uns, unsere
Kinder und Enkelkinder in einem eher unbefriedigenden Allgemeinzustand.
Hier
gilt es nachhaltig, einfach mehr zu leisten als nur den Versuch zu machen die
Verantwortung
in andere Hände (Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Neusorg,
inkl.
dessen Wasserwarts) zu legen.
Wir
wünschen uns hier ganz einfach etwas mehr persönliches Engagement unseres
Bürgermeisters.
Die
Sanierung dieser Quellen wird für uns alle sicherlich Kosten verursachen, aber
im Hinblick
auf das weitere bestehen unserer Gemeinde und vor allen Dingen mit
Sicht
auf unsere nächsten Generationen ist es unabwendbar hier vorrangig und
nachhaltig tätig zu werden.
Jede Trinkwasserquelle
bedarf nach jahrzehntelangem betreiben ohne sonderlichen
Aufwand, sicherlich dann und wann einer gewissen Pflege und Sanierung.
Wir
denken, für uns sei nun der Zeitpunkt dafür gekommen.
Der,
wegen der eingelagerten Wasserreserven, durch den Bürgermeister geplante
Ankauf
des alten Steinbruchs in Dechantsees ist daher eher als zweitrangig
einzustufen.
Allein ein anderer Besitzer dieses Areals, würde uns nämlich auch in
Zukunft, wenn nötig, eine Nutzung dieser Reserve nicht untersagen können.
Des
weiteren ist zu bedenken, dass anhand der geographischen Lage unserer
Wasserversorgung, unser Wasser derzeit nicht, mit erheblichen Energie-,
und
Kostenaufwand,
aus einem Tiefbrunnen gepumpt werden muss. Denn nur mit
solchem Aufwand, wäre eine Nutzung des Wasserdargebots in den Nähe des
alten
Steinbruchs
für uns möglich.
2. Beratung über die Besichtigung der Pullenreuther Quellgebiete
Dieser TOP wurde nicht extra sondern gemeinschaftlich mit TOP 1
behandelt.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: 19.00 Uhr
Es
wurde für TOP 2 die Geheimhaltung aufgehoben.
2. Neubau eines Klärteiches für das
Anwesen Langentheilen 5;
Hier: Finanzielle
Unterstützung durch die Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Vom Landwirt Herrn Bernhard Heinl, Langentheilen
5, 95704 Pullenreuth, wurde
für die Überlassung seines privaten Klärteichs, zur Rückhaltung der
Oberflächenwässer der Gemeindeverbindungsstraße nach Langentheilen im
Jahr
1990, nun Antrag auf eine finanzielle Unterstützung, für den jetzt
notwendig
gewordenen Neubau eines separaten Klärteichs, zur Nachklärung seiner
privaten
Abwässer gestellt.
Ein finanzieller Ausgleich wurde Ihm bzw. seinem Vater damals von Seiten
der
Gemeinde, für sein entgegenkommen, in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschloss, dass ohne die Anerkennung
einer
Rechtspflicht, an Herrn
Heinl 1.000.- Euro als finanzieller Ausgleich für die
Überlassung seines
Teichs ausbezahlt werden.
Über den darüber hinausgehenden
Antrag des Herrn Heinl bzgl. der weiteren
Nutzung eines
Grundstücks als Pächter in Dechantsees (Flnr. 44, Gemarkung 4209
Dechantsees) mit 2,2 ha,
welches durch die Steinwaldallianz als Ausgleichsfläche
erworben wurde, können derzeit
noch keine Zusagen getroffen werden, da sich
dieses rechtlich noch
nicht in gemeindlichem Eigentum befindet.
I. Öffentliche GR-Sitzung 2. Teil: Beginn: 19.30 Uhr
Gemeinderat
Herr Josef Franz war für diese GR-Sitzung wegen beruflicher Gründe
entschuldigt.
1. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Seniorenpflegheim
Goethestraßé“ in 95700 Neusorg;
Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Die Gemeinde Neusorg teilte mit Schreiben vom 25.02.2011
mit, dass sie die
Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenpflegeheim
Goethestraße“ in Angriff genommen hat.
Im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“ Behörden nach § 4 Abs. 1
BauGB
wird auch die Gemeinde Pullenreuth um Stellungnahme gebeten.
Da Belange der Gemeinde Pullenreuth
nicht negativ berührt sind, kann den
Verfahren ohne Einwand
zugestimmt werden.
Beschluss: 12:0 (GR Franz
Josef, entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth
erhebt gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Seniorenpflegeheim
Goethestraße“, wie mit Schreiben vom
25.02.2011 dargestellt, keine Einwände.
Eine weitere Beteiligung der Gemeinde
Pullenreuth im Verfahren ist nicht
erforderlich.
2. Erlass
einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 eine
Erhöhung der
Hundesteuer ab 01.01.2012 beschlossen.
Die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer ist daher zu ändern.
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die
Gemeinde
Pullenreuth folgende
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
der Gemeinde Pullenreuth
§ 1
§ 5 Satz 1 der Hundesteuersatzung erhält
folgende neue Fassung:
„Die Steuer beträgt für jeden Hund 20,00
€.“
§ 2 Die
Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Beschluss
1: 10:2 (Die Gemeinderäte Heindl Stephan und Wopperer Hans
stimmten
gegen den vorgelegten Beschlussvorschlag,
GR-Franz Josef
entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die
Satzung zur Änderung der Satzung für
Die Erhebung einer Hundesteuer. Die Satzung
tritt am 01.01.2012 in Kraft.
3. Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der holzigen Abfälle
und der
Grünabfälle in der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Gebühren für die
Entsorgung der holzigen Abfälle, hat eine
Unterdeckung in Höhe von 1.276,13 €
ergeben. Nachdem auch die Gemeinde
Pullenreuth holzige Abfälle entsorgt hat,
wird diese Unterdeckung als
Entsorgungsanteil, der Gemeinde zugeordnet.
Die ermittelte Gebühr pro
Berechtigungsschein beträgt 20,27 €.
Die Entsorgung von Grünabfällen wurde dem
Landwirt, Herrn Markus Übelmesser,
Pilgramsreuth 2, übertragen. Der Vertrag
gilt auch für das Jahr 2011.
Die Gebühr für einen Berechtigungsschein beträgt
20,00 €. Von dieser Gebühr erhält
Herr Übelmesser 19,00€ und die Gemeinde
1,00 € für Verwaltungskosten.
Eigene
Anmerkung:
Für Gemeinderat Stephan Heindl ist Berechnung für die Gebühren zur
Entsorgung
von holzigem Abfall als höchst kritisch zu betrachten.
So werden hier ganze 13 Nutzungsberechtigte von der Gemeinde mit ca.
1.300.-
Euro subventioniert. Alleine das häckseln der Sträucher, schlägt mit
etwa 500,- Euro
zu Buche. Nach seiner Ansicht müsse das betreiben dieser
Entsorgungsmöglichkeit
hinsichtlich des finanziellen Aufwands kritischer gesehen werden. Ein
ständiges
Defizit in dieser Höhe, wegen lediglich 13 Nutzer kann sich die Gemeinde
künftig
nicht leisten.
Beschuss: 12:0 (GR Franz
Josef, entschuldigt)
Die Gebührenbedarfsberechnung für Grünabfälle in
der Gemeinde Pullenreuth vom
02.02.2011 wird anerkannt.
Die Gebühr für einen Berechtigungsschein zur
Entsorgung von holzigen Abfällen
wird auf 20,00 € festgesetzt.
Die Gebühr für einen Berechtigungsschein zu
Entsorgung von Grünabfällen beträgt
ebenfalls 20,00 €.
Mit Herrn Markus Übelmesser wird das
weitere fortbestehen des Vertrages über die
Entsorgung des Grünguts besprochen.
Um die Kosten für die Gemeinde zu senken
soll die Bevölkerung in der Presse, auf
diese kostengünstige Möglichkeit der
Entsorgung von holzigen Abfällen in der
Gemeinde hingewiesen werden.
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des
Kindergartens
der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth hat in seiner
Sitzung am 22.02.2011 neue Gebühren für
das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ für das
Kindergartenjahr 2011/2012
beschlossen.
Die Gebührensatzung für die Benutzung des
Kinderhauses „Steinwaldzwergl“ der
Gemeinde
Pullenreuth ist daher zu ändern.
Als Termin für das Inkrafttreten wurde der
01.09.2011 vorgeschlagen.
Aufgrund des Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Art. 1
und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde
Pullenreuth folgende
Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung für die Benutzung
des Kindergartens der Gemeinde Pullenreuth.
§ 1
§ 1 Abs. 1 Satz 5 der Satzung erhält
folgende neue Fassung:
Die Gebühren werden nach der vereinbarten
durchschnittlichen täglichen
Buchungszeit (mindestens jedoch 5 Stunden in
der Kindergartengruppe) in
nachfolgender Höhe erhoben:
a) für Kindergartengruppe 3 – 6 Jahre:
5 Stunden 59,00 € 52,00 € (für
Geschwisterkind)
6 Stunden 70,00 € 61,00 € (für
Geschwisterkind)
7 Stunden 81,00 € 66,00 € (für
Geschwisterkind)
b) für Kinderkrippe:
1 – 2 Stunden 42,00 € 37,00 € (für
Geschwisterkind)
2 – 3 Stunden 59,00 € 53,00 € (für
Geschwisterkind)
3 – 4 Stunden 77,00 € 68,00 € (für
Geschwisterkind)
4 – 5 Stunden 88,00 € 78,00 € (für
Geschwisterkind)
5 – 6 Stunden 99,00 € 88,00 € (für
Geschwisterkind)
6 – 7 Stunden 110,00 € 98,00 € (für
Geschwisterkind)
c) die Gemeinde Pullenreuth fördert Kinder
unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0 ab
dem Betreuungsjahr 2009/2010, auch wenn
diese im Abrechnungszeitraum das
3. Lebensjahr vollenden.
Die Gebühr wird ab Vollendung des 3.
Lebensjahres anhand der Betreuung
(Krippen-, oder Kindergartenplatz)
berechnet.
Beschuss: 12:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die
Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Benutzung des
Kindergartens der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am 01.09.2011 in Kraft.
5. Bauantrag: Umbau und Sanierung des ehem.
Schulhauses Lochau zur
gemeinschaftlichen Nutzung in 95704
Pullenreuth, Flurstück 248, Gemarkung
Lochau
Sachverhalt:
Durch den Bürgermeister wurde der geplante
Bauantrag für den Umbau der alten
Schule in Lochau vorgelegt.
Beschuss: 12:0
Der vorgelegte Bauantrag
zum Umbau des alten Schulgebäudes in Lochau wird
durch den Gemeinderat
zur Kenntnis genommen und eine Antragsstellung auf
dessen Grundlage befürwortet.
6. Informationen
a) Durch den
Bürgermeister wurde darüber Informiert, dass Herr Thomas Philipp
im Anschluss an das
alte Schulhaus in Pullenreuth, den Anbau eines
Solar-Carports
plane.
Der Gemeinderat kam zu dem Entschluss, dass
wegen der bestehenden Querelen
zwischen dem TUS
Pullenreuth und Herrn Philipp bezgl. der geplanten
Solarplatten dies
von Seiten der Gemeinde, nur bei gegenseitigem Einvernehmen
durch beide Parteien
befürwortet werden kann.
Das Einvernehmen des
TUS Pullenreuth und Herrn Philipp zum Vorhaben, soll
Aufgrund evtl.
später auftretender Schäden durch Ballspielende Kinder schriftlich
vorliegen.
b) Durch den
Bürgermeister wurde des Weiteren über einen Antrag der
Pullenreuther
Ortsvereine, zum Bau eines Unterstellschuppens im Bereich der
„grünen Mitte“
berichtet.
c) Geplant ist der
Abriss einer bestehenden Werkstatt und der Ersatzbau einer
Maschinenhalle
durch Herrn Schlicht Thomas, Höll.
d) Auf Antrag des
Gemeinderat Greger Martin soll die Schotterstraße in Lochau,
beim Anwesen des
Herrn Rodler Heinz ausgebessert werden.
e) Gemeinderat Stephan
Heindl wies darauf hin, dass beim energetischen Umbau
des Kindergartens
von Seiten des Architekturbüros nicht darauf geachtet wurde,
energiesparende
Beleuchtungen einzubauen. Hier sei erhebliches Sparpotenzial
bei den laufenden
Kosten für die Gemeinde vorhanden.
7. Anfragen
Keine weiteren Anfragen seitens der
Gemeinderäte
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau König Kathrin (Schriftführer),
Presse: Keine Presse anwesend
Zuhörer: Herr Maschauer Karl
Herr
Hacker Horst
Herr
Rickauer (Jugendbürgermeister)