Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 28. Juni 2011 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

   

  

    Es wurde für die TOP 2 die Geheimhaltung aufgehoben.

   

2. Mietvertrag zwischen der Gemeinde Pullenreuth und dem TuS Pullenreuth über die

    Anmietung der Turnhalle Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    In der Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am 24.05.2011 wurde diesbezüglich.

    gebeten, den Mietvertrag zwischen der Gemeinde Pullenreuth und dem

    TuS Pullenreuth über die Anmietung der Turnhalle Pullenreuth dem Gemeinderat

    vorzulegen. Vorgelegt wurde nun besagter Mietvertrag sowie auch ein seit dem

    12.02.2003 bestehender Benützungsvertrag.

 

    Laut GR-Beschluss vom 24.05.2011 beteiligt sich die Gemeinde Pullenreuth für das

    Jahr 2011 mit 4.000,00 € an den laufenden Unterhaltskosten (Heizung, Strom,

    Wasser und Abwasser) für die Turnhalle.

    Eine entsprechende Änderung zu § 4 des Mietvertrages sollte nun vorgenommen

    werden. 

    Außerdem soll der Zusatz aufgenommen werden, dass mit dieser Zahlung Kurse der

    Volkshochschule sowie evtl. stattfindende gemeindliche Veranstaltungen

    abgegolten sind.

 

    Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Pullenreuth für das Jahr 2012 wird nach

    Abrechnung des Jahres 2011 neu geregelt.

    Eine evtl. Beteiligung der Unterhaltskosten durch Untervermietungen

    (z.B. SV Riglasreuth) ist zwischen dem TuS und den jeweiligen Untervermieter

    selbst zu regeln.

 

    Laut Mietvertrag bedarf jedoch die Untervermietung der schriftlichen Zustimmung

    des Vermieters.

   

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Offensichtlich wurde der besagte Mietvertrag allein durch den Bürgermeister für

    eine Dauer von sage und schreibe 25. Jahre abgeschossen.

    Der Gemeinderat hatte über das bestehen eines Mietvertrag von solch langer Dauer

    bis jetzt keinerlei Kenntnis.

 

    Hier überschreitet der Bürgermeister, unserer Meinung nach eindeutig seine in der

    Geschäftsordnung (GeschO §12 Abs. 2 Satz 2e) festgelegten Kompetenzen.

    Der Vertrag in dieser Form gleicht des Weiteren einem Freibrief für den TuS

    Pullenreuth im Bezug auf die laufenden Unterhaltskosten.

 

    Wir werden das eigenständige Vorgehen des Bürgermeisters selbstverständlich auf

    seine Rechtsmäßigkeit überprüfen lassen.

 

    Wir sind ebenso der Meinung, dass die Bereitstellung und die kostenlose

    Überlassung der Turnhalle an den TuS bereits ein besonderes Entgegenkommen

    der Gemeinde darstellt. Muss man hier doch bedenken, dass in Pullenreuth vor   

    einigen Jahren der Schulbetrieb aufgegeben werden musste und in den letzten

    Jahren Ausgleichszahlungen des Schulverbandes unter anderem eben für diese

    Unterhaltskosten hergenommen wurden.

    Der TuS soll in Zukunft besonders auch hinsichtlich der Gleichstellung der

    etwa 40 Vereine in der Gemeinde für den Unterhalt selber aufkommen können.

    Wir sehen hier einfach ein fehlendes, schlüssiges Konzept.

 

    Beschluss: 

 

    Die Ergänzung zu § 4 Laufende Unterhaltskosten zum Mietvertrag zwischen der

    Gemeinde Pullenreuth und dem TuS Pullenreuth vom 08.10.2010 wurde genehmigt.

 

 

I.  Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 19.45 Uhr

 

    Gemeinderat Norbert Reger fehlt in dieser GR-Sitzung entschuldigt.

 

     Zu Beginn dieser Sitzung kam vom Bürgermeister die Bitte doch einen zusätzlichen

     TOP 7 mit in die Tagesordnung aufzunehmen. 

     Dieser Bitte wurde einstimmig (12:0) stattgegeben.

 

1. Wahl des/der 3. Bürgermeisters/3. Bürgermeisterin

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit mindestens einen   

    Weiteren Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 GO).

    In der Geschäftsordnung der Gemeinde Pullenreuth ist im § 16 Abs. 1 auch die

    Stellvertretung durch den dritten Bürgermeister geregelt; d.h. der 3. Bürgermeister

    muss lt. GeschO gewählt werden.

 

    Herr Greger Martin, Gemeinderat der CSU Fraktion, schlug zur Wahl des dritten

    Bürgermeisters den erst in der letzten GR-Sitzung, für den ausgeschiedenen

    Gemeinderat und zweiten Bürgermeister Herrn Spörrer, nachgerückten

    Herrn Bauer Robert für diese Amt vor.

    Weitere Kandidaten durch andere Fraktionen wurden nicht vorgeschlagen.

 

    Bei der anschließenden geheimen Wahl wurde Herr Bauer bei 12 abgegebenen

    Stimmzetteln mit 7 Stimmen, bei 4 Enthaltungen und einer abgegebenen Stimme für

    Frau Gemeinderätin Christa Bayer zum dritten Bürgermeister der Gemeinde

    Pullenreuth gewählt.

 

     Herr Bauer Robert nahm die Wahl an.

                                                                                                         

    Beschluss: 

 

    Ein Beschluss hierzu ist nicht nötig.

 

 

2. Vereidigung des/der 3. Bürgermeisters/3. Bürgermeisterin

 

    Sachverhalt:

 

    Die Vereidigung des 3. Bürgermeisters ist auch dann erforderlich, wenn ein GRM

    Erstmals zum weiteren Bürgermeister gewählt wird, obwohl es schon als

    Gemeinderatsmitglied vereidigt worden ist.

 

    Bürgermeister Pirner vereidigte den neuen 3. Bgm. Herrn Robert Bauer.

 

    Beschluss 1: 

 

    Ein Beschluss hierzu ist nicht nötig.

 

 

3. Wiederbesetzung der Ausschüsse HFA und Zweckverbandsversammlung Wasser/

    Abwasser Stiftland/Steinwald (ZV-WASS) wegen Amtsniederlegung durch Herrn

    Hubert Spörrer

    

    Sachverhalt:

 

    In der GR-Sitzung am 26.04.2011 wurde die Niederlegung des Ehrenamtes als

    Gemeinderat von Herrn Hubert Spörrer beschlossen. Zusätzlich zu den bereits in

    der letzten Sitzung beschlossenen Ausschüssen war Herr Hubert Spörrer noch in

    im Haupt- und Finanzausschuss, als Vertreter von Frau Christa Bayer.

 

    Bei der Besetzung der gemeindlichen Ausschüssen ist der Gemeinderat an die

    Vorschläge der jeweiligen Parteien oder Wählergruppen gebunden.

 

    Von der CSU Fraktion wurde für dieses Amt Herr Stephan Plannerer vorgeschlagen.

 

    Beschluss:  11:0 (Gemeinderat Stephan Plannerer stimmte nicht mit ab.

                                  Gemeinderat Reger Norbert war für diese GR-Sitzung

                                  entschuldigt)

 

    Der GR bestellt für den neu zu besetzenden Platz im Haupt- und Finanzausschuss

    als Vertreter von Christa Bayer, Gemeinderatsmitglied Herrn Stephan Plannerer

 

 

4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen

    zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder

    Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und    

    Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS -)

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Wirkung vom 01.10.2010 wurde am 29.09.2010 die geänderte

    Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Pullenreuth erlassen.

    Mittlerweile haben sich bis dato wieder einige zu vollziehende Änderungen aus dem

    aktuellen Satzungsmuster ergeben.

 

    Gemeinderat Stephan Heindl hatte bereits im Vorfeld per eMail Kontakt zum

    Bürgermeister aufgenommen und darum gebeten, dass doch ein in der Materie  

    vertrauter Sachbearbeiter die Änderungen schlüssig erklären solle.

 

    Bürgermeister Pirner, ging darauf ein und erklärte dazu im weitesten Sinne, dass

    eine von der Gemeinde in eigener Regie erlassene Satzung in etwa 90%

    Rechtsunsicherheit aufweise. Eine vom Bayerischen Gemeindetag vorgegebene

    Mustersatzung dagegen weist eine Rechtsicherheit von etwa 90% auf.

    Daher sollte die vorgelegte Mustersatzung beschlossen werden. Eine gewöhnlicher

    Gemeinderat könne ein solch komplexes Satzungs-Gewerk sowieso nicht so

    einfach verstehen, insofern nütze auch die Erklärung eines Sachbearbeiters nicht

    viel.  

 

    Die Fraktion der UWG war sich einig, dass es doch nicht sein kann, dass man als

    Gemeinderat Satzungen Verabschieden soll, die nicht annähernd zu verstehen sind.

    Was solle man Mitbürgern sagen, wenn sich solche Änderungen für diese negativ

    auswirken.

   

    Beschluss:  12:0 (die UWG Fraktion verwies jedoch nochmals darauf, dass diese

                                  Satzung offensichtlich nicht ganz verstanden wird,

                                  GR  Reger Norbert fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der Satzung

    über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung,

    Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen,

    Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen.

    Die Satzung tritt am 01.07.2011 in Kraft.

 

 

5. Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2010 für die Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Nach Durchführung aller Abschlussbuchungen wurde für die Gemeinde Pullenreuth

    die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2010 erstellt.

 

    Bezeichnung                       Verw. Hh.                       Verm. Hh.              Gesamthaushalt

 

    Solleinnahmen:                 2.253.777,82                     589.526,58                  2.843.304,40

    Neue Hh-Reste:                               0,00                       85.500,00                       85.500,00

    Abg. alter Hh-Reste:                       0,00                                0,00                                0,00

    Abg. alter Kassenreste:             - 29,12                       - 3.643,14                       - 3.672,26

    Summe ber. Soll-Einn.:    2.253.748,70                     671.383,44                  2.925.132,14

 

 

    Sollausgaben:                    2.205.556,52                     222.372,28                  2.427.928,80

    Neue Hh-Reste:                       50.369,73                     465.671,62                     516.041,35

    Abg. alter Hh-Reste:               - 2.180,55                     - 16.660,46                     - 18.841,01

    Abg. alter Kassenreste:                   3,00                                0,00                                3,00

    Summe ber. Soll-Ausg.:     2.253.748,70                     671.383,44                 2.925.132,14

 

    Unterschied:                                     0,00                                0,00                                0,00

 

 

    Gem. Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach

    Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat   

    vorzulegen.

    Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung

    Etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis

    zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die

    Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

    Beschluss:  12.0 (GR Reger Norbert fehlt entschuldigt)

 

    Das für die Gemeinde Pullenreuth erzielte Rechnungsergebnis für das Jahr 2010

    wird zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt,

    baldmöglichst die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Nach Aufklärung

    etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung alsbald in

    öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

6. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rehbühl“

 

    Sachverhalt:

 

     In der Sitzung am 25.01.2011 hat der Gemeinderat die 2. Änderung  des

     Bebauungsplans beschlossen.

     Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange (hier nur

     Kreisbauamt, Untere Naturschutzbehörde) angehört.

     Seitens des Kreisbauamtes Tirschenreuth und der Unteren Naturschutzbehörde

     sind keine Einwendungen eingegangen.

     Ebenso sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine Einwendungen vorgebracht

     worden.

 

    Beschluss:  12:0 (GR Reger Norbert fehlt entschuldigt)

 

    Der GR Pullenreuth stellt fest, dass im Rahmen der Anhörung der betroffenen

    Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplanes

    „Rehbühl“ Einwendungen nicht erhoben wurden.

    Die dem Protokoll beigefügte Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes

    „Rehbühl“ wurde beschlossen.

 

 

7. Geschwindigkeitsbegrenzung Staatsstraße St 2177 bei der Klausenkirche

    Pullenreuth; dieser TOP wurde zu Beginn der Sitzung wie anfangs erwähnt auf Bitte

    des Bürgermeisters in die Tagesordnung aufgenommen.

 

    Sachverhalt:

 

    Der ursprüngliche Antrag für die Behandlung im Gemeinderat kam von der

    Gemeinderätin Frau Gabriele Hawranek.

    Frau Hawranek erklärte, dass sie von Bürgern bzgl. einer

    Geschwindigkeitsbegrenzung im besagten Bereich angesprochen wurde. Es handle

    sich hier im besonderem, um gefährliche Situationen bei Straßenüberquerungen zu

    den alljährlichen Maiandachten. Autofahrer sind in diesem Bereich ziemlich schnell

    unterwegs. Direkt an der Kirche könne man außerdem nicht Parken.

 

    Der Gemeinderat als ganzes kam zu der Auffassung, dass vor einigen Jahren die   

    Umgehungsstraße gebaut wurde um einen zügigen, flüssigen Verkehr zu

    ermöglichen und um den Ortskern vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

    Man könne doch hier jetzt nicht allen Ernstes eine Geschwindigkeitsbegrenzung

    fordern.

 

    Hans Wopperer gab zu Bedenken, dass dann innerhalb von etwa 400 m zwei

    Beschränkungen vorhanden wären. Dies wäre ein gefundenes fressen für die Polizei

    und würde zum „Blitzen“ einladen.

 

    Stephan Heindl merkte an, dass niemand garantieren könne, dass sich auch

    tatsächlich an eine Begrenzung gehalten werde.

 

    Hans Müller berichtete von einer Situation in Trevesen wo entlang der    

    Staatsstraße ein ungesicherter Gehweg bestehe. Schon vor Jahren wurde

    beantragt, hier das Gefahrenzeichen „Fußgänger“ aufzustellen. Nicht mal dieser

    Wunsch wurde durch die zuständigen Behörden positiv bearbeitet.

    Seither habe es auch keinerlei Unternehmungen mehr durch die Gemeinde

    gegeben.

 

    Der Gemeinderat kam auch zu dem Erkenntnis, dass es sich hier lediglich um etwa

    vier Termine im Mai handle.

 

  

    Beschluss:  12:0 (GR Reger Norbert fehlt entschuldigt)

 

    Der Vorsitzende wird beauftragt mit der Polizei abzuklären, inwieweit die

    Möglichkeit besteht, bei Überquerung der Staatsstraße St 2177 durch

    Kirchenbesucher, Warndreiecke als Sicherungsmaßnahmen einzusetzen.

    Der Gemeinderat ist über das Ergebnis zu informieren.

    Im Fall einer ablehnenden Haltung seitens der Polizeibehörde ist im Gemeinderat

    über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

 

 

8. Informationen

 

    Der Bürgermeister Informierte hier; über die Kosten für den Winterdienst und

    Straßenunterhalt für das Jahr 2010 / 2011.

 

    In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.05.2011 wurde die Verwaltung   

    unter „TOP 7 Anfragen“ gebeten, dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung

    mitzuteilen, welche Kosten für den Winterdienst und den Straßenunterhalt in 2010

    entstanden sind und welche Mittel für 2011 noch zur Verfügung stehen.

    Hierzu wurde folgendes Ergebnis mitgeteilt:

 

 

    Haushaltsstelle 6300.5100 - Straßenunterhalt

 

    Haushaltsjahr 2010:

  

    Haushaltsansatz 2010:                                        30.000,00 €

    Haushaltsreste aus Vorjahr:                                 5.896,72 €

    Haushaltsmittel 2010 gesamt:                             35.896,72 €

    darauf in 2010 gebucht:                                       24.960,65 €

    verbleiben:                                                             10.936,07 €

  

    Die Einsparung von 10.936,07 € wurde als Haushaltsausgaberest auf 2011

    übertragen.

 

    Haushaltsjahr 2011:

  

    Haushaltsansatz 2011:                                        20.000,00 €

    Haushaltsreste aus Vorjahr:                               10.936,07 €

    Haushaltsmittel 2011 gesamt:                             30.936,07 €

    darauf bisher gebucht:                                           7.766,07 €

    verbleiben momentan:                                          23.170,00 €

 

 

    Haushaltsstelle 6751.5100 - Winterdienst

 

    Haushaltsjahr 2010:

 

    Haushaltsansatz 2010:                                         75.000,00 €

    Haushaltsreste aus Vorjahr:                                         0,00 €

    Haushaltsmittel 2010 gesamt:                              75.000,00 €

    darauf in 2011 gebucht:                                        82.652,80 €

    verbleiben:                                                             - 7.652,80 €

 

    Bedingt durch die Ansatzüberschreitung war kein Haushaltsresteübertrag möglich.

 

    Haushaltsjahr 2011:

  

    Haushaltsansatz 2011:                                         60.000,00 €

    Haushaltsreste aus Vorjahr:                                         0,00 €

    Haushaltsmittel 2011 gesamt:                              60.000,00 €

    darauf bisher gebucht:                                          45.166,79 €

    verbleiben momentan:                                           14.833,21 €

 

    Hans Wopperer wollte im besonderen darauf hinweisen, dass durch diese

    Zahlen bei der Bevölkerung und bei den ausführenden Unternehmern (Winterdienst)

    nicht der Verdacht aufkommen dürfe, dass die Gemeinde Pullenreuth „ihren“

    Winterdienst nicht bezahlen könne.

    Ähnliche Gerüchte seien schon im letzten Winter gestreut worden und konnten

    nach einem offiziellen Gespräch mit dem Dienstleistungsnehmer gänzlich widerlegt

    werden. Die Gemeinde Pullenreuth habe sich immer an den Vertrag mit dem

    Maschinenring TIR gehalten und sei diesem sogar bei der enormen Preissteigerung

    für den Kraftstoff mit einer Anpassung der Grundpreise entgegengekommen.

 

 

9. Anfragen

 

   1. Stephan Heindl stellte zum wiederholtem mal an den Bürgermeister die Anfrage,

       wann denn die versprochenen Ersatzpflanzungen für die abgestorbenen

       Obstbäume an der Sammelstelle für holzige Abfälle zwischen Pullenreuth und

       Lochau erledigt werden.

 

       Der Bürgermeister bedankte sich für die Erinnerung und sicherte eine

       Ersatzpflanzung in nächster Zeit zu.

 

   2. Des weiteren erinnerte Heindl daran, dass der Gemeinderat schon vor Jahren mit

       Fotos auf vorhandene Schäden an der Brücke über die Fichtelnaab in Trevesen

       aufmerksam gemacht wurde und diese offensichtlich immer größer werden.

    

       Zum nun wiederholtem mal verwies er darauf, dass jetzt evtl. noch mit einer

       kleinere Reparatur durch eine Spezialfirma, die Gemeinde relativ günstig davon

       kommen könne.

       Es sei Absehbar, dass ansonsten in ein paar Jahren die Gemeinde um einen

       Neubau nicht umher käme.

       Hier bemühe man sich nun seit Jahren der Gemeinde Geld zu sparen.

       Unsere Hinweise darauf werden offensichtlich nicht ernst genommen oder da sie

       nicht von der richtigen Person bzw. Fraktion kommen einfach liegengelassen.

      

       Uns erscheint es als ob dem Bürgermeister und einigen andern ziemlich egal ist,

       wie wir unsere gemeinsame Zukunft meistern können, so frei nach dem Motto:

       Hauptsache mir persönlich geht es gut!

       Der Bürgermeister sicherte eine baldige Behandlung im BUA zu.

 

   3. Hans Müller bemängelte bereits auch schon zum wiederholtem mal, dass die   

       Beschilderung am Radweg, besonders hinsichtlich der Vorfahrtsregelung, nicht

       ausreichend sei.

 

   4. Hans Wopperer regte an, dass durch die Gemeindearbeiter oder evtl. durch   

       Feldgeschworene der Grenzverlauf an der Zufahrt zum Sportplatz in Trevesen

       festgestellt werden sollte. Das Gestrüpp wachse weit in die Straße und man wisse

       nicht, ob sich der Baum- bzw. Sträucherbestand auf gemeindlichen oder privaten

       Besitz befinde.

 

   5. Christa Bayer wollte Informationen über den aktuellen Stand betreffend das

       Grundstück in Richtung Arnoldsreuth (ehem. Weyh Grund).

 

       Bürgermeister Pirner entgegnete, dass es sich um eine Ausgleichsfläche der

       Steinwaldallianz handle und er dazu nichts sagen könne. Die Gemeinde habe

       damit nichts zu tun. 

 

   6. Hans Wopperer erinnerte die Pflicht der Gemeinde, den Steinsammler im Bach

       aus Neuköslarn Richtung Trevesen auszuputzen. Er habe diesbezgl. schon

       mit den Gemeindearbeitern Kontakt aufgenommen. Es sei aber leider noch nichts

       geschehen.

       Das gleiche gelte für die Ansaugstelle der FFW Trevesen an der Naab. Diese

       müsse dringend von Sand-, und Schmutzablagerungen entlandet werden, damit

       im Ernstfall eine reibungslose  Wasserentnahme sichergestellt ist.

 

    Nächste öffentliche BUA Sitzung ist am Mittwoch den 20.07.2011 um 18.00 Uhr im  

    Rathaus in Pullenreuth. Gegenstand der BUA Sitzung ist Hauptsächlich der Zustand

    unserer Brücken in der Gemeinde.

 

    

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau König Kathrin (Schriftführer),

 

    Presse:                       Herr Oliver Becher                             

 

    Zuhörer:                      Keine Zuhörer anwesend!