Gemeinderatssitzung
vom Mittwoch, dem 25. Oktober 2011
um 19.15 Uhr,
Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde ursprünglich
für den TOP 2 die Geheimhaltung aufgehoben.
Zwei Tage nach der
GR-Sitzung, am 27.10.2011 wurde ich Seitens der Verwaltung
jedoch gebeten,
diesen TOP noch nicht auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Auf Nachfrage,
wurde mir dann bestätigt, dass alle anderen Gemeinderäte in
dieser Sache nicht
informiert wurden.
In einer zweiten
Mail am 28.10.2011 wurden dann alle Gemeinderäte gebeten, die
Geheimhaltung für diesen TOP bis zur nächsten
GR-Sitzung zu wahren.
Ich kann mir
jedoch vorstellen, dass der betroffene Mitbürger und auch andere, in
den zwei Tagen bis
zur besagten Mail schon durch ihnen nahe stehenden
Gemeinderäten über den Beschluss informiert
wurden.
Auch ich habe den
Beschluss zum TOP 2 bis zum 27.11.2011 vollkommen legal
veröffentlicht.
Des Weiteren kann
ich kann mir persönlich auch keinen Grund vorstellen der eine
weitere
Geheimhaltung rechtfertigen könnte.
II. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: 19.15 Uhr
Gemeinderat
Josef Franz fehlte in dieser GR-Sitzung entschuldigt
1. Bushaltestellensituation in Dechantsees / Mengersreuth
Sachverhalt:
In der Sitzung am 16.08.2011 fasste der GR unter dem betreffenden TOP den
Beschluss, dass sich die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth
mit diesen
auseinandersetzen solle, um evtl. Vorschläge über die Handhabung des
Themas zu
machen.
Mittlerweile haben sich die Mitglieder der TG in einer informellen
Sitzung dafür
ausgesprochen, es bei den bisherigen Standorten zu belassen.
Auffallend ist, dass unser Bürgermeister laut eigener Aussage, nun
innerhalb von
nur acht Wochen seit besagter
Sitzung auch der Meinung ist, dass die
Bushaltestellen durch den nunmehr vorhandenen Radweg erheblich sicherer
geworden sind.
Die meisten Gemeinderäte wussten dies schon am 16.08.2011!
Beschluss: 12:0
Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in der Mengersreuther
Straße
verbleiben wie bisher. Die bestehenden,
aber baufälligen Häuschen sollen in naher
Zukunft durch neue ersetzt werden. Dafür sind
entsprechende Ansätze in den
Haushalt 2012 einzuplanen und von der
Verwaltung zu gegebener Zeit
Zuwendungsanträge zu stellen.
2. Allgemeine
Dienstreisegenehmigung für den amtierenden Bürgermeister
Sachverhalt:
In der Ausübung des Amtes des amtierenden Bürgermeisters ist es
unumgänglich,
dass Dienstgänge bzw. Dienstreisen (zur Erledigung von Dienstgeschäften
innerhalb bzw. außerhalb des Dienstortes) erledigt werden.
Für diese dienstlich veranlassten Mehraufwendungen besteht nach dem Bay.
Reisekostengesetz (BayRKG) ein Anspruch auf
Reisekostenvergütung.
Grundlage der Gewährung einer Reisekostenvergütung ist
grundsätzlich eine
Schriftliche oder elektronische Anordnung oder Genehmigung für das
jeweilige
Dienstgeschäft vor dessen Antritt durch die zuständige Stelle.
Von dieser Notwendigkeit kann insbesondere für Behördenvorsteher mit der
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung abgewichen werden.
Die Erteilung der allgemeinen Genehmigung von Dienstreisen und
Dienstgängen für
die amtierenden Bürgermeister durch den GR ist als „Formerfordernis“ zur
Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zu sehen.
Der amtierende Bürgermeister ist der Ansicht, dass die Dienstreisen
formell mit
einer „Generalgenehmigung“ durch den GR angeordnet werden sollten.
Gegenüber künftigen überörtlichen Rechnungsprüfungen sind damit alle
gewährten
Reisekostenvergütungen durch die allgemeine Genehmigung des
Dienstgeschäftes
gerechtfertigt und etwaige Prüfungsfeststellungen würden ausgeschlossen.
Seitens der UWG-Fraktion wird hierzu keinesfalls in Frage gestellt, dass
ein
Bürgermeister, oftmals auch kurzfristig, Dienstreisen oder dergleichen
zu
absolvieren hat. Grundsätzlich sollte der Gemeinderat jedoch über
solche,
möglichst zeitnah und vor allen Dingen schon vor dem geplanten
Geschäftsgang
mindestens davon in Kenntnis gesetzt werden. Eventuell können dem
Bürgermeister dann Anregungen sowie evtl. von Seiten des Gemeinderates
anstehende Fragen mit auf dem Weg gegeben werden.
Nach altbekannter Manier verstand Hr. Bürgermeister Pirner
diese Anregung nicht
ganz und war sich nicht im Klaren darüber wie oft er den Gemeinderat
Informieren
bzw. in Kenntnis setzen solle.
Die Anregung war doch unmissverständlich, wenn möglich schon vor
Reiseantritt.
Sollte dies aus Zeitgründen nicht mehr möglich sein möglichst zeitnah. Dies
ist für
uns in der unmittelbar darauf folgenden GR-Sitzung.
Sollte der Bürgermeister dies in Zukunft wieder vergessen, müssen wir
halt
gezwungenermaßen in jeder Sitzung explizit darüber nachfragen.
Beschluss: 12:0
Abweichend von Art. 2 Abs. 2 BayRKG und Nr. 2.5 VV-BayRKG
(Genehmigung
jedes
einzelnen Dienstgeschäftes vor Antritt) wird den amtierenden Bürgermeister
eine allgemeine Genehmigung für Dienstgänge
(innerorts) und Dienstreisen
(außerorts) gem. Nr. 2.8 VVBayRKG erteilt.
Über wichtige Termine soll der Gemeinderat
möglichst zeitnah informiert werden.
3. Einheitliche
Begrüßungsbeschilderung am Ortseingang für alle Gemeinden
der Steinwald-Allianz.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung der Steinwald-Allianz wurde angeregt,
einheitliche
Begrüßungstafeln an den Ortseingängen der Mitgliedsgemeinden der
Steinwald-
Allianz anzuschaffen.
Eine komplette Begrüßungstafel würde in den Größen von ca. 1200 x 600 mm
(obere
Tafel) und 1200 x 800 mm (untere Tafel) aus Alu-Dibond
mit beidseitigem Druck
gefertigt. Das Rohrgestell soll in Edelstahlausführung gefertigt werden.
Es wird mit
einem Komplettpreis von ca. 800 € (brutto) pro Begrüßungstafel
gerechnet.
Der Gemeinderat sollte nun entscheiden, ob und wie viele der oben
beschriebenen
Tafeln (evtl. mit welchem Zusatztext) angeschafft werden sollen.
Beschluss: 12:0
Der GR beschließt, momentan noch keine Tafel(n)
anzuschaffen. Zu allererst sollten
die Standpunkte festgelegt werden.
Es ist anzunehmen, dass wenn z.B. die
Gemeinde Pullenreuth an ihrer
Gemeindegrenze eine solche aufstellt in der
Gegenrichtung von der angrenzenden
Mitgliedsgemeinde auch eine solche
errichtet würde. Dies kann nicht Zielführend
bzw. erwünscht sein. Für unsere Gemeinden
wäre es vor allen Dingen auch sinnvoll
wenn hinsichtlich des Tourismus der
„Naturpark Steinwald“ mit erwähnt würde.
Welcher Auswärtige weiß denn etwas mit dem
Begriff „Steinwald Allianz“
anzufangen?
Diese
Anregung ist in der Sache noch keinesfalls ausgegoren, so die einhellige
Meinung im Gemeinderat.
4. Gemeindliche Planung von Standorten
für Windkraftanlagen
Sachverhalt:
Der GR hat 2010 beschlossen, genau wie die Gemeinden Neusorg und Ebnath eine
Standortanalyse zur gemeindlichen Planung von Standorten für
Windkraftanlagen
durchführen zu lassen und einen diesbezüglichen Auftrag an ein Büro
erteilt.
Es liegt nunmehr ein entsprechendes Gutachten vor, das als Ausgangspunkt
für
das weitere Verfahren dienen kann.
Aufgrund des Gesamtergebnisses in den 3 Gemeinden (einzig Pullenreuth hat einen
größeren zusammenhängenden Bereich aufzuweisen) ergeben sich dann wohl
(dies
wird im Verfahren mit den Trägern öffentlicher Belange noch abzustimmen
sein)
folgende grundsätzliche Möglichkeiten:
a) alle 3 Gemeinden weisen alle ihre grundsätzlich geeigneten Flächen
aus
b) Pullenreuth weist seine größte Fläche aus
und dann sowohl Pullenreuth selbst
als auch die anderen Gemeinden keine
weiteren.
Vorausgesetzt, es ergibt sich ein gemeinsames Verfahren welches weiterhin
aller
Wahrscheinlichkeit nach das Sinnvollste sein wird, könnte dann in einer
gemeinsamen Sitzung aller 3 Gemeinden ein formeller
Planaufstellungsbeschluss
gefasst werden.
Beschluss: 12:0
Seitens des Gemeinderates wird angeregt,
die ermittelte Fläche im Steinwald,
zumindest Teilweise als Standort für
Windkraftanlagen einzubringen. Um jedoch
nicht vom südlichen Ballungsraum in Bayern (Regensburg,
München und
Oberbayern insgesamt)als Windpark-, bzw.
Ökostromlieferant missbraucht zu
werden, könnte es evtl. auch sinnvoll sein,
die Möglichkeit der zu errichtenden
Anlagen auf die Höhe des eigenen Energieverbrauchs
zu begrenzen.
Grundsätzliche wird über die Bereitschaft
einer Ausweisung von Flächen
gemeinsam mit den Nachbargemeinden Neusorg
und Ebnath nachgedacht und
dies soll in deren Richtung auch so signalisiert
werden.
5. Planung für Standorte von Windkraftanlagen
durch den Regionalen
Planungsverband
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.07.2011 teilt der Regionale Planungsverband mit,
dass für das
22. Änderungsverfahren (betreffend den Teilabschnitt B X 5
„Windenergie“) des
Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord das Beteiligungsverfahren
durchgeführt
wird.
Der Entwurf des Regionalplans hat von den Flächen, die im Gutachten der
3
Gemeinden Ebnath, Neusorg und Pullenreuth zu ihrer Flächennutzungsplanung
aufgeführt sind, nur zwei kleinere Gebiete ebenfalls aufgenommen. Die
zentrale
große Fläche ist nicht mit enthalten.
Zu beachten ist, dass der Regionalplan nur die raumbedeutsamen
Windkraftanlagen
abdeckt. Von daher wird es sinnvoll sein, die Flächennutzungsplanung der
Gemeinde voranzutreiben, um für nicht-raumbedeutsame Anlagen sowie bis
zum
Abschluss des Verfahrens der Regionalplanung eine allgemeine Regelung zu
haben.
Sofern sich während eines der beiden Verfahren (Regionalplan und
Flächennutzungsplan) dafür maßgebliche
gesetzliche Vorschriften ändern bzw.
durch die Rechtsprechung weitere relevante Vorgaben gemacht werden,
müsste
dann entsprechend darauf reagiert werden.
Beschluss: 12:0
Die Gemeinde Pullenreuth
teilt bezüglich der 22. Änderung des Regionalplanes der
Region Oberpfalz-Nord, wie mit Schreiben
des Regionalen Planungsverbandes vom
08.07.2011 dargestellt, folgendes mit:
Die Gemeinden Ebnath,
Neusorg und Pullenreuth sind derzeit dabei, für ihre
Bereiche eigene Regelungen zur Windkraft
auf der Ebene des
Flächennutzungsplans zu treffen. Die dort noch
zu treffenden Regelungen wären
vom Planungsverband dergestalt zu beachten,
dass sie nicht durch die
Festsetzungen im Regionalplan hinfällig
werden.
Ansonsten bestehen gegen die 22. Änderung
keine Einwendungen.
6. Informationen
1. Bürgermeister Pirner
Informierte hier u. a. über Anfragen durch Gemeinderäte in
vorangegangenen GR-Sitzungen:
a) Betreffend die Zuständigkeit für
die Prüfung der Bahndurchlässe beim Ortsteil
Haidelfurth:
Nach einer mittlerweile von der Bahn
erteilten Auskunft an H. Hofmann von der
Bauverwaltung ist für den Unterhalt der
Durchlässe die Bahn alleine zuständig.
Die Gemeinde ist hier damit außen
vor.
b) Betreffend die Breitbandversorgung,
Hier; Einstellung der Ergebnisse auf
der Homepage der Gemeinde:
Die Ergebnisse sind seit August 2011 auf
der Homepage veröffentlicht.
c) Über den Sitzungskalender für die
Gemeinderatssitzungen 2012
d) Über die Anfrage betreffend einer Kostenbeteiligung der Kirche am
Unterhalt des
Kinderhauses „Steinwaldzwerge“.
Hier; aktueller Sachstand
Sachverhalt:
Da
die Gemeinde Pullenreuth jährlich für den
Kindergarten ein Defizit in Höhe von
ca. 127.000,00 € zu tragen hat, und
dieses nach dem Bau der Kinderkrippe
erheblich steigen wird, wurde die Kath.
Kirchenverwaltung Pullenreuth mit
Schreiben
vom 13.11.2009 gebeten, sich am Defizit des Kinderhauses Pullenreuth
zu beteiligen.
Mit
Schreiben vom 17.03.2010 hat das Kath. Pfarramt St. Martin mitgeteilt, dass
die Kirchenverwaltung Pullenreuth sich laut den Richtlinien der Finanzkammer
nicht an den Umbaumaßnahmen und den
laufenden Kosten des Kindergartens
und der Kinderkrippe beteiligt, sondern
mit einer einmaligen Spende den
Kindergarten unterstützen wird.
Bei der Einweihung des Kinderhauses
Steinwaldzwerge wurde der
Kinderhausleiterin eine Spende in Höhe
von 1.000,00 € überreicht. Dieser Betrag
wurde nach Rücksprache mit Herrn 1. Bgm. Jürgen Pirner im
Vermögenshaushalt
der Gemeinde Pullenreuth
(Umbau des Kindergartens und Erweiterung durch eine
Kinderkrippe) verbucht.
e) Bürgermeister Pirner informierte des
Weiteren, dass er von Herrn König Richard
aus Haid auf
die kürzlich gefräste Straße in Funkenau angesprochen
wurde.
Dieser könne sich vorstellen, dass auch die Straße zu seinem Anwesen so
gefräst
werden könnte. Er könne diese dann
selber besser in Ordnung halten.
d) Die diesjährige Bürgerversammlung für den gesamten Gemeindebereich
findet am
16.11.2011 im „Haus der Vereine“ in Trevesen statt.
7. Anfragen
a) GR Norbert Reger mahnte, dass der Straßengraben beim Anwesen Bayerl in
Halachberg
in diesem Jahr noch gemäht werden müsste.
Bürgermeister Pirner
merkte an, dass hierfür keine Finanzmittel mehr zur
Verfügung stünden.
b) GR Hans Wopperer wollte wissen, wie denn
mit dem Wasserrohrbruch in
Trevesen
(Brunnwiese) welcher schon seit August als Provisorium im Betrieb ist
weiter Verfahren wird?
Laut Aussage von Herrn Bürgermeister Pirner sei der Auftrag für eine
Spülbohrung durch die Fichtelnaab an die Fa.
König, Neuweiher bereits
vergeben. Diese Arbeiten müssen im
Hinblick auf die bevorstehende
Frostperiode noch in diesem Jahr
erledigt werden.
c) GR Stephan Heindl bemängelte die nur provisorisch abgeschlossenen
Wasserrohbrucharbeiten aus dem
vergangenen Winter. Diese seien immer
noch
nicht asphaltiert. Laut Bürgermeister
ist der Auftrag dazu bereits an die
Fa. König, Neuweiher vergeben. Diese
Arbeiten sollten alsbald erledigt werden.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau König Kathrin (Schriftführer)
Herr Roth
Stefan (VG Geschäftsstellenleiter)
Presse: Herr Herrdegen
Zuhörer:
Herr Prischenk Bruno