Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, dem 25. Oktober 2011 um 19.15 Uhr,

 Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

       

   Es wurde ursprünglich für den TOP 2 die Geheimhaltung aufgehoben.

   Zwei Tage nach der GR-Sitzung, am 27.10.2011 wurde ich Seitens der Verwaltung

   jedoch gebeten, diesen TOP noch nicht auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

 

   Auf Nachfrage, wurde mir dann bestätigt, dass alle anderen Gemeinderäte in

   dieser Sache nicht informiert wurden.

   In einer zweiten Mail am 28.10.2011 wurden dann alle Gemeinderäte gebeten, die

   Geheimhaltung für diesen TOP bis zur nächsten GR-Sitzung zu wahren.

  

    Ich kann mir jedoch vorstellen, dass der betroffene Mitbürger und auch andere, in

    den zwei Tagen bis zur besagten Mail schon durch ihnen nahe stehenden

    Gemeinderäten über den Beschluss informiert wurden.

 

    Auch ich habe den Beschluss zum TOP 2 bis zum 27.11.2011 vollkommen legal

    veröffentlicht.

 

    Des Weiteren kann ich kann mir persönlich auch keinen Grund vorstellen der eine

    weitere Geheimhaltung rechtfertigen könnte.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.15 Uhr

 

    Gemeinderat Josef Franz fehlte in dieser GR-Sitzung entschuldigt

 

 

1. Bushaltestellensituation in Dechantsees / Mengersreuth

 

    Sachverhalt:

 

    In der Sitzung am 16.08.2011 fasste der GR unter dem betreffenden TOP den

    Beschluss, dass sich die Teilnehmergemeinschaft Pullenreuth mit diesen 

    auseinandersetzen solle, um evtl. Vorschläge über die Handhabung des Themas zu

    machen.

 

    Mittlerweile haben sich die Mitglieder der TG in einer informellen Sitzung dafür

    ausgesprochen, es bei den bisherigen Standorten zu belassen.

 

    Auffallend ist, dass unser Bürgermeister laut eigener Aussage, nun innerhalb von

    nur acht Wochen seit besagter Sitzung auch der Meinung ist, dass die

    Bushaltestellen durch den nunmehr vorhandenen Radweg erheblich sicherer

    geworden sind. 

 

    Die meisten Gemeinderäte wussten dies schon am 16.08.2011!

 

    Beschluss:  12:0

 

    Die zwei Bushaltestellen in Dechantsees und in der Mengersreuther Straße

    verbleiben wie bisher. Die bestehenden, aber baufälligen Häuschen sollen in naher

    Zukunft durch neue ersetzt werden. Dafür sind entsprechende Ansätze in den

    Haushalt 2012 einzuplanen und von der Verwaltung zu gegebener Zeit

    Zuwendungsanträge zu stellen.

 

2. Allgemeine Dienstreisegenehmigung für den amtierenden Bürgermeister

    

    Sachverhalt:

 

    In der Ausübung des Amtes des amtierenden Bürgermeisters ist es unumgänglich,

    dass Dienstgänge bzw. Dienstreisen (zur Erledigung von Dienstgeschäften

    innerhalb bzw. außerhalb des Dienstortes) erledigt werden.

    Für diese dienstlich veranlassten Mehraufwendungen besteht nach dem Bay.

    Reisekostengesetz (BayRKG) ein Anspruch auf Reisekostenvergütung.

 

    Grundlage der Gewährung einer Reisekostenvergütung ist grundsätzlich eine

    Schriftliche oder elektronische Anordnung oder Genehmigung für das jeweilige

    Dienstgeschäft vor dessen Antritt durch die zuständige Stelle.

 

    Von dieser Notwendigkeit kann insbesondere für Behördenvorsteher mit der

    Erteilung einer allgemeinen Genehmigung abgewichen werden.

 

    Die Erteilung der allgemeinen Genehmigung von Dienstreisen und Dienstgängen für

    die amtierenden Bürgermeister durch den GR ist als „Formerfordernis“ zur

    Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zu sehen.

   

    Der amtierende Bürgermeister ist der Ansicht, dass die Dienstreisen formell mit       

    einer „Generalgenehmigung“ durch den GR angeordnet werden sollten.

    Gegenüber künftigen überörtlichen Rechnungsprüfungen sind damit alle gewährten

    Reisekostenvergütungen durch die allgemeine Genehmigung des Dienstgeschäftes

    gerechtfertigt und etwaige Prüfungsfeststellungen würden ausgeschlossen.

 

    Seitens der UWG-Fraktion wird hierzu keinesfalls in Frage gestellt, dass ein

    Bürgermeister, oftmals auch kurzfristig, Dienstreisen oder dergleichen zu

    absolvieren hat. Grundsätzlich sollte der Gemeinderat jedoch über solche,

    möglichst zeitnah und vor allen Dingen schon vor dem geplanten Geschäftsgang

    mindestens davon in Kenntnis gesetzt werden. Eventuell können dem

    Bürgermeister dann Anregungen sowie evtl. von Seiten des Gemeinderates

    anstehende Fragen mit auf dem Weg gegeben werden.

 

    Nach altbekannter Manier verstand Hr. Bürgermeister Pirner diese Anregung nicht

    ganz und war sich nicht im Klaren darüber wie oft er den Gemeinderat Informieren

    bzw. in Kenntnis setzen solle.

 

    Die Anregung war doch unmissverständlich, wenn möglich schon vor Reiseantritt. 

    Sollte dies aus Zeitgründen nicht mehr möglich sein möglichst zeitnah. Dies ist für

    uns in der unmittelbar darauf folgenden GR-Sitzung.

 

    Sollte der Bürgermeister dies in Zukunft wieder vergessen, müssen wir halt

    gezwungenermaßen in jeder Sitzung explizit darüber nachfragen.

 

 

    Beschluss:  12:0

 

    Abweichend von Art. 2 Abs. 2 BayRKG und Nr. 2.5 VV-BayRKG (Genehmigung

     jedes einzelnen Dienstgeschäftes vor Antritt) wird den amtierenden Bürgermeister

    eine allgemeine Genehmigung für Dienstgänge (innerorts) und Dienstreisen

    (außerorts) gem. Nr. 2.8 VVBayRKG erteilt.

 

    Über wichtige Termine soll der Gemeinderat möglichst zeitnah informiert werden.

   

 

3. Einheitliche Begrüßungsbeschilderung am Ortseingang für alle Gemeinden

    der Steinwald-Allianz.

 

    Sachverhalt:

 

    In der letzten Sitzung der Steinwald-Allianz wurde angeregt, einheitliche

    Begrüßungstafeln an den Ortseingängen der Mitgliedsgemeinden der Steinwald-

    Allianz anzuschaffen.

    Eine komplette Begrüßungstafel würde in den Größen von ca. 1200 x 600 mm (obere

    Tafel) und 1200 x 800 mm (untere Tafel) aus Alu-Dibond mit beidseitigem Druck

    gefertigt. Das Rohrgestell soll in Edelstahlausführung gefertigt werden. Es wird mit

    einem Komplettpreis von ca. 800 € (brutto) pro Begrüßungstafel gerechnet.

 

    Der Gemeinderat sollte nun entscheiden, ob und wie viele der oben beschriebenen

    Tafeln (evtl. mit welchem Zusatztext) angeschafft werden sollen.

 

    Beschluss:  12:0

 

    Der GR beschließt, momentan noch keine Tafel(n) anzuschaffen. Zu allererst sollten

    die Standpunkte festgelegt werden.

    Es ist anzunehmen, dass wenn z.B. die Gemeinde Pullenreuth an ihrer

    Gemeindegrenze eine solche aufstellt in der Gegenrichtung von der angrenzenden

    Mitgliedsgemeinde auch eine solche errichtet würde. Dies kann nicht Zielführend

    bzw. erwünscht sein. Für unsere Gemeinden wäre es vor allen Dingen auch sinnvoll

    wenn hinsichtlich des Tourismus der „Naturpark Steinwald“ mit erwähnt würde.

    Welcher Auswärtige weiß denn etwas mit dem Begriff „Steinwald Allianz“

    anzufangen?

    Diese Anregung ist in der Sache noch keinesfalls ausgegoren, so die einhellige

    Meinung im Gemeinderat.

 

 

4. Gemeindliche Planung von Standorten für Windkraftanlagen

 

    Sachverhalt:

 

    Der GR hat 2010 beschlossen, genau wie die Gemeinden Neusorg und Ebnath eine

    Standortanalyse zur gemeindlichen Planung von Standorten für Windkraftanlagen

    durchführen zu lassen und einen diesbezüglichen Auftrag an ein Büro erteilt.

 

    Es liegt nunmehr ein entsprechendes Gutachten vor, das als Ausgangspunkt für

    das weitere Verfahren dienen kann.

    Aufgrund des Gesamtergebnisses in den 3 Gemeinden (einzig Pullenreuth hat einen

    größeren zusammenhängenden Bereich aufzuweisen) ergeben sich dann wohl (dies

    wird im Verfahren mit den Trägern öffentlicher Belange noch abzustimmen sein)

    folgende grundsätzliche Möglichkeiten:

 

    a) alle 3 Gemeinden weisen alle ihre grundsätzlich geeigneten Flächen aus

 

    b) Pullenreuth weist seine größte Fläche aus und dann sowohl Pullenreuth selbst

        als auch die anderen Gemeinden keine weiteren.

 

    Vorausgesetzt, es ergibt sich ein gemeinsames Verfahren welches weiterhin aller

    Wahrscheinlichkeit nach das Sinnvollste sein wird, könnte dann in einer

    gemeinsamen Sitzung aller 3 Gemeinden ein formeller Planaufstellungsbeschluss

    gefasst werden.

 

    Beschluss:  12:0

 

    Seitens des Gemeinderates wird angeregt, die ermittelte Fläche im Steinwald,

    zumindest Teilweise als Standort für Windkraftanlagen einzubringen. Um jedoch

    nicht vom südlichen Ballungsraum in Bayern (Regensburg, München und

    Oberbayern insgesamt)als Windpark-, bzw. Ökostromlieferant missbraucht zu

    werden, könnte es evtl. auch sinnvoll sein, die Möglichkeit der zu errichtenden

    Anlagen auf die Höhe des eigenen Energieverbrauchs zu begrenzen. 

 

    Grundsätzliche wird über die Bereitschaft einer Ausweisung von Flächen

    gemeinsam mit den Nachbargemeinden Neusorg und Ebnath nachgedacht und

    dies soll in deren Richtung auch so signalisiert werden.

 

 

5. Planung für Standorte von Windkraftanlagen durch den Regionalen

    Planungsverband

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Schreiben vom 08.07.2011 teilt der Regionale Planungsverband mit, dass für das

    22. Änderungsverfahren (betreffend den Teilabschnitt B X 5 „Windenergie“) des

    Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord das Beteiligungsverfahren durchgeführt

    wird.

    Der Entwurf des Regionalplans hat von den Flächen, die im Gutachten der 3

    Gemeinden Ebnath, Neusorg und Pullenreuth zu ihrer Flächennutzungsplanung

    aufgeführt sind, nur zwei kleinere Gebiete ebenfalls aufgenommen. Die zentrale

    große Fläche ist nicht mit enthalten.

 

    Zu beachten ist, dass der Regionalplan nur die raumbedeutsamen Windkraftanlagen

    abdeckt. Von daher wird es sinnvoll sein, die Flächennutzungsplanung der

    Gemeinde voranzutreiben, um für nicht-raumbedeutsame Anlagen sowie bis zum

    Abschluss des Verfahrens der Regionalplanung eine allgemeine Regelung zu

    haben.

    Sofern sich während eines der beiden Verfahren (Regionalplan und

    Flächennutzungsplan) dafür maßgebliche gesetzliche Vorschriften ändern bzw.

    durch die Rechtsprechung weitere relevante Vorgaben gemacht werden, müsste

    dann entsprechend darauf reagiert werden.

 

    Beschluss:  12:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth teilt bezüglich der 22. Änderung des Regionalplanes der

    Region Oberpfalz-Nord, wie mit Schreiben des Regionalen Planungsverbandes vom

    08.07.2011 dargestellt, folgendes mit:

    Die Gemeinden Ebnath, Neusorg und Pullenreuth sind derzeit dabei, für ihre

    Bereiche eigene Regelungen zur Windkraft auf der Ebene des

    Flächennutzungsplans zu treffen. Die dort noch zu treffenden Regelungen wären

    vom Planungsverband dergestalt zu beachten, dass sie nicht durch die

    Festsetzungen im Regionalplan hinfällig werden.

    Ansonsten bestehen gegen die 22. Änderung keine Einwendungen.

 

 

6. Informationen

 

   1. Bürgermeister Pirner Informierte hier u. a. über Anfragen durch Gemeinderäte in

       vorangegangenen GR-Sitzungen:

 

   a) Betreffend die Zuständigkeit für die Prüfung der Bahndurchlässe beim Ortsteil

       Haidelfurth:

      

       Nach einer mittlerweile von der Bahn erteilten Auskunft an H. Hofmann von der

       Bauverwaltung ist für den Unterhalt der Durchlässe die Bahn alleine zuständig.

       Die Gemeinde ist hier damit außen vor.

 

   b) Betreffend die Breitbandversorgung,

        Hier; Einstellung der Ergebnisse auf der Homepage der Gemeinde:

 

       Die Ergebnisse sind seit August 2011 auf der Homepage veröffentlicht.

 

   c) Über den Sitzungskalender für die Gemeinderatssitzungen 2012

 

   d) Über die Anfrage betreffend einer Kostenbeteiligung der Kirche am Unterhalt des

        Kinderhauses „Steinwaldzwerge“.

        Hier; aktueller Sachstand

 

        Sachverhalt:

       

        Da die Gemeinde Pullenreuth jährlich für den Kindergarten ein Defizit in Höhe von

        ca. 127.000,00 € zu tragen hat, und dieses nach dem Bau der Kinderkrippe

        erheblich steigen wird, wurde die Kath. Kirchenverwaltung Pullenreuth mit

        Schreiben vom 13.11.2009 gebeten, sich am Defizit des Kinderhauses Pullenreuth

        zu beteiligen.

        Mit Schreiben vom 17.03.2010 hat das Kath. Pfarramt St. Martin mitgeteilt, dass

        die Kirchenverwaltung Pullenreuth sich laut den Richtlinien der Finanzkammer

        nicht an den Umbaumaßnahmen und den laufenden Kosten des Kindergartens

        und der Kinderkrippe beteiligt, sondern mit einer einmaligen Spende den

        Kindergarten unterstützen wird.

        Bei der Einweihung des Kinderhauses Steinwaldzwerge wurde der

        Kinderhausleiterin eine Spende in Höhe von 1.000,00 € überreicht. Dieser Betrag

        wurde nach Rücksprache mit Herrn 1. Bgm. Jürgen Pirner im Vermögenshaushalt

        der Gemeinde Pullenreuth (Umbau des Kindergartens und Erweiterung durch eine

        Kinderkrippe) verbucht.

 

   e) Bürgermeister Pirner informierte des Weiteren, dass er von Herrn König Richard

       aus Haid auf die kürzlich gefräste Straße in Funkenau angesprochen wurde.     

       Dieser könne sich vorstellen, dass auch die Straße zu seinem Anwesen so gefräst

       werden könnte. Er könne diese dann selber besser in Ordnung halten.

 

  d) Die diesjährige Bürgerversammlung für den gesamten Gemeindebereich findet am

       16.11.2011 im „Haus der Vereine“ in Trevesen statt.

 

 

7. Anfragen

 

    a) GR Norbert Reger mahnte, dass der Straßengraben beim Anwesen Bayerl in

         Halachberg in diesem Jahr noch gemäht werden müsste.

         Bürgermeister Pirner merkte an, dass hierfür keine Finanzmittel mehr zur

         Verfügung stünden.

 

    b) GR Hans Wopperer wollte wissen, wie denn mit dem Wasserrohrbruch in

         Trevesen (Brunnwiese) welcher schon seit August als Provisorium im Betrieb ist

         weiter Verfahren wird?

         Laut Aussage von Herrn Bürgermeister Pirner sei der Auftrag für eine

         Spülbohrung durch die Fichtelnaab an die Fa.  König, Neuweiher bereits

         vergeben. Diese Arbeiten müssen im Hinblick auf die bevorstehende

         Frostperiode noch in diesem Jahr erledigt werden.

 

    c) GR Stephan Heindl bemängelte die nur provisorisch abgeschlossenen

         Wasserrohbrucharbeiten aus dem vergangenen Winter.  Diese seien immer noch

         nicht asphaltiert. Laut Bürgermeister ist der Auftrag dazu bereits an die

         Fa. König, Neuweiher vergeben. Diese Arbeiten sollten alsbald erledigt werden.

 

 

 

       

  Anwesende:

 

  VG-Neusorg:              Frau König Kathrin (Schriftführer)

                                      Herr Roth Stefan (VG Geschäftsstellenleiter)

 

  Presse:                       Herr Herrdegen

  

  Zuhörer:                     Herr Prischenk Bruno