Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 25. Januar 2011 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

   

 

    Bereits um 18.55 Uhr, noch vor Beginn der nichtöffentlichen GR-Sitzung wurde 

    persönlich durch die Anwohner Herrn Philipp Alfons, Kirchstr. und seinem Bruder

    Alois, Schulstr. der Winterdienst bemängelt. Es ereignete sich am heutigem Tag am

    Schulberg ein Unfall mit einer Verletzten, Lebensgefährtin von Herrn Philipp Alois,

    da diese nicht gestreut und daher spiegelglatt war.

    Der Gemeinderat nahm diese Beschwerde zur Kenntnis und sicherte zu sich diesen

    Problem anzunehmen und im Anschluss an die GR-Sitzung darüber zu sprechen. 

   

  

    Es wurde für TOP 3 die Geheimhaltung aufgehoben.

 

   

3. Anerkennung des Gestattungs- und Wasserlieferungsvertrages mit dem  

    Wasserbeschaffungsverband Schindellohe – Dreihäuser – Höll

 

    Sachverhalt:

 

    Gemäß einem GR-Beschluss wurde dem  Wasserbeschaffungsverband

    Schindellohe – Dreihäuser – Höll ein Entwurf eines Wasserlieferungsvertrages    

    vorgelegt.

    In der Mitgliederversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes

    Schindellohe- Dreihäuser- Höll wurde dieser Vertragsentwurf anerkannt.

    Zwischenzeitlich wurde bereits auch die Verlängerung der wasserrechtlichen

    Erlaubnis, für die Schwarzenloh Quelle 1 um ein Jahr, bis zum 31.12.2011 beantragt.

    Nach Beschluss mäßiger Anerkennung des vorliegenden Vertragsentwurfs und

    Gegenzeichnung durch die Vertragsparteien wird dann auch die wasserrechtliche

    Erlaubnis für die Sanierung der Schwarzenloh Quelle 1 beantragt.

    Dies stellt einen verlässlichen Beitrag zur Sicherung des Wasserdargebots

    der Gemeinde Pullenreuth dar.

 

    Beschluss: 

 

    Der Entwurf des Gestattungs- und Wasserlieferungsvertrages zwischen der

    Gemeinde Pullenreuth und dem Wasserbeschaffungsverbandes

    Schindellohe – Dreihäuser – Höll über die Wasserlieferung an den

    Wasserbeschaffungsverband Schindellohe – Dreihäuser – Höll wurde

    anerkannt.  

 

   

 

I.  Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 20.00 Uhr

 

    Die Gemeinderäte Herr Greger Martin, Herr Pschörrer Max, Herr Reger Norbert

    Sowie Herr Spörrer Hubert waren in der Sitzung entschuldigt und daher nicht

    anwesend.

 

 

1. Rechtsaufsichtliche Würdigung des 1. Nachtragshaushaltes 2010 der Gemeinde

    Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der 1. Nachtragshaushalt 2010 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 23.11.2010

    durch den Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt

    Tirschenreuth zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.

    Mit Schreiben vom 06.12.2010 gab das Landratsamt die Nachtragshaushaltssatzung

    mit Nachtragshaushaltsplan zurück.

    Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 06.12.2010 zur

    Kenntnisnahme vorgelegt.

 

    Beschluss:  9:0 (Vier GR-Mitglieder waren abwesend)

 

    In Zusammenhang mit dem 1. Nachtragshaushalt 2010 der Gemeinde Pullenreuth   

    wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 06.12.2010 zur

    Kenntnis genommen.

 

 

2. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Rehbühl“;

    Hier: Änderungsbeschluss

 

    Sachverhalt:

 

    Herr Alexander und Frau Sabine Haider, Dechantseeser Str. 2, 95704 Pullenreuth

    haben für die Parzelle 2 im Bebauungsplan „Am Rehbühl“

    (Straße „Zur Hammerleite“) am 15.11.2010 eine Bauvorahnfrage eingereicht,

    nachdem die Bauabsicht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes

    entspricht.

    Die Unterlagen wurden deswegen am 18.11.2010 an das Landratsamt Tirschenreuth

    weitergeleitet, inwieweit hier eine Befreiung von den Festsetzungen des

    Bebauungsplanes erteilt werden kann oder eine Änderung des Bebauungsplanes

    erforderlich wird.

 

    Beschluss:  9:0 (Vier GR-Mitglieder waren abwesend)

 

    Der Bebauungsplan „Am Rehbühl“ wird entsprechend dem

    Änderungsbebauungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans

    „Am Rehbühl“ geändert.

 

 

3. E.ON Bayern AG – Nebenabrede zum Konzessionsvertrag vom 19./28.06.2007

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth hat am 19. bzw. 28.06.2007 einen Konzessionsvertrag,

    sowie einen Nachtrag am 08. bzw. 13.02.2008 für die Dauer von 20 Jahren mit der

    E.ON Bayern abgeschlossen.

    Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) hat jetzt

    mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag ein neues

    Muster für einen Konzessionsvertrag vereinbart (Musterkonzessionsvertrag – Strom

    2010).

    Der Bay. Gemeindetag und der Bay. Städtetag empfehlen seine Anwendung

    auch allen anderen bayerischen Gemeinden.

    Der neue Mustervertrag tritt an die Stelle des bisherigen Musters aus dem Jahr

    2007, auf dessen Basis auch der Konzessionsvertrag für die Gemeinde Pullenreuth

    abgeschlossen wurde.

    Dies Änderung bedeutet vereinfacht, im Klartext, dass bei Auslaufen des

    Konzessionsvertrages und einem evtl. nachfolgend geplantem Verkauf des

    Leitungsnetzes durch den Energieversorger, den Kommunen ein Anspruch bzw.

    Vorkaufsrecht an den Netzanlagen garantiert wird.

 

    Beschuss:  9:0 (Vier GR-Mitglieder waren abwesend)

 

    Zwischen dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und

    dem Bayerischen Gemeindetag sowie dem Bayerischen Städtetag wurde ein neuer

    Musterkonzessionsvertrag 2010 vereinbart.

    Die einzige Änderung im Vergleich zum bisherigen Mustervertrag ist die neue

    Alternative 2 in § 9 - Ablösung der Versorgungsanlagen.

    Die Gemeinde Pullenreuth schließt daher mit der E.ON Bayern AG eine

    Nebenabrede zum bestehenden Konzessionsvertrag über die Ablösung der

    Versorgungsanlagen gemäß § 9 Alternative 2 (Regelung über einen

    Eigentumsübertragungsanspruch der Gemeinde für das Verteilernetz) ab.

 

 

4. Übernahme der Trägerschaft für den Umbau / Sanierung des

    Feuerwehrgerätehauses Trevesen.

 

    Sachverhalt:

 

    Nach Meinung der Verwaltung soll die Trägerschaft für die Umbau- und

    Sanierungsmaßnahme der FFW Trevesen übertragen werden, da somit die noch

    folgenden Rechnungen bis zur festzulegenden Beteiligung der Gemeinde (bisher

    7.300 €) übernommen werden kann. Die Restkosten der durchzuführenden

    Maßnahmen, sowie die Eigenleistungen müsste so die FFW Trevesen tragen.

 

    Für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses Trevesen wurden bereits im Haushalt

    2010 Haushaltsmittel von 7.300 € im Haushalt berücksichtigt.

    Zur Finanzierung der Ausgaben wird seitens der Kämmerei angemerkt, dass die

    Gemeinde Pullenreuth lt. 1. Nachtragshaushalt 2010 zum 31.12.2010 nur noch über

    Rücklagen von ca. 45.000 € verfügt.

    Die gesetzliche Mindestrücklage hiervon beträgt rund 20.000 €.

    Die Haushaltsplanung für 2011 ist momentan im vollen Gange und gestaltet sich

    äußerst schwierig.

    Die Gemeinde Pullenreuth ist 2011 wohl nicht in der Lage, den Verwaltungshaushalt

    auszugleichen und eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung zu

    erwirtschaften.

    Deshalb müssen wohl auch sämtliche Investitionen in 2011 (z. B. Restkosten für

    Quellensanierung, Ultrafiltrationsanlage für Maschinenhaus Harlachberg, Erwerb

    Steinbruch Dechantsees) über Darlehen finanziert werden.

    Die Gemeinde Pullenreuth ist daher auch gezwungen, sämtliche Ausgaben des    

    Verwaltungshaushaltes (z. B. Sanierung der Kirchstraße ca. 28.000 € auf den

    Prüfstand zu stellen.

    Der GR sollte entscheiden, ob der bisherige Haushaltsansatz (Haushaltsrest aus

    2010) von 6.000 € + 1.300 € für die Bezuschussung der Umbau- und

    Sanierungsmaßnahme am FFW Gerätehaus Trevesen beibehalten wird.

    Außerdem sollte der GR entscheiden, ob die FFW Trevesen oder die Gemeinde

    Pullenreuth die Trägerschaft für die genannte Maßnahme übernimmt.

 

    Beschuss:  9.0 (Vier GR-Mitglieder waren abwesend)

 

    Die Trägerschaft für die beantragte Umbau- und Sanierungsmaßnahme am

    FFW Gerätehaus Trevesen übernimmt die FFW Trevesen.

    Durch die FFW Trevesen wird gebeten, die geplante Baumaßnahme zu beschreiben

    und diese gegenüber der Gemeinde schriftlich zu fixieren.

    Die im Haushalt bereits eingeplanten Mittel werden entsprechend dem

    Baufortschritt als Zuschuss bis zu max. 7.300 € gewährt. Voraussetzung für die

    Gewährung ist außerdem, dass die FFW Trevesen zusätzlich zur Zuschusssumme

    die bereits zugesagten 25 % an Eigenleistungen erbringt.

    Die FFW Trevesen wird hierzu gebeten, Zuschussanträge mit Nachweis über den

    Baufortschritt und die erbrachten Eigenleistungen zu stellen.

    Inwieweit für die Umbau- und Sanierungsmaßnahme weitere Haushaltsmittel

    bereitgestellt werden können, ergibt sich im Rahmen der Vorberatung des

    Haushalts 2011.

 

 

5. Informationen

 

    Der Bürgermeister Informiert unter anderem:

 

    a) über den geplanten Neubau eines Bürogebäudes in Neuhof 4, 95704 Pullenreuth,

        Flurst. 186/7, Gemarkung Lochau.

        Bauherr: Plannerer GBR, Neuhof 4, 95704 Pullenreuth.

        Die Straßen-, und Abwassermäßige Erschließung sowie die öffentliche

        Wasserversorgung ist hier als gesichert zu betrachten.

        Für das Vorhaben wurde dem Bauherr seitens der Gemeinde das Einvernehmen

        über die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 Bayerische Bauordnung

        (BayBO) erteilt.

 

    b) Teilnahme an der Fortbildung in Fürstenfeldbruck.

 

         Der Bürgermeister bat alle Gemeinderatsmitglieder sich doch noch, soweit

         möglich, in der heutigen Gemeinderatssitzung für die Teilnahme an dem

         Fortbildungslehrgang in Fürstenfeldbruck anzumelden.

         Er selbst werde wieder mit teilnehmen und habe sich bereits angemeldet.

 

   

6. Anfragen

 

    Gemeinderat Stephan Heindl stellte den formlosen, mündlichen Antrag, sich

    bezüglich des schlechten Zustandes der Hochwaldquellen mehr Gedanken

    hinsichtlich einer notwendigen Sanierung zu machen.

    Erst vor kurzen musste nach Auskunft der Verwaltung, wegen der massiven

    Trübung des Rohwassers, mit Tankfahrzeugen Wasser zugefahren werden.

    Auch die vor kurzen neu installiert „Ultra-Filtrationsanlage“ konnte diese

    Trübungen nicht filtern. Laut Bürgermeister Pirner muss nun noch eine

    Beflockungsanlage nachgerüstet werden.

    Heindl stellt fest, dass diese Verunreinigungen sehr schnell unmittelbar nach

    starken Niederschlägen bzw. Schneeschmelzen einsetzen. Genauso schnell flauen

    sie aber auch wieder ab.

    Seiner Meinung nach sollte dieses Problem Bautechnisch zu beheben sein.

    Daher wäre es angebracht, wenn der Gemeinderat diese Hochwaldquellen, notfalls

    mit Gummistiefeln jedoch zwingend bei Regen oder Schneeschmelze, in

    Augenschein nimmt um evtl. den Schmutzeintrag lokalisieren zu können.

    Der Bürgermeister sicherte eine Begehung zu.

 

 

    Anwesende:

 

     VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer),

                                    

     Presse:                       Keine Presse anwesend.

 

     Zuhörer:                     Bäuml Jürgen

                                         Schultes Werner