Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 22. Januar 2011 um
19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
Bereits um 18.00 Uhr, 1 Std.
vor Beginn der nichtöffentlichen GR-Sitzung wurde
durch
den Bürgermeister, für den Gemeinderat, der nun fast vollständig fertig
gestellte Kindergarten zu einem ersten Rundgang geöffnet.
Der
Bürgermeister berichtete, dass die Umzugsarbeiten voll im Gange sind und im
Laufe
der nächsten Woche wahrscheinlich am Donnerstag und Freitag auch die
Kinder
umziehen werden.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn:
19.00 Uhr
Es
wurde für TOP 3 die Geheimhaltung aufgehoben.
3. Ergänzungen zur Haushaltsausschusssitzung vom 08.02.2011;
Hier: Änderung aufgrund zusätzlicher Haushaltseinnahmen,
Berichterstattung
durch Bürgermeister und Kämmerer.
Sachverhalt:
Der Haushalt 2011 der Gemeinde Pullenreuth
wurde durch den Haupt- und
Finanzausschuss in einer Sitzung am 08.02.2011 Vorberaten.
Aufgrund der angespannten Finanzlage empfahl der HFA unter anderem, die
Gebühren für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“
mit Beginn des
Kindergartenjahres 2011 / 2012 an die Beitragssätze eines benachbarten
Kindergartens anzupassen.
Die Hundesteuer soll ab 01.01.2012 um 5,00 € auf 20,00 € erhöht werden.
Ferner beschloss der HFA als Empfehlung an den Gemeinderat, für den
Unterhalt
der vier Feuerwehrhäuser den gemeldeten Bedarf von 14.000 € auf einen
Pauschalansatz von 4.000 € zu vermindern.
Darüber hinaus sollen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer um
jeweils
10% Punkte erhöht werden.
Zusätzlich wurde empfohlen, den im 1. Nachtragshaushalt 2010 mit einem
Gemeindeanteil von 19.000 € veranschlagten Ausbau einer Straße in Kautzenhof
zurückzustellen, um die Rücklagensituation beim Abschluss 2010 zu
verbessern.
Evtl. könnte die Maßnahme in einem 1. Nachtragshaushalt 2011 neu veranschlagt
werden.
Weiter sah der Haushaltsentwurf zusätzlich zur Kreditaufnahme für die
Wasserversorgung
(148.000 €) eine Kreditaufnahme von 21.500 € (für Erwerb
Steinbruch Dechantsees 7.500 € / Einrichtung
Kindergarten 10.000 € / Umbau Schule
Lochau 4.000€) vor.
Diese Empfehlungen erschienen zum Zeitpunkt der Haushalts Vorberatung
notwendig, um einen Ausgleich des Haushalts 2011 sowie der Folgejahre
darstellen
zu können.
Ansonsten stand zu befürchten, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung
für die
Darlehensaufnahmen ggf. verweigert wird.
Nach der Haushalts Vorberatung ergaben sich allerdings neue
Erkenntnisse, die zu
Veränderungen bei der Haushaltserstellung geführt haben.
Einerseits wurde im Rahmen der Sitzung der Steinwald-Allianz am
09.02.2011 die
Erkenntnis gewonnen, dass der
Kreisumlagensatz in 2011 möglicherweise nur
49,50% Punkte (angenommen waren 50,00% Punkte) beträgt. Dies bedeutet
für die
Gemeinde Pullenreuth Minderausgaben von rund 5.400
€. Andererseits wurde durch
die Steuerverwaltung am 10.02.2011 eine Gewerbesteuernachveranlagung für
2009
veranlasst. Bedingt dadurch erhöht sich der Gewerbesteueransatz von
bisher
155.000 € auf 210.000 €.
Allerdings führen diese Gewerbesteuermehreinnahmen zu einer steigenden
Steuer-
und Umlagekraft in 2013. Verbunden damit ergeben sich geringere
Schlüsselzuweisungen und eine höhere Kreisumlage. Unter Berücksichtigung
dieser Belastungen in 2013 wurde nun nach Rücksprache mit Bürgermeister
Jürgen
Pirner vorgeschlagen, auf die neue
Kreditaufnahme in 2011 in Höhe von 21.500 € zu
verzichten. Damit wäre nur die Aufnahme eines rentierlichen Darlehens
von
148.000 € vorgesehen. Außerdem soll der bereits im 1. Nachtragshaushalt 2010
veranschlagte Straßenbau in Kautzenhof im
Haushalt verbleiben und nicht beim
Abschluss 2010 herausgenommen werden.
Beide Veränderungen wurden im vorgelegten Haushaltsentwurf für 2011
berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth nahm zur Kenntnis, dass sich die
Haushaltssituation
der Gemeinde bedingt durch eine Minderung
des Kreisumlagensatzes sowie
aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen kurzfristig
verbessert hat.
Es besteht Einverständnis damit, dass
bedingt durch diese Verbesserungen auf
eine unrentierliche Kreditaufnahme von
21.500 € verzichtet wird.
Außerdem wird an dem im 1.
Nachtragshaushalt 2010 veranschlagten Straßenbau in
Kautzenhof
festgehalten.
I. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 20.30 Uhr
1. Entscheidung über eine Gebührenerhöhung für das Kinderhaus
„Steinwaldzwerge“
Sachverhalt:
Die Entscheidung über Gebührenerhöhung für das Kinderhaus
„Steinwaldzwerge“
wurde bereits in der HFA-Sitzung am 08.02.2011
Vorberaten.
Von diesem erging hierzu folgender Sachverhalt:
„In der GR-Sitzung am 26.01.2010 wurden die Elternbeiträge auf den
damaligen
Vorschlag des Bürgermeisters für die Kinderkrippe neu festgesetzt:
Ein vorläufiger Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2010 für das
Kinderhaus
hat ein Defizit von derzeit bereits ca. 127.000 € ergeben.
Durch den HFA wurde dem Gemeinderat Pullenreuth
empfohlen, die Beitragssätze
für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ mit Beginn des Kindergartenjahres
2011/2012 an die Beitragssätze der Einrichtung in Neusorg anzupassen.
Wir müssen hier anmerken, dass wir in der Sitzungsvorlage
offensichtlich
vorsätzlich getäuscht werden sollten. Die Beitragssätze wurden jeweils
mit und
ohne bereits enthaltenen „Spielgeld“ verglichen.
Von Seiten der Verwaltung wurden uns auf ausdrückliche Nachfrage versichert,
dass mit dieser geplanten Erhöhung, berechnet an den derzeitigen
Belegungszahlen mit etwa 2733 €/jährl. an
Mehreinnahmen für die Gemeinde
gerechnet werden kann.
Nachdem wir die Beitragsätze für Neusorg um das darin enthaltene
Spielgeld
berichtigt haben kamen wir lediglich auf Mehreinnahmen von 597 €/jährl.
Weiterhin hat dieser ordentliche Vergleich durch uns ergeben, das der
Beitragssatz
unserer Einrichtung im Vergleich zu den Kindergärten im VG-Bereich, entgegen
den
Ausführungen des HFA derzeit nicht die niedrigsten Beiträge, sondern
bereits jetzt
die zweitteuerste Einrichtung im VG-Bereich ist.
Beschluss: 10:3 ( GR Heindl
Stephan, Wopperer Hans und Plannerer
Stefan
stimmten
gegen eine Erhöhung bzw. Angleichung)
Für das Kinderhaus Pullenreuth werden ab dem Kindergartenjahr 2011/2012
die gleichen Elternbeiträge als in der
Einrichtung der Gemeinde Neusorg
festgesetzt. Es wurde zugesichert, dass
diese Beitragsgebühr ein „Spielgeld“
in gleicher Höhe wie in Neusorg enthalten
wird. Der Geschwisterbeitrag gleicht sich
ebenfalls 1:1 an den der Gemeinde Neusorg
an.
2. Beratung
und Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der
Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr
2011
Sachverhalt:
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 der Gemeinde Pullenreuth
berücksichtigt die
bereits beschlossenen Umlagen an die Verwaltungsgemeinschaft Neusorg
sowie an
den Grund- und Mittelschulverband. Außerdem liegen die Meldungen für so
bedeutsame Zahlen wie Einkommensteuerbeteiligung
und Schlüsselzuweisungen
vor. Bei der Kreisumlage wurde aufgrund aktueller Erkenntnisse ein
Umlagesatz
von 49,50 % berücksichtigt. Damit kann grundsätzlich eine gewisse
Planungssicherheit angenommen werden. Allerdings muss jederzeit auch mit
Unwägbarkeiten beispielsweise bei der Entwicklung der Gewerbesteuer oder
beim
Winterdienst gerechnet werden.
Der neue Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
einem
Betrag von 2.090.722 € (Vorjahr = 2.149.634 €).
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 51.327 €. Gegenüber dem
Vorjahr
mit 81.863 € errechnet sich damit ein Rückgang um rund 30.500 €.
Ursächlich dafür
ist vor allem der vollständige Wegfall der Ausgleichs- und
Entschädigungszahlungen für die Schulverbandsumlage und für die Aufgabe
des
Schulstandortes. Dadurch ergeben sich gegenüber dem Vorjahr
Mindereinnahmen
von rund 70.000 €. Außerdem ist ein Anstieg der Personalkosten um ca.
45.000 € vor
allem bedingt durch den ganzjährigen Betrieb der Kinderkrippe
festzustellen.
Verbessernd wirken sich dagegen beispielsweise die Mehreinnahmen bei der
Einkommensteuerbeteiligung (+ 16.000 €) oder die geringere Kreisumlage
(- 19.520 €) aus.
Der Vermögenshaushalt 2011 schließt mit 291.535 € (Vorjahr 705.313 €).
In dieser
Summe enthalten ist die Errichtung einer Ultrafiltrationsanlage mit
Nachbeflockung
im Maschinenhaus Harlachberg (68.000 €) sowie
die Herstellung der engeren
Schutzzonen für die Fuchslohe-, Hochwald-, Nasslohe- und
Schwarzlohquelle in
Höhe von ca. 80.000 €. Zur Finanzierung dieser beiden Maßnahmen wurde
ein
rentierliches Darlehen in Höhe von 148.000 € festgesetzt. Ferner ist im
Vermögenshaushalt 2011 der Erwerb des Steinbruchs in Dechantsees
mit
Ausgaben von 30.000 € vorgesehen. Der Erwerb soll voraussichtlich
mit 75 %
gefördert werden. Für die ordentliche Tilgung wurden Mittel von 71.630 €
veranschlagt.
Zusammenfassend wird durch den Kämmerer festgestellt, dass sich die
finanzielle
Lage der Gemeinde Pullenreuth in 2011
gegenüber dem Vorjahr weiter
verschlechtert hat. Bei einer Gegenüberstellung der Zuführung zum
Vermögenshaushalt (51.327 €) mit der ordentlichen Tilgung (71.630 €)
errechnet
sich eine Unterschreitung der Pflichtzuführung um 20.303 €. Diese
Entwicklung für
2011 wurde bereits tendenziell erwartet, stellt sich aber besser als
noch im
Finanzplan 2010 dar. Verschiedene Ausgabeansätze wurden geprüft und
daher die
Zurückstellung aufschiebbarer Maßnahmen (z. B. Sanierung Kirchstraße)
empfohlen. Ferner wird durch den HFA eine weitere maßvolle Anhebung der
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer um jeweils 10 % Punkte
empfohlen.
Zusätzlich wurde die Erhöhung der Kindergartengebühren (ab 01.09.2011),
siehe
TOP 1 und der Hundesteuer (ab 2012), siehe TOP 3 angeregt.
Ein finanzieller Spielraum zur Finanzierung künftiger Maßnahmen ist
derzeit nicht
erkennbar.
Ursächlich dafür ist vor allem die Errichtung einer Kinderkrippe. Durch
den Betrieb
Dieser zusätzlichen Einrichtung errechnen sich bei einer
Gegenüberstellung der
Belastungen von 2009 mit 2011 Mehraufwendungen von ca. 49.000 €.
Zusammenfassend
hier die offizielle Stellungsnahme der UWG
zum Haushaltsentwurf welche dem Gemeinderat
durch den
Fraktionsvorsitzenden Stephan Heindl
vorgetragen wurde.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass es
sich hierbei um eine
ziemlich umfangreiche Niederschrift unsererseits
handelt.
Andererseits ist diese aber gerechtfertigt
und vor allen Dingen ist
es aufgrund des Stellenwertes eines
Haushalts der Gemeinde
zwingend Notwendig, sich als gewählter,
ehrenamtlicher
Vertreter
der Bürger ausführlich mit diesem zu befassen, um
gegebenenfalls Verbesserungen
vorzuschlagen.
Während sie sich dieses Manuskript durchlesen,
werden sie
erkennen mit welcher Arroganz und
Selbstherrlichkeit hier der
Bürgermeister, zusammen mit seinen
„Verbündeten Clan“, seine
und die Interessen einiger weniger
durchsetzt.
I. Geplante
Erhöhungen in Haushaltsentwurf 2011
1. Grundsteuer A und B
- der private Haus-, und Grundbesitzer
kann diese Grundsteuer nirgends geltend
machen
Privateigentum wird hier
zusätzlich und besonders belastet!
2. Gewerbesteuer
- diese konnte bisher bei dem
errechneten Gewinn eines Betriebes
(Kleinunternehmen als
Personengesellschaft, Gbr, Einzelunternehmer usw.) in
Abzug gebracht werden.
Bis zun
Freibetrag von 24.000 €/jährl. Gewinn muss keine Gewerbesteuer
geleistet werden.
- nach einer neuen Gesetzeslage kann die Gewerbesteuer nun von der zu leisteten
Einkommenssteuer in vollem Umfang in Abzug gebracht werden.
Somit kann eine so genannte Personengesellschaft vorausgesetzt, sie bezahlt mehr
Einkommenssteuer als Gewerbesteuer faktisch die gesamte Gewerbesteuer in Abzug
bringen.
- davon nicht betroffen sind so
genannte Körperschaften (GmbH, AG usw.).
Bei diesen Gesellschaften ist eine
Berücksichtigung der Gewerbesteuer nicht
möglich.
Personengesellschaften könnten
daher eigentlich, ohne weiteres höher belastet werden, da sie diese Steuer in
vollem Umfang von ihrer Einkommensteuer abziehen können.
Die durch die Erhöhung erwartete
Steuermehreinnahme wird sich im Haushalt 2013 hinsichtlich der
Schlüsselzuweisungen, aufgrund einer höheren Steuer- und Umlagekraft für uns
sicherlich negativ auswirken.
Bewirkt haben wir dann lediglich
eine Mehrbelastung für unsere Bürger zur Entlastung des öffentlichen Haushalts.
3. Gebührenerhöhung für Kindergarten und Kinderkrippe
- hier werden „Äpfel mit Birnen“
verglichen.
Die Gebührensätze der anderen
Gemeinden enthalten jeweils Spielgeld.
Zum Vergleich muss dieses vorerst in
Abzug gebracht werden.
- nach der Berechnung mit den
bereinigen Gebührensätzen ergibt sich eine
jährliche Mehreinnahme von lediglich
597 € anstatt 2733 €.
Hier werden wiederum unsere jungen
Familien belastet.
Die erwartete Mehreinnahme wird
unseren Hausalt sicher nicht retten.
Eine Beibehaltung der Gebühren ihn
aber auch nicht sonderlich belasten.
4. Hundesteuererhöhung
- es wird eine Mehreinnahme von
lediglich etwa 500 € erwartet. Im ersten Jahr
müssen zudem neue Bescheide
verschickt werden (Kosten).
- Ursprünglich diente das privilegierte
Recht, durch die Gemeinden Hundesteuer zu
Erheben, nicht der Schaffung einer
zusätzlichen Einnahmequelle. Sie soll als
Aufwandsentschädigung für die, den
Kommunen mit der Haltung von Hunden
entstehenden zusätzlichen Kosten
dienen.
Welcher besondere Kostenaufwand
entsteht der Gemeinde mit der privaten
Hundehaltung?
Der Kosten Nutzen Faktor einer
Erhöhung ist hinsichtlich des Haushalts 2011 sicherlich als gering bis sehr
gering einzustufen.
II. Geplante Ausgaben bzw. Einsparungen im Haushaltsentwurf
2011
1. Erwerb des alten Steinbruchs in Dechantsees
- ist ein Erwerb durch die Gemeinde
momentan zwingend erforderlich?
- der eingeplante Zuschuss von 75% ist
nicht als gesichert zu betrachten.
- ein Kauf zur Sicherung unserer
Wasserversorgung, ist sicherlich aus den Sternen
gegriffen.
Eine Umwelt-, bzw. ökologisch
negative Bewirtschaftung ist bei diesem Areal
sicherlich auch in Zukunft für
niemanden möglich.
- wer könnte ein Interesse daran haben,
uns denn diesen Steinbruch vor Nase
wegzukaufen?
Es wäre denkbar, für die Gemeinde
Kostenneutral den Bund Naturschutz darauf
anzusetzen. Die kaufen doch auch
wunderbare landwirtschaftliche Flächen
warum nicht auch den Steinbruch als
Landschaftsbiotop.
Hinsichtlich des vermuteten
Wasservorkommens ist eine ökologische
Bewirtschaftung dann sicherlich
gewährleistet.
-
welche Pflichten und damit verbundene Kosten hinsichtlich
Unfallverhütung,
Geländeabsicherung,
Landschaftspflege und eventuellen Schäden infolge des
Grundwasseranstiegs auf die Gemeinde
zukommen können, bleibt abzuwarten
und ist momentan für niemanden mit
Sicherheit absehbar!
2. Wasserversorgung;
Hier: Sanierung der Hochwaldquellen
und Einbau einer Filteranlage
- eine Umlage einzig über die
Wassergebühren ist differenziert zu betrachten, da
damit z. B. nicht bebaute
Grundstücke in der Kostenaufteilung nicht
berücksichtigt würden.
3. Zurückstellung der Sanierung der
Kirchstraße in Pullenreuth
- eine Zurückstellung dieser
Baumaßnahme ist hinsichtlich darauf, dass diese
bereits an die Fa. König, Neuweiher
vergeben ist als bedenklich anzusehen.
Es ist damit zu rechnen, dass der
Fa. König gegebenenfalls
Entschädigungszahlungen zustehen.
Für die Gemeinde sind besonders
die zu erwartenden Unterhalts-, und Sicherungskosten beim Kauf des alten Steinbruchs
abzuwägen. Auf eine sozial gerecht Umlage der Herstellungskosten für die
Sanierung der Wasserversorgung, ist besonders zu achten.
Eine Rückstellung der Sanierung
der Kirchstraße zu Gunsten des Steinbruchsankaufs ist wegen der zu erwartenden
Regresszahlungen abzulehnen.
III. Tatsächliche Ausgaben der Gemeinde
1. Planungs-, und Ing. Kosten
- bei der Vergabe diese Leistungen
muss in Zukunft noch sensibler darauf geachtet
werden, welchen Kosten-,
Nutzenfaktor diese für die Gemeinde bringen
(z.B. Planungen zur DSL Anbindung,
Standortsuche für Windkraftanlagen).
2. Verfügungsrecht des Bürgermeisters §
12 Abs.2 Satz 2a GeschO bis zu 6.000 € im
Einzelfall.
-
angesichts der zuletzt ja offensichtlich entglittenen Baukosten beim
Neubau des
WC-Gebäudes in der „Grünen Mitte“
ist in unstrittiger Weise doch
Handlungsbedarf geboten.
Zum bereits wiederholten Mal
setzte hier der Bürgermeister die Ihm
eingeräumte Entscheidungsfreiheit
ein um Vorhaben welche anderswo so
keineswegs denkbar sind, in seinem
Interesse zu verwirklichen.
Ein z.B. diesbezüglich in der BUA-Sitzung am 06.10.2009 gefasster Beschluss, in
dem einzig die Errichtung der
Bodenplatte durch die Fa. Greger beschlossen
wurde und die restlichen Arbeiten
ausdrücklich durch Eigenleistung erledigt
werden sollten, wurde hierbei
durch den Bürgermeister aufs gröbste ignoriert.
Bis auf wenige Arbeiten wurden
fast alle Gewerke in seiner Zuständigkeit an
Firmen Vergeben. Dies alles
wohlgemerkt ohne mehrere vergleichbare Angebote
einzuholen.
Er hat dadurch zum wiederholten mal bewiesen, dass er mit demokratisch
gefassten Gemeinderatsbeschlüssen
(wenn diese nicht seinen Vorstellungen
entsprechen) und der ihm in der GschO gegebenen finanziellen
Entscheidungsfreiheit nicht in dem
von Ihm erwarteten erforderlichen und
sorgfältigen Maß umgeht bzw.
umgehen kann.
- Um an die Rechtsaufsicht ein
Zeichen zu senden sollte dieser frei verfügbare
Betrag künftig gekürzt werden.
IV. Zusammenfassung
Die
geplante Erhöhung der Grundsteuer A und B halten wir für kurzsichtig. Die
Schaffung von Privateigentum und die Treue unserer Mitbürger zur Gemeinde wird
hier besonders teuer bestraft. Gleiches gilt für eine Erhöhung der
Gewerbesteuer. Diese kann zwar in einigen Fällen von den Unternehmern im vollen
Umfang angerechnet werden, so ist dies jedoch für größere
Körperschaftsunternehmen nicht möglich. Eine Gegenrechnung bei der
Einkommenssteuer ist für Privateigentümer dagegen nicht möglich.
Für eine
doch unbestritten dringend notwendige Gewerbeansiedlung, besonders hinsichtlich
der Schaffung von Heimatnahen Arbeitsplätzen ist dieses Vorhaben sicherlich weder förderlich noch
zukunftsorientiert.
Besonders
langfristig betrachtet ist dies der falsche Weg, da sich die
Schlüsselzuweisungen welche sich an der Steuer- und Umlagekraft einer Gemeinde
anlehnen, wegen der zu erwarteten Mehreinnahmen spätestens 2013 für die
Gemeinde nach unten orientieren werden.
Eine
Erhöhung der Kindergarten und -krippen
Gebühren halten wir für im höchstem Maße unsozial. Der hier entstehende
finanzielle Nutzen für die Gemeinde ist ebenso, wie für eine Erhöhung der
Hundesteuer in der Gesamtheit als unerheblich zu betrachten.
Bei der
Erfüllung Gemeindlicher Pflichtaufgaben werden uns in der Zukunft besonders
beim Winterdienst noch die Augen aufgehen. Spätestens beim Abschluss eines
neuen Vertrages.
Diese
Aufgaben sollten langfristig wieder verstärkt vom Personal der Gemeinde selber
wahrgenommen werden.
Mit
Vorsicht, hinsichtlich der zu erwartenden Folgekosten zu betrachten ist der
geplante Ankauf des alten Steinbruchs in Dechantsees.
Eine Förderung gilt als nicht gesichert und dieser läuft uns sicher auch nicht
davon.
Eine
Rückstellung der geplanten und bereits vergebenen Sanierung der Kirchstraße
ist aufgrund der evtl. zu erwartenden
Regresszahlungen abzulehnen.
Gelder
für Pflichtaufgaben der Gemeinde (FFW) wurden rücksichtslos zusammengestrichen.
Diese kurzfristigen Einsparungen kommen, bei größeren Schäden an den Gemeindeeigenen
Gebäuden, sicherlich in absehbarer Zeit wieder geballt auf die Gemeinde zurück.
Wir
möchten gar nichts dazu sagen, wie hier einige Gemeindeteile vor den Kopf
gestoßen werden.
Der in
letzter Zeit ausufernde Hang zur Vergabe von Planungs- und Ing. Kosten muss auf
ein erträgliches Maß zurückgefahren werden.
Um den
laufenden Unterhalt von regelmäßig durch Vereine usw. genutztem Eigentum der
Gemeinde gewährleisten zu können, ist eine Regelung durch Nutzungsverträge in
naher Zukunft anzustreben. Die Bedingungen hierfür stellt einzig und alleine
die Gemeinde.
Finanzielle
Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur sind im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt. Besonders der Ausbau des
Breitbandangebots in unseren gering, bzw. zum Teil überhaupt noch nicht
erreichten Ortsteilen, muss hinsichtlich einer vorausschauenden und der
Gemeinde gegenüber verantwortlichen Haushaltsplanung oberste Priorität gewährt
werden um überhaupt junge Familien bzw. Gewerbetreibende zu halten oder
anzusiedeln.
Es ist zu
erkennen, dass Investitionen zum aller größten Teil nur noch Zuschuss
orientiert getätigt werden.
Ausschlaggebend
für die Zukunft kann nicht primär die Zuschusshöhe für vorgegebene Maßnahmen
sondern muss im Wesentlichen die Notwendigkeit und der Nutzen eines Vorhabens
für die Gemeinde im Ganzen sein.
Es kann
nicht sein, dass der Bürgermeister für seine Vorhaben, dass Geld mit offenen
Händen, ohne Gemeinderatsbeschluss hinauswerfen kann und wenn das Geld dann
nicht mehr reicht, ganz einfach die Steuern angehoben werden.
Wir hofften
mit unserer Stellungsnahme auf allgemeines Verständnis im Gemeinderat zu
stoßen. Alle unsere Anmahnungen und Vorschläge sind durchzuführen, ohne Gefahr
zu laufen, dass uns die zuständige Rechtsaufsicht die Genehmigung für unseren Haushaltentwurf
versagen wird.
Wir hofften
des weiteren, dass zu erkennen ist, dass unsere Vorschläge und Anmahnungen mit
gesundem Menschenverstand zum Wohl unserer Allgemeinheit und dafür, den
langfristigen Bestand der Gemeinde als ganzes zu sichern und zu untermauern.
Persönliche
bzw. Interessen einzelner Gruppierungen haben bei solchen Planungen nichts
verloren und müssen zwingend abgelehnt werden.
Wir geben
zu verstehen, dass wir den Haushaltsentwurf in dieser Form, sollten unsere
Vorschläge für unnötig bzw. ungerechtfertigt erachtet werden, Kraft unseres
ehrenamtlich übertragenen Gemeinderatmandats nicht mittragen werden.
Alles in allem ist der vorgelegte Entwurf im höchsten
Maße unsozial und langfristig gesehen für einen erfolgreichen Weiterbestand der
Gemeinde Pullenreuth im allerhöchstem Maße
bedenklich.
Nirgends steht außerdem geschrieben, dass man der
Rechtsaufsicht zur Genehmigung eines Haushaltsentwurfs ein Zeichen der Bereitschaft,
seine Bürger immer mehr und über das erträgliche Maß hinaus zu belasten, senden
muss.
Beschluss
1: 9:4 (Die UWG Fraktion Heindl
Stephan, Wopperer Hans, Müller Hans
und Plannerer Stefan, CSU stimmen gegen den vorgelegten
Haushaltsentwurf)
Der Gemeinderat Pullenreuth
erlässt eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2011.
Danach schließt der Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit
2.090.722 €.
Der Vermögenshaushalt schließt mit 291.535
€.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird
auf 148.000 € und der Höchstbetrag
der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 340.000 €
festgesetzt. Die Hebesätze für die Grund-
und Gewerbesteuer werden gegenüber
dem Vorjahr um jeweils 10 Punkte erhöht.
Damit werden für die Grundsteuer A und
B jeweils 330 % und für die Gewerbesteuer
370 % festgesetzt. Der Haushaltsplan
2011 wurde mit allen Anlagen und
Bestandteilen in der vorgelegten Form
verabschiedet.
Beschluss 2: 10:3 (Die UWG Fraktion Heindl Stephan, Wopperer Hans und Müller
Hans
stimmten gegen den Beschlussvorschlag)
Der dem Haushalt 2011 als Anlage beigefügte
Finanzplan wird in der vorgelegten
Form anerkannt.
3. Erhöhung
der Hundesteuer
Sachverhalt:
Die Hundesteuer der Gemeinde Pullenreuth ist
in der Satzung für die Erhebung
einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.04.2008 unter § 5
Steuermaßstab
und Steuersatz mit einem Betrag von 15,00 € für jeden Hund (seit dem
01.01.2003)
festgelegt.
Nachdem die Hundsteuer immer ab 01.01. eines jeden Jahres berechnet
wird, eine
belastende Satzung aber ohne vorherige Ankündigung nicht rückwirkend
erlassen
werden kann, ist eine Anhebung erst ab dem 01.01.2012 möglich.
Für das Jahr 2011 wurden in der Gemeinde Pullenreuth
114 Hunde mit einem
Gesamtbetrag von 1.710,00 € veranlagt. Jagdhunde mit einem ermäßigten
Steuerbetrag in Höhe von 7,50 € sind nicht gemeldet. Bei einer Erhöhung
des
bisherigen Steuerbetrages von 15,00 € auf 20,00 € pro Hund würde dies
für die
Gemeinde Pullenreuth eine Mehreinnahme von ca.
570,00 € bedeuten.
Eigene Anmerkung:
Da eine Hundesteuer ursprünglich als Steuer für den entstehenden
Mehraufwand
einer Gemeinde, welcher durch die private Hundehaltung entsteht, gedacht
ist wird
diese hier nun als reine Einnahmequelle für die Gemeinde, ohne das irgendwelche
Gegenleistungsargumente geltend gemacht
werden können, eingesetzt.
Beschuss: 11:2 (GR Heindl
Stephan und Wopperer Hans stimmten gegen eine
Erhöhung der
Hundesteuer)
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschloss, die Hundesteuer ab dem 01.01.2012 auf
20,00 € anzuheben. Die Hundesteuersatzung
wird dementsprechend abgeändert.
4. Informationen
Der
Bürgermeister Informierte unter anderem:
a) Zur Dorferneuerung Pullenreuth;
Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung
des ehemaligen Schulhauses in
Lochau
Hier über den Entwurf des Architekten
Joseph Hörl, Lochau mit
Kostenberechnung nach DIN 276
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth hat bereits in
seiner öffentlichen GR-Sitzung
am 23.11.2010 den Maßnahmenplan „Dorferneuerung Pullenreuth“
um den Punkt 43
„Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in
Lochau“ erweitert.
Für die geplanten Umbaumaßnahmen wurde Herr Architekt Joseph Hörl aus Lochau
von der Gemeinde Pullenreuth beauftragt.
Herr Joseph Hörl hat mittlerweile mit den Lochauer Ortsvereinen einen 1. Entwurf
mit Kostenberechnung nach DIN 276 ausgearbeitet.
Soweit hierzu Änderungen vorgeschlagen oder gewünscht werden, sollte der
Gemeinderat dies mit Herrn GR Martin Greger abstimmen.
Ansonsten wird Herr Joseph Hörl nach
Genehmigung des gemeindlichen
Haushalts 2011 die Unterlagen für den erforderlichen Bauantrag
ausarbeiten und
einreichen.
Über eine mögliche Finanzierung der geplanten Sanierung und
gemeinschaftlichen
Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau
muss gesondert im Gemeinderat
beraten werden.
Bürgermeister Pirner
klärt derzeit mit Herrn Göhler vom Amt für Ländliche
Entwicklung die Art einer Bezuschussung.
Weiterhin ist er mit der Kirchenverwaltung Pullenreuth/Lochau
bzgl. der Übernahme
eines Eigenanteils für den Betsaal in Kontakt.
5. Anfragen
Aufgrund der durch den Vorsitzenden relativ
unlauter geführten Sitzung, hatte
letztendlich bei diesem Tagesordnungspunkt scheinbar
kein GR mehr Lust,
Anfragen zu stellen.
Schon im Vorfeld war der Bürgermeister auf
einige Nachfragen hin nicht bereit bzw.
fühlte sich außer Stande Anfragen sachkundig,
was man nach seiner langjährigen
Tätigkeit in der Verwaltung und als
Bürgermeister ja wohl von ihm erwarten könnte,
zu beantworten.
Zu Ihm persönlich nahe stehenden Themen,
stellte sich dann jedoch heraus, dass er
Verwaltungstechnisch durchaus Sachkenntnis
besitzt.
Bei „drohenden Niederlagen“, zu ihm wichtigen
Anliegen, zeigt Herr Pirner
dann sein wahres Gesicht und rastet, meist
unberechenbar jedoch vorhersehbar,
verbal aus.
Von seiner Seite gesehen ist es jedoch
Schade für Ihn, dass er uns damit leider
nicht in keiner Weise imponieren kann. In
diesem Verhalten sehen wir eigentlich
nur die Bestätigung einer offensichtlichen,
individuellen Charakterschwäche
seinerseits.
Dem Pressevertreter erklärte er, wie dies in
Vergangenheit ja schon mehrfach der
Fall war, dass er ihm im Anschluss erklären
würde was er den schreiben könne.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Scherm Achim (Schriftführer),
Herr
Regner Josef (Kämmerer)
Presse: Herr Becher Oliver
Zuhörer: Keine Zuhörer anwesend!