Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 22. Januar 2011 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

    Bereits um 18.00 Uhr, 1 Std. vor Beginn der nichtöffentlichen GR-Sitzung wurde

    durch den Bürgermeister, für den Gemeinderat, der nun fast vollständig fertig

    gestellte Kindergarten zu einem ersten Rundgang geöffnet.

    Der Bürgermeister berichtete, dass die Umzugsarbeiten voll im Gange sind und im

    Laufe der nächsten Woche wahrscheinlich am Donnerstag und Freitag auch die

    Kinder umziehen werden.

 

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

   

  

    Es wurde für TOP 3 die Geheimhaltung aufgehoben.

 

   

3. Ergänzungen zur Haushaltsausschusssitzung vom 08.02.2011;

    Hier: Änderung aufgrund zusätzlicher Haushaltseinnahmen, Berichterstattung   

    durch Bürgermeister und Kämmerer.

 

    Sachverhalt:

 

    Der Haushalt 2011 der Gemeinde Pullenreuth wurde durch den Haupt- und

    Finanzausschuss in einer Sitzung am 08.02.2011 Vorberaten.

    Aufgrund der angespannten Finanzlage empfahl der HFA unter anderem, die

    Gebühren für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ mit Beginn des

    Kindergartenjahres 2011 / 2012 an die Beitragssätze eines benachbarten

    Kindergartens anzupassen.

    Die Hundesteuer soll ab 01.01.2012 um 5,00 € auf 20,00 € erhöht werden.

    Ferner beschloss der HFA als Empfehlung an den Gemeinderat, für den Unterhalt

    der vier Feuerwehrhäuser den gemeldeten Bedarf von 14.000 € auf einen

    Pauschalansatz von 4.000 € zu vermindern.

    Darüber hinaus sollen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer um jeweils

    10% Punkte erhöht werden.

    Zusätzlich wurde empfohlen, den im 1. Nachtragshaushalt 2010 mit einem

    Gemeindeanteil von 19.000 € veranschlagten Ausbau einer Straße in Kautzenhof

    zurückzustellen, um die Rücklagensituation beim Abschluss 2010 zu verbessern.       

    Evtl. könnte die Maßnahme in einem 1. Nachtragshaushalt 2011 neu veranschlagt

    werden.

    Weiter sah der Haushaltsentwurf zusätzlich zur Kreditaufnahme für die

    Wasserversorgung (148.000 €) eine Kreditaufnahme von 21.500 € (für Erwerb

    Steinbruch Dechantsees 7.500 € / Einrichtung Kindergarten 10.000 € / Umbau Schule

    Lochau 4.000€) vor.

    Diese Empfehlungen erschienen zum Zeitpunkt der Haushalts Vorberatung

    notwendig, um einen Ausgleich des Haushalts 2011 sowie der Folgejahre darstellen

    zu können.

    Ansonsten stand zu befürchten, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die

    Darlehensaufnahmen ggf. verweigert wird.

    Nach der Haushalts Vorberatung ergaben sich allerdings neue Erkenntnisse, die zu

    Veränderungen bei der Haushaltserstellung geführt haben.

    Einerseits wurde im Rahmen der Sitzung der Steinwald-Allianz am 09.02.2011 die

    Erkenntnis gewonnen, dass der Kreisumlagensatz in 2011 möglicherweise nur

    49,50% Punkte (angenommen waren 50,00% Punkte) beträgt. Dies bedeutet für die

    Gemeinde Pullenreuth Minderausgaben von rund 5.400 €. Andererseits wurde durch

    die Steuerverwaltung am 10.02.2011 eine Gewerbesteuernachveranlagung für 2009

    veranlasst. Bedingt dadurch erhöht sich der Gewerbesteueransatz von bisher

    155.000 € auf 210.000 €.

    Allerdings führen diese Gewerbesteuermehreinnahmen zu einer steigenden Steuer-

    und Umlagekraft in 2013. Verbunden damit ergeben sich geringere

    Schlüsselzuweisungen und eine höhere Kreisumlage. Unter Berücksichtigung  

    dieser Belastungen in 2013 wurde nun nach Rücksprache mit Bürgermeister Jürgen

    Pirner vorgeschlagen, auf die neue Kreditaufnahme in 2011 in Höhe von 21.500 € zu

    verzichten. Damit wäre nur die Aufnahme eines rentierlichen Darlehens von

    148.000 € vorgesehen. Außerdem soll der bereits im 1. Nachtragshaushalt 2010

    veranschlagte Straßenbau in Kautzenhof im Haushalt verbleiben und nicht beim

    Abschluss 2010 herausgenommen werden.

    Beide Veränderungen wurden im vorgelegten Haushaltsentwurf für 2011

    berücksichtigt.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth nahm zur Kenntnis, dass sich die Haushaltssituation

    der Gemeinde bedingt durch eine Minderung des Kreisumlagensatzes sowie

    aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen kurzfristig verbessert hat.

    Es besteht Einverständnis damit, dass bedingt durch diese Verbesserungen auf

    eine unrentierliche Kreditaufnahme von 21.500 € verzichtet wird.

    Außerdem wird an dem im 1. Nachtragshaushalt 2010 veranschlagten Straßenbau in

    Kautzenhof festgehalten.

 

   

 

I.  Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 20.30 Uhr

 

   

1. Entscheidung über eine Gebührenerhöhung für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“

 

    Sachverhalt:

 

    Die Entscheidung über Gebührenerhöhung für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“

    wurde bereits in der HFA-Sitzung am 08.02.2011 Vorberaten.

    Von diesem erging hierzu folgender Sachverhalt:

 

    „In der GR-Sitzung am 26.01.2010 wurden die Elternbeiträge auf den damaligen

    Vorschlag des Bürgermeisters für die Kinderkrippe neu festgesetzt:

 

    Ein vorläufiger Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2010 für das Kinderhaus

    hat ein Defizit von derzeit bereits ca. 127.000 € ergeben.

    

    Durch den HFA wurde dem Gemeinderat Pullenreuth empfohlen, die Beitragssätze

    für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ mit Beginn des Kindergartenjahres

    2011/2012 an die Beitragssätze der Einrichtung in Neusorg anzupassen.

 

    Wir müssen hier anmerken, dass wir in der Sitzungsvorlage offensichtlich    

    vorsätzlich getäuscht werden sollten. Die Beitragssätze wurden jeweils mit und

    ohne bereits enthaltenen „Spielgeld“ verglichen.

    Von Seiten der Verwaltung wurden uns auf ausdrückliche Nachfrage versichert,

    dass mit dieser geplanten Erhöhung, berechnet an den derzeitigen

    Belegungszahlen mit etwa 2733 €/jährl. an Mehreinnahmen für die Gemeinde

    gerechnet werden kann. 

    Nachdem wir die Beitragsätze für Neusorg um das darin enthaltene Spielgeld 

    berichtigt haben kamen wir lediglich auf Mehreinnahmen von 597 €/jährl.

  

    Weiterhin hat dieser ordentliche Vergleich durch uns ergeben, das der Beitragssatz

    unserer Einrichtung im Vergleich zu den Kindergärten im VG-Bereich, entgegen den

    Ausführungen des HFA derzeit nicht die niedrigsten Beiträge, sondern bereits jetzt

    die zweitteuerste Einrichtung im VG-Bereich ist.

 

    Beschluss:  10:3 ( GR Heindl Stephan, Wopperer Hans und Plannerer Stefan

                                    stimmten gegen eine Erhöhung bzw. Angleichung)

 

    Für das Kinderhaus Pullenreuth werden ab dem Kindergartenjahr 2011/2012

    die gleichen Elternbeiträge als in der Einrichtung der Gemeinde Neusorg 

    festgesetzt. Es wurde zugesichert, dass diese Beitragsgebühr ein „Spielgeld“

    in gleicher Höhe wie in Neusorg enthalten wird. Der Geschwisterbeitrag gleicht sich

    ebenfalls 1:1 an den der Gemeinde Neusorg an.

 

 

2. Beratung und Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der

    Gemeinde Pullenreuth für das Haushaltsjahr 2011

 

    Sachverhalt:

 

    Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2011 der Gemeinde Pullenreuth berücksichtigt die

    bereits beschlossenen Umlagen an die Verwaltungsgemeinschaft Neusorg sowie an

    den Grund- und Mittelschulverband. Außerdem liegen die Meldungen für so

    bedeutsame Zahlen wie Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen

    vor. Bei der Kreisumlage wurde aufgrund aktueller Erkenntnisse ein Umlagesatz

    von 49,50 % berücksichtigt. Damit kann grundsätzlich eine gewisse

    Planungssicherheit angenommen werden. Allerdings muss jederzeit auch mit

    Unwägbarkeiten beispielsweise bei der Entwicklung der Gewerbesteuer oder beim

    Winterdienst gerechnet werden.

    Der neue Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit einem

    Betrag von 2.090.722 € (Vorjahr = 2.149.634 €).

    Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 51.327 €. Gegenüber dem Vorjahr

    mit 81.863 € errechnet sich damit ein Rückgang um rund 30.500 €. Ursächlich dafür

    ist vor allem der vollständige Wegfall der Ausgleichs- und

    Entschädigungszahlungen für die Schulverbandsumlage und für die Aufgabe des

    Schulstandortes. Dadurch ergeben sich gegenüber dem Vorjahr Mindereinnahmen

    von rund 70.000 €. Außerdem ist ein Anstieg der Personalkosten um ca. 45.000 € vor

    allem bedingt durch den ganzjährigen Betrieb der Kinderkrippe festzustellen.

    Verbessernd wirken sich dagegen beispielsweise die Mehreinnahmen bei der

    Einkommensteuerbeteiligung (+ 16.000 €) oder die geringere Kreisumlage

    (- 19.520 €) aus.

    Der Vermögenshaushalt 2011 schließt mit 291.535 € (Vorjahr 705.313 €). In dieser

    Summe enthalten ist die Errichtung einer Ultrafiltrationsanlage mit Nachbeflockung

    im Maschinenhaus Harlachberg (68.000 €) sowie die Herstellung der engeren

    Schutzzonen für die Fuchslohe-, Hochwald-, Nasslohe- und Schwarzlohquelle in

    Höhe von ca. 80.000 €. Zur Finanzierung dieser beiden Maßnahmen wurde ein

    rentierliches Darlehen in Höhe von 148.000 € festgesetzt. Ferner ist im

    Vermögenshaushalt 2011 der Erwerb des Steinbruchs in Dechantsees mit

    Ausgaben von 30.000 € vorgesehen. Der Erwerb soll voraussichtlich mit 75 %

    gefördert werden. Für die ordentliche Tilgung wurden Mittel von 71.630 €

    veranschlagt.

 

    Zusammenfassend wird durch den Kämmerer festgestellt, dass sich die finanzielle

    Lage der Gemeinde Pullenreuth in 2011 gegenüber dem Vorjahr weiter

    verschlechtert hat. Bei einer Gegenüberstellung der Zuführung zum

    Vermögenshaushalt (51.327 €) mit der ordentlichen Tilgung (71.630 €) errechnet

    sich eine Unterschreitung der Pflichtzuführung um 20.303 €. Diese Entwicklung für

    2011 wurde bereits tendenziell erwartet, stellt sich aber besser als noch im

    Finanzplan 2010 dar. Verschiedene Ausgabeansätze wurden geprüft und daher die

    Zurückstellung aufschiebbarer Maßnahmen (z. B. Sanierung Kirchstraße)

    empfohlen. Ferner wird durch den HFA eine weitere maßvolle Anhebung der

    Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer um jeweils 10 % Punkte empfohlen.   

    Zusätzlich wurde die Erhöhung der Kindergartengebühren (ab 01.09.2011), siehe

    TOP 1 und der Hundesteuer (ab 2012), siehe TOP 3 angeregt.

    Ein finanzieller Spielraum zur Finanzierung künftiger Maßnahmen ist derzeit nicht

    erkennbar.

    Ursächlich dafür ist vor allem die Errichtung einer Kinderkrippe. Durch den Betrieb

    Dieser zusätzlichen Einrichtung errechnen sich bei einer Gegenüberstellung der

    Belastungen von 2009 mit 2011 Mehraufwendungen von ca. 49.000 €.

 

 

    Zusammenfassend hier die offizielle Stellungsnahme der UWG

    zum Haushaltsentwurf welche dem Gemeinderat durch den

    Fraktionsvorsitzenden Stephan Heindl vorgetragen wurde.

 

    Wir sind uns im Klaren darüber, dass es sich hierbei um eine

    ziemlich umfangreiche Niederschrift unsererseits handelt.

    Andererseits ist diese aber gerechtfertigt und vor allen Dingen ist

    es aufgrund des Stellenwertes eines Haushalts der Gemeinde

    zwingend Notwendig, sich als gewählter, ehrenamtlicher

    Vertreter der Bürger ausführlich mit diesem zu befassen, um

    gegebenenfalls Verbesserungen vorzuschlagen.

    Während sie sich dieses Manuskript durchlesen, werden sie

    erkennen mit welcher Arroganz und Selbstherrlichkeit hier der

    Bürgermeister, zusammen mit seinen „Verbündeten Clan“, seine

    und die Interessen einiger weniger durchsetzt.

 

   

I. Geplante Erhöhungen in Haushaltsentwurf 2011

 

     1. Grundsteuer A und B

     

         - der private Haus-, und Grundbesitzer kann diese Grundsteuer nirgends geltend

           machen

 

Privateigentum wird hier zusätzlich und besonders belastet!

 

 

     2. Gewerbesteuer

 

         - diese konnte bisher bei dem errechneten  Gewinn eines Betriebes

           (Kleinunternehmen als Personengesellschaft, Gbr, Einzelunternehmer usw.) in

           Abzug gebracht werden.

           Bis zun Freibetrag von 24.000 /jährl. Gewinn muss keine Gewerbesteuer

           geleistet werden.

 

         - nach einer neuen Gesetzeslage kann die Gewerbesteuer nun von der zu leisteten   

           Einkommenssteuer in vollem Umfang in Abzug gebracht werden.

           Somit kann eine so genannte Personengesellschaft vorausgesetzt, sie bezahlt mehr    

           Einkommenssteuer als Gewerbesteuer faktisch die gesamte Gewerbesteuer in Abzug

           bringen.

 

        - davon nicht betroffen sind so genannte Körperschaften (GmbH, AG usw.).

           Bei diesen Gesellschaften ist eine Berücksichtigung der Gewerbesteuer nicht

           möglich.

 

      

Personengesellschaften könnten daher eigentlich, ohne weiteres höher belastet werden, da sie diese Steuer in vollem Umfang von ihrer Einkommensteuer abziehen können.

 

Die durch die Erhöhung erwartete Steuermehreinnahme wird sich im Haushalt 2013 hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen, aufgrund einer höheren Steuer- und Umlagekraft für uns sicherlich negativ auswirken.

Bewirkt haben wir dann lediglich eine Mehrbelastung für unsere Bürger zur Entlastung des öffentlichen Haushalts.

 

 

    3. Gebührenerhöhung für Kindergarten und Kinderkrippe

 

        - hier werden „Äpfel mit Birnen“ verglichen.

          Die Gebührensätze der anderen Gemeinden enthalten jeweils Spielgeld.

          Zum Vergleich muss dieses vorerst in Abzug gebracht werden.

 

        - nach der Berechnung mit den bereinigen Gebührensätzen ergibt sich eine  

          jährliche Mehreinnahme von lediglich 597 € anstatt 2733 €. 

 

Hier werden wiederum unsere jungen Familien belastet.

Die erwartete Mehreinnahme wird unseren Hausalt sicher nicht retten.

Eine Beibehaltung der Gebühren ihn aber auch nicht sonderlich belasten.

 

 

    4. Hundesteuererhöhung

 

        - es wird eine Mehreinnahme von lediglich etwa 500 erwartet. Im ersten Jahr

           müssen zudem neue Bescheide verschickt werden (Kosten).

       

        - Ursprünglich diente das privilegierte Recht, durch die Gemeinden Hundesteuer zu

           Erheben, nicht der Schaffung einer zusätzlichen Einnahmequelle. Sie soll als

           Aufwandsentschädigung für die, den Kommunen mit der Haltung von Hunden

           entstehenden zusätzlichen Kosten dienen.

 

Welcher besondere Kostenaufwand entsteht der Gemeinde mit der  privaten Hundehaltung?

Der Kosten Nutzen Faktor einer Erhöhung ist hinsichtlich des Haushalts 2011 sicherlich als gering bis sehr gering einzustufen.

 

 

II. Geplante Ausgaben bzw. Einsparungen im Haushaltsentwurf 2011

 

     1. Erwerb des alten Steinbruchs in Dechantsees

 

        - ist ein Erwerb durch die Gemeinde momentan zwingend erforderlich?

 

        - der eingeplante Zuschuss von 75% ist nicht als gesichert zu betrachten.

 

        - ein Kauf zur Sicherung unserer Wasserversorgung, ist sicherlich aus den Sternen

           gegriffen.

           Eine Umwelt-, bzw. ökologisch negative Bewirtschaftung ist bei diesem Areal

           sicherlich auch in Zukunft für niemanden möglich.

 

        - wer könnte ein Interesse daran haben, uns denn diesen Steinbruch vor Nase

           wegzukaufen?

           Es wäre denkbar, für die Gemeinde Kostenneutral den Bund Naturschutz darauf

           anzusetzen. Die kaufen doch auch wunderbare landwirtschaftliche Flächen

           warum nicht auch den Steinbruch als Landschaftsbiotop.

           Hinsichtlich des vermuteten Wasservorkommens ist eine ökologische

           Bewirtschaftung dann sicherlich gewährleistet.

 

        -  welche Pflichten und damit verbundene Kosten hinsichtlich Unfallverhütung,

           Geländeabsicherung, Landschaftspflege und eventuellen Schäden infolge des

           Grundwasseranstiegs auf die Gemeinde zukommen können, bleibt abzuwarten

           und ist momentan für niemanden mit Sicherheit absehbar!

 

     2. Wasserversorgung;

         Hier: Sanierung der Hochwaldquellen und Einbau einer Filteranlage

 

         - eine Umlage einzig über die Wassergebühren ist differenziert zu betrachten, da

           damit z. B. nicht bebaute Grundstücke in der Kostenaufteilung nicht

           berücksichtigt würden.

 

     3. Zurückstellung der Sanierung der Kirchstraße in Pullenreuth

 

         - eine Zurückstellung dieser Baumaßnahme ist hinsichtlich darauf, dass diese

           bereits an die Fa. König, Neuweiher vergeben ist als bedenklich anzusehen.

           Es ist damit zu rechnen, dass der Fa. König gegebenenfalls

           Entschädigungszahlungen zustehen.

          

 

Für die Gemeinde sind besonders die zu erwartenden Unterhalts-, und Sicherungskosten beim Kauf des alten Steinbruchs abzuwägen. Auf eine sozial gerecht Umlage der Herstellungskosten für die Sanierung der Wasserversorgung, ist besonders zu achten.

Eine Rückstellung der Sanierung der Kirchstraße zu Gunsten des Steinbruchsankaufs ist wegen der zu erwartenden Regresszahlungen abzulehnen.

 

 

III. Tatsächliche Ausgaben der Gemeinde

 

      1. Planungs-, und Ing. Kosten

       

          - bei der Vergabe diese Leistungen muss in Zukunft noch sensibler darauf geachtet

             werden, welchen Kosten-, Nutzenfaktor diese für die Gemeinde bringen

             (z.B. Planungen zur DSL Anbindung, Standortsuche für Windkraftanlagen).

   

       2. Verfügungsrecht des Bürgermeisters § 12 Abs.2 Satz 2a GeschO bis zu 6.000 im

           Einzelfall.

 

          -  angesichts der zuletzt ja offensichtlich entglittenen Baukosten beim Neubau des

             WC-Gebäudes in der „Grünen Mitte“ ist in unstrittiger Weise doch

             Handlungsbedarf geboten.

             Zum bereits wiederholten Mal setzte hier der Bürgermeister die Ihm

             eingeräumte Entscheidungsfreiheit ein um Vorhaben welche anderswo so

             keineswegs denkbar sind, in seinem Interesse zu verwirklichen.

             Ein z.B. diesbezüglich in der BUA-Sitzung am 06.10.2009 gefasster Beschluss, in

             dem einzig die Errichtung der Bodenplatte durch die Fa. Greger beschlossen

             wurde und die restlichen Arbeiten ausdrücklich durch Eigenleistung erledigt

             werden sollten, wurde hierbei durch den Bürgermeister aufs gröbste ignoriert.

             Bis auf wenige Arbeiten wurden fast alle Gewerke in seiner Zuständigkeit an

             Firmen Vergeben. Dies alles wohlgemerkt ohne mehrere vergleichbare Angebote

             einzuholen.

             Er hat dadurch zum wiederholten mal bewiesen, dass er mit demokratisch

             gefassten Gemeinderatsbeschlüssen (wenn diese nicht seinen Vorstellungen

             entsprechen) und der ihm in der GschO gegebenen finanziellen

             Entscheidungsfreiheit nicht in dem von Ihm erwarteten erforderlichen und

             sorgfältigen Maß umgeht bzw. umgehen  kann.

 

          - Um an die Rechtsaufsicht ein Zeichen zu senden sollte dieser frei verfügbare

            Betrag künftig gekürzt werden.

 

 

IV. Zusammenfassung

 

Die geplante Erhöhung der Grundsteuer A und B halten wir für kurzsichtig. Die Schaffung von Privateigentum und die Treue unserer Mitbürger zur Gemeinde wird hier besonders teuer bestraft. Gleiches gilt für eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Diese kann zwar in einigen Fällen von den Unternehmern im vollen Umfang angerechnet werden, so ist dies jedoch für größere Körperschaftsunternehmen nicht möglich. Eine Gegenrechnung bei der Einkommenssteuer ist für Privateigentümer dagegen nicht möglich.

Für eine doch unbestritten dringend notwendige Gewerbeansiedlung, besonders hinsichtlich der Schaffung von Heimatnahen Arbeitsplätzen ist dieses  Vorhaben sicherlich weder förderlich noch zukunftsorientiert.

Besonders langfristig betrachtet ist dies der falsche Weg, da sich die Schlüsselzuweisungen welche sich an der Steuer- und Umlagekraft einer Gemeinde anlehnen, wegen der zu erwarteten Mehreinnahmen spätestens 2013 für die Gemeinde nach unten orientieren werden.

 

Eine Erhöhung der  Kindergarten und -krippen Gebühren halten wir für im höchstem Maße unsozial. Der hier entstehende finanzielle Nutzen für die Gemeinde ist ebenso, wie für eine Erhöhung der Hundesteuer in der Gesamtheit als unerheblich zu betrachten.

 

Bei der Erfüllung Gemeindlicher Pflichtaufgaben werden uns in der Zukunft besonders beim Winterdienst noch die Augen aufgehen. Spätestens beim Abschluss eines neuen Vertrages.

Diese Aufgaben sollten langfristig wieder verstärkt vom Personal der Gemeinde selber wahrgenommen werden.

 

Mit Vorsicht, hinsichtlich der zu erwartenden Folgekosten zu betrachten ist der geplante Ankauf des alten Steinbruchs in Dechantsees. Eine Förderung gilt als nicht gesichert und dieser läuft uns sicher auch nicht davon.

 

Eine Rückstellung der geplanten und bereits vergebenen Sanierung der Kirchstraße ist  aufgrund der evtl. zu erwartenden Regresszahlungen abzulehnen.

 

Gelder für Pflichtaufgaben der Gemeinde (FFW) wurden rücksichtslos zusammengestrichen. Diese kurzfristigen Einsparungen kommen, bei größeren Schäden an den Gemeindeeigenen Gebäuden, sicherlich in absehbarer Zeit wieder geballt auf die Gemeinde zurück.

Wir möchten gar nichts dazu sagen, wie hier einige Gemeindeteile vor den Kopf gestoßen werden.

 

Der in letzter Zeit ausufernde Hang zur Vergabe von Planungs- und Ing. Kosten muss auf ein erträgliches Maß zurückgefahren werden.

 

Um den laufenden Unterhalt von regelmäßig durch Vereine usw. genutztem Eigentum der Gemeinde gewährleisten zu können, ist eine Regelung durch Nutzungsverträge in naher Zukunft anzustreben. Die Bedingungen hierfür stellt einzig und alleine die Gemeinde.

 

Finanzielle Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur sind im Haushaltsentwurf nicht  berücksichtigt. Besonders der Ausbau des Breitbandangebots in unseren gering, bzw. zum Teil überhaupt noch nicht erreichten Ortsteilen, muss hinsichtlich einer vorausschauenden und der Gemeinde gegenüber verantwortlichen Haushaltsplanung oberste Priorität gewährt werden um überhaupt junge Familien bzw. Gewerbetreibende zu halten oder anzusiedeln.

 

Es ist zu erkennen, dass Investitionen zum aller größten Teil nur noch Zuschuss orientiert getätigt werden.

Ausschlaggebend für die Zukunft kann nicht primär die Zuschusshöhe für vorgegebene Maßnahmen sondern muss im Wesentlichen die Notwendigkeit und der Nutzen eines Vorhabens für die Gemeinde im Ganzen sein.

 

Es kann nicht sein, dass der Bürgermeister für seine Vorhaben, dass Geld mit offenen Händen, ohne Gemeinderatsbeschluss hinauswerfen kann und wenn das Geld dann nicht mehr reicht, ganz einfach die Steuern angehoben werden.

 

Wir hofften mit unserer Stellungsnahme auf allgemeines Verständnis im Gemeinderat zu stoßen. Alle unsere Anmahnungen und Vorschläge sind durchzuführen, ohne Gefahr zu laufen, dass uns die zuständige Rechtsaufsicht die Genehmigung für unseren Haushaltentwurf versagen wird.

Wir hofften des weiteren, dass zu erkennen ist, dass unsere Vorschläge und Anmahnungen mit gesundem Menschenverstand zum Wohl unserer Allgemeinheit und dafür, den langfristigen Bestand der Gemeinde als ganzes zu sichern und zu untermauern.

Persönliche bzw. Interessen einzelner Gruppierungen haben bei solchen Planungen nichts verloren und müssen zwingend abgelehnt werden.

Wir geben zu verstehen, dass wir den Haushaltsentwurf in dieser Form, sollten unsere Vorschläge für unnötig bzw. ungerechtfertigt erachtet werden, Kraft unseres ehrenamtlich übertragenen Gemeinderatmandats nicht mittragen werden.

 

Alles in allem ist der vorgelegte Entwurf im höchsten Maße unsozial und langfristig gesehen für einen erfolgreichen Weiterbestand der Gemeinde Pullenreuth im allerhöchstem Maße bedenklich.

Nirgends steht außerdem geschrieben, dass man der Rechtsaufsicht zur Genehmigung eines Haushaltsentwurfs ein Zeichen der Bereitschaft, seine Bürger immer mehr und über das erträgliche Maß hinaus zu belasten, senden muss.

 

      Beschluss 1:  9:4 (Die UWG Fraktion Heindl Stephan, Wopperer Hans, Müller Hans

                                    und Plannerer Stefan, CSU stimmen gegen den vorgelegten

                                    Haushaltsentwurf)

    

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr    

    2011.

    Danach schließt der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

    2.090.722 €.

    Der Vermögenshaushalt schließt mit 291.535 €.

    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 148.000 € und der Höchstbetrag

    der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 340.000 €

    festgesetzt. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden gegenüber

    dem Vorjahr um jeweils 10 Punkte erhöht. Damit werden für die Grundsteuer A und

    B jeweils 330 % und für die Gewerbesteuer 370 % festgesetzt. Der Haushaltsplan

    2011 wurde mit allen Anlagen und Bestandteilen in der vorgelegten Form 

    verabschiedet.

 

    Beschluss 2:  10:3 (Die UWG Fraktion Heindl Stephan, Wopperer Hans und Müller

                                     Hans stimmten gegen den Beschlussvorschlag)

 

    Der dem Haushalt 2011 als Anlage beigefügte Finanzplan wird in der vorgelegten

    Form anerkannt.

 

 

3. Erhöhung der Hundesteuer

 

    Sachverhalt:

 

    Die Hundesteuer der Gemeinde Pullenreuth ist in der Satzung für die Erhebung

    einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.04.2008 unter § 5 Steuermaßstab

    und Steuersatz mit einem Betrag von 15,00 € für jeden Hund (seit dem 01.01.2003)

    festgelegt.

    Nachdem die Hundsteuer immer ab 01.01. eines jeden Jahres berechnet wird, eine

    belastende Satzung aber ohne vorherige Ankündigung nicht rückwirkend erlassen

    werden kann, ist eine Anhebung erst ab dem 01.01.2012 möglich.

    Für das Jahr 2011 wurden in der Gemeinde Pullenreuth 114 Hunde mit einem

    Gesamtbetrag von 1.710,00 € veranlagt. Jagdhunde mit einem ermäßigten

    Steuerbetrag in Höhe von 7,50 € sind nicht gemeldet. Bei einer Erhöhung des

    bisherigen Steuerbetrages von 15,00 € auf 20,00 € pro Hund würde dies für die

    Gemeinde Pullenreuth eine Mehreinnahme von ca. 570,00 € bedeuten.

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Da eine Hundesteuer ursprünglich als Steuer für den entstehenden Mehraufwand

    einer Gemeinde, welcher durch die private Hundehaltung entsteht, gedacht ist wird

    diese hier nun als reine Einnahmequelle für die Gemeinde, ohne das irgendwelche

    Gegenleistungsargumente geltend gemacht werden können, eingesetzt. 

 

    Beschuss:  11:2 (GR Heindl Stephan und Wopperer Hans stimmten gegen eine

                                 Erhöhung der Hundesteuer)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschloss, die Hundesteuer ab dem 01.01.2012 auf

    20,00 € anzuheben. Die Hundesteuersatzung wird dementsprechend abgeändert.

 

 

4. Informationen

    

    Der Bürgermeister Informierte unter anderem:

 

    a) Zur Dorferneuerung Pullenreuth;

        Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in

        Lochau

        Hier über den Entwurf des Architekten Joseph Hörl, Lochau mit

        Kostenberechnung nach DIN 276

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth hat bereits in seiner öffentlichen GR-Sitzung

    am 23.11.2010 den Maßnahmenplan „Dorferneuerung Pullenreuth“ um den Punkt 43

    „Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen Schulhauses in

    Lochau“ erweitert.

    Für die geplanten Umbaumaßnahmen wurde Herr Architekt Joseph Hörl aus Lochau

    von der Gemeinde Pullenreuth beauftragt.

    Herr Joseph Hörl hat mittlerweile mit den Lochauer Ortsvereinen einen 1. Entwurf

    mit Kostenberechnung nach DIN 276 ausgearbeitet.

    Soweit hierzu Änderungen vorgeschlagen oder gewünscht werden, sollte der

    Gemeinderat dies mit Herrn GR Martin Greger abstimmen.

    Ansonsten wird Herr Joseph Hörl nach Genehmigung des gemeindlichen

    Haushalts 2011 die Unterlagen für den erforderlichen Bauantrag ausarbeiten und

    einreichen.

    Über eine mögliche Finanzierung der geplanten Sanierung und gemeinschaftlichen

    Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau muss gesondert im Gemeinderat

    beraten werden.

    Bürgermeister Pirner klärt derzeit mit Herrn Göhler vom Amt für Ländliche

    Entwicklung die Art einer Bezuschussung.

    Weiterhin ist er mit der Kirchenverwaltung Pullenreuth/Lochau bzgl. der Übernahme

    eines Eigenanteils für den Betsaal in Kontakt.

 

   

5. Anfragen

 

    Aufgrund der durch den Vorsitzenden relativ unlauter geführten Sitzung, hatte

    letztendlich bei diesem Tagesordnungspunkt scheinbar kein GR mehr Lust,

    Anfragen zu stellen.

    Schon im Vorfeld war der Bürgermeister auf einige Nachfragen hin nicht bereit bzw.

    fühlte sich außer Stande Anfragen sachkundig, was man nach seiner langjährigen

    Tätigkeit in der Verwaltung und als Bürgermeister ja wohl von ihm erwarten könnte,

    zu beantworten.

    Zu Ihm persönlich nahe stehenden Themen, stellte sich dann jedoch heraus, dass er

    Verwaltungstechnisch durchaus Sachkenntnis besitzt.

    Bei „drohenden Niederlagen“, zu ihm wichtigen Anliegen, zeigt Herr Pirner

    dann sein wahres Gesicht und rastet, meist unberechenbar jedoch vorhersehbar,

    verbal aus.

    Von seiner Seite gesehen ist es jedoch Schade für Ihn, dass er uns damit leider

    nicht in keiner Weise imponieren kann. In diesem Verhalten sehen wir eigentlich 

    nur die Bestätigung einer offensichtlichen, individuellen Charakterschwäche

    seinerseits.

 

    Dem Pressevertreter erklärte er, wie dies in Vergangenheit ja schon mehrfach der

    Fall war, dass er ihm im Anschluss erklären würde was er den schreiben könne.

  

 

   

    Anwesende:

 

     VG-Neusorg:              Herr Scherm Achim (Schriftführer),

                                         Herr Regner Josef (Kämmerer)

     Presse:                       Herr Becher Oliver

 

     Zuhörer:                     Keine Zuhörer anwesend!