Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 30. März 2010 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

    Es wurde für keinen TOP die Geheimhaltung aufgehoben.

 

    Bitte lesen Sie dazu auch den Kommentar zur Arbeit im Gemeinderat.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 19.45 Uhr

       

1. Erlass einer Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur   

    Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth (BGS/EWS)

 

    Sachverhalt:

 

    In § 10 Abs. 3 Buchst. a der Beitrags- und Gebührensatzung zur   

    Entwässerungssatzung heißt es in der derzeitig geltenden Satzung:

 

    Vom Abzug nach Abs. 2 sind ausgeschlossen:

 

    a) Wassermengen bis zu 12 cbm jährlich, sofern es sich um Wasser für laufend

        wiederkehrende Verwendungszwecke handelt.

 

    Diese Vorschrift hält nach Ansicht des Gerichts einer künftigen Überprüfung nicht

    mehr Stand. Es wird deshalb empfohlen, diesen Abzugsausschluss zu streichen.

    Konkret bedeutet dies, dass der Grundstückseigentümer zukünftig mehr

    Möglichkeiten hat, auf dem Grundstück zurückbehaltene Wassermengen auch dann

    vom Abzug bei der Abwassergebühr frei zu bekommen, wenn die Wassermenge

    jährlich 12 cbm nicht erreicht und es sich um Wasser für laufende wiederkehrende

    Verwendungszwecke handelt.

 

    Beschluss:  13:0

   

Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der

Gemeinde Pullenreuth

 

§ 1

 

Der § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

 

Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen:

 

a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser,

b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser,

c) das zur Bewässerung von Gartenflächen verwendete Wasser, sofern nicht

    gärtnerische Nutzung zu Erwerbszwecken betrieben wird und die Gartenfläche

    größer als 800 m² ist.

§ 2

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.    

 

 

2. Anerkennung der Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der hölzerne

    Abfälle sowie der Grünabfälle in der Gemeinde Pullenreuth

   

    Sachverhalt:

 

    Die Nachkalkulation der Gebühren für die Entsorgung der hölzerne Abfälle hat eine   

    Unterdeckung in Höhe von 1.267,56 € ergeben. Nachdem auch die Gemeinde

    Pullenreuth hölzerne  Abfälle entsorgt hat, wird diese Unterdeckung der Gemeinde

    zugeordnet. Bei der vorgelegten Kalkulation für das Jahr 2010 wurde von den

    veranschlagten Kosten für die Entsorgung der hölzerne Abfälle ein gemeindlicher

    Anteil von 1.000,- € abgezogen. Der Restbetrag wurde auf 22 Berechtigungsscheine

    aufgeteilt und beträgt 20,18 € pro Berechtigungsschein.

    Die Entsorgung von Grünabfällen wurde dem Landwirt, Herrn Markus Übelmesser,    

    Pilgramsreuth 2, übertragen. Der Vertrag gilt auch für das Jahr 2010. Die Gebühr für

    einen Berechtigungsschein beträgt 20,00 €. Von dieser Gebühr erhält Herr

    Üebelmesser 19,00 und die Gemeinde 1,00 € für Verwaltungskosten.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von hölzernen Abfällen und

    der Grünabfälle in der Gemeinde Pullenreuth vom 10.03.2010 wurde anerkannt.

    Die Gebühr für einen Berechtigungsschein für hölzerne Abfälle wird auf 20,00 €

    festgesetzt.

 

    Die Gebühr für einen Berechtigungsschein für Grünabfälle beträgt ebenfalls 20,00 €.

 

 

3. Erlass einer Satzungsänderung der Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth

    für die öffentliche Entsorgung von Grüngut.

 

    Sachverhalt:

 

    Durch die Gebührenbedarfsberechnung der Finanzverwaltung vom 15.03.2010

    ergibt sich eine neue Jahresberechtigungsgebühr für Entsorgung der

    Grüngutabfälle.

 

    Beschluss:  13:0

 

Satzung zur Änderung der

Gebührensatzung der Gemeinde Pullenreuth

für die öffentliche Entsorgung von Grüngut

 

§ 1

 

    § 4 der Gebührensatzung erhält folgende neue Fassung:

 

    (1) Die Jahresberechtigungsgebühr für sämtliche Grüngutabfälle beträgt 20 € pro   

           Kalenderjahr.

 

    (2) Die Jahresberechtigungsgebühr für Baum- und Strauchschnittgut beträgt 20 €  

          pro Kalenderjahr.

 

§ 2

 

    Die Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

 

 

4. Bildung eines Schulverbundes.

   

    Sachverhalt:

 

    Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen ist der Bestand einzelner Klassen

    (Mindeststärke 15 Schüler) an der Fichtelnaabtalschule mittelfristig nicht mehr

    gesichert.

    Bei einer angenommen Übertrittsquote von 75% wären nach derzeitigem Sachstand

    Im Schuljahr 2012/13 und 2013/14 nur noch 14 Schüler in der 5. Klasse. Da die

    Momentane Klassenmindeststärke unterschritten wird, werden die Schüler dieser

    Jahrgänge durch das Staatl. Schulamt einer anderen Volksschule für die restliche

    Schulzeit zugewiesen.

    Deswegen fehlen nach derzeitiger Prognose in 2013/14 bereits 2 Klassen (5. und 6.)

    an der Fichtelnaabtalschule.

    Um diesem Klassenverlust entgegenzuwirken, kann ein eigenverantwortlicher

    Schulverbund gegründet werden. Dieser Verbund ist eine feste Kooperationsform

    von 2 oder mehr selbstständig bleibenden Schulen, der zwischen den beteiligten

    Schulen und Schulaufwandsträgern freiwillig vereinbart wird.

 

    Bei mehreren Vorgesprächen (Haus-, intern, und extern) wurden folgende Verband-, 

    bzw. Verbundpartner angedacht:

    Kemnath, Waldershof, Nagel, Fichtelberg, Speichersdorf und Erbendorf.

    Aufgrund der bisherigen Gespräche und Konstellationen scheint ein Verbund mit    

    Kemnath (die auch den Verbund mit der Fichtelnaabtalschule wünschen) die     

    realistischste Variante zu sein.

 

    Zwischenzeitlich hat zu diesem TOP auch die Schulverbandsversammlung getagt.

    Sie hat beschlossen, auch der Stadt Waldershof Beratungsgespräche zur Bildung

    eines Schulverbundes anzubieten.

    Es ist jedoch bekannt, dass der Stadtrat von Waldershof sich gegen einen  

    Schulverbund mit Kemnath und dem Schulverband Fichtelnaabtal ausspricht.

 

    Es ist sinnvoll, dass schon frühzeitig, im Vorfeld die Absicht des Schulverbandes

    einen Schulverbund mit Kemnath zu gründen beschlossen wird, damit der

    Schulverband Fichtelnaabtal später nicht als „Bittsteller“ einem bereits  

    bestehenden Verbund mit schon vereinbarten Regeln beitreten muss.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth ist mit der Absicht des Schulverbandes Fichtelnaabtal,

    einen Schulverbund, in Abstimmung mit der Schulleitung der Fichtelnaabtalschule

    und dem staatl. Schulamt Tirschenreuth, mit dem Verbundpartner Kemnath,

    Waldershof und Speichersdorf zu gründen, einverstanden.

 

 

5. Bedarfsplanung nach Artikel 7 BayKiBiG

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Hilfe dieser Bedarfsplanung soll ermittelt werden, ob die vorhandenen

    Kinderbetreuungsangebote in der Gemeinde ausreichend sind bzw. welche weiteren

    Angebote Eltern für ihre Kinder benötigen.

    Um eine optimale Betreuung der Kinder zu erreichen, ist die Gemeinde auf die

    Mithilfe der Eltern angewiesen. Deshalb wurden die Bedürfnisse der Eltern aller

    Kinder von 0 bis 14 Jahren im Betreuungsjahr 2010/2011, die in der Gemeinde ihren

    gewöhnlichen Aufenthalt haben, erfasst.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Bedarfsplanung wird zukünftig alle 5 Jahre durchgeführt.

 

    1. Kinder unter 3 Jahren:

 

        Die Bedarfsplanung für Kinder von 0-3 Jahren ist nicht erforderlich, da bereits ein   

        Anerkennungsbescheid für 12 Kinder erlassen wurde.

 

    2. Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren:

 

        Die Gemeinde erkennt 3 Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagespflege   

        oder in Einrichtungen, die Betreuungsangebote für Kinder von 3 – 6 Jahren

        anbieten an.

 

        Die Gemeinde erkennt 3 Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagepflege

        an, unter der Voraussetzung, dass im örtlichen Kindergarten kein

        Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

 

    3. Kinder im Schulalter

 

        Es besteht kein Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Schulalter in der

        Gemeinde Pullenreuth.

 

    4. Ferienbetreuung

 

        Die Gemeinde erkennt 1 Ganztagsbetreuungsplatz während der Ferienzeit an.

        Die Gemeinde Pullenreuth versucht, im VG-Bereich eine Einrichtung zu finden,

        die während der Ferienzeit die Betreuung der Kinder übernimmt.

 

    Dies ist ein Auszug der wichtigsten Passagen des Beschlusses. Sollte jemand

    genauere Details wünschen fragen sie bei uns nach.  

 

 

6. Bedarfsplanung von Kinderbetreuungsangeboten;

    Hier: Anonyme Anmerkung

   

    Sachverhalt:

 

    Bei der Elternbefragung im November/Dezember 2009 ist mit der Abgabe des

    Elternfragebogens folgende anonyme Anmerkung eingegangen:

 

    „Hilfreich und ein Grund für eine Entscheidung für den Kindergarten Pullenreuth  

    wäre ein Kindergartenbus.

    Der Kindergarten Pullenreuth hat ein großes Einzugsgebiet mit vielen verstreuten  

    Ortschaften mit langem Anfahrtsweg. Teilweise sind die Anfahrtswege nach

    Neusorg kürzer als nach Pullenreuth. Dazu kommt noch, dass man mit der

    Grundschule in Neusorg sowieso nach Neusorg fahren muss.

    Der Kindergartenbus wäre sicher für viele, die ihre Kinder nicht in Pullenreuth

    sondern in Neusorg haben ein großer Anreiz ihre Kinder in den zuständigen

    Kindergarten nach Pullenreuth zu schicken. Für uns wäre der Kindergartenbus ein

    Grund den Kindergarten zu wechseln.

    In Zeiten des Klimawandels und des CO2-Ausstoßes wäre es vermutlich ein kleiner

    Beitrag für die Umwelt. Alle Eltern die ihre Kinder in den Kindergarten bringen

    fahren selbst mit dem Auto.

    Bei einem Kindergartenbus ist nur ein Fahrzeug unterwegs.“

 

    Diese Sitzungsvorlage diente nur als Diskussionsgrundlage und zur Information für    

    den Gemeinderat Pullenreuth.

 

 

7. Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Pullenreuth und der Stadt Waldershof,

    Landkreis Tirschenreuth.

   

    Sachverhalt:

 

    Mit Schreiben vom 11.02.2010 regte das LRA Tirschenreuth auf Veranlassung durch  

    das Vermessungsamt Weiden i.d.OPf. – Außenstelle Tirschenreuth – an, die

    Gemarkungsgrenze im Bereich Pilgramsreuth und Waldershof zu ändern.

   

    Es handelt sich bei der Änderung dieser Gemarkungsgrenzen um unbewohntes

    Gebiet. Eine Änderung der Gemarkungsgrenzen ist daher als unproblematisch

    anzusehen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat der Gemeinde Pullenreuth stimmt der Gebietsänderung nach den    

    Vorschlägen des Vermessungsamtes Weiden – Außenstelle Tirschenreuth und des

    Landratsamtes Tirschenreuth zu.

 

8. Informationen

 

    Bitte lesen Sie auch unseren aktuellen Kommentar zur Arbeit und der

    Berichterstattung der UWG Fraktion im Gemeinderat.

 

 

9. Anfragen

 

    Keine weiteren Anfragen.

 

 

10. Verabschiedung des Herrn Reinhold Tangleis   

 

      Herr Tangleis wurde durch Bürgermeister Pirner in den Ruhestand verabschiedet.

      sein Wirken als Gemeindearbeiter wurde ebenfalls besonders gewürdigt.

      Der Bürgermeister sprach auch den Dank für die unter seiner Regie

      abgeschlossenen Bauvorhaben der Gemeinde und für seine vorbildliche Arbeit

      als Wasserwart aus.

      Der Ehefrau überreicht er Blumen sowie Herrn Tangleis ein Buchgeschenk.

 

     Anschließend lud er den Geehrten zu einer Feier ins Gasthaus Dragoner ein.     

 

  

     Anwesende:  

 

     VG-Neusorg:   Herr Scherm Achim (Schriftführer),

                                    

     Presse:             Keine Presse anwesend.

 

     Zuhörer:           Herr Daubner Albert

                               Herr Fink Heinz

                               Herr Übelmesser Markus

                               Herr Seitz Stefan

                               Herr Prischenk Stefan

                               Herr Tangleis Reinhold mit Ehefrau