Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 27. Juli 2010 um 19.00
Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung: Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde für die TOP
1, 4, 5 die Geheimhaltung aufgehoben.
Leider dürfen von
uns über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem
Beschluss über den
Wegfall der Geheimhaltung, weder die Angebotspreise noch
das
Abstimmungsverhältnis bzw. einzelne Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.
Wir sind weiterhin
der Meinung, dass verschiedene TOP ohne
weiteres auch in der
öffentlichen
GR-Sitzung behandelt werden könnten und die momentane
Handhabung welche
durch den Bürgermeister vorgegeben wird nicht zeitgemäß ist.
1. Radtouristisches Umsetzungskonzept
INTERREG IV/A „Grenzenlos Radeln
Pullenreuth“;
Hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten
Bauabschnitte I b, II und III
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Arbeiten zur
Baumaßnahme Interreg IV A, Grenzenloses Radeln an den günstigsten
Bieter, die
Firma Schaumberger GmbH & Co. KG aus Mitterteich vergeben.
4. Energetische
Sanierung der Schulturnhalle
Hier: Grundsatzdiskussion
Sachverhalt:
Seitens der Gemeinde Pullenreuth ist angedacht, die Turnhalle in Pullenreuth kurz-
bzw. mittelfristig energetisch
zu sanieren und auch das Heizsystem entsprechend
anzupassen bzw. neu zu
überarbeiten. Neben den umweltschutzrelevanten
Aspekten wäre es für
alle Beteiligten in jeglicher Sicht auch sinnvoll, dass die
Turnhalle in der Zukunft
eine autarke bzw. eigenständige Wärmeversorgung erhält.
Derzeit wird die
Turnhalle nämlich noch über ein Nahwärmesystem aus einem mit
Fossilen Brennstoffen
(Heizöl) befeuerten Heizwerk (vorhandener Niedertemperatur-
Heizkessel in der
ehemaligen Schule; jetzt Anwesen Philipp Thomas) versorgt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt:
a) Zur energetischen
Sanierung der Gebäudehülle:
Wenn, dann ein Wärmedämmverbundsystem
14cm anzubringen und
eine 2- Scheiben – Wärmeschutzverglasung
einzubauen.
b) Zur Modernisierung
bzw. Optimierung der Haustechnik (Heizung/Lüftung):
Zur Optimierung der
Haustechnik ggf. den Einbau einer modernen Mess-,
Steuerungs- und Regelungstechnik, welche für eine
bedarfsabhängige
Bereitstellung der notwendigen
Wärme sorgen kann.
Weiter soll durch
die evtl. Ergänzung des
Warmwasserspeichers eine
legionellenfreie
Warmwasserbereitung ermöglicht werden.
Zusätzlich zur o. g.
Maßnahme wäre dann des weitern noch ein komplett, neuer
Aufbau der Wärmeerzeugung notwendig.
Die Wärmelieferung solle
aber wie bisher erfolgen, jedoch mit der Ergänzung einer
Brauchwarmwasser-
Wärmepumpe.
Es handelte sich bei
diesem TOP um eine Grundsatzdiskussion um die Planungen
voranzutreiben.
5. Antrag
der Freien Wähler Pullenreuth auf Errichtung eines
Gebäudeschuppens für
die Vereine auf dem gemeindlichen
Schützenhausgrundstück.
Sachverhalt:
Es ging zunächst nur um die Frage, ob die Gemeinde als
Grundstückseigentümer
mit der
Errichtung eines Gebäudeschuppens einverstanden wäre.
Falls ja, wäre
von den Freien Wählern Pullenreuth das normale
baurechtliche
Verfahren zu
betreiben.
Beschluss:
Es soll versucht werden
andere geeignete Standpunkte für einen Geräteschuppen
zu finden. Grundsätzlich bestehen für einen Bau, seitens
der Gemeinde, keine
besonderen Bedenken.
II. Öffentliche GR-Sitzung: Beginn: 20.00 Uhr
1. Zukunft des Schulhauses Lochau;
Hier: Weitere Vorgehensweise aufgrund der
Besprechung mit den Ortsvereinen
Lochau am
20.07.2010
Sachverhalt:
Als
Grundlage einer Diskussion über die weitere Vorgehensweise, berichtete der
Bürgermeister über das Ergebnis
der Besprechung mit den Ortsvereinen aus
Lochau
am 20.07.2010.
Gemeinderat Hans Wopperer lobte die Zusage der Lochauer
Vereine, nach einer
Sanierung sich in Zukunft
um den laufenden Unterhalt besonders die Heizkosten zu
kümmern. Dies muss als
Signal für Vereine in anderen Ortsteilen dienen und sei im
besonderem Maße
lobenswert.
Beschluss: 13:0
Für den Umbau
bzw. die Sanierung der alten Schule in Lochau soll
beim Amt für
Ländliche
Entwicklung ein Zuschussantrag gestellt werden.
Da eine
Kostenaufteilung zwischen dem kirchlichen und den gemeindlichen
Aufwand (Herr Göhler, ALE) nötig ist,
muss ein Architekturbüro mit der Planung
beauftragt
werden.
Es soll dazu
im Anschluss an diese öffentliche Sitzung eine nicht öffentliche
Sitzung
stattfinden.
2. Gebührenbedarfsberechnung für
den Friedhof mit Leichenhaus in Pullerneuth.
Sachverhalt:
Für den Friedhof Pullenreuth wurde eine neue Gebührenberechnung für 4 Jahre
vorgelegt.
Dabei wurden die durchschnittlichen
Aufwendungen der letzten 3 Jahre
herangezogen. Nach Auskunft von Herrn
Bürgermeister Pirner sind in den nächsten
4
Jahren keine zusätzlichen Kosten zu erwarten.
Die Abrechnung des letzten
Kalkulationszeitraums von 2007 – 2010 hat eine
vorläufige Kostenüberdeckung in Höhe von
275,41 € ergeben.
In die Gebührenkalkulation wurde deshalb
ein jährlicher Anteil von 68,85 €
berücksichtigt.
Die Leichenhausgebühren
betragen weiterhin 50,00 € pro Leiche.
Beschluss: 13:0
Die Gebührenbedarfsberechnung
für den Friedhof mit Leichenhaus in Pullenreuth
vom 30.06.2010 wurde
anerkannt.
Die Grabgebühren ab
01.01.2011 bis 31.12.2014 werden wie folgt festgesetzt:
Kindergrab 4,37
€ vorher 5,13 €
Urnengrab 4,37 € vorher 5,13 €
Reihengrab doppelte
Tiefe 14,86 € vorher 17,44 €
Familiengrab mit
Tieferlegung 29,72
€ vorher 34,88 €
Dreistelliges Grab mit
Tieferlegung 44,57 € vorher 52,33 €
Vierstelliges Grab mit
Tieferlegung 59,43 € vorher 69,77
€
Dies entspricht einer
Senkung um 15 %.
3. Erlass einer Satzung zur Änderung
der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde
Pullenreuth, für
den Friedhof Pullenreuth.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Satzung entspricht den Beträgen
des vorangegangenen TOP.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat
beschließt eine Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für die
Benutzungsgebühren für
die gemeindliche Bestattungseinrichtung in Pullenreuth.
Die Satzung tritt am
01.01.2011 in Kraft.
4. Antrag auf Anerkennung der
Förderung von Kindern unter drei Jahren im
Kindergarten analog zur Krippe.
Sachverhalt:
Es können Kinder, die im Laufe des
Betreuungsjahres das 3. Lebensjahr vollenden
bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem
Faktor 2,0 gefördert werden.
Hier muss die Gemeinde in eigener
Zuständigkeit entscheiden, ob sie freiwillig
Kinder, die bereits vor dem Monat in dem
sie drei Jahre alt werden und eine
Kindertageseinrichtung besuchen, auch noch
ab dem Monat in dem sie drei Jahre
alt werden bis zum 31.08. als unter
3-jährige Kinder fördert und den doppelten
Gewichtungsfaktor gewährt.
Es würde somit auch die doppelte staatliche
Förderung gewährt.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth fördert Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor
2,0 ab
dem Betreuungsjahr
2009/2010, auch wenn diese im Abrechnungszeitraum das
3. Lebensjahr vollenden.
5. Erlass
einer Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und
Kampfhunden der Gemeinde Pullenreuth.
Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 29.06.2010 wurde die Verwaltung
beauftragt eine Verordnung über das freie
Umherlaufen von großen Hunden und
Kampfhunden für die Gemeinde Pullenreuth vorzubereiten.
Dieser Beschlussvorschlag einer Verordnung
durch die VG Neusorg wurde rege
diskutiert.
Es werde bei einer beabsichtigten Vorgabe
einer Leinenlänge von drei Metern dem
Bewegungsbedürfnis der Hunde nicht
ausreichend Rechnung getragen, so
Gemeinderat Stephan Heindl. Des Weiteren so
Heindl habe er erhebliche Bedenken,
wie eine solche Verordnung auch überwacht
werden soll.
Die Verwaltung kann noch nicht einmal
einordnen zu welcher Rasse ein Hund zähle.
Mit dieser Verordnung werden außerdem Verantwortungsvolle
Hundehalter mit allen
anderen, die ihre Vierbeiner verantwortungslos
laufen lassen und das obwohl diese
nicht zuverlässig auf sie einwirken können,
gleichgestellt.
Im zu Grunde liegenden Fall gehe es im
genauen darum, dass eine Hundehalterin
ihre beiden Rottweiler Mischlinge beim
Ausreiten neben sich laufen ließ.
Als sich eine Mitbürgerin mit ihrem
angeleinten kleinen Terrier näherte, ließen sich
beide Hunde nicht mehr halten und
verletzten den Terrier so schwer, dass dieser
nur mit Mühe am Leben gehalten werden
konnte. Bis dahin waren diese beiden
Hunde, obwohl sie schon über längere Zeit
auf einen Pferdehof im Gemeindebereich
nahe Lochau
gehalten wurden, noch nicht mal bei der Verwaltung angemeldet.
Es wurde daher bis dahin auch keine
Hundesteuer entrichtet. Nicht auszudenken
was
denn passiert wäre, hätte ein Kind deren
Weg gekreuzt.
Heindl stellte den Antrag, die durch die
Halterin angegebene Rasse
(Labrator
Mischling), durch die Gemeinde zu überprüfen und ggf. Schritte
einzuleiten.
Nur solchen Personen, im besonderem dieser verantwortungslosen
Hundehalterin,
habe man es zu verdanken eine Verordnung in
dieser Form erlassen zu müssen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt
eine Verordnung über das freie
Umherlaufen von großen
Hunden und Kampfhunden der Gemeinde Pullenreuth.
Die Verordnung tritt
eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.
Aufgrund des Art. 18
Landesstraf- und Verordnungsgesetzes – LStVG – (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16. Dezember 1999 (GVBl. S. 521/522) erlässt die Gemeinde Pullenreuth
folgende
Verordnung
über das freie
Umherlaufen von
großen Hunden und
Kampfhunden der
Gemeinde Pullenreuth
§ 1 Leinenpflicht
(1) Kampfhunde (§ 2 Abs. 1) und große Hunde (§ 2 Abs. 2) sind in
allen öffentlichen
Anlagen und auf allen
öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten
Gemeindegebiet ständig an
der Leine zu führen.
(2) Die Leine muss reißfest sein.
3) Ausgenommen von der Leinenpflicht nach Abs. 1 sind:
a) Blindenhunde,
b) Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, des Bundesgrenzschutzes,
der
Zollverwaltung, der
Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr, soweit sie sich im
Einsatz befinden,
c) Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind,
d) Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden
haben
und als Rettungshunde
für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den
Rettungsdienst im
Einsatz sind, sowie
e) im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies
erfordert.
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Die Eigenschaft als Kampfhund ergibt sich aus Art. 37 Abs. 1
Satz 2 LStVG in
Verbindung mit der
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit vom 10.
Juli 1992 (GVBl S. 268), geändert durch Verordnung
vom
4. September 2002 (GVBl S. 513, ber. S. 583).
(2) Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens
50 cm
beträgt, soweit sie
keine Kampfhunde sind.
Erwachsene Tiere der
Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und
Deutsche Doggen gelten
stets als große Hunde.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit
Geldbuße belegt werden,
1. wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 einen
Kampfhund oder großen
Hund an einer nicht reißfesten
Leine führt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
6. Versendung der Leer-LV´s
an die Gemeinderatsmitglieder;
Hier: Grundsatzdiskussion über den
konkreten zeitlichen Ablauf
Beschluss: 13:0
Dieser TOP wurde, da
sich der zuständige Sachbearbeiter kurzfristig als
Schriftführer für die
Sitzung entschuldigte in die nächste Sitzung vertagt.
8. Informationen
Der Bürgermeister informierte
den Gemeinderat, dass er sich im August im Urlaub
befinde. Er mache dies da
er sich das letzte Mal sein Urlaubsgeld auszahlen
ließ, aus den Reihen des
Gemeinderats Misstöne darüber aufkamen.
Eig. Anm.: Die UWG
Fraktion vertrat damals die Meinung, Urlaub sei zur Erholung
da und nicht dafür, sich sein Gehalt in
eigener Zuständigkeit durch die
Auszahlung
zu erhöhen.
ansonsten keine nennenswerten
Informationen.
9. Anfragen
Gemeinderat
Heindl Stephan beanstandete die Niederschrift aus der letzen
Gemeinderatssitzung. So ist unter TOP 4 das
Abstimmungsverhältnis mit 13:0
falsch festgehalten. Richtig müsse es heißen
12:0. Gemeinderat Plannerer Stefan
durfte damals wegen persönlicher
Beteiligung nicht mit abstimmen.
II. Öffentliche BUA-Sitzung: Beginn: Im Anschluss an die öffentliche
GR-Sitzung
Die öffentliche GR-Sitzung wurde einstimmig
auf Antrag vom Bürgermeister um
diesen TOP für eine öffentliche BUA-Sitzung (Bauantrag Thomas Philipp,
Kirchstraße 5, 95704 Pullenreuth)
erweitert.
1. Bauantrag von Herrn Thomas Philipp,
Kirchstraße 5, 95704 Pullenreuth.
Beschluss: 6:0
Dem Antrag des Herrn
Thomas Philipp, Kirchstraße 5, 95704 Pullenreuth
wurde seitens des
Gemeinderats die Genehmigung erteilt.
II. Nicht Öffentliche
GR-Sitzung: Beginn: Im Anschluss an die öffentliche BUA-Sitzung
Es wurde die Geheimhaltung nicht aufgehoben.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Kopp Michael (Schriftführer),
Presse: Keine Presse Anwesend
Zuhörer:
Frau
Seebauer, Lochau