Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 27. Juli 2010 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

    Es wurde für die TOP 1, 4, 5 die Geheimhaltung aufgehoben.

   

    Leider dürfen von uns über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem

    Beschluss über den Wegfall der Geheimhaltung, weder die Angebotspreise noch

    das Abstimmungsverhältnis bzw. einzelne Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.

 

    Wir sind weiterhin der  Meinung, dass verschiedene TOP ohne weiteres auch in der  

    öffentlichen GR-Sitzung behandelt werden könnten und die momentane

    Handhabung welche durch den Bürgermeister vorgegeben wird nicht zeitgemäß ist.

 

1. Radtouristisches Umsetzungskonzept INTERREG IV/A „Grenzenlos Radeln

    Pullenreuth“;

    Hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten Bauabschnitte I b, II und III

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Arbeiten zur

    Baumaßnahme Interreg IV A, Grenzenloses Radeln an den günstigsten Bieter, die

    Firma Schaumberger GmbH & Co. KG aus Mitterteich  vergeben.

 

 

4. Energetische Sanierung der Schulturnhalle

    Hier: Grundsatzdiskussion

 

    Sachverhalt:

 

    Seitens der Gemeinde Pullenreuth ist angedacht, die Turnhalle in Pullenreuth kurz-

    bzw. mittelfristig energetisch zu sanieren und auch das Heizsystem entsprechend

    anzupassen bzw. neu zu überarbeiten. Neben den umweltschutzrelevanten

    Aspekten wäre es für alle Beteiligten in jeglicher Sicht auch sinnvoll, dass die

    Turnhalle in der Zukunft eine autarke bzw. eigenständige Wärmeversorgung erhält.

    Derzeit wird die Turnhalle nämlich noch über ein Nahwärmesystem aus einem mit

    Fossilen Brennstoffen (Heizöl) befeuerten Heizwerk (vorhandener Niedertemperatur-

    Heizkessel in der ehemaligen Schule; jetzt Anwesen Philipp Thomas) versorgt.

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat beschließt:

 

    a) Zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle:

 

        Wenn, dann ein Wärmedämmverbundsystem 14cm anzubringen und

        eine 2- Scheiben – Wärmeschutzverglasung einzubauen.

 

    b) Zur Modernisierung bzw. Optimierung der Haustechnik (Heizung/Lüftung):

 

        Zur Optimierung der Haustechnik ggf. den Einbau einer modernen Mess-,

        Steuerungs- und  Regelungstechnik, welche für eine bedarfsabhängige

        Bereitstellung der notwendigen Wärme sorgen kann.

        Weiter soll durch die evtl.  Ergänzung des Warmwasserspeichers eine

        legionellenfreie Warmwasserbereitung ermöglicht werden.

 

     Zusätzlich zur o. g. Maßnahme wäre dann des weitern noch ein komplett, neuer

     Aufbau der Wärmeerzeugung notwendig.

 

     Die Wärmelieferung solle aber wie bisher erfolgen, jedoch mit der Ergänzung einer

     Brauchwarmwasser- Wärmepumpe.

 

    Es handelte sich bei diesem TOP um eine Grundsatzdiskussion um die Planungen

    voranzutreiben.

 

 

5. Antrag der Freien Wähler Pullenreuth auf Errichtung eines Gebäudeschuppens für

    die Vereine auf dem gemeindlichen Schützenhausgrundstück.   

 

    Sachverhalt:

 

    Es ging zunächst nur um die Frage, ob die Gemeinde als Grundstückseigentümer

    mit der Errichtung eines Gebäudeschuppens einverstanden wäre.

    Falls ja, wäre von den Freien Wählern Pullenreuth das normale baurechtliche

    Verfahren zu betreiben.

   

    Beschluss:

 

    Es soll versucht werden andere geeignete Standpunkte für einen Geräteschuppen

    zu finden.  Grundsätzlich bestehen für einen Bau, seitens der Gemeinde, keine

    besonderen Bedenken.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 20.00 Uhr

 

       

1. Zukunft des Schulhauses Lochau;

    Hier: Weitere Vorgehensweise aufgrund der Besprechung mit den Ortsvereinen

    Lochau am 20.07.2010

 

    Sachverhalt:

 

    Als Grundlage einer Diskussion über die weitere Vorgehensweise, berichtete der   

    Bürgermeister über das Ergebnis der Besprechung mit den Ortsvereinen aus

    Lochau am 20.07.2010.

   

    Gemeinderat Hans Wopperer lobte die Zusage der Lochauer Vereine, nach einer

    Sanierung sich in Zukunft um den laufenden Unterhalt besonders die Heizkosten zu

    kümmern. Dies muss als Signal für Vereine in anderen Ortsteilen dienen und sei im

    besonderem Maße lobenswert.

  

 

    Beschluss:  13:0

   

    Für den Umbau bzw. die Sanierung der alten Schule in Lochau soll beim Amt für

    Ländliche Entwicklung ein Zuschussantrag gestellt werden.

    Da eine Kostenaufteilung zwischen dem kirchlichen und den gemeindlichen

    Aufwand (Herr Göhler, ALE) nötig ist,  muss ein Architekturbüro mit der Planung

    beauftragt werden.

    Es soll dazu im Anschluss an diese öffentliche Sitzung eine nicht öffentliche

    Sitzung stattfinden.

 

 

2. Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof mit Leichenhaus in Pullerneuth.

 

    Sachverhalt:

 

    Für den Friedhof Pullenreuth wurde eine neue Gebührenberechnung für 4 Jahre    

    vorgelegt.

    Dabei wurden die durchschnittlichen Aufwendungen der letzten 3 Jahre

    herangezogen. Nach Auskunft von Herrn Bürgermeister Pirner sind in den nächsten

    4 Jahren keine zusätzlichen Kosten zu erwarten.

    Die Abrechnung des letzten Kalkulationszeitraums von 2007 – 2010 hat eine

    vorläufige Kostenüberdeckung in Höhe von 275,41 € ergeben.

    In die Gebührenkalkulation wurde deshalb ein jährlicher Anteil von 68,85 €

    berücksichtigt.

 

    Die Leichenhausgebühren betragen weiterhin 50,00 € pro Leiche.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof mit Leichenhaus in Pullenreuth

    vom 30.06.2010 wurde anerkannt.

 

    Die Grabgebühren ab 01.01.2011 bis 31.12.2014 werden wie folgt festgesetzt:   

 

    Kindergrab                                              4,37 €  vorher    5,13 €

    Urnengrab                                               4,37 €  vorher    5,13 €

    Reihengrab doppelte Tiefe                  14,86 €  vorher  17,44 €

    Familiengrab mit Tieferlegung            29,72 €  vorher  34,88 €

    Dreistelliges Grab mit Tieferlegung    44,57 € vorher   52,33 €

    Vierstelliges Grab mit Tieferlegung    59,43 € vorher   69,77 €

 

    Dies entspricht einer Senkung um 15 %.

 

 

3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde

    Pullenreuth, für den Friedhof Pullenreuth. 

 

    Sachverhalt:

 

    Der Entwurf der Satzung entspricht den Beträgen des vorangegangenen TOP.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für die

    Benutzungsgebühren für die gemeindliche Bestattungseinrichtung in Pullenreuth.

   

    Die Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

 

4. Antrag auf Anerkennung der Förderung von Kindern unter drei Jahren im

    Kindergarten analog zur Krippe.

   

    Sachverhalt:

 

    Es können Kinder, die im Laufe des Betreuungsjahres das 3. Lebensjahr vollenden

    bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Faktor 2,0 gefördert werden.

    Hier muss die Gemeinde in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie freiwillig

    Kinder, die bereits vor dem Monat in dem sie drei Jahre alt werden und eine    

    Kindertageseinrichtung besuchen, auch noch ab dem Monat in dem sie drei Jahre   

    alt werden bis zum 31.08. als unter 3-jährige Kinder fördert und den doppelten

    Gewichtungsfaktor gewährt.

    Es würde somit auch die doppelte staatliche Förderung gewährt.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fördert Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0 ab

    dem Betreuungsjahr 2009/2010, auch wenn diese im Abrechnungszeitraum das

    3. Lebensjahr vollenden.

 

 

5. Erlass einer Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und

    Kampfhunden der Gemeinde Pullenreuth.

   

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2010 wurde die Verwaltung  

    beauftragt eine Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und

    Kampfhunden für die Gemeinde Pullenreuth vorzubereiten.

 

    Dieser Beschlussvorschlag einer Verordnung durch die VG Neusorg wurde rege

    diskutiert.

 

    Es werde bei einer beabsichtigten Vorgabe einer Leinenlänge von drei Metern dem

    Bewegungsbedürfnis der Hunde nicht ausreichend Rechnung getragen, so

    Gemeinderat Stephan Heindl. Des Weiteren so Heindl habe er erhebliche Bedenken,

    wie eine solche Verordnung auch überwacht werden soll.

    Die Verwaltung kann noch nicht einmal einordnen zu welcher Rasse ein Hund zähle.

    Mit dieser Verordnung werden außerdem Verantwortungsvolle Hundehalter mit allen

    anderen, die ihre Vierbeiner verantwortungslos laufen lassen und das obwohl diese

    nicht zuverlässig auf sie einwirken können, gleichgestellt. 

 

    Im zu Grunde liegenden Fall gehe es im genauen darum, dass eine Hundehalterin

    ihre beiden Rottweiler Mischlinge beim Ausreiten neben sich laufen ließ.

    Als sich eine Mitbürgerin mit ihrem angeleinten kleinen Terrier näherte, ließen sich  

    beide Hunde nicht mehr halten und verletzten den Terrier so schwer, dass dieser

    nur mit Mühe am Leben gehalten werden konnte. Bis dahin waren diese beiden

    Hunde, obwohl sie schon über längere Zeit auf einen Pferdehof im Gemeindebereich

    nahe Lochau gehalten wurden, noch nicht mal bei der Verwaltung angemeldet.

    Es wurde daher bis dahin auch keine Hundesteuer entrichtet. Nicht auszudenken

    was denn  passiert wäre, hätte ein Kind deren Weg gekreuzt.

    Heindl stellte den Antrag, die durch die Halterin angegebene Rasse

    (Labrator Mischling), durch die Gemeinde zu überprüfen und ggf. Schritte

    einzuleiten.  

    Nur solchen Personen, im besonderem dieser verantwortungslosen Hundehalterin,

    habe man es zu verdanken eine Verordnung in dieser Form erlassen zu müssen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Verordnung über das freie   

    Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.

  

 

Aufgrund des Art. 18 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes – LStVG – (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom

16. Dezember 1999 (GVBl. S. 521/522) erlässt die Gemeinde Pullenreuth folgende

 

Verordnung

über das freie Umherlaufen von

großen Hunden und Kampfhunden der

Gemeinde Pullenreuth

 

§ 1 Leinenpflicht

 

(1) Kampfhunde (§ 2 Abs. 1) und große Hunde (§ 2 Abs. 2) sind in allen öffentlichen

     Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten

     Gemeindegebiet ständig an der Leine zu führen.

 

(2) Die Leine muss reißfest sein.

 

3) Ausgenommen von der Leinenpflicht nach Abs. 1 sind:

 

    a) Blindenhunde,

    b) Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, des Bundesgrenzschutzes, der   

        Zollverwaltung, der Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr, soweit sie sich im

        Einsatz befinden,

    c) Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind,

    d) Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben

         und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den

         Rettungsdienst im Einsatz sind, sowie

    e) im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

(1) Die Eigenschaft als Kampfhund ergibt sich aus Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in  

      Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und

      Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268), geändert durch Verordnung vom

      4. September 2002 (GVBl S. 513, ber. S. 583).

 

(2) Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm

      beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind.

      Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und   

      Deutsche Doggen gelten stets als große Hunde.

 

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

 

Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden,

 

1. wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder großen

    Hund an einer nicht reißfesten Leine führt.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

6. Versendung der Leer-LV´s an die Gemeinderatsmitglieder;

    Hier: Grundsatzdiskussion über den konkreten zeitlichen Ablauf

 

    Beschluss:  13:0

 

    Dieser TOP wurde, da sich der zuständige Sachbearbeiter kurzfristig als  

    Schriftführer für die Sitzung entschuldigte in die nächste Sitzung vertagt.   

 

 

8. Informationen

 

    Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass er sich im August im Urlaub  

    befinde. Er mache dies da er sich das letzte Mal sein Urlaubsgeld auszahlen

    ließ, aus den Reihen des Gemeinderats Misstöne darüber aufkamen.

 

    Eig. Anm.: Die UWG Fraktion vertrat damals die Meinung, Urlaub sei zur Erholung

                       da und nicht dafür, sich sein Gehalt in eigener Zuständigkeit durch die

                       Auszahlung zu erhöhen.  

 

    ansonsten keine nennenswerten Informationen.

 

9. Anfragen

 

    Gemeinderat Heindl Stephan beanstandete die Niederschrift aus der letzen

    Gemeinderatssitzung. So ist unter TOP 4 das Abstimmungsverhältnis mit 13:0

     falsch festgehalten. Richtig müsse es heißen 12:0. Gemeinderat Plannerer Stefan

    durfte damals wegen persönlicher Beteiligung nicht mit abstimmen.

 

 

II. Öffentliche BUA-Sitzung:       Beginn: Im Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung

 

    Die öffentliche GR-Sitzung wurde einstimmig auf Antrag vom Bürgermeister um

    diesen TOP für eine öffentliche BUA-Sitzung (Bauantrag Thomas Philipp,

    Kirchstraße 5, 95704 Pullenreuth) erweitert.

 

 

 

1. Bauantrag von Herrn Thomas Philipp, Kirchstraße 5, 95704 Pullenreuth.

 

    Beschluss:  6:0

 

    Dem Antrag des Herrn Thomas Philipp, Kirchstraße 5, 95704 Pullenreuth

    wurde seitens des Gemeinderats die Genehmigung erteilt.

 

 

II. Nicht Öffentliche GR-Sitzung:  Beginn: Im Anschluss an die öffentliche BUA-Sitzung

 

    Es wurde die Geheimhaltung nicht aufgehoben.

 

 

 

 

 Anwesende:  

 

     VG-Neusorg:    Herr Kopp Michael (Schriftführer),

                                    

     Presse:             Keine Presse Anwesend

 

     Zuhörer:           Frau Seebauer, Lochau