Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 23. November 2010
um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung: Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde für TOP 2
und 3 die Geheimhaltung aufgehoben.
Bisher durften
über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem Beschluss
über den Wegfall
der Geheimhaltung, weder die Angebotspreise noch das
Abstimmungsverhältnis noch einzelne
Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.
Seit der letzen
GR-Sitzung und aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten
darüber im Gemeinderat,
werden in Zukunft auch die Angebotspreise mit
veröffentlicht.
Ein entsprechender
Antrag wurde schon Anfang dieses Jahres von der UWG an den
gesamten Gemeinderat
gestellt.
Die allgemein
bestehende Praxis wonach Herr Bürgermeister Pirner
unserer
Meinung nach noch
immer zu viele TOP „nicht öffentlich“ behandelt, hat sich
jedoch bis jetzt
immer noch nicht verändert.
Diese
Vorgehensweise ist unserer Meinung nach weder rechtlich noch moralisch
zeitgemäß.
2. Anerkennung des Ingenieurvertrages für
die Ermittlung von Konzentrationszonen
für Windkraftanlagen.
Beschluss:
1. Bürgermeister Herbert
Jürgen Pirner wird ermächtigt mit dem TeamBüro Markert
einen Ingenieurvertrag
über die Ermittlung von Konzentrationszonen für
Windenergie gemäß dem vorliegenden
Ingenieurvertrag (Anlage I) abzuschließen.
3. Umbau und Erweiterung Kindergarten Pullenreuth, Einbau einer Kinderkrippe;
Hier: Vergabe Schreinerarbeiten
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die
Schreinerarbeitenarbeiten (Innentüren, Innenausbau, Schließanlage) zur
Baumaßnahme am
„Kindergarten Pullenreuth“, zum Gesamtpreis von
15.283,17 Euro,
an den günstigsten Bieter die Fa. Albert Kreuzer, Kemnather Str. 9,
95508 Kulmain zu vergeben.
II. Öffentliche GR-Sitzung: Beginn:
19.30 Uhr
1. Beratung
und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2010.
Sachverhalt:
Hier dargelegt durch Herrn Josef Regner (Kämmerer)
Nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der
Gemeindeordnung war die Aufstellung eines
Nachtragshaushalts erforderlich, da
verschiedene Haushaltsansätze gegenüber
dem Haushalt 2010 verändert bzw. neu
veranschlagt werden mussten.
Hervorzuheben ist hierbei vor allem eine neu
veranschlagte Kostenbeteiligung der
Gemeinde Pullenreuth
am Radwegebau von Pullenreuth über Waldershof nach
Fuchsmühl in Höhe
von 225.300 €.
Gleichzeitig werden aufgrund der Abrechnung
der Fichtelnaabradwege I und II
sowie des Steinwald-Radweges I zusätzliche Haushaltsmittel von 15.000 €
notwendig.
Ferner wurde eine Anpassung der Ansätze für
die energetische Modernisierung des
Kindergartens mit Erweiterung und Anbau
einer Kinderkrippe erforderlich.
Aufgrund der vorliegenden
Zuwendungsbescheide sowie aufgrund der aktuellen
Kostenfortschreibung wird aktuell mit
Gesamtkosten von rund 670.000 € und
Zuweisungen von ca. 498.000 € gerechnet.
Eine weitere Änderung gegenüber dem
Haushalt 2010 ergibt sich im
Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße in Kautzenhof. Als Kostenbeteiligung
der Gemeinde Pullenreuth
wird hier ein Betrag von 25.000 € angenommen.
Gleichzeitig wird jedoch auch eine freiwillige
Anliegerbeteiligung von 6.000 €
erwartet.
Im Zusammenhang mit den Änderungen im
Vermögenshaushalt wurden die zum
Teil geschätzten Ansätze im
Verwaltungshaushalt überprüft und entsprechend den
neuesten Erkenntnissen angepasst.
Hervorzuheben ist hierbei unter anderem
eine Erhöhung der Winterdienstkosten
um 20.000 € auf neu 75.000 €.
Erfreulich ist dagegen die Entwicklung bei
der Einkommensteuerbeteiligung und bei
der Gewerbesteuer. Hier sind aufgrund der
aktuellen Soll-Stellung
Einnahmemehrungen von 29.000 € bzw. 80.000
€ möglich.
Bezogen auf die finanzielle
Leistungsfähigkeit ist damit festzustellen, dass die
Gemeinde Pullenreuth
nur noch über frei verfügbare Rücklagen von rund 25.000 €
verfügt.
Das in den Vorjahren angesammelte
Finanzpolster ist damit nahezu vollständig
aufgebraucht. Dies hat zur Folge, dass neue
Investitionen aus heutiger Sicht wohl
nur durch zusätzliche Kredite bewerkstelligt
werden können.
Unter Hinweis auf den Vorbericht zum
Haushalt 2010 ist deshalb abzuwarten, ob die
in 2010 vorgenommene Anhebung der Hebesätze
um 20 Punkte tatsächlich
ausreicht. Ansonsten kann der Gemeinde nur
empfohlen werden, auch weiterhin
sparsam zu wirtschaften.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für
das
Haushaltsjahr 2010.
Dadurch erhöht sich die
Summe der Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt von
bisher 1.989.934 € auf neu 2.149.634 €.
Die Summe der Einnahmen
und Ausgaben im Vermögenshaushalt wird von bisher
187.933 € auf 705.313 €
erhöht.
Weitere Änderungen gegenüber
der Haushaltssatzung 2010 sind nicht vorgesehen.
Der 1. Nachtragshaushalt
2010 wird mit allen Anlagen und Bestandteilen in der
vorgelegten Form
anerkannt.
2. Abberufung des
Schulverbandmitgliedes Herrn Josef Franz.
Sachverhalt:
Aufgrund der Teilung des Schulverbandes Fichtelnaabtal in Schulverband
Fichtelnaabtal-Grundschule
Ebnath-Neusorg und Schulverband Fichtelnaabtal-
Mittelschule Ebnath-Neusorg
und die dadurch entstandenen Schülerreduzierung in
den einzelnen Verbänden wird die Anzahl der
Schulverbandsmitglieder für den
Schulverband Fichtelnaabtal-Mittelschule
Ebnath-Neusorg reduziert.
Herr Josef Franz muss als
Schulverbandsmitglied abberufen werden.
Beschluss: 13:0
Herr Josef Franz wird
als Schulverbandsmitglied im Schulverband Fichtelnaabtal-
Mittelschule Ebnath-Neusorg mit sofortiger Wirkung abberufen.
3. Dorferneuerung
Pullenreuth;
Hier: Erweiterung des Maßnahmenplans um
„Sanierung und gemeinschaftliche
Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau“.
Sachverhalt:
Für
die Förderfähigkeit „Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen
Schulhauses in Lochau“
wurde in der öffentlichen TG-Sitzung am 27.10.2010
die
Aufnahme in den Maßnahmenplan
„Dorferneuerung Pullenreuth“ einstimmig
beschlossen.
Erwartete Sanierungskosten für diese
Maßnahme ca. 200.000.- Euro.
Aus formellen Gründen ist dies vom
Gemeinderat Pullenreuth ebenfalls zu
beschließen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Maßnahmenplan „Dorferneuerung
Pullenreuth“
um den Punkt 43 „Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des
ehemaligen Schulhauses in Lochau“
zu erweitern.
4.
Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde
Pullenreuth.
Sachverhalt:
Für die Gebührenbedarfsberechnung wurden
die voraussichtlichen Kosten für das
Jahr 2011 und 2012 ermittelt.
Bei den Lohnkosten wurden die
Bereitschaftspauschale sowie auch die Kosten für
die Altersteilzeit des Herrn Tangleis (bis 31.10.2011) berücksichtigt.
Außerdem wurde gemäß Zweckvereinbarung für
die technische Betreuung der
Wasserversorgungseinrichtung durch die
Gemeinde Neusorg ein Betrag von
13.000 €/Jahr 2011 veranschlagt.
Die im Jahr 2010 abgeschlossene
Maschinenversicherung in Höhe von
1.338,87 € wurde ebenfalls angesetzt.
Im November 2010 soll eine
Membranfiltrationsanlage eingebaut werden.
Die Anlage wird vorerst ½ Jahr getestet.
Hierfür fallen monatliche Leasingraten von
1.895 € sowie Kosten für Anlieferung und
Einbau von ca. 3.200 € an. Für die
jährliche Wartung werden 1.000 €
kalkuliert.
Nach der Testphase ist vorgesehen, die
Anlage zu erwerben. Bei diesen Kosten
handelt es sich um eine
Investitionsmaßnahme wofür ab dem Jahr 2012 kalk.
Kosten von ca. 5.200 € jährlich entstehen
(Abschreibungsdauer 20 Jahre).
Für das Jahr 2009 wurde eine
Kostenunterdeckung von 6.864,27 € ermittelt.
Die Unterdeckung ist auf die höheren Kosten
sowie auf den geringeren
Wasserverbrauch im Jahr 2009 zurückzuführen.
Die Kostenunterdeckung des Jahres 2009
sowie die vorläufige Kostenunterdeckung
für das Jahr 2010 in Höhe von 4.299,27 €
wurden ebenfalls in die Berechnung
aufgenommen.
Die Unterdeckung in 2010 ist zu erklären,
weil die Kosten für die notwendige
wasserrechtliche Erlaubnis (ohne
Sanierungskosten) und der Anteil der
Maschinenversicherung aufgenommen wurden.
Die Sanierungen der Fuchslohe-, Hochwald-,
Nasslohe- und Schwarzlohe-Quellen
sind Investitionen und fließen nach
Abschluss in die kalk. Kosten mit ein.
Die Gebührenberechnung für 1 Jahr würde
eine Wassergebühr von 1,28 €/m³ und
die Berechnung für 2 Jahre eine
Wassergebühr von 1,20 €/m³ ergeben.
Beschluss: 13:0
Die
Gebührenbedarfsberechnungen für die Wasserversorgungseinrichtung der
Gemeinde Pullenreuth vom 18.10.2010 wurden anerkannt.
Die Wassergebühr wird
auf 1,20 €/m³ für die Jahre 2011 und 2012 festgesetzt.
5.
Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung Rothenfurth.
Sachverhalt:
Die Wassergebühren für die
Wasserversorgungseinrichtung Rothenfurth wurden
neu berechnet.
Es werden Berechnungen mit einem
Kalkulationszeitraum von 2, 3 und 4 Jahren
vorgelegt. In die Kalkulation wurden die
Kostenunterdeckung des Jahres 2009 und
die voraussichtliche Kostenunterdeckung des
Jahres 2010 in Höhe von insgesamt
9.404,21 € berücksichtigt.
Die hohen Kostenunterdeckungen der Jahre
2009 und 2010 sind darauf
zurückzuführen, dass die Abrechnung der
Wasserlieferung des
Wasserbeschaffungsverbandes Langentheilen-Pilgramsreuth für das Jahr 2009 und
aller Voraussicht auch für das Jahr 2010 höher
ausfällt.
Grund für die Kostensteigerung ist, weil
das gesamte Wasser vom
Wasserzweckverband Oberes Fichtelnaabtal zu einem Preis von 1,96 €/cbm netto
bezogen werden muss. In der Kalkulation vom 03.09.2008
für die Jahre 2009 und
2010 wurde aber von einem Wasserlieferungspreis
von 1,30 €/cbm (Mittelwert von
Zusatzwasser vom Zweckverband und Wasser
vom Wasserbeschaffungsverband)
ausgegangen.
Die Berechnungen ergaben folgende Wasserpreise:
2-jährige Berechnung: 3,05 €/m³
3-jährige Berechnung: 2,73 €/m³
4-jährige Berechnung: 2,57 €/m³
Es ist davon auszugehen, dass künftig der
Wasserbeschaffungsverband
Langentheilen-Pilgramsreuth
das gesamte Wasser vom Zweckverband
„Oberes Fichtelnaabtal“
beziehen muss und deshalb für Rothenfurth
entsprechend
höhere Wasserpreise festgesetzt werden müssen.
Beschluss: 13:0
Die
Gebührenbedarfsberechnungen für die Wasserversorgungseinrichtung
Rothenfurth
vom 03.11.2010 wurden anerkannt.
Die Wassergebühren ab
01.01.2011 werden auf 2,57 €/m³ festgesetzt.
Der Kalkulationszeitraum
beträgt 4 Jahre.
6.
Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Pullenreuth (BGS/WAS).
Sachverhalt:
Die
Gebührenbedarfsberechnungen der Finanzverwaltung vom 14.10.2010 und vom
04.11.2010 ergeben neue Verbrauchsgebühren
für die
Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde
Pullenreuth und den Gemeindeteil
Rothenfurth.
Für die Umsetzung der neuen Gebührensätze
ist eine Änderung der BGS/WAS
erforderlich.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der
Beitrags-
und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
7.
Gemeindeverbund Steinwald; Ausbau der Straße in Kautzenhof;
Hier: Anerkennung der Vereinbarung mit der
Teilnehmergemeinschaft
Gemeindeverbund Steinwald.
Sachverhalt:
In der öffentlichen GR-Sitzung am
28.09.2010 wurde der Durchführungsbeschluss
für den Ausbau der Straße in Kautzenhof beschlossen.
Mit Mail vom 04.11.2010 legte das Amt für
Ländliche Entwicklung (ALE) den Entwurf
der Vereinbarung mit der
Teilnehmergemeinschaft Gemeindeverbund Steinwald vor.
Die Kostenbeteiligung des Vertragspartners
liegt derzeit bei 7.200,00 €.
Zusätzlich sind von der Gemeinde Pullenreuth die Eigenleistung der
Teilnehmergemeinschaft mit ca. 25 % zu übernehmen
(ca. 17.628,00 €).
Für den Wegausbau wird von den Anliegern im
Norden Grund für einen ausreichend
dimensionierten Graben und im Süden für
eine Begleitpflanzung benötigt.
Die Anlieger wurden bereits entsprechend
informiert.
Ein Ausbau wird seitens des ALE erst erfolgen,
wenn alle betroffenen
Grundstückseigentümer schriftlich
zugestimmt haben.
Beschluss: 13:0
Die Gemeinde Pullenreuth stimmt den mit Mail vom 04.11.2010 übersandten
Entwurf
der Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Pullenreuth und der TG
Gemeindeverbund
Steinwand über den Ausbau der Straße in Kautzenhof
zu.
8.
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Neuhof“.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 29.06.2010 hat der
Gemeinderat die 1. Änderung des
Bebauungsplans beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Privaten
sowie die betroffenen Träger öffentlicher
Belange (hier nur Kreisbauamt, Untere
Naturschutzbehörde, Amt für Landwirtschaft und
Forsten) angehört.
Die Bürgerbeteiligung entfiel gemäß § 13
BauGB.
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes wurde
den betroffenen Privaten
vorgelegt, die ihre Zustimmung schriftlich
erteilten.
Seitens des Kreisbauamtes Tirschenreuth,
der Unteren Naturschutzbehörde und
des Amtes für Landwirtschaft und Forsten
sind keine Einwendungen eingegangen.
Beschluss: 13:0
Der GR Pullenreuth stellt fest, dass im Rahmen der öffentlichen
Auslegung zur
1. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ Einwendungen weder
von Trägern öffentlicher
Belange noch von Privaten erhoben wurden.
Die diesem Beschluss
beigefügte Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Neuhof“ wird beschlossen.
9. Widmung
des innerörtlichen Radweges in Pullenreuth
„Grenzenlos Radeln“.
Sachverhalt:
Dieser TOP wurde auf Wunsch des 1.
Bürgermeisters zusätzl. in die Tagesordnung
genommen.
Dieses Teilstück muss als öffentlicher
Radweg gewidmet werden.
Beschluss: 13:0
Der neu gebaute
Radweg wird vom neu errichteten Radlerteff bis zur Abzweigung
in
Dechantsees Richtung Arnoldsreuth
zum öffentlichen Geh- und Radweg gewidmet.
10.
Informationen
Termin für den
Neujahrsempfang:
In der letzten öffentlichen
GR-Sitzung am 26.10.2010 wurde unter TOP 2 vereinbart,
dass im Jahr 2011 ein Neujahrsempfang
durch die Gemeinde stattfinden soll.
Als Termin wird der
02.01.2011, 11.00 Uhr festgelegt die Veranstaltung soll nach
Möglichkeit im Schützenhaus Pullenreuth
mit einem Sektempfang abgehalten
werden. Bürgermeister Pirner wird beauftragt alles nötige veranlassen.
11.
Anfragen
Gemeinderat Stefan Plannerer
informierte über ein Schreiben der Gemeinde
Neusorg, wonach beide Brücken über den
Höllbach in Weihermühle in Zukunft
eine Tragfähigkeitsbeschränkung erhalten.
Eine Prüfung durch den TÜV in VG-Bereich habe
eine Tragfähigkeitsbeschränkung
von 16to sowie eine Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h für beide Brücken in
diesem Bereich ergeben.
In einem Schreiben der Gemeinde Neusorg,
welches auch an andere Unternehmer
im Gemeinderbereich Pullenreuth
(Ortsteil Lochau) übersandt wurde, verwies
diese auf den Umstand und darauf, dass
bei einer eventuellen
Tonnagenüberschreitung durch die Verursacher selber
entsprechende
Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssten.
Des Weiteren behält sich die Gemeinde
Neusorg Regressansprüche bei
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
bzw. Auflagen vor.
Der Gemeinderat war einhellig der
Meinung, dass die Gemeinde Neusorg
aufgefordert werden solle, ihrem
Pflichten nachzukommen und diese Brücken für
den in diesem Bereich anfallenden Verkehr
instand zu halten.
Eigene Anmerkung:
Noch Anfang vergangenen Jahres wurde aufgrund
der bevorstehenden Änderung
des Flächennutzungsplans mit
gleichzeitiger Aufstellung eines Bebauungsplans
für den Ortsteil Neuhof, gleichzeitig mit
41 beteiligten Trägern unter anderem auch
die Gemeinde Neusorg als Nachbargemeinde
zu dem Vorhaben gehört.
Nur von vier Beteiligten kamen diverse
Einwendungen bzw. Anregungen.
Die Gemeinde Neusorg hatte damals hierzu
keinerlei Bedenken angeführt.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Scherm Achim (Schriftführer), Herr Regner
Josef (Kämmerer)
Presse:
Keine Presse anwesend
Zuhörer:
Keine
Zuhörer anwesend