Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 23. November 2010 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

    Es wurde für TOP 2 und 3 die Geheimhaltung aufgehoben.

   

    Bisher durften über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem Beschluss

    über den Wegfall der Geheimhaltung, weder die Angebotspreise noch das

    Abstimmungsverhältnis noch einzelne Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.

 

    Seit der letzen GR-Sitzung und aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten

    darüber im Gemeinderat, werden in Zukunft auch die Angebotspreise mit

    veröffentlicht.

    Ein entsprechender Antrag wurde schon Anfang dieses Jahres von der UWG an den

    gesamten Gemeinderat gestellt.

   

    Die allgemein bestehende Praxis wonach Herr Bürgermeister Pirner unserer

    Meinung nach noch immer zu viele TOP „nicht öffentlich“ behandelt, hat sich

    jedoch bis jetzt immer noch nicht verändert.

    Diese Vorgehensweise ist unserer Meinung nach weder rechtlich noch moralisch

    zeitgemäß.

 

       

2. Anerkennung des Ingenieurvertrages für die Ermittlung von Konzentrationszonen

    für Windkraftanlagen.

 

    Beschluss:

 

    1. Bürgermeister Herbert Jürgen Pirner wird ermächtigt mit dem TeamBüro Markert

    einen Ingenieurvertrag über die Ermittlung von Konzentrationszonen für

    Windenergie gemäß dem vorliegenden Ingenieurvertrag (Anlage I) abzuschließen.

 

 

3. Umbau und Erweiterung Kindergarten Pullenreuth, Einbau einer Kinderkrippe;

    Hier: Vergabe Schreinerarbeiten

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die

    Schreinerarbeitenarbeiten (Innentüren, Innenausbau, Schließanlage) zur

    Baumaßnahme am „Kindergarten Pullenreuth“, zum Gesamtpreis von

    15.283,17 Euro, an den günstigsten Bieter die Fa. Albert Kreuzer, Kemnather Str. 9,

    95508 Kulmain  zu vergeben.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 19.30 Uhr

 

       

1. Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit   

    Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010.

 

    Sachverhalt: Hier dargelegt durch Herrn Josef Regner (Kämmerer)

 

    Nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Gemeindeordnung war die Aufstellung eines

    Nachtragshaushalts erforderlich, da verschiedene Haushaltsansätze gegenüber

    dem Haushalt 2010 verändert bzw. neu veranschlagt werden mussten.

 

    Hervorzuheben ist hierbei vor allem eine neu veranschlagte Kostenbeteiligung der

    Gemeinde Pullenreuth am Radwegebau von Pullenreuth über Waldershof nach

    Fuchsmühl in Höhe von 225.300 €.

    Gleichzeitig werden aufgrund der Abrechnung der Fichtelnaabradwege I und II

    sowie des Steinwald-Radweges I  zusätzliche Haushaltsmittel von 15.000 €

    notwendig.

 

    Ferner wurde eine Anpassung der Ansätze für die energetische Modernisierung des

    Kindergartens mit Erweiterung und Anbau einer Kinderkrippe erforderlich.

    Aufgrund der vorliegenden Zuwendungsbescheide sowie aufgrund der aktuellen

    Kostenfortschreibung wird aktuell mit Gesamtkosten von rund 670.000 € und

    Zuweisungen von ca. 498.000 € gerechnet.

 

    Eine weitere Änderung gegenüber dem Haushalt 2010 ergibt sich im

    Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße in Kautzenhof. Als Kostenbeteiligung

    der Gemeinde Pullenreuth wird hier ein Betrag von 25.000 € angenommen.

    Gleichzeitig wird jedoch auch eine freiwillige Anliegerbeteiligung von 6.000 €

    erwartet.

 

    Im Zusammenhang mit den Änderungen im Vermögenshaushalt wurden die zum

    Teil geschätzten Ansätze im Verwaltungshaushalt überprüft und entsprechend den

    neuesten Erkenntnissen angepasst.

    Hervorzuheben ist hierbei unter anderem eine Erhöhung der Winterdienstkosten

    um 20.000 € auf neu 75.000 €.

 

    Erfreulich ist dagegen die Entwicklung bei der Einkommensteuerbeteiligung und bei

    der Gewerbesteuer. Hier sind aufgrund der aktuellen Soll-Stellung

    Einnahmemehrungen von 29.000 € bzw. 80.000 € möglich.

 

    Bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit ist damit festzustellen, dass die

    Gemeinde Pullenreuth nur noch über frei verfügbare Rücklagen von rund 25.000 €

    verfügt.

    Das in den Vorjahren angesammelte Finanzpolster ist damit nahezu vollständig

    aufgebraucht. Dies hat zur Folge, dass neue Investitionen aus heutiger Sicht wohl

    nur durch zusätzliche Kredite bewerkstelligt werden können.

 

    Unter Hinweis auf den Vorbericht zum Haushalt 2010 ist deshalb abzuwarten, ob die

    in 2010 vorgenommene Anhebung der Hebesätze um 20 Punkte tatsächlich

    ausreicht. Ansonsten kann der Gemeinde nur empfohlen werden, auch weiterhin

    sparsam zu wirtschaften.

 

    Beschluss:  13:0

   

    Der Gemeinderat Pullenreuth erlässt eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das

    Haushaltsjahr 2010.

    Dadurch erhöht sich die Summe der Einnahmen und Ausgaben im

    Verwaltungshaushalt von bisher 1.989.934 € auf neu 2.149.634 €.

    Die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt wird von bisher

    187.933 € auf 705.313 € erhöht.

    Weitere Änderungen gegenüber der Haushaltssatzung 2010 sind nicht vorgesehen.    

    Der 1. Nachtragshaushalt 2010 wird mit allen Anlagen und Bestandteilen in der

    vorgelegten Form anerkannt.

 

 

2. Abberufung des Schulverbandmitgliedes Herrn Josef Franz.

 

    Sachverhalt:

 

    Aufgrund der Teilung des Schulverbandes Fichtelnaabtal in Schulverband

    Fichtelnaabtal-Grundschule Ebnath-Neusorg und Schulverband Fichtelnaabtal-

    Mittelschule Ebnath-Neusorg und die dadurch entstandenen Schülerreduzierung in

    den einzelnen Verbänden wird die Anzahl der Schulverbandsmitglieder für den

    Schulverband Fichtelnaabtal-Mittelschule Ebnath-Neusorg reduziert.

    Herr Josef Franz muss als Schulverbandsmitglied abberufen werden.

   

    Beschluss:  13:0

 

    Herr Josef Franz wird als Schulverbandsmitglied im Schulverband Fichtelnaabtal-

    Mittelschule Ebnath-Neusorg mit sofortiger Wirkung abberufen.

 

 

3. Dorferneuerung Pullenreuth;

    Hier: Erweiterung des Maßnahmenplans um „Sanierung und gemeinschaftliche

    Nutzung des ehemaligen Schulhauses in Lochau“.  

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Förderfähigkeit „Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des ehemaligen

    Schulhauses in Lochau“ wurde in der öffentlichen TG-Sitzung am 27.10.2010 die

    Aufnahme in den Maßnahmenplan „Dorferneuerung Pullenreuth“ einstimmig

    beschlossen.

 

    Erwartete Sanierungskosten für diese Maßnahme ca. 200.000.- Euro.

 

    Aus formellen Gründen ist dies vom Gemeinderat Pullenreuth ebenfalls zu

    beschließen.

 

     Beschluss:  13:0

 

     Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Maßnahmenplan „Dorferneuerung

     Pullenreuth“ um den Punkt 43 „Sanierung und gemeinschaftliche Nutzung des

     ehemaligen Schulhauses in Lochau“ zu erweitern.

 

 

4. Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde

    Pullenreuth.

 

    Sachverhalt:

 

    Für die Gebührenbedarfsberechnung wurden die voraussichtlichen Kosten für das

    Jahr 2011 und 2012 ermittelt.

    Bei den Lohnkosten wurden die Bereitschaftspauschale sowie auch die Kosten für

    die Altersteilzeit des Herrn Tangleis (bis 31.10.2011) berücksichtigt.

    Außerdem wurde gemäß Zweckvereinbarung für die technische Betreuung der

    Wasserversorgungseinrichtung durch die Gemeinde Neusorg ein Betrag von

    13.000 €/Jahr 2011 veranschlagt.

    Die im Jahr 2010 abgeschlossene Maschinenversicherung in Höhe von

    1.338,87 € wurde ebenfalls angesetzt.

    Im November 2010 soll eine Membranfiltrationsanlage eingebaut werden.

    Die Anlage wird vorerst ½ Jahr getestet. Hierfür fallen monatliche Leasingraten von

    1.895 € sowie Kosten für Anlieferung und Einbau von ca. 3.200 € an. Für die

     jährliche Wartung werden 1.000 € kalkuliert.

    Nach der Testphase ist vorgesehen, die Anlage zu erwerben. Bei diesen Kosten

    handelt es sich um eine Investitionsmaßnahme wofür ab dem Jahr 2012 kalk.

    Kosten von ca. 5.200 € jährlich entstehen (Abschreibungsdauer 20 Jahre).

    Für das Jahr 2009 wurde eine Kostenunterdeckung von 6.864,27 € ermittelt.

    Die Unterdeckung ist auf die höheren Kosten sowie auf den geringeren

    Wasserverbrauch im Jahr 2009 zurückzuführen.

    Die Kostenunterdeckung des Jahres 2009 sowie die vorläufige Kostenunterdeckung

    für das Jahr 2010 in Höhe von 4.299,27 € wurden ebenfalls in die Berechnung

    aufgenommen.

    Die Unterdeckung in 2010 ist zu erklären, weil die Kosten für die notwendige

    wasserrechtliche Erlaubnis (ohne Sanierungskosten) und der Anteil der

    Maschinenversicherung aufgenommen wurden.

    Die Sanierungen der Fuchslohe-, Hochwald-, Nasslohe- und Schwarzlohe-Quellen

    sind Investitionen und fließen nach Abschluss in die kalk. Kosten mit ein.

 

    Die Gebührenberechnung für 1 Jahr würde eine Wassergebühr von 1,28 €/m³ und

    die Berechnung für 2 Jahre eine Wassergebühr von 1,20 €/m³ ergeben.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gebührenbedarfsberechnungen für die Wasserversorgungseinrichtung der

    Gemeinde Pullenreuth vom 18.10.2010 wurden anerkannt.

 

    Die Wassergebühr wird auf 1,20 €/m³ für die Jahre 2011 und 2012 festgesetzt.

 

 

5. Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung Rothenfurth.

   

    Sachverhalt:

 

    Die Wassergebühren für die Wasserversorgungseinrichtung Rothenfurth wurden

    neu berechnet.

    Es werden Berechnungen mit einem Kalkulationszeitraum von 2, 3 und 4 Jahren

    vorgelegt. In die Kalkulation wurden die Kostenunterdeckung des Jahres 2009 und

    die voraussichtliche Kostenunterdeckung des Jahres 2010 in Höhe von insgesamt

    9.404,21 € berücksichtigt.

    Die hohen Kostenunterdeckungen der Jahre 2009 und 2010 sind darauf  

    zurückzuführen, dass die Abrechnung der Wasserlieferung des

    Wasserbeschaffungsverbandes Langentheilen-Pilgramsreuth für das Jahr 2009 und

    aller Voraussicht auch für das Jahr 2010 höher ausfällt.

    Grund für die Kostensteigerung ist, weil das gesamte Wasser vom  

    Wasserzweckverband Oberes Fichtelnaabtal zu einem Preis von 1,96 €/cbm netto

    bezogen werden muss. In der Kalkulation vom 03.09.2008 für die Jahre 2009 und

    2010 wurde aber von einem Wasserlieferungspreis von 1,30 €/cbm (Mittelwert von

    Zusatzwasser vom Zweckverband und Wasser vom Wasserbeschaffungsverband)

    ausgegangen.

 

    Die Berechnungen ergaben folgende Wasserpreise:

 

    2-jährige Berechnung: 3,05 €/m³

    3-jährige Berechnung: 2,73 €/m³

    4-jährige Berechnung: 2,57 €/m³

 

    Es ist davon auszugehen, dass künftig der Wasserbeschaffungsverband

    Langentheilen-Pilgramsreuth das gesamte Wasser vom Zweckverband

    „Oberes Fichtelnaabtal“ beziehen muss und deshalb für Rothenfurth entsprechend

    höhere Wasserpreise festgesetzt werden müssen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gebührenbedarfsberechnungen für die Wasserversorgungseinrichtung

    Rothenfurth vom 03.11.2010 wurden anerkannt.

 

    Die Wassergebühren ab 01.01.2011 werden auf 2,57 €/m³ festgesetzt.

 

    Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre.

 

 

6. Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und

    Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth (BGS/WAS).

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gebührenbedarfsberechnungen der Finanzverwaltung vom 14.10.2010 und vom

    04.11.2010 ergeben neue Verbrauchsgebühren für die

    Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde Pullenreuth und den Gemeindeteil

    Rothenfurth.

    Für die Umsetzung der neuen Gebührensätze ist eine Änderung der BGS/WAS

    erforderlich.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags-

    und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

 

7. Gemeindeverbund Steinwald; Ausbau der Straße in Kautzenhof;

    Hier: Anerkennung der Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft

    Gemeindeverbund Steinwald.

 

    Sachverhalt:

 

    In der öffentlichen GR-Sitzung am 28.09.2010 wurde der Durchführungsbeschluss

    für den Ausbau der Straße in Kautzenhof beschlossen.

    Mit Mail vom 04.11.2010 legte das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) den Entwurf

    der Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Gemeindeverbund Steinwald vor.

    Die Kostenbeteiligung des Vertragspartners liegt derzeit bei 7.200,00 €.

    Zusätzlich sind von der Gemeinde Pullenreuth die Eigenleistung der

    Teilnehmergemeinschaft mit ca. 25 % zu übernehmen (ca. 17.628,00 €).

    Für den Wegausbau wird von den Anliegern im Norden Grund für einen ausreichend

    dimensionierten Graben und im Süden für eine Begleitpflanzung benötigt.

    Die Anlieger wurden bereits entsprechend informiert.

    Ein Ausbau wird seitens des ALE erst erfolgen, wenn alle betroffenen

    Grundstückseigentümer schriftlich zugestimmt haben.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth stimmt den mit Mail vom 04.11.2010 übersandten Entwurf

    der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pullenreuth und der TG

    Gemeindeverbund Steinwand über den Ausbau der Straße in Kautzenhof zu.

 

 

8. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Bebauungsplanes „Gewerbegebiet

    Neuhof“.

 

    Sachverhalt:

 

    In seiner Sitzung am 29.06.2010 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des  

    Bebauungsplans beschlossen. Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Privaten

    sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange (hier nur Kreisbauamt, Untere

    Naturschutzbehörde, Amt für Landwirtschaft und Forsten) angehört.

    Die Bürgerbeteiligung entfiel gemäß § 13 BauGB.

    Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes wurde den betroffenen Privaten

    vorgelegt, die ihre Zustimmung schriftlich erteilten.

    Seitens des Kreisbauamtes Tirschenreuth, der Unteren Naturschutzbehörde und     

    des Amtes für Landwirtschaft und Forsten sind keine Einwendungen eingegangen.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der GR Pullenreuth stellt fest, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur

    1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ Einwendungen weder

    von Trägern öffentlicher Belange noch von Privaten erhoben wurden.

    Die diesem Beschluss beigefügte Satzung über die 1. Änderung des

    Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ wird beschlossen.

 

 

9. Widmung des innerörtlichen Radweges in Pullenreuth „Grenzenlos Radeln“.

 

    Sachverhalt:

   

    Dieser TOP wurde auf Wunsch des 1. Bürgermeisters zusätzl. in die Tagesordnung 

    genommen.

    Dieses Teilstück muss als öffentlicher Radweg gewidmet werden.

 

    Beschluss:  13:0

 

    Der neu gebaute Radweg wird vom neu errichteten Radlerteff bis zur Abzweigung in

    Dechantsees  Richtung Arnoldsreuth zum öffentlichen Geh- und Radweg gewidmet.

 

 

10. Informationen

 

      Termin für den Neujahrsempfang:

 

      In der letzten öffentlichen GR-Sitzung am 26.10.2010 wurde unter TOP 2 vereinbart,

      dass im Jahr 2011 ein Neujahrsempfang durch die Gemeinde stattfinden soll.

      Als Termin wird der 02.01.2011, 11.00 Uhr festgelegt die Veranstaltung soll nach

      Möglichkeit  im Schützenhaus Pullenreuth mit einem Sektempfang abgehalten

      werden. Bürgermeister Pirner wird beauftragt alles nötige veranlassen.

 

11. Anfragen

 

      Gemeinderat Stefan Plannerer informierte über ein Schreiben der Gemeinde

      Neusorg, wonach beide Brücken über den Höllbach in Weihermühle in Zukunft

      eine Tragfähigkeitsbeschränkung erhalten.

 

      Eine Prüfung durch den TÜV in VG-Bereich habe eine Tragfähigkeitsbeschränkung     

      von 16to sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für beide Brücken in

      diesem Bereich ergeben.

 

      In einem Schreiben der Gemeinde Neusorg, welches auch an andere Unternehmer   

      im Gemeinderbereich Pullenreuth (Ortsteil Lochau) übersandt wurde, verwies

      diese auf den Umstand und darauf, dass bei einer eventuellen

      Tonnagenüberschreitung durch die Verursacher selber entsprechende

      Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssten.  

 

      Des Weiteren behält sich die Gemeinde Neusorg Regressansprüche bei

      Nichteinhaltung dieser Beschränkungen bzw. Auflagen vor.

 

      Der Gemeinderat war einhellig der Meinung, dass die Gemeinde Neusorg

      aufgefordert werden solle, ihrem Pflichten nachzukommen und diese Brücken für   

      den in diesem Bereich anfallenden Verkehr instand zu halten.

   

      Eigene Anmerkung:

 

      Noch Anfang vergangenen Jahres wurde aufgrund der bevorstehenden Änderung   

      des Flächennutzungsplans mit gleichzeitiger Aufstellung eines Bebauungsplans

      für den Ortsteil Neuhof, gleichzeitig mit 41 beteiligten Trägern unter anderem auch

      die Gemeinde Neusorg als Nachbargemeinde zu dem Vorhaben gehört.

      Nur von vier Beteiligten kamen diverse Einwendungen bzw. Anregungen.

      Die Gemeinde Neusorg hatte damals hierzu keinerlei Bedenken angeführt.

 

 

 

Anwesende:  

 

VG-Neusorg:    Herr Scherm Achim (Schriftführer), Herr Regner Josef (Kämmerer)

                                    

Presse:              Keine Presse anwesend

 

Zuhörer:            Keine Zuhörer anwesend