Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 24. August 2010 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

Unser 1. Bürgermeister Herr Jürgen Pirner war wegen seines Jahresurlaubs im August nicht anwesend, somit übernahm die Leitung während dieser Sitzung unser

2. Bürgermeister Herr Hubert Spörrer.

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

    Es wurde für die TOP 1 a), b) und c) die Geheimhaltung aufgehoben.

   

    Leider dürfen von uns über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem

    Beschluss über den Wegfall der Geheimhaltung, weder die Angebotspreise noch

    das Abstimmungsverhältnis bzw. einzelne Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.

 

    Wir sind weiterhin der  Meinung, dass verschiedene TOP ohne weiteres auch in der  

    öffentlichen GR-Sitzung behandelt werden könnten und die momentane

    Handhabung welche durch den Bürgermeister vorgegeben wird nicht zeitgemäß ist.

 

1. Umbau und Erweiterung Kindergarten Pullenreuth, Einbau einer Kinderkrippe;

    a) Vergabe Trockenbauarbeiten

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Trockenbauarbeiten

    zur Baumaßnahme am „Kindergarten Pullenreuth“ an den günstigsten Bieter, die

    Firma CHS Trockenbau GmbH aus Bayreuth vergeben.

 

    b) Vergabe Bodenbelagsarbeiten

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Bodenbelagsarbeiten

    zur Baumaßnahme am „Kindergarten Pullenreuth“ an den günstigsten Bieter, die

    Firma Fröhler, Parkett und Fußbodenbau aus Floss vergeben.

 

    c) Vergabe Fliesenarbeiten

   

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Fliesenarbeiten

    zur Baumaßnahme am „Kindergarten Pullenreuth“ an den günstigsten Bieter, die

    Firma Hans Lindner aus Pullenreuth vergeben.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 19.45 Uhr

 

       

1. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2009

 

    Sachverhalt:

 

    Die Jahresrechnung der Gemeinde Pullenreuth für das Jahr 2009 wurde durch den   

    Rechnungsprüfungsausschuss 22.06.2010 und 08.07.2010 geprüft.

    Aufgeworfene Fragen wurden durch die Verwaltung beantwortet.

    Das Ergebnis der Jahresrechnung ist somit nach Art. 102 Abs. 3 GO vom

    Gemeinderat festzustellen.  

 

    Beschluss:  12:0

   

    Das Ergebnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für

    das Haushaltsjahr 2009 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

 

2. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des

    Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von

    Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen, (Ausbaubeitragssatzung - ABS-)

 

    Sachverhalt:

 

    Laut Verwaltung sieht die Rechtssprechung vor, dass Grundstücke bzw.

    Grundstücksteile im Außenbereich, die nicht baulich oder gewerblich, sondern nur

    gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden dürfen, künftig in die

    Verteilung des Aufwandes mit einbezogen werden, ebenso Grundstücke /

    Grundstücksteile im Außenbereich von bebauten, gewerblich oder sonst

    vergleichbar genutzten sowie nutzbaren Grundstücken, sollen künftig ebenso mit

    in die Verteilung einbezogen werden.

    Die Verwaltung ist der Meinung, dass 2 v.H. der Grundstücksfläche für die

    Verteilung des Aufwandes ausreicht. Bisher waren diese Flächen in der Satzung

    nicht berücksichtigt, die ABS war somit nichtig.

 

    Liebe interessierte Mitbürger, lesen sie diese beiden Sätze um sie richtig zu

    Verstehen zu können und damit  Ihnen die Tragweite einer solchen Änderung

    bewusst zu wird ruhig noch ein zweites Mal durch.

 

    In unserer Sitzungsvorlage war zur rechtlichen Würdigung von der Verwaltung

    angemerkt:

 

    Für die Umsetzung ist ein Neuerlass der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde

    Pullenreuth erforderlich. Für das Inkrafttreten wurde der 01.09.2010 Tag empfohlen.

 

    Bereits im Vorfeld der Sitzung stellten wir diverse Fragen zu diesen TOP an die

    zuständige Sachbearbeiterin.

    Durch die Sachbearbeiterin wurde uns zwar sehr schnell und unbürokratisch   

    geantwortet. Ihre Ausführungen zu den evtl. Auswirkungen einer solchen Änderung

    für die Bürger war für uns aber im höchsten Maß unbefriedigend.

    Im Übrigen war uns aufgefallen, dass uns als Sitzungsvorlage eine bereits nicht

    mehr gültige alte Ausbaubeitragssatzung, welche in ihrer Fassung schon einmal

    abgeändert wurde vorgelegt wurde.

    Des Weiteren sind wir der Meinung, dass alleinig die

    „Vorsehung einer Rechtsprechung“ uns nicht zwingend zu einer Änderung unserer

    Satzung nötigen darf.

    Da wahrscheinlich durch unsere Anfragen die Sachbearbeiterin auf den Fehler 

    aufmerksam wurde und sie, es ist anzunehmen, auch den 2.  Bürgermeister

    Hr. Spörrer darauf aufmerksam machte beantragte dieser, gleich vor Beginn der

    Diskussion diesen TOP zurückzustellen.

 

    Beschluss:  12:0

 

    Dieser TOP wurde zurückgestellt, da noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.

    Die Satzungsvorlage muss außerdem in ihrem aktuellen Stand vorgelegt werden.

 

 

3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des

    Kinderhauses „Steinwaldzwergerl“ der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2010 beschlossen, dass Kinder

    unter 3 Jahren, ab dem Betreuungsjahr 2009/2010, mit einem Faktor 2,0 gefördert

    werden auch wenn diese im Abrechnungszeitraum das 3. Lebensjahr vollenden.

    Die Förderung gilt auch für Kinder, die im Betreuungsjahr von der Krippe in den

    Kindergarten wechseln.

    Es muss daher noch geklärt werden, welcher Beitrag ab dem 3. Lebensjahr zu

    erheben ist, wenn Kinder während dieser Zeit von der Kinderkrippe in den

    Kindergarten wechseln.

    Das bedeutet: Für Kinder in der Krippe werden (auch nach dem vollendeten 3.

    Lebensjahr) die gleich bleibenden Krippenbeiträge verrechnet; wechselt das Kind

    während des Betreuungsjahres von der Krippe in den Kindergarten, würde weiterhin 

    der jeweilige Kinderkrippenbeitrag erhoben.

    Da die Krippenkinder aber im gesamten Betreuungsjahr mit 2,0 gefördert werden

    (Staat und Gemeinde), und das doppelte Personal daher auch zur Verfügung stehen

    muss (um den Anstellungsschlüssel einzuhalten) wurde empfohlenen, die gleich

    bleibenden Krippenbeiträge für das gesamte Betreuungsjahr zu erheben.

 

    Beschluss:  12:0

 

    Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für   

    die Benutzung des Kinderhauses „Steinwaldzwergel“ der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.09.2010 in Kraft.

    Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

    Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der

    Art. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde

    Pullenreuth folgende

 

Satzung zur Änderung

der Gebührensatzung für die Benutzung

des Kinderhauses „Steinwaldzwergel

der Gemeinde Pullenreuth

 

§ 1

 

     § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 erhalten folgende neue Fassungen:

     „Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der gemeindlichen

     Kindertageseinrichtung Gebühren.

 

     Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer des Besuchs der

     Kindertageseinrichtung.“

 

§ 2

 

     § 1 Abs. 1 Satz 6 c wird wie folgt ergänzt und angefügt:

     „ 6 – 7 Stunden 101,00 €“

 

§ 3

 

     § 1 Abs. 1 Satz 6 wir folgender neue Buchstabe „e“ angefügt: „e) Die Gemeinde

     Pullenreuth fördert Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0 ab dem

     Betreuungsjahr 2009/2010, auch wenn diese im Abrechnungszeitraum das

     3. Lebensjahr vollenden. Die Gebühr wird ab Vollendung des 3. Lebensjahres

     anhand der Betreuung (Krippen- oder Kindergartenplatz) berechnet.

 

§ 4

 

     Die Satzung tritt am 01.09.2010 in Kraft.

 

     Neusorg/Pullenreuth, den

 

     Jürgen Pirner

     1. Bürgermeister

 

 

4. Kostenübernahme der Führerscheinverlängerung Klasse C für  

    Feuerwehrdienstleistende.

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Beschluss des Gemeinderates Pullenreuth vom 26.05.2009 übernahm die

    Gemeinde Pullenreuth für 2 aktive Feuerwehrmitglieder die Kosten für den Erwerb

    des Führerscheines der Klasse C zum Führen des Feuerwehrfahrzeuges in

    Pullenreuth. Die beiden Führerscheine wurden mittlerweile bestanden und von der

    Gemeinde bezuschusst.

    Nach § 24 Fahrerlaubnisverordnung (FEV) müssen alle Führerscheine der Klasse C,

    die nach dem 01.01.1999 bestanden wurden, immer jeweils nach 5 Jahren wieder

    verlängert werden. Dazu müssen die Führerschein-Inhaber ein ärztliches

    Untersuchungsergebnis (ca. 50 – 100 €) und ein augenärztliches Gutachten

    (ca. 150 – 200 €, im Durchschnitt), sowie ein biometrisches Passbild (ca. 15 €)

    vorlegen. Außerdem wird jedes Mal ein neuer Führerschein für 37,50 € fällig.

    Die Kosten belaufen sich dabei somit, je nach Arztabrechnungen, auf

    ca. 250 – 350 € / Führerscheinverlängerung.

    Nach der bereits beschlossenen Kostenübernahme der erstmaligen

    Führerscheinerwerbskosten sollte die Gemeinde auch die Folgekosten der

    Führerscheinverlängerung übernehmen, zumal die beiden

    Feuerwehrdienstleistenden einer Vereinbarung über 10 Jahre aktive

    Einsatzbereitschaft zugestimmt haben (außer der Führerschein wird beruflich

    genutzt).   

 

    Wir haben uns zu diesem Thema und zur derzeitigen Sachlage beim

    1. Kommandanten der  FFW Pullenreuth Herrn Kellner Siegfried erkundigt.

    In einem Auszug aus der Zeitschrift „Florian kommen“ Nr. 85 - Mai 2010 ist zu lesen,

    dass zur Zeit mit dem sog. Feuerwehrführerschein das Führen von

    Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen durch eine organisationsinterne Ausbildung der

    Freiwilligen Feuerwehren und Prüfung ermöglicht wird.

    Laut Innenminister Joachim Herrmann ist geplant diese Regelung zum Führen von  

    Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen unter Einbeziehung von

    Anhängern zu erweitern. Es ist sozusagen ein Feuerwehrführerschein bis

    7,5 Tonnen mit den Voraussetzungen wie bei dem, zum Führen bis 4,75 Tonnen,

    geplant.

   

    Nach weiterer Rücksprache mit dem Kreisbrandinspektor Herrn Hans Zetlmeisl aus  

    Neusorg wurde uns von diesem bestätigt, dass laut Aussage des

    Landesfeuerwehrverbandes es das Ziel bzw. zu erwarten ist das diese Regelung

    noch bis zum Jahresende auf den Weg gebracht wird.

   

    Beschluss:  12:0

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, auch vor dem Hintergrund, dass für beide

    betroffenen Feuerwehrmänner keine Zeitnot besteht (Führerschein muss erst in

    ca. 5 Jahren verlängert werden), diesen TOP bis einer Entscheidung der  

    Bundesregierung bzgl. der Einführung eines Feuerwehrführerscheins bis

    7.5 Tonnen zurückzustellen.

 

 

5. Städtebauförderung in Bayern – Stärkung der Innenstädte und Ortszentren;

    Hier: Förderprogramm „Ort schafft Mitte“

   

    Sachverhalt:

 

    Mit einer Auslobungsbroschüre hat die Regierung der Oberpfalz auf das neue

    Modellvorhaben "Ort schafft Mitte" der Obersten Baubehörde im Bayerischen

    Staatsministerium des Innern aufmerksam gemacht.

    Mit dem neuen Modellvorhaben will die Oberste Baubehörde vielfältige   

    Lösungsansätze mit und in den Städten, Märkten und Gemeinden entwickeln, die

    dazu beitragen, die Ortskerne zu stabilisieren, innerörtliche Leerstände zu

    beseitigen und regionale Potentiale zu stärken.

    Neu ist beispielsweise die Einrichtung eines kommunalen Entwicklungsfonds für

    Erwerb, Reaktivierung und Veräußerung von innerörtlichen Grundstücken und

    Gebäuden im Interesse der gemeindlichen Entwicklung.

    Darüber hinaus bietet das Modellvorhaben, das auch vom Bayerischen Städtetag

    und dem Bayerischen Gemeindetag unterstützt wird, einen qualifizierten Ideen- und

    Erfahrungssaustausch.

    Bis zum 20. September 2010 können sich Städte, Märkte und Gemeinden für das

    Modellvorhaben "Ort schafft Mitte" mit beiliegendem Bewerbungsbogen bei der

    Ober Baubehörden bewerben.

 

    Beschluss:  12:0

 

    Die Gemeinde Pullenreuth versucht einen Bewerbungsbogen für das

    Städtebauförderprogramm „Ort schafft Mitte“ einzureichen.

    Gegebenenfalls soll Aufgrund der extrem kurzen Bewerbungsfrist eine

    Sondersitzung einberufen werden.

    Interessierte mit Vorschlägen sollen sich an Sachbearbeiter Herrn Scherm Achim

    (Bauamt) wenden.

 

    Wir haben uns darüber (für den Orsteil Trevesen Ortsmitte), mit dem äußerst

    begabten Landschaftsarchitekten Herrn Strohn Albrecht aus Krummennaab

    unterhalten. Dieser wird eine Projektidee ausarbeiten und wird diese in Kürze bei

    uns bzw. am Bauamt der VG-Neusorg, Herrn Scherm, vorlegen.

      

 

6. Informationen

 

    Keine weiteren nennenswerten Informationen.

 

 

7. Anfragen

 

     Keine weiteren nennenswerten Anfragen.

 

 

Ich möchte ihnen hier meinen persönlichen Eindruck, welcher bei mir und auch bei vielen Gemeinderatskollegen während und nach dieser Gemeinderatssitzung entstanden ist mitteilen.    

 

Ich bin nun seit 2008 in diesem Gemeindegremium. Bereits die vorangegangenen sechs Jahre war ich als Zuhörer nachweislich in fast allen öffentlichen Gemeinderatssitzungen anwesend.

 

Ich möchte den 2. Bürgermeister Herrn Spörrer, obwohl ich auf diesen, wie ich zugegeben muss, persönlich nicht besonders gut zu sprechen bin, meine Achtung aussprechen. Der Ablauf der Sitzung war sehr harmonisch und die Diskussionen zu den einzelnen TOP wurden auf gleicher Ebene und sachlich geführt.

Diese Gemeinderatssitzung, auch die nichtöffentliche, war in ihrem Ablauf sicherlich in den letzten acht Jahren einzigartig sachlich.

 

Dem 1.  Bürgermeister Herr Pirner wird dies in dieser Form nie und nimmer gelingen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Stephan Heindl

 

 

 

 Anwesende:  

 

     VG-Neusorg:    Herr Scherm Achim (Schriftführer),

                                    

     Presse:             Keine Presse Anwesend

 

     Zuhörer:           Herr Rickauer Franz, Jugendbürgermeister

                               Herr Philipp Anderas, 2. Kommandant FFW Pullenreuth