Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 24. August 2010 um
19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
Unser 1. Bürgermeister Herr Jürgen Pirner
war wegen seines Jahresurlaubs im August nicht anwesend, somit übernahm die
Leitung während dieser Sitzung unser
2. Bürgermeister Herr Hubert Spörrer.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung: Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde für die TOP
1 a), b) und c) die Geheimhaltung aufgehoben.
Leider dürfen von
uns über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem
Beschluss über den
Wegfall der Geheimhaltung, weder die Angebotspreise noch
das
Abstimmungsverhältnis bzw. einzelne Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.
Wir sind weiterhin
der Meinung, dass verschiedene TOP ohne
weiteres auch in der
öffentlichen
GR-Sitzung behandelt werden könnten und die momentane
Handhabung welche
durch den Bürgermeister vorgegeben wird nicht zeitgemäß ist.
1. Umbau und Erweiterung Kindergarten Pullenreuth, Einbau einer Kinderkrippe;
a) Vergabe Trockenbauarbeiten
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Trockenbauarbeiten
zur Baumaßnahme am
„Kindergarten Pullenreuth“ an den günstigsten Bieter,
die
Firma CHS Trockenbau
GmbH aus Bayreuth vergeben.
b) Vergabe Bodenbelagsarbeiten
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Bodenbelagsarbeiten
zur Baumaßnahme am
„Kindergarten Pullenreuth“ an den günstigsten Bieter,
die
Firma Fröhler, Parkett und Fußbodenbau aus Floss vergeben.
c) Vergabe Fliesenarbeiten
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt den Auftrag über die Fliesenarbeiten
zur Baumaßnahme am
„Kindergarten Pullenreuth“ an den günstigsten Bieter,
die
Firma Hans Lindner aus Pullenreuth vergeben.
II. Öffentliche GR-Sitzung: Beginn:
19.45 Uhr
1. Feststellung und Entlastung der
Jahresrechnung 2009
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Pullenreuth für das Jahr 2009 wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss 22.06.2010 und
08.07.2010 geprüft.
Aufgeworfene Fragen wurden durch die
Verwaltung beantwortet.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist somit nach
Art. 102 Abs. 3 GO vom
Gemeinderat festzustellen.
Beschluss: 12:0
Das Ergebnis der
Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2009
wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
2. Neuerlass der Satzung über
die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des
Aufwands
für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von
Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen,
(Ausbaubeitragssatzung - ABS-)
Sachverhalt:
Laut Verwaltung sieht die
Rechtssprechung vor, dass Grundstücke bzw.
Grundstücksteile im Außenbereich, die nicht
baulich oder gewerblich, sondern nur
gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich
genutzt werden dürfen, künftig in die
Verteilung des Aufwandes mit einbezogen
werden, ebenso Grundstücke /
Grundstücksteile im Außenbereich von
bebauten, gewerblich oder sonst
vergleichbar genutzten sowie nutzbaren
Grundstücken, sollen künftig ebenso mit
in
die Verteilung einbezogen werden.
Die
Verwaltung ist der Meinung, dass 2 v.H. der
Grundstücksfläche für die
Verteilung des Aufwandes ausreicht. Bisher
waren diese Flächen in der Satzung
nicht berücksichtigt, die ABS war somit
nichtig.
Liebe interessierte Mitbürger, lesen sie
diese beiden Sätze um sie richtig zu
Verstehen zu können und damit Ihnen die Tragweite einer solchen Änderung
bewusst zu wird ruhig noch ein zweites Mal
durch.
In unserer Sitzungsvorlage war zur
rechtlichen Würdigung von der Verwaltung
angemerkt:
Für die Umsetzung ist ein Neuerlass der
Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Pullenreuth
erforderlich. Für das Inkrafttreten wurde der 01.09.2010 Tag empfohlen.
Bereits im Vorfeld der Sitzung stellten wir
diverse Fragen zu diesen TOP an die
zuständige Sachbearbeiterin.
Durch die Sachbearbeiterin wurde uns zwar
sehr schnell und unbürokratisch
geantwortet. Ihre Ausführungen zu den evtl.
Auswirkungen einer solchen Änderung
für die Bürger war für uns aber im höchsten
Maß unbefriedigend.
Im Übrigen war uns aufgefallen, dass uns
als Sitzungsvorlage eine bereits nicht
mehr gültige alte Ausbaubeitragssatzung,
welche in ihrer Fassung schon einmal
abgeändert wurde vorgelegt wurde.
Des Weiteren sind wir der Meinung, dass
alleinig die
„Vorsehung einer Rechtsprechung“ uns nicht
zwingend zu einer Änderung unserer
Satzung nötigen darf.
Da wahrscheinlich durch unsere Anfragen die
Sachbearbeiterin auf den Fehler
aufmerksam wurde und sie, es ist
anzunehmen, auch den 2. Bürgermeister
Hr. Spörrer
darauf aufmerksam machte beantragte dieser, gleich vor Beginn der
Diskussion diesen TOP zurückzustellen.
Beschluss: 12:0
Dieser TOP wurde
zurückgestellt, da noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.
Die Satzungsvorlage muss
außerdem in ihrem aktuellen Stand vorgelegt werden.
3. Erlass einer Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des
Kinderhauses „Steinwaldzwergerl“
der Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
27.07.2010 beschlossen, dass Kinder
unter 3 Jahren, ab dem Betreuungsjahr
2009/2010, mit einem Faktor 2,0 gefördert
werden auch wenn diese im
Abrechnungszeitraum das 3. Lebensjahr vollenden.
Die Förderung gilt auch für Kinder, die im
Betreuungsjahr von der Krippe in den
Kindergarten wechseln.
Es muss daher noch geklärt werden, welcher
Beitrag ab dem 3. Lebensjahr zu
erheben ist, wenn Kinder während dieser
Zeit von der Kinderkrippe in den
Kindergarten wechseln.
Das bedeutet: Für Kinder in der Krippe werden
(auch nach dem vollendeten 3.
Lebensjahr) die gleich bleibenden Krippenbeiträge
verrechnet; wechselt das Kind
während des Betreuungsjahres von der Krippe
in den Kindergarten, würde weiterhin
der jeweilige Kinderkrippenbeitrag erhoben.
Da die Krippenkinder aber im gesamten
Betreuungsjahr mit 2,0 gefördert werden
(Staat und Gemeinde), und das doppelte
Personal daher auch zur Verfügung stehen
muss (um den Anstellungsschlüssel einzuhalten)
wurde empfohlenen, die gleich
bleibenden Krippenbeiträge für das gesamte
Betreuungsjahr zu erheben.
Beschluss: 12:0
Der Gemeinderat
beschließt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Benutzung des
Kinderhauses „Steinwaldzwergel“ der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am
01.09.2010 in Kraft.
Der Satzungsentwurf ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) und der
Art. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) erlässt die Gemeinde
Pullenreuth
folgende
Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung für die Benutzung
des Kinderhauses „Steinwaldzwergel“
der Gemeinde Pullenreuth
§ 1
§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 erhalten folgende
neue Fassungen:
„Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der
gemeindlichen
Kindertageseinrichtung Gebühren.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
der Dauer des Besuchs der
Kindertageseinrichtung.“
§ 2
§ 1 Abs. 1 Satz 6 c wird wie folgt ergänzt
und angefügt:
„ 6
– 7 Stunden 101,00 €“
§ 3
§ 1 Abs. 1 Satz 6 wir folgender neue
Buchstabe „e“ angefügt: „e) Die Gemeinde
Pullenreuth
fördert Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0 ab dem
Betreuungsjahr 2009/2010, auch wenn diese
im Abrechnungszeitraum das
3. Lebensjahr vollenden. Die
Gebühr wird ab Vollendung des 3. Lebensjahres
anhand der Betreuung (Krippen- oder
Kindergartenplatz) berechnet.
§ 4
Die Satzung tritt am 01.09.2010 in Kraft.
Neusorg/Pullenreuth,
den
Jürgen Pirner
1. Bürgermeister
4. Kostenübernahme der
Führerscheinverlängerung Klasse C für
Feuerwehrdienstleistende.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Gemeinderates Pullenreuth vom 26.05.2009 übernahm die
Gemeinde Pullenreuth
für 2 aktive Feuerwehrmitglieder die Kosten für den Erwerb
des Führerscheines der Klasse C zum Führen
des Feuerwehrfahrzeuges in
Pullenreuth. Die
beiden Führerscheine wurden mittlerweile bestanden und von der
Gemeinde bezuschusst.
Nach § 24 Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
müssen alle Führerscheine der Klasse C,
die nach dem 01.01.1999 bestanden wurden,
immer jeweils nach 5 Jahren wieder
verlängert werden. Dazu müssen die
Führerschein-Inhaber ein ärztliches
Untersuchungsergebnis (ca. 50 – 100 €) und
ein augenärztliches Gutachten
(ca. 150 – 200 €, im Durchschnitt), sowie
ein biometrisches Passbild (ca. 15 €)
vorlegen. Außerdem wird jedes Mal ein neuer
Führerschein für 37,50 € fällig.
Die Kosten belaufen sich dabei somit, je nach
Arztabrechnungen, auf
ca. 250 – 350 € / Führerscheinverlängerung.
Nach der bereits beschlossenen
Kostenübernahme der erstmaligen
Führerscheinerwerbskosten sollte die
Gemeinde auch die Folgekosten der
Führerscheinverlängerung übernehmen, zumal die
beiden
Feuerwehrdienstleistenden einer Vereinbarung
über 10 Jahre aktive
Einsatzbereitschaft zugestimmt haben (außer
der Führerschein wird beruflich
genutzt).
Wir haben uns zu diesem Thema und zur
derzeitigen Sachlage beim
1. Kommandanten der FFW Pullenreuth
Herrn Kellner Siegfried erkundigt.
In einem Auszug aus der Zeitschrift
„Florian kommen“ Nr. 85 - Mai 2010 ist zu lesen,
dass zur Zeit mit dem sog.
Feuerwehrführerschein das Führen von
Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen durch
eine organisationsinterne Ausbildung der
Freiwilligen Feuerwehren und Prüfung
ermöglicht wird.
Laut Innenminister Joachim Herrmann ist
geplant diese Regelung zum Führen von
Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von
7,5 Tonnen unter Einbeziehung von
Anhängern zu erweitern. Es ist sozusagen ein
Feuerwehrführerschein bis
7,5 Tonnen mit den Voraussetzungen wie bei
dem, zum Führen bis 4,75 Tonnen,
geplant.
Nach weiterer Rücksprache mit dem Kreisbrandinspektor
Herrn Hans Zetlmeisl aus
Neusorg wurde uns von diesem bestätigt,
dass laut Aussage des
Landesfeuerwehrverbandes es das Ziel bzw. zu
erwarten ist das diese Regelung
noch bis zum Jahresende auf den Weg
gebracht wird.
Beschluss: 12:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, auch vor dem Hintergrund, dass für
beide
betroffenen Feuerwehrmänner keine Zeitnot
besteht (Führerschein muss erst in
ca. 5 Jahren verlängert
werden), diesen TOP bis einer Entscheidung der
Bundesregierung bzgl.
der Einführung eines Feuerwehrführerscheins bis
7.5 Tonnen
zurückzustellen.
5. Städtebauförderung
in Bayern – Stärkung der Innenstädte und Ortszentren;
Hier: Förderprogramm „Ort schafft Mitte“
Sachverhalt:
Mit einer Auslobungsbroschüre hat die
Regierung der Oberpfalz auf das neue
Modellvorhaben "Ort schafft
Mitte" der Obersten Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern aufmerksam
gemacht.
Mit dem neuen Modellvorhaben will die Oberste
Baubehörde vielfältige
Lösungsansätze mit und in den Städten,
Märkten und Gemeinden entwickeln, die
dazu beitragen, die Ortskerne zu
stabilisieren, innerörtliche Leerstände zu
beseitigen und regionale Potentiale zu
stärken.
Neu ist beispielsweise die Einrichtung
eines kommunalen Entwicklungsfonds für
Erwerb, Reaktivierung und Veräußerung von
innerörtlichen Grundstücken und
Gebäuden im Interesse der gemeindlichen
Entwicklung.
Darüber hinaus bietet das Modellvorhaben,
das auch vom Bayerischen Städtetag
und dem Bayerischen Gemeindetag unterstützt
wird, einen qualifizierten Ideen- und
Erfahrungssaustausch.
Bis zum 20.
September 2010 können sich Städte, Märkte und Gemeinden für
das
Modellvorhaben "Ort schafft
Mitte" mit beiliegendem Bewerbungsbogen bei der
Ober Baubehörden bewerben.
Beschluss: 12:0
Die Gemeinde Pullenreuth versucht einen Bewerbungsbogen für das
Städtebauförderprogramm
„Ort schafft Mitte“ einzureichen.
Gegebenenfalls soll
Aufgrund der extrem kurzen Bewerbungsfrist eine
Sondersitzung einberufen
werden.
Interessierte mit
Vorschlägen sollen sich an Sachbearbeiter Herrn Scherm
Achim
(Bauamt) wenden.
Wir
haben uns darüber (für den Orsteil Trevesen Ortsmitte), mit dem äußerst
begabten Landschaftsarchitekten Herrn Strohn Albrecht aus Krummennaab
unterhalten. Dieser wird eine Projektidee
ausarbeiten und wird diese in Kürze bei
uns bzw. am Bauamt der VG-Neusorg,
Herrn Scherm, vorlegen.
6. Informationen
Keine weiteren
nennenswerten Informationen.
7. Anfragen
Keine weiteren nennenswerten Anfragen.
Ich möchte ihnen hier meinen persönlichen Eindruck, welcher bei mir
und auch bei vielen Gemeinderatskollegen während und nach dieser
Gemeinderatssitzung entstanden ist mitteilen.
Ich bin nun seit 2008 in diesem Gemeindegremium. Bereits die
vorangegangenen sechs Jahre war ich als Zuhörer nachweislich in fast allen
öffentlichen Gemeinderatssitzungen anwesend.
Ich möchte den 2. Bürgermeister Herrn Spörrer,
obwohl ich auf diesen, wie ich zugegeben muss, persönlich nicht besonders gut zu
sprechen bin, meine Achtung aussprechen. Der Ablauf der Sitzung war sehr
harmonisch und die Diskussionen zu den einzelnen TOP wurden auf gleicher Ebene und
sachlich geführt.
Diese Gemeinderatssitzung, auch die nichtöffentliche, war in ihrem
Ablauf sicherlich in den letzten acht Jahren einzigartig sachlich.
Dem 1. Bürgermeister Herr Pirner wird dies in dieser Form nie und nimmer gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Heindl
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Scherm Achim (Schriftführer),
Presse: Keine Presse Anwesend
Zuhörer:
Herr
Rickauer Franz, Jugendbürgermeister
Herr Philipp Anderas, 2. Kommandant FFW Pullenreuth