Gemeinderatssitzung
vom Dienstag, dem 14. Dezember 2010
um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die unabhängige
Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche
GR-Sitzung: Beginn: 19.00 Uhr
Es wurde für TOP 2
die Geheimhaltung aufgehoben.
Bisher durften
über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem Beschluss
über den Wegfall der Geheimhaltung, weder die
Angebotspreise noch das
Abstimmungsverhältnis noch einzelne
Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.
Seit der letzen
GR-Sitzung und aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten
darüber im Gemeinderat,
werden in Zukunft auch die Angebotspreise mit
veröffentlicht.
Ein entsprechender
Antrag wurde schon Anfang dieses Jahres von der UWG an den
gesamten Gemeinderat
gestellt.
Die allgemein
bestehende Praxis wonach Herr Bürgermeister Pirner unserer
Meinung nach noch
immer zu viele TOP „nicht öffentlich“ behandelt, hat sich
jedoch bis jetzt
immer noch nicht verändert.
Diese
Vorgehensweise ist unserer Meinung nach weder rechtlich noch moralisch
zeitgemäß.
2. Vergabe von Ingenieurleistungen;
hier: Zukünftige Vergabe von örtlicher
Bauüberwachung und Bauoberleitung
Sachverhalt:
Bei Vergabe von Ingenieurleistungen auf
Stundenbasis (Kleinaufträge) erscheint
eine getrennte Vergabe von Bauoberleitung
und örtlicher Bauüberwachung als nicht
wirtschaftlich.
Bei anrechenbaren Kosten
ab 25.565 EUR soll die örtliche Bauüberwachung und die
Bauoberleitung durch den Gemeinderat getrennt
vergeben werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat wird bei anrechenbaren Kosten ab 25.565
EUR, die
örtliche
Bauüberwachung und die Bauoberleitung getrennt
vergeben.
II. Öffentliche GR-Sitzung: Beginn:
20.05 Uhr
1. Erlass
einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde
Pullenreuth;
hier: Einschränkung der Rückerstattung von
fiktiver Geschoßfläche bei
nachträglicher Bebauung eines unbebauten
(bebaubaren) Grundstücks mit einem
anschlussbedarfsfreiem Gebäude.
Sachverhalt:
Auf unbebauten Grundstücken werden vermehrt
kleine Gartenhäuser errichtet.
Das bedeutet, dass die Gemeinde den
kompletten fiktiven Geschoßflächenbeitrag
bisher auf Antrag an den Eigentümer zurückerstattet hat.
Durch die Aufnahme
einer entsprechender Regelung in die Satzung,
die eine Mindestgröße der
Bebauung vorsieht, wird künftig nur dann
eine Erstattung auf Antrag durchgeführt,
wenn die neu zu bebauende Geschossfläche
des anschlussbedarfsfreien Gebäudes
mehr als 5 von Hundert der Grundstücksfläche beträgt.
Für die Umsetzung der Regelung ist ein
Erlass einer Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde
Pullenreuth erforderlich.
Es wird Seitens der VG-Neusorg
vorgeschlagen, die Satzung zum 01.01.2011 in
Kraft treten zu lassen.
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat
beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am
01.01.2011 in Kraft.
Auf besondere Nachfrage von
GR Stephan Heindl, da es in Vergangenheit schon der
Fall gewesen sei,
erklärte Bürgermeister Pirner, dass diese Satzung keinesfalls
Rückwirkend angewendet
wird.
Wortlaut der
Satzungsänderung:
„Eine Nachberechnung
wird nicht ausgelöst, wenn das Grundstück mit einem
anschlussbedarfsfreien Gebäude
mit einer Geschoßfläche von weniger als 5 von
Hundert der Grundstücksfläche bebaut wird, es
sei denn, das Gebäude ist
tatsächlich an die
öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.“
Eigene Anmerkung:
Betroffene
Grundstückseigentümer sollten zur Form- und Fristwahrung noch in
diesem Jahr bei der
Gemeinde Antrag auf Rückerstattung
stellen.
2. Erlass einer Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde
Pullenreuth;
hier: Einschränkung der Rückerstattung von
fiktiver Geschoßfläche bei
nachträglicher Bebauung eines unbebauten
(bebaubaren) Grundstücks mit einem
anschlussbedarfsfreien Gebäude
Sachverhalt:
Auf unbebauten Grundstücken werden vermehrt
kleine Gartenhäuser errichtet.
Das bedeutet genau wie im vorhergehenden
TOP, dass die Gemeinde den
kompletten fiktiven Geschoßflächenbeitrag
bisher auf Antrag an den Eigentümer
zurückerstattet hat. Durch die Aufnahme
einer entsprechenden Regelung in die
Satzung, die eine Mindestgröße der Bebauung
vorsieht, wird künftig nur dann eine
Erstattung auf Antrag durchgeführt, wenn
die neu zu bebauende Geschossfläche
des anschlussbedarfsfreien Gebäudes mehr
als 5 von Hundert der
Grundstücksfläche beträgt
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat
beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt am
01.01.2011 in Kraft.
Auf besondere Nachfrage von
GR Stephan Heindl, da es in Vergangenheit schon der
Fall gewesen sei,
erklärte Bürgermeister Pirner, dass auch diese Satzung
keinesfalls Rückwirkend
angewendet wird.
Wortlaut der
Satzungsänderung:
„Eine Nachberechnung
wird nicht ausgelöst, wenn das Grundstück mit einem
anschlussbedarfsfreien Gebäude
mit einer Geschoßfläche von weniger als 5 von
Hundert der Grundstücksfläche bebaut wird, es
sei denn, das Gebäude ist
tatsächlich an die
öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.“
Eigene Anmerkung:
Betroffene
Grundstückseigentümer sollten zur Form- und Fristwahrung noch in
diesem Jahr bei der
Gemeinde Antrag auf Rückerstattung
stellen.
3. Informationen
Der Bürgermeister Informiert unter anderem:
a) über den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Pullenreuth,
Fl.Nr. 200/16
Gemarkung Mengersreuth und verwies auf ein Schreiben an das
Landratsamt
Tirschenreuth vom 11.11.2010 durch die Gemeinde, in der im
Genehmigungsfreistellungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen erteilt
wurde.
b) Bauvorhaben
in der Gemeinde Pullenreuth in 2010.
Demnach sind nach
Auflistung im Jahr 2010 bei der Gemeinde insgesamt
17 Anträge für Um-,
An- bzw. sonstige Bauvorhaben gestellt worden.
e) Standesamtwechsel:
Der Bürgermeister
verwies hier auf eine Informationsmitteilung aus Pegnitz.
Seinem allgemeinen
Verhalten nach ist zu vernehmen, dass unser Bürgermeister
sich immer noch gerne
damit befasst das Standesamt in unserer VG mit
anderen Kommunen
zusammenzulegen. Dies würde im Klartext bedeuten, dass
sie in Zukunft
Auskünfte usw. nicht mehr in Neusorg erhalten könnten und
weitere
Fahrten in Kauf nehmen müssten.
Wir die UWG wird zu einem
solchen Ansinnen niemals zustimmen.
4. Anfragen
GR Hans
Wopperer regte an, aufgrund des demografischen Wandels und des
insgesamt
sinkenden Wasserverbrauchs, wie schon einmal vom Bürgermeister
angesprochen,
einen Zusammenschluss der Wasserversorgung mit dem Ortsteil
Rothenfurth,
besonders Aufgrund des dortigen hohen Wasserpreises, auch in
Zukunft nicht
außer Acht zu lassen.
Zusätzlich
dazu sollten auch Gespräche mit dem Wasserbeschaffungsverband
Langentheilen -
Pilgramsreuth geführt werden, da die Betriebskosten für unsere
Wasserversorgung bei sinkender Abnahme ja gleich bleiben und daher der
m³ Preis
stetig steigen
werde. Es sollte demzufolge eine gemeinsame Versorgung aller
Ortsteile
angestrebt werden. Vorrangiges Ziel unserer Gemeinde müsse es sein, die
Wasserversorgung für jedermann zu einem erschwinglichen Preis
sicherzustellen
und
gleichzeitig dafür die eigene Verantwortung nicht aus der Hand zu geben.
Der Bürgermeister
erwiderte darauf wörtlich: „ Er sei in keiner Weise an einer
Übernahme der
veralteten Wasserversorgungsanlage des Verbandes
Langentheilen – Pilgramsreuth durch die
Gemeinde interessiert und möchte die
Versorgung in
diesem Gebiet auch nicht übernehmen.“
Eigene
Anmerkung:
Da die
Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, wird sich im Falle
eines Falles
die Gemeinde, auch wenn der Bürgermeister dies nicht will, nicht aus
der
Verantwortung stehlen können.
Verschiedene
Wortmeldungen gab es zur momentanen Lage beim Winterdienst.
So wurde von
GRin Hawranek bemängelt, dass die Treppe von der Kirche in
Richtung
Gasthaus Weiß und diverse andere Straßen und Zufahrten überhaupt nicht
geräumt werden.
Der
Bürgermeister schob ihr daraufhin, sichtlich genervt sein Handy zu und wollte,
dass sie den
Auftragsnehmer diesbezüglich selber anrufe.
GR Stephan
Heindl berichtete, dass er sich Aufgrund mehrere Beschwerden an die
Verwaltung wandte,
mit der Bitte doch zu überprüfen ob der Auftragsnehmer Herr
Richter das
Ausräumen diverser privater Höfe nicht noch der Gemeinde in
Rechnung
stelle.
Wohl bemerkt
wurden diese Arbeiten jeweils vormittags erledigt, während die
gemeindlichen
Straßen noch nicht allesamt vom Schnee befreit waren.
Auch wurde er
Zeuge davon, dass der Wanderparkplatz in Neuköslarn Wochentags
Vormittag um
11.00 Uhr feinsäuberlich geräumt wurde obwohl die Straße
Trevesen –
Neuköslarn nur einspurig befahrbar war.
Ebenfalls wies
er die Verwaltung darauf hin, das Herr Richter noch immer ohne
Schneeketten
seine Arbeit verrichtet obwohl das
Arbeiten ohne dieser bei der
momentanen Wetterlage sicherlich nicht mehr effizient zu
erledigen ist.
Es stellt sich
die Frage, warum andere Winterdienste jetzt Schneeketten aufziehen.
Über diese
Anfragen bei der VG regte sich Bürgermeister Pirner maßlos auf.
Er sei
schließlich der erste Ansprechpartner in solchen Sachen, so Pirner.
Von uns muss hier angemerkt werden, dass er es
war der in der Vergangenheit bei
diversen
Fragen immer auf die Zuständigkeit der Verwaltung verwies und mit nichts
was in irgend
einer Form mit persönlichen Arbeitseinsatz in Verbindung zu bringen
ist auch nur
im Ansatz zu tun haben wollte.
Dieser Herr
dreht sich wie die Fahne im Wind, immer so wie es im gerade
Recht ist!
Allen Mitbürgerinnen
und Mitbürgern möchten wir auf diesem Wege ein gesundes und erfolgreiches Jahr
2011 wünschen.
Herzlichen Dank auch
für Euer uns gegenüber entgegengebrachtes Vertrauen im
vergangenem Jahr.
Anwesende:
VG-Neusorg:
Herr Scherm Achim (Schriftführer),
Herr Kormann Gerhardt
Presse:
Keine Presse anwesend
Zuhörer:
Keine
Zuhörer anwesend