Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, dem 14. Dezember 2010 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

I.  Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

    Es wurde für TOP 2 die Geheimhaltung aufgehoben.

   

    Bisher durften über diese Vergaben und Beschlüsse, auch nach dem Beschluss

    über den Wegfall der Geheimhaltung, weder die Angebotspreise noch das

    Abstimmungsverhältnis noch einzelne Wortbeiträge mit veröffentlicht werden.

 

    Seit der letzen GR-Sitzung und aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten

    darüber im Gemeinderat, werden in Zukunft auch die Angebotspreise mit

    veröffentlicht.

    Ein entsprechender Antrag wurde schon Anfang dieses Jahres von der UWG an den

    gesamten Gemeinderat gestellt.

   

    Die allgemein bestehende Praxis wonach Herr Bürgermeister Pirner unserer

    Meinung nach noch immer zu viele TOP „nicht öffentlich“ behandelt, hat sich

    jedoch bis jetzt immer noch nicht verändert.

    Diese Vorgehensweise ist unserer Meinung nach weder rechtlich noch moralisch

    zeitgemäß.

 

       

2. Vergabe von Ingenieurleistungen;

    hier: Zukünftige Vergabe von örtlicher Bauüberwachung und Bauoberleitung

 

    Sachverhalt:

 

    Bei Vergabe von Ingenieurleistungen auf Stundenbasis (Kleinaufträge) erscheint

    eine getrennte Vergabe von Bauoberleitung und örtlicher Bauüberwachung als nicht

    wirtschaftlich.

    Bei anrechenbaren Kosten ab 25.565 EUR soll die örtliche Bauüberwachung und die

    Bauoberleitung durch den Gemeinderat getrennt vergeben werden.

 

    Beschluss:

 

    Der Gemeinderat wird bei anrechenbaren Kosten ab 25.565 EUR, die örtliche

    Bauüberwachung und die Bauoberleitung getrennt vergeben.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                         Beginn: 20.05 Uhr

 

       

1. Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

    Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth;

    hier: Einschränkung der Rückerstattung von fiktiver Geschoßfläche bei

    nachträglicher Bebauung eines unbebauten (bebaubaren) Grundstücks mit einem

    anschlussbedarfsfreiem Gebäude.

 

    Sachverhalt:

 

    Auf unbebauten Grundstücken werden vermehrt kleine Gartenhäuser errichtet.

    Das bedeutet, dass die Gemeinde den kompletten fiktiven Geschoßflächenbeitrag

    bisher auf  Antrag an den Eigentümer zurückerstattet hat. Durch die Aufnahme

    einer entsprechender Regelung in die Satzung, die eine Mindestgröße der

    Bebauung vorsieht, wird künftig nur dann eine Erstattung auf Antrag durchgeführt,

    wenn die neu zu bebauende Geschossfläche des anschlussbedarfsfreien Gebäudes

    mehr als  5 von Hundert der Grundstücksfläche beträgt.

 

    Für die Umsetzung der Regelung ist ein Erlass einer Satzung zur Änderung der

    Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde

    Pullenreuth erforderlich.

    Es wird Seitens der VG-Neusorg vorgeschlagen, die Satzung zum 01.01.2011 in

    Kraft treten zu lassen.

 

    Beschluss:  13:0

   

    Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und   

    Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

  

    Auf besondere Nachfrage von GR Stephan Heindl, da es in Vergangenheit schon der

    Fall gewesen sei, erklärte Bürgermeister Pirner, dass diese Satzung keinesfalls

    Rückwirkend angewendet wird.

 

    Wortlaut der Satzungsänderung:

 

    „Eine Nachberechnung wird nicht ausgelöst, wenn das Grundstück mit einem

    anschlussbedarfsfreien Gebäude mit einer Geschoßfläche von weniger als 5 von

    Hundert der Grundstücksfläche bebaut wird, es sei denn, das Gebäude ist

    tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.“

 

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Betroffene Grundstückseigentümer sollten zur Form- und Fristwahrung noch in

    diesem Jahr bei der Gemeinde Antrag auf  Rückerstattung stellen.

 

 

2. Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

    Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth;

    hier: Einschränkung der Rückerstattung von fiktiver Geschoßfläche bei

    nachträglicher Bebauung eines unbebauten (bebaubaren) Grundstücks mit einem

    anschlussbedarfsfreien Gebäude

 

    Sachverhalt:

 

    Auf unbebauten Grundstücken werden vermehrt kleine Gartenhäuser errichtet.

    Das bedeutet genau wie im vorhergehenden TOP, dass die Gemeinde den

    kompletten fiktiven Geschoßflächenbeitrag bisher auf Antrag an den Eigentümer

    zurückerstattet hat. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in die

    Satzung, die eine Mindestgröße der Bebauung vorsieht, wird künftig nur dann eine

    Erstattung auf Antrag durchgeführt, wenn die neu zu bebauende Geschossfläche

    des anschlussbedarfsfreien Gebäudes mehr als 5 von Hundert der

    Grundstücksfläche beträgt

   

    Beschluss:  13:0

 

    Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und

    Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pullenreuth.

    Die Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

    Auf besondere Nachfrage von GR Stephan Heindl, da es in Vergangenheit schon der

    Fall gewesen sei, erklärte Bürgermeister Pirner, dass auch diese Satzung

    keinesfalls Rückwirkend angewendet wird.

 

   Wortlaut der Satzungsänderung:

 

    „Eine Nachberechnung wird nicht ausgelöst, wenn das Grundstück mit einem

    anschlussbedarfsfreien Gebäude mit einer Geschoßfläche von weniger als 5 von

    Hundert der Grundstücksfläche bebaut wird, es sei denn, das Gebäude ist

    tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.“

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Betroffene Grundstückseigentümer sollten zur Form- und Fristwahrung noch in

    diesem Jahr bei der Gemeinde Antrag auf  Rückerstattung stellen.

 

 

3. Informationen

 

    Der Bürgermeister Informiert unter anderem:

 

    a) über den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Pullenreuth,

        Fl.Nr. 200/16 Gemarkung Mengersreuth und verwies auf ein Schreiben an das

        Landratsamt Tirschenreuth vom 11.11.2010 durch die Gemeinde, in der im

        Genehmigungsfreistellungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen erteilt

        wurde.

 

    b) Bauvorhaben in der Gemeinde Pullenreuth in 2010.

         Demnach sind nach Auflistung im Jahr 2010 bei der Gemeinde insgesamt

        17 Anträge für Um-, An- bzw. sonstige Bauvorhaben gestellt worden.

 

    e) Standesamtwechsel:

         Der Bürgermeister verwies hier auf eine Informationsmitteilung aus Pegnitz.

         Seinem allgemeinen Verhalten nach ist zu vernehmen, dass unser Bürgermeister

         sich immer noch gerne damit befasst das Standesamt in unserer VG mit

         anderen Kommunen zusammenzulegen. Dies würde im Klartext bedeuten, dass

         sie in Zukunft Auskünfte usw. nicht mehr in Neusorg erhalten könnten und  

         weitere Fahrten in Kauf nehmen müssten.

         Wir die UWG wird zu einem solchen Ansinnen niemals zustimmen.    

 

 

4. Anfragen

 

    GR Hans Wopperer regte an, aufgrund des demografischen Wandels und des

    insgesamt sinkenden Wasserverbrauchs, wie schon einmal vom Bürgermeister

    angesprochen, einen Zusammenschluss der Wasserversorgung mit dem Ortsteil  

    Rothenfurth, besonders Aufgrund des dortigen hohen Wasserpreises, auch in

    Zukunft nicht außer Acht zu lassen.

 

    Zusätzlich dazu sollten auch Gespräche mit dem Wasserbeschaffungsverband

    Langentheilen - Pilgramsreuth geführt werden, da die Betriebskosten für unsere

    Wasserversorgung bei sinkender Abnahme ja gleich bleiben und daher der m³ Preis

    stetig steigen werde. Es sollte demzufolge eine gemeinsame Versorgung aller

    Ortsteile angestrebt werden. Vorrangiges Ziel unserer Gemeinde müsse es sein, die

    Wasserversorgung für jedermann zu einem erschwinglichen Preis sicherzustellen

    und gleichzeitig dafür die eigene Verantwortung nicht aus der Hand zu geben.

 

    Der Bürgermeister erwiderte darauf wörtlich: „ Er sei in keiner Weise an einer

    Übernahme der veralteten Wasserversorgungsanlage des Verbandes

    Langentheilen – Pilgramsreuth durch die Gemeinde interessiert und möchte die

    Versorgung in diesem Gebiet auch nicht übernehmen.“

 

    Eigene Anmerkung:

 

    Da die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, wird sich im Falle

    eines Falles die Gemeinde, auch wenn der Bürgermeister dies nicht will, nicht aus

    der Verantwortung stehlen können.

 

    Verschiedene Wortmeldungen gab es zur momentanen Lage beim Winterdienst.

    So wurde von GRin Hawranek bemängelt, dass die Treppe von der Kirche in

    Richtung Gasthaus Weiß und diverse andere Straßen und Zufahrten überhaupt nicht

    geräumt werden.

    Der Bürgermeister schob ihr daraufhin, sichtlich genervt sein Handy zu und wollte,

    dass sie den Auftragsnehmer diesbezüglich selber anrufe.

 

    GR Stephan Heindl berichtete, dass er sich Aufgrund mehrere Beschwerden an die  

    Verwaltung wandte, mit der Bitte doch zu überprüfen ob der Auftragsnehmer Herr

    Richter das Ausräumen diverser privater Höfe nicht noch der Gemeinde in

    Rechnung stelle.

    Wohl bemerkt wurden diese Arbeiten jeweils vormittags erledigt, während die

    gemeindlichen Straßen noch nicht allesamt vom Schnee befreit waren.

    Auch wurde er Zeuge davon, dass der Wanderparkplatz in Neuköslarn Wochentags

    Vormittag um 11.00 Uhr feinsäuberlich geräumt wurde obwohl die Straße

    Trevesen – Neuköslarn nur einspurig befahrbar war.

 

    Ebenfalls wies er die Verwaltung darauf hin, das Herr Richter noch immer ohne

    Schneeketten seine Arbeit verrichtet  obwohl das Arbeiten ohne dieser bei der

    momentanen Wetterlage sicherlich nicht mehr effizient zu erledigen ist.

    Es stellt sich die Frage, warum andere Winterdienste jetzt Schneeketten aufziehen.

 

 

    Über diese Anfragen bei der VG regte sich Bürgermeister Pirner maßlos auf.

    Er sei schließlich der erste Ansprechpartner in solchen Sachen, so Pirner.

  

    Von uns muss hier angemerkt werden, dass er es war der in der Vergangenheit  bei

    diversen Fragen immer auf die Zuständigkeit der Verwaltung verwies und mit nichts

    was in irgend einer Form mit persönlichen Arbeitseinsatz in Verbindung zu bringen

    ist auch nur im Ansatz zu tun haben wollte.  

 

    Dieser Herr dreht sich wie die Fahne im Wind, immer so wie es im gerade Recht ist!

 

 

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern möchten wir auf diesem Wege ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011 wünschen.

 

Herzlichen Dank auch für Euer uns gegenüber entgegengebrachtes Vertrauen im vergangenem Jahr.

 

   

Anwesende:  

 

VG-Neusorg:    Herr Scherm Achim (Schriftführer), Herr Kormann Gerhardt

                                    

Presse:              Keine Presse anwesend

 

Zuhörer:            Keine Zuhörer anwesend