Termin zur
Bürgerversammlung der Gemeinde Pullenreuth
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in Bayern
muss der erste Bürgermeister einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates
auch öfter, nach Art. 18 GO eine Bürgerversammlung einberufen.
Den
Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm
bestellter Vertreter.
Dort ist
jeder Bürger der Gemeinde berechtigt zu erscheinen und hat Rederecht.
Empfehlungen
der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich
eventueller Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.
Unsere
diesjährige Bürgerversammlung in der Gemeinde Pullenreuth
findet auf betreiben der UWG Pullenreuth in diesem
Jahr wieder einmal in Lochau, am
Freitag,
den 19.11.2010 um 19.30 Uhr
in der
Gaststätte Bergschenke statt.
Besonders
wir, von der Unabhängige Wählergemeinschaft Pullenreuth,
würden uns freuen wenn sie von ihrem Recht sehr zahlreich Gebrauch machen
würden und unser
Bürgermeister sie bei dieser Versammlung
begrüßen dürfte.
Sicherlich
gibt es auch in Lochau verschiedene Brennpunkte, z.B.
die weitere Verwendung bzw. die momentane Sachlage bzgl. des Gemeindeeigenen
alten Schulhauses in Lochau.
Der
Straßenzustand und damit einhergehend die Beitragsrechtliche Situation für jeweilige
Anlieger (Ortsausfallstraßen in Richtung Pullenreuth).
Unsere
Wasserversorgung: Geplante bzw. dringend notwendige unmittelbar anstehende
Verbesserungsmaßnahmen sowie deren Finanzierung.
Die
Verwendung von Haushaltsgeldern bei den verschiedenen Dorfverschönerungs-, bzw.
Baumaßnahmen der Gemeinde oder auch nur um sich zu Informieren wie denn z.B. Vereine
in unserer Gemeinde unterstützt werden bzw. werden können.
Bis Freitag den 19.11.2010 in Lochau.
Vielen
Dank für Ihr Interesse.
Mit
freundlichen Grüßen
Stephan
Heindl
Gemeinderat,
Fraktionsvorsitzender
1.
Vorsitzender UWG Pullenreuth