Termin zur Bürgerversammlung der Gemeinde Pullenreuth

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

in Bayern muss der erste Bürgermeister einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, nach Art. 18 GO eine Bürgerversammlung einberufen.

Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.

 

Dort ist jeder Bürger der Gemeinde berechtigt zu erscheinen und hat Rederecht.

 

Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventueller Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.

 

Unsere diesjährige Bürgerversammlung in der Gemeinde Pullenreuth findet auf betreiben der UWG Pullenreuth in diesem Jahr wieder einmal in Lochau, am

 

 

Freitag, den 19.11.2010 um 19.30 Uhr

in der Gaststätte Bergschenke statt.

 

 

 

Besonders wir, von der Unabhängige Wählergemeinschaft Pullenreuth, würden uns freuen wenn sie von ihrem Recht sehr zahlreich Gebrauch machen würden und unser

 Bürgermeister sie bei dieser Versammlung begrüßen dürfte.

 

Sicherlich gibt es auch in Lochau verschiedene Brennpunkte, z.B. die weitere Verwendung bzw. die momentane Sachlage bzgl. des Gemeindeeigenen alten Schulhauses in Lochau.

 

Der Straßenzustand und damit einhergehend die Beitragsrechtliche Situation für jeweilige Anlieger (Ortsausfallstraßen in Richtung Pullenreuth).

 

Unsere Wasserversorgung: Geplante bzw. dringend notwendige unmittelbar anstehende Verbesserungsmaßnahmen sowie deren Finanzierung.

 

Die Verwendung von Haushaltsgeldern bei den verschiedenen Dorfverschönerungs-, bzw. Baumaßnahmen der Gemeinde oder auch nur um sich zu Informieren wie denn z.B. Vereine in unserer Gemeinde unterstützt werden bzw. werden können.

 

 

 Bis Freitag den 19.11.2010 in Lochau.

 

 

Vielen Dank für Ihr Interesse.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Stephan Heindl

Gemeinderat, Fraktionsvorsitzender

1. Vorsitzender UWG Pullenreuth